Beschlussvorlage Az.: 2.2 / ABf Vorlage-Nr. X / 491 X öffentlich nichtöffentlich Datum 16.11.2009 Beschlussgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: Finanz- und Personalausschuss 30.11.2009 Kreisausschuss 07.12.2009 Kreistag 21.12.2009 TOP B e r a t u n g s e r g e b n i s Mehreinst. heit Ja Nein Enth. wie Vorl. geänd. beschl. vertagt Überplanmäßiger Aufwand / überplanmäßige Auszahlung gem. § 89 NGO i. V. m. § 65 NLO für die Zahlung des Kommunalen Finanzierungsanteils an die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung -AöR (ABf) Beschlussvorschlag: Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. der überplanmäßigen Ausgabe zur Zahlung des Kommunalen Finanzierungsanteils an die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung -AöR (ABf), Produkt P1.5.0.312000, Sachkonto 445400 – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in Höhe von 178.753,26 EUR wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden durch Aufwands-/Auszahlungseinsparungen bei dem Produkt 50000100, Sachkonten 401100 – Dienstaufwendungen Beamte und Sachkonto 401200 – Dienstaufwendungen Arbeitsnehmer sowie durch Mehrertrag/Mehreinzahlung bei dem Produkt P1.5.0.1.312000, Sachkonto 348400 – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). In Vertretung Stephan Manke Finanzielle Auswirkungen *) Jahr Produkt / Leistung / Investitionsobjekt 2009 P1.5.0.1.312000 Gesamtkosten der Maßnahme (Bedarf) Mittel stehen zur Verfügung in Höhe von Es fehlen Mittel in Höhe von (Rest) Jährliche Folgekosten Kostenstelle Sachkonto 445400 € € € € 178.753,26 178.753,26 0 *) Weitere Angaben (z. B. Gliederung der Folgekosten in Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Zinsen, Deckungsvorschlag) sind in der Sachdarstellung zu machen. Sachdarstellung: In der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung -AöR (ABf) erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Goslar sowohl Bundesaufgaben (ausschließlich) als auch die originäre kommunale Aufgabe (in Kombination mit Bundesaufgabe) „Kosten der Unterkunft –KdU“. Das Verhältnis von Bundes- zu Landkreisaufgabe beträgt ca. 2:1. Die Personalkosten für das gesamte Landkreispersonal erstattet die ABf auf der Grundlage von KGSt-Durchschnittswerten zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags. Auf die Informationsvorlage X / 404 vom 29.04.2009 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Es existiert somit ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Personalaufwand für das in der ABf eingesetzte Landkreispersonal und dem Ertrag aus der Personalkostenerstattung durch die ABf. Im Gegenzug hat der Landkreis an die ABf einen Finanzierungsanteil zu zahlen, der die Größenordnung der kommunalen Leistung abbildet. Der vom Landkreis Goslar an die ABf zu erstattende kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 12,6% bezieht sich auf das gesamte Verwaltungskostenbudget. Insbesondere wegen einer Erhöhung dieses Budgets im laufenden Jahr durch Umschichtung aus dem Eingliederungstitel hat sich der Anteil des Landkreises Goslar an den Verwaltungsausgaben gegenüber dem Ansatz entsprechend erhöht. Anhand der vorliegenden Rechnungen ergibt sich der o. g. überplanmäßige Betrag. Der überplanmäßigen Ausgabe stehen Einsparungen bei den Personalkosten für das Landkreispersonal in der ABf und Mehreinnahmen aus der Personalkostenerstattung durch die ABf gegenüber. Es handelt sich somit um eine aufwandsneutrale Umschichtung zwischen den einzelnen Finanzvolumina. die sich in einem eigenen, geschlossenen System bewegt.