Narkose-Informationsbroschüre

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Organisatorischer Ablauf
2. Am Tag der Zahnsanierung/
Nachsorgeuntersuchung in Narkose
□ Um die Risiken der Narkose zu verringern,
muss der Patient ab Mitternacht nüchtern
sein (keine feste oder flüssige Kost oder
Sondennahrung);
□ Dauermedikation (vor allem Antiepileptika)
mit einem Schluck Wasser kann wie gewohnt
verabreicht werden.
□ Wenn Sie den Patienten nicht selbst begleiten
können, organisieren Sie bitte eine ständig
anwesende Begleitperson. Bringen Sie ein
Stofftier oder einen anderen vertrauten und
beruhigenden Gegenstand mit;
□ Informieren Sie den Arzt umgehend, wenn es
Änderungen seit der Voruntersuchung
gegeben hat, der Patient eine Infektion hat
oder sich sein Zustand auf andere Weise
verschlechtert hat;
□ Der Patient erhält von uns ein Beruhigungsmedikament. Informieren Sie den Arzt,
wenn er bereits von Ihnen ein Medikament
erhalten hat;
□ Nach dem Eingriff kommt der Patient zur
Überwachung und Schmerzbehandlung in den
Aufwachraum. Ab diesem Zeitpunkt können
Sie gerne wieder beim Patienten sein;
□ Bei komplikationslosem Verlauf, wenn der
Patient wach und schmerzfrei ist, kann er
nach frühestens vier Stunden entlassen
werden; der Narkosearzt entscheidet in
Absprache mit dem Zahnarzt individuell,
wann der Patient entlassen werden kann;
Wir bemühen uns zum Wohl unserer Patienten
um einen raschen Ablauf an der Klinik,
dennoch lassen sich Wartezeiten oftmals nicht
vermeiden.
Planen
Sie
daher
einen
ausreichenden Zeitpolster ein.
3. Nach dem Eingriff
Informationsbroschüre
Zahnsanierung und
Nachsorgebehandlung
in Narkose
bei Patienten mit besonderen
Bedürfnissen
□ Lassen Sie den Patienten in den ersten
Stunden nach dem Eingriff nicht alleine;
□ Treten Komplikationen (Nachblutungen,
gesteigerte Übelkeit etc.) auf, wenden Sie
sich umgehend wieder an die Klinik oder
an Ihren Hausarzt!
an der Universitätsklinik für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde
□ Eventuelle Folgetermine zur (weiteren)
Nachsorgebehandlung in Narkose werden vom
behandelnden Zahnarzt vorgeschlagen.
KONTAKTNUMMER
der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie
0316-385- 843 71
Di, Mi, Do von 11.00 bis 13.00
* mit freundlicher Genehmigung - Lebenshilfe Deutschland
Stand: 10.6.2014, freigegeben von …
Bewusste Entscheidung
Voruntersuchung
Bei einer Allgemeinnarkose wird der Patient
beatmet und befindet sich in einem tiefen,
schlafähnlichen Zustand, in dem er keine
Schmerzen verspürt. Oft können nur auf diese
Weise akute zahnärztliche Behandlungen
(Sanierungen,
Reparaturen)
oder
auch
routinemäßige Nachsorgebehandlungen (z.B.
professionellen Zahnreinigung) bei Kindern und
Menschen mit besonderen Bedürfnissen
durchgeführt werden.
Bei geplanten Terminen zur Zahnsanierung/
Nachsorgebehandlung in Narkose dient der
Termin zur Voruntersuchung ca. zwei
Wochen vor dem Eingriff:
Gerade bei diesen besonderen Patienten ist das
Risiko einer Allgemeinnarkose insbesondere im
Zusammenhang
mit
Grundund
Begleiterkrankungen, nicht zu unterschätzen.
Aus diesem Grund bedarf es neben einer
Voruntersuchung einer Abwägung der Vor- und
Nachteile bei jeder Behandlung.
Bitte seien Sie sich bewusst, dass oftmals das
Risiko einer Allgemeinnarkose, abhängig von
Grundund
Begleiterkrankungen,
medizinisch höher einzuschätzen ist, als die
Zahnbehandlung selbst.
In vielen Fällen besteht ohne Narkose keine
Möglichkeit, den Patienten genau zu
untersuchen und das Ausmaß von Zahnschäden
festzustellen. Daher kann oft erst im Verlauf
der Behandlung – also während der Narkose
– festgestellt werden, ob und wie ein Zahn
behandelt werden kann. Natürlich sind wir
bemüht, so viele Zähne wie möglich, zu
erhalten.
1. der zahnmedizinischen Abklärung, ob
eine Behandlung in Narkose überhaupt
erforderlich ist,
2. wenn
ja:
der
Abklärung
des
Narkoserisikos
anhand
von
Vorbefunden
und
weiterführenden
Untersuchungen (Narkosetauglichkeit
oder sogenannte PDU) durch den
Narkosearzt sowie
3. Ihrer Information über die möglichen
Behandlungsschritte der Zahnsanierung/
Nachsorgebehandlung
und
der
Aufklärung über Risiken und Komplikationen einer Narkose.
Wenn Sie als gesetzlicher Vertreter des
Patienten mit dem geplanten Eingriff
einverstanden sind, müssen Sie Ihre schriftliche
Einwilligung in die Zahnsanierung/ Nachsorgebehandlung in Narkose erteilen.
Organisatorischer Ablauf
1. Voruntersuchungstermin:
□ Wenn Sie den Termin nicht einhalten können,
sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab. Wenn Sie
nicht
zum
Voruntersuchungstermin
kommen, verfällt ihr Termin für die
Zahnsanierung/Nachsorgebehandlung in
Narkose;
□ Organisieren Sie rechtzeitig die
erforderlichen Befunde:
○ ärztliche Vorbefunde (Hausarzt, Zahnarzt,
Kinderarzt, Internist…)
○ Laborbefunde (Blutzucker, Blutbild,
Elektrolyte, Gerinnung)
○ EKG (ab 14. Lebensjahr)
○ weitere Befunde entsprechend den Grunderkrankungen (bei Bedarf);
□ Sind weitere Untersuchungen (z.B.bei urologischen
oder
gynäkologischen
Beschwerden)
erforderlich, bringen Sie
einen Überweisungsschein vom Hausarzt
oder Facharzt mit einer konkreten
Fragestellung mit;
□ Nehmen Sie aktuell benötigte Medikamente
zum Termin mit und erstellen Sie mit dem
Hausarzt eine Liste aller aktuellen
Medikamente des Patienten;
□ Vergessen Sie nicht auf die E-Card des
Patienten.
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