Gesunde Prämie.

Werbung
 Gesunde
Prämie.
Wahltarif Prämienzahlung
Das za
hlt
sich au
s!
Für wen ist der Tarif geeignet?
Für jedes Mitglied* der Audi BKK, das selbst Beiträge zur
Krankenversicherung zahlt.
Wann kann ich den Tarif wählen?
Sie können sich jederzeit für den Wahltarif im laufenden
Jahr entscheiden. Geht Ihre Wahlerklärung bis zum
30. September des laufenden Jahres bei uns ein, gilt die
Teilnahme für das entsprechende Kalenderjahr. Bei Zugang
der Erklärung ab dem 1. Oktober beginnt die Teilnahme
immer am 1. Januar des Folgejahres.
Die Teilnahme am Wahltarif kann bei Beginn der Mitglied­­schaft nach dem 30. September ebenfalls erst zum
1. Januar des Folgejahres starten.
Das zahlt sich
aus für Sie!
Sie haben ein Jahr lang Prävention
betrieben, aber darüber hinaus keine
weiteren Leistungen in Anspruch
genommen? Mit unserem Wahltarif
Prämienzahlung kann sich dies jetzt
auch finanziell für Sie auszahlen.
Denn Audi BKK Mitglieder erhalten in
diesem Fall eine attraktive Geldprämie.
Wie funktioniert der Tarif?
Sie wählen den Audi BKK Wahltarif Prämienzahlung und
bekommen je nach Höhe Ihres Einkommens eine Prämie
erstattet. Diese wird von uns ausgezahlt, sofern Sie und
­mitversicherte Angehörige ab 18 Jahre ein Jahr lang keinen
Arzt konsultieren mussten, kein Rezept benötigten oder ­
kein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde.
Wichtig: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bleiben
selbstverständlich unberücksichtigt!
Wann wird die Prämie gezahlt?
Die Prämie wird im Herbst des Folgejahres ausgezahlt.
Beginnt Ihre Mitgliedschaft erst im laufenden Jahr oder ­
wird sie zwischendurch unterbrochen, berechnen wir die
Prämie anteilig.
Wann ist eine Kündigung des Tarifes möglich?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens ein Jahr am
Wahltarif teilzunehmen. Sofern Sie Ihren Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf Ihrer Bindungsfrist kündigen,
verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. In besonderen
Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II,
steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Was ist die Bindungsfrist?
Mit der Teilnahme am Wahltarif sind Sie an Ihre Kasse
gebunden – in diesem Fall für ein Jahr. Die Bindung beginnt
mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihren Beitritt erklärt haben.
Übrigens: Die Bindungsfrist entspricht in der Regel nicht
der Tariflaufzeit.
Fristenbeispiel
Wahlerklärung abgeben am:
24.07.2016
Tarifzeitraum:
01.01.2016 – 31.12.2016
Bindungsfristzeitraum:
01.08.2016 – 31.07.2017
Tarifkündigung möglich bis:
30.06.2017
* Mitglied: Versicherter, der eine eigene Mitgliedschaft
begründet (z. B. Arbeitnehmer).
Einfach und transparent.
Die Prämienzahlung
im Überblick:
Höhe der Prämie
Sie erhalten:
• 1/24 des an uns im Kalenderjahr gezahlten Beitrages
zur Krankenversicherung aus dem gesetzlichen
Versicherungsbeitrag (aktuell 14,6 %) sowie
• 1/12 des zusätzlichen, kassenindividuellen Beitrages
(aktuell 0,7 %)
Maximal 600 Euro, höchstens jedoch 20 % der
im Kalenderjahr selbst getragenen Beiträge zur
Krankenversicherung.
Sie tragen kein finanzielles Risiko. Die Prämie wird jedoch
nicht ausgezahlt, wenn im Laufe des Jahres ein Arzt oder
Zahnarzt konsultiert wird oder Sie ins Krankenhaus müssen.
Vorsorge bleibt unberücksichtigt
Die Teilnahme an:
• Vorsorgeuntersuchungen,
• Schutzimpfungen,
• Gesundheitskursen,
• der Gesundheitswoche und
• dem Bonusprogramm AktivFit
hat selbstverständlich keinen Einfluss auf die Prämie.
Bitte beachten Sie: Engagiert sich die Audi BKK bereits
über GesundheitExtra für Ihre Gesundheit, kann zusätzlich
keine Prämienzahlung über den Wahltarif geleistet werden.
Mitversicherte Angehörige
Sämtliche Leistungen von mitversicherten Angehö­rigen
unter 18 Jahren werden nicht angerechnet.
»
Bei Fragen zum Tarif wenden Sie sich gern an Ihren
Ansprechpartner im Service-Center vor Ort.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz besteht für die Krankenkassen die
gesetzliche Verpflichtung, gezahlte und erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Nach den
Vorgaben des Bundes­finanzministeriums gelten auch ausgezahlte Prämien
aus Wahltarifen als Beitragserstattung und müssen somit ebenfalls den
Finanzämtern gemeldet werden.
Audi BKK Service-Center
www.audibkk.de
Service-Center
TelefonnummerE-Mail-Adresse
Baden-Württemberg
Neckarsulm
Singen
07132 9994-0
07731 7993-0
[email protected]
[email protected]
Bayern
Augsburg
Coburg
Ebern
Eichstätt
Ingolstadt
Ingolstadt
München
München (MTU Werk)
Neuburg
Neumarkt
Nürnberg
0821 508779-0
09561 23429-0
09531 94284-0
08421 93799-0
0841 887-0
0841 887-222
089 15880-0
089 15880-0
08431 5399-0
09181 2977-0
0911 941857-0
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Hessen
Baunatal
Gustavsburg
0561 521786-0
06134 60125-0
[email protected]
[email protected]
Niedersachsen
Braunschweig
Emden
Gifhorn
Hannover
Helmstedt
Osnabrück
Salzgitter
Seelze
Wolfsburg
0531 354793-0
04921 91851-0
05371 94292-0
0511 763621-0
05351 52353-0
0541 581-2500
05341 30146-0
05137 9059-60
05361 8482-0
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Nordrhein-Westfalen
Neunkirchen
02735 6594-0
[email protected]
Sachsen
Chemnitz
Zwickau
0371 3342783-0
0375 440696-0
[email protected]
[email protected]
Zentrale Postanschrift:
Audi BKK
Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt
Stand: 1. Januar 2016
Herunterladen