Hegegemeinschaften in Hessen

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Regierungspräsidium Gießen
Rechtliche und verwaltungstechnische
Rahmenbedingungen bei der Gewässerrenaturierung
Berücksichtigung von fischereiökologischen Belangen
bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung
-Hegegemeinschaften in Hessen-
Referenten: Walter Fricke
Gießen, den 18. Oktober 2012
Regierungspräsidium Gießen
Gliederung:
1. Hinweise zur ökologische Förderung der Fließgewässer
2. Ansprüche ausgewählter Fischarten
3. Hegegemeinschaften in Hessen
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Ökologie im Fluss
• Fließgewässer stellen für viele spezialisierte Fischarten,
Muscheln, Krebse sowie wirbellose Tiere und Pflanzen einen
besonderen Lebensraum dar
• Sohle, Wasserkörper, Ufer und Aue bilden gemeinschaftliche
Ökosysteme
• Diese Bereiche sind eng verzahnt und stehen intensiv
miteinander in Wechselwirkung
• In natürlichen Fließgewässern ist Holz in vielfacher Form
vorhanden. Zweige, Äste , Wurzelstöcke und Baumstämme
strukturieren Flussbett und Ufer
• Eine ökologische Gewässerunterhaltung ist in § 28 im neuen WHG
gesetzlich vorgegeben
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Naturnahe Profile strukturieren
• Für die ökologischen Bedingungen im Gewässer spielt die
Strömung eine ganz wesentliche Rolle
• Totholz hat eine direkte und indirekte Bedeutung für
Gewässerorganismen. Viele Arten nutzen Totholz als
Nahrungsquelle und Lebensraum, es bietet Unterstände für
Fische in allen Altersstadien und dient gleichzeitig auch als
Lebensraum für Beutetiere der Fische
• Indirekt verbessert die Strömung durch Totholz die Strukturen an
Sohle und Ufer und fördert somit die biologische Vielfalt in
Fließgewässern.
• Geschiebezugaben sind eine Optimale Verbesserung der
Sohlhabitate. Kiesige Substrate bieten in vielen
Tieflandgewässern die besten, lagestabilen
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Besiedlungsgrundlagen
für Fische und Wirbellose
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Fische brauchen Totholz
Reichhaltig mit Totholz ausgestattete Fließgewässern weisen
deutlich höhere Fischbestände auf, weil:
• Totholz die Qualität der Nahrungsräume sowie der
fischökologischen Funktionsräume sehr fördert
• Fische bei normalem Abfluss und bei Hochwasser Totholz als
Einstand bevorzugen (Schutzräume)
• Fischbrut und Jungfische optimalen Schutz vor starker
Strömung und Feinden in der Nähe kleiner
Totholzansammlungen finden (Jungfischeinstände)
• Größere Fische in ihren Ruhephasen großvolumige
Totholzstrukturen als Versteck aufsuchen(Ruheräume)
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Fische brauchen störungsfreie Zeiten
• Äsche, Bachforelle, Nase und Barbe sind sogenannte
„Kieslaicher“, sie legen ihre Eier direkt über Kiesbänken ab
• Die Laichzeit von Äsche und Nase liegt zwischen dem Anfang
März. bis Mitte Mai
• Die Barbe laicht vom Anfang Mai bis Mitte Juni und die
Bachforelle vom Mitte Oktober bis Ende März
• Bachforellen haben Ihre Laichphase von Mitte Oktober bis Ende
März
• Arbeiten im Gewässerbett in Bereichen mit Kiesbänken sollten
zum Schutz der Eier möglichst nicht zwischen Anfang März und
Ende Juni bzw. von Mitte Oktober bis Ende März erfolgen.
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Ansprüche der Barbe an ihren Lebensraum
• Die Barbe ist die Leitart der Barbenregion und bewohnt als
grundorientierter Fisch die strömenden Gewässerbereiche
kleiner und größerer Flüsse
• Sie bevorzugt strukturreiche Abschnitte mit einer sandigkiesigen Gewässersohle und tiefen Kolken mit mehr als 1
Meter Wassertiefe
• Die Fische laichen über grob-kiesigem, überströmtem Substrat
in relativ flachem Wasser. Die Eier entwickeln sich im
Lückensystem des Substrates
• Die Jungfische bevorzugen Flachbereiche mit vielfältigen
Strukturen und sandig-kiesigem Substrat.
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Ansprüche der Nase an ihren Lebensraum
• Die Nase bewohnt gut strukturierte, saubere Flüsse mit kräftiger
Strömung und kiesig-steiniger Sohle
• Die Fische besiedeln im Sommer flachere Bereiche und suchen
nur als Ruhezonen Stellen mit über 1 Meter Tiefe auf
• Zur Laichzeit schließen sich die Nasen zu großen Schwärmen
zusammen und laichen über grobkiesigem, gut überströmten
Substrat in Flachwasserbereichen
• Jungfische bevorzugen Uferbereiche und andere
Flachwasserzonen
• Die Nase gewinnt ihre Nahrung beim Abweiden von Steinen und
Felsblöcken durch Abraspeln von Algen und wirbellosen
Kleintieren (Fraßspuren auf Steinen)
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Ansprüche der Äsche an ihren Lebensraum
• Die Äsche ist die Leitart der Äschenregion und kommt in
kleineren, sauberen und strukturreichen Flüssen mit Kies und
Sandgrund vor
• Die Fische stehen oft in Gruppen zusammen, während der
Laichzeit werden jedoch kleinere Reviere bezogen und
verteidigt
• Die Fortpflanzung erfolgt von März bis Mai auf kiesigem flach
überströmtem Substrat, wobei in Laichplatznähe Unterstände
vorhanden sein müssen.
• Die Jungfische halten sich Anfangs in strömungsarmen Zonen
bei bodengebundener Lebensweise an deckungsreichen Ufern
auf, später werden flache „Riffles“ mit 10-40 cm Tiefe bevorzugt 9
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Hegegemeinschaften in Hessen
• Das Hessisches Fischereigesetz schreibt vor, dass alle
Fischereirechte an Fließgewässern einschließlich aller damit in
Verbindung stehenden, für den Fischwechsel nicht
abgesperrten Wasserflächen eine Hegegemeinschaft bilden
• Hegegemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen
Rechtes
• Hegegemeinschaften sollen im Regelfall die Gewässer
mindestens einer Gewässerregion zum Zweck der inhaltlichen
und einheitlichen Pflege, Hege und Bewirtschaftung umfassen
• Den Hegegemeinschaften obliegt die Aufstellung eines
Hegeplans
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Hegeplan und WasserRahmenRichtline
• Die Erstellung des Hegeplans erfolgt durch die HG in
Abstimmung mit der OWB
• Das Herstellen des Benehmens mit der OWB ist gemäß § 6
Abs. 2 der VO über die Hegegemeinschaften vorgegeben.
• Die Planungsdaten aus dem WRRL-Maßnahmenprogramm
werden der HG als Baustein mit Text und Karten digital zur
Verfügung gestellt.
• Dieser Baustein wird direkt in den Hegeplan übernommen.
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Beteiligung der HG bei genehmigungsfreien
Maßnahmen
•
Einladung zur „modifizierten“ Gewässerschau (UWB)
•
Vertreter der Hegegemeinschaft nimmt am Ortstermin teil
(Abstimmung mit allen Betroffenen)
•
abgestimmte Maßnahmen werden im Protokoll festgehalten
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Beteiligung der HG bei
genehmigungspflichtigen Maßnahmen
• die Planerstellung erfolgt durch die Kommune
• Eine frühzeitig Einbindung der Hegegemeinschaft durch die
Kommune ist sinnvoll
• Die Plangenehmigung erfolgt durch Landkreis bzw. durch
das Regierungspräsidium
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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