Studienfahrt im Juni 2017 Liebe Schüler, liebe Eltern des 11. Jahrgangs, im 2. Kurshalbjahr werden 5-tägige Studienfahrten für alle Schüler des Jahrgangs vom 12. Juni bis zum 16. Juni 2017 stattfinden. Es stehen mehrere Fahrten zur Auswahl: Ziel Fach Kosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) Brüssel, Köln und Ruhrgebiet Geografie, Politik ca. 400,- € Insel Hiddensee Deutsch ca. 200,- € Manchester (England) Englisch, Musik Rom (Italien) Latein Projektfahrt nur LK Kunst ca. 400,- € (Flugreise: keine Erstattung der Kosten bei Rücktritt / Schulwechsel) ca. 400,- € (Flugreise: keine Erstattung der Kosten bei Rücktritt / Schulwechsel) ca. 250,- € Für Schüler des LK Kunst kann die Abgabe des Wahlbogens entfallen, da die Teilnahme an der Kunst-Fahrt obligatorisch ist. Eine genauere Beschreibung des jeweiligen Fahrtenprogramms hängt in der Schule aus und ist auf der Homepage der Schule zu finden. Voraussetzung für die Zuordnung zu einem Fahrtziel ist die Belegung eines der zugehörigen Fächer als Grund- oder Leistungskurs. Es kann je ein Ziel als Erst- und Zweitwunsch angeben werden. Da die Teilnehmerzahlen bei den Fahrten begrenzt sind, werden ggf. Leistungskursschüler des jeweiligen Faches bevorzugt. In Ausnahmefällen können weder Erst- noch Zweitwunsch berücksichtigt werden. Den unteren Abschnitt bitte bis Dienstag 08. November vollständig ausgefüllt in den Briefkasten von Hr. Gericke (vor dem Sekretariat) einwerfen. (bitte hier abtrennen) Name, Vorname: _________________________________________ Tutor: _______ Ich möchte an folgender Fahrt teilnehmen und belege eines der zugehörigen Fächer als Grund- oder Leistungskurs (bitte Kursbezeichnung angeben): Erstwunsch: Fahrtziel: ___________________________________ Kursbezeichnung: ____________ □ Leistungskurs □ Grundkurs Zweitwunsch: Fahrtziel: ___________________________________ Kursbezeichnung: ____________ □ Leistungskurs □ Grundkurs Hinweis: Da derartige Fahrten meist frühzeitig gebucht werden müssen, ist bei einigen Fahrten die Zahlung eines Teilbetrages im Voraus nötig. Bei einem Rücktritt von der Fahrt (z. B. durch einen Rücktritt in den folgenden Jahrgang oder einen Schulwechsel) können die Kosten für bereits gebuchte Flüge, Unterkünfte etc. meist nicht oder nur teilweise erstattet werden. Ich habe die Fahrtenwahl zur Kenntnis genommen: ________________________________ Unterschrift der Eltern (auch bei volljährigen Schülern)