April 2011 Eine druckfreundliche PDF-Version finden Sie HIER. Dansk Abonnement Melden Sie sich an für News & Jobs Abmeldung Legal & Tax Deutsch-Dänischer Wirtschaftspreis 2011 Krankheit in der Familie: Wie lange können Arbeitnehmer wegbleiben? Das höchste dänische Gericht hat ein Grundsatzurteil zu den Arbeitnehmerrechten im Falle von Krankheit in der Familie gefällt. Das Recht auf Fernbleiben beschränkt sich auf akute Situationen und gilt bis eine andere Lösung gefunden ist. Mehr >> Forderungsbetreibung in Dänemark durch die AHK Der Inkassoservice der Handelskammer bietet für deutsche Unternehmen einen außergerichtlichen Weg, Forderungen in Dänemark einzutreiben. Die Deutsch-Dänische Handelskammer zeichnet Unternehmen aus, die sich im grenzüberschreitenden Geschäftsleben besonders hervorheben. Für weitere Information - klicken Sie HIER. Mitglieder und Partner Premium Partners 2011 Netzwerk Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und Xing. Mehr >> Lohn- und Sachbezüge für dänische Arbeitnehmer in Deutschland Viele dänische Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland. Die steuerlichen Regeln für Lohn, Sachbezüge und soziale Sicherung unterscheiden sich zwischen den beiden Ländern. Untersuchen Sie die Regeln zu Beginn. Fehler können teuer werden. Mehr >> Das Register für ausländische Dienstleister Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen, müssen sich im Register für ausländische Dienstleister (RUT) registrieren. Die Regeln für die Registrierung wurden 2010 verschärft. Ferner müssen jetzt auch die Auftraggeber auf die Einhaltung der Regeln achten. Mehr >> Links zur AHK Homepage Ansprechpartner Wirtschaftsnachrichten aus DK Unternehmensgründung in Deutschland Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist grundsätzlich nur eine Eintragung in das deutsche Handelsregister. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Angabe einer inländischen Geschäftsadresse. Mehr >> Neues bei der Expertenbesteuerung Die Regeln für die Expertenbesteuerung wurden für dänische Staatsbürger verändert. Sie müssen 10 Jahre im Ausland gewesen sein, bevor sie die Besteuerungsform wählen können. Die Regelung selbst wurde auf 60 Monate ausgeweitet. Mehr >> Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln bei Investitionen in Deutschland Eine Investition in eine Immobilie oder ein Unternehmen in Deutschland kann eine Steuerpflicht auslösen, wenn der Eigentümer sein Vermögen verschenkt oder vererbt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln unterscheiden sich zwischen Deutschland und Dänemark. Aber: zwischen Deutschland und Dänemark gibt es eines der wenigen Doppelbesteuerungsabkommen, die diesen Bereich regeln. Mehr >> Neue Gebühren bei Anmeldung von Gesellschaften in Dänemark Seit 1. April 2011 sind bei der Anmeldung von Gesellschaftsgründungen und Gesellschaftsänderungen Gebühren zu zahlen. Die Gebühren wurden in Verbindung mit dem Haushaltsplan für 2011 beschlossen und betreffen nur Gesellschaften mit Haftungsbegrenzung. Mehr >> Die Rechtswahl bei Arbeitsverträgen Dänemark ist aufgrund seiner rechtlichen Verhältnisse nicht an die Rom-I-Verordnung gebunden. Das ist insbesondere relevant für Unternehmen, deren Mitarbeiter in mehreren Ländern – unter anderem in Dänemark – tätig sind. Es bedeutet, dass in Dänemark noch immer die Rom-Konvention Anwendung findet. Mehr >> Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Krankheit in der Familie: Wie lange können Arbeitnehmer wegbleiben? Kontakt Das höchste dänische Gericht hat ein Grundsatzurteil zu den Arbeitnehmerrechten im Falle von Krankheit in der Familie gefällt. Als Teil der engmaschigen Schutzbestimmung für Arbeitnehmer – Hintergrund sind EU-Richtlinien – hat das Folketing 2006 ein Gesetz über Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Familienmitgliedern („sygepasningsorlovlov“) erlassen. Nach diesem Gesetz haben Arbeitnehmer unter gewissen Umständen das Recht, der Arbeit fernzubleiben, um kranke Familienmitglieder zu betreuen. § 1, Absatz 1, gibt einem Arbeitnehmer das Recht zum Fortbleiben vom Arbeitsplatz, wenn zwingende familiäre Gründe wie Krankheit oder Unfall eintreten und die Anwesenheit des Arbeitnehmers unbedingt notwendig machen. Das höchste Gericht hat am 17. Februar 2011 zum ersten Mal Stellung zu den Grenzen des Gesetzes genommen. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der in Folge der psychischen Krankheit oft der Arbeit fernblieb. Das Kind des Arbeitnehmers litt an Zwangsstörungen, das heißt Zwangsgedanken und die Ausführung von zwangsmäßigen Handlungen und war in psychiatrischer Behandlung. Nachdem der Arbeitgeber die Abwesenheit des Mitarbeiters in gewissem Umfang über 4-6 Monate toleriert und dann erfahren hatte, dass dieser Zustand mindestens noch 2 Monate weiterbestehen würde, wurde dem Arbeitnehmer gekündigt. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass er während der Kündigungsfrist bei der Arbeit erscheinen sollte. Der Arbeitnehmer lehnte dies ab und wurde daraufhin vom Arbeitgeber fristlos gekündigt. Mikael Hedager Würtz Advokat (H), LL.M Tel. +45 75454600 [email protected] Das höchste Gericht stellte fest, dass die fristlose Kündigung nicht unberechtigt war gemäß §1, Absatz 1 Sygepasningsorlovlov. Das höchste Gericht wies auf die Gesetzesbegründungen hin, bei denen von Verkehrsunfälle n, Unfällen in Schulen und Betreuungsorganisationen und akuten Erkrankungen bei nahen Familienangehörigen die Rede ist. Darüber hinaus wurde in den Vorarbeiten zum Gesetz erwähnt, dass das Fortbleiben vom Arbeitsplatz von kurzer Dauer sein sollte. Das Gericht befand, dass die Krankheit des Kindes des Arbeitnehmers nicht zu den Gruppen gehört, die ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen. Das Gericht wies darauf hin, dass das Fernbleiben als Folge der Krankheit sich über mehrere Monate zog. Die fristlose Kündigung war deshalb nicht unberechtigt. Das höchste Gericht hat mit dem Urteil festgestellt, dass das Recht auf Fernbleiben vom Arbeitsplatz im Sygepasningsorlovlov §1, Absatz 1 sowohl sachlich als auch zeitlich eng angewendet wird. Das Recht auf Fernbleiben beschränkt sich auf ernste, akute Situationen und gilt solange, wie es für den Arbeitnehmer sinnvollerweise dauert, die Situation auf andere Weise zu regeln. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Forderungsbetreibung in Dänemark durch die AHK Kontakt Der Inkassoservice der Handelskammer bietet für deutsche Unternehmen einen außergerichtlichen Weg, Forderungen in Dänemark einzutreiben. Seit Anfang 2011 bietet die Deutsch-Dänische Handelskammer in Zusammenarbeit mit LEAD Legal Advice Denmark einen einfachen und kostengünstigen Inkassoservice. Viele deutsche Unternehmen verlieren zu viel Geld an ihre dänischen Kunden und Kooperationspartner. Der Grund, warum viele dänische Schuldner nicht zahlen ist oft der Glaube, dass deutsche Gläubiger ihre Ansprüche in Dänemark nicht verfolgen. Dies ist auch nicht ganz falsch. Viele deutsche Unternehmen brauchen Zeit und Ressourcen und verschicken selbst eine Reihe von Mahnungen an dänische Gläubiger. Führt dies nicht zum Erfolg, wird der Anspruch aufgegeben. Der Grund liegt oft darin, dass Inkasso im Ausland unsicher und teuer erscheint. Das Modell der Deutsch-Dänischen Handelskammer zum Inkasso in Dänemark ist einfach: Für eine Forderung von z. B. Euro 2000 wird eine Gebühr von Euro 250 fällig. Falls das Inkasso nicht zum Erfolg führt, sind somit die Kosten auf Euro 250 begrenzt. Sofern der Schuldner bezahlt, wird eine Erfolgsprämie von maximal 10 % der Forderungssumme fällig. Christian Schwarz-Hansen Advokat / Partner Tel. +45 25171133 [email protected] Eine Übersicht über die Konditionen finden Sie HIER. Volker Becker Tel. +45 32830067 [email protected] Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Lohn- und Sachbezüge für dänische Arbeitnehmer in Deutschland Kontakt Viele dänische Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland. Die steuerlichen Regeln für Lohn, Sachbezüge und soziale Sicherung unterscheiden sich zwischen den beiden Ländern. Untersuchen Sie die Regeln zu Beginn. Fehler können teuer werden. Dänische Steuererklärung: voraussetzt ist, dass der Arbeitnehmer in Dänemark wohnt. Da Dänemark das Globalbesteuerungsrecht hat, muss das ganze Einkommen, inklusive Arbeitseinkommen aus Deutschland, erklärt werden. Es ist unterschiedlich inwieweit Dänemark besteuert. Deutsche Steuererklärung: Gemäß deutscher Steuergesetzgebung ist Lohn für in Deutschland ausgeführte oder genutzte Arbeit dort beschränkt steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Geschäftsführer, Prokuristen oder Vorstandsmitglieder, wenn die Leitung der Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat. Reinhard Herrmann Internationale Besteuerung: Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Steuerberater / Revisor Verteilungsschlüssel für die Besteuerung von Lohn enthalten. Artikel 15 Tel. +49 4617003531 behandelt gewöhnliche Arbeitsverhältnisse. Artikel 16 behandelt Lohn für [email protected] Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder oder andere, die für die Gesellschaft verantwortlich sind. Für gewöhnliche Arbeitsverhältnisse wird der Lohn dort besteuert, wo die Arbeit ausgeführt wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn der dänische Arbeitnehmer für einen kürzeren Zeitraum (unter 183 Tage im Kalenderjahr) in Deutschland arbeitet. Dann behält Dänemark das Besteuerungsrecht. Es gelten besondere Regeln für Mitarbeiter im internationalen Verkehr und für Arbeit- nehmerüberlassung. Für die Bezüge von Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern usw. hat der Staat, in der die Gesellschaft ansässig ist, das Besteuerungsrecht. DK: Dänemark verwendet prinzipiell die Anrechnungs-Methode zur Vermeidung der Doppeltbesteuerung. Die in Deutschland bezahlte Steuer kann so auf die dänische Steuer angerechnet werden. Bei gewissen Löhnen nach Artikel 15 erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Freistellungsmethode . Anstelle der Anrechnungsregeln nach DBA kann jedoch auch die Freistellung nach § 33 des“ ligningslov“ (Veranlagungsgesetz) angewandt werden. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate außerhalb Dänemarks war, maximal 42 Tage unterbrochen durch Aufenthalt in der Heimat. Nebenleistungen (sog. Sachbezüge), zum Beispiel Wohnung, Kantinenessen usw. wird in Deutschland und Dänemark unterschiedlich besteuert. Speziell das zur Verfügung gestellte Auto wird anders behandelt. Selbst wenn ein in Deutschland zugelassenes Auto zur Verfügung gestellt wird, muss der dänische Arbeitnehmer diesen geldwerter Vorteil so behandeln, als wäre das Auto in Dänemark angeschafft worden, inkl. Zulassungsabgabe und dänischer Mehrwertsteuer. Sozialversicherung: Wenn in Deutschland Arbeiten ausgeführt werden, müssen in der Regel dort Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Diese machen etwa 41 Prozent des Bruttolohns aus und werden jeweils ca. zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Unter gewissen Umständen verbleibt der Arbeitnehme jedoch unter den Regeln der dänischen Sozialversicherung. Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer mehr als 25 % in Dänemark arbeitet oder wenn der Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber in unterschiedlichen Staaten arbeitet. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Das Register für ausländische Dienstleister Kontakt Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen, müssen sich im Register für ausländische Dienstleister (RUT) registrieren. Die Regeln für die Registrierung wurden 2010 verschärft. Ferner müssen jetzt auch die Auftraggeber auf die Einhaltung der Regeln achten. Eine ausländische Firma, die Arbeitnehmer in Dänemark in Verbindung mit einer Dienstleistung beschäftigt, muss die folgenden Angaben gegenüber dem Gewerbeamt machen. • • • • • • • • • Name des Unternehmens, Geschäftsadresse und Kontaktdaten Branchencode des Unternehmens Datum des Beginns und Abschlusses der Arbeiten bzw. der Dienstleistung Ort der Leistung Kontaktperson im Unternehmen (die Kontaktperson muss zu den Personen gehören, die die Dienstleistung in Dänemark erbringen) Identität der Arbeitnehmer, die für die Dienstleistung entsandt werden und ihre Aufenthaltsdauer in Dänemark Unter Entsendung versteht man, dass das Unternehmen Auf eigene Rechnung und unter eigener Leitung Arbeitnehmer zur Ausführung von Dienstleistungen entsendet. Die Arbeitnehmer an einen Leistungsort, in ein Unternehmen im selben Konzern oder ein Unternehmen, das auf ähnliche Weise mit entsendenden Unternehmen verknüpft ist, entsandt ist. Als Zeitarbeitsfirma oder ähnliches Arbeitnehmer für eine Firma in Dänemark zur Verfügung stellt. Frode Holm Cand. jur. Revitax A/S Tel. +45 33912201 [email protected] Eine ausländische Firma, die bei Ausführung der Arbeit in Dänemark auf die Entsendung von Mitarbeitern verzichten kann, muss sich ebenfalls anmelden. Die Regeln für die Registrierung im RUT-Register gelten auch für Einmannunternehmen. Die Angaben müssen spätestens mit Beginn der Arbeit gemacht werden. Änderungen müssen spätestens 8 Tage nach Änderung der Fakten gemacht werden. Die Arbeitsaufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung der RUT-Regeln. Eine Verletzung der Regeln kann eine Strafe nach sich ziehen. Monteurregel Das ausländische Unternehmen muss sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, wenn: • Die Dienstleistungserbringung nicht länger als 8 Tage dauert. • Die Erbringung der Dienstleistung geschieht als Teil der Liefereung einer technischen Anlage oder technischen Installation. • Der entsandte Mitarbeiter oder das selbstständige Unternehmen hat zur Aufgabe und ist qualifiziert eine technische Anlage oder Installation in Dänemark zu montieren, installieren, warten, reparieren oder darüber zu informieren. Die Ausnahmebestimmung – auch Monteuerregel genannt – gilt nicht für den Bau - und Handwerksbereich, auch wenn die Aufgabe die Lieferung und Installation einer technischen Anlage ist. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Unternehmensgründung in Deutschland Kontakt Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist grundsätzlich nur eine Eintragung in das deutsche Handelsregister. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Angabe einer inländischen Geschäftsadresse. Wer in Deutschland sein Gewerbe (keine freiberufliche, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit) betreiben will, der muss sich in das deutsche Handelsregister eintragen lassen. Für die Handelsregistereintragung kommt es nicht darauf, an ob eine Person alleine oder in einer Gesellschaft mit anderen zusammen tätig werden will. Der Anknüpfungspunkt im deutschen Recht ist einzig der Umstand, dass in kaufmännischer Weise ein Gewerbe betrieben wird. Volker Becker Tel. +45 32830067 [email protected] In das Handelsregister eingetragen werden müssen die Namen, Geburtsdaten sowie die Wohnsitze aller an dem Unternehmen beteiligten Gesellschafter. Außerdem muss die Firma, also der Name des Unternehmens eingetragen werden. Seit 2008 ist es zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland vorgeschrieben, dass man eine inländische Geschäftsadresse angibt. Bei dieser Adresse muss es sich nicht um den Haupt- oder Verwaltungssitz des Unternehmens handeln, dieser kann bei ausländischen Unternehmen weiterhin im Ausland verbleiben. Es muss aber zumindest innerhalb Deutschlands eine eigene Zweigstelle oder Filiale eröffnet werden. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit immer wieder überschuldete Unternehmen ihren Geschäftssitz verlegt haben, ohne dies bekannt zu machen, um sich so den Forderungen ihrer Gläubiger zu entziehen. All die erforderlichen Angaben müssen zu ihrer Eintragung notariell beurkundet werden. Auch ein Unternehmer, der sich nicht in einem kaufmännischen Umfang auf dem deutschen Markt betätigt, kann sich in das Handelsregister eintragen lassen. Durch diese Eintragung werden die Regelungen des deutschen Handelsrechts auf ihn anwendbar. Er kann beispielsweise gewisse Verträge einfacher abschließen oder erfüllen, dafür treffen ihn aber auch gewisse Pflichten, wie beispielsweise die zur Buchführung. Wird ein Unternehmen allerdings in einem kaufmännischen Umfang tätig, dann sind die handelsrechtlichen Vorschriften automatisch anwendbar. Die Eintragung in das Handelsregister hat nur noch klarstellende Wirkung. Trotzdem muss sie vorgenommen werden, andernfalls droht Strafe. Die am einfachsten zu gründenden handelsrechtlichen Unternehmensformen sind der eingetragene Kaufmann, kurz e.K., bei einem Einzelunternehmer oder die offene Handelsgesellschaft, kurz oHG, bei mehreren Unternehmern. Zu ihrer Gründung ist lediglich die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Insbesondere wird kein festgeschriebenes Startkapital benötigt. Diese Erleichterung bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass die Unternehmer in diesen Fällen mit ihrem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Neues bei der Expertenbesteuerung Kontakt Die Regeln für die Expertenbesteuerung wurden für dänische Staatsbürger verändert. Sie müssen 10 Jahre im Ausland gewesen sein, bevor sie die Besteuerungsform wählen können. Die Regelung selbst wurde auf 60 Monate ausgeweitet. Die Expertenbesteuerung mit Bruttobesteuerung von 25 Prozent für 36 Monate oder 33 Prozent für 60 Monate wird mit dem Steuerjahr 2011 geändert. Karantäneperiode von 10 Jahren. Die Expertenbesteuerung kann nur angewandt werden von Personen, die 10 Jahre vor Inanspruchnahme nicht steuerpflichtig in Dänemark waren. Die Karantäneperiode wurde damit von 3 auf 10 Jahre ausgeweitet für Fälle, bei denen die Steuerpflicht 2011 oder später eintritt. Frode Holm Cand. jur. Bruttobesteuerung von 26 Prozent Revitax A/S Die Bruttobesteuerung liegt bei 26 Prozent ab dem Einkommensjahr 2011 und die Tel. +45 33912201 Expertenbesteuerung kann maximal über 60 Monate laufen. Der geänderte [email protected] Steuersatz kann auch für Personen gelten, die 2010 oder früher den Steuersatz von 25 Prozent gewählt haben. Die Verlängerungsmöglichkeit bis zu 60 Monaten gilt jedoch nicht für Personen, die vor dem Ende des Steuerjahres 2013 die Regelung voll ausgeschöpft haben (z.B. Besteuerung von 25 Prozent über 36 Monate). Personen, die für das Steuerjahr 2010 oder früher den Steuersatz von 25 Prozent gewählt haben, können hiermit fortfahren. Die Wahl muss spätestens zum Ende des Steuerjahres 2011 getroffen werden und kann danach nicht mehr geändert werden. Wird eine Besteuerung von 25 Prozent für das Steuerjahr 2011 oder später gewählt, kann die Person nur 36 Monate von der Expertenbesteuerung umfasst sein. Aufhebung der Wegzugsforderung Früher war es unter bestimmten Umständen nötig, dass zum Ende der Expertenbesteuerung der Steuerpflichtige seine gesamten Steuerpflichten in Dänemark beendete. Diese Forderung nach Wegzug ist mit dem Steuerjahr 2011 beendet. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln bei Investitionen in Deutschland Kontakt Eine Investition in eine Immobilie oder ein Unternehmen in Deutschland kann eine Steuerpflicht auslösen, wenn der Eigentümer sein Vermögen verschenkt oder vererbt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln unterscheiden sich zwischen Deutschland und Dänemark. Aber: zwischen Deutschland und Dänemark gibt es eines der wenigen Doppelbesteuerungsabkommen, die diesen Bereich regeln. Deutschland: Gemäß Erbschaftsteuergesetz müssen Steuern gezahlt werden, wenn es entweder um einen Inländer geht oder um Landwirtschaft, Immobilien oder eine Betriebsstätte in Deutschland. Die volle deutsche Steuerpflicht , wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ist dies der Fall, besteuert Deutschland den kompletten Vermögenszuwachs. Besondere Regeln gelten für deutsche Staatsbürger, die sich höchstens 5 Jahre im Ausland aufhalten und öffentlich Bedienstete. Wenn eine Person kein Inländer ist, werden nur Landwirtschaft, Immobilien und Vermögensgegenstände in einer Betriebsstätte besteuert. Der Wert des erbschafts- oder schenkungspflichtigen Vermögens wird als sogenannter Ertragswert oder den Wert in Handel und Wandel als Verkehrswert ermittelt. Das Vermögen in Unternehmen, die übertragen werden, kann eventuell (teilweise) von der Besteuerung ausgenommen werden, wenn das Unternehmen länger als fünf Jahre im Eigentum bleibt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland gibt es einen hohen Freibetrag von z.B. 500 000 Euro für Ehepartner und 400 000 Euro für Kinder. Wenn eine Person kein Inländer ist und deshalb nur begrenzt steuerpflichtig, beträgt der Freibetrag jedoch nur 2000 Euro. Steuern werden gemäß Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bezahlt. Es gibt deswegen 3 Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Reinhard Herrmann Steuerberater / Revisor Tel. +49 4617003531 [email protected] Dänemark: Hier sind die Dinge im Erbschaftssteuergesetz (boafgiftsloven) geregelt. Gemäß diesem Gesetz müssen 15 Prozent Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wenn es um Personen geht, die nicht Verwandte ersten Grades sind, werden 25 Prozent zusätzlich erhoben. Schenkungen werden gesondert besteuert. In Dänemark hat der überlebende Ehegatte die Möglichkeit, den Erbteil des Verstorbenen steuerfrei zu übernehmen. Diese Möglichkeit gibt es in Deutschland nicht. Internationale Besteuerung: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark ist eines der wenigen Abkommen, das die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen umfasst. Dabei ist festgelegt, dass Immobilien und Aktiva in Betriebsstätten dort besteuert werden, wo die Immobilie oder die Betriebsstätte liegen. Alle anderen Vermögensgegenstände werden dort besteuert, wo der Steuerpflichtige wohnt. Die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die entsprechenden Steuern des anderen Landes angerechnet werden. Die Anrechnung ist jedoch beschränkt auf die Steuerhöhe im Wohnsitzstaat. Dies wird durch nationale Gesetze bestimmt. Im Abkommen gibt es auch eine 5-Jahres-Regel. Staatsbürger des einen Staates unterliegen erst nach 5 Jahren Ansässigkeit im anderen Staat dessen Regeln. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Neue Gebühren bei Anmeldung von Gesellschaften in Dänemark Kontakt Seit 1. April 2011 sind bei der Anmeldung von Gesellschaftsgründungen und Gesellschaftsänderungen Gebühren zu zahlen. Die Gebühren wurden in Verbindung mit dem Haushaltsplan für 2011 beschlossen und betreffen nur Gesellschaften mit Haftungsbegrenzung. Es ist nun nicht länger gratis, Anmeldungen betreffend Gründungen und Gesellschaftsänderungen im Gewerbe- und Gesellschaftsregister vorzunehmen. Seit 1. April 2011 sind Eintragungen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob man die digital oder durch das Einsenden einer Anmeldung an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt vornimmt. Welche Gesellschaften sind betroffen? Nur Gesellschaften mit Haftungsbegrenzung sind von der Registrierungsgebühr umfasst, u. a.: • • • • Aktiengesellschaft ("A/S") und GmbH ("ApS") Partnergesellschaften (Kommanditaktiengesellschaften) Zweigstellen SE-Gesellschaften Einzelkaufmänner, Personengesellschaften ("I/S"), Kommanditgesellschaften sind nicht von der Gebührenpflicht umfasst. Welche Anmeldungen sind umfasst? Bei der Gründung von Gesellschaften und bei der Anmeldung von Änderungen (Änderungen in Satzung, Geschäftsführung usw. ) sind nun Gebühren fällig. Folgende Anmeldungen können aber weiterhin gebührenfrei vorgenommen werden: • Änderung der Adresse und des Firmensitzes, des Geschäftsjahres und des Wirtschaftsprüfers • Änderung des Status • Gewisse Registrierungen in Verbindung mit Fusion, Spaltung, Omstrukturierungen • Ausbesserung von Fehlregistrierungen, wenn diese dem Gewerbe- und Gesellschaftsamt zuzurechnen sind. Wie hoch sind die Gebühren? Es ist billiger, die Informationen digital (via Webreg) anzumelden, als die Informationen mittels Anmeldeformular an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt zu übermitteln. Gesellschaftsgründung: DKK 2.150,00 - via Webreg: DKK 670,00 Änderungen: DKK 340,00 - via Webreg: DKK 180,00 Wiederaufnahme: DKK 350,00 Es wird nur eine Gebühr pro Anmeldung verlangt. Registriert man daher gleichzeitig mehrere Änderungen in einer Gesellschaft, zahlt man nur einmal die Gebühr. Übermittelt man die Unterlagen an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt, weil Webreg nicht funktionierte, zahlt man nur jene Gebühr, welche auch via Webreg fällig wäre. Für ausländische Gründer, für welche Webreg nicht Anwendung findet, werden die Gebühren manuell auf jene Gebühr, die bei Anwendung von Webreg zu zahlen wäre, herabgesetzt. Obwohl Anmeldungen nun gebührenpflichtig sind, ist es nach wie vor in Dänemark einfacher und billiger Gesellschaften zu gründen, u.a. weil der Gründungsprozess unformeller und ohne Hinbeiziehung eines Notars vor sich geht. Für weitere Informationen zur Gründung von Gesellschaften in Dänemark stehe ich gerne zur Verfügung. Alexandra Huber Advokat / Partner Tel. +45 51167494 [email protected] Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] Die Rechtswahl bei Arbeitsverträgen Kontakt Dänemark ist aufgrund seiner rechtlichen Verhältnisse nicht an die Rom-I-Verordnung gebunden. Das ist insbesondere relevant für Unternehmen, deren Mitarbeiter in mehreren Ländern – unter anderem in Dänemark – tätig sind. Es bedeutet, dass in Dänemark noch immer die RomKonvention Anwendung findet. Die Rom-Konvention wurde in Europa – mit Ausnahme von Dänemark – durch die Rom-I-Verordnung für Verträge ersetzt. Die Konvention gilt allerdings noch für Verträge, die vor dem 17. Dezember 2009 geschlossen wurden. Bei Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen mit internationalem Bezug vereinbaren der Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander, welches nationale Recht anwendbar sein soll. Bei individuellen Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen gilt allerdings eine Einschränkung. Hier darf die Wahl des anzuwendenden Rechts nicht zur Folge haben, dass der Arbeitsnehmerschutz eingeschränkt wird oder erlischt, welcher durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts bestehen würde, das im Falle einer ausgebliebenen Rechtswahl anzuwenden wäre. Bleibt eine Rechtswahl aus, ist auf Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse anzuwenden: a) Das Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit ausübt, auch wenn er vorübergehend in einem anderen Land beschäftigt ist, oder b) sofern der Arbeitnehmer seine Arbeit normalerweise nicht in einem bestimmt Land ausübt, das Recht des Landes, in dem die Geschäftsstelle des Arbeitgebers ihren Sitz hat, es sei denn, c) dass aus den speziellen Umständen zu ersehen ist, dass der Vertrag eine engere Verbindung an ein anderes Land hat. Dann findet das Recht dieses Landes Anwendung. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 15. März 2011 (C29/10, „Koelzsch“) Stellung bezogen zur Auslegung der Regelung der RomKonvention im Hinblick auf die Frage, wo ein Arbeitnehmer für gewöhnlich seine Arbeit ausübt. Koelzsch, der Kläger in diesem Verfahren, war LKW-Fahrer und wohnte in Deutschland. Er war in Luxemburg bei einer dänischen Tochtergesellschaft tätig und transportierte für diese Güter von Dänemark nach Deutschland, aber auch in andere europäische Länder. Die LKWs waren in Luxemburg registriert und die Fahrer wurden in Luxemburg sozialversichert. Die LKWs waren täglich in Deutschland unterwegs. Die Arbeit wurde somit in mehreren Ländern ausgeführt. Es gab keine Vereinbarung darüber, welches Recht auf den Arbeitsvertrag angewendet werden sollte. Nach einer Umstrukturierung des Unternehmens und einer Reduktion der Tätigkeiten in Deutschland wurde Koelzsch gekündigt. Dies geschah, obwohl Koelzsch zum Stellvertreter des Betriebsrates gewählt wurde. In Folge dessen erhob Koelzsch Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber mit der Behauptung, die Kündigung sei rechtswidrig, da nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern verboten sei. Dies müsse dann auch in Luxemburg gelten. Nachdem die Klage vor den deutschen Gerichten abgelehnt wurde, kam die Klage vor das Gericht in Luxemburg. Das Gericht bat den Europäischen Gerichtshof um Stellungnahme dazu, inwieweit das Kriterium des Orts der gewöhnlichen Verrichtung der Arbeit oder der Geschäftsstelle bei Arbeitsverträgen anwendbar ist. Der EG-Gerichtshof konkludierte, dass die nationalen Gerichte die Anknüpfung Mikael Hedager Würtz Advokat (H), LL.M Tel. +45 75454600 [email protected] an die involvierten Länder weit auszulegen haben. In einem Verfahren, bei dem es sich um internationale Transporte handelt, soll das Gericht festlegen, wo der Fahrer seine Aufgaben ausführt, wo die Anweisungen der Transportaufgaben passieren, wo der Fahrer seine Arbeit organisiert und wo sich sein Arbeitswerkzeug befindet. Ferner sollen sowohl die Orte festgelegt werden, von denen aus die Transporte normalerweise durchgeführt werden, als auch die Orte, an die die Güter entladen werden. Auch der Ort, an den der Fahrer nach Erfüllung seiner Aufgabe zurückkehrt, muss bestimmt werden. Durch eine Würdigung der oben genannten Umstände soll dann festgelegt werden, wo der Arbeitnehmer im Wesentlichen – und nach Betrachtung sämtlicher Faktoren, die das Unternehmen kennzeichnen – seine Arbeit ausführt. Falls sich hierdurch nicht ein bestimmtes Land hervorhebt, erfolgt die Rechtswahl nach dem Ort der Geschäftsstelle. Deutsch-Dänische Handelskammer, Kongens Nytorv 26, 3. Stock, DK-1050 Kopenhagen K Tel. +45 33 91 33 35 | Fax: +45 33 91 31 16 | E-Mail: [email protected] DEUTSCH-DÄNISCHER WIRTSCHAFTSPREIS 2011 WAS IST DER DEUTSCH-DÄNISCHE WIRTSCHAFTSPREIS? Die Deutsch-Dänische Handelskammer zeichnet Unternehmen aus, die sich im grenzüberschreitenden Geschäftsleben besonders hervorheben. Ausgezeichnet werden Leistungen, die einen deutschdänischen Bezug haben und die darüber hinaus besonders innovativ sind, einen besonderen Impuls zu den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen geben oder für einen besonderen unternehmerischen Erfolg stehen. WIE KANN ICH MICH BEWERBEN? Bewerben können Sie sich HIER auf der Internetseite der Deutsch-Dänischen Handelskammer www.handelskammer.dk oder mit Hilfe des Bewerbungsbogens im Anhang dieser E-Mail. Bewerbungen werden bis zum 18. Mai 2011 angenommen. WIE WIRD DER PREISTRÄGER ERMITTELT? Aus den eingehenden Bewerbungen wählt der Vorstand der Handelskammer fünf Kandidaten aus. Über den Preisträger wird per Online-Abstimmung auf der Internetseite www.handelskammer.dk entschieden. Die fünf Finalisten bekommen die Möglichkeit im Rahmen der Mitgliederversammlung der Handelskammer vor deutsch-dänischem Publikum aus Politik und Wirtschaft in Kopenhagen zu präsentieren. Die Preisverleihung findet anschließend am 17. Juni 2011 statt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Reiner Perau Geschäftsführer Deutsch-Dänische Handelskammer Premium Partner 2011 www.handelskammer.dk