Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt Abteilung Naturschutz und Wald Osnabrück, Herpin 2006-07-03 4204 Vortrag zum Thema „Vereinbarkeit von Kompensation, Natura 2000 und WRRL“ bei der Arbeitgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens am 09.07.2007 in Hannover hier: Kurzfassung 1. Vorstellung 2. Einleitung Bei der Umsetzung der FFH RL und EU-WRRL wird es aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben erforderlich sein, Kooperationen mit anderen Fachdisziplinen bei der Realisierung von Maßnahmen einzugehen. Eine Alternative ist die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und anderen Vorhabensträgern explizit an die Fließgewässer. Nachfolgend soll dokumentiert werden, dass bei einem kooperativen Umgang aller Beteiligten eine Vereinbarkeit von Kompensation, Natura 2000 und EU-WRRL möglich und vor allen sinnvoll ist. 3. Übersicht über den Landkreis Osnabrück Der Landkreis Osnabrück ist mit ca. 2.121,59 km² der zeitgrößte Landkreis in Niedersachsen. Mit über 359.000 Einwohnern im Landkreis und ca. 160.000 Einwohnern in der Stadt Osnabrück gehört das Osnabrücker Land zu einen der dicht besiedelten Regionen in Niedersachsen. Naturräumlich wird der Landkreis im Norden durch die naturräumliche Region „Ems-Hunte-Geest“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ geprägt, die wiederum in fünf Landschaftseinheiten unterteilt ist. Im Süden sind die Höhen der naturräumlichen Region „Osnabrücker Hügelland“ in vier Landschaftseinheiten gegliedert. Neben der vielfältigen Landschaft ist die große Anzahl der Fließgewässer im Landkreis hervorzuheben. Allen voran ist die Hase als größtes Nebengewässer der Ems zu nennen, die das Landkreisgebiet und der Stadt Osnabrück als Verbindungsgewässer (Nds. Fließgewässerschutzsystem) durchfließt. Die Hunte als Teil des Einzugsgebietes der Weser erschließt den östlichen Teil des Landkreises. Die Fließgewässer im südwestlichen Teil gehören in das direkte Einzugsgebiet der Ems. Die Gewässer Hase in Süd-Nord-Richtung und der Mittellandkanal in West-OstRichtung gehören in die Klassifizierung I. Ordnung nach dem Nieders. Wassergesetz. Mit ca. 1.600 km Gewässer II.Ordnung und über 7.500 km Gewässer III. Ordnung ist der Landkreis mit einem dicht gespanntem Netz von Fließgewässern überzogen. Auch naturschutzfachlich hat der Landkreis Osnabrück einiges zu bieten. Neben 27 ausgewiesenen Naturschutzgebieten (ca. 6,5 % der Kreisfläche)und 148 verordneten Naturdenkmalen sind im Landkreis 24 FFH-Gebietskulissen und zwei EU-Vogelschutzgebiete gemeldet worden. Davon sind sechs FFH-Gebiete Fließgewässer mit unterschiedlichster Ausprägung. Die Lauflänge beträgt insgesamt fast 200 km. Über 1/3 der Landkreisfläche sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der Naturpark TERRA.vita umfasst ca. 42 % der Kreisfläche. 4. Beispiele: Anhand der nachfolgenden Beispiele soll die Vereinbarkeit von Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, den jeweiligen Erhaltungszielen der FFH-RL und den Anforderungen der WRRL dokumentiert werden. Die daraus entstehenden Synergieeffekte für den Naturschutz, die Wasserwirtschaft, die Flurneuordnung und die Bauleitplanung aber auch andere Fachdisziplinen wie Gewässerunterhaltung und Landwirtschaft sollen exemplarisch dargestellt werden. Revitalisierung von Fluss begleitenden Flächen: Hase bei Rüsfort, Gemeinde Gehrde Hase-Wrau, Gemeinde Badbergen, Durchgängigkeit von Fließgewässern: Reitbach, Gemeinde Nortrup Gewässerrandstreifen an Fließgewässern: Wehdemühlenbach, Gemeinde Berge Gewässerverlegung –bzw. Aufwertung: Düte, Stadt Georgsmarienhütte Biotope im Seitenschluss von Fließgewässern: Bühnerbach; Flächenpool „Stiftung Hof Hasemann“, Stadt Bramsche 5. Vorteile, Nachteile, Probleme, Lösungen Vorteile in Schlagworten: • • • • • Kompensationsmaßnahmen für die Umsetzung Europa rechtlicher Vorgaben Umsetzung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises und der Landschaftspläne der Städte und Gemeinden Erforderliche Zusammenarbeit zwischen allen Fachdisziplinen Synergieeffekte bei der Beseitigung von Akzeptanzproblemen für das europäische Netzwerk „Natura 2000“ und der EU-WRRL Größtmögliche Transparenz bei der Realisierung der angestrebten Maßnahmen Vorteile: Die Alternative, Kompensationsmaßnahmen gezielt an wertvolle Fließgewässer zu legen, kommt den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Osnabrück und der vorhandenen Landschaftsplänen der Städte und Gemeinden sehr entgegen. Wenn gleichzeitig die Erhaltungsziele der FFH-RL und die Maßnahmenvorgaben der WRRL entwickelt bzw. realisiert werden können, kann dies nur im Sinne aller Beteiligten sein. Vor allem die erforderliche Zusammenarbeit und die enge Abstimmung zwischen Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Flurneuordnung, Kommunen und Naturschutz ist der Grundstein für die Umsetzung der europäischen Richtlinien. Die daraus abzuleitenden Synergieeffekte können dazu führen, bei allen Beteiligten die Akzeptanzprobleme für das europäische Netzwerk „Natura 2000“ und der EUWRRL zu verringern. Dabei ist eine möglichst große Transparenz der angestrebten Maßnahmen unbedingt erforderlich. Nachteile in Schlagworten: • • oft fehlender Funktionsbezug bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung Zielkonflikte zwischen FFH-RL und WRRL Nachteile: Im Kontext zu den Inhalten der Eingriffsregelung ist der dort geforderte Bezug zu den verloren gegangenen Funktionen und Werten durch den Eingriff in Natur und Landschaft nicht immer herstellbar. Leider scheinen in manchen Fällen die europäischen Richtlinien in ihren Zielbestimmung konträr zu sein. D.h., die FFH-Erhaltungsziele stimmen mit der Maßnahmenplanung der WRRL nicht immer überein. Beispiel: Steinbeißer Diese Diskrepanzen ließen sich in den Gebietskooperationen grundsätzlich lösen, wenn die Repräsentanz des Naturschutzes in diesen Gremien ausreichend vorhanden wäre. Probleme in Schlagworten: • • • • Verfügbarkeit von adäquaten Flächen angesichts der zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft durch Biogasanlagen und Veredelungsbetrieben Gestaltung und Unterhaltung der Gewässer begleitenden Naturschutzflächen Abstimmungsdefizite zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der FFH-RL/WRRL; Unterrepräsentation des Naturschutzes in den Gebietskooperationen Probleme: Wie bei allen Naturschutzmaßnahmen ist die Verfügbarkeit von adäquaten Flächen ein großes Problem. Besonders dann, wenn landwirtschaftliche Nutzflächen der konventionellen Landwirtschaft entzogen werden. Beispiel: Revitalisierung von Niederungs- bzw. Aueflächen. Angesichts der festzustellenden Intensivierung in der Landwirtschaft durch Herstellung von Biogasanlagen und Neuansiedlungen von Veredelungsbetrieben wird die Bereitstellung von Flächen für den Naturschutz immer schwieriger. Wie immer bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen ist die Finanzierung nur unter Mithilfe von Kooperationspartnern möglich. Dies bedarf eines sehr aufwendigen und Zeit intensiven Vorlaufs hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln. Auch die Werbung von Partnern generell ist nur mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Synergieeffekte Erfolg versprechend. Wie immer bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sind im Vorfeld Bedenken auszuräumen, Akzeptanz zu schaffen und Vorteile zu benennen. Auch die nachfolgende Nutzung und die anschließende Unterhaltung sind im Vorfeld abzuklären. Auch hier ist Überzeugungsarbeit zu leisten. Das kostet Zeit und mit unter auch Nerven! Leider bestehen immer noch Abstimmungsprobleme zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien. Da mag vor allem mit der Unterrepräsentanz des Naturschutzes in den WRRL-Gebietskooperationen zusammen hängen. Lösungen in Schlagworten: • • • • • • Bereitstellung von Flächen durch Flurordnungsverfahren Intensive Absprache zwischen allen Beteiligten Mehr Naturschutzpräsens in den Gebietskooperationen Bereitstellung von Fördermitteln Nutzung s.g. Flächenpools Einsatz von Ersatzgeld Lösungen: Gute Erfahrungen bei der Bereitstellung von Flächen sind im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren zu nennen. Die Möglichkeit, hier die Bodenordnung so zu organisieren, dass alle Beteiligten Vorteile genießen, ist ausgesprochen Ziel führend. Auch die Bereitschaft der Kommunen, Flächen für die Kompensation beispielsweise in bzw. an FFH-Kulissen legen zu lassen ist nicht immer selbstverständlich. Aber die Kommunen haben erkannt, dass die Verfügbarkeit von Flächen an Fließgewässern eher hergestellt werden kann. Auch der Einsatz des Ersatzgeldes hat sich bei der Finanzierung von Maßnahmen als Komplementärmittel bewährt. Die Realisierung von Maßnahmen in Flächenpools ist eine weitere sinnvolle und nachhaltig wirkende Umsetzungsalternative und führt zudem zu einer problemlosen Abarbeitung von Kompensationsmaßnahmen. 6. Fazit Fazit in Schlagworten: • • • Fließgewässer als lineare Landschaftselemente prädestiniert für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen Synergieeffekte bei der Abarbeitung der Europa rechtlichen Vorgaben Vereinbarkeit insgesamt nur möglich in Kooperation mit allen Beteiligten Die Fließgewässer im Landkreis Osnabrück sind als lineare Landschaftselemente schon von je her Zielgebiete für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen gewesen. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises sind diese Zielvorgaben dokumentiert. Die FFH-RL und die WRRL unterstreichen durch ihren engen Umsetzungszeitplan die Erfordernisse, Maßnahmen an und in Fließgewässern zu planen und zu realisieren. Eine Vereinbarkeit Kompensation, Natura 2000 und EU-WRRL ist möglich und sinnig. Dies ist jedoch nur in Kooperation mit allen Beteiligten durchführbar!