Schwangerschaftsmappe - Frauenärzte im Westerwald

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FR AU ENÄR Z TE I M WE STERWALD
Ihre Schwangerschaftsmappe
www.wagnerundwagner.de
Vorwort
Liebe Patientin,
im Namen unseres gesamten Praxisteams möchten wir Ihnen zu Ihrer Schwangerschaft ganz
herzlich gratulieren!
Der Großteil einer Schwangerschaft verläuft völlig unproblematisch und die vorgesehenen Untersuchungen richten sich nach den Mutterschaftsrichtlinien. Bei Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf oder bei Risikoschwangerschaften werden sich Abweichungen ergeben, denn unsere ärztliche
Aufgabe besteht darin, anormale Schwangerschaftsverläufe zu erkennen und angemessen
zu reagieren.
Aber auch Sie selbst können durch entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu einem normalen Verlauf
der Schwangerschaft beitragen.
Inhalt
Ernährung in der Schwangerschaft
3
Behandlung von Befindlichkeitsstörungen in der Schwangerschaft
6
Infektionen in der Schwangerschaft
8
Mütterliche Erkrankungen in der Schwangerschaft
11
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
(Merkblatt des gemeinsamen Bundesausschusses)
13
Die nachfolgenden Merkblätter sollen für Sie eine
Hilfe darstellen, die Fülle an Informationen jederzeit nachlesen zu können und uns bei Unklarheiten
zu befragen.
Ihr Praxisteam Dres. Ellen und Stefan Wagner
Ernährung in der Schwangerschaft
Basis ist eine gesunde, ausgewogene Ernährung mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr.
In der Schwangerschaft steigt der Bedarf an einigen Nährstoffen, die zusätzlich ergänzt werden
müssen, da der Bedarf allein durch die Nahrung nicht gedeckt wird.
Folsäure
Eine ausreichende Folsäurezufuhr senkt das Risiko einer Entwicklungsstörung des ungeborenen Kindes
und senkt die Rate einer möglichen Frühgeburt um 50–70%.
400 µg Folsäure sollten zusätzlich täglich eingenommen werden. Besonders folsäurehaltige Lebensmittel sind: Hülsenfrüchte, Spinat, Feldsalat, Rosenkohl, Eigelb und Leber.
Jod
Jodmangel kann in der Schwangerschaft zu einer erhöhten Fehlgeburtsrate führen und die geistige
und motorische Entwicklung des Neugeborenen erheblich stören.
100 µg Jod sollten zusätzlich täglich eingenommen werden. Besonders jodhaltige Lebensmittel sind
Seefische ( Schellfisch, Kabeljau, Rotbarsch).
Calcium
Calciummangel kann in der Schwangerschaft zu Störungen des kindlichen Nervensystems führen.
Calcium ist wichtig für die Entwicklung von Knochen und Zähnen. Ausreichendes Calcium reduziert
das Risiko der Schwangerschaftsvergiftung ( Gestose).
1.000 mg Calcium sollten täglich aufgenommen werden. Besonders calciumreiche Lebensmittel sind:
Joghurt, Milch, Schnittkäse, Brokkoli und Mineralwasser.
Eisen
Eisenmangel führt zu Müdigkeit, Antriebslosigkeit und Infektanfälligkeit. Vegetarierinnen und
Veganerinnen sind besonders von Eisenmangel betroffen.
30 mg Eisen sollte zusätzlich täglich aufgenommen werden. Besonders eisenhaltige Lebensmittel sind:
Fleisch, Wurstwaren, Innereien, Brot und Gemüse.
3
Omega-3-Fettsäuren
Eine ausreichende Menge an Omega-3-Fettsäuren in der Nahrung senkt das Risiko für die Entstehung
von Allergien und vermindert die Frühgeburtenrate.
200 mg Omega-3-Fettsäuren sollten täglich aufgenommen werden. Besonders Omega-3-Fettsäurenhaltige Lebensmittel sind: Fettreicher Seefisch (Hering, Lachs, Makrele, Thunfisch), Walnüsse, Leinöl,
Rapsöl und Sojaöl..
2 Mahlzeiten Seefisch pro Woche werden empfohlen.
Für Schwangere stehen verschiedene Kombinationspräparate zur Verfügung, die die empfohlenen
Nährstoffe in der jeweiligen Dosierung enthalten.
Vitamin-D
Nach neuesten Studien wird auch eine zusätzliche Zufuhr von Vitamin-D in der Schwangerschaft empfohlen, da es kein gewöhnlicher Nahrungsbestandteil ist, sondern durch Sonnenbestrahlung der Haut
im Körper gebildet wird. Es wird zunehmend erkannt, mit welchen Zivilisationskrankheiten der endemische Lichtmangel der modernen Gesellschaft einhergeht. Da es aber auch überdosiert werden kann, ist
eine Bestimmung der Blutspiegels vor Einnahmebeginn sinnvoll.
Nicht geeignete Lebensmittel in der Schwangerschaft
Rohmilch, entsprechender Käse, rohes bzw. halbgares Fleisch( auch Salami), roher Fisch (Sushi), abgepackte Salate, Keime und Sprossen, Mayo-Dips, rohe Eier, Speisen mit rohen Eiern (z. B. Tiramisu),
ungewaschenes Obst, ungewaschenes Gemüse und Salat, rohes Getreide (Frischkornmüsli),
Schwarztee, Kaffee und Cola in Maßen (1–2 Tassen pro Tag).
Selbstverständlich ist jeglicher Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Rauschmitteln (Kokain, Cannabis, Ecstasy etc.) in der Schwangerschaft untersagt! Bitte sprechen Sie uns unbedingt an, wenn der
Umgang mit Genussmitteln für Sie problematisch ist.
Infektionsschutz
In der Schwangerschaft besteht eine erhöhte Infektanfälligkeit. Scheideninfektionen erhöhen das
Risiko von vorzeitigen Wehen oder einer Frühgeburt. Der normale pH-Wert (Säuregehalt) der Scheide
ist ca. 4. Mit selbstdurchgeführten pH-Messungen (pH-Stäbchen oder Handschuhe in der Apotheke
oder über einige Krankenkassen erhältlich) 1–2 mal wöchentlich lassen sich bei pH-Abweichungen
frühzeitig Infektionen erkennen. Vorbeugend können Sie auch 1–2 mal wöchentlich pH-stabilisierende
Medikamente in die Scheide einführen.
4
Infektionsschutz durch Schutzimpfung
Auf Empfehlung der ständigen Impfkomission (STIKO) sollen alle Schwangeren im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel beim betreuenden Frauenarzt gegen Grippe geimpft werden.
Besonders gefährlich für das Neugeborene kann eine Infektion mit Keuchhusten (Pertussis) sein.
Deshalb sollen enge Kontaktpersonen (Eltern, Großeltern, Geschwister, Tagesmütter etc.) während der
Schwangerschaft auf ihren Impfstatus hin überprüft werden und bei nicht vorhandenem Impfschutz bis
spätestens vier Wochen vor der Geburt des Kindes geimpft werden. Die Überprüfung und Impfung ist
natürlich auch für alle Familienangehörigen in unserer Praxis möglich.
Sport in der Schwangerschaft
Bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf ist eine sportliche Betätigung generell zu befürworten.
Jedoch sollte nicht bis zur Erschöpfung trainiert werden. Auch sollten Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko gemieden werden. Informationen, ob Ihre jeweilige Sportart in der Schwangerschaft
ausgeführt werden darf finden Sie auf der Homepage der Sporthochschule Köln:
www.sportundschwangerschaft.de.
Sauna
Bei bereits regelmäßigem Saunabesuch vor der Schwangerschaft erlaubt. Saunagänge verkürzen,
niedrigere Temperatur wählen.
Solarium
Solariumbesuche sollten wegen der Gefahr von Pigmentveränderungen vermieden werden.
Zahngesundheit
Während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für Zahnfleischentzündungen und Karies.
Deshalb sollten Sie 2 mal im Schwangerschaftsverlauf zur Kontrolle einen Zahnarzt aufsuchen.
Reisen
Auto: regelmäßige Pausen, mindestens alle zwei Stunden mit Bewegungsübungen.
Flugzeug: Reisen am besten im Mittelstreckenbereich. Bei längeren Flügen ist eine Thromboseprophylaxe erforderlich. Reisen in Länder, die eine Lebendimpfung oder Malariaprophylaxe erfordern,
sind nicht zu befürworten.
Reisen ins Gebirge sollten eine Höhe von 2.000 m nicht überschreiten.
5
Behandlung von Befindlichkeitsstörungen
in der Schwangerschaft
Erkältungskrankheiten
Thymian – bei Husten – 2×10 ml Presssaft in etwas warmen Wasser ggf. mit Honig gesüßt außerhalb
der Mahlzeiten.
Spitzwegerich – gut gegen Husten und Heiserkeit – Frischpflanzensaft 2 bis 4 mal täglich 5–10ml ggf.
mit Zuckerlösung als Sirup.
Meersalz-Nasenspray bei verstopfter Nase.
Salbei – bei Halsschmerzen – Lösung zum Gurgeln.
Schlafstörungen
Baldrian 20–30 Minuten vor dem Einschlafen 10–15 ml Frischpflanzensaft in etwas warmem Wasser.
Melisse zwei mal täglich 15 ml Frischpflanzensaft vor den Mahlzeiten oder ALCEA Urtinktur 3×2 Tropfen
in etwas Wasser.
Haferkraut 3×5–10ml nach dem Essen über mehrere Wochen.
Lavendel, z. B. als Teezubereitung, aber auch in Kapselform erhältlich.
Sodbrennen
Eher kleine und häufige Mahlzeiten. Nicht nach dem Essen hinlegen (Abendessen mindestens zwei
Stunden vor dem Zubettgehen), Oberkörper hoch lagern.
Kohlensäurehaltige Getränke meiden. Extreme meiden: nicht zu süß, zu sauer oder zu scharf essen.
Kartoffelsaft: 3×15 ml täglich nach dem Essen – vor dem Schlafengehen nochmals 15 ml.
Kamille: 10 ml regelmäßig nach dem Essen.
Fenchel: als Teezubereitung.
3–4 Mandeln oder Haselnüsse gut kauen.
Schwangerschaftsübelkeit/Erbrechen
Ingwertee: auch als Kapseln erhältlich.
Vitamin B6/B12-Präparat: z. B. Nausema.
Akupressurband (www.akupressur-band.de).
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Verstopfung
Milchzucker oder Leinsamen in Joghurt einrühren.
Früchtewürfel.
Einen Esslöffel Obstessig in einem Glas Wasser.
Viel trinken und Bewegung!
Hämorrhoiden
Beim Reinigen tupfen statt reiben.
Kalte Dusche im Analbereich, anschließend Pflege mit Glyzerinzäpfen, Deumavan-Creme, Melkfett.
Bei Rötung, Schmerzen, Juckreiz: Hamamelissalbe. (Kann man später auch zur Dammschnittpflege
benutzen).
Wadenkrämpfe
Magnesium: Dosierung je nach Präparat.
7
Infektionen in der Schwangerschaft
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden bei der Schwangeren in der Frühschwangerschaft
Tests auf folgende Infektionserkrankungen durchgeführt:
1.
Röteln: früher Abklärung der Immunität durch Feststellung des Antikörpertiters im Blut,
neuerdings nur noch nach Impfpass. Zwei dokumentierte Impfungen gelten als Immunität.
2.
Bluttest zur Feststellung einer Infektion mit Lues (Syphilis).
3.
HIV-Test (nur mit Einverständnis der Patientin).
4. Ausschluss einer Chlamydieninfektion (Nachweis der Erreger im Urin – leider oft falsch
negativ, deshalb besser ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals, der aber nicht von den
gesetzlichen Kassen übernommen wird.
Aber es gibt noch eine Reihe anderer Infektionskrankheiten, die beachtet werden sollten.
Ringelröteln
Bis zu 60% der Schwangeren haben eine Ringelrötelninfektion gehabt und sind immun. Bei fehlender
Immunität besteht bei einer Infektion während der Schwangerschaft ein erhöhtes Erkrankungsrisiko mit
schweren Folgen für das ungeborene Kind. Da es bisher leider keine medizinische Schutzmaßnahme
gibt, empfiehlt sich am besten bereits vor der Schwangerschaft oder in der Frühschwangerschaft mit
Hilfe einer Blutuntersuchung den Immunstatus festzustellen und bei fehlender Immunität möglichen
Infektionsquellen z. B. Kindergarten, Schule etc. fernzubleiben.
Zytomegalie
Die jährliche Infektionsrate bei Schwangeren beträgt zwischen 1 und 4%, wobei die Infektion der
Mütter danach in 40% der Fälle auf das ungeborene Kind übertragen wird. Wie bei den Ringelröteln
gibt es leider keine medizinische Schutzmaßnahme. Es empfiehlt sich den Immunstatus frühzeitig
durch eine Blutuntersuchung zu klären und dann mögliche Infektionsquellen zu meiden. Die häufigsten
Übertragungen finden durch sehr engen Kontakt mit Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern statt.
Ist ein Kontakt nicht vermeidbar ist es wichtig, die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Toxoplasmose
35–40% aller Schwangeren sind immun. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft nimmt das
Risiko für das Kind infiziert zu werden im Schwangerschaftsverlauf zu. Aber auch wenn die Infektion
der Mutter schon längere Zeit läuft, kann die Infektion des Kindes durch eine spezielle Antibiotikatherapie noch verhindert werden, da der Erreger erst nach Tagen bis Wochen auf das Kind übergeht. Da eine
Infektion der Mutter häufig asymptomatisch abläuft, empfiehlt sich zur Klärung des Immunstatus eine
Blutabnahme in der Frühschwangerschaft und bei negativem Befund zwei weitere Blutuntersuchungen
zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche und zwischen der 30. und 32. Schwangerschaftswoche. Schwangere mit negativem Immunstatus sollten im Umgang mit Nagetieren und Katzen
zurückhaltend sein, rohe Fleischprodukte und Rohwurstprodukte meiden, Salat und Gemüse
gut waschen.
8
Listeriose
Die Listeriose betrifft ca. 0,3% aller Schwangeren und läuft mit einer grippeähnlichen Symptomatik ab.
In der Frühschwangerschaft kann die Listeriose zu einer Fehlgeburt führen, im Verlauf der späteren
Schwangerschaft ist eine Infektion des Ungeborenen möglich. Die Hauptinfektionsquellen sind rohe
Eier, Rohmilch, Rohmilchkäse, rohes Fleisch und ungewaschene Rohkost. Die Abklärung des Immunstatus ist durch eine Blutuntersuchung möglich. Eine Therapie der Erkrankung erfolgt durch
entsprechende Antibiotika.
Pertussis (Keuchhusten)
Keuchhusten ist eine schwer zu diagnostizierende Erkrankung, die nur eine zeitlich begrenzte
Immunität hinterlässt. Eine Erkrankung während der Schwangerschaft ist für das ungeborene Kind
relativ ungefährlich. Gefährdet sind jedoch Neugeborene, für die eine Ansteckung sogar tödlich
verlaufen kann. Da es gegen Keuchhusten eine Impfung gibt ist der Impfschutz der Personen, die
mit dem Neugeborenen zusammen sind, entscheidend. Hier empfiehlt es sich Impfpässe dieser
Personen z. B. Eltern, Geschwister, Großeltern, Tagesmütter etc. in unserer Praxis vorzulegen, um
diese auf einen ausreichenden Impfschutz zu prüfen. Sollte der Impfschutz nicht vollständig sein, ist
es natürlich für diese Personen möglich, ihn in unserer Praxis zu vervollständigen.
Varizellen (Windpocken)
Die Windpocken sind eine äußerst seltene Erkrankung der Schwangeren, da 90–95% der Frauen
immun sind. Eine Reaktivierung vorhandener Varizellenviren stellt die Gürtelrose dar. Gefährlich für
das Neugeborene ist besonders eine Infektion zum Zeitpunkt der Entbindung. Da auch für die
Varizellen bei fehlender Immunität eine Impfung existiert, hat auch bei dieser Erkrankung die
Abklärung des Immunstatus sowohl der Mutter, als auch des familiären Umfeldes höchste Priorität.
Zeckenbiss: Borreliose
Etwa vier Wochen nach einem Zeckenbiss entwickelt sich an der Bissstelle eine immer größer
werdende kreisförmige Rötung. Der Übertragungsweg auf das Neugeborene ist unklar, aber zu
vermuten. Deswegen sind bei gesicherter Diagnose sofort hochdosierte intravenöse Penicillingaben
erforderlich.
Zeckenbiss: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Auch diese Infektion wird durch Zecken übertragen und führt zu einer Hirn- oder Hirnhautentzündung,
die in schweren Fällen sogar tödlich sein kann. Eine Ansteckungsgefahr für das ungeborene Kind
scheint bei Infektion der Mutter nicht zu bestehen. Bei Reisen in Endemiegebiete wird außerhalb der
Schwangerschaft eine Impfung empfohlen.
Scharlach
Erreger von Scharlach sind A-Streptokokken. Es gibt keine lebenslange Immunität, d. h. wiederholte
Ansteckungen sind möglich. Es liegen keine Hinweise für eine mögliche Gefährdung des Ungeborenen
vor. Die Therapie erfolgt mit Penicillin.
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Strepptokokken der Gruppe B
Diese Bakterienart befindet sich normalerweise im Darm, bei ca. 30% der Frauen ist jedoch auch die
Scheide besiedelt. Dies stellt einen Normalbefund dar und hat für die Mutter keinen Krankheitswert.
Ein Neugeborenes kann sich jedoch während der Geburt durch die Scheide mit diesen Streptokokken
infizieren. Eine solche Infektion führt in hoher Prozentzahl zu einer schweren Erkrankung des Kindes
und bei zu spät einsetzender Therapie zu einer schlechten Prognose. Um dies zu vermeiden, ist es
möglich, mit Hilfe eines Vaginalabstriches vor der Geburt (zwischen der 36. und 38. Schwangerschaftswoche) die Keimbesiedlung der Mutter festzustellen und bei positivem Ergebnis die Mutter unter der
Geburt entsprechend antibiotisch zu behandeln. Dadurch ist eine Infektion des Kindes extrem
zu reduzieren.
Gonokokken
Diese Bakterienart wird ausschließlich durch Sexualkontakt übertragen und gehört zu den besonders
gefährlichen Keimen im Genitalbereich. Sie werden meist nur zufällig entdeckt, da um sie nachzuweisen ein spezieller Abstrich notwendig ist. Die Bakterien können während der Geburt das Kind
infizieren. Besonders gefürchtet sind Augeninfektionen, die durch Augentropfen nach der Geburt
verhindert werden sollen. Möchte man diese Tropfen vermeiden ist ein spezieller vorgeburtlicher Abstrich aus dem Gebärmutterhals/Scheide möglich, um eine Infektion auszuschließen.
Bakterielle Scheideninfektionen/Scheidenpilz
Scheideninfektionen treten im Schwangerschaftsverlauf relativ häufig auf und können zu typischen
Symptomen, wie dünnflüssigem, riechenden Ausfluss einhergehend mit starkem Brennen im
Vaginalbereich oder bröckeliger Ausfluss mit Juckreiz führen. Eine nicht behandelte Infektion kann
Auslöser für vorzeitige Wehen sein. Um das Risiko einer solchen Infektion zu minimieren, ist es
möglich 1–2 mal wöchentlich abends vor dem Zubettgehen ein Scheidenzäpfchen zur Steigerung der
körpereigenen Abwehr und Regulation der Scheidenflora einzuführen.
10
Mütterliche Erkrankungen in der Schwangerschaft
Schwangerschaftsdiabetes
Bei den meisten Schwangeren bleiben die Blutzuckerwerte während der Schwangerschaft normal.
Wenn der Blutzucker in der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt, spricht man von
Schwangerschaftsdiabetes. Bei sehr hohen Werten kann es sein, dass eine Patientin bereits vor der
Schwangerschaft an einem Diabetes erkrankt war, ohne davon zu wissen. Erhöhte Blutzuckerwerte
treten häufiger bei Frauen mit Übergewicht auf, nach einem Diabetes bei vorangegangenen
Schwangerschaften oder wenn ein näherer Verwandter an Diabetes leidet. Ein unerkannter
Schwangerschaftsdiabetes kann für Mutter und Kind gefährlich sein. Seit März 2012 ist die
Untersuchung auf Diabetes in der Schwangerschaft in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen
worden. Jeder Schwangeren steht zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ein Zuckerbelastungstest zu, erst ein sogenannter Vortest und wenn der auffällig sein sollte ein ausführlicher Test.
Der Zuckerbelastungstest überprüft, wie ein Körper auf eine größere Menge Traubenzucker reagiert.
Beim Vortest trinken Sie, unabhängig von ihrer bereits aufgenommenen Mahlzeit, Wasser mit 50 g
gelöstem Zucker (Glucose). Nach einer Stunde erfolgt durch eine Blutabnahme die Überprüfung des
Zuckerwertes. Wird ein gewisser Grenzwert überschritten, erfolgt ein ausführlicher Zuckertest.
Da dieser ausführliche Test zu wesentlich genaueren Diagnosen führt, wird er bei Risikopatienten ohne
Vortest ggf. auch schon in der Frühschwangerschaft eingesetzt. Für Schwangere ohne erhöhtes Diabetesrisiko ist dieser ausführliche Test als Erstuntersuchung keine Kassenleistung.
Schilddrüsenerkrankung
Meist ist der Schwangeren eine Schilddrüsenerkrankung bereits vor der Schwangerschaft bekannt
und wird auch entsprechend behandelt. Die richtige Therapie ist entscheidend für die kindliche
Entwicklung. Aus diesem Grund ist es wichtig die Schilddrüsenmedikation zweimal in der
Schwangerschaft durch den behandelnden Internisten überprüfen zu lassen. Um eine bisher nicht
erkannte Funktionsstörung der Schilddrüse zu erkennen, ist eine Überprüfung der Schilddrüsenhormone im Blut möglich.
Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie/Gestose)
Bei der Präeklampsie, im Volksmund auch „Schwangerschaftsvergiftung“ genannt, handelt es sich um
eine schwerwiegende Komplikation, die in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft auftreten kann.
Sie kommt bei etwa 2% aller Schwangerschaften vor. Bei der Präeklampsie kommt es zu einem Anstieg
des Blutdrucks verbunden mit einer vermehrten Eiweißausscheidung über die Nieren. Gleichzeitig
kommt es zu einer verminderten Durchblutung des Mutterkuchens (Plazenta), der das ungeborene Kind
versorgt. Bei schweren Verläufen, die auch mit Leber- und Nierenfunktionsstörungen, Beeinträchtigung der blutbildenden Systeme und des Nervensystems (Krampfanfälle) einhergehen können, ist eine
vorzeitige Einleitung der Geburt notwendig, um Gefahr für das Leben von Mutter und Kind abzuwenden. Grundsätzlich gilt, dass Erstgebärende, Frauen mit Übergewicht, Frauen mit einer Präeklampsie in
vorangegangenen Schwangerschaften oder bei nahen Angehörigen (Mutter oder Schwester), Frauen
mit Diabetes mellitus, Bluthochdruck oder Nierenerkrankungen oder Frauen, die älter als 40 Jahre sind
ein erhöhtes Risiko haben, in ihrer Schwangerschaft eine Präeklampsie zu entwickeln. Anhand dieser
Faktoren können aber nur 20–30% der später auftretenden Präeklampsie-Fälle vorhergesagt werden.
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Wenn aber zusätzlich zur Blutdruckmessung zwischen der 11. Und 14. Schwangerschaftswoche eine
spezielle Ultraschalluntersuchung (Doppler-Untersuchung der mütterlichen Gebärmutterarterien) und
die Bestimmung von zwei Eiweißstoffen im Blut (PAPP-A und PLGF) durchgeführt wird, können 80–90%
der Schwangeren erkannt werden, die sehr früh im weiteren Schwangerschaftsverlauf eine Präeklampsie entwickeln, sowie ca. 35% der Frauen, die gegen Ende der Schwangerschaft an einer Präeklampsie
erkranken. Diese Untersuchung kann in speziell dafür eingerichteten Laboratorien durchgeführt werden. Anhand der gemessenen Werte wird ein individuelles Risiko festgelegt und bei erhöhten Werten
die sofortige Therapie mit Aspirin eingeleitet. Durch diese Therapie können ca. 50% der Präeklampsie-Fälle und sogar bis zu 90% der schweren Verlaufsformen vermieden werden, wenn die AspirinEinnahme vor der 17. Schwangerschaftswoche begonnen wird.
12
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
(Merkblatt des gemeinsamen Bundesausschusses)
Viele Frauen und ihre Partner freuen sich bei einer Schwangerschaft auf die Ultraschalluntersuchungen. Die Bilder stärken oft die erste Beziehung zum heranwachsenden Kind. Doch das ist nicht der
Grund, warum allen Schwangeren drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten werden. Die Untersuchungen haben vielmehr einen medizinischen Hintergrund: Mit ihrer Hilfe soll festgestellt werden, ob
die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind normal entwickelt. Das ist die Regel: Von 100
Schwangeren bringen 96 bis 98 ein gesundes Kind zur Welt. Manchmal zeigen sich beim Ultraschall
aber Auffälligkeiten, die dann weitere Untersuchungen notwendig machen.
Dieses Merkblatt beschreibt die Basis-Ultraschalluntersuchungen auf die gesetzlich krankenversicherte Frauen einen Anspruch haben. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass mit dem englischen
Begriff für Reihenuntersuchungen als „Screening“ bezeichnet. Das Merkblatt erläutert auch, welche
Fragen durch die Untersuchungen aufgeworfen werden können und was gegen die Untersuchungen
sprechen kann. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen beim Gespräch mit Ihrer Frauenärztin oder
Ihrem Frauenarzt helfen und die Entscheidung für oder gegen Ultraschalluntersuchungen erleichtern.
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft Fragen haben, können Sie sich außerdem
jederzeit an eine psychosoziale Beratungsstelle und Beratungsstellen für werdende Eltern wenden.
Die wichtigsten Informationen dieses Merkblatts vorab:
•
Während einer unkomplizierten Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf drei BasisUltraschalluntersuchungen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
•
Mithilfe der Basis-Ultraschalluntersuchungen soll vor allem abgeschätzt werden, ob die
Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes normal verlaufen.
•
Direkte unerwünschte Wirkungen oder Risiken der Ultraschalluntersuchungen selbst sind
weder für die Schwangere noch für das Ungeborene bekannt.
•
Ultraschalluntersuchungen können auch auf Auffälligkeiten hindeuten und schwierige
Entscheidungen erforderlich machen.
• Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Sie vor dem Ultraschall über die Vor- und Nachteile
aufzuklären.
•
Sie können auf Ultraschalluntersuchungen verzichten, ohne Gründe nennen zu müssen und
ohne dass dies Folgen für den Versicherungsschutz hat.
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Was ist eine Ultraschalluntersuchung?
Mit einer Ultraschalluntersuchung (Sonographie) kann das Kind in der Gebärmutter sichtbar gemacht
werden. Dazu werden Schallwellen verwendet, die nicht hörbar sind. Die Schallwellen werden von
Gewebeschichten im Körper als Echo zurück geworfen. Für die Untersuchung trägt die Frauenärztin
oder der Frauenarzt ein Gel auf den Bauch auf und bewegt den Schallkopf des Ultraschallgerätes
darüber. Der Schallkopf sendet Schallwellen aus und empfängt auch ihre Echos. Diese werden vom
Ultraschallgerät in ein Bild umgewandelt, das auf einem Bildschirm sichtbar wird. Bei der ersten Ultraschalluntersuchung kann auch eine sogenannte Vaginalsonde eingesetzt werden. Sie wird in die
Scheide eingeführt und sendet von dort Schallwellen aus.
Wann erhalte ich die Ergebnisse der Untersuchung und wer erfährt davon?
In der Regel teilt Ihnen Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt die Ergebnisse während oder direkt nach
der Untersuchung mit. Sie können mit Ihrer Frauenärztin oder mit Ihrem Frauenarzt besprechen, ob Sie
die Ultraschallbilder sehen wollen. Wenn Sie das Geschlecht des Kindes nicht erfahren möchten, sprechen Sie dies vor der Untersuchung an. Alle im Rahmen der Untersuchung erhobenen Befunde sind zu
dokumentieren. Ärztinnen und Ärzte und das Praxispersonal unterliegen der Schweigepflicht.
Welche Basisultraschalluntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht als Risikoschwangere gelten, werden Ihnen drei
Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen liefern grundlegende Informationen über die Schwangerschaft, etwa wie groß das Ungeborene ist und wie es liegt.
Die Frauenärztin oder der Frauenarzt schauen nach der Lage des Mutterkuchens (Plazenta) und der
Fruchtwassermenge. Die Größe des Kindes wird gemessen und im Mutterpass in einer Wachstumskurve dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse können dabei helfen, die Geburt vorzubereiten.
Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird überprüft,
•
•
•
ob sich das Ungeborene altergerecht entwickelt,
ob es sich vielleicht um Mehrlinge handelt und
ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.
Darüber hinaus wird bei den einzelnen Untersuchungen Folgendes untersucht:
9.–12. Schwangerschaftswoche: Erste Basis-Ultraschalluntersuchung
Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft,
ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. In den ersten Schwangerschaftswochen spricht von einem Embryo, nach der 10. Woche
von einem Fötus. Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge oder der Durchmesser des
Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt kontrollieren auch, ob ein
Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um Mehrlinge handelt.
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19.–22. Schwangerschaftswoche: Zweite Basis-Ultraschalluntersuchung
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten
zu erkennen:
a) Einer „Basis-Ultraschalluntersuchung“
b) Einer „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“
Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und
Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position
der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der
weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.
Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende
Körperteile genauer untersucht:
•
•
•
•
Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken
Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?
Auch der erweiterte Basis-Ultraschall wird in der Regel von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt
durchgeführt wenn sie oder er eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Andernfalls ist eine
Überweisung an eine andere Frauenarztpraxis nötig.
29.–32. Schwangerschaftswoche: Dritte Basis-Ultraschalluntersuchung
Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die
Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert. Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten
hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen
abgeklärt werden. Welche zusätzlichen Untersuchungen infrage kommen, können Sie mit Ihrer Ärztin
oder Ihrem Arzt besprechen.
Was gehört nicht zum Basis-Ultraschall?
Wenn es besondere medizinische Gründe gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch
weitergehende Ultraschalluntersuchungen. Nicht zum Basis-Ultraschall gehört zum Beispiel der
sogenannte Fein-Ultraschall (Organ-Ultraschall) durch besonders spezialisierte Frauenärztinnen und
Frauenärzte. Er kann sinnvoll sein, wenn etwa eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft
eingeschätzt wird oder wenn andere Untersuchungen zu unklaren Ergebnissen geführt haben.
Ein Fein-Ultraschall ist auch ohne medizinische Begründung möglich. Er ist dann aber eine individuelle
Gesundheitsleistung (IGeL), die selbst bezahlt werden muss. Auch alle weiteren Ultraschalluntersuchungen, die keinen konkreten medizinischen Anlass haben, müssen selbst bezahlt werden.
Untersuchungen, in denen gezielt nach Hinweisen auf genetisch bedingte Auffälligkeiten gesucht wird,
unterliegen dem Gendiagnostikgesetz. Dazu gehört beispielsweise der Nackentransparenz-Test, bei
dem mittels Ultraschall nach Hinweisen z. B. auf ein Down-Syndrom gesucht wird. Vor solchen
Untersuchungen sind Ärztinnen und Ärzte zu einer besonderen Aufklärung und genetischen Beratung
verpflichtet. Dabei geht es nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um psychische und soziale
Belange, die im Zusammenhang mit der Untersuchung und ihren Ergebnissen von Bedeutung
sein können.
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Auch beim Basis-Ultraschall können Auffälligkeiten am Ungeborenen entdeckt werden, die verschiedene, auch genetische Ursachen haben können. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Ihnen dann ebenfalls
eine besondere Beratung anbieten.
Wie zuverlässig sind die Ergebnisse des Basis-Ultraschalls?
Bestimmte Entwicklungsstörungen des Kindes sind bei einem Basis-Ultraschall unmittelbar erkennbar.
Bei anderen gesundheitlichen Problemen oder Fehlbildungen liefert die Untersuchung nur Hinweise
auf Auffälligkeiten. Wieder andere Probleme und Entwicklungsstörungen lassen sich mit einer Ultraschalluntersuchung nicht erkennen.
Wie alle Untersuchungen können Ultraschalluntersuchungen zu falschen Ergebnissen führen.
Dabei sind zwei Fehler möglich:
1.
Der Ultraschall kann beispielsweise auf Entwicklungsstörungen hinweisen, obwohl sich das
Kind normal entwickelt.
2.
Das Ergebnis der Ultraschalluntersuchung ist unauffällig, obwohl das Ungeborene
gesundheitliche Probleme oder Fehlbildungen hat.
Wie häufig ein Ultraschall in Deutschland zu fehlerhaften Ergebnissen führt, lässt sich nicht genau
sagen. Die Fehlerhäufigkeit hängt unter anderem davon ab, wie viel Fruchtwasser die Fruchtblase
enthält, wie das Kind liegt und wie dick die Bauchwand der Schwangeren ist. Auch die Qualität des
Ultraschallgeräts und die Qualifikation des Untersuchenden können das Ergebnis beeinflussen. Nach
internationalen Zahlen muss etwa eine von 100 Schwangeren mit einem falschen Ergebnis rechnen.
Kann eine Ultraschalluntersuchung auch schaden?
Die bei den Basis-Ultraschalluntersuchungen verwendeten Schallwellen schaden nach dem jetzigen
Stand des Wissens weder der Schwangeren noch dem Kind. Ein Ultraschall kann aber auch schaden,
wenn er unklare Ergebnisse oder Auffälligkeiten zeigt. Dies kann Ängste oder Sorgen auslösen und
dazu führen, dass zur Abklärung weitere Untersuchungen angeboten werden. Weitere Untersuchungen
können aufwendig sein und ihrerseits manchmal schwerwiegende Auswirkungen haben und die werdenden Eltern stark belasten. Auf der anderen Seite kann eine Ultraschalluntersuchung den Eindruck
vermitteln, dass sich das Ungeborene normal entwickelt obwohl es gesundheitliche Probleme hat.
Dann gehen die werdenden Eltern fälschlicherweise davon aus, dass ihr Kind gesund ist. Falls sich dann
nach der Geburt völlig unerwartet eine schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung oder Fehlbildung zeigt, kann das ein Schock sein. Zudem sind nicht alle Untersuchungsergebnisse eindeutig und
nicht alle Probleme, die bei einer Ultraschalluntersuchung festgestellt werden können, sind behandelbar. Dies kann belasten, verunsichern und schwierige Entscheidungen erforderlich machen. Wenn es
Hinweise gibt, dass das Ungeborene körperlich oder geistig beeinträchtigt sein könnte, kann sich zum
Beispiel die Frage nach Abbruch oder Fortsetzung der Schwangerschaft stellen. Dies kann zu inneren
Konflikten führen. Manche Frauen sagen im Nachhinein, sie hätten die Untersuchung nicht machen
lassen, wenn sie die möglichen Folgen vorher bedacht hätten.
Wenn Sie sich Sorgen machen oder wegen weiterer Untersuchungen und möglicher Schritte unsicher
sind, können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und Beraterinnen und Beratern von verschiedenen
Beratungsstellen sprechen.
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Kann ich auf Ultraschalluntersuchungen verzichten?
Sie haben das Recht, auf alle oder einzelne Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft
zu verzichten. Vielleicht möchten Sie nur wissen, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt, aber nicht, ob
es Fehlbildungen hat. In diesem Fall wird die Ärztin oder der Arzt Sie bitten, Ihre Entscheidung durch
Ihre Unterschrift zu bestätigen. Sie entbinden sie oder bzw. ihn dadurch von der Informationspflicht.
Für sie oder ihn kann dies eine Entlastung sein, da sie oder er nicht mehr in jedem Fall dafür haftbar
gemacht werden kann, wenn Sie über auffällige Untersuchungsergebnisse nicht informiert werden
wollten. Oder Sie entscheiden sich ganz gegen Ultraschalluntersuchungen, weil Sie sich den damit
verbundenen Unsicherheiten und möglichen Entscheidungsnöten nicht aussetzen möchten, zum Beispiel wenn für Sie feststeht, dass Sie die Schwangerschaft in jedem Fall fortsetzen werden, ganz gleich
wie sich Ihr Kind entwickelt.
Auf der anderen Seite kann auch ein Verzicht auf Ultraschalluntersuchungen oder auf bestimmte
Informationen Nachteile haben. So könnten Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes unerkannt oder
unbehandelt bleiben, obwohl eine Behandlung im Mutterleib vielleicht möglich gewesen wäre.
Darüber hinaus könnten auch Befunde, die Ihre eigene Gesundheit betreffen, etwa zur Lage der
Plazenta in der Gebärmutter, nicht erhoben werden. Bestimmte Untersuchungsergebnisse können
auch dafür sprechen, sich während der weiteren Schwangerschaft und Entbindung in einer
spezialisierten Klinik oder Praxis betreuen zu lassen.
Eine Entscheidung gegen Ultraschalluntersuchungen hat keine Auswirkung auf Ihren Krankenversicherungsschutz oder den Ihres Kindes.
Wie erleben andere schwangere Frauen Ultraschalluntersuchungen?
Einige Frauen benötigen Zeit, um herauszufinden, ob Sie wirklich ein Kind haben möchten und wollen
die Ultraschallbilder nicht sehen. Viele Frauen freuen sich aber darauf, ihr Kind beim Ultraschall zum
ersten Mal zu sehen. Oft nehmen Frauen ihren Partner oder eine andere nahestehende Person zur
Untersuchung mit. Familie und Freunden ein Foto des ungeborenen Kindes zu zeigen, kann zudem
eine Möglichkeit sein, andere an der Schwangerschaft teilhaben zu lassen. Bei aller Freude können
Ultraschalluntersuchungen aber auch mit Ängsten, Aufregung oder Unsicherheit verbunden sein.
Was kostet eine Basis-Ultraschalluntersuchung?
Die Kosten für alle hier beschriebenen Basis-Ultraschalluntersuchungen werden von der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen. Sie haben in jedem Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) Anspruch
auf eine Basis-Ultraschalluntersuchung. Im zweiten Trimenon kann diese entweder als BasisUltraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.
Doppler- und 4D-Ultraschall
Mit dem Doppler-Ultraschall hat man die Möglichkeit zusätzliche Informationen zum Wohlbefinden
des Ungeborenen zu erhalten. Hierbei werden die Blutströme von Fötus und Mutter gemessen.
Diese Untersuchungsmethode wird zum Beispiel eingesetzt wenn Hinweise auf eine Entwicklungsstörung des Kindes bestehen.
Die neueste Entwicklung im Bereich der Sonographie stellt die 3D-Sonographie dar. Mit ihr kann man
das ungeborene Kind dreidimensional darstellen bzw. mittlerweile bereits mit dem „4D“-Sonographiegerät die Bewegungen dreidimensional in Echtzeit betrachten.
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Weiterführende, dem Gen-Diagnostik-Gesetz unterliegende pränatale Untersuchungen
Grundsätzlich ist jedem Elternpaar, welches vorgeburtliche Diagnostik in Anspruch nehmen möchte
ein Beratungsgespräch mit einem Humangenetiker zu empfehlen. Bei dieser vorgeburtlichen
Diagnostik geht es in erster Linie um die Feststellung von genetischen Erkrankungen des ungeborenen
Kindes. Die Untersuchungen werden von speziell ausgebildeten Frauenärzten durchgeführt.
Es werden folgende Untersuchungen angeboten:
•
•
•
•
•
Firsttrimesterscreening
Nackenfaltenmessung
Chorionzottenbiopsie
Amniozentese
Spezieller Organ-Ultraschall
Mittels Ultraschall wird zwischen der 10. und 13. Schwangerschaftswoche die darstellbare Flüssigkeitsansammlung unter der Haut des kindlichen Nackens gemessen. Ist diese vergrößert, so ist das Risiko
für eine Chromosomenstörung oder eine Fehlbildung erhöht. Kombiniert man das mütterliche Alter und
gleichzeitig zwei im mütterlichen Blut bestimmte Hormone (freies ß-HCG und PAPP-A) mit den Messungen der Nackentransparenz, so kann man die Rate erkannter chromosomaler Störungen auf etwa
85% steigern. Das sogenannte Firsttrimesterscreening dient vielen Schwangeren als Entscheidungshilfe
für oder gegen eine weitergehende invasive Diagnostik. Diese sind die Chorionzottenbiopsie oder die
Amniozentese. Bei beiden Untersuchungen werden kindliche Zellen durch Punktion gewonnen und
genetisch untersucht. Diese Untersuchungen sind jedoch nicht risikolos und können schlimmstenfalls
zu einer Fehlgeburt führen. Neuerdings wird eine weitere Untersuchung angeboten, die ungefährlich
ist, weil aus mütterlichem Blut die Chromosomen des Kindes bestimmt werden können.
Diese Untersuchung ist jedoch sehr teuer und wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Die
Blutabnahme für diese Untersuchung kann in unserer Praxis erfolgen und das Blut wird dann an das
entsprechende Labor weitergeleitet. Zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche werden mittels
eines „Organ-Ultraschalls“ alle kindlichen Strukturen und Organe untersucht, um mögliche Erkrankungen oder Fehlbildungen – soweit feststellbar – aufzudecken.
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Die mir in dieser Mappe ausgehändigten Informationen (inklusive des Merkblattes des gemeinsamen Bundesausschusses zur neuen Ultraschallverordnung) habe ich gelesen und verstanden.
Ich hatte ausreichend Gelegenheit mit meinem/r Frauenarzt/-ärztin darüber zu sprechen und
Fragen zu stellen.
Ich entbinde die Ärztin/den Arzt von der Informationspflicht:  Ja
 Nein
(Bitte ankreuzen!)
Ort, DatumUnterschrift Patientin
Leistung
gewünscht
Kosten (inkl. Laborkosten)
Grippeschutzimpfung

Kassenleistung
Überprüfung Rötelnimmunität

28,91 €
Chlamydienabstrich

36,19 €
Überprüfung Ringelrötelnimmunität

28,91 €
Überprüfung Zytomegalieimmunität

28,91 €
Überprüfung Toxoplasmoseimmunität

35,36 €
Überprüfung Listerioseimmunität

29,49 €
Überprüfung Pertussisimmunität

35,32 €
Überprüfung Varizellenimmunität

35,36 €
Abstrich ß-häm. Streptokokken B

32,39 €
Abstrich Gonokokken

36,19 €
50g-Glucosetest

Kassenleistung
75g-Gluckosetest (ausführlicher Test)

31,36 €
Überprüfung Schilddrüsenfunktion (TSH/T3/T4)

58,62 €
Einmaliger zusätzlicher Ultraschall

26,24 €
Ultraschall bei jeder Untersuchung

157,41 €
Dopplerultraschall

93,84 €
Zu den oben aufgeführten Leistungen habe ich die Informationen gelesen und verstanden.
Ich hatte ausreichend Gelegenheit mit meinem/r Frauenarzt/-ärztin darüber zu sprechen und
Fragen zu stellen.
Ort, DatumUnterschrift Patientin
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Ü B ERÖ RTLI CH E G EM EI N SCHAF TS PR A XI S I N WI RG E S U N D D I ERD O RF
FR AU ENÄR Z TE I M WE STERWALD
KONTAKT PRAXIS WIRGES
DR. MED. ELLEN WAGNER
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
Hormon- und Stoffwechseltherapeutin cmi ®
Präventionsmedizinerin dgf ®
Bahnhofstraße 19 — 56422 Wirges
Tel.: 02602 9494544 — Fax: 02602 9494985
E-Mail: [email protected]
KONTAKT PRAXIS DIERDORF
DR. MED. STEFAN WAGNER
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Ambulante und stationäre Operationen
MIC-III-Qualifikation
Hormon- und Stoffwechseltherapeut cmi ®
Präventionsmediziner dgf ®
Hachenburger Straße 16 — 56269 Dierdorf
Tel.: 02689 927147 — Fax: 02689 927299
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