Das neue Anlegerschutzgesetz Auswirkungen für Offene

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Das neue Anlegerschutzgesetz
Auswirkungen für Offene Immobilienfonds
Geplante Änderungen
Einführung einer Mindesthaltedauer von zwei
Jahren, ausschließlich für Neuanleger (nach
Änderung der Vertragsbedingungen der Fonds,
Umsetzung spätestens zum 01.01.2013)
Kündigungsfrist von zwölf Monaten, Altanleger
genießen Bestandschutz bis zur Änderung der
Vertragsbedingungen der Fonds (Umsetzung
spätestens zum 01.01.2013)
Jederzeitige Rückgabemöglichkeit von
maximal 30.000 € / Kalenderhalbjahr,
unabhängig von der Mindesthaltedauer /
Kündigungsfrist
Bewertung der Immobilien mindestens
vierteljährlich
Bewertung der geplanten Änderungen
Für Anleger besteht weiterhin hohe Flexibilität
durch Rückgabemöglichkeit von 30.000 € /
Kalenderhalbjahr
Altanleger genießen Bestandsschutz
Offene Immobilienfonds sind weiterhin
wichtiger Bestandteil der Vermögensallokation
Wir erwarten das Inkrafttreten des Gesetzes
voraussichtlich zum 01.04.2011
Fazit: Wir begrüßen die gesetzlichen
Änderungen – dem Anleger wird ein Mehr an
Sicherheit gegeben
Fremdkapitalquote wird auf max. 30% begrenzt
(Übergangsfrist bis Ende 2014)
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Anlegerschutzgesetz
Wichtigste Eckpunkte
Freibeträge im Bezug auf die Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist in Höhe von
30.000,- EUR pro Anleger je Kalenderhalbjahr
Für die meisten Privatanleger gibt es keine Einschränkungen!
Denn der Freibetrag für Offene Immobilienfonds i.H.v. 30.000,- EUR bedeutet praktisch:
Ein einzelner Anleger kann bis zu 90.000,- EUR in gut einem Kalenderhalbjahr verfügen.
Ein Ehepaar sogar bis zu 180.000,- EUR.
Kauf
hausInvest
90.000 EUR
02.01.2013
Verkauf
30.000 EUR
30.06.2013
Verkauf
30.000 EUR
Verkauf
30.000 EUR
01.07.2013
02.01.2014
Bild: Shutterstock
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Anlegerschutzgesetz
Wichtigste Eckpunkte
Fremdkapitalquote (Übergangsfrist bis 01.01.2015)
› auf maximal 30% des Fondsvermögens begrenzt
Bewertungen
› Ab spätestens 2013 quartalsweiser Bewertungsturnus des gesamten
Immobilienportfolios (Voraussetzung für tägliche Verfügbarkeit)
› Mehrkosten machen sich bei der Rendite max. in der 2.
Nachkommastelle bemerkbar.
› 70% des Immobilienportfolios sind im letzten Drittel des
Bewertungszeitraums zu bewerten
Bild: Shutterstock
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