Offenlegungsbericht L-Bank 01 OFFENLEGUNGSBERICHT G E M Ä S S § 2 6 A K W G U N D A R T. 4 3 5 F F. C R R ( V E R O R D N U N G ( E U ) N R . 5 75 / 2 0 13 ) Offenlegungsbericht L-Bank 02 INHALT Vorbemerkung03 Rechtliche und organisatorische Struktur gemäß § 26a Satz 1 KWG 03 Kapitalrendite gemäß § 26a Satz 4 KWG 07 Risikomanagementziele und -politik – Art. 435 CRR 07 Anwendungsbereich – Art. 436 CRR 11 Eigenmittel – Art. 437 CRR 12 Eigenmittelanforderungen – Art. 438 CRR 59 Gegenparteiausfallrisiko – Art. 439 CRR 61 Kreditrisikoanpassungen – Art. 442 CRR 63 Unbelastete Vermögenswerte – Art. 443 CRR 68 Inanspruchnahme von externen Ratingagenturen – Art. 444 CRR 70 Marktrisiko – Art. 445 CRR 72 Operationelles Risiko – Art. 446 CRR 72 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen – Art. 447 CRR 73 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen – Art. 448 CRR 75 Risiko aus Verbriefungspositionen – Art. 449 CRR 76 Kreditrisikominderungstechniken – Art. 453 CRR 79 Vergütungspolitik – Art. 450 CRR 80 Für alle Tabellen in diesem Offenlegungsbericht gilt folgende Legende: – nicht relevant 0 kein Wert Stand: 31. Dezember 2014 Offenlegungsbericht L-Bank 03 VORBEMERKUNG Die Veröffentlichung von Daten und Informationen in diesem Offenlegungsbericht erfolgt erstmals gemäß den zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III-Regelwerkes in der Umsetzung durch die CRR (Capital Requirements Regulation/Verordnung (EU) Nr. 575/2013), die CRD IV ­(Capital Requirements Directive IV/Richtlinie 2013/36/EU) sowie § 26a KWG in der jeweils geltenden Fassung. Die Angaben im Offenlegungsbericht vermitteln ein umfassendes Bild des Risikoprofils der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank). Von der in Art. 432 Abs. 1 CRR eingeräumten Möglichkeit, von der Offenlegung unwesentlicher Informationen abzusehen, wird kein Gebrauch gemacht. Informationen, die rechtlich geschützt oder vertraulich sind, sind nicht Gegenstand der Offenlegung, so dass Art. 432 Abs. 2 CRR nicht anwendbar ist. Es erfolgen nur Angaben zu denjenigen Sachverhalten, die für die L-Bank relevant sind. Der Offenlegungsbericht wird jährlich aktualisiert und zeitnah auf der Internetseite der L-Bank neben dem Geschäftsbericht als eigenständiger Bericht veröffentlicht. Nach der Beurteilung der L-Bank ist im Hinblick auf die besondere Struktur der Geschäftstätigkeit als Förderbank des Landes Baden-Württemberg sowie insbesondere auf das stabile Risikoprofil der L-Bank eine jährliche Offenlegung ausreichend; häufigere Offenlegungen würden nach Einschätzung der L-Bank keine zusätzlichen entscheidungsnützlichen Informationen erbringen. RECHTLICHE UND ORGANISATORISCHE STRUKTUR – § 26A SATZ 1 KWG 1. Rechtliche Struktur Die L-Bank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und einer Niederlassung in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister A des Amtsgerichts Mannheim unter HRA Nr. 104441 eingetragen. Sie wurde durch ein vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossenes und im Gesetzblatt von Baden-Württemberg verkündetes Gesetz vom 11. November 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2014, errichtet, das ihren Aufbau, ihre Aufgaben und ihre Organisation regelt (L-Bank-Gesetz). Ihre näheren Rechtsverhältnisse sind in ihrer Satzung vom 30. November 1998, zuletzt geändert am 19. November 2013, geregelt, die auf Grundlage von § 13 Abs. 1 L-Bank-Gesetz erlassen wurde (L-Bank-Satzung). Alleiniger Anteilseigner und damit Eigentümer der L-Bank ist das Land Baden-Württemberg. Organe der Bank sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Aufgabe der L-Bank ist die Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrages, der den Rahmen ihres Tätigwerdens vorgibt. Der Förderauftrag der L-Bank besteht gemäß § 3 L-Bank-Gesetz darin, ihren Eigentümer – das Land Baden-Württemberg – bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union zu verwalten und durchzuführen. Die L-Bank wird insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik tätig. Die Erlaubnis nach § 32 KWG, alle in § 1 KWG genannten Geschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäfts zu betreiben, wurde der L-Bank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 30. November 1998 erteilt. Offenlegungsbericht L-Bank 04 Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 L-Bank-Gesetz trägt das Land Baden-Württemberg die Anstaltslast und damit die öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der L-Bank, ihre wirtschaftliche Basis jederzeit zu sichern und die L-Bank für die gesamte Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. Das Land Baden-Württemberg ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 L-Bank-Gesetz auch der Gewährträger der L-Bank und haftet als solcher gemäß § 5 Abs. 2 L-Bank-Gesetz jedem Gläubiger der L-Bank gegenüber für den Fall, dass das Vermögen der L-Bank nicht ausreicht, die Gläubiger zu befriedigen. Gemäß § 5 Abs. 3 L-Bank-Gesetz haftet das Land Baden-Württemberg außerdem für die von der L-Bank aufgenommenen Darlehen, die von ihr begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die L-Bank sowie für Kredite, soweit sie von der L-Bank ausdrücklich gewährleistet werden. Dieser gesetzliche Haftungsmechanismus der L-Bank ist beihilferechtlich von der Europäischen Union anerkannt. Mit der sogenannten „Verständigung II“ wurde hierzu im Jahr 2002 eine Übereinkunft mit der Europäischen Kommission erzielt, die diese in einem Schreiben vom 27. März 2002 an die Bundesrepublik Deutschland festgehalten hat (Staatliche Beihilfe Nr. E 10/2000). Im Gegenzug ist die L-Bank auf ihren im L-Bank-­ Gesetz festgelegten Förderauftrag mit seinen eingeschränkten Geschäftsfeldern beschränkt. Die L-Bank unterliegt als bedeutendes Institut im Sinne von Art. 6 Abs. 4 der SSM-Verordnung seit dem 4. November 2014 der unmittelbaren Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB). Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg übt im Einvernehmen mit dem jeweils fachlich zuständigen Ministerium die Fach- und Rechtsaufsicht aus (§ 12 L-Bank-Gesetz). Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat ein umfassendes Prüfungsrecht (§ 15 L-Bank-Gesetz). Die L-Bank ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 2 GewStG von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Formell ist sie nicht insolvenzfähig, so dass über das Vermögen der L-Bank kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung i. V. m. § 45 Satz 1 des baden-württembergischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit – bwAGGVG). Offenlegungsbericht L-Bank 05 2. Organisatorische Struktur Aufbauorganisation der L-Bank (Stand: 31. Dezember 2014): Unternehmensbereich I Unternehmensbereich II Unternehmensbereich III Unternehmensbereich IV Koordination der Unternehmensbereiche Unternehmenskunden Finanzhilfen Kreditanalyse Wirtschaftsförderung Kreditbetreuung ­Wohnungsunternehmen und Privatkunden Bilanz- und Rechnungswesen Vorstandssekretariat Infrastrukturförderung Zahlungsverkehr Unternehmensstrategie Öffentlichkeitsarbeit Landwirtschafts­ förderung Fördergeschäft Sachsen Wertpapierabwicklung Standortentwicklung Volkswirtschaftliche Fragen Umweltförderung Controlling Familienförderung Verwaltung Handelsüberwachung und Risikocontrolling Immobilienbewertung Informationstechnologie Eigenkapitalfinanzierung Unternehmens­ beteiligungen Wohnraumförderung B-W Nachhaltigkeit Kreditbetreuung ­Unternehmenskunden und Finanzinstitute Betriebsorganisation und Grundsätze des Kreditgeschäfts Personal- und Sozialwesen Datenschutz Disposition Refinanzierung Recht Bauwesen Interne Revision Compliance, Geldwäsche, Fraud Im Organisationshandbuch der L-Bank (OHB) sind alle generellen und auf Dauer angelegten internen Regelungen zusammengefasst und dokumentiert, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der L-Bank erforderlich sind. Das OHB ist gegliedert in vier Rubriken: –Aufbauorganisation: Hier werden der Organisationsplan der Bank, die Geschäftsverteilungspläne sämtlicher Bereiche, die verschiedenen Gremien sowie die Rechtsgrundlagen angezeigt. –Arbeitsanordnungen: Arbeitsanordnungen beschreiben grundsätzlich die verschiedenen Tätigkeiten bzw. Geschäftsfelder der Bank. Sie werden zusätzlich fachlich und inhaltlich in die Rubriken Dienstleistungen, Geschäftsbetrieb, Handelsgeschäft, Integriertes Risikomanagementsystem in der L-Bank, Kreditgeschäft, Personalwesen, Sicherheit und Strategie gegliedert. –Arbeitshandbücher: Arbeitshandbücher regeln – meist bereichsbezogen – die genaue Durchführung der verschiedenen Tätigkeiten in einzelnen Themengebieten bzw. Geschäftsfeldern. –Dienstvereinbarungen: Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Vorstand und dem Personal­rat. Offenlegungsbericht L-Bank 06 3. Corporate Governance Die L-Bank hat als Förderbank des Landes Baden-Württemberg den staatlichen Auftrag, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen zu verwalten und durchzuführen. Vor dem Hintergrund dieser gemeinnützigen Aufgaben ist für sie eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung schon immer selbstverständlich gewesen. Der im Januar 2013 von der Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossene Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg richtet sich auch an die L-Bank als der Aufsicht des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie anerkannte Standards guter Unternehmensführung. Sein Ziel ist es, i­nsbesondere die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Leitung und Überwachung landesbeteiligter Unternehmen zu fördern und das Bewusstsein für eine gute Unternehmensführung zu erhöhen. Vorstand und Verwaltungsrat haben im Juni 2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg künftig zu beachten und jährlich zu erklären, dass seinen Empfehlungen entsprochen wurde und wird. Die L-Bank entspricht nahezu allen seinen Empfehlungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Corporate G ­ overnance Bericht 2014. 4. Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung Die L-Bank verfügt über klare und eindeutige, auf Gesetz oder gesetzlicher Grundlage beruhende Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und weist damit solide und transparente Führungs- und Überwachungsstrukturen auf. L-Bank-Gesetz und L-Bank-Satzung regeln die Aufgaben und Zuständigkeiten von Vorstand und Verwaltungsrat. Der Vorstand vertritt die L-Bank, führt ihre Geschäfte unter Beachtung ihrer gemeinnützigen Aufgaben nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen und ist in diesem Rahmen für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich dem Verwaltungsrat zugewiesen sind. Seine Tätigkeit wird durch die vom Verwaltungsrat beschlossene Geschäftsordnung sowie eine Kompetenzordnung geregelt. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der L-Bank, erörtert mit dem Vorstand die Geschäfts- und die Risikostrategie und überwacht den Vorstand. Um diese Überwachungsfunktion ausüben zu können, hat er in seiner Geschäftsordnung umfangreiche Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Außerdem hat der Verwaltungsrat bestimmte im L-Bank-Gesetz geregelte ­Beschlusszuständigkeiten, beispielsweise bezüglich der Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, der Feststellung des Jahres­ abschlusses und der Gewinnverwendung und der Bestellung des Abschlussprüfers. Daneben kann er beschließen, dass Angelegenheiten, die für die L-Bank von besonderer Bedeutung sind, seiner Zustimmung bedürfen; ­hiervon hat er Gebrauch gemacht und entsprechende Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Für seine Arbeit hat er eine Geschäftsordnung erlassen. Der Verwaltungsrat hat zwei Ausschüsse eingerichtet: Der Risikoausschuss nimmt die im KWG festgelegten Aufgaben des Risiko- und des Prüfungsausschusses sowie bestimmte Aufgaben im Beteiligungs- und Kreditgeschäft wahr; der Personalausschuss nimmt die im KWG festgelegten Aufgaben des Nominierungs- und des Prüfungskontrollausschusses sowie bestimmte Aufgaben in Personalangelegenheiten wahr. Zur Beratung von Vorstand und Verwaltungsrat in allgemeinen, die L-Bank betreffenden Fragen und zur Pflege des Erfahrungsaustausches zwischen L-Bank, Wirtschaft und Verwaltung wurde ein Beirat eingerichtet. Für die L-Bank bestehen ein Ethik- und Verhaltenskodex sowie ein Nachhaltigkeitskodex, die beide für alle Bankangehörigen gelten. Offenlegungsbericht L-Bank 07 K APITALRENDITE – § 26A SATZ 4 KWG Als Quotient aus dem Nettogewinn (Jahresüberschuss vor Zuführung zum „Fonds für allgemeine Bankrisiken“) des Jahres 2014 von 179,2 Mio. Euro und der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2014 von 70,2 Mrd. Euro errechnet sich für das Jahr 2014 eine Kapitalrendite von 0,3 %. RISIKOMANAGEMENTZIELE UND -POLITIK – ART. 435 CRR Zu den Risikomanagementzielen und der Risikopolitik verweisen wir auf die Ausführungen zu den verschiedenen Risikokategorien in diesem Bericht sowie des Weiteren auf den Risiko- und Chancenbericht 2014. Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren Der Vorstand der L-Bank bestätigt, dass die Risikomanagementverfahren und -systeme der L-Bank so ausgerichtet sind, dass sie sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch die spezifischen Besonderheiten der L-Bank als Förderbank berücksichtigen und entsprechend abbilden. Erklärung zur Beschreibung des Risikoprofils Der Vorstand der L-Bank bestätigt, dass die Risikomessverfahren gängigen Standards entsprechen und sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen ausrichten. Die Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit in dem von der Bank zu Steuerungszwecken genutzten Going-Concern-Ansatz nachhaltig sicherzustellen. Dies wird durch die harte Kernkapitalquote der L-Bank in Höhe von 14,17 % per 31. Dezember 2014 unterstrichen. Die Erreichung der beschriebenen Risikoziele wird durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und steuerbar. Die Risikostrategie ist konsistent zur Geschäftsstrategie des Institutes. Der Vorstand erachtet die Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Offenlegungsbericht L-Bank 08 Informationen zur Unternehmensführung a) Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Dr. Axel Nawrath Prof. Dr. Manfred Schmitz-Kaiser Dr. Karl Epple Dr. Ulrich Theileis Anzahl Leitungs­ funktionen per 31.12.2014 Anzahl Aufsichts­ funktionen per 31.12.2014 1 1 1 1 0 6 5 1 Anzahl der von Mitgliedern des Verwaltungsrats bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Dr. Nils Schmid Alexander Bonde Reinhold Gall Katrin Altpeter Tatjana Aster Leni Breymaier Dr. Maximilian Dietzsch-Doertenbach Thomas Dörflinger Roger Kehle Gabriele Kellermann Dr. Peter Kulitz Clemens Meister Klaus-Peter Murawski Dr. Dieter Salomon Claus Schmiedel Edith Sitzmann Franz Untersteller Joachim Wohlfeil Anzahl Leitungs­ funktionen per 31.12.2014 Anzahl Aufsichts­ funktionen per 31.12.2014 0 0 0 0 0 0 3 0 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 4 2 1 1 1 2 1 1 9 2 4 1 4 3 2 2 1 3 Die Angaben enthalten Mandate, – die unter die Privilegierung von § 25c KWG bzw. § 25d KWG fallen, – die gemäß § 64r Abs. 13 Satz 2 bzw. Abs. 14 Satz 2 KWG Bestandsschutz genießen. Offenlegungsbericht L-Bank 09 b) (Diversitäts)strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Die L-Bank verfügt über eine vom Verwaltungsrat beschlossene (Diversitäts)strategie für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands gemäß Art. 435 Abs. 2 lit. b und c CRR; wegen ihrer inhaltlichen Nähe erschien es als sinnvoll, diese beiden Strategien in einer einzigen zusammenzufassen. Nach dieser Strategie ist oberstes Auswahlkriterium für die Mitglieder des Vorstands entsprechend den Vorgaben des KWG allein die fachliche und persönliche Qualität der Kandidaten. In diesem Rahmen wird eine Berücksichtigung von Frauen und Männern zu gleichen Anteilen angestrebt; Behinderte sollen bevorzugt bestellt werden. Im Übrigen gibt es keine Quoten oder Zielvorgaben, da diese zu einer unnötigen Einengung der Auswahlentscheidung führen oder sogar das Kriterium der fachlichen und persönlichen Eignung unterlaufen könnten. Vom Beschluss einer (Diversitäts)strategie für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats hat dieser abgesehen, da er nach den Vorgaben des L-Bank-Gesetzes nicht an der Auswahl und Bestellung seiner Mitglieder beteiligt ist. c) Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans Die Mitglieder des Vorstands werden hinsichtlich ihres beruflichen Werdegangs auf der Homepage der L-Bank ausführlich vorgestellt. Gemäß § 25c KWG müssen die Geschäftsleiter eines Instituts für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die Geschäftsleiter in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben. Im Rahmen der BaFin-Anzeige zur Bestellung jedes Vorstandsmitglieds wurde die Eignung der Mitglieder des Vorstands umfassend dokumentiert und bewertet. Mit der Zulassung der Vorstände bestätigte die BaFin die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Die Mitglieder des Verwaltungsrats bringen ihre vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse –aus der Beteiligungsverwaltung des Landes sowie aus den fachlich für die Förderprogramme der L-Bank zuständigen Ministerien, –aus der langjährigen Tätigkeit in der Geschäftsführung von mittelständischen Unternehmen und in der Geschäftsleitung von Banken, –aus der Präsidentschaft in Verbänden und Kammern von für das Kreditgeschäft der L-Bank relevanten ­Wirtschaftszweigen ein. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen außerdem über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. d) Risikoausschuss Der Verwaltungsrat der L-Bank hat einen Risikoausschuss eingerichtet und eine Geschäftsanweisung für dessen Arbeit erlassen. Der Risikoausschuss nimmt demnach die Aufgaben gemäß § 25d Abs. 8 und Abs. 9 KWG sowie bestimmte Aufgaben im Beteiligungs- und Kreditgeschäft wahr, besteht aus sechs Mitgliedern und hat im Jahr 2014 vier Sitzungen abgehalten. Offenlegungsbericht L-Bank 10 e) Risikoinformationen für das Leitungsorgan Berichtswesen Berichtsbezeichnung Inhalt Frequenz Empfänger Gesamtrisikobericht Vierteljährlich: Vierteljährlich bzw. monatlich Vierteljährlich: Verwaltungsrat Management Summary Überprüfung der Risiko­tragfähigkeit Überprüfung der VaR-­Limite für die Teilrisiken Teilberichte für Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken (inkl. Ergebnisbericht) Monatliche Aktualisierung Marktpreis- und Liquiditätsrisiko: Monatlich: Geschäftsleitung Überwachung der Risikotragfähigkeit Auslastung der Limite Backtesting-Ergebnisse Einhaltung der Steuerungsvorgaben Einhaltung der LiqV Bericht über Marktpreisund Liquiditätsrisiken VaR-Limite und Auslastung Zinsschock nach Basel II Abweichungen von der Planrisikostruktur und Einhaltung der Limite Einhaltung der Steuerungsvorgaben Stille Lasten Strategische Risikoposition Täglich Handels- und Überwachungsvorstand Offenlegungsbericht L-Bank 11 Des Weiteren erhält der Vorstand nach definierten Vorgaben ad-hoc-Risikoinformationen. Der Vorstand informiert den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unter anderem über alle wesentlichen Fragen der Geschäfts- und Risikostrategie, der Risikolage, des Risikomanagements und des Risiko­controllings. Dabei informiert der Vorstand den Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich über die Geschäftsstrategie und die korrespondierende Risikostrategie bzw. entsprechende Anpassungen. Die Strategien werden mit dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss des Verwaltungsrats erörtert. Die Erörterung erstreckt sich auch auf die Ursachenanalyse im Falle von Abweichungen. Wechselt die Leitung des Risikocontrollings, wird der Verwaltungsrat ebenfalls informiert. Zudem informiert der Vorstand den Verwaltungsrat vierteljährlich schriftlich über die Risikosituation. Hierzu wird dem Verwaltungsrat der quartalsweise erstellte Gesamtrisikobericht zur Verfügung gestellt. Für den Verwaltungsrat unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden unverzüglich und außerhalb der turnusmäßigen vierteljährlichen Berichterstattung über die Risikosituation an den Risikoausschuss weitergeleitet. Der Vorsitzende des Risikoausschusses informiert den Verwaltungsrat spätestens in der nächsten Sitzung über für den Verwaltungsrat unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen, die dem Risikoausschuss vom Vorstand zugeleitet worden sind. Jedes Verwaltungsratsmitglied ist berechtigt, die an den Risikoausschuss geleitete Berichterstattung einzusehen. ANWENDUNGSBEREICH – ART. 436 CRR Die L-Bank verfügt derzeit über keine aufsichtsrechtlich zu konsolidierenden Tochterunternehmen und Beteiligungen. Somit sind der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, keine Unternehmen nachgeordnet, die eine Konsolidierungspflicht nach § 10a KWG begründen. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses für Rechnungslegungszwecke wird entsprechend § 290 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Offenlegungsbericht L-Bank 12 EIGENMITTEL – ART. 437 CRR Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften handelsrechtlichen Jahresabschluss 31.12.2014 Kapital gemäß Handelsrecht in Mio. EUR Kapital gemäß ­Aufsichtsrecht1 (Eigenmittel CRR) in Mio. EUR Gezeichnetes Kapital 250 250 Kapitalrücklage 999 999 Gewinnrücklage 1.415 1.415 50 0 530 400 3.244 3.064 Regulatorische Anpassung immaterielle Vermögenswerte (–12) –12 Regulatorische Anpassung direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern­ kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (bis zu 10 %) (–66) –66 Regulatorische Anpassung direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern­ kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %) (0) 0 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1) insgesamt (–78) –78 Hartes Kernkapital (CET 1): Instrumente und Rücklagen Bilanzgewinn Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET 1) 2.986 Zusätzliches Kernkapital (AT 1) 0 Kernkapital (T 1 = CET 1 und AT 1) 2.986 Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente 934 Regulatorisch nicht anrechenbare Kapitalinstrumente Vorsorgereserven nach § 340f HGB –421 100 Ergänzungskapital (T 2) vor regulatorischen Anpassungen Regulatorische Anpassungen zum Ergänzungskapital (T 2) Ergänzungskapital (T 2) nach regulatorischen Anpassungen Eigenmittel (= T 1 + T 2) 934 100 613 (–44) –44 569 3.555 1 Die aufsichtsrechtliche Eigenmittelberechnung per 31. Dezember 2014 erfolgte ohne die geplante Zuführung zum Kapital gemäß Jahresabschluss 2014 (Zuführung zu den Gewinnrücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken). Erst mit den Beschlüssen des Verwaltungsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Gewinnverwendung werden die Zuführungen auch für die aufsichtsrechtliche Berechnung berücksichtigt. Offenlegungsbericht L-Bank 13 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Gezeichnetes Kapital 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung n.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp Gezeichnetes Kapital 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Währung in Mio., Stand letzter Meldestichtag 250 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 250 Mio. EUR 9 a Ausgabepreis k.A. 9 b Tilgungspreis k.A. 10 Rechnungslegungsklassifikation k.A. 11 Ursprüngliches Ausgabedatum k.A. 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A. 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k.A. 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A. 20 a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A. 20 b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) k.A. 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 14 Coupons/Dividenden 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere ­Instrument nennen) Nachrangig zu ­Instrumenten des Ergänzungskapitals 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Genussrechtskapital Instrument I Instrument II Instrument III Instrument IV 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und Konzern­ebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 2 Mio. EUR 4 Mio. EUR 2 Mio. EUR 4 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 Offenlegungsbericht L-Bank 15 Aufsichtsrechtliche Behandlung 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2016 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein 20a Vollständig diskre­tionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­ auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­ auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­ auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Offenlegungsbericht L-Bank 16 Coupons/Dividenden 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Offenlegungsbericht L-Bank 17 Coupons/Dividenden 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Genussrechtskapital Instrument V Instrument VI Instrument VII Instrument VIII 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche ­Kennung Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der ­Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Offenlegungsbericht L-Bank 18 Aufsichtsrechtliche Behandlung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 2 Mio. EUR 1 Mio. EUR 1 Mio. EUR 8 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 5 Mio. EUR 2 Mio. EUR 3 Mio. EUR 20 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 5 Mio. EUR 2 Mio. EUR 3 Mio. EUR 20 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5 Mio. EUR 2 Mio. EUR 3 Mio. EUR 20 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2016 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein Offenlegungsbericht L-Bank 19 Coupons/Dividenden 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wieder­auffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 20 Coupons/Dividenden 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 21 Genussrechtskapital Instrument IX Instrument X Instrument XI Instrument XII 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 2 Mio. EUR 2 Mio. EUR 0 Mio. EUR 4 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2016 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja Offenlegungsbericht L-Bank 22 Aufsichtsrechtliche Behandlung 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 5,02 % p.a. 5,02 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein Offenlegungsbericht L-Bank 23 Coupons/Dividenden 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Offenlegungsbericht L-Bank 24 Coupons/Dividenden 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Genussrechtskapital Instrument XIII Instrument XIV Instrument XV Instrument XVI 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 4 Mio. EUR 25 Mio. EUR 3 Mio. EUR 5 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 10 Mio. EUR 25 Mio. EUR 3 Mio. EUR 5 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 10 Mio. EUR 25 Mio. EUR 3 Mio. EUR 5 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 10 Mio. EUR 25 Mio. EUR 3 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 Offenlegungsbericht L-Bank 25 Aufsichtsrechtliche Behandlung 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2016 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,02 % p.a. 5,17 % p.a. 5,17 % p.a. 5,16 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Offenlegungsbericht L-Bank 26 Coupons/Dividenden 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Offenlegungsbericht L-Bank 27 Coupons/Dividenden 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Genussrechtskapital Instrument XVII Instrument XVIII Instrument XIX Instrument XX 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Offenlegungsbericht L-Bank 28 Aufsichtsrechtliche Behandlung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 5 Mio. EUR 25 Mio. EUR 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 5 Mio. EUR 25 Mio. EUR 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 5 Mio. EUR 25 Mio. EUR 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5 Mio. EUR 25 Mio. EUR 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 15.10.2004 15.10.2004 15.10.2004 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 14 Durch Emittenten kündbar mit ­vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,16% p.a. 5,14% p.a. 5,14% p.a. 5,17% p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein Offenlegungsbericht L-Bank 29 Coupons/Dividenden 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 30 Coupons/Dividenden 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 31 Genussrechtskapital Instrument XXI Instrument XXII Instrument XXIII Instrument XXIV 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Namensgenussschein ohne Wertpapierkennnummer Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensgenussschein Namensgenussschein Namensgenussschein Vinkulierter Inhabergenussschein 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 25 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 15.10.2004 02.11.2004 02.11.2004 01.10.2004 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2024 14 Durch Emittenten kündbar mit vor­ heriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Offenlegungsbericht L-Bank 32 Aufsichtsrechtliche Behandlung 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,125 % p.a. 5,00 % p.a. 5,00 % p.a. 5,375 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 33 Coupons/Dividenden 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder­teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Ge­ schäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 34 Genussrechtskapital Instrument XXV Instrument XXVI Instrument XXVII Instrument XXVIII 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche ­Kennung Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzung­s­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Vinkulierter Inhabergenussschein Vinkulierter Inhabergenussschein Vinkulierter Inhabergenussschein Vinkulierter Inhabergenussschein 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja Offenlegungsbericht L-Bank 35 Aufsichtsrechtliche Behandlung 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,375 % p.a. 5,375 % p.a. 5,375 % p.a. 5,375 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein Offenlegungsbericht L-Bank 36 Coupons/Dividenden 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Offenlegungsbericht L-Bank 37 Coupons/Dividenden 36 Unvorschrifts­ mäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Genussrechtskapital Instrument XXIX Instrument XXX Instrument XXXI 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer Vinkulierter Inhabergenussschein ohne Wertpapierkennnummer DE000A0B1R56 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und Konzernebene Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Vinkulierter Inhabergenussschein Vinkulierter Inhabergenussschein Vinkulierter Inhabergenussschein 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.10.2004 01.10.2004 01.10.2004 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Offenlegungsbericht L-Bank 38 Aufsichtsrechtliche Behandlung 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 14 Durch Emittenten kündbar mit ­vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) Kündigungsoption bei Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag (vorbehaltlich Herabschreibung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,375 % p.a. 5,375 % p.a. 5,375 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Teilweise diskretionär Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Ausschüttung entfällt bzw. wird vermindert, wenn durch sie ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entstünde oder vergrößert würde. Eine verminderte Ausschüttung ist in den Folgejahren nachzuzahlen, sofern die Wiederauffüllung des Nennbetrags des Genussscheins erfüllt ist. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend 20b Offenlegungsbericht L-Bank 39 Coupons/Dividenden 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Kumulativ Kumulativ Kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Ja Ja Ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend Vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Wiederzuschreibung aus positivem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Offenlegungsbericht L-Bank 40 Coupons/Dividenden 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind Nachrangig zu allen anderen Gläubigern, die nicht ebenfalls nachrangig sind 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. Nachrangkapital Instrument I Instrument II Instrument III Instrument IV 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 21 Mio. EUR 13 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 90 Mio. EUR 35 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR 35 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 90 Mio. EUR 35 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Offenlegungsbericht L-Bank 41 Aufsichtsrechtliche Behandlung 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 23.09.2004 23.09.2004 01.09.2006 29.11.2006 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 23.09.2024 23.09.2024 01.09.2036 29.11.2016 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag Kündigungsrecht mit Frist von fünf Bankarbeitstagen zum 01.09.2016. Bei Kündigung zum 01.09.2016 ist die Namensschuldverschreibung zum Kurs von 90,694310081% des Nennbetrags zurückzuzahlen. Außerdem Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. Nach dem 01.09.2016 zu jedem dritten Jahrestag dieses Datums bis zum 01.09.2034, Rückzahlung zu 100 % des Nennbetrags k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,04 % p.a. 4,04 % p.a. 01.09.2006– 01.09.2018: keine Zinszahlungen; 01.09.2018– 01.09.2036: 5,005 % p.a. 3,95 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein Offenlegungsbericht L-Bank 42 Coupons/Dividenden 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 43 Coupons/Dividenden 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Nachrangkapital Instrument V Instrument VI Instrument VII Instrument VIII 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 10 Mio. EUR 8 Mio. EUR 40 Mio. EUR 1 Mio. EUR Offenlegungsbericht L-Bank 44 Aufsichtsrechtliche Behandlung 9 Nennwert des Instruments 27 Mio. EUR 8 Mio. EUR 40 Mio. EUR 1 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 27 Mio. EUR 8 Mio. EUR 40 Mio. EUR 1 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 27 Mio. EUR 8 Mio. EUR 40 Mio. EUR 1 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 01.12.2006 06.11.2013 14.11.2013 14.11.2013 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 01.12.2016 06.11.2023 14.11.2023 14.11.2023 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nominalbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene ­Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene ­Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder ­Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene ­Zinsen 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. Nach dem 01.09.2016 zu jedem dritten Jahrestag dieses Datums bis zum 01.09.2034, Rückzahlung zu 100 % des Nennbetrags k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Variabel Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 6-MonatsEURIBOR + 0,01 % p.a. 2,23 % p.a. 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend Offenlegungsbericht L-Bank 45 Coupons/Dividenden 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 46 Coupons/Dividenden 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Nachrangkapital Instrument IX Instrument X Instrument XI Instrument XII 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche ­Kennung Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 2 Mio. EUR 1 Mio. EUR 20 Mio. EUR 6 Mio. EUR Offenlegungsbericht L-Bank 47 Aufsichtsrechtliche Behandlung 9 Nennwert des Instruments 2 Mio. EUR 1 Mio. EUR 20 Mio. EUR 6 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 2 Mio. EUR 1 Mio. EUR 20 Mio. EUR 6 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 2 Mio. EUR 1 Mio. EUR 20 Mio. EUR 6 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 14.11.2013 14.11.2013 14.11.2013 14.11.2013 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14.11.2023 14.11.2023 14.11.2023 14.11.2023 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend Offenlegungsbericht L-Bank 48 Coupons/Dividenden 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 49 Coupons/Dividenden 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige ­Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Nachrangkapital Instrument XIII Instrument XIV Instrument XV Instrument XVI 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche ­Kennung Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der ­Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und ­Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung Namensschuldverschreibung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9 Mio. EUR 8 Mio. EUR Offenlegungsbericht L-Bank 50 Aufsichtsrechtliche Behandlung 9 Nennwert des Instruments 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9 Mio. EUR 8 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9 Mio. EUR 8 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 1 Mio. EUR 10 Mio. EUR 9 Mio. EUR 8 Mio. EUR 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 14.11.2013 14.11.2013 14.11.2013 14.11.2013 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14.11.2023 14.11.2023 14.11.2023 14.11.2023 14 Durch Emittenten kündbar mit­ ­vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder S ­ teu­erereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 2,265 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend Offenlegungsbericht L-Bank 51 Coupons/Dividenden 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. k.A. k.A. k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 52 Coupons/Dividenden 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Nachrangkapital Instrument XVII Instrument XVIII Instrument XIX Instrument XX 1 Emittent L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts L-Bank, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Einheitliche Kennung Namensschuldverschreibung ohne Wertpapierkennnummer XS0178476270 XS0199213793 XS0264413740 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital Ergänzungs­ kapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/ Solo- und Konzernebene Solo Solo Solo Solo 7 Instrumenttyp Namensschuldverschreibung Nachrangige Inhaberschuldverschreibung Nachrangige Inhaberschuldverschreibung Nachrangige Inhaberschuldverschreibung 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag Stand 31.12.2014 2 Mio. EUR 6 Mio. EUR 13 Mio. EUR 49 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 2 Mio. EUR 5.000 Mio. JPY 34 Mio. EUR 5.000 Mio. JPY 38 Mio. EUR 10.000 Mio. JPY 67 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 2 Mio. EUR 39 Mio. EUR 38 Mio. EUR 67 Mio. EUR Offenlegungsbericht L-Bank 53 Aufsichtsrechtliche Behandlung 9b Tilgungspreis 2 Mio. EUR 5.000 Mio. JPY 5.000 Mio. JPY 10.000 Mio. JPY 10 Rechnungs­ legungsklassifikation Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert Passivum – ­fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 14.11.2013 28.10.2003 07.09.2004 24.08.2006 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14.11.2023 28.10.2015 07.09.2016 24.08.2018 14 Durch Emittenten kündbar mit ­vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Nein Nein Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsoption bei regulatorischem oder Steuerereignis, Tilgung zum Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen Tilgung bei Endfälligkeit zum Nennbetrag Tilgung bei Endfälligkeit zum Nennbetrag Tilgung bei Endfälligkeit zum Nennbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/ Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,265 % p.a. 1,445 % p.a. 1,785 % p.a. 2,14 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-­ Stopps“ Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend Zwingend Zwingend Zwingend Offenlegungsbericht L-Bank 54 Coupons/Dividenden 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. k.A. k.A. k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder ­teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. k.A. k.A. k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. k.A. k.A. k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. k.A. k.A. k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. k.A. k.A. k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht L-Bank 55 Coupons/Dividenden 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeit, gleichrangig mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. k.A. Zusammenfassende Angaben zu den Bedingungen der Kapitalinstrumente 1. Kernkapital Neben dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage und den Gewinnrücklagen sind die Vorsorgereserven nach § 340g HGB Bestandteil des harten Kernkapitals (CET 1). Die Bank hat kein zusätzliches Kernkapital (AT 1). 2. Ergänzungskapital Das Ergänzungskapital (T 2) besteht aus Genussrechten, nachrangigen Verbindlichkeiten und Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Die L-Bank rechnet per 31. Dezember 2014 ungebundene Vorsorgereserven nach § 340f HGB in Höhe von 100 Mio. Euro dem Ergänzungskapital zu. Die Platzierung der Genussrechte und der nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgt vorwiegend an Investoren aus den Bereichen Versicherungen, Versorgungseinrichtungen und kirchliche Einrichtungen. 3. Struktur der Eigenmittel Die nachfolgende Tabelle stellt die Zusammensetzung der Eigenmittel per 31. Dezember 2014 vor Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat der L-Bank dar. Offenlegungsbericht L-Bank 56 Betrag 31.12.2014 in Mio. EUR Verweis auf ­Artikel in der ­Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET 1): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 250 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Art. 26 Abs. 3 Davon: gezeichnetes Kapital 250 Verzeichnis der EBA gemäß­ Art. 26 Abs. 3 2.414 26 (1) (c) 400 26 (1) (f) Einbehaltene Gewinne Fonds für allgemeine Bankrisiken Hartes Kernkapital (CET 1) vor ­regulatorischen Anpassungen 3.064 Hartes Kernkapital (CET 1): regulatorische Anpassungen Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) –12 36 (1) (b), 37, 472 (4) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) –113 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 100 469, 470, 472, 481 100 9 472 (4) 9 Davon: Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält 91 472 (10) 91 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) –53 36 (1) (j) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1) insgesamt –78 Davon: immaterielle Vermögenswerte Hartes Kernkapital (CET 1) 2.986 Offenlegungsbericht L-Bank 57 Zusätzliches Kernkapital (AT 1): regulatorische Anpassungen Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der ­Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) –53 Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten (Abzug vom harten Kernkapital) 53 36 (1) (j) 513 62, 63 Kreditrisikoanpassungen 100 62 (c) und (d) Ergänzungskapital (T 2) vor regulatorischen Anpassungen 613 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) –2 Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen ­verbundene Agio Ergänzungskapital (T 2): regulatorische Anpassungen 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der ­Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) –43 Davon: Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält – direkt gehalten –43 472 (10) (a) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 1 467, 468, 481 1 Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält 1 477 (4) 1 Regulatorische Anpassungen des ­Ergänzungskapitals (T 2) insgesamt –45 Ergänzungskapital (T 2) 569 Eigenkapital insgesamt (TC = T 1 + T 2) 3.555 1 Offenlegungsbericht L-Bank 58 Nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Posi­ tionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 4 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 4 Davon: Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält – indirekt gehalten 4 472 (10) (b) 4 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 4 4 Kapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,17 92 (2) (a), 465 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,17 92 (2) (b), 465 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,87 92 (2) (c) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 305 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesent­ liche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 101 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 100 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 247 62 Offenlegungsbericht L-Bank 59 EIGENMITTEL ANFORDERUNGEN – ART. 438 CRR Zusammenfassung des bankeigenen Ansatzes zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aktueller und zukünftiger Aktivitäten Risikotragfähigkeit gemäß MaRisk Die Überwachung des Risikodeckungspotenzials gemäß MaRisk erfolgt in zwei Steuerungskreisen. In Steuerungskreis 1 wird geprüft, ob das zur Erfüllung der Eigenmittelunterlegung nach CRR nicht notwendige Kernkapital zuzüglich Risikoreserven, die hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion eine mit dem offenen Eigenkapital vergleichbare Qualität haben und bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich definierten Risikopositionen nicht positionsmindernd berücksichtigt wurden, ausreichen, die unerwarteten Verluste zu decken (Fortführungsansatz). In einem zweiten Steuerungskreis wird überprüft, inwieweit das barwertig ermittelte Risikodeckungspotenzial ausreicht, die unerwarteten Verluste zu decken (Liquidationsansatz). Die Ergebnisse von Stresstests sind in ihrer Aussagekraft naturgemäß immer durch die Anzahl der Stresstests und die Tatsache, dass nicht alle Marktbedingungen simuliert werden können, begrenzt. Die Stresstests wurden nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung extremer historischer Marktbedingungen definiert. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass zeitgleich Verlustfälle eintreten, die das Risikodeckungspotenzial übersteigen. Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014. Offenlegungsbericht L-Bank 60 Eigenmittelanforderungen nach CRR 1 Kreditrisiko Eigenmittelanforderung in Mio. EUR 1.1 Kreditrisiko-Standardansatz – Zentralstaaten und Zentralbanken 7 – Regionale und lokale Gebietskörperschaften 0 – Öffentliche Stellen 1 – Multilaterale Entwicklungsbanken 0 – Internationale Organisationen 0 – Institute – Gedeckte Schuldverschreibungen 332 13 – Unternehmen 654 – Mengengeschäft 397 – Durch Immobilien besicherte Positionen 0 – Ausgefallene Positionen 50 – Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 22 – Sonstige Posten 53 Summe Kreditrisiko-Standardansatz 1.529 1.2 Verbriefungen Verbriefungen gemäß Kreditrisiko-Standardansatz 4 Wiederverbriefungen gemäß Kreditrisiko-Standardansatz 1 Summe Verbriefungen 5 1.3 Beteiligungen Beteiligungswerte im Standardansatz 45 Summe Beteiligungen 45 Summe Kreditrisiken 1.579 2 Marktrisiko Standardmethode 0 – Davon: Fremdwährungsrisiko 0 – Davon: Abwicklungsrisiko 0 – Davon: Warenpositionsrisiko 0 Summe Marktpreisrisiken 0 3 Operationelles Risiko – Operationelles Risiko gemäß Basisindikatoransatz 54 4 Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) – CVA gemäß Standardmethode Summe Eigenmittelanforderungen 53 1.686 Offenlegungsbericht L-Bank 61 GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO – ART. 439 CRR Beschreibung der Methodik, nach der internes Kapital und Obergrenzen für Gegenparteiausfallrisikopositionen zugewiesen werden Kontrahentenlimite werden mit dem Ziel der Vermeidung von hohen Einzelrisiken vergeben. Die Klumpenrisiken des Kreditgeschäftes werden über Portfoliolimite für die Branchen, Regionen und Risikoklassen gesteuert. Diese Limite werden vom Vorstand im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegt. Beschreibung der Verfahren für Besicherungen und zur Bildung von Kreditrisikovorsorge Die Kontrahenten der L-Bank bei Derivategeschäften sind grundsätzlich guter und sehr guter Bonität. Bei größeren Portfolien wird mit dem Kontrahenten ein beidseitiger Besicherungsvertrag abgeschlossen. Hierbei werden zu geregelten Bewertungszeitpunkten die Forderungen und Verbindlichkeiten des Portfolios saldiert (= Netting). Forderungssalden (= positiver Marktwert) werden als Sicherheit (= Collateral) vom Kontrahenten gestellt, Verbindlichkeitssalden (= negativer Marktwert) werden von der L-Bank als Sicherheit gestellt. Sind keine Sicherungsvereinbarungen getroffen, so bildet die L-Bank bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Beschreibung der Vorschriften in Bezug auf Korrelationsrisiken Korrelationen zwischen Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht berücksichtigt; die Risiken werden addiert und damit wird das Risiko ggf. überschätzt. Beschreibung der Höhe des Sicherheitsbetrags, den das Institut bei einer Herabstufung seiner Bonität zur Verfügung stellen müsste Eine Ratingherabstufung hätte für die L-Bank derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Stellung von Sicherheiten. Offenlegungsbericht L-Bank 62 Ausfallrisikoposition im Zusammenhang mit Derivategeschäften In Mio. EUR Positiver Bruttozeitwert von Verträgen Netting Zinsbezogene Kontrakte 3.346 Währungs­ bezogene Kontrakte Erhaltene Sicherheiten Nettorisikoausfallposition – – – 1.721 – – – Aktien-/ indexbezogene ­Kontrakte 0 – – – Kreditderivate 0 – – – Warenbezogene Kontrakte 0 – – – Sonstige ­Kontrakte 0 – – – 5.067 4.712 267 88 Summe Saldierte ­aktuelle Ausfall­risikoposition 355 Risikopositionswert für das Gegenparteiausfallrisiko In Mio. EUR Risikopositionswert Marktbewertungsmethode Ursprungsrisikomethode Standardmethode Internes Modell 1.148 – – – Kreditderivate (a) Nominalwert der Absicherung In Mio. EUR Kreditderivate (Sicherungsnehmer) Bilanziell Außerbilanziell 0 0 Kreditderivate (b) Nominalwert in Mio. EUR Nutzung für eigenes Kreditportfolio Vermittlertätigkeit Gekauft Verkauft 3.959 0 0 Total Return Swaps 0 0 0 Credit Spread Options 0 0 0 Sonstige 0 0 0 Credit Default Swaps Offenlegungsbericht L-Bank 63 KREDITRISIKOANPASSUNGEN – ART. 442 CRR Definition von „überfällig“ und „wertgemindert“ für Rechnungslegungszwecke Eine Forderung ist überfällig, wenn der Schuldner auf eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung nicht leistet. Aber auch ohne Mahnung ist die Forderung überfällig, wenn z.B. für die Leistung eine kalendermäßige Zeitbestimmung getroffen wurde. Letzteres ist regelmäßig bei endfälligen Darlehen sowie für Zins- oder/und Tilgungsraten der Fall. Als wertgemindert gelten Kredite, bei denen Zins- und Tilgungsleistungen nicht oder nicht regelmäßig bezahlt werden oder bei denen Hinweise darauf bestehen, dass dies künftig droht, und für die eine Einzelwertberichtigung gebildet wird. Beschreibung der angewandten Ansätze und Methoden bei der Bestimmung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und unter Berücksichtigung der für die Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340a ff. HGB). Allen erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft sowie Länderrisiken wird durch die Bildung von Einzelwert­ berichtigungen (EWB) bzw. Rückstellungen angemessen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen (PWB) bestehen für das latente Kreditrisiko, Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven sind aktivisch abgesetzt bzw. werden in den Rückstellungen abgebildet. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des erforderlichen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften. Diskussion der Grundsätze des Kreditrisikomanagements des Instituts und Grundlagen des Kreditrisiko­ managements 1. In der L-Bank sind die Mitglieder des Vorstandes für die Führung, für die ordnungsgemäße Organisation sowie für die Steuerung und Überwachung der Geschäfte gemeinsam verantwortlich. 2. Zur Vermeidung von Mängeln in der Organisation und der Handhabung des Kreditgeschäftes müssen alle bestehenden und geplanten Geschäfte adäquat im Kreditrisikomanagement bearbeitet und abgebildet werden. Dies wird im Wesentlichen durch – eine risikoorientierte Aufbauorganisation, – eine risikoorientierte Kreditgewährung sowie durch – eine risikoorientierte Bearbeitung und Abbildung der eingegangenen Risiken sichergestellt. Offenlegungsbericht L-Bank 64 3. Für das Kreditgeschäft besteht in der L-Bank bis einschließlich der Ebene des Vorstandes eine Trennung in die Bereiche Markt und Marktfolge. Dadurch, dass risikorelevante Kreditentscheidungen der Zustimmung der Marktfolge bedürfen (Zweitvotierung) und die Marktfolge insbesondere für das Kreditrisikocontrolling zuständig ist, werden durch die aufbauorganisatorische Trennung des Kreditgeschäftes in die Bereiche Markt und Marktfolge unausgewogene Kreditentscheidungen verhindert. 4. Für das gesamte Kreditgeschäft der Bank gilt der Grundsatz, dass jeder Kreditvergabe eine bankinterne Bonitätsprüfung vorauszugehen hat. Dabei werden sämtliche Kreditnehmer in eine Bonitätskategorie eingestuft, die das jeweilige Adressenausfallrisiko widerspiegelt. 5. Zur Begrenzung von Verlusten wird bei allen Kreditentscheidungen, bei denen für die Bank ein Adressenausfallrisiko begründet bzw. ein bestehendes erhöht wird, auf eine ausreichende Besicherung geachtet, soweit dies aufgrund Rechtsform oder Bonität der Adresse banküblich ist. 6. Um sicherzustellen, dass nur solche kreditrisikobehafteten Geschäfte abgeschlossen werden, die die Bank risikoadäquat bearbeiten und steuern kann, wird bei neuartigen kreditrisikobehafteten Geschäften vor erstmaligem Geschäftsabschluss ein „Neue-Produkte-Prozess“ durchgeführt. 7. Die Steuerung der Kreditrisiken erfolgt auf Basis eines Kreditausfallmodells, das mögliche Verluste aufgrund von Bonitätsverschlechterungen innerhalb der nächsten 12 Monate simuliert. Die Verluste werden hierfür u.a. durch 200.000 geschätzte zufällige Veränderungen der aktuellen Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditnehmer ermittelt. 8. Für Bonitäts-, Erfüllungs- und Transferrisiken werden getrennte Limite vergeben. Die Steuerung erfolgt durch die Limitierung von Nominalvolumina und in Form von Value-at-Risk-Volumina sowohl einzelkreditnehmerbezogen als auch für bestimmte Portfolien. 9. Um Konzentrationsrisiken im Gesamtportfolio zu verhindern, hat die Bank die Anforderungen an die Kreditqualität differenziert für die einzelnen Geschäftssegmente festgelegt. 10. Im Rahmen des Kreditrisikocontrollings wird die Einhaltung der Einzelkreditnehmerlimite täglich und die Einhaltung der Portfoliolimite vierteljährlich überwacht. Weiter wird in regelmäßigem Turnus über das Kreditrisiko berichtet. Dabei wird der Kreditrisikobestand zur Aufdeckung eventueller Klumpenrisiken nach verschiedenen Kriterien aufgegliedert. Dieser Risikobericht wird quartalsweise erstellt und an die Mitglieder des Kreditausschusses und des Verwaltungsrates weitergeleitet. 11. Im Rahmen der Risikofrüherkennung werden vordefinierte Merkmale des gesamten Kreditportfolios bezüglich ihrer Änderung im Zeitablauf überwacht. Dabei umfassen die Merkmale die Entwicklung ­ der – Quote der Kredite in Intensivbetreuung, –der Quote der Kredite in Problemkreditbearbeitung, unterschieden nach Sanierungs- und Abwicklungsfällen, – der Quote der Beitreibungsfälle und – der Ratingeinstufung, sofern sie eine Erhöhung des Kreditrisikos signalisiert. Diese gesamtbankbezogene Berichterstattung wird durch Berichte der kreditbetreuenden Bereiche zum Sanierungs- und Abwicklungsbestand ergänzt. Diese Berichte erläutern in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Teilportfolien auch geschäftsfeldspezifische Entwicklungen auf Portfolio- und Einzelkreditnehmerebene. Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014. Offenlegungsbericht L-Bank 65 Risikopositionen nach Forderungsklassen Forderungsklasse Gesamtbetrag der Risikoposition zum 31.12.2014 in Mio. EUR Durchschnittswert der Risikoposition 2014 in Mio. EUR Zentralstaaten und Zentralbanken 8.892 9.405 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 8.587 8.635 Öffentliche Stellen 7.325 7.522 616 638 Institute 21.491 23.206 Unternehmen 17.102 17.636 6.728 6.857 Ausgefallene Positionen 485 462 Mit besonders hohem Risiko ­verbundene Positionen 181 168 Gedeckte Schuldverschreibungen 748 962 Beteiligungspositionen 413 401 Verbriefungen 118 194 Sonstige Posten 668 666 73.354 76.752 Multilaterale Entwicklungsbanken Mengengeschäft Gesamt Der Durchschnittswert der Risikoposition basiert auf den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.2014. Risikopositionen nach geografischen Hauptgebieten Forderungsklasse in Mio. EUR Restliches Deutschland in Mio. EUR 38 0 5.452 3.401 0 3.967 7 4.614 0 0 27 3 7.296 0 0 0 0 0 0 616 Institute 15.264 0 4.112 1.789 326 Unternehmen 12.103 1.260 2.197 1.487 54 5.612 482 619 11 4 130 239 114 2 0 81 0 99 0 1 0 0 81 667 0 408 2 0 0 3 0 0 0 118 0 668 0 0 0 0 38.298 1.993 24.584 7.475 1.004 Zentralstaaten und Zentralbanken Regionale und lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungspositionen Verbriefungen Sonstige Posten Gesamt BadenWürttemberg in Mio. EUR Sachsen Restliches Europa Restliches Ausland in Mio. EUR in Mio. EUR Offenlegungsbericht L-Bank 66 Risikopositionen nach Hauptwirtschaftszweigen Forderungsklasse Privat- Unternehkunden men und Selbstständige UnternehKredit­ men und institute Selbstständige, davon KMU, in in Mio. EUR Mio. EUR Öffent­ liche Hand Sonstige in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 39 8.853 0 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 0 471 0 0 8.116 0 36 0 0 7.289 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 24 0 592 0 0 Institute 0 0 0 21.491 0 0 78 10.521 3.982 3 6.500 0 6.238 490 33 0 0 0 152 332 0 1 0 0 Mit besonders hohem Risiko ­verbundene Positionen 0 181 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 40 0 708 0 0 Beteiligungspositionen 0 101 0 240 72 0 Verbriefungen 0 118 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 0 668 6.504 12.278 4.015 30.363 23.541 668 Öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gesamt Risikopositionen nach vertraglichen Restlaufzeiten Forderungsklasse Restlaufzeit < 1 Jahr in Mio. EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre in Mio. EUR Restlaufzeit > 5 Jahre in Mio. EUR Zentralstaaten und Zentralbanken 726 4.631 3.535 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 469 2.159 5.959 Öffentliche Stellen 236 1.120 5.969 70 248 298 Institute 5.015 4.287 12.189 Unternehmen 1.710 6.407 8.985 14 82 6.632 1 15 469 Mit besonders hohem Risiko ­verbundene Positionen 154 15 12 Gedeckte Schuldverschreibungen 401 300 47 Beteiligungspositionen 0 0 413 Verbriefungen 0 25 93 668 0 0 9.464 19.289 44.601 Multilaterale Entwicklungsbanken Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Sonstige Posten Gesamt Offenlegungsbericht L-Bank 67 Wertgeminderte und überfällige Risikopositionen je Hauptwirtschaftszweig Hauptwirtschaftszweige Gesamt­ in­anspruchnahme aus wertgeminderten Krediten Bestand EWB Bestand Einzelrückstellungen Bestand PWB Nettozuführung/ -auflösung von Wertberichtigungen/ Rückstellungen Direkt­- Eingänge ab­schrei- auf ab­gebung schriebene Forderungen in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR 99 25 0 71 1 0 1 59 504 235 25 52 –31 4 3 15 Kredit­ institute 2 2 0 0 0 0 0 5 Öffentliche Hand 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige (PWB, nicht zu­ordenbar) 0 0 0 53 –7 0 0 0 605 262 25 176 –37 4 4 79 Privatkunden Unternehmen und Selbstständige Gesamt Gesamt­ inanspruchnahme aus über­ fälligen, nicht wertgeminderten Krediten Wertgeminderte und überfällige Risikopositionen je geografischem Hauptgebiet Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus wert­ geminderten ­Krediten Bestand EWB Bestand Einzelrück­ stellungen Bestand PWB Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen, nicht wert­ geminderten Krediten in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR BadenWürttemberg 130 93 25 96 58 Sachsen 462 160 0 76 19 13 9 0 2 0 Restliches Europa 0 0 0 0 2 Restliches ­Ausland 0 0 0 2 0 605 262 25 176 79 Restliches Deutschland Gesamt Offenlegungsbericht L-Bank 68 Entwicklung der Risikovorsorge Die nachfolgende Übersicht über die Entwicklung der Risikovorsorge der L-Bank enthält keine V ­ orsorgereserven nach § 340f HGB. Anfangs­ bestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR 301 32 –49 –22 0 262 37 8 –16 –4 0 25 PWB 189 4 –15 –2 0 176 Gesamt 527 44 –80 –28 0 463 EWB Einzelrückstellungen UNBEL ASTETE VERMÖGENSWERTE – ART. 443 CRR Die Daten im nachfolgenden Abschnitt beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2014. Offenlegung der Vermögensbelastung Vermögenswerte ­ Buchwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte in Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der belasteten ­Vermögenswerte in Mio. EUR in Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte in Mio. EUR 2.618 – 67.587 – Aktieninstrumente 0 0 595 608 Schuldtitel 0 0 21.889 21.443 Sonstige ­Vermögens­werte 0 – 3.565 – Vermögenswerte des berichtenden Instituts Offenlegungsbericht L-Bank 69 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel in Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen ­eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen in Mio. EUR Vom berichtenden Institut erhaltene ­Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige erhaltene Sicherheiten 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldverschreibungen als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 375 Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten in Mio. EUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS in Mio. EUR 2.666 2.618 Fachlich kann die Bank aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit belastete Vermögenswerte aus folgenden ­Geschäften haben: 1. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Form von Repos, d. h. belastete Wertpapiere, die im Repo sind 2. Gestellte Collaterals aus Derivatenetting in Form von Termingeldern Per 31. Dezember 2014 gab es keinen Repobestand. Die unbelasteten sonstigen Vermögenswerte kommen daher im normalen Geschäftsablauf nicht zur Belastung infrage. Für eine Beschreibung der Bedingungen der zum Zwecke der Besicherung von Verbindlichkeiten geschlossenen Besicherungsvereinbarungen wird auf die Darstellung im Abschnitt „Beschreibung der Ver­ fahren für Besicherungen und zur Bildung von Kreditrisikovorsorge“ des Kapitels „Gegenparteiausfallrisiko – Art. 439 CRR“ verwiesen. Offenlegungsbericht L-Bank 70 INANSPRUCHNAHME VON EXTERNEN RATINGAGENTUREN – ART. 444 CRR Namen der herangezogenen Rating- und Exportversicherungsagenturen zuzüglich der Begründung einer jeden Änderung Es werden Ratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch verwendet. Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen jeweils herangezogen werden Alle Portfolien werden nach dem Kreditrisiko im Standardansatz (KSA) behandelt. Die L-Bank verwendet die Ratings der genannten Agenturen für die Forderungsklassen: – Zentralstaaten oder Zentralbanken – Regionale oder lokale Gebietskörperschaften – Öffentliche Stellen – Multilaterale Entwicklungsbanken – Internationale Organisationen –Unternehmen –Verbriefungspositionen Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung der Bonitätsbeurteilungen von Emittenten und Emissionen auf vergleichbare Aktiva des Anlagebuchs Eine Übertragung von Ratings öffentlicher Emissionen auf vergleichbare Aktiva des Anlagebuchs wird nicht vorgenommen. Abstimmung der alphanumerischen Skalen jeder Agentur mit den Risikogewichten Es werden die Standardvorgaben der EBA verwendet. Offenlegungsbericht L-Bank 71 Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im Standardansatz pro Risikoklasse Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung in Mio. EUR in Mio. EUR 0 25.220 33.392 2 0 0 4 0 0 10 531 531 20 22.595 22.127 35 0 0 50 925 925 70 – – 75 6.727 6.706 100 16.664 8.984 150 579 579 225 6 6 250 101 101 350 0 0 650 0 0 1.250 6 3 Kapitalabzug 0 0 73.354 73.354 Summe Offenlegungsbericht L-Bank 72 MARKTRISIKO – ART. 445 CRR Allgemeine qualitative Offenlegungsanforderungen für das Marktrisiko derjenigen Portfolien, die mit der Standardmethode erfasst werden Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen. Marktpreisrisiken bestehen für die Bank hauptsächlich als Zinsänderungsrisiken im Bankbuch und F ­ remdwährungsrisiken. Daneben sind die Tochtergesellschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der L-Bank befinden, Preisrisiken in Form von Immobilienrisiken ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken werden grundsätzlich durch entsprechende Gegenpositionen ausgeschlossen. Da die L-Bank kein Handelsbuch führt, können Aktienkursrisiken nur bei strategischen Beteiligungen oder bei kreditersetzenden Beteiligungen entstehen. Da die Bank hier aber das Ziel des langfristigen Haltens verfolgt, erfolgt keine kurzfristige Steuerung. Um die Immobilienrisiken zu quantifizieren, ermittelt die L-Bank unter Worst-Case-Gesichtspunkten den bei Verkauf möglichen Minderertrag des investierten Kapitals. Dieser wird unter Beachtung der historischen und der erwarteten Entwicklung der Immobilienpreise abgeschätzt. Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014 sowie auf die Ausführungen zu den Zins­ änderungsrisiken im Anlagebuch. Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko Marktrisiken Eigenmittelanforderung in Mio. EUR Fremdwährungsrisiko 0 Abwicklungsrisiko 0 Warenpositionsrisiko 0 Gesamt 0 OPERATIONELLES RISIKO – ART. 446 CRR Methode(n) zur Bestimmung der Eigenmittelunterlegung des operationellen Risikos: Definition Bezüglich des operationellen Risikos übernimmt die L-Bank die Definition des VÖB. Demnach ist operationelles Risiko die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Ansatz Die L-Bank hat sich in Bezug auf die Ermittlung der Eigenmittelunterlegung für die Anwendung des Basisindikatoransatzes entschieden. Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014. Offenlegungsbericht L-Bank 73 RISIKO AUS NICHT IM HANDELSBUCH ENTHALTENEN BETEILIGUNGSPOSITIONEN – ART. 447 CRR Differenzierung der Beteiligungsaktivitäten nach Zielen, einschließlich Gewinnerzielungsabsichten und strategischer Ziele Die Beteiligungsaktivitäten der L-Bank basieren auf dem gesetzlichen Auftrag, das Land Baden-Württemberg bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu unterstützen sowie im Interesse des Landes liegende Maßnahmen zu finanzieren und durchzuführen. Eine Konkretisierung dieses Auftrags findet sich im gesetzlich festgelegten Aufgabenkatalog, wonach auch die Bereitstellung von Risikokapital zum Aufgabenspektrum der L-Bank gehört. Sämtliche Geschäfte der Bank sind unter Beachtung der gemeinnützigen Aufgaben nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die Beteiligungsaktivitäten der L-Bank lassen sich auf dieser Grundlage wie folgt differenzieren: 1. Strategische Beteiligungen Strategische Beteiligungen übernimmt die Bank dann, wenn das Beteiligungsengagement im Interesse des Landes liegt oder die Erfüllung der im Aufgabenkatalog genannten Geschäftsaktivitäten unterstützt. 2. Beteiligungen im Geschäftsfeld Risikokapital Mit den beiden aufgelegten Eigenkapitalfonds (Venture-Fonds und Mittelstandsfonds) will die Bank das Land in den Schwerpunkten seiner Politik unterstützen, indem sie – Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und junge innovative Unternehmen sowie –das Wachstum und die Expansion mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital oder eigenkapitalähn­ lichen Mitteln finanziert und dadurch zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zum wirtschaft­ lichen Wachstum im Land beiträgt. Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden, einschließlich der wichtigsten Annahmen und Verfahren für die Bewertung und etwaige wesentliche Änderungen dieser Verfahren Beteiligungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB höchstens mit ihren Anschaffungskosten (geleisteter Betrag), vermindert um eventuelle Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, in der Bilanz angesetzt. Bei abgeschriebenen Beteiligungen wird das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB beachtet: Stellt sich zum Abschlussstichtag heraus, dass die Gründe für Abschreibungen früherer Jahre nicht mehr bestehen, so wird die Beteiligung bis maximal zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Offenlegungsbericht L-Bank 74 Wertansätze für Beteiligungspositionen Die Gruppenbildung der Beteiligungspositionen erfolgt analog der bilanziellen Einteilung. Gruppen von Beteiligungspositionen Vergleich Latente Neubewertungs­ gewinne/-verluste Bilanzwert Beizulegender Zeitwert Börsenwert Insgesamt in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR Davon in den Eigenmitteln berücksichtigt in Mio. EUR Börsengehandelt 0 0 0 0 Privates Beteiligungskapital in hinreichend diversifizierten Portfolios 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 21 21 0 0 Börsengehandelt 0 0 0 0 Privates Beteiligungskapital in hinreichend diversifizierten Portfolios 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 302 302 0 0 69 82 13 0 Privates Beteiligungskapital in hinreichend diversifizierten ­Portfolios 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 202 202 0 0 Verbundene Unternehmen Beteiligungen an ­Kreditinstituten Andere Beteiligungen Börsengehandelt 82 Im Jahresabschluss (HGB) erfasste realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungspositionen Realisierter Gewinn/Verlust aus Verkauf/Liquidation Gesamt Unrealisierte Gewinne/Verluste Insgesamt Davon in den Eigenmitteln berücksichtigte Beträge in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR 19 –2 0 Offenlegungsbericht L-Bank 75 ZINSRISIKO AUS NICHT IM HANDELSBUCH ENTHALTENEN POSITIONEN – ART. 448 CRR Allgemeine qualitative Offenlegungsanforderungen für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, einschließlich der Art dieses Risikos und der wichtigsten Annahmen, einschließlich der Annahmen bezüglich vorzeitiger Kreditrückzahlungen sowie der Häufigkeit der Messung des Risikos Zur Steuerung der Marktpreisrisiken gibt der Vorstand VaR-Limite vor. Die tägliche Berechnung des VaR der Zinsänderungs- und Währungsrisiken erfolgt im Risikocontrolling mit der Methode der historischen Simulation. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Berechnungsmethode erfolgt mittels Backtesting. Zusätzlich werden Stress-, Extrem- und Worst-Case-Szenarien simuliert, um mögliche Verluste auch bei extremen Marktveränderungen abschätzen zu können. Im Rahmen der Stresstests überprüft die L-Bank auch die Auswirkungen einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte nach oben bzw. 200 Basispunkte nach unten. Der Anteil des bei diesem Szenario entstehenden Verlustes an den Eigenmitteln wird ermittelt. Zur weiteren Begrenzung des Zinsänderungsrisikos im Euro-Bankbuch gibt der Vorstand regelmäßig eine laufzeitbezogene Planrisikostruktur vor. Diese stellt das angestrebte Zinsrisikoprofil dar. Die zulässige Abweichung der Ist- von der Planrisikostruktur ist durch ein Limit pro Laufzeitband begrenzt. Für die Ermittlung der Risikokennzahlen werden die monatlichen Zahlungsströme bis zu einer Laufzeit von 30 Jahren verwendet. Spätere Zahlungen werden auf 30 Jahre abgebildet. Zur Bewertung werden die EUR-Swap-Zinssätze herangezogen. Der Gesamtzahlungsstrom setzt sich zusammen aus –Zahlungsströmen aller zinstragenden Geschäfte, abzüglich der erwarteten Ausfälle. Das noch vorhandene Kapital eines Geschäftes wird zum Ende der Zinsbindungsfrist fällig gestellt. – fiktiven Zahlungsströmen: – Verwaltungskosten: Personal- und Sachkosten aus Aktivgeschäften werden berücksichtigt. Offene Neugeschäftsangebote werden mit 80 % und offene Prolongationsangebote werden mit 60 % ihres Nominalbetrages berücksichtigt. Für die Darlehen wird ein Auszahlungsverhalten auf Basis historischer Erfahrungen unterstellt. Vorzeitige Kapitalrückzahlungen (Sondertilgungen) werden bisher im Gesamtzahlungsstrom nicht berücksichtigt. Zum Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB wird monatlich ausgewertet, in welcher Weise sich der zu erwartende Zahlungsstrom ändert, wenn die betroffenen Darlehen nicht mehr zum Zinsbindungsfristende, sondern bereits zum frühestmöglichen Kündigungstermin fällig gestellt werden. Die Erstellung des internen Risikoberichtes erfolgt täglich. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt täglich. Des Weiteren verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht 2014. Offenlegungsbericht L-Bank 76 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Eine Aufteilung nach Währungen erfolgt nur, sofern dies relevant ist. Währung Zinsänderungsrisiken Zinsänderungsrisiken Schock 1 (+ 200 bp) Schock 2 (– 200 bp) in Mio. EUR in Mio. EUR Rückgang der Erträge Zuwachs der Erträge Rückgang der Erträge Zuwachs der Erträge EUR –437 0 0 165 Total –437 0 0 165 RISIKO AUS VERBRIEFUNGSPOSITIONEN – ART. 449 CRR Die Bank hat kein eigenes Kreditportfolio verbrieft, um sich dadurch z.B. zu hedgen oder neue Eigenmittelspielräume zu erschließen. Investitionen in Verbriefungstransaktionen erfolgen im Wesentlichen zur Risikodiversifizierung im Gesamtrisikoportfolio der L-Bank. Das Ziel ist es, durch Zukauf in „guten“ Risikoklassen einen Ausgleich für schlechtere Risiken zu schaffen. Es wird daher grundsätzlich nur in solche Wertpapiere aus Verbriefungstransaktionen investiert, die bei Abschluss des Geschäfts aufgrund der eigenen Kreditanalyse der L-Bank in die Risiko­klassen 1 (Aaa/AAA), höchstens Risikoklasse 2 (Aa1/AA+, Aa2/AA, Aa3/AA–) eingestuft wurden. Soweit in Wertpapiere mit einer schlechteren Bonitätseinschätzung als Risikoklasse 2 investiert wird, erfolgt dies in aller Regel bei gleichzeitigem Eingehen eines Sicherungsgeschäftes für die rechtzeitige Zahlung von Zins und T ­ ilgung aus solchen Investments mit einer Drittpartei, die aufgrund ihrer Bonität in Risikoklasse 1 oder 2 einzustufen ist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine neuen Investitionen getätigt. Es werden Ratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch verwendet. Der Vorstand wird turnusgemäß über Veränderungen im Kredit- und Marktrisiko von (Wieder-)Verbriefungspositionen unterrichtet. Das Kreditrisiko wird überwacht, indem die vorliegenden Investoreninformationen zu den verbrieften Forderungen sowie zu den ausgegebenen Wertpapieren ausgewertet werden. Dabei werden insbesondere die Entwicklung (Performance) der verbrieften Aktiva, die Sicherungsinstrumente sowie die involvierten Parteien überwacht und die Beurteilungen der externen Ratingagenturen berücksichtigt. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird für das Marktrisiko täglich eine Modellbewertung der Verbriefungen durchgeführt. Monatlich werden dabei auch die Auswirkungen von Stressszenarien (sowohl bezüglich der zugrunde liegenden Forderungen als auch der Bonität des Emittenten) auf die Verbriefungsposition modelliert. Da die L-Bank kein Handelsbuchinstitut ist, erfolgen in den nachfolgenden Tabellen nur Angaben für das ­Anlagebuch. Offenlegungsbericht L-Bank 77 Gesamtbetrag der erworbenen Verbriefungspositionen im Anlagebuch Das in der Tabelle ausgewiesene Kreditrisiko beinhaltet angekaufte Beträge. Forderungsarten Kreditrisiko im Standardansatz in Mio. EUR Bilanzwirksame Positionen Forderungen aus Wohnungsbaukrediten 41 Forderungen aus sonstigen Retailkrediten 0 Forderungen aus ganz oder teilweise gewerblichen Immobilienkrediten 0 Forderungen aus Unternehmenskrediten 3 Forderungen aus eigenen oder angekauften Leasingkrediten 0 Forderungen aus Kfz-Finanzierungen (ohne Leasing) 0 Wiederverbriefungen 6 Bilanzielle Forderungen gg. Zweckgesellschaften und sonstige ­bilanzwirksame Kreditverbesserungsmaßnahmen 0 Sonstige bilanzwirksame Positionen 0 Summe der bilanzwirksamen Positionen 50 Bilanzunwirksame Positionen Liquiditätsfazilitäten 0 Gewährleistungen und sonstige bilanzunwirksame Kreditverbesserungs­ maßnahmen 0 Derivate (z. B. für Absicherungszwecke) 0 Sonstige bilanzunwirksame Positionen 0 Summe bilanzunwirksame Positionen 0 Gesamt 50 Gesamtbetrag der abzuziehenden oder mit einem Verbriefungsrisikogewicht von 1.250 % zu berücksichtigenden Verbriefungspositionen Forderungsarten Anlagebuch in Mio. EUR Forderungen aus Wohnungsbaukrediten 0 Forderungen aus sonstigen Retailkrediten 0 Forderungen aus ganz oder teilweise gewerblichen Immobilienkrediten 0 Forderungen aus Unternehmenskrediten 3 Forderungen aus eigenen oder angekauften Leasingforderungen 0 Forderungen aus Kfz-Finanzierungen (ohne Leasing) 0 Wiederverbriefungen 0 Bilanzielle Forderungen gg. Zweckgesellschaften und sonstige bilanzwirksame Kreditverbesserungsmaßnahmen 0 Sonstige bilanzwirksame Positionen 0 Gesamt 3 Offenlegungsbericht L-Bank 78 Verbriefungspositionen und Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken Risikogewicht im Standardansatz in % Anlagebuch Verbriefungen Positionswert Wiederverbriefungen Eigenmittel­ anforderung in Mio. EUR in Mio. EUR Positionswert Eigenmittel­ anforderung in Mio. EUR in Mio. EUR 20 41 1 0 0 40 0 0 0 0 50 0 0 0 0 100 0 0 0 0 225 0 0 6 1 350 0 0 0 0 650 0 0 0 0 1.250 3 3 0 0 Kapitalabzug 0 0 0 0 44 4 6 1 Gesamt Wiederverbriefungspositionen und abgesicherte Beträge im Anlagebuch Anlagebuch in Mio. EUR Wiederverbriefungspositionen vor Besicherung 6 Besicherung durch Garantien 0 Davon: Garantiegeber mit Rating AAA bis A 0 Davon: Garantiegeber mit Rating schlechter als A 0 Besicherung durch sonstige Sicherheiten 0 Wiederverbriefungspositionen nach Besicherung 6 Offenlegungsbericht L-Bank 79 VERWENDUNG VON KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN – ART. 453 CRR Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting und Angaben zum Umfang Die L-Bank wendet das Netting (Liquidationsnetting) für Derivate im Anlagebuch an. Mit ausgewählten Kontrahenten wurden Collateral-Vereinbarungen getroffen. Die Rechtsabteilung prüft die Rahmenverträge auf Nettingfähigkeit (Verrechenbarkeit) von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften. Grundlage für die Prüfung der Nettingfähigkeit sind die vom Bereich Zahlungsverkehr erstellten Aufstellungen der bestehenden Derivategeschäfte sowie die bestehenden ISDA-Rahmenverträge und Deutschen Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte. Soweit Derivategeschäfte nicht auf dieser Vertragsbasis abgeschlossen sind, werden sie grundsätzlich als nicht nettingfähig betrachtet. Bei Geschäftsabschluss werden die Derivategeschäfte vom Bereich Zahlungsverkehr als nettingfähig gekennzeichnet. Hierzu liegen dem Bereich Arbeitsanweisungen und Kriterienlisten vor. In Zweifelsfällen ist zur weiteren Prüfung die Rechtsabteilung einzuschalten. Darüber hinaus ist ein Nettingbeauftragter als Koordinationsstelle und zentraler Ansprechpartner für Fragestellungen im Zusammenhang mit Netting bestellt. Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sowie Beschreibung der wichtigsten Arten von Sicherheiten, die von der Bank hereingenommen werden Die L-Bank rechnet nur ausgewählte Gewährleistungen für einzelne Geschäfte sowie erhaltene Geldbeträge aus Repogeschäften und Collaterals risikomindernd an. Wichtigste Arten von Garantiegebern/Gegenparteien bei Kreditderivaten und deren Bonität Ausgewählte Gewährleistungsgeber sind öffentliche Haushalte mit einem KSA-Risikogewicht von 0 % und multi­laterale Entwicklungsbanken mit einem KSA-Risikogewicht von 0 %. Informationen über eingegangene (Markt- oder Kredit-)Risikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung Es besteht eine Risikokonzentration im Hinblick auf erhaltene Gewährleistungen von öffentlichen Haushalten mit einem KSA-Risikogewicht von 0 %. Offenlegungsbericht L-Bank 80 Gesamtbetrag des besicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Forderungsklasse in Mio. EUR Sonstige/­ physische Sicherheiten1 in Mio. EUR Garantien, Bürgschaften und Kreditderivate in Mio. EUR Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 317 0 22 Unternehmen 0 0 7.744 Mengengeschäft 0 0 21 Ausgefallene Positionen 0 0 0 Mit besonders hohem Risiko verbundene ­Positionen 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 Beteiligungspositionen 0 0 0 Verbriefungen 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 317 0 7.787 Institute Gesamt Finanzielle Sicherheiten 1 Meint alle übrigen Sicherheiten, die nicht unter finanzielle Sicherheiten oder Garantien, Bürgschaften und Kreditderivate zu fassen sind. VERGÜTUNGSPOLITIK – ART. 450 CRR Am 1. Januar 2014 ist eine Neufassung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV) in Kraft getreten. Ergänzend hierzu wurden auf europäischer Ebene verschiedene technische Regulierungsstandards und Leitlinien erlassen, die neben der Institutsvergütungsverordnung zu beachten sind. Die L-Bank gilt nach § 17 InstitutsVergV als bedeutend, da sie seit dem 4. November 2014 der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank untersteht. Bedeutende Institute haben zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an Vergütungssysteme die anspruchsvolleren Anforderungen der §§ 18 ff. InstitutsVergV zu erfüllen. Gemäß § 16 InstitutsVergV richtet sich die Offenlegungspflicht für Institute nach § 1 Abs. 1b KWG, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten, ausschließlich nach Art. 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Danach haben bedeutende Institute die Angaben in Bezug auf ihre Vergütungspolitik und Vergütungspraxis in einer ihrer Größe, internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeit entsprechenden Weise und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie darzustellen. Offenlegungsbericht L-Bank 81 Governance-Struktur In der L-Bank nimmt der Personalausschuss die Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses nach § 25d Abs. 12 KWG und § 15 InstitutsVergV wahr. Die Beschlussfassung über das Vergütungssystem der tariflichen Mitarbeiter und der AT-Mitarbeiter erfolgt im Personalausschuss. Dagegen entscheidet der Verwaltungsrat über die Vergütung des Vorstands auf Vorschlag des Personalausschusses (§ 25d Abs. 12 Nr. 2 KWG und § 3 Abs. 1 Geschäftsanweisung für den Personalausschuss der L-Bank). Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat aus dem Kreis seiner Mitglieder berufen werden. Den Vorsitz führt der Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid, MdL. Der Personalausschuss hat im Geschäftsjahr 2014 in drei Sitzungen über die Auswirkung der Institutsvergütungsverordnung auf die L-Bank, die Vergütungsstrategie und die Ausgestaltung des Vergütungssystems der L-Bank beraten. Der Verwaltungsrat befasste sich in zwei Sitzungen mit den Auswirkungen der InstitutsVergV, zuletzt in seiner Sitzung am 14. November 2014, in der er über das künftige Vergütungsmodell des Vorstands entschied. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Personalausschuss vom Vergütungsbeauftragten der L-Bank unterstützt. Der Vorstand hat nach Anhörung des Verwaltungsrates zur angemessenen, dauerhaften und wirksamen Kontrolle der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Leiter des Vorstandssekretariats zum Vergütungsbeauftragten und die Leiterin des Risikocontrollings zur stellvertretenden Vergütungsbeauftragten bestellt. Der Personalbereich prüft anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, die Kompatibilität der Vergütungssysteme mit der Geschäftsstrategie der Bank. Nach Absprache mit der BaFin und nach Entscheidung des Personalausschusses wird die L-Bank ab dem 1. Januar 2015 ausschließlich fix vergüten, somit vollständig auf variable Vergütungselemente verzichten. Mit dem Gesamtpersonalrat wurde eine Dienstvereinbarung zur Umwandlung der bisherigen Leistungszulage der Tarifmitarbeiter in eine fixe Zulage geschlossen. Den AT-Mitarbeitern wurden im Geschäftsjahr 2014 Änderungsverträge zur Unterzeichnung angeboten. Alle Vorstände und Risk Taker haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die L-Bank hat ein Rechtsgutachten nach § 14 InstitutsVergV zur Frage der Anpassung bestehender Verträge beauftragt. Danach können die notwendigen Änderungen in den Individualverträgen von der Bank nicht einseitig umgesetzt werden. Es bedarf jeweils der Mitwirkung des Mitarbeiters. Bei der Konzeption und Umsetzung des neuen Vergütungsmodells wurde die Bank von der Personalberatung Towers Watson, Frankfurt, unterstützt. Die Anwaltskanzlei C´M´S Hasche Sigle, Stuttgart war mit der juristischen Expertise beauftragt. Geschäftsstrategische Grundlagen Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft zu verwalten und durchzuführen. Offenlegungsbericht L-Bank 82 Das Risikoprofil der L-Bank wird in hohem Maße von den Förderprogrammen bestimmt. Da die L-Bank als ­Landesförderinstitut der nachhaltigen Entwicklung des Bundeslandes Baden-Württemberg verpflichtet ist und sich in einem fest vorgegebenen Rahmen bewegt, sind nur genau definierte Geschäftsaktivitäten zur Umsetzung wirtschafts- und förderpolitischer Ziele zugelassen. Ihre Geschäftsaktivitäten sind in Baden-Württemberg verankert. Vergütungsstrategie und Vergütungsgrundsätze Ziel der Bank ist es, auch zukünftig Vergütungsmodelle anzuwenden, die aufgrund ihrer Konzeption keine negativen Anreizwirkungen schaffen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Durch ein reines Fixvergütungssystem bleibt die Risikoneutralität der Vergütungssysteme gewahrt. Ein fixes Vergütungssystem unterstützt die Geschäftsstrategie der L-Bank, welche in eng abgegrenzten, staatlich reglementierten Geschäftsfeldern tätig ist und bei der der Einzelne durch sein Handeln die Ergebnisse nicht signifikant verändern kann. Die Entwicklung der L-Bank und damit auch individueller Kennzahlen bzw. Kennzahlen der Organisationseinheit hängt in hohem Maße von Programmvorgaben ab, die der Anteilseigner an die Bank stellt. Sie sind deshalb für die Organisation, einzelne Organisationseinheiten und den individuellen Beschäftigten nicht nachhaltig planund beeinflussbar. Die Handlungsspielräume der Bank bei der Gestaltung der Förderprogramme sind gering. Da das Vergütungssystem zukünftig über alle Ebenen einheitlich ausgestaltet ist, erhöht dies die Transparenz und die Akzeptanz des Vergütungssystems bei allen Beteiligten. Die Vergütungsstrategie der L-Bank, die daraus abgeleiteten Vergütungssysteme und Vergütungsparameter orientieren sich, unter Berücksichtigung der in der Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegten Ziele, an folgenden fünf Grundsätzen: 1.Angemessenheit Die Angemessenheit der Vergütung misst sich an der individuellen Leistung des Einzelnen. Der Ethik- und ­Verhaltenskodex der L-Bank formuliert wie folgt: „Grundlage für den gemeinsamen Erfolg ist die Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Gute Leistung soll belohnt werden. Fehlende Leistungsbereitschaft darf nicht zur Anerkennung führen.“ Im tariflichen Bereich wird die Angemessenheit durch eine Stellenbewertung gemäß § 6 des Manteltarifvertrags für das Bankgewerbe gewährleistet. Im außertariflichen Bereich belegen jährliche Vergütungsvergleiche die Angemessenheit. 2.Marktgerechtigkeit Zur Sicherung der Arbeitgeberattraktivität am Arbeitsmarkt müssen Vergütungssysteme marktgerecht ausgestaltet sein. Um eine zeitnahe Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungskräfte sicherzustellen, orientiert sich die L-Bank an den branchenüblichen Vergütungen, mindestens jedoch an den regionalen Märkten Karlsruhe und Stuttgart. Zukünftig wird Vergütung noch mehr als bisher zum Wettbewerbsfaktor im Employer Branding, da aufgrund des Fachkräftemangels die Akquisition hochqualifizierten Personals insbesondere in Spezialistenfunktionen für die L-Bank zunehmend schwieriger wird. 3.Nachhaltigkeit Ein auf eine nachhaltige Entwicklung der L-Bank und des Landes Baden-Württemberg ausgerichtetes Handeln ergibt sich aus dem gesetzlichen Förderauftrag der Bank und stellt die Grundlage der Geschäftstätigkeit dar. Für die L-Bank ist Nachhaltigkeit ein unternehmerisches Prinzip, das sie in einem eigenen Nachhaltigkeitskodex und in Nachhaltigkeitsleitlinien festgehalten hat. Vergütung soll nachhaltig motivieren und positive Verhaltensanreize setzen. Nachhaltig engagierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Bank. Offenlegungsbericht L-Bank 83 4.Risikoneutralität Die L-Bank verfügt über risikoneutrale Vergütungssysteme. Das Vergütungssystem der L-Bank schafft aufgrund seiner Konzeption keine negativen Anreizwirkungen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Das reine Fixvergütungssystem hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage der L-Bank und ist auch daher risikoneutral. 5.Transparenz Das Vergütungssystem der L-Bank ist nachvollziehbar und transparent. Die Vergütungssystematik ist vom Vorstand bis zum Banktarifangestellten einheitlich. Die Vergütungsparameter sind den Mitarbeitern bekannt, über alle Ebenen offengelegt und jederzeit in den Organisationsrichtlinien sowie auf der Homepage des Instituts einsehbar. Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im Jahr 2014 Die L-Bank galt nach der InstitutsVergV in der Fassung vom 6. Oktober 2010 nicht als bedeutendes Institut, da sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, die sogenannte Regelvermutung (§ 1 Abs. 2 alte Fassung der InstitutsVergV) mittels einer Risikoanalyse zu widerlegen. Die Bank war daher bislang nicht in der Pflicht, die Anforderungen an die Vergütungssysteme bedeutender Institute zu erfüllen. Mit Inkrafttreten der neugefassten InstitutsVergV im Januar 2014 hat die L-Bank die Vergütungssystematik einer grundlegenden Überprüfung unterzogen, in der neben dem Vergütungsbeauftragten und den internen Kontrollein­ heiten auch der Gesamtpersonalrat der Bank beteiligt war. Der Prozess wurde von Towers Watson begleitet. Die variable Vergütung der Mitarbeiter wurde in der Vergangenheit jährlich zum 1. Juli bzw. 1. August für die zurückliegenden 12 Monate als Einmalbetrag gewährt. Da ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf diese finanziellen Leistungen bestand, musste die L-Bank im laufenden Geschäftsjahr noch nach der alten Vergütungssystematik vergüten. Für den Ausgleich der Ansprüche der Tarifangestellten auf variable Vergütung im zweiten Halbjahr 2014 wurde mit dem Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung geschlossen. Den AT-Mitarbeitern wurde eine Einmalzahlung in Höhe der hälftigen Zahlung des vorangegangenen Bonuszeitraums angeboten, sofern zukünftig auf das neue Fixvergütungssystem umgestellt wird. Das Stellenbewertungs- und Vergütungssystem der L-Bank im Geschäftsjahr 2014 (vor Umstellung auf eine reine Fixvergütung) Tarifliche Angestellte Neben der tariflichen Grundvergütung konnten die Tarifangestellten als jährliche Einmalzahlung eine Leistungszulage in Höhe von bis zu 4.000 Euro erhalten. Die Vergabe der Leistungszulage erfolgte nach den Kriterien Arbeitsmenge, Arbeitsgüte, Engagement und Kooperationsbereitschaft. Außertarifliche Angestellte Neben der Grundvergütung konnten die AT-Angestellten einen leistungsabhängigen Bonus erhalten. Bezugsgrößen für die variable Vergütung waren der Unternehmenserfolg und die individuelle Leistung des Einzelnen. Die Leistung wurde dabei nicht nach einer konkreten mathematisch zu errechnenden Zielerreichung bemessen. Vielmehr unterlag die Vergabe einer Ermessensentscheidung des Vorstands, auf der Grundlage einer allgemeinen Leistungsbeurteilung des einzelnen Mitarbeiters durch den Vorgesetzten. Dabei wurden „soft facts“ für die Beurteilung herangezogen, da bei einem Förderinstitut die Orientierung an mathematisch berechenbaren Beurteilungskriterien nicht opportun erscheint. Offenlegungsbericht L-Bank 84 Folgende Beurteilungskriterien wurden angewendet: – Arbeitsergebnis, bezogen auf die Faktoren – Qualität – Quantität – Kostenbewusstsein, Rentabilität – Zeitmanagement – Zusammenarbeit mit Kunden (interne/externe), bezogen auf die Faktoren – Serviceorientierung – Beschwerdemanagement – Erarbeitung gemeinsamer Lösungen – Unterstützung, Beratung, Kollegialität – Kundenpflege und Akquisition – Repräsentanz der L-Bank nach außen – Führungsleistung, bezogen auf die Faktoren – Durchführen von Mitarbeitergesprächen – Information und Kommunikation – Kooperation und Integration – Konfliktfähigkeit – Einfühlungsvermögen – Mitarbeiterentwicklung – Sonstige Faktoren – Beachtung der institutsinternen Regelwerke – Beachtung der Strategien – Erlangte Qualifikationen Der Bonus konnte maximal 25 %, bei Bereichsleitern 35 % des Grundgehalts betragen. Voraussetzung war die entsprechende Bereitstellung eines Gesamtbudgets, das der Vorstand auf Basis des Unternehmenserfolges des Vorjahres festlegte. Bereichsleiter und deren Stellvertreter hatten darüber hinaus die Möglichkeit, eine unternehmenserfolgsabhängige Tantieme zu erhalten. Die Festlegung des Prozentsatzes der unternehmenserfolgsabhängigen Tantieme erfolgte für die jeweilige Personengruppe einheitlich. Die variable Vergütung für diese Personengruppe konnte maximal 37,5 % an der Gesamtvergütung betragen. Vorstand Für den Vorstand der L-Bank erfolgte, mit Ausnahme des zum 30. Juni 2014 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Christian Brand, die Umstellung auf eine reine Fixvergütung bereits im Geschäftsjahr 2014. Herrn Brand wurde neben der einzelvertraglich vereinbarten Grundvergütung eine unternehmenserfolgsabhängige variable Vergütung gezahlt, die sich am durchschnittlichen Betriebsergebnis nach Risiko der letzten drei Geschäftsjahre orientierte. Die variable Vergütung konnte maximal 33,3 % an der Gesamtvergütung betragen. Offenlegungsbericht L-Bank 85 Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 Gesamtbetrag der Vergütung der Mitarbeiter Unterteilt nach den Unternehmensbereichen (UB) – Zuordnung der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2014 – stellt sich der Gesamtbetrag der Vergütungen der Mitarbeiter für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt dar: 2014 in TEUR UB I UB II UB III UB IV Gesamt 1.208 11.852 22.173 10.315 45.548 Leistungszulagen der Tarifangestellten in TEUR 33 276 604 245 1.158 Anzahl der Tarifangestellten, die eine ­Leistungszulage erhalten haben 21 184 423 171 799 3.211 6.908 3.157 7.723 20.999 833 1.730 803 1.886 5.252 34 82 35 97 248 Gehälter der Tarifangestellten Fixe Vergütung der AT-Angestellten Variable Vergütung der AT-Angestellten Anzahl der AT-Angestellten, die eine ­variable Vergütung erhalten haben Bericht über die Vergütung derjenigen Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der L-Bank haben (Risk Taker) Die delegierte Verordnung (EU) Nr. 604/2014 zur Identifizierung von Risk Takern wurde am 6. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Technischen Regulierungsstandards (RTS) unterscheiden gemäß Art. 1 zwischen qualitativen Kriterien und quantitativen Kriterien zur Ermittlung der Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich (im Sinne von Art. 92 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU) wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt. Die L-Bank hat in einer detaillierten Risikoanalyse überprüft, ob sie Mitarbeiter hat, die gemäß den EBA-Kriterien als Risk Taker einzustufen sind. Risk Taker haben nicht automatisch einen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank, sondern wurden als Mitarbeiter dieser Gruppe identifiziert, weil sie eines der EBA-Kriterien erfüllen. Insofern ist die Bezeichnung Risk Taker missverständlich, weil auch Mitarbeiter die Bezeichnung Risk Taker erhalten, die selbst keine Risiken begründen können. Die L-Bank hat zum 31. Dezember 2014 71 Risk Taker mittels einer Scorecard identifiziert. Jeder AT-Mitarbeiter der Bank wurde auf Erfüllung der einzelnen EBA-Kriterien geprüft. Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Vergütung als Risk Taker klassifiziert wurden, aber keinen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben, wurden anschließend „de-identifiziert“. Entsprechend der Auslegungshilfe zu § 18 Abs. 2 InstitutsVergV wurde dieses Verfahren bei jeder Neueinstellung und bei jedem Stellenwechsel im AT-Bereich wiederholt. Offenlegungsbericht L-Bank 86 Unterteilt nach den Unternehmensbereichen (UB) – Zuordnung der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2014 – stellt sich der Gesamtbetrag aller Vergütungen der Risk Taker für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt dar: 2014 in TEUR UB I UB II UB III UB IV Gesamt 16 20 12 23 71 1.883 2.398 1.306 2.477 8.064 Variable Vergütung der Risk Taker 594 915 492 919 2.920 Davon: bar ausbezahlt 594 915 492 919 2.920 Anzahl der Risk Taker Fixe Vergütung der Risk Taker Bericht über die Vorstandsvergütung An die Vorstände der L-Bank wurden für das Jahr 2014 folgende Beträge gezahlt: 2014 in TEUR Christian Brand (Vorsitzender bis 30.06.2014) Dr. Axel Nawrath (Vorsitzender ab 01.07.2014) Prof. Dr. Manfred SchmitzKaiser Dr. Karl Epple Dr. Ulrich Theileis Gesamt 237 353 533 410 482 2.015 Sonstige geldwerte Vorteile 11 11 20 25 19 86 Vergütungen von Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand 44 8 5 10 3 68 Erfolgsabhängige Vergütung 119 0 0 0 0 119 Davon: bar ausbezahlt 119 0 0 0 0 119 Grund­ vergütung Für das Geschäftsjahr 2013 wurden 2014 erfolgsabhängige Vergütungen von 698 TEUR ausbezahlt. Im Jahr 2014 erhielten die Mitglieder des Vorstands Beihilfen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen in Höhe von insgesamt 31 TEUR. Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Versorgungszusage nach Beendigung der Vorstandstätigkeit. Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats der L-Bank ist dem Corporate Governance Bericht der L-Bank (veröffentlicht im Geschäftsbericht und auf der Homepage der L-Bank) zu entnehmen. Weitere Angaben zur Vergütungspolitik gemäß Art. 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Die in Ziffern h) ii) folgende des Artikels 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geforderten Angaben sind für die L-Bank nicht relevant, da weder an die Mitglieder der Geschäftsleitung noch an Risk Taker eine entsprechende Zahlung erfolgt. In der L-Bank wird eine Vergütung von 1 Mio. EUR oder mehr an eine einzelne Person nicht gezahlt. Offenlegungsbericht L-Bank 87 Herausgeber: L-Bank Schlossplatz 76113 Karlsruhe Tel. 0721 150-0 Fax 0721 150-1001 Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Tel. 0711 122-0 Fax 0711 122-2112 www.l-bank.de