Landkreis Osnabrück Osnabrück, 2006-07

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Landkreis Osnabrück
Fachdienst Umwelt
Abteilung Naturschutz und Wald
Osnabrück,
Herpin
2006-07-03
4204
Vortrag zum Thema „Vereinbarkeit von Kompensation, Natura 2000 und WRRL“
bei der Arbeitgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens am
09.07.2007 in Hannover
hier: Kurzfassung
1. Vorstellung
2. Einleitung
Bei der Umsetzung der FFH RL und EU-WRRL wird es aufgrund der engen zeitlichen
Vorgaben erforderlich sein, Kooperationen mit anderen Fachdisziplinen bei der
Realisierung von Maßnahmen einzugehen.
Eine Alternative ist die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen aus der
Eingriffsregelung in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und anderen
Vorhabensträgern explizit an die Fließgewässer.
Nachfolgend soll dokumentiert werden, dass bei einem kooperativen Umgang aller
Beteiligten eine Vereinbarkeit von Kompensation, Natura 2000 und EU-WRRL
möglich und vor allen sinnvoll ist.
3. Übersicht über den Landkreis Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück ist mit ca. 2.121,59 km² der zeitgrößte Landkreis in
Niedersachsen. Mit über 359.000 Einwohnern im Landkreis und ca. 160.000
Einwohnern in der Stadt Osnabrück gehört das Osnabrücker Land zu einen der
dicht besiedelten Regionen in Niedersachsen.
Naturräumlich wird der Landkreis im Norden durch die naturräumliche Region
„Ems-Hunte-Geest“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ geprägt, die wiederum in fünf
Landschaftseinheiten unterteilt ist.
Im Süden sind die Höhen der naturräumlichen Region „Osnabrücker Hügelland“ in
vier Landschaftseinheiten gegliedert.
Neben der vielfältigen Landschaft ist die große Anzahl der Fließgewässer im
Landkreis hervorzuheben.
Allen voran ist die Hase als größtes Nebengewässer der Ems zu nennen, die das
Landkreisgebiet und der Stadt Osnabrück als Verbindungsgewässer (Nds.
Fließgewässerschutzsystem) durchfließt.
Die Hunte als Teil des Einzugsgebietes der Weser erschließt den östlichen Teil des
Landkreises. Die Fließgewässer im südwestlichen Teil gehören in das direkte
Einzugsgebiet der Ems.
Die Gewässer Hase in Süd-Nord-Richtung und der Mittellandkanal in West-OstRichtung gehören in die Klassifizierung I. Ordnung nach dem Nieders.
Wassergesetz.
Mit ca. 1.600 km Gewässer II.Ordnung und über 7.500 km Gewässer III. Ordnung
ist der Landkreis mit einem dicht gespanntem Netz von Fließgewässern überzogen.
Auch naturschutzfachlich hat der Landkreis Osnabrück einiges zu bieten.
Neben 27 ausgewiesenen Naturschutzgebieten (ca. 6,5 % der Kreisfläche)und 148
verordneten Naturdenkmalen sind im Landkreis 24 FFH-Gebietskulissen und zwei
EU-Vogelschutzgebiete gemeldet worden. Davon sind sechs FFH-Gebiete
Fließgewässer mit unterschiedlichster Ausprägung. Die Lauflänge beträgt insgesamt
fast 200 km.
Über 1/3 der Landkreisfläche sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der
Naturpark TERRA.vita umfasst ca. 42 % der Kreisfläche.
4. Beispiele:
Anhand der nachfolgenden Beispiele soll die Vereinbarkeit von Kompensation von
Eingriffen in Natur und Landschaft, den jeweiligen Erhaltungszielen der FFH-RL und
den Anforderungen der WRRL dokumentiert werden.
Die daraus entstehenden Synergieeffekte für den Naturschutz, die
Wasserwirtschaft, die Flurneuordnung und die Bauleitplanung aber auch andere
Fachdisziplinen wie Gewässerunterhaltung und Landwirtschaft sollen exemplarisch
dargestellt werden.
Revitalisierung von Fluss begleitenden Flächen:
Hase bei Rüsfort, Gemeinde Gehrde
Hase-Wrau, Gemeinde Badbergen,
Durchgängigkeit von Fließgewässern:
Reitbach, Gemeinde Nortrup
Gewässerrandstreifen an Fließgewässern:
Wehdemühlenbach, Gemeinde Berge
Gewässerverlegung –bzw. Aufwertung:
Düte, Stadt Georgsmarienhütte
Biotope im Seitenschluss von Fließgewässern:
Bühnerbach; Flächenpool „Stiftung Hof Hasemann“, Stadt Bramsche
5. Vorteile, Nachteile, Probleme, Lösungen
Vorteile in Schlagworten:
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Kompensationsmaßnahmen für die Umsetzung Europa rechtlicher Vorgaben
Umsetzung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises und der
Landschaftspläne der Städte und Gemeinden
Erforderliche Zusammenarbeit zwischen allen Fachdisziplinen
Synergieeffekte bei der Beseitigung von Akzeptanzproblemen für das europäische
Netzwerk „Natura 2000“ und der EU-WRRL
Größtmögliche Transparenz bei der Realisierung der angestrebten Maßnahmen
Vorteile:
Die Alternative, Kompensationsmaßnahmen gezielt an wertvolle Fließgewässer zu
legen, kommt den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises
Osnabrück und der vorhandenen Landschaftsplänen der Städte und Gemeinden
sehr entgegen. Wenn gleichzeitig die Erhaltungsziele der FFH-RL und die
Maßnahmenvorgaben der WRRL entwickelt bzw. realisiert werden können, kann
dies nur im Sinne aller Beteiligten sein.
Vor allem die erforderliche Zusammenarbeit und die enge Abstimmung zwischen
Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Flurneuordnung, Kommunen und Naturschutz ist
der Grundstein für die Umsetzung der europäischen Richtlinien.
Die daraus abzuleitenden Synergieeffekte können dazu führen, bei allen Beteiligten
die Akzeptanzprobleme für das europäische Netzwerk „Natura 2000“ und der EUWRRL zu verringern. Dabei ist eine möglichst große Transparenz der angestrebten
Maßnahmen unbedingt erforderlich.
Nachteile in Schlagworten:
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oft fehlender Funktionsbezug bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung
Zielkonflikte zwischen FFH-RL und WRRL
Nachteile:
Im Kontext zu den Inhalten der Eingriffsregelung ist der dort geforderte Bezug zu
den verloren gegangenen Funktionen und Werten durch den Eingriff in Natur und
Landschaft nicht immer herstellbar.
Leider scheinen in manchen Fällen die europäischen Richtlinien in ihren
Zielbestimmung konträr zu sein. D.h., die FFH-Erhaltungsziele stimmen mit der
Maßnahmenplanung der WRRL nicht immer überein. Beispiel: Steinbeißer
Diese Diskrepanzen ließen sich in den Gebietskooperationen grundsätzlich lösen,
wenn die Repräsentanz des Naturschutzes in diesen Gremien ausreichend
vorhanden wäre.
Probleme in Schlagworten:
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Verfügbarkeit von adäquaten Flächen angesichts der zunehmenden Intensivierung
der Landwirtschaft durch Biogasanlagen und Veredelungsbetrieben
Gestaltung und Unterhaltung der Gewässer begleitenden Naturschutzflächen
Abstimmungsdefizite zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz bei der
Umsetzung der FFH-RL/WRRL;
Unterrepräsentation des Naturschutzes in den Gebietskooperationen
Probleme:
Wie bei allen Naturschutzmaßnahmen ist die Verfügbarkeit von adäquaten Flächen
ein großes Problem. Besonders dann, wenn landwirtschaftliche Nutzflächen der
konventionellen Landwirtschaft entzogen werden.
Beispiel: Revitalisierung von Niederungs- bzw. Aueflächen.
Angesichts der festzustellenden Intensivierung in der Landwirtschaft durch
Herstellung von Biogasanlagen und Neuansiedlungen von Veredelungsbetrieben
wird die Bereitstellung von Flächen für den Naturschutz immer schwieriger.
Wie immer bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen ist die Finanzierung nur
unter Mithilfe von Kooperationspartnern möglich. Dies bedarf eines sehr
aufwendigen und Zeit intensiven Vorlaufs hinsichtlich der Beantragung von
Fördermitteln.
Auch die Werbung von Partnern generell ist nur mit dem Hinweis auf die zu
erwartenden Synergieeffekte Erfolg versprechend.
Wie immer bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sind im Vorfeld
Bedenken auszuräumen, Akzeptanz zu schaffen und Vorteile zu benennen. Auch die
nachfolgende Nutzung und die anschließende Unterhaltung sind im Vorfeld
abzuklären. Auch hier ist Überzeugungsarbeit zu leisten.
Das kostet Zeit und mit unter auch Nerven!
Leider bestehen immer noch Abstimmungsprobleme zwischen Wasserwirtschaft
und Naturschutz bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien. Da mag vor allem
mit der Unterrepräsentanz des Naturschutzes in den WRRL-Gebietskooperationen
zusammen hängen.
Lösungen in Schlagworten:
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Bereitstellung von Flächen durch Flurordnungsverfahren
Intensive Absprache zwischen allen Beteiligten
Mehr Naturschutzpräsens in den Gebietskooperationen
Bereitstellung von Fördermitteln
Nutzung s.g. Flächenpools
Einsatz von Ersatzgeld
Lösungen:
Gute Erfahrungen bei der Bereitstellung von Flächen sind im Rahmen von
Flurneuordnungsverfahren zu nennen. Die Möglichkeit, hier die Bodenordnung so
zu organisieren, dass alle Beteiligten Vorteile genießen, ist ausgesprochen Ziel
führend. Auch die Bereitschaft der Kommunen, Flächen für die Kompensation
beispielsweise in bzw. an FFH-Kulissen legen zu lassen ist nicht immer
selbstverständlich. Aber die Kommunen haben erkannt, dass die Verfügbarkeit von
Flächen an Fließgewässern eher hergestellt werden kann.
Auch der Einsatz des Ersatzgeldes hat sich bei der Finanzierung von Maßnahmen
als Komplementärmittel bewährt.
Die Realisierung von Maßnahmen in Flächenpools ist eine weitere sinnvolle und
nachhaltig wirkende Umsetzungsalternative und führt zudem zu einer problemlosen
Abarbeitung von Kompensationsmaßnahmen.
6. Fazit
Fazit in Schlagworten:
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Fließgewässer als lineare Landschaftselemente prädestiniert für die Umsetzung von
Naturschutzmaßnahmen
Synergieeffekte bei der Abarbeitung der Europa rechtlichen Vorgaben
Vereinbarkeit insgesamt nur möglich in Kooperation mit allen Beteiligten
Die Fließgewässer im Landkreis Osnabrück sind als lineare Landschaftselemente
schon von je her Zielgebiete für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen
gewesen. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises sind diese Zielvorgaben
dokumentiert.
Die FFH-RL und die WRRL unterstreichen durch ihren engen Umsetzungszeitplan
die Erfordernisse, Maßnahmen an und in Fließgewässern zu planen und zu
realisieren.
Eine Vereinbarkeit Kompensation, Natura 2000 und EU-WRRL ist möglich und
sinnig.
Dies ist jedoch nur in Kooperation mit allen Beteiligten durchführbar!
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