Wie auch in der Humanmedizin sind Tierärzte bei der Abrechnung

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Bezahlung
Geschrieben von: Isabelle Heiss
Wie auch in der Humanmedizin sind Tierärzte bei der Abrechnung ihrer Leistungen an strenge
gesetzliche Regelungen gebunden.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999 in der zur Zeit gültigen Fassung
nach der zweiten Änderungsverordnung vom 30.06.2008 bildet die Grundlage für die
Abrechnung der tierärztlichen Leistungen.
Die Gebührenordnung soll zum einen den Tierbesitzer vor überhöhten Preisen schützen, zum
anderen soll sie der Praxis eine Kalkulation ermöglichen, die ihrer Kostenstruktur gerecht wird.
Um die Zahlungsabwicklung so einfach wie möglich zu halten, bitten wir Sie, nach jeder
Behandlung die anfallenden Kosten bar oder mittels EC- oder Kreditkarte
(Eurocard/Mastercard, Visa, American Express) zu bezahlen.
Im Gegenzug erhalten Sie von uns eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen in
Form einer Rechnung.
Unsere Zahlungsarten:
- Bar
- ec Karte
- Maestro-/Girocard
- American Express
- Visa
- Mastercard/Eurocard
- Diners Club/Discover
- JCB
- Kontaktlose Zahlung möglich für: Paypass (maestro, MasterCard, Visa Paywave) und
Apple Pay
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