OFFENLEGUNGSBERICHT GEMÄSS § 26A KWG UND ART. 435

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Offenlegungsbericht L-Bank 01
OFFENLEGUNGSBERICHT
G E M Ä S S § 2 6 A K W G
U N D A R T. 4 3 5 F F. C R R
( V E R O R D N U N G ( E U ) N R . 5 75 / 2 0 13 )
Offenlegungsbericht L-Bank 02
INHALT
Vorbemerkung03
Rechtliche und organisatorische Struktur gemäß § 26a Satz 1 KWG
03
Kapitalrendite gemäß § 26a Satz 4 KWG
07
Risikomanagementziele und -politik – Art. 435 CRR
07
Anwendungsbereich – Art. 436 CRR
11
Eigenmittel – Art. 437 CRR
12
Eigenmittelanforderungen – Art. 438 CRR
59
Gegenparteiausfallrisiko – Art. 439 CRR 61
Kreditrisikoanpassungen – Art. 442 CRR 63
Unbelastete Vermögenswerte – Art. 443 CRR
68
Inanspruchnahme von externen Ratingagenturen – Art. 444 CRR 70
Marktrisiko – Art. 445 CRR
72
Operationelles Risiko – Art. 446 CRR
72
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen – Art. 447 CRR
73
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen – Art. 448 CRR 75
Risiko aus Verbriefungspositionen – Art. 449 CRR
76
Kreditrisikominderungstechniken – Art. 453 CRR
79
Vergütungspolitik – Art. 450 CRR
80
Für alle Tabellen in diesem Offenlegungsbericht gilt folgende Legende:
– nicht relevant
0 kein Wert
Stand: 31. Dezember 2014
Offenlegungsbericht L-Bank 03
VORBEMERKUNG
Die Veröffentlichung von Daten und Informationen in diesem Offenlegungsbericht erfolgt erstmals gemäß den
zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III-Regelwerkes in der
Umsetzung durch die CRR (Capital Requirements Regulation/Verordnung (EU) Nr. 575/2013), die CRD IV
­(Capital Requirements Directive IV/Richtlinie 2013/36/EU) sowie § 26a KWG in der jeweils geltenden Fassung.
Die Angaben im Offenlegungsbericht vermitteln ein umfassendes Bild des Risikoprofils der Landeskreditbank
Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank).
Von der in Art. 432 Abs. 1 CRR eingeräumten Möglichkeit, von der Offenlegung unwesentlicher Informationen
abzusehen, wird kein Gebrauch gemacht. Informationen, die rechtlich geschützt oder vertraulich sind, sind nicht
Gegenstand der Offenlegung, so dass Art. 432 Abs. 2 CRR nicht anwendbar ist. Es erfolgen nur Angaben zu
denjenigen Sachverhalten, die für die L-Bank relevant sind.
Der Offenlegungsbericht wird jährlich aktualisiert und zeitnah auf der Internetseite der L-Bank neben dem
Geschäftsbericht als eigenständiger Bericht veröffentlicht. Nach der Beurteilung der L-Bank ist im Hinblick auf
die besondere Struktur der Geschäftstätigkeit als Förderbank des Landes Baden-Württemberg sowie insbesondere auf das stabile Risikoprofil der L-Bank eine jährliche Offenlegung ausreichend; häufigere Offenlegungen
würden nach Einschätzung der L-Bank keine zusätzlichen entscheidungsnützlichen Informationen erbringen.
RECHTLICHE UND ORGANISATORISCHE STRUKTUR – § 26A SATZ 1 KWG
1. Rechtliche Struktur
Die L-Bank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und einer Niederlassung in Stuttgart.
Sie ist im Handelsregister A des Amtsgerichts Mannheim unter HRA Nr. 104441 eingetragen. Sie wurde durch
ein vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossenes und im Gesetzblatt von Baden-Württemberg verkündetes Gesetz vom 11. November 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2014, errichtet, das
ihren Aufbau, ihre Aufgaben und ihre Organisation regelt (L-Bank-Gesetz). Ihre näheren Rechtsverhältnisse
sind in ihrer Satzung vom 30. November 1998, zuletzt geändert am 19. November 2013, geregelt, die auf
Grundlage von § 13 Abs. 1 L-Bank-Gesetz erlassen wurde (L-Bank-Satzung). Alleiniger Anteilseigner und
damit Eigentümer der L-Bank ist das Land Baden-Württemberg. Organe der Bank sind der Vorstand und
der Verwaltungsrat.
Aufgabe der L-Bank ist die Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrages, der den Rahmen ihres Tätigwerdens
vorgibt. Der Förderauftrag der L-Bank besteht gemäß § 3 L-Bank-Gesetz darin, ihren Eigentümer – das Land
Baden-Württemberg – bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union zu verwalten und durchzuführen. Die
L-Bank wird insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik tätig. Die Erlaubnis
nach § 32 KWG, alle in § 1 KWG genannten Geschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäfts zu betreiben,
wurde der L-Bank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom
30. November 1998 erteilt.
Offenlegungsbericht L-Bank 04
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 L-Bank-Gesetz trägt das Land Baden-Württemberg die Anstaltslast und
damit die öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der L-Bank, ihre wirtschaftliche Basis jederzeit zu
sichern und die L-Bank für die gesamte Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. Das Land
Baden-Württemberg ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 L-Bank-Gesetz auch der Gewährträger der L-Bank und haftet
als solcher gemäß § 5 Abs. 2 L-Bank-Gesetz jedem Gläubiger der L-Bank gegenüber für den Fall, dass das
Vermögen der L-Bank nicht ausreicht, die Gläubiger zu befriedigen. Gemäß § 5 Abs. 3 L-Bank-Gesetz haftet
das Land Baden-Württemberg außerdem für die von der L-Bank aufgenommenen Darlehen, die von ihr begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die L-Bank sowie für Kredite, soweit sie von der L-Bank ausdrücklich gewährleistet
werden. Dieser gesetzliche Haftungsmechanismus der L-Bank ist beihilferechtlich von der Europäischen Union
anerkannt. Mit der sogenannten „Verständigung II“ wurde hierzu im Jahr 2002 eine Übereinkunft mit der Europäischen Kommission erzielt, die diese in einem Schreiben vom 27. März 2002 an die Bundesrepublik Deutschland festgehalten hat (Staatliche Beihilfe Nr. E 10/2000). Im Gegenzug ist die L-Bank auf ihren im L-Bank-­
Gesetz festgelegten Förderauftrag mit seinen eingeschränkten Geschäftsfeldern beschränkt.
Die L-Bank unterliegt als bedeutendes Institut im Sinne von Art. 6 Abs. 4 der SSM-Verordnung seit dem
4. November 2014 der unmittelbaren Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB). Das Ministerium für
Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg übt im Einvernehmen mit dem jeweils fachlich zuständigen
Ministerium die Fach- und Rechtsaufsicht aus (§ 12 L-Bank-Gesetz). Der Rechnungshof Baden-Württemberg
hat ein umfassendes Prüfungsrecht (§ 15 L-Bank-Gesetz).
Die L-Bank ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 2 GewStG von der Körperschaft- und Gewerbesteuer
befreit. Formell ist sie nicht insolvenzfähig, so dass über das Vermögen der L-Bank kein Insolvenzverfahren
eröffnet werden kann (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung i. V. m. § 45 Satz 1 des baden-württembergischen
Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen
Gerichtsbarkeit – bwAGGVG).
Offenlegungsbericht L-Bank 05
2. Organisatorische Struktur
Aufbauorganisation der L-Bank (Stand: 31. Dezember 2014):
Unternehmensbereich I
Unternehmensbereich II
Unternehmensbereich III
Unternehmensbereich IV
Koordination der
Unternehmensbereiche
Unternehmenskunden
Finanzhilfen
Kreditanalyse
Wirtschaftsförderung
Kreditbetreuung
­Wohnungsunternehmen
und Privatkunden
Bilanz- und Rechnungswesen
Vorstandssekretariat
Infrastrukturförderung
Zahlungsverkehr
Unternehmensstrategie
Öffentlichkeitsarbeit
Landwirtschafts­
förderung
Fördergeschäft Sachsen
Wertpapierabwicklung
Standortentwicklung
Volkswirtschaftliche
Fragen
Umweltförderung
Controlling
Familienförderung
Verwaltung
Handelsüberwachung
und Risikocontrolling
Immobilienbewertung
Informationstechnologie
Eigenkapitalfinanzierung
Unternehmens­
beteiligungen
Wohnraumförderung
B-W
Nachhaltigkeit
Kreditbetreuung
­Unternehmenskunden
und Finanzinstitute
Betriebsorganisation
und Grundsätze des
Kreditgeschäfts
Personal- und
Sozialwesen
Datenschutz
Disposition
Refinanzierung
Recht
Bauwesen
Interne Revision
Compliance,
Geldwäsche, Fraud
Im Organisationshandbuch der L-Bank (OHB) sind alle generellen und auf Dauer angelegten internen Regelungen zusammengefasst und dokumentiert, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der L-Bank erforderlich
sind. Das OHB ist gegliedert in vier Rubriken:
–Aufbauorganisation: Hier werden der Organisationsplan der Bank, die Geschäftsverteilungspläne sämtlicher
Bereiche, die verschiedenen Gremien sowie die Rechtsgrundlagen angezeigt.
–Arbeitsanordnungen: Arbeitsanordnungen beschreiben grundsätzlich die verschiedenen Tätigkeiten bzw.
Geschäftsfelder der Bank. Sie werden zusätzlich fachlich und inhaltlich in die Rubriken Dienstleistungen,
Geschäftsbetrieb, Handelsgeschäft, Integriertes Risikomanagementsystem in der L-Bank, Kreditgeschäft,
Personalwesen, Sicherheit und Strategie gegliedert.
–Arbeitshandbücher: Arbeitshandbücher regeln – meist bereichsbezogen – die genaue Durchführung der
verschiedenen Tätigkeiten in einzelnen Themengebieten bzw. Geschäftsfeldern.
–Dienstvereinbarungen: Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Vorstand und dem
Personal­rat.
Offenlegungsbericht L-Bank 06
3. Corporate Governance
Die L-Bank hat als Förderbank des Landes Baden-Württemberg den staatlichen Auftrag, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen zu verwalten und durchzuführen.
Vor dem Hintergrund dieser gemeinnützigen Aufgaben ist für sie eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung schon immer selbstverständlich gewesen. Der im Januar 2013 von der Landesregierung von
Baden-Württemberg beschlossene Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg richtet
sich auch an die L-Bank als der Aufsicht des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Public Corporate Governance Kodex des Landes
Baden-Württemberg enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von
Unternehmen sowie anerkannte Standards guter Unternehmensführung. Sein Ziel ist es, i­nsbesondere die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Leitung und Überwachung landesbeteiligter Unternehmen zu fördern und das Bewusstsein
für eine gute Unternehmensführung zu erhöhen. Vorstand und Verwaltungsrat haben im Juni 2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg künftig zu
beachten und jährlich zu erklären, dass seinen Empfehlungen entsprochen wurde und wird. Die L-Bank entspricht
nahezu allen seinen Empfehlungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Corporate G
­ overnance Bericht 2014.
4. Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Die L-Bank verfügt über klare und eindeutige, auf Gesetz oder gesetzlicher Grundlage beruhende Grundsätze
einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und weist damit solide und transparente Führungs- und Überwachungsstrukturen auf. L-Bank-Gesetz und L-Bank-Satzung regeln die Aufgaben und Zuständigkeiten von Vorstand und Verwaltungsrat.
Der Vorstand vertritt die L-Bank, führt ihre Geschäfte unter Beachtung ihrer gemeinnützigen Aufgaben nach
kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen und ist in diesem Rahmen für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich dem Verwaltungsrat zugewiesen sind. Seine Tätigkeit wird durch die vom Verwaltungsrat beschlossene Geschäftsordnung sowie eine Kompetenzordnung geregelt.
Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der L-Bank, erörtert mit dem Vorstand
die Geschäfts- und die Risikostrategie und überwacht den Vorstand. Um diese Überwachungsfunktion ausüben
zu können, hat er in seiner Geschäftsordnung umfangreiche Informations- und Berichtspflichten des Vorstands
festgelegt. Außerdem hat der Verwaltungsrat bestimmte im L-Bank-Gesetz geregelte ­Beschlusszuständigkeiten,
beispielsweise bezüglich der Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, der Feststellung des Jahres­
abschlusses und der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers. Daneben kann er beschließen,
dass Angelegenheiten, die für die L-Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen;
­hiervon hat er Gebrauch gemacht und entsprechende Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Für seine Arbeit hat
er eine Geschäftsordnung erlassen.
Der Verwaltungsrat hat zwei Ausschüsse eingerichtet: Der Risikoausschuss nimmt die im KWG festgelegten
Aufgaben des Risiko- und des Prüfungsausschusses sowie bestimmte Aufgaben im Beteiligungs- und Kreditgeschäft wahr; der Personalausschuss nimmt die im KWG festgelegten Aufgaben des Nominierungs- und des
Prüfungskontrollausschusses sowie bestimmte Aufgaben in Personalangelegenheiten wahr.
Zur Beratung von Vorstand und Verwaltungsrat in allgemeinen, die L-Bank betreffenden Fragen und zur Pflege
des Erfahrungsaustausches zwischen L-Bank, Wirtschaft und Verwaltung wurde ein Beirat eingerichtet.
Für die L-Bank bestehen ein Ethik- und Verhaltenskodex sowie ein Nachhaltigkeitskodex, die beide für alle
Bankangehörigen gelten.
Offenlegungsbericht L-Bank 07
K APITALRENDITE – § 26A SATZ 4 KWG
Als Quotient aus dem Nettogewinn (Jahresüberschuss vor Zuführung zum „Fonds für allgemeine Bankrisiken“)
des Jahres 2014 von 179,2 Mio. Euro und der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2014 von 70,2 Mrd. Euro errechnet sich für das Jahr 2014 eine Kapitalrendite von 0,3 %.
RISIKOMANAGEMENTZIELE UND -POLITIK – ART. 435 CRR
Zu den Risikomanagementzielen und der Risikopolitik verweisen wir auf die Ausführungen zu den verschiedenen
Risikokategorien in diesem Bericht sowie des Weiteren auf den Risiko- und Chancenbericht 2014.
Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren
Der Vorstand der L-Bank bestätigt, dass die Risikomanagementverfahren und -systeme der L-Bank so ausgerichtet sind, dass sie sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch die spezifischen Besonderheiten der L-Bank als Förderbank berücksichtigen und entsprechend abbilden.
Erklärung zur Beschreibung des Risikoprofils
Der Vorstand der L-Bank bestätigt, dass die Risikomessverfahren gängigen Standards entsprechen und
sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen ausrichten. Die Verfahren sind geeignet,
die Risikotragfähigkeit in dem von der Bank zu Steuerungszwecken genutzten Going-Concern-Ansatz nachhaltig sicherzustellen. Dies wird durch die harte Kernkapitalquote der L-Bank in Höhe von 14,17 % per
31. Dezember 2014 unterstrichen. Die Erreichung der beschriebenen Risikoziele wird durch die eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und steuerbar. Die Risikostrategie ist konsistent zur Geschäftsstrategie des
Institutes. Der Vorstand erachtet die Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Offenlegungsbericht L-Bank 08
Informationen zur Unternehmensführung
a) Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
Dr. Axel Nawrath
Prof. Dr. Manfred Schmitz-Kaiser
Dr. Karl Epple
Dr. Ulrich Theileis
Anzahl Leitungs­
funktionen per
31.12.2014
Anzahl Aufsichts­
funktionen per
31.12.2014
1
1
1
1
0
6
5
1
Anzahl der von Mitgliedern des Verwaltungsrats bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
Dr. Nils Schmid
Alexander Bonde
Reinhold Gall
Katrin Altpeter
Tatjana Aster
Leni Breymaier
Dr. Maximilian Dietzsch-Doertenbach
Thomas Dörflinger
Roger Kehle
Gabriele Kellermann
Dr. Peter Kulitz
Clemens Meister
Klaus-Peter Murawski
Dr. Dieter Salomon
Claus Schmiedel
Edith Sitzmann
Franz Untersteller
Joachim Wohlfeil
Anzahl Leitungs­
funktionen per
31.12.2014
Anzahl Aufsichts­
funktionen per
31.12.2014
0
0
0
0
0
0
3
0
0
3
2
0
0
0
0
0
0
0
4
2
1
1
1
2
1
1
9
2
4
1
4
3
2
2
1
3
Die Angaben enthalten Mandate,
– die unter die Privilegierung von § 25c KWG bzw. § 25d KWG fallen,
– die gemäß § 64r Abs. 13 Satz 2 bzw. Abs. 14 Satz 2 KWG Bestandsschutz genießen.
Offenlegungsbericht L-Bank 09
b) (Diversitäts)strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans
Die L-Bank verfügt über eine vom Verwaltungsrat beschlossene (Diversitäts)strategie für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands gemäß Art. 435 Abs. 2 lit. b und c CRR; wegen ihrer inhaltlichen Nähe erschien es als
sinnvoll, diese beiden Strategien in einer einzigen zusammenzufassen. Nach dieser Strategie ist oberstes Auswahlkriterium für die Mitglieder des Vorstands entsprechend den Vorgaben des KWG allein die fachliche und
persönliche Qualität der Kandidaten. In diesem Rahmen wird eine Berücksichtigung von Frauen und Männern
zu gleichen Anteilen angestrebt; Behinderte sollen bevorzugt bestellt werden. Im Übrigen gibt es keine Quoten
oder Zielvorgaben, da diese zu einer unnötigen Einengung der Auswahlentscheidung führen oder sogar das
Kriterium der fachlichen und persönlichen Eignung unterlaufen könnten.
Vom Beschluss einer (Diversitäts)strategie für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats hat dieser abgesehen, da er nach den Vorgaben des L-Bank-Gesetzes nicht an der Auswahl und Bestellung seiner Mitglieder
beteiligt ist.
c) Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans
Die Mitglieder des Vorstands werden hinsichtlich ihres beruflichen Werdegangs auf der Homepage der L-Bank
ausführlich vorgestellt. Gemäß § 25c KWG müssen die Geschäftsleiter eines Instituts für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen.
Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die Geschäftsleiter in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben. Im Rahmen der BaFin-Anzeige zur Bestellung jedes Vorstandsmitglieds wurde die Eignung der Mitglieder des Vorstands umfassend
dokumentiert und bewertet. Mit der Zulassung der Vorstände bestätigte die BaFin die fachliche Eignung und
Zuverlässigkeit.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats bringen ihre vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse
–aus der Beteiligungsverwaltung des Landes sowie aus den fachlich für die Förderprogramme der L-Bank
zuständigen Ministerien,
–aus der langjährigen Tätigkeit in der Geschäftsführung von mittelständischen Unternehmen und in der
Geschäftsleitung von Banken,
–aus der Präsidentschaft in Verbänden und Kammern von für das Kreditgeschäft der L-Bank relevanten
­Wirtschaftszweigen
ein. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen außerdem über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
d) Risikoausschuss
Der Verwaltungsrat der L-Bank hat einen Risikoausschuss eingerichtet und eine Geschäftsanweisung für dessen Arbeit erlassen. Der Risikoausschuss nimmt demnach die Aufgaben gemäß § 25d Abs. 8 und Abs. 9 KWG
sowie bestimmte Aufgaben im Beteiligungs- und Kreditgeschäft wahr, besteht aus sechs Mitgliedern und hat
im Jahr 2014 vier Sitzungen abgehalten.
Offenlegungsbericht L-Bank 10
e) Risikoinformationen für das Leitungsorgan
Berichtswesen
Berichtsbezeichnung
Inhalt
Frequenz
Empfänger
Gesamtrisikobericht
Vierteljährlich:
Vierteljährlich
bzw. monatlich
Vierteljährlich:
Verwaltungsrat
Management Summary
Überprüfung der Risiko­tragfähigkeit
Überprüfung der VaR-­Limite für die
Teilrisiken
Teilberichte für Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle
Risiken (inkl. Ergebnisbericht)
Monatliche Aktualisierung
Marktpreis- und Liquiditätsrisiko:
Monatlich:
Geschäftsleitung
Überwachung der Risikotragfähigkeit
Auslastung der Limite
Backtesting-Ergebnisse
Einhaltung der Steuerungsvorgaben
Einhaltung der LiqV
Bericht über Marktpreisund Liquiditätsrisiken
VaR-Limite und Auslastung
Zinsschock nach Basel II
Abweichungen von der Planrisikostruktur
und Einhaltung der Limite
Einhaltung der Steuerungsvorgaben
Stille Lasten
Strategische Risikoposition
Täglich
Handels- und
Überwachungsvorstand
Offenlegungsbericht L-Bank 11
Des Weiteren erhält der Vorstand nach definierten Vorgaben ad-hoc-Risikoinformationen.
Der Vorstand informiert den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unter anderem über alle
wesentlichen Fragen der Geschäfts- und Risikostrategie, der Risikolage, des Risikomanagements und des
Risiko­controllings.
Dabei informiert der Vorstand den Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich über die Geschäftsstrategie und
die korrespondierende Risikostrategie bzw. entsprechende Anpassungen. Die Strategien werden mit dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss des Verwaltungsrats erörtert. Die Erörterung erstreckt sich auch auf
die Ursachenanalyse im Falle von Abweichungen.
Wechselt die Leitung des Risikocontrollings, wird der Verwaltungsrat ebenfalls informiert.
Zudem informiert der Vorstand den Verwaltungsrat vierteljährlich schriftlich über die Risikosituation. Hierzu wird
dem Verwaltungsrat der quartalsweise erstellte Gesamtrisikobericht zur Verfügung gestellt.
Für den Verwaltungsrat unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden unverzüglich und
außerhalb der turnusmäßigen vierteljährlichen Berichterstattung über die Risikosituation an den Risikoausschuss weitergeleitet. Der Vorsitzende des Risikoausschusses informiert den Verwaltungsrat spätestens in der
nächsten Sitzung über für den Verwaltungsrat unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen, die dem
Risikoausschuss vom Vorstand zugeleitet worden sind. Jedes Verwaltungsratsmitglied ist berechtigt, die an den
Risikoausschuss geleitete Berichterstattung einzusehen.
ANWENDUNGSBEREICH – ART. 436 CRR
Die L-Bank verfügt derzeit über keine aufsichtsrechtlich zu konsolidierenden Tochterunternehmen und Beteiligungen. Somit sind der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, keine Unternehmen nachgeordnet, die eine Konsolidierungspflicht nach § 10a KWG begründen. Auf die
Aufstellung eines Konzernabschlusses für Rechnungslegungszwecke wird entsprechend § 290 Abs. 5 HGB in
Verbindung mit § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Offenlegungsbericht L-Bank 12
EIGENMITTEL – ART. 437 CRR
Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften handelsrechtlichen Jahresabschluss
31.12.2014
Kapital gemäß
Handelsrecht
in Mio. EUR
Kapital gemäß
­Aufsichtsrecht1
(Eigenmittel CRR)
in Mio. EUR
Gezeichnetes Kapital
250
250
Kapitalrücklage
999
999
Gewinnrücklage
1.415
1.415
50
0
530
400
3.244
3.064
Regulatorische Anpassung immaterielle Vermögenswerte
(–12)
–12
Regulatorische Anpassung direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern­
kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (bis zu 10 %)
(–66)
–66
Regulatorische Anpassung direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern­
kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %)
(0)
0
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1)
insgesamt
(–78)
–78
Hartes Kernkapital (CET 1): Instrumente und Rücklagen
Bilanzgewinn
Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB)
Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET 1)
2.986
Zusätzliches Kernkapital (AT 1)
0
Kernkapital (T 1 = CET 1 und AT 1)
2.986
Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente
934
Regulatorisch nicht anrechenbare Kapitalinstrumente
Vorsorgereserven nach § 340f HGB
–421
100
Ergänzungskapital (T 2) vor regulatorischen Anpassungen
Regulatorische Anpassungen zum Ergänzungskapital (T 2)
Ergänzungskapital (T 2) nach regulatorischen Anpassungen
Eigenmittel (= T 1 + T 2)
934
100
613
(–44)
–44
569
3.555
1 Die aufsichtsrechtliche Eigenmittelberechnung per 31. Dezember 2014 erfolgte ohne die geplante Zuführung zum Kapital gemäß Jahresabschluss 2014 (Zuführung zu den Gewinnrücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken). Erst mit den Beschlüssen des Verwaltungsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Gewinnverwendung werden die Zuführungen auch für die aufsichtsrechtliche
Berechnung berücksichtigt.
Offenlegungsbericht L-Bank 13
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
Gezeichnetes Kapital
1
Emittent
L-Bank, Anstalt des
öffentlichen Rechts
2
Einheitliche Kennung
n.a.
3
Für das Instrument geltendes Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp
Gezeichnetes Kapital
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Währung in Mio., Stand letzter Meldestichtag
250 Mio. EUR
9
Nennwert des Instruments
250 Mio. EUR
9 a
Ausgabepreis
k.A.
9 b
Tilgungspreis
k.A.
10
Rechnungslegungsklassifikation
k.A.
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
k.A.
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
Unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
k.A.
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
k.A.
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps“
k.A.
20 a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
k.A.
20 b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf
den Betrag)
k.A.
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 14
Coupons/Dividenden
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
­Instrument nennen)
Nachrangig zu
­Instrumenten des
Ergänzungskapitals
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Genussrechtskapital
Instrument I
Instrument II
Instrument III
Instrument IV
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der
Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
Konzern­ebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
2 Mio. EUR
4 Mio. EUR
2 Mio. EUR
4 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
Offenlegungsbericht L-Bank 15
Aufsichtsrechtliche Behandlung
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2016
14
Durch Emittenten
kündbar mit
vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig
diskre­tionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wieder­
auffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wieder­
auffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wieder­
auffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Offenlegungsbericht L-Bank 16
Coupons/Dividenden
20b
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder
zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Offenlegungsbericht L-Bank 17
Coupons/Dividenden
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Genussrechtskapital
Instrument V
Instrument VI
Instrument VII
Instrument VIII
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
­Kennung
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der
­Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Offenlegungsbericht L-Bank 18
Aufsichtsrechtliche Behandlung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
2 Mio. EUR
1 Mio. EUR
1 Mio. EUR
8 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
5 Mio. EUR
2 Mio. EUR
3 Mio. EUR
20 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
5 Mio. EUR
2 Mio. EUR
3 Mio. EUR
20 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
5 Mio. EUR
2 Mio. EUR
3 Mio. EUR
20 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2016
14
Durch Emittenten
kündbar mit
vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
Offenlegungsbericht L-Bank 19
Coupons/Dividenden
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit entstünde
oder vergrößert
würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in
den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die
Wieder­auffüllung
des Nennbetrags
des Genussscheins erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit entstünde
oder vergrößert
würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in
den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die
Wieder­auffüllung
des Nennbetrags
des Genussscheins erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit entstünde
oder vergrößert
würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in
den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die
Wieder­auffüllung
des Nennbetrags
des Genussscheins erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit entstünde
oder vergrößert
würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in
den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die
Wieder­auffüllung
des Nennbetrags
des Genussscheins erfüllt ist.
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 20
Coupons/Dividenden
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 21
Genussrechtskapital
Instrument IX
Instrument X
Instrument XI
Instrument XII
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der
Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
2 Mio. EUR
2 Mio. EUR
0 Mio. EUR
4 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2016
14
Durch Emittenten
kündbar mit
vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
Offenlegungsbericht L-Bank 22
Aufsichtsrechtliche Behandlung
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
5,02 % p.a.
5,02 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder
zwingend (zeitlich)
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Teilweise
diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
20b
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder
zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
Offenlegungsbericht L-Bank 23
Coupons/Dividenden
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Offenlegungsbericht L-Bank 24
Coupons/Dividenden
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Genussrechtskapital
Instrument XIII
Instrument XIV
Instrument XV
Instrument XVI
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
4 Mio. EUR
25 Mio. EUR
3 Mio. EUR
5 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
10 Mio. EUR
25 Mio. EUR
3 Mio. EUR
5 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
10 Mio. EUR
25 Mio. EUR
3 Mio. EUR
5 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
10 Mio. EUR
25 Mio. EUR
3 Mio. EUR
5 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
Offenlegungsbericht L-Bank 25
Aufsichtsrechtliche Behandlung
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2016
31.12.2019
31.12.2019
31.12.2019
14
Durch Emittenten
kündbar mit
vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,02 % p.a.
5,17 % p.a.
5,17 % p.a.
5,16 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Offenlegungsbericht L-Bank 26
Coupons/Dividenden
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Offenlegungsbericht L-Bank 27
Coupons/Dividenden
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Genussrechtskapital
Instrument XVII
Instrument XVIII
Instrument XIX
Instrument XX
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Offenlegungsbericht L-Bank 28
Aufsichtsrechtliche Behandlung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
5 Mio. EUR
25 Mio. EUR
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
5 Mio. EUR
25 Mio. EUR
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
5 Mio. EUR
25 Mio. EUR
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
5 Mio. EUR
25 Mio. EUR
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
15.10.2004
15.10.2004
15.10.2004
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2019
31.12.2019
31.12.2019
31.12.2019
14
Durch Emittenten
kündbar
mit ­vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,16% p.a.
5,14% p.a.
5,14% p.a.
5,17% p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
Offenlegungsbericht L-Bank 29
Coupons/Dividenden
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 30
Coupons/Dividenden
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 31
Genussrechtskapital
Instrument XXI
Instrument XXII
Instrument XXIII
Instrument XXIV
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Namensgenussschein ohne
Wertpapierkennnummer
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Namensgenussschein
Vinkulierter Inhabergenussschein
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
15.10.2004
02.11.2004
02.11.2004
01.10.2004
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2019
31.12.2019
31.12.2019
31.12.2024
14
Durch Emittenten
kündbar mit vor­
heriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Offenlegungsbericht L-Bank 32
Aufsichtsrechtliche Behandlung
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,125 % p.a.
5,00 % p.a.
5,00 % p.a.
5,375 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 33
Coupons/Dividenden
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder­teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus
der Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen Ge­
schäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 34
Genussrechtskapital
Instrument XXV
Instrument XXVI
Instrument XXVII
Instrument XXVIII
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
­Kennung
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzung­s­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Vinkulierter Inhabergenussschein
Vinkulierter Inhabergenussschein
Vinkulierter Inhabergenussschein
Vinkulierter Inhabergenussschein
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
50 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
50 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
50 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
10 Mio. EUR
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
50 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
14
Durch Emittenten
kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
Offenlegungsbericht L-Bank 35
Aufsichtsrechtliche Behandlung
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,375 % p.a.
5,375 % p.a.
5,375 % p.a.
5,375 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
Offenlegungsbericht L-Bank 36
Coupons/Dividenden
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Offenlegungsbericht L-Bank 37
Coupons/Dividenden
36
Unvorschrifts­
mäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Genussrechtskapital
Instrument XXIX
Instrument XXX
Instrument XXXI
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
Vinkulierter Inhabergenussschein
ohne Wertpapierkennnummer
DE000A0B1R56
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
Konzernebene
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Vinkulierter Inhabergenussschein
Vinkulierter Inhabergenussschein
Vinkulierter Inhabergenussschein
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.10.2004
01.10.2004
01.10.2004
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Offenlegungsbericht L-Bank 38
Aufsichtsrechtliche Behandlung
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
14
Durch Emittenten
kündbar mit
­vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
Kündigungsoption
bei Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung)
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
5,375 % p.a.
5,375 % p.a.
5,375 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Teilweise diskretionär
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Ausschüttung
entfällt bzw. wird
vermindert, wenn
durch sie ein
negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
entstünde oder
vergrößert würde.
Eine verminderte
Ausschüttung ist
in den Folgejahren
nachzuzahlen,
sofern die Wiederauffüllung des
Nennbetrags des
Genussscheins
erfüllt ist.
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
20b
Offenlegungsbericht L-Bank 39
Coupons/Dividenden
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
Kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
Ja
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
Negatives Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit
Offenlegungsbericht L-Bank 40
Coupons/Dividenden
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
Nachrangig zu
allen anderen
Gläubigern, die
nicht ebenfalls
nachrangig sind
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
Nachrangkapital
Instrument I
Instrument II
Instrument III
Instrument IV
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument
geltendes Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
21 Mio. EUR
13 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
90 Mio. EUR
35 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
50 Mio. EUR
35 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
5 Mio. EUR
5 Mio. EUR
90 Mio. EUR
35 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Offenlegungsbericht L-Bank 41
Aufsichtsrechtliche Behandlung
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
23.09.2004
23.09.2004
01.09.2006
29.11.2006
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
23.09.2024
23.09.2024
01.09.2036
29.11.2016
14
Durch Emittenten
kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag
Kündigungsrecht
mit Frist von fünf
Bankarbeitstagen
zum 01.09.2016.
Bei Kündigung
zum 01.09.2016
ist die Namensschuldverschreibung zum Kurs von
90,694310081%
des Nennbetrags
zurückzuzahlen.
Außerdem Kündigungsoption bei
regulatorischem
oder Steuerereignis, Tilgung zum
Nennbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nominalbetrag
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
Nach dem
01.09.2016 zu
jedem dritten
Jahrestag dieses
Datums bis zum
01.09.2034,
Rückzahlung zu
100 % des Nennbetrags
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
4,04 % p.a.
4,04 % p.a.
01.09.2006–
01.09.2018: keine
Zinszahlungen;
01.09.2018–
01.09.2036:
5,005 % p.a.
3,95 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
Offenlegungsbericht L-Bank 42
Coupons/Dividenden
20a
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder
zwingend (zeitlich)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder
zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder ­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
Nein
Nein
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 43
Coupons/Dividenden
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus
der Wiederzuschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nachrangkapital
Instrument V
Instrument VI
Instrument VII
Instrument VIII
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument
geltendes Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
10 Mio. EUR
8 Mio. EUR
40 Mio. EUR
1 Mio. EUR
Offenlegungsbericht L-Bank 44
Aufsichtsrechtliche Behandlung
9
Nennwert des
Instruments
27 Mio. EUR
8 Mio. EUR
40 Mio. EUR
1 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
27 Mio. EUR
8 Mio. EUR
40 Mio. EUR
1 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
27 Mio. EUR
8 Mio. EUR
40 Mio. EUR
1 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
01.12.2006
06.11.2013
14.11.2013
14.11.2013
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
01.12.2016
06.11.2023
14.11.2023
14.11.2023
14
Durch Emittenten
kündbar mit
vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nominalbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag plus
aufgelaufene
­Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag plus
aufgelaufene
­Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder
­Steuerereignis,
Tilgung zum
Nennbetrag plus
aufgelaufene
­Zinsen
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
Nach dem
01.09.2016 zu
jedem dritten
Jahrestag dieses
Datums bis zum
01.09.2034,
Rückzahlung zu
100 % des Nennbetrags
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Variabel
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
6-MonatsEURIBOR +
0,01 % p.a.
2,23 % p.a.
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Offenlegungsbericht L-Bank 45
Coupons/Dividenden
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
Nein
Nein
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 46
Coupons/Dividenden
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nachrangkapital
Instrument IX
Instrument X
Instrument XI
Instrument XII
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
­Kennung
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
2 Mio. EUR
1 Mio. EUR
20 Mio. EUR
6 Mio. EUR
Offenlegungsbericht L-Bank 47
Aufsichtsrechtliche Behandlung
9
Nennwert des
Instruments
2 Mio. EUR
1 Mio. EUR
20 Mio. EUR
6 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
2 Mio. EUR
1 Mio. EUR
20 Mio. EUR
6 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
2 Mio. EUR
1 Mio. EUR
20 Mio. EUR
6 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
14.11.2013
14.11.2013
14.11.2013
14.11.2013
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
14.11.2023
14.11.2023
14.11.2023
14.11.2023
14
Durch Emittenten
kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Offenlegungsbericht L-Bank 48
Coupons/Dividenden
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
Nein
Nein
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 49
Coupons/Dividenden
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige
­Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nachrangkapital
Instrument XIII
Instrument XIV
Instrument XV
Instrument XVI
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
­Kennung
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der
­Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
­Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
Namensschuldverschreibung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9 Mio. EUR
8 Mio. EUR
Offenlegungsbericht L-Bank 50
Aufsichtsrechtliche Behandlung
9
Nennwert des
Instruments
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9 Mio. EUR
8 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9 Mio. EUR
8 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
1 Mio. EUR
10 Mio. EUR
9 Mio. EUR
8 Mio. EUR
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
14.11.2013
14.11.2013
14.11.2013
14.11.2013
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
14.11.2023
14.11.2023
14.11.2023
14.11.2023
14
Durch Emittenten
kündbar mit­
­vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Ja
Ja
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder S
­ teu­erereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
2,265 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend (in
Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Offenlegungsbericht L-Bank 51
Coupons/Dividenden
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder eines
anderen Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
Nein
Nein
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 52
Coupons/Dividenden
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nachrangkapital
Instrument XVII
Instrument XVIII
Instrument XIX
Instrument XX
1
Emittent
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
L-Bank, Anstalt
des öffentlichen
Rechts
2
Einheitliche
Kennung
Namensschuldverschreibung
ohne Wertpapierkennnummer
XS0178476270
XS0199213793
XS0264413740
3
Für das Instrument geltendes
Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
5
CRR-Regelungen
nach der Übergangszeit
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
Ergänzungs­
kapital
6
Anrechenbar auf
Solo-/Konzern-/
Solo- und
Konzernebene
Solo
Solo
Solo
Solo
7
Instrumenttyp
Namensschuldverschreibung
Nachrangige
Inhaberschuldverschreibung
Nachrangige
Inhaberschuldverschreibung
Nachrangige
Inhaberschuldverschreibung
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
Stand 31.12.2014
2 Mio. EUR
6 Mio. EUR
13 Mio. EUR
49 Mio. EUR
9
Nennwert des
Instruments
2 Mio. EUR
5.000 Mio. JPY
34 Mio. EUR
5.000 Mio. JPY
38 Mio. EUR
10.000 Mio. JPY
67 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
2 Mio. EUR
39 Mio. EUR
38 Mio. EUR
67 Mio. EUR
Offenlegungsbericht L-Bank 53
Aufsichtsrechtliche Behandlung
9b
Tilgungspreis
2 Mio. EUR
5.000 Mio. JPY
5.000 Mio. JPY
10.000 Mio. JPY
10
Rechnungs­
legungsklassifikation
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
Passivum –
­fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches
Ausgabedatum
14.11.2013
28.10.2003
07.09.2004
24.08.2006
12
Unbefristet oder
mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher
Fälligkeitstermin
14.11.2023
28.10.2015
07.09.2016
24.08.2018
14
Durch Emittenten
kündbar mit
­vorheriger
Zustimmung der
Aufsicht
Ja
Nein
Nein
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsoption
bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung
zum Nennbetrag
plus aufgelaufene
Zinsen
Tilgung bei Endfälligkeit zum
Nennbetrag
Tilgung bei Endfälligkeit zum
Nennbetrag
Tilgung bei Endfälligkeit zum
Nennbetrag
16
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/
Couponzahlungen
Fest
Fest
Fest
Fest
18
Nominalcoupon
und etwaiger
Referenzindex
2,265 % p.a.
1,445 % p.a.
1,785 % p.a.
2,14 % p.a.
19
Bestehen eines
„Dividenden-­
Stopps“
Nein
Nein
Nein
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(zeitlich)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär
oder zwingend
(in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Zwingend
Offenlegungsbericht L-Bank 54
Coupons/Dividenden
21
Bestehen einer
Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
Nein
Nein
Nein
22
Nicht kumulativ
oder kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder
nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar:
Auslöser für die
Wandlung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
25
Wenn wandelbar:
ganz oder
­teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
26
Wenn wandelbar:
Wandlungsrate
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
27
Wenn wandelbar:
Wandlung obligatorisch oder
fakultativ
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
28
Wenn wandelbar:
Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar:
Emittent des Instruments, in das
gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
Nein
Nein
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht L-Bank 55
Coupons/Dividenden
35
Position in der
Rangfolge im
Liquidationsfall
(das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
Unbesicherte
nachrangige Verbindlichkeit,
gleichrangig mit
allen anderen
nachrangigen
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten
Instrumente
Nein
Nein
Nein
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige
Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Zusammenfassende Angaben zu den Bedingungen der Kapitalinstrumente
1. Kernkapital
Neben dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage und den Gewinnrücklagen sind die Vorsorgereserven
nach § 340g HGB Bestandteil des harten Kernkapitals (CET 1). Die Bank hat kein zusätzliches Kernkapital (AT 1).
2. Ergänzungskapital
Das Ergänzungskapital (T 2) besteht aus Genussrechten, nachrangigen Verbindlichkeiten und Vorsorgereserven
nach § 340f HGB. Die L-Bank rechnet per 31. Dezember 2014 ungebundene Vorsorgereserven nach § 340f
HGB in Höhe von 100 Mio. Euro dem Ergänzungskapital zu. Die Platzierung der Genussrechte und der nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgt vorwiegend an Investoren aus den Bereichen Versicherungen, Versorgungseinrichtungen und kirchliche Einrichtungen.
3. Struktur der Eigenmittel
Die nachfolgende Tabelle stellt die Zusammensetzung der Eigenmittel per 31. Dezember 2014 vor Feststellung
des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat der L-Bank dar.
Offenlegungsbericht L-Bank 56
Betrag
31.12.2014
in Mio. EUR
Verweis auf
­Artikel in der
­Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
Beträge, die der
Behandlung vor
der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET 1): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
250
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gemäß
Art. 26 Abs. 3
Davon: gezeichnetes Kapital
250
Verzeichnis der
EBA gemäß­
Art. 26 Abs. 3
2.414
26 (1) (c)
400
26 (1) (f)
Einbehaltene Gewinne
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Hartes Kernkapital (CET 1) vor
­regulatorischen Anpassungen
3.064
Hartes Kernkapital (CET 1): regulatorische Anpassungen
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
–12
36 (1) (b), 37,
472 (4)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
–113
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf Abzugs- und Korrekturposten und gemäß
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
100
469, 470, 472,
481
100
9
472 (4)
9
Davon: Instrumente des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
91
472 (10)
91
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
–53
36 (1) (j)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET 1) insgesamt
–78
Davon: immaterielle Vermögenswerte
Hartes Kernkapital (CET 1)
2.986
Offenlegungsbericht L-Bank 57
Zusätzliches Kernkapital (AT 1): regulatorische Anpassungen
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der
­Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
–53
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das
zusätzliche Kernkapital überschreiten (Abzug
vom harten Kernkapital)
53
36 (1) (j)
513
62, 63
Kreditrisikoanpassungen
100
62 (c) und (d)
Ergänzungskapital (T 2) vor regulatorischen
Anpassungen
613
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
–2
Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
­verbundene Agio
Ergänzungskapital (T 2): regulatorische Anpassungen
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der
­Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
–43
Davon: Instrumente des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält – direkt gehalten
–43
472 (10) (a)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
1
467, 468, 481
1
Instrumente des Ergänzungskapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
1
477 (4)
1
Regulatorische Anpassungen des
­Ergänzungskapitals (T 2) insgesamt
–45
Ergänzungskapital (T 2)
569
Eigenkapital insgesamt (TC = T 1 + T 2)
3.555
1
Offenlegungsbericht L-Bank 58
Nicht vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Posi­
tionen in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals usw.)
4
472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10)
(b), 472 (11) (b)
4
Davon: Instrumente des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält – indirekt gehalten
4
472 (10) (b)
4
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
4
4
Kapitalquoten und -puffer
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
14,17
92 (2) (a), 465
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
14,17
92 (2) (b), 465
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
16,87
92 (2) (c)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Kapitalinstrumenten von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
305
36 (1) (h), 45, 46,
472
(10),
56 (c), 59, 60,
475 (4),
66 (c), 69, 70,
477 (4)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesent­
liche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
101
36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11)
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
100
62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
247
62
Offenlegungsbericht L-Bank 59
EIGENMITTEL ANFORDERUNGEN – ART. 438 CRR
Zusammenfassung des bankeigenen Ansatzes zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aktueller und zukünftiger Aktivitäten
Risikotragfähigkeit gemäß MaRisk
Die Überwachung des Risikodeckungspotenzials gemäß MaRisk erfolgt in zwei Steuerungskreisen. In Steuerungskreis 1 wird geprüft, ob das zur Erfüllung der Eigenmittelunterlegung nach CRR nicht notwendige Kernkapital zuzüglich Risikoreserven, die hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion eine mit dem offenen Eigenkapital vergleichbare Qualität haben und bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich definierten Risikopositionen nicht
positionsmindernd berücksichtigt wurden, ausreichen, die unerwarteten Verluste zu decken (Fortführungsansatz). In einem zweiten Steuerungskreis wird überprüft, inwieweit das barwertig ermittelte Risikodeckungspotenzial ausreicht, die unerwarteten Verluste zu decken (Liquidationsansatz).
Die Ergebnisse von Stresstests sind in ihrer Aussagekraft naturgemäß immer durch die Anzahl der Stresstests
und die Tatsache, dass nicht alle Marktbedingungen simuliert werden können, begrenzt. Die Stresstests wurden nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung extremer historischer Marktbedingungen definiert.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass zeitgleich Verlustfälle eintreten, die das Risikodeckungspotenzial übersteigen.
Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014.
Offenlegungsbericht L-Bank 60
Eigenmittelanforderungen nach CRR
1 Kreditrisiko
Eigenmittelanforderung
in Mio. EUR
1.1 Kreditrisiko-Standardansatz
– Zentralstaaten und Zentralbanken
7
– Regionale und lokale Gebietskörperschaften
0
– Öffentliche Stellen
1
– Multilaterale Entwicklungsbanken
0
– Internationale Organisationen
0
– Institute
– Gedeckte Schuldverschreibungen
332
13
– Unternehmen
654
– Mengengeschäft
397
– Durch Immobilien besicherte Positionen
0
– Ausgefallene Positionen
50
– Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
22
– Sonstige Posten
53
Summe Kreditrisiko-Standardansatz
1.529
1.2 Verbriefungen
Verbriefungen gemäß Kreditrisiko-Standardansatz
4
Wiederverbriefungen gemäß Kreditrisiko-Standardansatz
1
Summe Verbriefungen
5
1.3 Beteiligungen
Beteiligungswerte im Standardansatz
45
Summe Beteiligungen
45
Summe Kreditrisiken
1.579
2 Marktrisiko
Standardmethode
0
– Davon: Fremdwährungsrisiko
0
– Davon: Abwicklungsrisiko
0
– Davon: Warenpositionsrisiko
0
Summe Marktpreisrisiken
0
3 Operationelles Risiko
– Operationelles Risiko gemäß Basisindikatoransatz
54
4 Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko)
– CVA gemäß Standardmethode
Summe Eigenmittelanforderungen
53
1.686
Offenlegungsbericht L-Bank 61
GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO – ART. 439 CRR
Beschreibung der Methodik, nach der internes Kapital und Obergrenzen für Gegenparteiausfallrisikopositionen
zugewiesen werden
Kontrahentenlimite werden mit dem Ziel der Vermeidung von hohen Einzelrisiken vergeben. Die Klumpenrisiken
des Kreditgeschäftes werden über Portfoliolimite für die Branchen, Regionen und Risikoklassen gesteuert.
Diese Limite werden vom Vorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegt.
Beschreibung der Verfahren für Besicherungen und zur Bildung von Kreditrisikovorsorge
Die Kontrahenten der L-Bank bei Derivategeschäften sind grundsätzlich guter und sehr guter Bonität.
Bei größeren Portfolien wird mit dem Kontrahenten ein beidseitiger Besicherungsvertrag abgeschlossen. Hierbei werden zu geregelten Bewertungszeitpunkten die Forderungen und Verbindlichkeiten des Portfolios saldiert
(= Netting). Forderungssalden (= positiver Marktwert) werden als Sicherheit (= Collateral) vom Kontrahenten
gestellt, Verbindlichkeitssalden (= negativer Marktwert) werden von der L-Bank als Sicherheit gestellt.
Sind keine Sicherungsvereinbarungen getroffen, so bildet die L-Bank bei drohender Zahlungsunfähigkeit des
Kontrahenten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Beschreibung der Vorschriften in Bezug auf Korrelationsrisiken
Korrelationen zwischen Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht berücksichtigt; die Risiken werden addiert
und damit wird das Risiko ggf. überschätzt.
Beschreibung der Höhe des Sicherheitsbetrags, den das Institut bei einer Herabstufung seiner Bonität zur
Verfügung stellen müsste
Eine Ratingherabstufung hätte für die L-Bank derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Stellung von
Sicherheiten.
Offenlegungsbericht L-Bank 62
Ausfallrisikoposition im Zusammenhang mit Derivategeschäften
In Mio. EUR
Positiver
Bruttozeitwert
von Verträgen
Netting
Zinsbezogene
Kontrakte
3.346
Währungs­
bezogene
Kontrakte
Erhaltene
Sicherheiten
Nettorisikoausfallposition
–
–
–
1.721
–
–
–
Aktien-/
indexbezogene
­Kontrakte
0
–
–
–
Kreditderivate
0
–
–
–
Warenbezogene
Kontrakte
0
–
–
–
Sonstige
­Kontrakte
0
–
–
–
5.067
4.712
267
88
Summe
Saldierte
­aktuelle
Ausfall­risikoposition
355
Risikopositionswert für das Gegenparteiausfallrisiko
In Mio. EUR
Risikopositionswert
Marktbewertungsmethode
Ursprungsrisikomethode
Standardmethode
Internes Modell
1.148
–
–
–
Kreditderivate (a)
Nominalwert der Absicherung
In Mio. EUR
Kreditderivate
(Sicherungsnehmer)
Bilanziell
Außerbilanziell
0
0
Kreditderivate (b)
Nominalwert
in Mio. EUR
Nutzung für eigenes Kreditportfolio
Vermittlertätigkeit
Gekauft
Verkauft
3.959
0
0
Total Return Swaps
0
0
0
Credit Spread Options
0
0
0
Sonstige
0
0
0
Credit Default Swaps
Offenlegungsbericht L-Bank 63
KREDITRISIKOANPASSUNGEN – ART. 442 CRR
Definition von „überfällig“ und „wertgemindert“ für Rechnungslegungszwecke
Eine Forderung ist überfällig, wenn der Schuldner auf eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung nicht
leistet. Aber auch ohne Mahnung ist die Forderung überfällig, wenn z.B. für die Leistung eine kalendermäßige
Zeitbestimmung getroffen wurde. Letzteres ist regelmäßig bei endfälligen Darlehen sowie für Zins- oder/und
Tilgungsraten der Fall.
Als wertgemindert gelten Kredite, bei denen Zins- und Tilgungsleistungen nicht oder nicht regelmäßig bezahlt
werden oder bei denen Hinweise darauf bestehen, dass dies künftig droht, und für die eine Einzelwertberichtigung gebildet wird.
Beschreibung der angewandten Ansätze und Methoden bei der Bestimmung von spezifischen und allgemeinen
Kreditrisikoanpassungen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgt
nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und unter Berücksichtigung der für die Kreditinstitute
geltenden Sonderregelungen (§§ 340a ff. HGB).
Allen erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft sowie Länderrisiken wird durch die Bildung von Einzelwert­
berichtigungen (EWB) bzw. Rückstellungen angemessen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen
(PWB) bestehen für das latente Kreditrisiko, Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven sind aktivisch abgesetzt bzw. werden in den Rückstellungen abgebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des erforderlichen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus schwebenden
Geschäften.
Diskussion der Grundsätze des Kreditrisikomanagements des Instituts und Grundlagen des Kreditrisiko­
managements
1. In der L-Bank sind die Mitglieder des Vorstandes für die Führung, für die ordnungsgemäße Organisation
sowie für die Steuerung und Überwachung der Geschäfte gemeinsam verantwortlich.
2. Zur Vermeidung von Mängeln in der Organisation und der Handhabung des Kreditgeschäftes müssen alle
bestehenden und geplanten Geschäfte adäquat im Kreditrisikomanagement bearbeitet und abgebildet werden.
Dies wird im Wesentlichen durch
– eine risikoorientierte Aufbauorganisation,
– eine risikoorientierte Kreditgewährung sowie durch
– eine risikoorientierte Bearbeitung und Abbildung der eingegangenen Risiken
sichergestellt.
Offenlegungsbericht L-Bank 64
3. Für das Kreditgeschäft besteht in der L-Bank bis einschließlich der Ebene des Vorstandes eine Trennung in
die Bereiche Markt und Marktfolge. Dadurch, dass risikorelevante Kreditentscheidungen der Zustimmung der
Marktfolge bedürfen (Zweitvotierung) und die Marktfolge insbesondere für das Kreditrisikocontrolling zuständig
ist, werden durch die aufbauorganisatorische Trennung des Kreditgeschäftes in die Bereiche Markt und Marktfolge unausgewogene Kreditentscheidungen verhindert.
4. Für das gesamte Kreditgeschäft der Bank gilt der Grundsatz, dass jeder Kreditvergabe eine bankinterne
Bonitätsprüfung vorauszugehen hat. Dabei werden sämtliche Kreditnehmer in eine Bonitätskategorie eingestuft, die das jeweilige Adressenausfallrisiko widerspiegelt.
5. Zur Begrenzung von Verlusten wird bei allen Kreditentscheidungen, bei denen für die Bank ein Adressenausfallrisiko begründet bzw. ein bestehendes erhöht wird, auf eine ausreichende Besicherung geachtet, soweit
dies aufgrund Rechtsform oder Bonität der Adresse banküblich ist.
6. Um sicherzustellen, dass nur solche kreditrisikobehafteten Geschäfte abgeschlossen werden, die die Bank
risikoadäquat bearbeiten und steuern kann, wird bei neuartigen kreditrisikobehafteten Geschäften vor erstmaligem Geschäftsabschluss ein „Neue-Produkte-Prozess“ durchgeführt.
7. Die Steuerung der Kreditrisiken erfolgt auf Basis eines Kreditausfallmodells, das mögliche Verluste aufgrund von
Bonitätsverschlechterungen innerhalb der nächsten 12 Monate simuliert. Die Verluste werden hierfür u.a. durch
200.000 geschätzte zufällige Veränderungen der aktuellen Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditnehmer ermittelt.
8. Für Bonitäts-, Erfüllungs- und Transferrisiken werden getrennte Limite vergeben. Die Steuerung erfolgt
durch die Limitierung von Nominalvolumina und in Form von Value-at-Risk-Volumina sowohl einzelkreditnehmerbezogen als auch für bestimmte Portfolien.
9. Um Konzentrationsrisiken im Gesamtportfolio zu verhindern, hat die Bank die Anforderungen an die Kreditqualität differenziert für die einzelnen Geschäftssegmente festgelegt.
10. Im Rahmen des Kreditrisikocontrollings wird die Einhaltung der Einzelkreditnehmerlimite täglich und die
Einhaltung der Portfoliolimite vierteljährlich überwacht. Weiter wird in regelmäßigem Turnus über das Kreditrisiko berichtet. Dabei wird der Kreditrisikobestand zur Aufdeckung eventueller Klumpenrisiken nach verschiedenen Kriterien aufgegliedert. Dieser Risikobericht wird quartalsweise erstellt und an die Mitglieder des Kreditausschusses und des Verwaltungsrates weitergeleitet.
11. Im Rahmen der Risikofrüherkennung werden vordefinierte Merkmale des gesamten Kreditportfolios
bezüglich ihrer Änderung im Zeitablauf überwacht. Dabei umfassen die Merkmale die Entwicklung
­
der
– Quote der Kredite in Intensivbetreuung,
–der Quote der Kredite in Problemkreditbearbeitung, unterschieden nach Sanierungs- und Abwicklungsfällen,
– der Quote der Beitreibungsfälle und
– der Ratingeinstufung, sofern sie eine Erhöhung des Kreditrisikos signalisiert.
Diese gesamtbankbezogene Berichterstattung wird durch Berichte der kreditbetreuenden Bereiche zum Sanierungs- und Abwicklungsbestand ergänzt. Diese Berichte erläutern in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden
Teilportfolien auch geschäftsfeldspezifische Entwicklungen auf Portfolio- und Einzelkreditnehmerebene.
Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014.
Offenlegungsbericht L-Bank 65
Risikopositionen nach Forderungsklassen
Forderungsklasse
Gesamtbetrag der Risikoposition
zum 31.12.2014 in Mio. EUR
Durchschnittswert der
Risikoposition 2014 in Mio. EUR
Zentralstaaten und Zentralbanken
8.892
9.405
Regionale und lokale
Gebietskörperschaften
8.587
8.635
Öffentliche Stellen
7.325
7.522
616
638
Institute
21.491
23.206
Unternehmen
17.102
17.636
6.728
6.857
Ausgefallene Positionen
485
462
Mit besonders hohem Risiko
­verbundene Positionen
181
168
Gedeckte Schuldverschreibungen
748
962
Beteiligungspositionen
413
401
Verbriefungen
118
194
Sonstige Posten
668
666
73.354
76.752
Multilaterale Entwicklungsbanken
Mengengeschäft
Gesamt
Der Durchschnittswert der Risikoposition basiert auf den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.2014.
Risikopositionen nach geografischen Hauptgebieten
Forderungsklasse
in Mio. EUR
Restliches
Deutschland
in Mio. EUR
38
0
5.452
3.401
0
3.967
7
4.614
0
0
27
3
7.296
0
0
0
0
0
0
616
Institute
15.264
0
4.112
1.789
326
Unternehmen
12.103
1.260
2.197
1.487
54
5.612
482
619
11
4
130
239
114
2
0
81
0
99
0
1
0
0
81
667
0
408
2
0
0
3
0
0
0
118
0
668
0
0
0
0
38.298
1.993
24.584
7.475
1.004
Zentralstaaten und Zentralbanken
Regionale und lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungspositionen
Verbriefungen
Sonstige Posten
Gesamt
BadenWürttemberg
in Mio. EUR
Sachsen
Restliches
Europa
Restliches
Ausland
in Mio. EUR
in Mio. EUR
Offenlegungsbericht L-Bank 66
Risikopositionen nach Hauptwirtschaftszweigen
Forderungsklasse
Privat- Unternehkunden
men und
Selbstständige
UnternehKredit­
men und institute
Selbstständige,
davon
KMU,
in
in
Mio. EUR Mio. EUR
Öffent­
liche
Hand
Sonstige
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
Zentralstaaten und Zentralbanken
0
0
0
39
8.853
0
Regionale und lokale
Gebietskörperschaften
0
471
0
0
8.116
0
36
0
0
7.289
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
24
0
592
0
0
Institute
0
0
0
21.491
0
0
78
10.521
3.982
3
6.500
0
6.238
490
33
0
0
0
152
332
0
1
0
0
Mit besonders hohem Risiko
­verbundene Positionen
0
181
0
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
40
0
708
0
0
Beteiligungspositionen
0
101
0
240
72
0
Verbriefungen
0
118
0
0
0
0
Sonstige Posten
0
0
0
0
0
668
6.504
12.278
4.015
30.363
23.541
668
Öffentliche Stellen
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Risikopositionen nach vertraglichen Restlaufzeiten
Forderungsklasse
Restlaufzeit
< 1 Jahr in Mio. EUR
Restlaufzeit 1 bis
5 Jahre in Mio. EUR
Restlaufzeit
> 5 Jahre in Mio. EUR
Zentralstaaten und Zentralbanken
726
4.631
3.535
Regionale und lokale
Gebietskörperschaften
469
2.159
5.959
Öffentliche Stellen
236
1.120
5.969
70
248
298
Institute
5.015
4.287
12.189
Unternehmen
1.710
6.407
8.985
14
82
6.632
1
15
469
Mit besonders hohem Risiko
­verbundene Positionen
154
15
12
Gedeckte Schuldverschreibungen
401
300
47
Beteiligungspositionen
0
0
413
Verbriefungen
0
25
93
668
0
0
9.464
19.289
44.601
Multilaterale Entwicklungsbanken
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Sonstige Posten
Gesamt
Offenlegungsbericht L-Bank 67
Wertgeminderte und überfällige Risikopositionen je Hauptwirtschaftszweig
Hauptwirtschaftszweige
Gesamt­
in­anspruchnahme
aus wertgeminderten
Krediten
Bestand
EWB
Bestand
Einzelrückstellungen
Bestand
PWB
Nettozuführung/
-auflösung von
Wertberichtigungen/
Rückstellungen
Direkt­- Eingänge
ab­schrei- auf ab­gebung schriebene
Forderungen
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
in
Mio. EUR
99
25
0
71
1
0
1
59
504
235
25
52
–31
4
3
15
Kredit­
institute
2
2
0
0
0
0
0
5
Öffentliche Hand
0
0
0
0
0
0
0
0
Sonstige
(PWB,
nicht zu­ordenbar)
0
0
0
53
–7
0
0
0
605
262
25
176
–37
4
4
79
Privatkunden
Unternehmen und
Selbstständige
Gesamt
Gesamt­
inanspruchnahme
aus über­
fälligen,
nicht
wertgeminderten
Krediten
Wertgeminderte und überfällige Risikopositionen je geografischem Hauptgebiet
Geografische
Hauptgebiete
Gesamtinanspruchnahme
aus wert­
geminderten
­Krediten
Bestand EWB
Bestand
Einzelrück­
stellungen
Bestand
PWB
Gesamtinanspruchnahme
aus überfälligen,
nicht wert­
geminderten
Krediten
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
BadenWürttemberg
130
93
25
96
58
Sachsen
462
160
0
76
19
13
9
0
2
0
Restliches
Europa
0
0
0
0
2
Restliches
­Ausland
0
0
0
2
0
605
262
25
176
79
Restliches
Deutschland
Gesamt
Offenlegungsbericht L-Bank 68
Entwicklung der Risikovorsorge
Die nachfolgende Übersicht über die Entwicklung der Risikovorsorge der L-Bank enthält keine V
­ orsorgereserven
nach § 340f HGB.
Anfangs­
bestand
der Periode
Zuführung
Auflösung
Verbrauch
Wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
301
32
–49
–22
0
262
37
8
–16
–4
0
25
PWB
189
4
–15
–2
0
176
Gesamt
527
44
–80
–28
0
463
EWB
Einzelrückstellungen
UNBEL ASTETE VERMÖGENSWERTE – ART. 443 CRR
Die Daten im nachfolgenden Abschnitt beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2014.
Offenlegung der Vermögensbelastung
Vermögenswerte
­
Buchwert der
belasteten Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
in Mio. EUR
Beizulegender
Zeitwert
der belasteten
­Vermögenswerte
in Mio. EUR
in Mio. EUR
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
in Mio. EUR
2.618
–
67.587
–
Aktieninstrumente
0
0
595
608
Schuldtitel
0
0
21.889
21.443
Sonstige ­Vermögens­werte
0
–
3.565
–
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
Offenlegungsbericht L-Bank 69
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der
belasteten erhaltenen
Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
in Mio. EUR
Beizulegender Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen
­eigenen Schuldtitel, die zur
Belastung infrage kommen
in Mio. EUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
­Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige erhaltene Sicherheiten
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldverschreibungen als eigene Pfandbriefe oder ABS
0
375
Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen
Wertpapiere
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
in Mio. EUR
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere
ausgegebene eigene
Schuldtitel als belastete
Pfandbriefe und ABS
in Mio. EUR
2.666
2.618
Fachlich kann die Bank aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit belastete Vermögenswerte aus folgenden ­Geschäften
haben:
1. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Form von Repos, d. h. belastete Wertpapiere, die im Repo sind
2. Gestellte Collaterals aus Derivatenetting in Form von Termingeldern
Per 31. Dezember 2014 gab es keinen Repobestand.
Die unbelasteten sonstigen Vermögenswerte kommen daher im normalen Geschäftsablauf nicht zur Belastung
infrage. Für eine Beschreibung der Bedingungen der zum Zwecke der Besicherung von Verbindlichkeiten
geschlossenen Besicherungsvereinbarungen wird auf die Darstellung im Abschnitt „Beschreibung der Ver­
fahren für Besicherungen und zur Bildung von Kreditrisikovorsorge“ des Kapitels „Gegenparteiausfallrisiko –
Art. 439 CRR“ verwiesen.
Offenlegungsbericht L-Bank 70
INANSPRUCHNAHME VON EXTERNEN RATINGAGENTUREN – ART. 444 CRR
Namen der herangezogenen Rating- und Exportversicherungsagenturen zuzüglich der Begründung einer
jeden Änderung
Es werden Ratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch verwendet.
Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen jeweils herangezogen werden
Alle Portfolien werden nach dem Kreditrisiko im Standardansatz (KSA) behandelt. Die L-Bank verwendet die
Ratings der genannten Agenturen für die Forderungsklassen:
– Zentralstaaten oder Zentralbanken
– Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
– Öffentliche Stellen
– Multilaterale Entwicklungsbanken
– Internationale Organisationen
–Unternehmen
–Verbriefungspositionen
Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung der Bonitätsbeurteilungen von Emittenten und Emissionen
auf vergleichbare Aktiva des Anlagebuchs
Eine Übertragung von Ratings öffentlicher Emissionen auf vergleichbare Aktiva des Anlagebuchs wird nicht
vorgenommen.
Abstimmung der alphanumerischen Skalen jeder Agentur mit den Risikogewichten
Es werden die Standardvorgaben der EBA verwendet.
Offenlegungsbericht L-Bank 71
Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im Standardansatz pro Risikoklasse
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Standardansatz
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
in Mio. EUR
in Mio. EUR
0
25.220
33.392
2
0
0
4
0
0
10
531
531
20
22.595
22.127
35
0
0
50
925
925
70
–
–
75
6.727
6.706
100
16.664
8.984
150
579
579
225
6
6
250
101
101
350
0
0
650
0
0
1.250
6
3
Kapitalabzug
0
0
73.354
73.354
Summe
Offenlegungsbericht L-Bank 72
MARKTRISIKO – ART. 445 CRR
Allgemeine qualitative Offenlegungsanforderungen für das Marktrisiko derjenigen Portfolien, die mit der
Standardmethode erfasst werden
Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen. Marktpreisrisiken bestehen für die Bank hauptsächlich als Zinsänderungsrisiken im Bankbuch und F
­ remdwährungsrisiken.
Daneben sind die Tochtergesellschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der L-Bank befinden, Preisrisiken in
Form von Immobilienrisiken ausgesetzt.
Fremdwährungsrisiken werden grundsätzlich durch entsprechende Gegenpositionen ausgeschlossen. Da die
L-Bank kein Handelsbuch führt, können Aktienkursrisiken nur bei strategischen Beteiligungen oder bei kreditersetzenden Beteiligungen entstehen. Da die Bank hier aber das Ziel des langfristigen Haltens verfolgt, erfolgt
keine kurzfristige Steuerung.
Um die Immobilienrisiken zu quantifizieren, ermittelt die L-Bank unter Worst-Case-Gesichtspunkten den bei
Verkauf möglichen Minderertrag des investierten Kapitals. Dieser wird unter Beachtung der historischen und
der erwarteten Entwicklung der Immobilienpreise abgeschätzt.
Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014 sowie auf die Ausführungen zu den Zins­
änderungsrisiken im Anlagebuch.
Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko
Marktrisiken
Eigenmittelanforderung
in Mio. EUR
Fremdwährungsrisiko
0
Abwicklungsrisiko
0
Warenpositionsrisiko
0
Gesamt
0
OPERATIONELLES RISIKO – ART. 446 CRR
Methode(n) zur Bestimmung der Eigenmittelunterlegung des operationellen Risikos:
Definition
Bezüglich des operationellen Risikos übernimmt die L-Bank die Definition des VÖB. Demnach ist operationelles
Risiko die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein,
beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken.
Ansatz
Die L-Bank hat sich in Bezug auf die Ermittlung der Eigenmittelunterlegung für die Anwendung des Basisindikatoransatzes entschieden.
Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014.
Offenlegungsbericht L-Bank 73
RISIKO AUS NICHT IM HANDELSBUCH ENTHALTENEN BETEILIGUNGSPOSITIONEN –
ART. 447 CRR
Differenzierung der Beteiligungsaktivitäten nach Zielen, einschließlich Gewinnerzielungsabsichten und strategischer Ziele
Die Beteiligungsaktivitäten der L-Bank basieren auf dem gesetzlichen Auftrag, das Land Baden-Württemberg
bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu unterstützen sowie im Interesse des Landes liegende Maßnahmen zu finanzieren und durchzuführen.
Eine Konkretisierung dieses Auftrags findet sich im gesetzlich festgelegten Aufgabenkatalog, wonach auch die
Bereitstellung von Risikokapital zum Aufgabenspektrum der L-Bank gehört. Sämtliche Geschäfte der Bank sind
unter Beachtung der gemeinnützigen Aufgaben nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen zu
führen.
Die Beteiligungsaktivitäten der L-Bank lassen sich auf dieser Grundlage wie folgt differenzieren:
1. Strategische Beteiligungen
Strategische Beteiligungen übernimmt die Bank dann, wenn das Beteiligungsengagement im Interesse des
Landes liegt oder die Erfüllung der im Aufgabenkatalog genannten Geschäftsaktivitäten unterstützt.
2. Beteiligungen im Geschäftsfeld Risikokapital
Mit den beiden aufgelegten Eigenkapitalfonds (Venture-Fonds und Mittelstandsfonds) will die Bank das Land in
den Schwerpunkten seiner Politik unterstützen, indem sie
– Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und junge innovative Unternehmen sowie
–das Wachstum und die Expansion mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital oder eigenkapitalähn­
lichen Mitteln finanziert und dadurch zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zum wirtschaft­
lichen Wachstum im Land beiträgt.
Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden, einschließlich
der wichtigsten Annahmen und Verfahren für die Bewertung und etwaige wesentliche Änderungen dieser
Verfahren
Beteiligungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB höchstens mit ihren Anschaffungskosten (geleisteter
Betrag), vermindert um eventuelle Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung, in der Bilanz angesetzt. Bei abgeschriebenen Beteiligungen wird das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB beachtet: Stellt sich zum Abschlussstichtag heraus, dass die Gründe für
Abschreibungen früherer Jahre nicht mehr bestehen, so wird die Beteiligung bis maximal zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.
Offenlegungsbericht L-Bank 74
Wertansätze für Beteiligungspositionen
Die Gruppenbildung der Beteiligungspositionen erfolgt analog der bilanziellen Einteilung.
Gruppen von
Beteiligungspositionen
Vergleich
Latente Neubewertungs­
gewinne/-verluste
Bilanzwert
Beizulegender
Zeitwert
Börsenwert
Insgesamt
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
Davon in den
Eigenmitteln
berücksichtigt
in Mio. EUR
Börsengehandelt
0
0
0
0
Privates Beteiligungskapital in hinreichend
diversifizierten
Portfolios
0
0
0
0
Sonstige Beteiligungspositionen
21
21
0
0
Börsengehandelt
0
0
0
0
Privates Beteiligungskapital in hinreichend
diversifizierten
Portfolios
0
0
0
0
Sonstige Beteiligungspositionen
302
302
0
0
69
82
13
0
Privates Beteiligungskapital in hinreichend
diversifizierten
­Portfolios
0
0
0
0
Sonstige Beteiligungspositionen
202
202
0
0
Verbundene Unternehmen
Beteiligungen an ­Kreditinstituten
Andere Beteiligungen
Börsengehandelt
82
Im Jahresabschluss (HGB) erfasste realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungspositionen
Realisierter Gewinn/Verlust
aus Verkauf/Liquidation
Gesamt
Unrealisierte Gewinne/Verluste
Insgesamt
Davon in den Eigenmitteln
berücksichtigte Beträge
in Mio. EUR
in Mio. EUR
in Mio. EUR
19
–2
0
Offenlegungsbericht L-Bank 75
ZINSRISIKO AUS NICHT IM HANDELSBUCH ENTHALTENEN POSITIONEN – ART. 448 CRR
Allgemeine qualitative Offenlegungsanforderungen für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, einschließlich der Art dieses Risikos und der wichtigsten Annahmen, einschließlich der Annahmen bezüglich vorzeitiger Kreditrückzahlungen sowie der Häufigkeit der Messung des Risikos
Zur Steuerung der Marktpreisrisiken gibt der Vorstand VaR-Limite vor. Die tägliche Berechnung des VaR der
Zinsänderungs- und Währungsrisiken erfolgt im Risikocontrolling mit der Methode der historischen Simulation.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Berechnungsmethode erfolgt mittels Backtesting. Zusätzlich werden
Stress-, Extrem- und Worst-Case-Szenarien simuliert, um mögliche Verluste auch bei extremen Marktveränderungen abschätzen zu können. Im Rahmen der Stresstests überprüft die L-Bank auch die Auswirkungen einer
Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte nach oben bzw. 200 Basispunkte nach unten.
Der Anteil des bei diesem Szenario entstehenden Verlustes an den Eigenmitteln wird ermittelt.
Zur weiteren Begrenzung des Zinsänderungsrisikos im Euro-Bankbuch gibt der Vorstand regelmäßig eine laufzeitbezogene Planrisikostruktur vor. Diese stellt das angestrebte Zinsrisikoprofil dar. Die zulässige Abweichung
der Ist- von der Planrisikostruktur ist durch ein Limit pro Laufzeitband begrenzt.
Für die Ermittlung der Risikokennzahlen werden die monatlichen Zahlungsströme bis zu einer Laufzeit von
30 Jahren verwendet. Spätere Zahlungen werden auf 30 Jahre abgebildet. Zur Bewertung werden die
EUR-Swap-Zinssätze herangezogen.
Der Gesamtzahlungsstrom setzt sich zusammen aus
–Zahlungsströmen aller zinstragenden Geschäfte, abzüglich der erwarteten Ausfälle. Das noch vorhandene
Kapital eines Geschäftes wird zum Ende der Zinsbindungsfrist fällig gestellt.
– fiktiven Zahlungsströmen:
– Verwaltungskosten: Personal- und Sachkosten aus Aktivgeschäften werden berücksichtigt.
Offene Neugeschäftsangebote werden mit 80 % und offene Prolongationsangebote werden mit 60 % ihres
Nominalbetrages berücksichtigt.
Für die Darlehen wird ein Auszahlungsverhalten auf Basis historischer Erfahrungen unterstellt.
Vorzeitige Kapitalrückzahlungen (Sondertilgungen) werden bisher im Gesamtzahlungsstrom nicht berücksichtigt. Zum Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB wird monatlich ausgewertet, in welcher Weise sich der zu erwartende Zahlungsstrom ändert, wenn die betroffenen Darlehen nicht mehr zum Zinsbindungsfristende, sondern
bereits zum frühestmöglichen Kündigungstermin fällig gestellt werden.
Die Erstellung des internen Risikoberichtes erfolgt täglich.
Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt täglich.
Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014.
Offenlegungsbericht L-Bank 76
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Eine Aufteilung nach Währungen erfolgt nur, sofern dies relevant ist.
Währung
Zinsänderungsrisiken
Zinsänderungsrisiken
Schock 1 (+ 200 bp)
Schock 2 (– 200 bp)
in Mio. EUR
in Mio. EUR
Rückgang der
Erträge
Zuwachs der
Erträge
Rückgang der
Erträge
Zuwachs der
Erträge
EUR
–437
0
0
165
Total
–437
0
0
165
RISIKO AUS VERBRIEFUNGSPOSITIONEN – ART. 449 CRR
Die Bank hat kein eigenes Kreditportfolio verbrieft, um sich dadurch z.B. zu hedgen oder neue Eigenmittelspielräume zu erschließen.
Investitionen in Verbriefungstransaktionen erfolgen im Wesentlichen zur Risikodiversifizierung im Gesamtrisikoportfolio der L-Bank. Das Ziel ist es, durch Zukauf in „guten“ Risikoklassen einen Ausgleich für schlechtere
Risiken zu schaffen. Es wird daher grundsätzlich nur in solche Wertpapiere aus Verbriefungstransaktionen
investiert, die bei Abschluss des Geschäfts aufgrund der eigenen Kreditanalyse der L-Bank in die Risiko­klassen
1 (Aaa/AAA), höchstens Risikoklasse 2 (Aa1/AA+, Aa2/AA, Aa3/AA–) eingestuft wurden. Soweit in Wertpapiere
mit einer schlechteren Bonitätseinschätzung als Risikoklasse 2 investiert wird, erfolgt dies in aller Regel bei
gleichzeitigem Eingehen eines Sicherungsgeschäftes für die rechtzeitige Zahlung von Zins und T
­ ilgung aus
solchen Investments mit einer Drittpartei, die aufgrund ihrer Bonität in Risikoklasse 1 oder 2 einzustufen ist. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine neuen Investitionen getätigt.
Es werden Ratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch verwendet.
Der Vorstand wird turnusgemäß über Veränderungen im Kredit- und Marktrisiko von (Wieder-)Verbriefungspositionen unterrichtet. Das Kreditrisiko wird überwacht, indem die vorliegenden Investoreninformationen zu den
verbrieften Forderungen sowie zu den ausgegebenen Wertpapieren ausgewertet werden. Dabei werden insbesondere die Entwicklung (Performance) der verbrieften Aktiva, die Sicherungsinstrumente sowie die involvierten
Parteien überwacht und die Beurteilungen der externen Ratingagenturen berücksichtigt. Auf Grundlage der
vorliegenden Informationen wird für das Marktrisiko täglich eine Modellbewertung der Verbriefungen durchgeführt. Monatlich werden dabei auch die Auswirkungen von Stressszenarien (sowohl bezüglich der zugrunde liegenden Forderungen als auch der Bonität des Emittenten) auf die Verbriefungsposition modelliert.
Da die L-Bank kein Handelsbuchinstitut ist, erfolgen in den nachfolgenden Tabellen nur Angaben für das
­Anlagebuch.
Offenlegungsbericht L-Bank 77
Gesamtbetrag der erworbenen Verbriefungspositionen im Anlagebuch
Das in der Tabelle ausgewiesene Kreditrisiko beinhaltet angekaufte Beträge.
Forderungsarten
Kreditrisiko im Standardansatz
in Mio. EUR
Bilanzwirksame Positionen
Forderungen aus Wohnungsbaukrediten
41
Forderungen aus sonstigen Retailkrediten
0
Forderungen aus ganz oder teilweise gewerblichen Immobilienkrediten
0
Forderungen aus Unternehmenskrediten
3
Forderungen aus eigenen oder angekauften Leasingkrediten
0
Forderungen aus Kfz-Finanzierungen (ohne Leasing)
0
Wiederverbriefungen
6
Bilanzielle Forderungen gg. Zweckgesellschaften und sonstige
­bilanzwirksame Kreditverbesserungsmaßnahmen
0
Sonstige bilanzwirksame Positionen
0
Summe der bilanzwirksamen Positionen
50
Bilanzunwirksame Positionen
Liquiditätsfazilitäten
0
Gewährleistungen und sonstige bilanzunwirksame Kreditverbesserungs­
maßnahmen
0
Derivate (z. B. für Absicherungszwecke)
0
Sonstige bilanzunwirksame Positionen
0
Summe bilanzunwirksame Positionen
0
Gesamt
50
Gesamtbetrag der abzuziehenden oder mit einem Verbriefungsrisikogewicht von 1.250 % zu berücksichtigenden
Verbriefungspositionen
Forderungsarten
Anlagebuch
in Mio. EUR
Forderungen aus Wohnungsbaukrediten
0
Forderungen aus sonstigen Retailkrediten
0
Forderungen aus ganz oder teilweise gewerblichen Immobilienkrediten
0
Forderungen aus Unternehmenskrediten
3
Forderungen aus eigenen oder angekauften Leasingforderungen
0
Forderungen aus Kfz-Finanzierungen (ohne Leasing)
0
Wiederverbriefungen
0
Bilanzielle Forderungen gg. Zweckgesellschaften und sonstige bilanzwirksame Kreditverbesserungsmaßnahmen
0
Sonstige bilanzwirksame Positionen
0
Gesamt
3
Offenlegungsbericht L-Bank 78
Verbriefungspositionen und Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken
Risikogewicht im
Standardansatz
in %
Anlagebuch
Verbriefungen
Positionswert
Wiederverbriefungen
Eigenmittel­
anforderung
in Mio. EUR
in Mio. EUR
Positionswert
Eigenmittel­
anforderung
in Mio. EUR
in Mio. EUR
20
41
1
0
0
40
0
0
0
0
50
0
0
0
0
100
0
0
0
0
225
0
0
6
1
350
0
0
0
0
650
0
0
0
0
1.250
3
3
0
0
Kapitalabzug
0
0
0
0
44
4
6
1
Gesamt
Wiederverbriefungspositionen und abgesicherte Beträge im Anlagebuch
Anlagebuch
in Mio. EUR
Wiederverbriefungspositionen vor Besicherung
6
Besicherung durch Garantien
0
Davon: Garantiegeber mit Rating AAA bis A
0
Davon: Garantiegeber mit Rating schlechter als A
0
Besicherung durch sonstige Sicherheiten
0
Wiederverbriefungspositionen nach Besicherung
6
Offenlegungsbericht L-Bank 79
VERWENDUNG VON KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN – ART. 453 CRR
Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting und Angaben zum Umfang
Die L-Bank wendet das Netting (Liquidationsnetting) für Derivate im Anlagebuch an. Mit ausgewählten Kontrahenten wurden Collateral-Vereinbarungen getroffen.
Die Rechtsabteilung prüft die Rahmenverträge auf Nettingfähigkeit (Verrechenbarkeit) von Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften. Grundlage für die Prüfung der Nettingfähigkeit sind die vom Bereich
Zahlungsverkehr erstellten Aufstellungen der bestehenden Derivategeschäfte sowie die bestehenden
ISDA-Rahmenverträge und Deutschen Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte. Soweit Derivategeschäfte
nicht auf dieser Vertragsbasis abgeschlossen sind, werden sie grundsätzlich als nicht nettingfähig betrachtet.
Bei Geschäftsabschluss werden die Derivategeschäfte vom Bereich Zahlungsverkehr als nettingfähig gekennzeichnet. Hierzu liegen dem Bereich Arbeitsanweisungen und Kriterienlisten vor. In Zweifelsfällen ist zur weiteren Prüfung die Rechtsabteilung einzuschalten. Darüber hinaus ist ein Nettingbeauftragter als Koordinationsstelle und zentraler Ansprechpartner für Fragestellungen im Zusammenhang mit Netting bestellt.
Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sowie Beschreibung der
wichtigsten Arten von Sicherheiten, die von der Bank hereingenommen werden
Die L-Bank rechnet nur ausgewählte Gewährleistungen für einzelne Geschäfte sowie erhaltene Geldbeträge
aus Repogeschäften und Collaterals risikomindernd an.
Wichtigste Arten von Garantiegebern/Gegenparteien bei Kreditderivaten und deren Bonität
Ausgewählte Gewährleistungsgeber sind öffentliche Haushalte mit einem KSA-Risikogewicht von 0 % und
multi­laterale Entwicklungsbanken mit einem KSA-Risikogewicht von 0 %.
Informationen über eingegangene (Markt- oder Kredit-)Risikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung
Es besteht eine Risikokonzentration im Hinblick auf erhaltene Gewährleistungen von öffentlichen Haushalten
mit einem KSA-Risikogewicht von 0 %.
Offenlegungsbericht L-Bank 80
Gesamtbetrag des besicherten Exposures (ohne Verbriefungen)
Forderungsklasse
in Mio. EUR
Sonstige/­
physische
Sicherheiten1
in Mio. EUR
Garantien, Bürgschaften und
Kreditderivate
in Mio. EUR
Zentralstaaten und Zentralbanken
0
0
0
Öffentliche Stellen
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
317
0
22
Unternehmen
0
0
7.744
Mengengeschäft
0
0
21
Ausgefallene Positionen
0
0
0
Mit besonders hohem Risiko verbundene
­Positionen
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
Beteiligungspositionen
0
0
0
Verbriefungen
0
0
0
Sonstige Posten
0
0
0
317
0
7.787
Institute
Gesamt
Finanzielle
Sicherheiten
1 Meint alle übrigen Sicherheiten, die nicht unter finanzielle Sicherheiten oder Garantien, Bürgschaften und Kreditderivate zu fassen sind.
VERGÜTUNGSPOLITIK – ART. 450 CRR
Am 1. Januar 2014 ist eine Neufassung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV) in Kraft getreten. Ergänzend
hierzu wurden auf europäischer Ebene verschiedene technische Regulierungsstandards und Leitlinien erlassen,
die neben der Institutsvergütungsverordnung zu beachten sind.
Die L-Bank gilt nach § 17 InstitutsVergV als bedeutend, da sie seit dem 4. November 2014 der direkten Aufsicht
durch die Europäische Zentralbank untersteht. Bedeutende Institute haben zusätzlich zu den allgemeinen
Anforderungen an Vergütungssysteme die anspruchsvolleren Anforderungen der §§ 18 ff. InstitutsVergV zu
erfüllen.
Gemäß § 16 InstitutsVergV richtet sich die Offenlegungspflicht für Institute nach § 1 Abs. 1b KWG, für die die
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten, ausschließlich nach Art. 450 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013.
Danach haben bedeutende Institute die Angaben in Bezug auf ihre Vergütungspolitik und Vergütungspraxis in einer
ihrer Größe, internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeit entsprechenden
Weise und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie darzustellen.
Offenlegungsbericht L-Bank 81
Governance-Struktur
In der L-Bank nimmt der Personalausschuss die Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses nach § 25d
Abs. 12 KWG und § 15 InstitutsVergV wahr. Die Beschlussfassung über das Vergütungssystem der tariflichen
Mitarbeiter und der AT-Mitarbeiter erfolgt im Personalausschuss. Dagegen entscheidet der Verwaltungsrat
über die Vergütung des Vorstands auf Vorschlag des Personalausschusses (§ 25d Abs. 12 Nr. 2 KWG und § 3
Abs. 1 Geschäftsanweisung für den Personalausschuss der L-Bank).
Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat aus dem Kreis seiner Mitglieder
berufen werden. Den Vorsitz führt der Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid, MdL.
Der Personalausschuss hat im Geschäftsjahr 2014 in drei Sitzungen über die Auswirkung der Institutsvergütungsverordnung auf die L-Bank, die Vergütungsstrategie und die Ausgestaltung des Vergütungssystems der
L-Bank beraten. Der Verwaltungsrat befasste sich in zwei Sitzungen mit den Auswirkungen der InstitutsVergV,
zuletzt in seiner Sitzung am 14. November 2014, in der er über das künftige Vergütungsmodell des Vorstands
entschied.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Personalausschuss vom Vergütungsbeauftragten der L-Bank unterstützt. Der Vorstand hat nach Anhörung des Verwaltungsrates zur angemessenen, dauerhaften und wirksamen
Kontrolle der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Leiter des Vorstandssekretariats zum Vergütungsbeauftragten und die Leiterin des Risikocontrollings zur stellvertretenden Vergütungsbeauftragten
bestellt.
Der Personalbereich prüft anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, die Kompatibilität der Vergütungssysteme mit der Geschäftsstrategie der Bank. Nach Absprache mit der BaFin und nach Entscheidung des
Personalausschusses wird die L-Bank ab dem 1. Januar 2015 ausschließlich fix vergüten, somit vollständig auf
variable Vergütungselemente verzichten. Mit dem Gesamtpersonalrat wurde eine Dienstvereinbarung zur
Umwandlung der bisherigen Leistungszulage der Tarifmitarbeiter in eine fixe Zulage geschlossen.
Den AT-Mitarbeitern wurden im Geschäftsjahr 2014 Änderungsverträge zur Unterzeichnung angeboten. Alle
Vorstände und Risk Taker haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die L-Bank hat ein Rechtsgutachten
nach § 14 InstitutsVergV zur Frage der Anpassung bestehender Verträge beauftragt. Danach können die notwendigen Änderungen in den Individualverträgen von der Bank nicht einseitig umgesetzt werden. Es bedarf
jeweils der Mitwirkung des Mitarbeiters.
Bei der Konzeption und Umsetzung des neuen Vergütungsmodells wurde die Bank von der Personalberatung
Towers Watson, Frankfurt, unterstützt. Die Anwaltskanzlei C´M´S Hasche Sigle, Stuttgart war mit der juristischen Expertise beauftragt.
Geschäftsstrategische Grundlagen
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem
gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den
Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft zu verwalten und durchzuführen.
Offenlegungsbericht L-Bank 82
Das Risikoprofil der L-Bank wird in hohem Maße von den Förderprogrammen bestimmt. Da die L-Bank als
­Landesförderinstitut der nachhaltigen Entwicklung des Bundeslandes Baden-Württemberg verpflichtet ist und
sich in einem fest vorgegebenen Rahmen bewegt, sind nur genau definierte Geschäftsaktivitäten zur Umsetzung wirtschafts- und förderpolitischer Ziele zugelassen. Ihre Geschäftsaktivitäten sind in Baden-Württemberg
verankert.
Vergütungsstrategie und Vergütungsgrundsätze
Ziel der Bank ist es, auch zukünftig Vergütungsmodelle anzuwenden, die aufgrund ihrer Konzeption keine negativen Anreizwirkungen schaffen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Durch ein reines Fixvergütungssystem bleibt die Risikoneutralität der Vergütungssysteme gewahrt.
Ein fixes Vergütungssystem unterstützt die Geschäftsstrategie der L-Bank, welche in eng abgegrenzten, staatlich reglementierten Geschäftsfeldern tätig ist und bei der der Einzelne durch sein Handeln die Ergebnisse
nicht signifikant verändern kann.
Die Entwicklung der L-Bank und damit auch individueller Kennzahlen bzw. Kennzahlen der Organisationseinheit
hängt in hohem Maße von Programmvorgaben ab, die der Anteilseigner an die Bank stellt. Sie sind deshalb für
die Organisation, einzelne Organisationseinheiten und den individuellen Beschäftigten nicht nachhaltig planund beeinflussbar. Die Handlungsspielräume der Bank bei der Gestaltung der Förderprogramme sind gering.
Da das Vergütungssystem zukünftig über alle Ebenen einheitlich ausgestaltet ist, erhöht dies die Transparenz
und die Akzeptanz des Vergütungssystems bei allen Beteiligten.
Die Vergütungsstrategie der L-Bank, die daraus abgeleiteten Vergütungssysteme und Vergütungsparameter
orientieren sich, unter Berücksichtigung der in der Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegten Ziele, an folgenden fünf Grundsätzen:
1.Angemessenheit
Die Angemessenheit der Vergütung misst sich an der individuellen Leistung des Einzelnen. Der Ethik- und
­Verhaltenskodex der L-Bank formuliert wie folgt: „Grundlage für den gemeinsamen Erfolg ist die Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Gute Leistung soll belohnt werden. Fehlende Leistungsbereitschaft darf nicht zur
Anerkennung führen.“ Im tariflichen Bereich wird die Angemessenheit durch eine Stellenbewertung gemäß § 6
des Manteltarifvertrags für das Bankgewerbe gewährleistet. Im außertariflichen Bereich belegen jährliche Vergütungsvergleiche die Angemessenheit.
2.Marktgerechtigkeit
Zur Sicherung der Arbeitgeberattraktivität am Arbeitsmarkt müssen Vergütungssysteme marktgerecht ausgestaltet sein. Um eine zeitnahe Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungskräfte sicherzustellen, orientiert
sich die L-Bank an den branchenüblichen Vergütungen, mindestens jedoch an den regionalen Märkten Karlsruhe
und Stuttgart. Zukünftig wird Vergütung noch mehr als bisher zum Wettbewerbsfaktor im Employer Branding,
da aufgrund des Fachkräftemangels die Akquisition hochqualifizierten Personals insbesondere in Spezialistenfunktionen für die L-Bank zunehmend schwieriger wird.
3.Nachhaltigkeit
Ein auf eine nachhaltige Entwicklung der L-Bank und des Landes Baden-Württemberg ausgerichtetes Handeln
ergibt sich aus dem gesetzlichen Förderauftrag der Bank und stellt die Grundlage der Geschäftstätigkeit dar.
Für die L-Bank ist Nachhaltigkeit ein unternehmerisches Prinzip, das sie in einem eigenen Nachhaltigkeitskodex
und in Nachhaltigkeitsleitlinien festgehalten hat. Vergütung soll nachhaltig motivieren und positive Verhaltensanreize setzen. Nachhaltig engagierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Bank.
Offenlegungsbericht L-Bank 83
4.Risikoneutralität
Die L-Bank verfügt über risikoneutrale Vergütungssysteme. Das Vergütungssystem der L-Bank schafft aufgrund seiner Konzeption keine negativen Anreizwirkungen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Das
reine Fixvergütungssystem hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage der
L-Bank und ist auch daher risikoneutral.
5.Transparenz
Das Vergütungssystem der L-Bank ist nachvollziehbar und transparent. Die Vergütungssystematik ist vom Vorstand bis zum Banktarifangestellten einheitlich. Die Vergütungsparameter sind den Mitarbeitern bekannt, über
alle Ebenen offengelegt und jederzeit in den Organisationsrichtlinien sowie auf der Homepage des Instituts
einsehbar.
Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im Jahr 2014
Die L-Bank galt nach der InstitutsVergV in der Fassung vom 6. Oktober 2010 nicht als bedeutendes Institut, da
sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, die sogenannte Regelvermutung (§ 1 Abs. 2 alte Fassung der
InstitutsVergV) mittels einer Risikoanalyse zu widerlegen. Die Bank war daher bislang nicht in der Pflicht, die
Anforderungen an die Vergütungssysteme bedeutender Institute zu erfüllen.
Mit Inkrafttreten der neugefassten InstitutsVergV im Januar 2014 hat die L-Bank die Vergütungssystematik einer
grundlegenden Überprüfung unterzogen, in der neben dem Vergütungsbeauftragten und den internen Kontrollein­
heiten auch der Gesamtpersonalrat der Bank beteiligt war. Der Prozess wurde von Towers Watson begleitet.
Die variable Vergütung der Mitarbeiter wurde in der Vergangenheit jährlich zum 1. Juli bzw. 1. August für die
zurückliegenden 12 Monate als Einmalbetrag gewährt. Da ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf diese finanziellen Leistungen bestand, musste die L-Bank im laufenden Geschäftsjahr noch nach der alten Vergütungssystematik vergüten. Für den Ausgleich der Ansprüche der Tarifangestellten auf variable Vergütung im zweiten
Halbjahr 2014 wurde mit dem Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung geschlossen. Den AT-Mitarbeitern
wurde eine Einmalzahlung in Höhe der hälftigen Zahlung des vorangegangenen Bonuszeitraums angeboten,
sofern zukünftig auf das neue Fixvergütungssystem umgestellt wird.
Das Stellenbewertungs- und Vergütungssystem der L-Bank im Geschäftsjahr 2014 (vor Umstellung auf eine
reine Fixvergütung)
Tarifliche Angestellte
Neben der tariflichen Grundvergütung konnten die Tarifangestellten als jährliche Einmalzahlung eine Leistungszulage in Höhe von bis zu 4.000 Euro erhalten. Die Vergabe der Leistungszulage erfolgte nach den Kriterien Arbeitsmenge, Arbeitsgüte, Engagement und Kooperationsbereitschaft.
Außertarifliche Angestellte
Neben der Grundvergütung konnten die AT-Angestellten einen leistungsabhängigen Bonus erhalten. Bezugsgrößen für die variable Vergütung waren der Unternehmenserfolg und die individuelle Leistung des Einzelnen.
Die Leistung wurde dabei nicht nach einer konkreten mathematisch zu errechnenden Zielerreichung bemessen.
Vielmehr unterlag die Vergabe einer Ermessensentscheidung des Vorstands, auf der Grundlage einer allgemeinen Leistungsbeurteilung des einzelnen Mitarbeiters durch den Vorgesetzten. Dabei wurden „soft facts“ für die
Beurteilung herangezogen, da bei einem Förderinstitut die Orientierung an mathematisch berechenbaren Beurteilungskriterien nicht opportun erscheint.
Offenlegungsbericht L-Bank 84
Folgende Beurteilungskriterien wurden angewendet:
– Arbeitsergebnis, bezogen auf die Faktoren
– Qualität
– Quantität
– Kostenbewusstsein, Rentabilität
– Zeitmanagement
– Zusammenarbeit mit Kunden (interne/externe), bezogen auf die Faktoren
– Serviceorientierung
– Beschwerdemanagement
– Erarbeitung gemeinsamer Lösungen
– Unterstützung, Beratung, Kollegialität
– Kundenpflege und Akquisition
– Repräsentanz der L-Bank nach außen
– Führungsleistung, bezogen auf die Faktoren
– Durchführen von Mitarbeitergesprächen
– Information und Kommunikation
– Kooperation und Integration
– Konfliktfähigkeit
– Einfühlungsvermögen
– Mitarbeiterentwicklung
– Sonstige Faktoren
– Beachtung der institutsinternen Regelwerke
– Beachtung der Strategien
– Erlangte Qualifikationen
Der Bonus konnte maximal 25 %, bei Bereichsleitern 35 % des Grundgehalts betragen. Voraussetzung war die
entsprechende Bereitstellung eines Gesamtbudgets, das der Vorstand auf Basis des Unternehmenserfolges
des Vorjahres festlegte.
Bereichsleiter und deren Stellvertreter hatten darüber hinaus die Möglichkeit, eine unternehmenserfolgsabhängige Tantieme zu erhalten. Die Festlegung des Prozentsatzes der unternehmenserfolgsabhängigen Tantieme
erfolgte für die jeweilige Personengruppe einheitlich. Die variable Vergütung für diese Personengruppe konnte
maximal 37,5 % an der Gesamtvergütung betragen.
Vorstand
Für den Vorstand der L-Bank erfolgte, mit Ausnahme des zum 30. Juni 2014 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Christian Brand, die Umstellung auf eine reine Fixvergütung bereits im Geschäftsjahr 2014. Herrn
Brand wurde neben der einzelvertraglich vereinbarten Grundvergütung eine unternehmenserfolgsabhängige
variable Vergütung gezahlt, die sich am durchschnittlichen Betriebsergebnis nach Risiko der letzten drei
Geschäftsjahre orientierte. Die variable Vergütung konnte maximal 33,3 % an der Gesamtvergütung betragen.
Offenlegungsbericht L-Bank 85
Vergütung für das Geschäftsjahr 2014
Gesamtbetrag der Vergütung der Mitarbeiter
Unterteilt nach den Unternehmensbereichen (UB) – Zuordnung der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2014 – stellt
sich der Gesamtbetrag der Vergütungen der Mitarbeiter für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt dar:
2014
in TEUR
UB I
UB II
UB III
UB IV
Gesamt
1.208
11.852
22.173
10.315
45.548
Leistungszulagen der Tarifangestellten
in TEUR
33
276
604
245
1.158
Anzahl der Tarifangestellten, die eine
­Leistungszulage erhalten haben
21
184
423
171
799
3.211
6.908
3.157
7.723
20.999
833
1.730
803
1.886
5.252
34
82
35
97
248
Gehälter der Tarifangestellten
Fixe Vergütung der AT-Angestellten
Variable Vergütung der AT-Angestellten
Anzahl der AT-Angestellten, die eine
­variable Vergütung erhalten haben
Bericht über die Vergütung derjenigen Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der
L-Bank haben (Risk Taker)
Die delegierte Verordnung (EU) Nr. 604/2014 zur Identifizierung von Risk Takern wurde am 6. Juni 2014 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Technischen Regulierungsstandards (RTS) unterscheiden
gemäß Art. 1 zwischen qualitativen Kriterien und quantitativen Kriterien zur Ermittlung der Mitarbeiterkategorien,
deren berufliche Tätigkeit sich (im Sinne von Art. 92 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU) wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt.
Die L-Bank hat in einer detaillierten Risikoanalyse überprüft, ob sie Mitarbeiter hat, die gemäß den EBA-Kriterien als Risk Taker einzustufen sind. Risk Taker haben nicht automatisch einen Einfluss auf das Risikoprofil der
Bank, sondern wurden als Mitarbeiter dieser Gruppe identifiziert, weil sie eines der EBA-Kriterien erfüllen.
Insofern ist die Bezeichnung Risk Taker missverständlich, weil auch Mitarbeiter die Bezeichnung Risk Taker
erhalten, die selbst keine Risiken begründen können.
Die L-Bank hat zum 31. Dezember 2014 71 Risk Taker mittels einer Scorecard identifiziert. Jeder AT-Mitarbeiter
der Bank wurde auf Erfüllung der einzelnen EBA-Kriterien geprüft. Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Vergütung als
Risk Taker klassifiziert wurden, aber keinen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben, wurden
anschließend „de-identifiziert“. Entsprechend der Auslegungshilfe zu § 18 Abs. 2 InstitutsVergV wurde dieses
Verfahren bei jeder Neueinstellung und bei jedem Stellenwechsel im AT-Bereich wiederholt.
Offenlegungsbericht L-Bank 86
Unterteilt nach den Unternehmensbereichen (UB) – Zuordnung der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2014 – stellt
sich der Gesamtbetrag aller Vergütungen der Risk Taker für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt dar:
2014
in TEUR
UB I
UB II
UB III
UB IV
Gesamt
16
20
12
23
71
1.883
2.398
1.306
2.477
8.064
Variable Vergütung der Risk Taker
594
915
492
919
2.920
Davon: bar ausbezahlt
594
915
492
919
2.920
Anzahl der Risk Taker
Fixe Vergütung der Risk Taker
Bericht über die Vorstandsvergütung
An die Vorstände der L-Bank wurden für das Jahr 2014 folgende Beträge gezahlt:
2014
in TEUR
Christian
Brand
(Vorsitzender bis
30.06.2014)
Dr. Axel
Nawrath
(Vorsitzender ab
01.07.2014)
Prof. Dr.
Manfred
SchmitzKaiser
Dr. Karl
Epple
Dr. Ulrich
Theileis
Gesamt
237
353
533
410
482
2.015
Sonstige geldwerte Vorteile
11
11
20
25
19
86
Vergütungen
von Dritten im
Hinblick auf die
Tätigkeit als
Vorstand
44
8
5
10
3
68
Erfolgsabhängige Vergütung
119
0
0
0
0
119
Davon: bar
ausbezahlt
119
0
0
0
0
119
Grund­
vergütung
Für das Geschäftsjahr 2013 wurden 2014 erfolgsabhängige Vergütungen von 698 TEUR ausbezahlt. Im Jahr
2014 erhielten die Mitglieder des Vorstands Beihilfen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen in Höhe von insgesamt 31 TEUR. Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Versorgungszusage nach Beendigung der Vorstandstätigkeit.
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats der L-Bank ist dem Corporate Governance Bericht der
L-Bank (veröffentlicht im Geschäftsbericht und auf der Homepage der L-Bank) zu entnehmen.
Weitere Angaben zur Vergütungspolitik gemäß Art. 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Die in Ziffern h) ii) folgende des Artikels 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geforderten Angaben sind für
die L-Bank nicht relevant, da weder an die Mitglieder der Geschäftsleitung noch an Risk Taker eine entsprechende Zahlung erfolgt.
In der L-Bank wird eine Vergütung von 1 Mio. EUR oder mehr an eine einzelne Person nicht gezahlt.
Offenlegungsbericht L-Bank 87
Herausgeber:
L-Bank
Schlossplatz 76113 Karlsruhe
Tel. 0721 150-0
Fax 0721 150-1001
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Tel. 0711 122-0
Fax 0711 122-2112
www.l-bank.de
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