Der Gemeinderat Rathaus, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0)33 225 82 17, Fax +41 (0)33 225 82 02 [email protected], www.thun.ch Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2012 Motion Nr. M 4/2012 Motion betreffend Erhöhung ökologischer Pflege von öffentlichen Grünflächen Fraktion Grüne und SP vom 28. Juni 2012; Beantwortung Wortlaut der Motion Antrag Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Ziel von "Fördern und Erhalten von naturnahen Grünflächen (Gestaltung und Pflege)“ nachzukommen und diese Flächen mit geeigneten Massnahmen wieder auf ca. 50 % zu erhöhen, wie dies im Jahresbericht 2010 ein Ziel war. Begründung Öffentliche Grünflächen sind für die Naherholung wie Flanieren, Spiel und Sport sehr wichtig. Sie erfüllen zudem eine ökologische Funktion, indem sie Lebensraum für einheimische Tiere und Pflanzen sind und das Stadtklima regulieren. Dies wird in der Zielsetzung von Stadtgrün mit "Förderung und Erhalten der naturnahen Gestaltung und des naturnahen Unterhalts der Grünanlagen an geeigneten Orten" bestätigt. Im Jahresbericht 2010 wurde bei den öffentlichen Grünanlagen ein Ziel von 51 % ökologisch sinnvoll unterhaltener Flächen angegeben, die Sollgrösse betrug 50 %. Im Jahresbericht 2011 ist die Vorgabe von einem ökologischen sinnvollem Anteil gepflegter Flächen verschwunden und dem Anhang ist zu entnehmen, dass die Flächen mit naturnaher und extensiver Pflege noch 19.5 % ausmachen, also weniger als die Hälfte, obwohl diese Flächen bedeutend weniger Pflegeaufwand nach sich ziehen, gemäss Anhang. So sprechen ökologische, ökonomische und soziale Gründe (Naherholung) für einen angemessenen Anteil an naturnahen öffentlichen Grünflächen. Damit die Umsetzung gelingen kann, müssen diese Grundsätze bereits bei den Wettbewerben von öffentlichen Grünanlagen als Zielsetzungen definiert werden. Im Baugesetz im Art. 6 Aussenraumgestaltung Abs. 2 wird von den Bauherren richtigerweise auch verlangt, dass sie auf "ökologisch und gestalterisch wirksame Art" ihre Flächen begrünen. Dies muss für die öffentlichen Grünflächen gleichsam gelten. Stellungnahme des Gemeinderates Motionsfähigkeit Motionen verpflichten den Gemeinderat, dem Stadtrat einen bestimmten Beschluss- oder Reglementsentwurf vorzulegen oder eine andere Massnahme im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats oder der Stimmberechtigten zu treffen (Art. 49 Abs. 1 Geschäftsreglement Stadtrat). Der Motionstext will hingegen den Gemeinderat zu einem Verhalten verpflichten, nämlich einem bestimmten Ziel auf operativer Ebene nachzukommen. Dazu wäre ein Postulat das passende Instrument. Definition Ökologie In der Gesellschaft wird der Begriff Ökologie zunehmend zur Beschreibung des Verhältnisses zwischen Mensch und Umwelt verwendet. Die Förderung, Erhaltung und Pflege von ökologischen Flächen bedeutet, dass die Beziehungen der einzelnen Lebewesen z. B. im Stadtgebiet zwischen den unterschiedlichen Flächen vernetzt und gefördert werden. 22.11.2012 TBA - Q:Daten/Stadtrat/Berichte/SRB M 04-2012 ökologische Pflege Grünflächen.doc Seite 1/3 Stadtrat von Thun - Sitzung vom 14.12.2012 - Motion M 4/2012 - Pflege öffentlicher Grünflächen Für die Jahresberichterstattung wurde die Definition "ökologisch gepflegte Bereiche" gleichgesetzt mit der Anzahl Pflegeeingriffe in einer Fläche pro Jahr. An diesem Grundsatz wurde in den vergangenen Jahren nichts verändert. Naturnah Extensiv ökologische Flächenbewirtschaftung 1 Pflegeeingriff pro Jahr 2 - 3 Pflegeeingriffe pro Jahr Beispiele: Beispiele: Biotope Strassenbegleitende Grünstreifen Wildhecken Regenwasserbecken Regenwasserbecken Formhecken Restflächen Intensiv Mind. 4 Pflegeeingriffe pro Jahr Beispiele: Freizeitanlagen / Pärke Schulanlagen Kindergärten Sportanlagen Als ökologische Flächen gelten naturnah und extensiv gepflegte Grünflächen. Die ökologische Bewirtschaftung hat dabei einen zentralen Stellenwert. Die Artenvielfalt soll situationsgerecht und vielfältig sein, der Einsatz von Hilfsstoffen tief gehalten und das Erscheinungsbild ansprechend gestaltet werden. Das Tiefbauamt ist für die Pflege der städtischen Grün- und Infrastrukturanlagen verantwortlich. Stadtgrün und das Strasseninspektorat pflegen hauptsächlich Flächen im Siedlungs- und Verkehrsgebiet, aktuell 771'442 m2 von 10.3 km2. Dies entspricht 7.4 % der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Für die Pflege der naturnahen Flächen wird oft auch mit Pro Natura zusammengearbeitet. Die Biodiversitätsstrategie des Bundes fordert folgendes: „Die ökologische Ausgestaltung von Grün- und Freiflächen im Siedlungsraum spielt eine grosse Rolle im Rahmen der Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Schweiz. Der Siedlungsraum bietet eine Vielzahl von verschiedenen speziellen Standorten und Nischen für Tier- und Pflanzenarten, welche als Ersatz für die dramatisch schwindenden Lebensräume in der freien Landschaft dienen können.“ (vgl. dazu Biodiversitätsstrategie CH. Das Ziel darin wird wie folgt formuliert: „Die Biodiversität im Siedlungsraum wird bis 2020 so gefördert, dass der Siedlungsraum zur Vernetzung von Lebensräumen beiträgt, siedlungsspezifische Arten erhalten bleiben und der Bevölkerung das Naturerlebnis in der Wohnumgebung und im Naherholungsgebiet ermöglicht wird.“) Neue Datenerfassung Das Tiefbauamt begann 2006 laufend alle Unterhaltsflächen digital zu erfassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Unterhaltsflächen in der alten Statistik ungenau erfasst wurden. Die Hauptkriterien für die Unterscheidung der Flächen ist die Art der Bewirtschaftung (siehe oben). Diese wurden nicht verändert. Die neue Erfassung der Flächen hat eine Verschiebung der Anteile zur Folge. Die neu betrachtete Gesamtfläche hat von 624'000 m2 (Jahr 2010) auf heute aktuell erfasste 771'000 m2 (Jahr 2012) zugenommen. Zentral ist die Aussage, dass auf dem Stadtgebiet keine Grünfläche anders gepflegt wird als bisher. Dass der Anteil ökologisch wertvoller Flächen neu mit ca. 32 % ausgewiesen wird, ist eine Korrektur auf Grund der genaueren Erfassung. 22.11.2012 TBA - Q:Daten/Stadtrat/Berichte/SRB M 04-2012 ökologische Pflege Grünflächen.doc Seite 2/3 Stadtrat von Thun - Sitzung vom 14.12.2012 - Motion M 4/2012 - Pflege öffentlicher Grünflächen Datenwiedergabe im Jahresbericht Die neu erhobenen Daten haben zu einer Anpassung der Standards geführt. Der Stadtrat hat mit der Genehmigung des Budgets 2011 dem Wegfall einer bezifferten Sollgrösse für naturnahe Flächen zugestimmt. Sinnvoll und praxisnah ist die Definition einer Bandbreite von ökologisch wertvollen Flächen zwischen 30 bis 35 %. Mit diesem Anteil ökologisch sinnvoll gepflegter Flächen an der Gesamtgrünfläche liegt die Stadt Thun im Vergleich zu anderen Städten ähnlicher Grösse im Durchschnitt. Durch den Ausbau von Sportplätzen erhöht sich die Grünfläche, der Anteil ökologisch bewirtschafteter Grünfläche nimmt jedoch ab. Beispiel Selve-Park: ¼ extensiv, ¾ intensiv gepflegte Fläche. Der Auftrag des Förderns und Erhaltens naturnaher Gestaltung und Unterhalt der Grünanlagen bleibt in jedem Fall bestehen. Für Stadtgrün ist es eine Selbstverständlichkeit, die Flächen, welche ökologisch bewirtschaftet werden, auch weiterhin zu erhalten. Daran hält auch der Gemeinderat fest. Da der Vorstoss nicht motionsfähig ist, wird eine Annahme als Postulat beantragt. Die Prüfung ist mit der vorliegenden Antwort erfolgt. Es wird deshalb die gleichzeitige Abschreibung beantragt. Antrag Ablehnung der Motion. Annahme als Postulat und gleichzeitige Abschreibung. Thun, 22. November 2012 Für den Gemeinderat der Stadt Thun Der Stadtpräsident Raphael Lanz Der Stadtschreiber Bruno Huwyler Müller 22.11.2012 TBA - Q:Daten/Stadtrat/Berichte/SRB M 04-2012 ökologische Pflege Grünflächen.doc Seite 3/3