Organisatorischer Ablauf 2. Am Tag der Zahnsanierung/ Nachsorgeuntersuchung in Narkose □ Um die Risiken der Narkose zu verringern, muss der Patient ab Mitternacht nüchtern sein (keine feste oder flüssige Kost oder Sondennahrung); □ Dauermedikation (vor allem Antiepileptika) mit einem Schluck Wasser kann wie gewohnt verabreicht werden. □ Wenn Sie den Patienten nicht selbst begleiten können, organisieren Sie bitte eine ständig anwesende Begleitperson. Bringen Sie ein Stofftier oder einen anderen vertrauten und beruhigenden Gegenstand mit; □ Informieren Sie den Arzt umgehend, wenn es Änderungen seit der Voruntersuchung gegeben hat, der Patient eine Infektion hat oder sich sein Zustand auf andere Weise verschlechtert hat; □ Der Patient erhält von uns ein Beruhigungsmedikament. Informieren Sie den Arzt, wenn er bereits von Ihnen ein Medikament erhalten hat; □ Nach dem Eingriff kommt der Patient zur Überwachung und Schmerzbehandlung in den Aufwachraum. Ab diesem Zeitpunkt können Sie gerne wieder beim Patienten sein; □ Bei komplikationslosem Verlauf, wenn der Patient wach und schmerzfrei ist, kann er nach frühestens vier Stunden entlassen werden; der Narkosearzt entscheidet in Absprache mit dem Zahnarzt individuell, wann der Patient entlassen werden kann; Wir bemühen uns zum Wohl unserer Patienten um einen raschen Ablauf an der Klinik, dennoch lassen sich Wartezeiten oftmals nicht vermeiden. Planen Sie daher einen ausreichenden Zeitpolster ein. 3. Nach dem Eingriff Informationsbroschüre Zahnsanierung und Nachsorgebehandlung in Narkose bei Patienten mit besonderen Bedürfnissen □ Lassen Sie den Patienten in den ersten Stunden nach dem Eingriff nicht alleine; □ Treten Komplikationen (Nachblutungen, gesteigerte Übelkeit etc.) auf, wenden Sie sich umgehend wieder an die Klinik oder an Ihren Hausarzt! an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde □ Eventuelle Folgetermine zur (weiteren) Nachsorgebehandlung in Narkose werden vom behandelnden Zahnarzt vorgeschlagen. KONTAKTNUMMER der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie 0316-385- 843 71 Di, Mi, Do von 11.00 bis 13.00 * mit freundlicher Genehmigung - Lebenshilfe Deutschland Stand: 10.6.2014, freigegeben von … Bewusste Entscheidung Voruntersuchung Bei einer Allgemeinnarkose wird der Patient beatmet und befindet sich in einem tiefen, schlafähnlichen Zustand, in dem er keine Schmerzen verspürt. Oft können nur auf diese Weise akute zahnärztliche Behandlungen (Sanierungen, Reparaturen) oder auch routinemäßige Nachsorgebehandlungen (z.B. professionellen Zahnreinigung) bei Kindern und Menschen mit besonderen Bedürfnissen durchgeführt werden. Bei geplanten Terminen zur Zahnsanierung/ Nachsorgebehandlung in Narkose dient der Termin zur Voruntersuchung ca. zwei Wochen vor dem Eingriff: Gerade bei diesen besonderen Patienten ist das Risiko einer Allgemeinnarkose insbesondere im Zusammenhang mit Grundund Begleiterkrankungen, nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund bedarf es neben einer Voruntersuchung einer Abwägung der Vor- und Nachteile bei jeder Behandlung. Bitte seien Sie sich bewusst, dass oftmals das Risiko einer Allgemeinnarkose, abhängig von Grundund Begleiterkrankungen, medizinisch höher einzuschätzen ist, als die Zahnbehandlung selbst. In vielen Fällen besteht ohne Narkose keine Möglichkeit, den Patienten genau zu untersuchen und das Ausmaß von Zahnschäden festzustellen. Daher kann oft erst im Verlauf der Behandlung – also während der Narkose – festgestellt werden, ob und wie ein Zahn behandelt werden kann. Natürlich sind wir bemüht, so viele Zähne wie möglich, zu erhalten. 1. der zahnmedizinischen Abklärung, ob eine Behandlung in Narkose überhaupt erforderlich ist, 2. wenn ja: der Abklärung des Narkoserisikos anhand von Vorbefunden und weiterführenden Untersuchungen (Narkosetauglichkeit oder sogenannte PDU) durch den Narkosearzt sowie 3. Ihrer Information über die möglichen Behandlungsschritte der Zahnsanierung/ Nachsorgebehandlung und der Aufklärung über Risiken und Komplikationen einer Narkose. Wenn Sie als gesetzlicher Vertreter des Patienten mit dem geplanten Eingriff einverstanden sind, müssen Sie Ihre schriftliche Einwilligung in die Zahnsanierung/ Nachsorgebehandlung in Narkose erteilen. Organisatorischer Ablauf 1. Voruntersuchungstermin: □ Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab. Wenn Sie nicht zum Voruntersuchungstermin kommen, verfällt ihr Termin für die Zahnsanierung/Nachsorgebehandlung in Narkose; □ Organisieren Sie rechtzeitig die erforderlichen Befunde: ○ ärztliche Vorbefunde (Hausarzt, Zahnarzt, Kinderarzt, Internist…) ○ Laborbefunde (Blutzucker, Blutbild, Elektrolyte, Gerinnung) ○ EKG (ab 14. Lebensjahr) ○ weitere Befunde entsprechend den Grunderkrankungen (bei Bedarf); □ Sind weitere Untersuchungen (z.B.bei urologischen oder gynäkologischen Beschwerden) erforderlich, bringen Sie einen Überweisungsschein vom Hausarzt oder Facharzt mit einer konkreten Fragestellung mit; □ Nehmen Sie aktuell benötigte Medikamente zum Termin mit und erstellen Sie mit dem Hausarzt eine Liste aller aktuellen Medikamente des Patienten; □ Vergessen Sie nicht auf die E-Card des Patienten.