Mentorium Alexander Lenger: Empirische Gerechtigkeitsforschung I

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Mentorium Alexander Lenger: Empirische Gerechtigkeitsforschung I
Im ersten Teil – dem Tutorium – werden die Inhalte der in der Vorlesung behandelten
Grundlagen der Wirtschaftsethik wiederholt und vertieft. Dies wird explizit nicht in Form
einer zweiten Vorlesung geschehen, sondern sämtliche Studierenden werden ein Referat
vorbereiten und strittige Fragen werden in der gemeinsamen Diskussion erörtert.
Der
zweite
Teil
–
das
–
Mentorium
beschäftigt
sich
mit
der
empirischen
Gerechtigkeitsforschung. Im Gegensatz zu normativen Gerechtigkeitstheorien befasst sich die
empirische Gerechtigkeitsforschung mit der Beschreibung und Erklärung der tatsächlich
vorhandenen Vorstellungen zur sozialen Gerechtigkeit. Kernüberlegung der empirischen
Gerechtigkeitsforschung
ist,
dass
individuelle
Gerechtigkeitsvorstellungen
aus
unterschiedlichen Einflüssen, wie z.B. der Persönlichkeit, der sozialen Herkunft, der
ökonomischen Interessen und der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis resultieren:
Es wird gezeigt werden, dass eine dogmatische Trennung in normative und empirische
(Gerechtigkeits-)Forschung
keinen
Wirtschaftsethik
normative
sowohl
Sinn
macht,
als
weil
auch
eine
empirische
praktisch
orientierte
Gerechtigkeitsaspekte
berücksichtigen muss. Um ein solches kulturökonomisches Forschungsprogramm realisieren
und etablieren zu können, bedarf es der konsequenten Rückbindung theoretischer
Überlegungen an empirische Befunde. Hierzu sind die Gerechtigkeitsurteile und die
Regelmäßigkeit des Gerechtigkeitsverhaltens von Menschen in unterschiedlichen sozialen
Situationen
empirisch
herauszuarbeiten
und
in
ein
konsistentes
theoretisches
Forschungsprogramm zu integrieren.
Empirische Befunde werden in der empirischen Gerechtigkeitsforschung üblicherweise
mittels vier Erhebungsmethoden erhoben: Institutionen-, Diskurs-, Einstellungs- oder
Verhaltensanalyse. Im Mentorium werden daran anknüpfend die empirischen Befunde aus
folgenden
sechs
Bereichen
vorgestellt
und
diskutiert:
der
soziologischen
Gerechtigkeitsforschung; der wohlfahrtsstaatlichen Akzeptanzforschung; der Markt- und
Demoskopieforschung;
der
qualitativen
Sozialforschung;
der
sozialpsychologischen
Gerechtigkeitsforschung; der experimentellen Ökonomik; sowie der Neuroökonomik.
Termine: Teil 1 der Vorlesung findet jeweils Freitag statt und wird an fünf Terminen vom 3.
November bis 2. Dezember stattfinden. Teil 2 der Vorlesung wird als Blockveranstaltung am
Freitag und Samstag den 3. und 4. Februar stattfinden.
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