Studienfahrt im Juni 2017 Liebe Schüler, liebe Eltern des 11

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Studienfahrt im Juni 2017
Liebe Schüler, liebe Eltern des 11. Jahrgangs,
im 2. Kurshalbjahr werden 5-tägige Studienfahrten für alle Schüler des Jahrgangs vom
12. Juni bis zum 16. Juni 2017 stattfinden. Es stehen mehrere Fahrten zur Auswahl:
Ziel
Fach
Kosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung)
Brüssel, Köln und
Ruhrgebiet
Geografie, Politik
ca. 400,- €
Insel Hiddensee
Deutsch
ca. 200,- €
Manchester
(England)
Englisch, Musik
Rom (Italien)
Latein
Projektfahrt
nur LK Kunst
ca. 400,- € (Flugreise: keine Erstattung der
Kosten bei Rücktritt / Schulwechsel)
ca. 400,- € (Flugreise: keine Erstattung der
Kosten bei Rücktritt / Schulwechsel)
ca. 250,- €
Für Schüler des LK Kunst kann die Abgabe des Wahlbogens entfallen, da die Teilnahme an der Kunst-Fahrt obligatorisch ist.
Eine genauere Beschreibung des jeweiligen Fahrtenprogramms hängt in der Schule aus und
ist auf der Homepage der Schule zu finden. Voraussetzung für die Zuordnung zu einem
Fahrtziel ist die Belegung eines der zugehörigen Fächer als Grund- oder Leistungskurs.
Es kann je ein Ziel als Erst- und Zweitwunsch angeben werden. Da die Teilnehmerzahlen bei
den Fahrten begrenzt sind, werden ggf. Leistungskursschüler des jeweiligen Faches
bevorzugt. In Ausnahmefällen können weder Erst- noch Zweitwunsch berücksichtigt werden.
Den unteren Abschnitt bitte bis Dienstag 08. November vollständig ausgefüllt in den
Briefkasten von Hr. Gericke (vor dem Sekretariat) einwerfen.
(bitte hier abtrennen)
Name, Vorname: _________________________________________
Tutor: _______
Ich möchte an folgender Fahrt teilnehmen und belege eines der zugehörigen Fächer als
Grund- oder Leistungskurs (bitte Kursbezeichnung angeben):
Erstwunsch:
Fahrtziel: ___________________________________
Kursbezeichnung: ____________
□ Leistungskurs
□ Grundkurs
Zweitwunsch: Fahrtziel: ___________________________________
Kursbezeichnung: ____________
□ Leistungskurs
□ Grundkurs
Hinweis: Da derartige Fahrten meist frühzeitig gebucht werden müssen, ist bei einigen Fahrten die
Zahlung eines Teilbetrages im Voraus nötig. Bei einem Rücktritt von der Fahrt (z. B. durch einen
Rücktritt in den folgenden Jahrgang oder einen Schulwechsel) können die Kosten für bereits
gebuchte Flüge, Unterkünfte etc. meist nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Ich habe die Fahrtenwahl zur Kenntnis genommen: ________________________________
Unterschrift der Eltern (auch bei volljährigen Schülern)
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