Krankheit in der Familie: Wie lange können Arbeitnehmer

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April 2011
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Dansk
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Deutsch-Dänischer
Wirtschaftspreis 2011
Krankheit in der Familie: Wie lange können
Arbeitnehmer wegbleiben?
Das höchste dänische Gericht hat ein Grundsatzurteil zu den
Arbeitnehmerrechten im Falle von Krankheit in der Familie gefällt. Das Recht auf
Fernbleiben beschränkt sich auf akute Situationen und gilt bis eine andere
Lösung gefunden ist.
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Forderungsbetreibung in Dänemark durch die AHK
Der Inkassoservice der Handelskammer bietet für deutsche Unternehmen einen
außergerichtlichen Weg, Forderungen in Dänemark einzutreiben.
Die Deutsch-Dänische
Handelskammer zeichnet
Unternehmen aus, die sich im
grenzüberschreitenden
Geschäftsleben besonders
hervorheben.
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Lohn- und Sachbezüge für dänische Arbeitnehmer in
Deutschland
Viele dänische Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland. Die steuerlichen Regeln für
Lohn, Sachbezüge und soziale Sicherung unterscheiden sich zwischen den
beiden Ländern. Untersuchen Sie die Regeln zu Beginn. Fehler können teuer
werden.
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Das Register für ausländische Dienstleister
Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen,
müssen sich im Register für ausländische Dienstleister (RUT) registrieren. Die
Regeln für die Registrierung wurden 2010 verschärft. Ferner müssen jetzt auch
die Auftraggeber auf die Einhaltung der Regeln achten.
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Links zur AHK
Homepage
Ansprechpartner
Wirtschaftsnachrichten aus DK
Unternehmensgründung in Deutschland
Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist
grundsätzlich nur eine Eintragung in das deutsche Handelsregister. Eine
wesentliche Voraussetzung dafür ist die Angabe einer inländischen
Geschäftsadresse.
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Neues bei der Expertenbesteuerung
Die Regeln für die Expertenbesteuerung wurden für dänische Staatsbürger
verändert. Sie müssen 10 Jahre im Ausland gewesen sein, bevor sie die
Besteuerungsform wählen können. Die Regelung selbst wurde auf 60 Monate
ausgeweitet.
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Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln bei
Investitionen in Deutschland
Eine Investition in eine Immobilie oder ein Unternehmen in Deutschland kann
eine Steuerpflicht auslösen, wenn der Eigentümer sein Vermögen verschenkt
oder vererbt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln unterscheiden sich
zwischen Deutschland und Dänemark. Aber: zwischen Deutschland und
Dänemark gibt es eines der wenigen Doppelbesteuerungsabkommen, die diesen
Bereich regeln.
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Neue Gebühren bei Anmeldung von Gesellschaften
in Dänemark
Seit 1. April 2011 sind bei der Anmeldung von Gesellschaftsgründungen und
Gesellschaftsänderungen Gebühren zu zahlen. Die Gebühren wurden in
Verbindung mit dem Haushaltsplan für 2011 beschlossen und betreffen nur
Gesellschaften mit Haftungsbegrenzung.
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Die Rechtswahl bei Arbeitsverträgen
Dänemark ist aufgrund seiner rechtlichen Verhältnisse nicht an die
Rom-I-Verordnung gebunden. Das ist insbesondere relevant für Unternehmen,
deren Mitarbeiter in mehreren Ländern – unter anderem in Dänemark – tätig
sind. Es bedeutet, dass in Dänemark noch immer die Rom-Konvention
Anwendung findet.
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Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Krankheit in der Familie: Wie lange können
Arbeitnehmer wegbleiben?
Kontakt
Das höchste dänische Gericht hat ein Grundsatzurteil zu den
Arbeitnehmerrechten im Falle von Krankheit in der Familie gefällt.
Als Teil der engmaschigen Schutzbestimmung für Arbeitnehmer – Hintergrund
sind EU-Richtlinien – hat das Folketing 2006 ein Gesetz über Sonderurlaub zur
Betreuung von kranken Familienmitgliedern („sygepasningsorlovlov“) erlassen.
Nach diesem Gesetz haben Arbeitnehmer unter gewissen Umständen das Recht,
der Arbeit fernzubleiben, um kranke Familienmitglieder zu betreuen. § 1, Absatz
1, gibt einem Arbeitnehmer das Recht zum Fortbleiben vom Arbeitsplatz, wenn
zwingende familiäre Gründe wie Krankheit oder Unfall eintreten und die
Anwesenheit des Arbeitnehmers unbedingt notwendig machen.
Das höchste Gericht hat am 17. Februar 2011 zum ersten Mal Stellung zu den
Grenzen des Gesetzes genommen. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer,
der in Folge der psychischen Krankheit oft der Arbeit fernblieb. Das Kind des
Arbeitnehmers litt an Zwangsstörungen, das heißt Zwangsgedanken und die
Ausführung von zwangsmäßigen Handlungen und war in psychiatrischer
Behandlung.
Nachdem der Arbeitgeber die Abwesenheit des Mitarbeiters in gewissem Umfang
über 4-6 Monate toleriert und dann erfahren hatte, dass dieser Zustand
mindestens noch 2 Monate weiterbestehen würde, wurde dem Arbeitnehmer
gekündigt. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass er während der Kündigungsfrist
bei der Arbeit erscheinen sollte. Der Arbeitnehmer lehnte dies ab und wurde
daraufhin vom Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Mikael Hedager Würtz
Advokat (H), LL.M
Tel. +45 75454600
[email protected]
Das höchste Gericht stellte fest, dass die fristlose Kündigung nicht unberechtigt
war gemäß §1, Absatz 1 Sygepasningsorlovlov. Das höchste Gericht wies auf die
Gesetzesbegründungen hin, bei denen von Verkehrsunfälle n, Unfällen in
Schulen und Betreuungsorganisationen und akuten Erkrankungen bei nahen
Familienangehörigen die Rede ist. Darüber hinaus wurde in den Vorarbeiten zum
Gesetz erwähnt, dass das Fortbleiben vom Arbeitsplatz von kurzer Dauer sein
sollte.
Das Gericht befand, dass die Krankheit des Kindes des Arbeitnehmers nicht zu
den Gruppen gehört, die ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen. Das
Gericht wies darauf hin, dass das Fernbleiben als Folge der Krankheit sich über
mehrere Monate zog. Die fristlose Kündigung war deshalb nicht unberechtigt.
Das höchste Gericht hat mit dem Urteil festgestellt, dass das Recht auf
Fernbleiben vom Arbeitsplatz im Sygepasningsorlovlov §1, Absatz 1 sowohl
sachlich als auch zeitlich eng angewendet wird. Das Recht auf Fernbleiben
beschränkt sich auf ernste, akute Situationen und gilt solange, wie es für den
Arbeitnehmer sinnvollerweise dauert, die Situation auf andere Weise zu regeln.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
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Forderungsbetreibung in Dänemark durch die AHK
Kontakt
Der Inkassoservice der Handelskammer bietet für deutsche Unternehmen
einen außergerichtlichen Weg, Forderungen in Dänemark einzutreiben.
Seit Anfang 2011 bietet die Deutsch-Dänische Handelskammer in
Zusammenarbeit mit LEAD Legal Advice Denmark einen einfachen und
kostengünstigen Inkassoservice.
Viele deutsche Unternehmen verlieren zu viel Geld an ihre dänischen Kunden
und Kooperationspartner. Der Grund, warum viele dänische Schuldner nicht
zahlen ist oft der Glaube, dass deutsche Gläubiger ihre Ansprüche in Dänemark
nicht verfolgen. Dies ist auch nicht ganz falsch.
Viele deutsche Unternehmen brauchen Zeit und Ressourcen und verschicken
selbst eine Reihe von Mahnungen an dänische Gläubiger. Führt dies nicht zum
Erfolg, wird der Anspruch aufgegeben. Der Grund liegt oft darin, dass Inkasso im
Ausland unsicher und teuer erscheint.
Das Modell der Deutsch-Dänischen Handelskammer zum Inkasso in Dänemark
ist einfach: Für eine Forderung von z. B. Euro 2000 wird eine Gebühr von Euro
250 fällig. Falls das Inkasso nicht zum Erfolg führt, sind somit die Kosten auf Euro
250 begrenzt. Sofern der Schuldner bezahlt, wird eine Erfolgsprämie von maximal
10 % der Forderungssumme fällig.
Christian Schwarz-Hansen
Advokat / Partner
Tel. +45 25171133
[email protected]
Eine Übersicht über die Konditionen finden Sie HIER.
Volker Becker
Tel. +45 32830067
[email protected]
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
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Lohn- und Sachbezüge für dänische Arbeitnehmer in
Deutschland
Kontakt
Viele dänische Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland. Die steuerlichen
Regeln für Lohn, Sachbezüge und soziale Sicherung unterscheiden sich
zwischen den beiden Ländern. Untersuchen Sie die Regeln zu Beginn.
Fehler können teuer werden.
Dänische Steuererklärung: voraussetzt ist, dass der Arbeitnehmer in Dänemark
wohnt. Da Dänemark das Globalbesteuerungsrecht hat, muss das ganze
Einkommen, inklusive Arbeitseinkommen aus Deutschland, erklärt werden. Es ist
unterschiedlich inwieweit Dänemark besteuert.
Deutsche Steuererklärung: Gemäß deutscher Steuergesetzgebung ist Lohn für in
Deutschland ausgeführte oder genutzte Arbeit dort beschränkt steuerpflichtig.
Das Gleiche gilt für Geschäftsführer, Prokuristen oder Vorstandsmitglieder, wenn
die Leitung der Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat.
Reinhard Herrmann
Internationale Besteuerung: Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein
Steuerberater / Revisor
Verteilungsschlüssel für die Besteuerung von Lohn enthalten. Artikel 15
Tel. +49 4617003531
behandelt gewöhnliche Arbeitsverhältnisse. Artikel 16 behandelt Lohn für
[email protected]
Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder oder andere, die für die Gesellschaft
verantwortlich sind. Für gewöhnliche Arbeitsverhältnisse wird der Lohn dort
besteuert, wo die Arbeit ausgeführt wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn der
dänische Arbeitnehmer für einen kürzeren Zeitraum (unter 183 Tage im
Kalenderjahr) in Deutschland arbeitet. Dann behält Dänemark das
Besteuerungsrecht. Es gelten besondere Regeln für Mitarbeiter im internationalen
Verkehr und für Arbeit- nehmerüberlassung. Für die Bezüge von
Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern usw. hat der Staat, in der die
Gesellschaft ansässig ist, das Besteuerungsrecht.
DK: Dänemark verwendet prinzipiell die Anrechnungs-Methode zur Vermeidung
der Doppeltbesteuerung. Die in Deutschland bezahlte Steuer kann so auf die
dänische Steuer angerechnet werden. Bei gewissen Löhnen nach Artikel 15
erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Freistellungsmethode .
Anstelle der Anrechnungsregeln nach DBA kann jedoch auch die Freistellung
nach § 33 des“ ligningslov“ (Veranlagungsgesetz) angewandt werden. Dies setzt
voraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate außerhalb Dänemarks war,
maximal 42 Tage unterbrochen durch Aufenthalt in der Heimat.
Nebenleistungen (sog. Sachbezüge), zum Beispiel Wohnung, Kantinenessen
usw. wird in Deutschland und Dänemark unterschiedlich besteuert. Speziell das
zur Verfügung gestellte Auto wird anders behandelt. Selbst wenn ein in
Deutschland zugelassenes Auto zur Verfügung gestellt wird, muss der dänische
Arbeitnehmer diesen geldwerter Vorteil so behandeln, als wäre das Auto in
Dänemark angeschafft worden, inkl. Zulassungsabgabe und dänischer
Mehrwertsteuer.
Sozialversicherung: Wenn in Deutschland Arbeiten ausgeführt werden, müssen
in der Regel dort Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Diese machen
etwa 41 Prozent des Bruttolohns aus und werden jeweils ca. zur Hälfte von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Unter gewissen Umständen verbleibt der
Arbeitnehme jedoch unter den Regeln der dänischen Sozialversicherung. Dies
gilt, wenn der Arbeitnehmer mehr als 25 % in Dänemark arbeitet oder wenn der
Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber in unterschiedlichen Staaten arbeitet.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Das Register für ausländische Dienstleister
Kontakt
Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen,
müssen sich im Register für ausländische Dienstleister (RUT) registrieren.
Die Regeln für die Registrierung wurden 2010 verschärft. Ferner müssen
jetzt auch die Auftraggeber auf die Einhaltung der Regeln achten.
Eine ausländische Firma, die Arbeitnehmer in Dänemark in Verbindung mit einer
Dienstleistung beschäftigt, muss die folgenden Angaben gegenüber dem
Gewerbeamt machen.
•
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•
•
•
•
•
Name des Unternehmens, Geschäftsadresse und Kontaktdaten
Branchencode des Unternehmens
Datum des Beginns und Abschlusses der Arbeiten bzw. der Dienstleistung
Ort der Leistung
Kontaktperson im Unternehmen (die Kontaktperson muss zu den Personen
gehören, die die Dienstleistung in Dänemark erbringen)
Identität der Arbeitnehmer, die für die Dienstleistung entsandt werden und
ihre Aufenthaltsdauer in Dänemark
Unter Entsendung versteht man, dass das Unternehmen
Auf eigene Rechnung und unter eigener Leitung Arbeitnehmer zur
Ausführung von Dienstleistungen entsendet.
Die Arbeitnehmer an einen Leistungsort, in ein Unternehmen im selben
Konzern oder ein Unternehmen, das auf ähnliche Weise mit entsendenden
Unternehmen verknüpft ist, entsandt ist.
Als Zeitarbeitsfirma oder ähnliches Arbeitnehmer für eine Firma in
Dänemark zur Verfügung stellt.
Frode Holm
Cand. jur.
Revitax A/S
Tel. +45 33912201
[email protected]
Eine ausländische Firma, die bei Ausführung der Arbeit in Dänemark auf die
Entsendung von Mitarbeitern verzichten kann, muss sich ebenfalls anmelden.
Die Regeln für die Registrierung im RUT-Register gelten auch für
Einmannunternehmen. Die Angaben müssen spätestens mit Beginn der Arbeit
gemacht werden. Änderungen müssen spätestens 8 Tage nach Änderung der
Fakten gemacht werden.
Die Arbeitsaufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung der RUT-Regeln. Eine
Verletzung der Regeln kann eine Strafe nach sich ziehen.
Monteurregel
Das ausländische Unternehmen muss sich nicht beim Gewerbeamt anmelden,
wenn:
• Die Dienstleistungserbringung nicht länger als 8 Tage dauert.
• Die Erbringung der Dienstleistung geschieht als Teil der Liefereung einer
technischen Anlage oder technischen Installation.
• Der entsandte Mitarbeiter oder das selbstständige Unternehmen hat zur
Aufgabe und ist qualifiziert eine technische Anlage oder Installation in
Dänemark zu montieren, installieren, warten, reparieren oder darüber zu
informieren.
Die Ausnahmebestimmung – auch Monteuerregel genannt – gilt nicht für den Bau
- und Handwerksbereich, auch wenn die Aufgabe die Lieferung und Installation
einer technischen Anlage ist.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Unternehmensgründung in Deutschland
Kontakt
Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist
grundsätzlich nur eine Eintragung in das deutsche Handelsregister. Eine
wesentliche Voraussetzung dafür ist die Angabe einer inländischen
Geschäftsadresse.
Wer in Deutschland sein Gewerbe (keine freiberufliche, wissenschaftliche und
künstlerische Tätigkeit) betreiben will, der muss sich in das deutsche
Handelsregister eintragen lassen.
Für die Handelsregistereintragung kommt es nicht darauf, an ob eine Person
alleine oder in einer Gesellschaft mit anderen zusammen tätig werden will. Der
Anknüpfungspunkt im deutschen Recht ist einzig der Umstand, dass in
kaufmännischer Weise ein Gewerbe betrieben wird.
Volker Becker
Tel. +45 32830067
[email protected]
In das Handelsregister eingetragen werden müssen die Namen, Geburtsdaten
sowie die Wohnsitze aller an dem Unternehmen beteiligten Gesellschafter.
Außerdem muss die Firma, also der Name des Unternehmens eingetragen
werden. Seit 2008 ist es zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland
vorgeschrieben, dass man eine inländische Geschäftsadresse angibt. Bei dieser
Adresse muss es sich nicht um den Haupt- oder Verwaltungssitz des
Unternehmens handeln, dieser kann bei ausländischen Unternehmen weiterhin
im Ausland verbleiben. Es muss aber zumindest innerhalb Deutschlands eine
eigene Zweigstelle oder Filiale eröffnet werden. Hintergrund ist, dass in der
Vergangenheit immer wieder überschuldete Unternehmen ihren Geschäftssitz
verlegt haben, ohne dies bekannt zu machen, um sich so den Forderungen ihrer
Gläubiger zu entziehen. All die erforderlichen Angaben müssen zu ihrer
Eintragung notariell beurkundet werden.
Auch ein Unternehmer, der sich nicht in einem kaufmännischen Umfang auf dem
deutschen Markt betätigt, kann sich in das Handelsregister eintragen lassen.
Durch diese Eintragung werden die Regelungen des deutschen Handelsrechts
auf ihn anwendbar. Er kann beispielsweise gewisse Verträge einfacher
abschließen oder erfüllen, dafür treffen ihn aber auch gewisse Pflichten, wie
beispielsweise die zur Buchführung. Wird ein Unternehmen allerdings in einem
kaufmännischen Umfang tätig, dann sind die handelsrechtlichen Vorschriften
automatisch anwendbar. Die Eintragung in das Handelsregister hat nur noch
klarstellende Wirkung. Trotzdem muss sie vorgenommen werden, andernfalls
droht Strafe.
Die am einfachsten zu gründenden handelsrechtlichen Unternehmensformen sind
der eingetragene Kaufmann, kurz e.K., bei einem Einzelunternehmer oder die
offene Handelsgesellschaft, kurz oHG, bei mehreren Unternehmern. Zu ihrer
Gründung ist lediglich die Eintragung in das Handelsregister erforderlich.
Insbesondere wird kein festgeschriebenes Startkapital benötigt. Diese
Erleichterung bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass die Unternehmer in
diesen Fällen mit ihrem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des
Unternehmens haften.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Neues bei der Expertenbesteuerung
Kontakt
Die Regeln für die Expertenbesteuerung wurden für dänische Staatsbürger
verändert. Sie müssen 10 Jahre im Ausland gewesen sein, bevor sie die
Besteuerungsform wählen können. Die Regelung selbst wurde auf 60
Monate ausgeweitet.
Die Expertenbesteuerung mit Bruttobesteuerung von 25 Prozent für 36 Monate
oder 33 Prozent für 60 Monate wird mit dem Steuerjahr 2011 geändert.
Karantäneperiode von 10 Jahren. Die Expertenbesteuerung kann nur angewandt
werden von Personen, die 10 Jahre vor Inanspruchnahme nicht steuerpflichtig in
Dänemark waren. Die Karantäneperiode wurde damit von 3 auf 10 Jahre
ausgeweitet für Fälle, bei denen die Steuerpflicht 2011 oder später eintritt.
Frode Holm
Cand. jur.
Bruttobesteuerung von 26 Prozent
Revitax A/S
Die Bruttobesteuerung liegt bei 26 Prozent ab dem Einkommensjahr 2011 und die Tel. +45 33912201
Expertenbesteuerung kann maximal über 60 Monate laufen. Der geänderte
[email protected]
Steuersatz kann auch für Personen gelten, die 2010 oder früher den Steuersatz
von 25 Prozent gewählt haben.
Die Verlängerungsmöglichkeit bis zu 60 Monaten gilt jedoch nicht für Personen,
die vor dem Ende des Steuerjahres 2013 die Regelung voll ausgeschöpft haben
(z.B. Besteuerung von 25 Prozent über 36 Monate).
Personen, die für das Steuerjahr 2010 oder früher den Steuersatz von 25 Prozent
gewählt haben, können hiermit fortfahren. Die Wahl muss spätestens zum Ende
des Steuerjahres 2011 getroffen werden und kann danach nicht mehr geändert
werden. Wird eine Besteuerung von 25 Prozent für das Steuerjahr 2011 oder
später gewählt, kann die Person nur 36 Monate von der Expertenbesteuerung
umfasst sein.
Aufhebung der Wegzugsforderung
Früher war es unter bestimmten Umständen nötig, dass zum Ende der
Expertenbesteuerung der Steuerpflichtige seine gesamten Steuerpflichten in
Dänemark beendete. Diese Forderung nach Wegzug ist mit dem Steuerjahr 2011
beendet.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln bei
Investitionen in Deutschland
Kontakt
Eine Investition in eine Immobilie oder ein Unternehmen in Deutschland
kann eine Steuerpflicht auslösen, wenn der Eigentümer sein Vermögen
verschenkt oder vererbt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln
unterscheiden sich zwischen Deutschland und Dänemark. Aber: zwischen
Deutschland und Dänemark gibt es eines der wenigen
Doppelbesteuerungsabkommen, die diesen Bereich regeln.
Deutschland: Gemäß Erbschaftsteuergesetz müssen Steuern gezahlt werden,
wenn es entweder um einen Inländer geht oder um Landwirtschaft, Immobilien
oder eine Betriebsstätte in Deutschland. Die volle deutsche Steuerpflicht , wenn
entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland hat. Ist dies der Fall, besteuert Deutschland den
kompletten Vermögenszuwachs.
Besondere Regeln gelten für deutsche Staatsbürger, die sich höchstens 5 Jahre
im Ausland aufhalten und öffentlich Bedienstete. Wenn eine Person kein Inländer
ist, werden nur Landwirtschaft, Immobilien und Vermögensgegenstände in einer
Betriebsstätte besteuert. Der Wert des erbschafts- oder schenkungspflichtigen
Vermögens wird als sogenannter Ertragswert oder den Wert in Handel und
Wandel als Verkehrswert ermittelt.
Das Vermögen in Unternehmen, die übertragen werden, kann eventuell
(teilweise) von der Besteuerung ausgenommen werden, wenn das Unternehmen
länger als fünf Jahre im Eigentum bleibt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in
Deutschland gibt es einen hohen Freibetrag von z.B. 500 000 Euro für Ehepartner
und 400 000 Euro für Kinder. Wenn eine Person kein Inländer ist und deshalb nur
begrenzt steuerpflichtig, beträgt der Freibetrag jedoch nur 2000 Euro. Steuern
werden gemäß Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bezahlt. Es gibt deswegen 3
Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen.
Reinhard Herrmann
Steuerberater / Revisor
Tel. +49 4617003531
[email protected]
Dänemark: Hier sind die Dinge im Erbschaftssteuergesetz (boafgiftsloven)
geregelt. Gemäß diesem Gesetz müssen 15 Prozent Erbschaftssteuer gezahlt
werden. Wenn es um Personen geht, die nicht Verwandte ersten Grades sind,
werden 25 Prozent zusätzlich erhoben. Schenkungen werden gesondert
besteuert. In Dänemark hat der überlebende Ehegatte die Möglichkeit, den Erbteil
des Verstorbenen steuerfrei zu übernehmen. Diese Möglichkeit gibt es in
Deutschland nicht.
Internationale Besteuerung: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Deutschland und Dänemark ist eines der wenigen Abkommen, das die
Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen umfasst. Dabei ist festgelegt,
dass Immobilien und Aktiva in Betriebsstätten dort besteuert werden, wo die
Immobilie oder die Betriebsstätte liegen. Alle anderen Vermögensgegenstände
werden dort besteuert, wo der Steuerpflichtige wohnt.
Die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die entsprechenden
Steuern des anderen Landes angerechnet werden. Die Anrechnung ist jedoch
beschränkt auf die Steuerhöhe im Wohnsitzstaat. Dies wird durch nationale
Gesetze bestimmt. Im Abkommen gibt es auch eine 5-Jahres-Regel.
Staatsbürger des einen Staates unterliegen erst nach 5 Jahren Ansässigkeit im
anderen Staat dessen Regeln.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Neue Gebühren bei Anmeldung von Gesellschaften
in Dänemark
Kontakt
Seit 1. April 2011 sind bei der Anmeldung von Gesellschaftsgründungen
und Gesellschaftsänderungen Gebühren zu zahlen. Die Gebühren wurden in
Verbindung mit dem Haushaltsplan für 2011 beschlossen und betreffen nur
Gesellschaften mit Haftungsbegrenzung.
Es ist nun nicht länger gratis, Anmeldungen betreffend Gründungen und
Gesellschaftsänderungen im Gewerbe- und Gesellschaftsregister vorzunehmen.
Seit 1. April 2011 sind Eintragungen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr
hängt davon ab, ob man die digital oder durch das Einsenden einer Anmeldung
an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt vornimmt.
Welche Gesellschaften sind betroffen?
Nur Gesellschaften mit Haftungsbegrenzung sind von der Registrierungsgebühr
umfasst, u. a.:
•
•
•
•
Aktiengesellschaft ("A/S") und GmbH ("ApS")
Partnergesellschaften (Kommanditaktiengesellschaften)
Zweigstellen
SE-Gesellschaften
Einzelkaufmänner, Personengesellschaften ("I/S"), Kommanditgesellschaften sind
nicht von der Gebührenpflicht umfasst.
Welche Anmeldungen sind umfasst?
Bei der Gründung von Gesellschaften und bei der Anmeldung von Änderungen
(Änderungen in Satzung, Geschäftsführung usw. ) sind nun Gebühren fällig.
Folgende Anmeldungen können aber weiterhin gebührenfrei vorgenommen
werden:
• Änderung der Adresse und des Firmensitzes, des Geschäftsjahres und des
Wirtschaftsprüfers
• Änderung des Status
• Gewisse Registrierungen in Verbindung mit Fusion, Spaltung,
Omstrukturierungen
• Ausbesserung von Fehlregistrierungen, wenn diese dem Gewerbe- und
Gesellschaftsamt zuzurechnen sind.
Wie hoch sind die Gebühren?
Es ist billiger, die Informationen digital (via Webreg) anzumelden, als die
Informationen mittels Anmeldeformular an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt
zu übermitteln.
Gesellschaftsgründung: DKK 2.150,00 - via Webreg: DKK 670,00
Änderungen:
DKK 340,00 - via Webreg: DKK 180,00
Wiederaufnahme:
DKK 350,00
Es wird nur eine Gebühr pro Anmeldung verlangt. Registriert man daher
gleichzeitig mehrere Änderungen in einer Gesellschaft, zahlt man nur einmal die
Gebühr. Übermittelt man die Unterlagen an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt,
weil Webreg nicht funktionierte, zahlt man nur jene Gebühr, welche auch via
Webreg fällig wäre. Für ausländische Gründer, für welche Webreg nicht
Anwendung findet, werden die Gebühren manuell auf jene Gebühr, die bei
Anwendung von Webreg zu zahlen wäre, herabgesetzt.
Obwohl Anmeldungen nun gebührenpflichtig sind, ist es nach wie vor in
Dänemark einfacher und billiger Gesellschaften zu gründen, u.a. weil der
Gründungsprozess unformeller und ohne Hinbeiziehung eines Notars vor sich
geht.
Für weitere Informationen zur Gründung von Gesellschaften in Dänemark stehe
ich gerne zur Verfügung.
Alexandra Huber
Advokat / Partner
Tel. +45 51167494
[email protected]
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
Die Rechtswahl bei Arbeitsverträgen
Kontakt
Dänemark ist aufgrund seiner rechtlichen Verhältnisse nicht an die
Rom-I-Verordnung gebunden. Das ist insbesondere relevant für
Unternehmen, deren Mitarbeiter in mehreren Ländern – unter anderem in
Dänemark – tätig sind. Es bedeutet, dass in Dänemark noch immer die RomKonvention Anwendung findet.
Die Rom-Konvention wurde in Europa – mit Ausnahme von Dänemark – durch
die Rom-I-Verordnung für Verträge ersetzt. Die Konvention gilt allerdings noch für
Verträge, die vor dem 17. Dezember 2009 geschlossen wurden.
Bei Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen mit internationalem Bezug
vereinbaren der Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander, welches nationale
Recht anwendbar sein soll. Bei individuellen Arbeitsverträgen und
Arbeitsverhältnissen gilt allerdings eine Einschränkung. Hier darf die Wahl des
anzuwendenden Rechts nicht zur Folge haben, dass der Arbeitsnehmerschutz
eingeschränkt wird oder erlischt, welcher durch die zwingenden Bestimmungen
des Rechts bestehen würde, das im Falle einer ausgebliebenen Rechtswahl
anzuwenden wäre.
Bleibt eine Rechtswahl aus, ist auf Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse
anzuwenden:
a) Das Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags
gewöhnlich seine Arbeit ausübt, auch wenn er vorübergehend in einem
anderen Land beschäftigt ist, oder
b) sofern der Arbeitnehmer seine Arbeit normalerweise nicht in einem bestimmt
Land ausübt, das Recht des Landes, in dem die Geschäftsstelle des
Arbeitgebers ihren Sitz hat, es sei denn,
c) dass aus den speziellen Umständen zu ersehen ist, dass der Vertrag eine
engere Verbindung an ein anderes Land hat. Dann findet das Recht dieses
Landes Anwendung.
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 15. März 2011 (C29/10, „Koelzsch“) Stellung bezogen zur Auslegung der Regelung der RomKonvention im Hinblick auf die Frage, wo ein Arbeitnehmer für gewöhnlich seine
Arbeit ausübt.
Koelzsch, der Kläger in diesem Verfahren, war LKW-Fahrer und wohnte in
Deutschland. Er war in Luxemburg bei einer dänischen Tochtergesellschaft tätig
und transportierte für diese Güter von Dänemark nach Deutschland, aber auch in
andere europäische Länder. Die LKWs waren in Luxemburg registriert und die
Fahrer wurden in Luxemburg sozialversichert. Die LKWs waren täglich in
Deutschland unterwegs. Die Arbeit wurde somit in mehreren Ländern ausgeführt.
Es gab keine Vereinbarung darüber, welches Recht auf den Arbeitsvertrag
angewendet werden sollte.
Nach einer Umstrukturierung des Unternehmens und einer Reduktion der
Tätigkeiten in Deutschland wurde Koelzsch gekündigt. Dies geschah, obwohl
Koelzsch zum Stellvertreter des Betriebsrates gewählt wurde.
In Folge dessen erhob Koelzsch Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber mit
der Behauptung, die Kündigung sei rechtswidrig, da nach dem deutschen
Kündigungsschutzgesetz die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern verboten sei.
Dies müsse dann auch in Luxemburg gelten.
Nachdem die Klage vor den deutschen Gerichten abgelehnt wurde, kam die
Klage vor das Gericht in Luxemburg. Das Gericht bat den Europäischen
Gerichtshof um Stellungnahme dazu, inwieweit das Kriterium des Orts der
gewöhnlichen Verrichtung der Arbeit oder der Geschäftsstelle bei
Arbeitsverträgen anwendbar ist.
Der EG-Gerichtshof konkludierte, dass die nationalen Gerichte die Anknüpfung
Mikael Hedager Würtz
Advokat (H), LL.M
Tel. +45 75454600
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an die involvierten Länder weit auszulegen haben. In einem Verfahren, bei dem
es sich um internationale Transporte handelt, soll das Gericht festlegen, wo der
Fahrer seine Aufgaben ausführt, wo die Anweisungen der Transportaufgaben
passieren, wo der Fahrer seine Arbeit organisiert und wo sich sein
Arbeitswerkzeug befindet. Ferner sollen sowohl die Orte festgelegt werden, von
denen aus die Transporte normalerweise durchgeführt werden, als auch die Orte,
an die die Güter entladen werden. Auch der Ort, an den der Fahrer nach Erfüllung
seiner Aufgabe zurückkehrt, muss bestimmt werden.
Durch eine Würdigung der oben genannten Umstände soll dann festgelegt
werden, wo der Arbeitnehmer im Wesentlichen – und nach Betrachtung
sämtlicher Faktoren, die das Unternehmen kennzeichnen – seine Arbeit ausführt.
Falls sich hierdurch nicht ein bestimmtes Land hervorhebt, erfolgt die Rechtswahl
nach dem Ort der Geschäftsstelle.
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K
Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected]
DEUTSCH-DÄNISCHER
WIRTSCHAFTSPREIS 2011
WAS IST DER DEUTSCH-DÄNISCHE WIRTSCHAFTSPREIS?
Die Deutsch-Dänische Handelskammer zeichnet Unternehmen aus, die sich im grenzüberschreitenden
Geschäftsleben besonders hervorheben. Ausgezeichnet werden Leistungen, die einen deutschdänischen Bezug haben und die darüber hinaus
besonders innovativ sind,
einen besonderen Impuls zu den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen geben oder
für einen besonderen unternehmerischen Erfolg stehen.
WIE KANN ICH MICH BEWERBEN?
Bewerben können Sie sich HIER auf der Internetseite der Deutsch-Dänischen Handelskammer
www.handelskammer.dk oder mit Hilfe des Bewerbungsbogens im Anhang dieser E-Mail.
Bewerbungen werden bis zum 18. Mai 2011 angenommen.
WIE WIRD DER PREISTRÄGER ERMITTELT?
Aus den eingehenden Bewerbungen wählt der Vorstand der Handelskammer fünf Kandidaten aus. Über
den Preisträger wird per Online-Abstimmung auf der Internetseite www.handelskammer.dk entschieden.
Die fünf Finalisten bekommen die Möglichkeit im Rahmen der Mitgliederversammlung der
Handelskammer vor deutsch-dänischem Publikum aus Politik und Wirtschaft in Kopenhagen zu
präsentieren. Die Preisverleihung findet anschließend am 17. Juni 2011 statt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Reiner Perau
Geschäftsführer Deutsch-Dänische Handelskammer
Premium Partner 2011
www.handelskammer.dk
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