Regierungspräsidium Gießen Rechtliche und verwaltungstechnische Rahmenbedingungen bei der Gewässerrenaturierung Berücksichtigung von fischereiökologischen Belangen bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung -Hegegemeinschaften in Hessen- Referenten: Walter Fricke Gießen, den 18. Oktober 2012 Regierungspräsidium Gießen Gliederung: 1. Hinweise zur ökologische Förderung der Fließgewässer 2. Ansprüche ausgewählter Fischarten 3. Hegegemeinschaften in Hessen 18. Oktober 2012 2 Regierungspräsidium Gießen Ökologie im Fluss • Fließgewässer stellen für viele spezialisierte Fischarten, Muscheln, Krebse sowie wirbellose Tiere und Pflanzen einen besonderen Lebensraum dar • Sohle, Wasserkörper, Ufer und Aue bilden gemeinschaftliche Ökosysteme • Diese Bereiche sind eng verzahnt und stehen intensiv miteinander in Wechselwirkung • In natürlichen Fließgewässern ist Holz in vielfacher Form vorhanden. Zweige, Äste , Wurzelstöcke und Baumstämme strukturieren Flussbett und Ufer • Eine ökologische Gewässerunterhaltung ist in § 28 im neuen WHG gesetzlich vorgegeben 18. Oktober 2012 3 Regierungspräsidium Gießen Naturnahe Profile strukturieren • Für die ökologischen Bedingungen im Gewässer spielt die Strömung eine ganz wesentliche Rolle • Totholz hat eine direkte und indirekte Bedeutung für Gewässerorganismen. Viele Arten nutzen Totholz als Nahrungsquelle und Lebensraum, es bietet Unterstände für Fische in allen Altersstadien und dient gleichzeitig auch als Lebensraum für Beutetiere der Fische • Indirekt verbessert die Strömung durch Totholz die Strukturen an Sohle und Ufer und fördert somit die biologische Vielfalt in Fließgewässern. • Geschiebezugaben sind eine Optimale Verbesserung der Sohlhabitate. Kiesige Substrate bieten in vielen Tieflandgewässern die besten, lagestabilen 18. Oktober 2012 4 Besiedlungsgrundlagen für Fische und Wirbellose Regierungspräsidium Gießen Fische brauchen Totholz Reichhaltig mit Totholz ausgestattete Fließgewässern weisen deutlich höhere Fischbestände auf, weil: • Totholz die Qualität der Nahrungsräume sowie der fischökologischen Funktionsräume sehr fördert • Fische bei normalem Abfluss und bei Hochwasser Totholz als Einstand bevorzugen (Schutzräume) • Fischbrut und Jungfische optimalen Schutz vor starker Strömung und Feinden in der Nähe kleiner Totholzansammlungen finden (Jungfischeinstände) • Größere Fische in ihren Ruhephasen großvolumige Totholzstrukturen als Versteck aufsuchen(Ruheräume) 18. Oktober 2012 5 Regierungspräsidium Gießen Fische brauchen störungsfreie Zeiten • Äsche, Bachforelle, Nase und Barbe sind sogenannte „Kieslaicher“, sie legen ihre Eier direkt über Kiesbänken ab • Die Laichzeit von Äsche und Nase liegt zwischen dem Anfang März. bis Mitte Mai • Die Barbe laicht vom Anfang Mai bis Mitte Juni und die Bachforelle vom Mitte Oktober bis Ende März • Bachforellen haben Ihre Laichphase von Mitte Oktober bis Ende März • Arbeiten im Gewässerbett in Bereichen mit Kiesbänken sollten zum Schutz der Eier möglichst nicht zwischen Anfang März und Ende Juni bzw. von Mitte Oktober bis Ende März erfolgen. •18. Oktober 2012 6 Regierungspräsidium Gießen Ansprüche der Barbe an ihren Lebensraum • Die Barbe ist die Leitart der Barbenregion und bewohnt als grundorientierter Fisch die strömenden Gewässerbereiche kleiner und größerer Flüsse • Sie bevorzugt strukturreiche Abschnitte mit einer sandigkiesigen Gewässersohle und tiefen Kolken mit mehr als 1 Meter Wassertiefe • Die Fische laichen über grob-kiesigem, überströmtem Substrat in relativ flachem Wasser. Die Eier entwickeln sich im Lückensystem des Substrates • Die Jungfische bevorzugen Flachbereiche mit vielfältigen Strukturen und sandig-kiesigem Substrat. 18. Oktober 2012 7 Regierungspräsidium Gießen Ansprüche der Nase an ihren Lebensraum • Die Nase bewohnt gut strukturierte, saubere Flüsse mit kräftiger Strömung und kiesig-steiniger Sohle • Die Fische besiedeln im Sommer flachere Bereiche und suchen nur als Ruhezonen Stellen mit über 1 Meter Tiefe auf • Zur Laichzeit schließen sich die Nasen zu großen Schwärmen zusammen und laichen über grobkiesigem, gut überströmten Substrat in Flachwasserbereichen • Jungfische bevorzugen Uferbereiche und andere Flachwasserzonen • Die Nase gewinnt ihre Nahrung beim Abweiden von Steinen und Felsblöcken durch Abraspeln von Algen und wirbellosen Kleintieren (Fraßspuren auf Steinen) 18. Oktober 2012 8 Regierungspräsidium Gießen Ansprüche der Äsche an ihren Lebensraum • Die Äsche ist die Leitart der Äschenregion und kommt in kleineren, sauberen und strukturreichen Flüssen mit Kies und Sandgrund vor • Die Fische stehen oft in Gruppen zusammen, während der Laichzeit werden jedoch kleinere Reviere bezogen und verteidigt • Die Fortpflanzung erfolgt von März bis Mai auf kiesigem flach überströmtem Substrat, wobei in Laichplatznähe Unterstände vorhanden sein müssen. • Die Jungfische halten sich Anfangs in strömungsarmen Zonen bei bodengebundener Lebensweise an deckungsreichen Ufern auf, später werden flache „Riffles“ mit 10-40 cm Tiefe bevorzugt 9 18. Oktober 2012 Regierungspräsidium Gießen Hegegemeinschaften in Hessen • Das Hessisches Fischereigesetz schreibt vor, dass alle Fischereirechte an Fließgewässern einschließlich aller damit in Verbindung stehenden, für den Fischwechsel nicht abgesperrten Wasserflächen eine Hegegemeinschaft bilden • Hegegemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes • Hegegemeinschaften sollen im Regelfall die Gewässer mindestens einer Gewässerregion zum Zweck der inhaltlichen und einheitlichen Pflege, Hege und Bewirtschaftung umfassen • Den Hegegemeinschaften obliegt die Aufstellung eines Hegeplans 18. Oktober 2012 10 Regierungspräsidium Gießen 18. Oktober 2012 11 Regierungspräsidium Gießen Hegeplan und WasserRahmenRichtline • Die Erstellung des Hegeplans erfolgt durch die HG in Abstimmung mit der OWB • Das Herstellen des Benehmens mit der OWB ist gemäß § 6 Abs. 2 der VO über die Hegegemeinschaften vorgegeben. • Die Planungsdaten aus dem WRRL-Maßnahmenprogramm werden der HG als Baustein mit Text und Karten digital zur Verfügung gestellt. • Dieser Baustein wird direkt in den Hegeplan übernommen. 18. Oktober 2012 12 Regierungspräsidium Gießen Beteiligung der HG bei genehmigungsfreien Maßnahmen • Einladung zur „modifizierten“ Gewässerschau (UWB) • Vertreter der Hegegemeinschaft nimmt am Ortstermin teil (Abstimmung mit allen Betroffenen) • abgestimmte Maßnahmen werden im Protokoll festgehalten 18. Oktober 2012 13 Regierungspräsidium Gießen Beteiligung der HG bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen • die Planerstellung erfolgt durch die Kommune • Eine frühzeitig Einbindung der Hegegemeinschaft durch die Kommune ist sinnvoll • Die Plangenehmigung erfolgt durch Landkreis bzw. durch das Regierungspräsidium 18. Oktober 2012 14 Regierungspräsidium Gießen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 18. Oktober 2012 15