Gesunde Prämie. Wahltarif Prämienzahlung Das za hlt sich au s! Für wen ist der Tarif geeignet? Für jedes Mitglied* der Audi BKK, das selbst Beiträge zur Krankenversicherung zahlt. Wann kann ich den Tarif wählen? Sie können sich jederzeit für den Wahltarif im laufenden Jahr entscheiden. Geht Ihre Wahlerklärung bis zum 30. September des laufenden Jahres bei uns ein, gilt die Teilnahme für das entsprechende Kalenderjahr. Bei Zugang der Erklärung ab dem 1. Oktober beginnt die Teilnahme immer am 1. Januar des Folgejahres. Die Teilnahme am Wahltarif kann bei Beginn der Mitglied­­schaft nach dem 30. September ebenfalls erst zum 1. Januar des Folgejahres starten. Das zahlt sich aus für Sie! Sie haben ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen? Mit unserem Wahltarif Prämienzahlung kann sich dies jetzt auch finanziell für Sie auszahlen. Denn Audi BKK Mitglieder erhalten in diesem Fall eine attraktive Geldprämie. Wie funktioniert der Tarif? Sie wählen den Audi BKK Wahltarif Prämienzahlung und bekommen je nach Höhe Ihres Einkommens eine Prämie erstattet. Diese wird von uns ausgezahlt, sofern Sie und ­mitversicherte Angehörige ab 18 Jahre ein Jahr lang keinen Arzt konsultieren mussten, kein Rezept benötigten oder ­ kein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Wichtig: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bleiben selbstverständlich unberücksichtigt! Wann wird die Prämie gezahlt? Die Prämie wird im Herbst des Folgejahres ausgezahlt. Beginnt Ihre Mitgliedschaft erst im laufenden Jahr oder ­ wird sie zwischendurch unterbrochen, berechnen wir die Prämie anteilig. Wann ist eine Kündigung des Tarifes möglich? Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens ein Jahr am Wahltarif teilzunehmen. Sofern Sie Ihren Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf Ihrer Bindungsfrist kündigen, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Was ist die Bindungsfrist? Mit der Teilnahme am Wahltarif sind Sie an Ihre Kasse gebunden – in diesem Fall für ein Jahr. Die Bindung beginnt mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihren Beitritt erklärt haben. Übrigens: Die Bindungsfrist entspricht in der Regel nicht der Tariflaufzeit. Fristenbeispiel Wahlerklärung abgeben am: 24.07.2016 Tarifzeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2016 Bindungsfristzeitraum: 01.08.2016 – 31.07.2017 Tarifkündigung möglich bis: 30.06.2017 * Mitglied: Versicherter, der eine eigene Mitgliedschaft begründet (z. B. Arbeitnehmer). Einfach und transparent. Die Prämienzahlung im Überblick: Höhe der Prämie Sie erhalten: • 1/24 des an uns im Kalenderjahr gezahlten Beitrages zur Krankenversicherung aus dem gesetzlichen Versicherungsbeitrag (aktuell 14,6 %) sowie • 1/12 des zusätzlichen, kassenindividuellen Beitrages (aktuell 0,7 %) Maximal 600 Euro, höchstens jedoch 20 % der im Kalenderjahr selbst getragenen Beiträge zur Krankenversicherung. Sie tragen kein finanzielles Risiko. Die Prämie wird jedoch nicht ausgezahlt, wenn im Laufe des Jahres ein Arzt oder Zahnarzt konsultiert wird oder Sie ins Krankenhaus müssen. Vorsorge bleibt unberücksichtigt Die Teilnahme an: • Vorsorgeuntersuchungen, • Schutzimpfungen, • Gesundheitskursen, • der Gesundheitswoche und • dem Bonusprogramm AktivFit hat selbstverständlich keinen Einfluss auf die Prämie. Bitte beachten Sie: Engagiert sich die Audi BKK bereits über GesundheitExtra für Ihre Gesundheit, kann zusätzlich keine Prämienzahlung über den Wahltarif geleistet werden. Mitversicherte Angehörige Sämtliche Leistungen von mitversicherten Angehö­rigen unter 18 Jahren werden nicht angerechnet. » Bei Fragen zum Tarif wenden Sie sich gern an Ihren Ansprechpartner im Service-Center vor Ort. Durch das Bürgerentlastungsgesetz besteht für die Krankenkassen die gesetzliche Verpflichtung, gezahlte und erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Nach den Vorgaben des Bundes­finanzministeriums gelten auch ausgezahlte Prämien aus Wahltarifen als Beitragserstattung und müssen somit ebenfalls den Finanzämtern gemeldet werden. Audi BKK Service-Center www.audibkk.de Service-Center TelefonnummerE-Mail-Adresse Baden-Württemberg Neckarsulm Singen 07132 9994-0 07731 7993-0 [email protected] [email protected] Bayern Augsburg Coburg Ebern Eichstätt Ingolstadt Ingolstadt München München (MTU Werk) Neuburg Neumarkt Nürnberg 0821 508779-0 09561 23429-0 09531 94284-0 08421 93799-0 0841 887-0 0841 887-222 089 15880-0 089 15880-0 08431 5399-0 09181 2977-0 0911 941857-0 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Hessen Baunatal Gustavsburg 0561 521786-0 06134 60125-0 [email protected] [email protected] Niedersachsen Braunschweig Emden Gifhorn Hannover Helmstedt Osnabrück Salzgitter Seelze Wolfsburg 0531 354793-0 04921 91851-0 05371 94292-0 0511 763621-0 05351 52353-0 0541 581-2500 05341 30146-0 05137 9059-60 05361 8482-0 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Nordrhein-Westfalen Neunkirchen 02735 6594-0 [email protected] Sachsen Chemnitz Zwickau 0371 3342783-0 0375 440696-0 [email protected] [email protected] Zentrale Postanschrift: Audi BKK Postfach 10 01 60 85001 Ingolstadt Stand: 1. Januar 2016