WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen OGAW. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Anleger über die Merkmale einer Anlage in diesen OGAW und die damit verbundenen Risiken zu informieren. Wir empfehlen Ihnen die Kenntnisnahme dieses Dokuments, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. CM-CIC EUROPE GROWTH Anteilsklasse C: FR0010037341 Von CM-CIC ASSET MANAGEMENT, Groupe Crédit Mutuel – CIC verwalteter Fonds ANLAGEZIELE UND -POLITIK: Der Fonds strebt eine Wertsteigerung des Portfolios durch die selektive Für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassene Wertpapiere Verwaltung von Wachstumswerten an. repräsentieren jederzeit 75% des Nettovermögens. Dieser Fonds hat keine Benchmark Der Fonds kann wie folgt investiert sein: - in Aktien, - in Schuldtitel und Geldmarktinstrumente, - bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW französischen oder Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der OGAW auf einen selektiven ausländischen Rechts und allgemein ausgerichtete Investmentfonds Verwaltungsstil und hat hierzu einen fundamentalen Ansatz für die Wertpapiere französischen Rechts, welche die Bedingungen von Artikel R. 214-13 des von Unternehmen festgelegt, deren Börsenbewertung an ihr Wachstum französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et gekoppelt ist. Financier) erfüllen. Für die Auswahl und Überwachung der Wertpapiere schaltet die Verwaltungsgesellschaft nicht ausschließlich oder automatisch Ratingagenturen ein. Sie bevorzugt eine eigene Kreditanalyse, um fundierte Er kann ferner folgende Finanzinstrumente einsetzen: Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber zu treffen. unbedingte oder bedingte Finanzterminkontrakte zu Der Fonds hält folgende Grenzen für die Anlage seines Nettovermögens Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktienrisiko sowie ein, das wie folgt investiert wird: zur Absicherung des Währungsrisikos; - Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten zu Absicherungszwecken 0% bis 110% an den Aktienmärkten aller geografischen Zonen, und/oder für die Exposure im Aktien- und Zinsrisiko sowie zur Marktkapitalisierungen und Sektoren, davon: Absicherung des Währungsrisikos; Der Einsatz dieser Instrumente kann dazu führen, dass 100% des Fondsvermögens überschritten werden. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten außerhalb der Europäischen Union. - Einlagen, Barkredite, befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten für Nebenwerte. Klassifizierung: Mischfonds 0% bis 25% in Zinsinstrumente von Staaten, des öffentlichen und privaten Sektors aller geografischen Anlagezonen, Schwellenländer ausgenommen, und aller Ratingkategorien ausgehend von der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder von Ratingagenturen oder Zinsinstrumente ohne Rating, davon: - 0% bis 5% in spekulative oder nicht börsennotierte Zinsinstrumente. Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge: Vollständige Thesaurierung Empfohlener Anlagehorizont: über 5 Jahre Dieser OGAW ist möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die ihre Anlage vor Ablauf von fünf Jahren wieder auflösen möchten. Zeichnungs- und Rücknahmebedingungen: Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden täglich um 12 Uhr (T) zusammengefasst und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts ausgeführt, der anhand der Schlusskurse desselben Tages (T) berechnet wird. 0% bis 10% an den Wandelanleihenmärkten 0% bis 100% im Währungsrisiko von Nicht-Euro-Währungen. Der Nettoinventarwert wird jeden Tag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Frankreich und an Tagen, an denen die Pariser Börse geschlossen ist, berechnet. RISIKO- UND RENDITEPROFIL: 1 2 3 4 5 6 7 BEDEUTUNG DIESES INDIKATORS: Dieser Indikator ermöglicht die Messung des Volatilitätsniveaus und des Risikos Ihrer Anlage. Die zur Berechnung dieses synthetischen Indikators zugrunde gelegten historischen Daten sind kein verlässlicher Hinweis für das zukünftige Risikoprofil des OGAW. Die diesem OGAW zugeordnete Risiko- und Renditekategorie wird nicht garantiert und kann sich mit der Zeit ändern. Anleger sollten beachten, dass ein hoher potenzieller Gewinn stets mit einem hohen Verlustrisiko verbunden ist. Die Einstufung in die Kategorie „5“ bedeutet nicht, dass Ihr Kapital garantiert wird; die Kategorie „1“ bedeutet, dass Ihr Kapital niedrigen Risiken unterliegt, sein Gewinnpotenzial aber begrenzt ist. Diese Kategorie ist jedoch nicht mit „risikolos“ gleichzusetzen. Dieser OGAW wurde aufgrund seiner hohen Aktienexposure, die zu hoher Volatilität und entsprechend hohen Schwankungen des Nettoinventarwerts führen kann und folglich ein hohes Risiko- und Renditeprofil aufweist, in die Kategorie 5 eingestuft. VOM INDIKATOR NICHT BERÜCKSICHTIGTE WESENTLICHE RISIKEN: Kreditrisiko: Die Verschlechterung der Kreditqualität eines Emittenten oder seine Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann zu einem Wertverlust der Wertpapiere führen. Dadurch kann der Nettoinventarwert sinken. Kontrahentenrisiko: Es besteht ein Kontrahentenrisiko bei allen außerbörslichen Geschäften, die mit derselben Gegenpartei abgeschlossen werden. Das Kontrahentenrisiko misst das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall einer Gegenpartei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen vor der endgültigen Glattstellung des Geschäfts durch einen Mittelfluss nicht nachkommt. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sinken. Risiken aufgrund der Auswirkungen von Verwaltungstechniken wie derivative Finanzinstrumente: Im Falle einer für die Positionierung ungünstigen Marktentwicklung kann der Einsatz von derivativen Instrumenten über kurze Perioden zu einem deutlichen Rückgang des Nettoinventarwerts führen. KOSTEN Die vom Anleger gezahlten Gebühren und Provisionen dienen zur Deckung der Betriebskosten des OGAW, einschließlich der Kosten für die Vermarktung und den Vertrieb der Anteile. Diese Gebühren verringern die potenzielle Wertsteigerung der Anlagen. KOSTEN VOR ODER NACH DER ANLAGE 2,00% AUSGABEAUFSCHLAG 0,00% RÜCKNAHMEGEBÜHR Beim angegebenen Prozentsatz handelt es sich um den Höchstsatz, der vor der Anlage von Ihrem Kapital abgezogen werden kann, bevor dieses auf der Grundlage des Zeichnungswerts des OGAW-Anteils am Tag der Ausführung des Auftrags investiert wird. In bestimmten Fällen sind die Gebühren für den Anleger jedoch niedriger. Informationen zu den effektiven Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmegebühren erhalten Anleger bei ihrem Anlageberater oder der Vertriebsgesellschaft. VOM OGAW JÄHRLICH ERHOBENE GEBÜHREN LAUFENDE KOSTEN 1,50% VOM OGAW UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ERHOBENE GEBÜHREN 0,00% Performancegebühr Anleger werden darauf hingewiesen, dass angegebenen „laufenden Kosten“ auf den Kosten des am 31.12.2015 abgeschlossenen Geschäftsjahres beruhen. Diese Kosten können sich von einem Geschäftsjahr zum nächsten ändern. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Rubrik „Kosten“ dieses OGAW auf der Internetseite www.cmcic-am.fr. Die laufenden Kosten beinhalten weder die Performancegebühren, noch die Kosten für den Wertpapierhandel mit Ausnahme der Ausgabeaufschläge und/oder Rücknahmegebühren, die der OGAW beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer Organismen für gemeinsame Anlagen zahlt. WERTENTWICKLUNG IN DER VERGANGENHEIT WICHTIGER HINWEIS: In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Gewähr für zukünftige Renditen. Sie weisen keine konstante zeitliche Wertentwicklung auf. Die Berechnung der Performance erfolgt auf der Grundlage der Wiederanlage der Kupons und Dividenden, nach Abzug der direkten und indirekten Verwaltungskosten und vor Ausgabeaufschlägen und Rücknahmegebühren. - AUFLEGUNGSDATUM DES OGAW: 5.4.1996 - AUFLEGUNGSDATUM DES ANTEILS: 5.4.1996 - RECHNUNGSWÄHRUNG: Euro - WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM Entfällt PRAKTISCHE INFORMATIONEN: BEZEICHNUNG DER DEPOTBANK: BANQUE FEDERATIVE DU CREDIT MUTUEL (BFCM) ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DEN OGAW (Prospekt, Jahresbericht, Halbjahresbericht): Der Versand des Prospekts des OGAW sowie der letzten Jahres- und Halbjahresberichte in französischer Sprache erfolgt innerhalb von acht Werktagen kostenfrei auf einfache schriftliche Anfrage der Anteilinhaber an: CM - CIC ASSET MANAGEMENT 4, rue Gaillon – 75002 PARIS WEITERE PRAKTISCHE INFORMATIONEN, INSBESONDERE ZUM NETTOINVENTARWERT: Der Nettoinventarwert ist bei allen Stellen erhältlich, die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge entgegennehmen. INFORMATIONEN ÜBER DIE ANDEREN ANTEILSKLASSEN: CM-CIC Asset Management. BESTEUERUNG: Der OGAW ist für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassen. Gemäß den in Frankreich geltenden Steuervorschriften sind eventuelle Kapitalerträge, die durch den Besitz der Anteile des OGAW erzielt werden, zu versteuern. Der OGAW wird nicht zur französischen Körperschaftssteuer veranlagt und für Anteilinhaber kommt eine Regelung für Steuertransparenz zur Anwendung. Die für die ausgeschütteten Beträge oder realisierten Gewinne bzw. Verluste des OGAW geltende steuerliche Behandlung hängt von den für die persönliche Situation des Anlegers geltenden Steuerbestimmungen und/oder der Gerichtsbarkeit ab, in welcher der OGAW investiert. Anteilinhaber dieses OGAW können gemäß den Bestimmungen des französischen Gemeinen Rechts (Droit Commun) eine Steuerbefreiung für eine Haltedauer und für den Nettobetrag der Kapitaleinkünfte in Anspruch nehmen. Wenn der Anleger über seine steuerliche Situation im Ungewissen ist, sollte er sich an seinen Steuerberater wenden. CM-CIC ASSET MANAGEMENT kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts zu vereinbaren ist. Dieser OGAW ist in Frankreich zugelassen und untersteht der Aufsicht durch die französische Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers (AMF)). CM-CIC Asset Management ist in Frankreich zugelassen und untersteht der Aufsicht durch die französische Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers (AMF)). Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 13/03/2017. WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen OGAW. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Anleger über die Merkmale einer Anlage in diesen OGAW und die damit verbundenen Risiken zu informieren. Wir empfehlen Ihnen die Kenntnisnahme dieses Dokuments, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. CM-CIC EUROPE GROWTH Anteilsklasse R: FR0010699710 Von CM-CIC ASSET MANAGEMENT, Groupe Crédit Mutuel – CIC verwalteter Fonds ANLAGEZIELE UND –POLITIK: Der Fonds strebt eine Wertsteigerung des Portfolios durch die selektive Verwaltung von Wachstumswerten an. Für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassene Wertpapiere repräsentieren jederzeit 75% des Nettovermögens. Dieser Fonds hat keine Benchmark Klassifizierung: Mischfonds Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der OGAW einen selektiven Verwaltungsstil um, der anhand eines fundamentalen Ansatzes für Wertpapiere von Unternehmen festgelegt wird, deren Börsenbewertung durch ihr Wachstum bedingt ist. Für die Auswahl und Überwachung der Wertpapiere schaltet die Verwaltungsgesellschaft nicht ausschließlich oder automatisch Ratingagenturen ein. Sie bevorzugt eine eigene Kreditanalyse, um fundierte Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber zu treffen. Der Fonds hält folgende Grenzen für die Exposure seines Nettovermögens ein und investiert: 0% bis 110% an den Aktienmärkten aller geografischen Zonen, Marktkapitalisierungen und Sektoren, davon: - 0% bis 25% an den Aktienmärkten außerhalb der Europäischen Union. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten für Nebenwerte. 0% bis 25% in Zinsinstrumente von Staaten, des öffentlichen und privaten Sektors aller geografischen Anlagezonen, Schwellenländer ausgenommen, und aller Ratingkategorien ausgehend von der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder von Ratingagenturen oder Zinsinstrumente ohne Rating, davon: - 0% bis 5% in spekulative oder nicht börsennotierte Zinsinstrumente. 0% bis 10% an den Wandelanleihenmärkten 0% bis 100% im Währungsrisiko von Nicht-Euro-Währungen. Der Fonds kann wie folgt investiert sein: - in Aktien, - in Schuldtitel und Geldmarktinstrumente, - bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW französischen oder ausländischen Rechts und allgemein ausgerichtete Investmentfondsfranzösischen Rechts, welche die Bedingungen von Artikel R. 214-13 des französischen Währungsund Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et Financier) erfüllen. Er kann ferner folgende Finanzinstrumente einsetzen: unbedingte oder bedingte Finanzterminkontrakte zu Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktienrisiko sowie zur Absicherung des Währungsrisikos; - Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten zu Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktien- und Zinsrisiko sowie zur Absicherung des Währungsrisikos; Der Einsatz dieser Instrumente kann dazu führen, dass 100% des Fondsvermögens überschritten werden. - Einlagen, Barkredite, befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge: Vollständige Thesaurierung Empfohlene Anlagedauer: über 5 Jahre. Dieser OGAW ist möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die ihre Anlage vor Ablauf von fünf Jahren wieder auflösen möchten. Zeichnungs- und Rücknahmebedingungen: Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden täglich um 12 Uhr zusammengefasst und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts ausgeführt, der anhand der Schlusskurse desselben Tages (T) berechnet wird. Der Nettoinventarwert wird jeden Tag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Frankreich und an Tagen, an denen die Pariser Börse geschlossen ist, berechnet. RISIKO- UND RENDITEPROFIL: 1 2 3 4 5 6 7 BEDEUTUNG DIESES INDIKATORS: Dieser Indikator ermöglicht die Messung des Volatilitätsniveaus und des Risikos Ihrer Anlage. Die zur Berechnung dieses synthetischen Indikators zugrunde gelegten historischen Daten sind kein verlässlicher Hinweis für das zukünftige Risikoprofil des OGAW. Die diesem OGAW zugeordnete Risiko- und Renditekategorie wird nicht garantiert und kann sich mit der Zeit ändern. Anleger sollten beachten, dass ein hoher potenzieller Gewinn stets mit einem hohen Verlustrisiko verbunden ist. Die Einstufung in die Kategorie „5“ bedeutet nicht, dass Ihr Kapital garantiert wird; die Kategorie „1“ bedeutet, dass Ihr Kapital niedrigen Risiken unterliegt, sein Gewinnpotenzial aber begrenzt ist. Diese Kategorie ist jedoch nicht mit „risikolos“ gleichzusetzen. Dieser OGAW wurde aufgrund seiner hohen Aktienexposure, die zu hoher Volatilität und entsprechend hohen Schwankungen des Nettoinventarwerts führen kann und folglich ein hohes Risiko- und Renditeprofil aufweist, in die Kategorie 5 eingestuft. VOM INDIKATOR NICHT WESENTLICHE RISIKEN: BERÜCKSICHTIGTE Kreditrisiko: Die Verschlechterung der Kreditqualität eines Emittenten oder seine Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann zu einem Wertverlust der Wertpapiere führen. Dadurch kann der Nettoinventarwert sinken. Kontrahentenrisiko: Es besteht ein Kontrahentenrisiko bei allen außerbörslichen Geschäften, die mit derselben Gegenpartei abgeschlossen werden. Das Kontrahentenrisiko misst das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall einer Gegenpartei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen vor der endgültigen Glattstellung des Geschäfts durch einen Mittelfluss nicht nachkommt. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sinken. Risiken aufgrund der Auswirkungen von Verwaltungstechniken wie derivative Finanzinstrumente: Im Falle einer für die Positionierung ungünstigen Marktentwicklung kann der Einsatz von derivativen Instrumenten über kurze Perioden zu einem deutlichen Rückgang des Nettoinventarwerts führen. KOSTEN Die vom Anleger gezahlten Gebühren und Provisionen dienen zur Deckung der Betriebskosten des OGAW, einschließlich der Kosten für die Vermarktung und den Vertrieb der Anteile. Diese Gebühren verringern die potenzielle Wertsteigerung der Anlagen. KOSTEN VOR ODER NACH DER ANLAGE 2,00% AUSGABEAUFSCHLAG 0,00% RÜCKNAHMEGEBÜHR Beim angegebenen Prozentsatz handelt es sich um den Höchstsatz, der vor der Anlage von Ihrem Kapital abgezogen werden kann, bevor dieses auf der Grundlage des Zeichnungswerts des OGAW-Anteils am Tag der Ausführung des Auftrags investiert wird. In bestimmten Fällen sind die Gebühren für den Anleger jedoch niedriger. Informationen zu den effektiven Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmegebühren erhalten Anleger bei ihrem Anlageberater oder der Vertriebsgesellschaft. VOM OGAW JÄHRLICH ERHOBENE GEBÜHREN LAUFENDE KOSTEN 2,25% VOM OGAW UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ERHOBENE GEBÜHREN 0,00% Performancegebühr Anleger werden darauf hingewiesen, dass angegebenen „laufenden Kosten“ auf den Kosten des am 31.12.2015 abgeschlossenen Geschäftsjahres beruhen. Diese Kosten können sich von einem Geschäftsjahr zum nächsten ändern. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie im Abschnitt „Kosten“ des Prospekts dieses OGAW, der auf der Internetseite www.cmcic-am.fr verfügbar ist. Die laufenden Kosten beinhalten weder die Performancegebühren, noch die Kosten für den Wertpapierhandel mit Ausnahme der Ausgabeaufschläge und/oder Rücknahmegebühren, die der OGAW beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer Organismen für gemeinsame Anlagen zahlt. VERGANGENE KURSENTWICKLUNGEN WICHTIGER HINWEIS: In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Gewähr für zukünftige Renditen. Sie weisen keine konstante zeitliche Wertentwicklung auf. Die Berechnung der Performance erfolgt auf der Grundlage der Wiederanlage der Kupons und Dividenden, nach Abzug der direkten und indirekten Verwaltungskosten und vor Ausgabeaufschlägen und Rücknahmegebühren. - AUFLEGUNGSDATUM DES OGAW: 5.4.1996 - AUFLEGUNGSDATUM DES ANTEILS: 10.12.2008 - RECHNUNGSWÄHRUNG: Euro - WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM: Entfällt PRAKTISCHE INFORMATIONEN: BEZEICHNUNG DER DEPOTBANK: BANQUE FEDERATIVE DU CREDIT MUTUEL (BFCM) ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DEN OGAW (Prospekt, Jahresbericht, Halbjahresbericht): Der Versand des Prospekts des OGAW sowie der letzten Jahres- und Halbjahresberichte in französischer Sprache erfolgt innerhalb von acht Werktagen kostenfrei auf einfache schriftliche Anfrage der Anteilinhaber an: CM - CIC ASSET MANAGEMENT 4, rue Gaillon – 75002 PARIS ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT ZUSÄTZLICHER PRAKTISCHER INFORMATIONEN, INSBESONDERE DES NETTOINVENTARWERTS: Der Nettoinventarwert ist bei allen Stellen verfügbar, die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge entgegennehmen. ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DIE ANDEREN ANTEILSKATEGORIEN: CM-CIC Asset Management. BESTEUERUNG: Der OGAW ist für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassen. Gemäß den in Frankreich geltenden Steuervorschriften sind eventuelle Kapitalerträge, die durch den Besitz der Anteile des OGAW erzielt werden, zu versteuern. Der OGAW wird nicht zur französischen Körperschaftssteuer veranlagt und für Anteilinhaber kommt eine Regelung für Steuertransparenz zur Anwendung. Die für die ausgeschütteten Beträge oder realisierten Gewinne bzw. Verluste des OGAW geltende steuerliche Behandlung hängt von den für die persönliche Situation des Anlegers geltenden Steuerbestimmungen und/oder der Gerichtsbarkeit ab, in welcher der OGAW investiert. Anteilinhaber dieses OGAW können gemäß den Bestimmungen des französischen Gemeinen Rechts (Droit Commun) eine Steuerbefreiung für eine Haltedauer und für den Nettobetrag der Kapitaleinkünfte in Anspruch nehmen. Wenn der Anleger über seine steuerliche Situation im Ungewissen ist, sollte er sich an seinen Steuerberater wenden. CM-CIC ASSET MANAGEMENT kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser OGAW ist in Frankreich zugelassen und unterliegt der Aufsicht der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). CM-CIC ASSET MANAGEMENT ist in Frankreich zugelassen und unterliegt der Aufsicht der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). Die vorliegenden Wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 13/03/2017. WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen OGAW. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Anleger über die Merkmale einer Anlage in diesen OGAW und die damit verbundenen Risiken zu informieren. Wir empfehlen Ihnen die Kenntnisnahme dieses Dokuments, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. CM-CIC EUROPE GROWTH Anteilsklasse I: FR0012008738 Von CM-CIC ASSET MANAGEMENT, Groupe Crédit Mutuel – CIC verwalteter Fonds ANLAGEZIELE UND –POLITIK: Der Fonds strebt eine Wertsteigerung des Portfolios durch die selektive Für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassene Wertpapiere Verwaltung von Wachstumswerten an. repräsentieren jederzeit 75% des Nettovermögens. Dieser Fonds hat keine Benchmark Klassifizierung: Diversifiziert Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der OGAW einen selektiven Verwaltungsstil um, der anhand eines fundamentalen Ansatzes für Wertpapiere von Unternehmen festgelegt wird, deren Börsenbewertung durch ihr Wachstum bedingt ist. Für die Auswahl und Überwachung der Wertpapiere schaltet die Verwaltungsgesellschaft nicht ausschließlich oder automatisch Ratingagenturen ein. Sie bevorzugt eine eigene Kreditanalyse, um fundierte Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber zu treffen. Der Fonds hält folgende Grenzen für die Anlage seines Nettovermögens ein, das wie folgt investiert wird: 0% bis 110% an den Aktienmärkten aller geografischen Zonen, Marktkapitalisierungen und Sektoren, davon: - 0% bis 25% an den Aktienmärkten außerhalb der Europäischen Union. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten für Nebenwerte. 0% bis 25% in Zinsinstrumente von Staaten, des öffentlichen und privaten Sektors aller geografischen Anlagezonen, Schwellenländer ausgenommen, und aller Ratingkategorien ausgehend von der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder von Ratingagenturen oder Zinsinstrumente ohne Rating, davon: - 0% bis 5% in spekulative oder nicht börsennotierte Zinsinstrumente. Der Fonds kann wie folgt investiert sein: - in Aktien, - in Schuldtitel und Geldmarktinstrumente, - bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW französischen oder ausländischen Rechts und allgemein ausgerichtete Investmentfonds französischen Rechts, welche die Bedingungen von Artikel R. 214-13 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et Financier) erfüllen. Er kann ferner folgende Finanzinstrumente einsetzen: unbedingte oder bedingte Finanzterminkontrakte zu Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktienrisiko sowie zur Absicherung des Währungsrisikos; - Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten zu Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktien- und Zinsrisiko sowie zur Absicherung des Währungsrisikos; Der Einsatz dieser Instrumente kann dazu führen, dass 100% des Fondsvermögens überschritten werden. - Einlagen, Barkredite, befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge: Vollständige Thesaurierung Empfohlener Anlagehorizont: über 5 Jahre Dieser OGAW ist möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die ihre Anlage vor Ablauf von fünf Jahren wieder auflösen möchten. Zeichnungs- und Rücknahmebedingungen: Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden täglich um 12 Uhr (T) zusammengefasst und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts ausgeführt, der anhand der Schlusskurse desselben Tages (T) berechnet wird. 0% bis 10% an den Wandelanleihenmärkten 0% bis 100% im Währungsrisiko von Nicht-Euro-Währungen. Der Nettoinventarwert wird jeden Tag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Frankreich und an Tagen, an denen die Pariser Börse geschlossen ist, berechnet. RISIKO- UND RENDITEPROFIL: 1 2 3 4 5 6 7 BEDEUTUNG DIESES INDIKATORS: Dieser Indikator ermöglicht die Messung des Volatilitätsniveaus und des Risikos Ihrer Anlage. Die zur Berechnung dieses synthetischen Indikators zugrunde gelegten historischen Daten sind kein verlässlicher Hinweis für das zukünftige Risikoprofil des OGAW. Die diesem OGAW zugeordnete Risiko- und Renditekategorie wird nicht garantiert und kann sich mit der Zeit ändern. Anleger sollten beachten, dass ein hoher potenzieller Gewinn stets mit einem hohen Verlustrisiko verbunden ist. Die Einstufung in die Kategorie „5“ bedeutet nicht, dass Ihr Kapital garantiert wird; die Kategorie „1“ bedeutet, dass Ihr Kapital niedrigen Risiken unterliegt, sein Gewinnpotenzial aber begrenzt ist. Diese Kategorie ist jedoch nicht mit „risikolos“ gleichzusetzen. Dieser OGAW wurde aufgrund seiner hohen Aktienexposure, die zu hoher Volatilität und entsprechend hohen Schwankungen des Nettoinventarwerts führen kann und folglich ein hohes Risiko- und Renditeprofil aufweist, in die Kategorie 5 eingestuft. VOM INDIKATOR WESENTLICHE RISIKEN: NICHT BERÜCKSICHTIGTE Kreditrisiko: Die Verschlechterung der Kreditqualität eines Emittenten oder seine Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann zu einem Wertverlust der Wertpapiere führen. Dadurch kann der Nettoinventarwert sinken. Kontrahentenrisiko: Es besteht ein Kontrahentenrisiko bei allen außerbörslichen Geschäften, die mit derselben Gegenpartei abgeschlossen werden. Das Kontrahentenrisiko misst das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall einer Gegenpartei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen vor der endgültigen Glattstellung des Geschäfts durch einen Mittelfluss nicht nachkommt. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sinken. Risiken aufgrund der Auswirkungen von Verwaltungstechniken wie derivative Finanzinstrumente: Im Falle einer für die Positionierung ungünstigen Marktentwicklung kann der Einsatz von derivativen Instrumenten über kurze Perioden zu einem deutlichen Rückgang des Nettoinventarwerts führen. KOSTEN Die vom Anleger gezahlten Gebühren und Provisionen dienen zur Deckung der Betriebskosten des OGAW, einschließlich der Kosten für die Vermarktung und den Vertrieb der Anteile. Diese Gebühren verringern die potenzielle Wertsteigerung der Anlagen. KOSTEN VOR ODER NACH DER ANLAGE 2,00% AUSGABEAUFSCHLAG 0,00% RÜCKNAHMEGEBÜHR Beim angegebenen Prozentsatz handelt es sich um den Höchstsatz, der vor der Anlage von Ihrem Kapital abgezogen werden kann, bevor dieses auf der Grundlage des Zeichnungswerts des OGAW-Anteils am Tag der Ausführung des Auftrags investiert wird. In bestimmten Fällen sind die Gebühren für den Anleger jedoch niedriger. Informationen zu den effektiven Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmegebühren erhalten Anleger bei ihrem Anlageberater oder der Vertriebsgesellschaft. VOM OGAW JÄHRLICH ERHOBENE GEBÜHREN LAUFENDE KOSTEN 0,78% VOM OGAW UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ERHOBENE GEBÜHREN 0,00% Performancegebühr Anleger werden darauf hingewiesen, dass angegebenen „laufenden Kosten“ auf den Kosten des am 31.12.2015 abgeschlossenen Geschäftsjahres beruhen. Diese Kosten können sich von einem Geschäftsjahr zum nächsten ändern. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Rubrik „Kosten“ dieses OGAW auf der Internetseite www.cmcic-am.fr. Die laufenden Kosten beinhalten weder die Performancegebühren, noch die Kosten für den Wertpapierhandel mit Ausnahme der Ausgabeaufschläge und/oder Rücknahmegebühren, die der OGAW beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer Organismen für gemeinsame Anlagen zahlt. WERTENTWICKLUNG IN DER VERGANGENHEIT WICHTIGER HINWEIS: In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Gewähr für zukünftige Renditen. Sie weisen keine konstante zeitliche Wertentwicklung auf. Die Berechnung der Performance erfolgt auf der Grundlage der Wiederanlage der Kupons und Dividenden, nach Abzug der direkten und indirekten Verwaltungskosten und vor Ausgabeaufschlägen und Rücknahmegebühren. - AUFLEGUNGSDATUM DES OGAW: 5.4.1996 - AUFLEGUNGSDATUM DES ANTEILS: 10.10.2014 - RECHNUNGSWÄHRUNG: Euro - WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM Entfällt PRAKTISCHE INFORMATIONEN: BEZEICHNUNG DER DEPOTBANK: BANQUE FEDERATIVE DU CREDIT MUTUEL (BFCM) ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DEN OGAW (Prospekt, Jahresbericht, Halbjahresbericht): Der Versand des Prospekts des OGAW sowie der letzten Jahres- und Halbjahresberichte in französischer Sprache erfolgt innerhalb von acht Werktagen kostenfrei auf einfache schriftliche Anfrage der Anteilinhaber an: CM - CIC ASSET MANAGEMENT 4, rue Gaillon – 75002 PARIS ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT ZUSÄTZLICHER PRAKTISCHER INFORMATIONEN, INSBESONDERE DES NETTOINVENTARWERTS: Der Nettoinventarwert ist bei allen Stellen verfügbar, die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge entgegennehmen. ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DIE ANDEREN ANTEILSKATEGORIEN: CM-CIC Asset Management. BESTEUERUNG: Der OGAW ist für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassen. Gemäß den in Frankreich geltenden Steuervorschriften sind eventuelle Kapitalerträge, die durch den Besitz der Anteile des OGAW erzielt werden, zu versteuern. Der OGAW wird nicht zur französischen Körperschaftssteuer veranlagt und für Anteilinhaber kommt eine Regelung für Steuertransparenz zur Anwendung. Die für die ausgeschütteten Beträge oder realisierten Gewinne bzw. Verluste des OGAW geltende steuerliche Behandlung hängt von den für die persönliche Situation des Anlegers geltenden Steuerbestimmungen und/oder der Gerichtsbarkeit ab, in welcher der OGAW investiert. Anteilinhaber dieses OGAW können gemäß den Bestimmungen des französischen Gemeinen Rechts (Droit Commun) eine Steuerbefreiung für eine Haltedauer und für den Nettobetrag der Kapitaleinkünfte in Anspruch nehmen. Wenn der Anleger über seine steuerliche Situation im Ungewissen ist, sollte er sich an seinen Steuerberater wenden. CM-CIC ASSET MANAGEMENT kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser OGAW ist in Frankreich zugelassen und unterliegt der Aufsicht der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). CM-CIC ASSET MANAGEMENT ist in Frankreich zugelassen und unterliegt der Aufsicht der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). Die vorliegenden Wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 13/03/2017. 6 WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen OGAW. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Anleger über die Merkmale einer Anlage in diesen OGAW und die damit verbundenen Risiken zu informieren. Wir empfehlen Ihnen die Kenntnisnahme dieses Dokuments, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. CM-CIC EUROPE GROWTH Anteilsklasse AR: FR0013198967 Von CM-CIC ASSET MANAGEMENT, Groupe Crédit Mutuel – CIC verwalteter Fonds ANLAGEZIELE UND –POLITIK: Der Fonds strebt eine Wertsteigerung des Portfolios durch die selektive Für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassene Wertpapiere Verwaltung von Wachstumswerten an. repräsentieren jederzeit 75% des Nettovermögens. Dieser Fonds hat keine Benchmark Der Fonds kann wie folgt investiert sein: - in Aktien, - in Schuldtitel und Geldmarktinstrumente, - bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW französischen oder Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der OGAW einen selektiven ausländischen Rechts und allgemein ausgerichtete Investmentfonds Verwaltungsstil um, der anhand eines fundamentalen Ansatzes für Wertpapiere französischen Rechts, welche die Bedingungen von Artikel R. 214-13 des von Unternehmen festgelegt wird, deren Börsenbewertung durch ihr Wachstum französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et bedingt ist. Financier) erfüllen. Für die Auswahl und Überwachung der Wertpapiere schaltet die Verwaltungsgesellschaft nicht ausschließlich oder automatisch Ratingagenturen ein. Sie bevorzugt eine eigene Kreditanalyse, um fundierte Er kann ferner folgende Finanzinstrumente einsetzen: Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber zu treffen. unbedingte oder bedingte Finanzterminkontrakte zu Der Fonds hält folgende Grenzen für die Anlage seines Nettovermögens Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktienrisiko sowie ein, das wie folgt investiert wird: zur Absicherung des Währungsrisikos; - Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten zu Absicherungszwecken 0% bis 110% an den Aktienmärkten aller geografischen Zonen, und/oder für die Exposure im Aktien- und Zinsrisiko sowie zur Marktkapitalisierungen und Sektoren, davon: Absicherung des Währungsrisikos; Der Einsatz dieser Instrumente kann dazu führen, dass 100% des Fondsvermögens überschritten werden. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten außerhalb der Europäischen Union. - Einlagen, Barkredite, befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten für Nebenwerte. Klassifizierung: Mischfonds 0% bis 25% in Zinsinstrumente von Staaten, des öffentlichen und privaten Sektors aller geografischen Anlagezonen, Schwellenländer ausgenommen, und aller Ratingkategorien ausgehend von der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder von Ratingagenturen oder Zinsinstrumente ohne Rating, davon: - 0% bis 5% in spekulative oder nicht börsennotierte Zinsinstrumente. Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge: Vollständige Thesaurierung Empfohlener Anlagehorizont: über 5 Jahre Dieser OGAW ist möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die ihre Anlage vor Ablauf von fünf Jahren wieder auflösen möchten. Zeichnungs- und Rücknahmebedingungen: Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden täglich um 12 Uhr (T) zusammengefasst und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts ausgeführt, der anhand der Schlusskurse desselben Tages (T) berechnet wird. 0% bis 10% an den Wandelanleihenmärkten 0% bis 100% im Währungsrisiko von Nicht-Euro-Währungen. Der Nettoinventarwert wird jeden Tag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Frankreich und an Tagen, an denen die Pariser Börse geschlossen ist, berechnet. RISIKO- UND RENDITEPROFIL: 1 2 3 4 5 6 7 BEDEUTUNG DIESES INDIKATORS: Dieser Indikator ermöglicht die Messung des Volatilitätsniveaus und des Risikos Ihrer Anlage. Die zur Berechnung dieses synthetischen Indikators zugrunde gelegten historischen Daten sind kein verlässlicher Hinweis für das zukünftige Risikoprofil des OGAW. Die diesem OGAW zugeordnete Risiko- und Renditekategorie wird nicht garantiert und kann sich mit der Zeit ändern. Anleger sollten beachten, dass ein hoher potenzieller Gewinn stets mit einem hohen Verlustrisiko verbunden ist. Die Einstufung in die Kategorie „5“ bedeutet nicht, dass Ihr Kapital garantiert wird; die Kategorie „1“ bedeutet, dass Ihr Kapital niedrigen Risiken unterliegt, sein Gewinnpotenzial aber begrenzt ist. Diese Kategorie ist jedoch nicht mit „risikolos“ gleichzusetzen. Dieser OGAW wurde aufgrund seiner hohen Aktienexposure, die zu hoher Volatilität und entsprechend hohen Schwankungen des Nettoinventarwerts führen kann und folglich ein hohes Risiko- und Renditeprofil aufweist, in die Kategorie 5 eingestuft. VOM INDIKATOR NICHT BERÜCKSICHTIGTE WESENTLICHE RISIKEN: Kreditrisiko: Die Verschlechterung der Kreditqualität eines Emittenten oder seine Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann zu einem Wertverlust der Wertpapiere führen. Dadurch kann der Nettoinventarwert sinken. Kontrahentenrisiko: Es besteht ein Kontrahentenrisiko bei allen außerbörslichen Geschäften, die mit derselben Gegenpartei abgeschlossen werden. Das Kontrahentenrisiko misst das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall einer Gegenpartei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen vor der endgültigen Glattstellung des Geschäfts durch einen Mittelfluss nicht nachkommt. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sinken. Risiken aufgrund der Auswirkungen von Verwaltungstechniken wie derivative Finanzinstrumente: Im Falle einer für die Positionierung ungünstigen Marktentwicklung kann der Einsatz von derivativen Instrumenten über kurze Perioden zu einem deutlichen Rückgang des Nettoinventarwerts führen. 7 KOSTEN Die vom Anleger gezahlten Gebühren und Provisionen dienen zur Deckung der Betriebskosten des OGAW, einschließlich der Kosten für die Vermarktung und den Vertrieb der Anteile. Diese Gebühren verringern die potenzielle Wertsteigerung der Anlagen. KOSTEN VOR ODER NACH DER ANLAGE 5,00% AUSGABEAUFSCHLAG 0,00% RÜCKNAHMEGEBÜHR Beim angegebenen Prozentsatz handelt es sich um den Höchstsatz, der vor der Anlage von Ihrem Kapital abgezogen werden kann, bevor dieses auf der Grundlage des Zeichnungswerts des OGAW-Anteils am Tag der Ausführung des Auftrags investiert wird. In bestimmten Fällen sind die Gebühren für den Anleger jedoch niedriger. Informationen zu den effektiven Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmegebühren erhalten Anleger bei ihrem Anlageberater oder der Vertriebsgesellschaft. VOM OGAW JÄHRLICH ERHOBENE GEBÜHREN LAUFENDE KOSTEN 1,50% VOM OGAW UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ERHOBENE GEBÜHREN 0,00% Performancegebühr Anleger werden darauf hingewiesen, dass angegebenen „laufenden Kosten“ auf den geschätzten Kosten zum Zeitpunkt der Auflegung des Anteils beruhen. Diese Kosten können sich von einem Geschäftsjahr zum nächsten ändern. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Rubrik „Kosten“ dieses OGAW auf der Internetseite www.cmcic-am.fr. Die laufenden Kosten beinhalten weder die Performancegebühren, noch die Kosten für den Wertpapierhandel mit Ausnahme der Ausgabeaufschläge und/oder Rücknahmegebühren, die der OGAW beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer Organismen für gemeinsame Anlagen zahlt. WERTENTWICKLUNG IN DER VERGANGENHEIT Für Angaben zur Wertentwicklung in der Vergangenheit stehen keine ausreichenden Daten zur Verfügung. WICHTIGER HINWEIS: In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Gewähr für zukünftige Renditen. Sie weisen keine konstante zeitliche Wertentwicklung auf. Die Berechnung der Performance erfolgt auf der Grundlage der Wiederanlage der Kupons und Dividenden, nach Abzug der direkten und indirekten Verwaltungskosten und vor Ausgabeaufschlägen und Rücknahmegebühren. - AUFLEGUNGSDATUM DES OGAW: 5.4.1996 - AUFLEGUNGSDATUM DES ANTEILS: 01/12/2016 - FONDSWÄHRUNG: Euro - WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN WÄHREND DES ZEITRAUMS: keine PRAKTISCHE INFORMATIONEN: NAME DER DEPOTBANK: BANQUE FEDERATIVE DU CREDIT MUTUEL (BFCM) WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DEN OGAW (Prospekt/Jahresbericht/Halbjahresbericht): Der Prospekt und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte des OGAW in französischer Sprache werden den Anteilinhabern auf formlose schriftliche Anfrage bei der nachstehend aufgeführten Stelle innerhalb von acht Tagen kostenlos zugesandt: CM - CIC ASSET MANAGEMENT 4, rue Gaillon – 75002 PARIS WEITERE PRAKTISCHE INFORMATIONEN, INSBESONDERE ZUM NETTOINVENTARWERT: Der Nettoinventarwert ist bei allen Stellen erhältlich, die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge entgegennehmen. INFORMATIONEN ÜBER DIE ANDEREN ANTEILSKLASSEN: CM-CIC Asset Management. STEUERLICHE BEHANDLUNG: Der OGAW ist für eine Anlage im Rahmen von Aktiensparplänen (PEA) zugelassen. Entsprechend den für Anleger in Frankreich geltenden Steuervorschriften können etwaige Kapitalgewinne und Erträge aus Anteilen des OGAW steuerpflichtig sein. Der OGAW unterliegt nicht der französischen Körperschaftssteuer. Für die Anteilinhaber gilt die Transparenzregelung. Die Besteuerung der vom OGAW ausgeschütteten Beträge bzw. der latenten oder realisierten Wertsteigerungen oder Wertminderungen des OGAW hängt von den Steuervorschriften ab, die auf die spezielle Situation des Anlegers anwendbar sind, und/oder von der für den OGAW geltenden Gerichtsbarkeit. Der OGAW unterliegt während der Haltedauer einem ermäßigten Steuersatz, der auf den Nettogewinn angewendet wird. Anleger, die über ihre steuerliche Situation im Unklaren sind, sollten sich an ihren Steuerberater wenden. CM-CIC ASSET MANAGEMENT kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen irreführenden, unrichtigen oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts zu vereinbarenden Erklärung haftbar gemacht werden. Dieser OGAW wurde in Frankreich zugelassen und untersteht der Aufsicht durch die französische Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers (AMF)). CM-CIC Asset Management wurde in Frankreich zugelassen und untersteht der Aufsicht durch die französische Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers (AMF)). Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 13/03/2017. 8 WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN ANLEGER Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Anlegern die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Anlegern zur Lektüre dieses Dokuments, damit sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. CM-CIC EUROPE GROWTH Anteilsart ER: FR0013226404 Verwaltungsgesellschaft: CM-CIC ASSET MANAGEMENT Groupe Crédit Mutuel – CIC Für den Vertrieb in Spanien zugelassene Anteile ZIELE UND ANLAGEPOLITIK: Der OGAW strebt eine Wertsteigerung des Portfolios durch die selektive Für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassene Wertpapiere Verwaltung von Wachstumswerten an. repräsentieren jederzeit 75% des Nettovermögens. Dieser OGAW hat keine Benchmark Klassifizierung: Mischfonds Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der OGAW einen selektiven Verwaltungsstil um, der anhand eines fundamentalen Ansatzes für Wertpapiere von Unternehmen festgelegt wird, deren Börsenbewertung durch ihr Wachstum bedingt ist. Für die Auswahl und Überwachung der Wertpapiere schaltet die Verwaltungsgesellschaft nicht ausschließlich oder automatisch Ratingagenturen ein. Sie bevorzugt eine eigene Kreditanalyse, um fundierte Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber zu treffen. Der Fonds hält folgende Grenzen für die Anlage seines Nettovermögens ein, das wie folgt investiert wird: 0% bis 110% an den Aktienmärkten aller geografischen Regionen, in Aktien sämtlicher Marktkapitalisierungen aller Branchen, davon: - 0% bis 25% an den Aktienmärkten außerhalb der Europäischen Union; - 0% bis 25% an den Aktienmärkten für Nebenwerte; 0% bis 25% in Zinsinstrumente von Staaten, des öffentlichen und privaten Sektors aller geografischen Anlagezonen, Schwellenländer ausgenommen, und aller Ratingkategorien ausgehend von der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder von Ratingagenturen oder Zinsinstrumente ohne Rating, davon: - 0% bis 5% in spekulative oder nicht börsennotierte Zinsinstrumente. 0% bis 10% an den Wandelanleihenmärkten 0% bis 100% im Währungsrisiko von Nicht-Euro-Währungen. Der Fonds kann wie folgt investiert sein: - in Aktien, - in Schuldtitel und Geldmarktinstrumente, - bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW französischen oder ausländischen Rechts und allgemein ausgerichtete Fonds französischen Rechts, welche die Bedingungen von Artikel R. 214-13 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et Financier) erfüllen. Er kann ferner folgende Finanzinstrumente einsetzen: unbedingte oder bedingte Finanzterminkontrakte zu Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktienrisiko sowie zur Absicherung des Währungsrisikos; - Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten zu Absicherungszwecken und/oder für die Exposure im Aktien- und Zinsrisiko sowie zur Absicherung des Währungsrisikos; Der Einsatz dieser Instrumente kann dazu führen, dass 100% des Fondsvermögens überschritten werden. - Einlagen, Barkredite, befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge: Vollständige Thesaurierung Empfohlener Anlagehorizont: über 5 Jahre Dieser OGAW ist möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die ihre Anlage vor Ablauf von fünf Jahren wieder auflösen möchten. Zeichnungs- und Rücknahmebedingungen: Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden täglich um 12 Uhr (T) zusammengefasst und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts ausgeführt, der anhand der Schlusskurse desselben Tages (T) berechnet wird. Der Nettoinventarwert wird jeden Tag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Frankreich und an Tagen, an denen die Pariser Börse geschlossen ist, berechnet. RISIKO- UND ERTRAGSPROFIL: 1 2 3 4 5 6 7 BEDEUTUNG DIESES INDIKATORS: Dieser Indikator ermöglicht die Messung des Volatilitätsniveaus und des Risikos Ihrer Anlage. Die zur Berechnung dieses synthetischen Indikators zugrunde gelegten historischen Daten sind kein verlässlicher Hinweis für das zukünftige Risikoprofil des OGAW. Die diesem OGAW zugeordnete Risiko- und Renditekategorie wird nicht garantiert und kann sich mit der Zeit ändern. Anleger sollten beachten, dass ein hoher potenzieller Gewinn stets mit einem hohen Verlustrisiko verbunden ist. Die Einstufung in die Kategorie „5“ bedeutet nicht, dass Ihr Kapital garantiert wird; die Kategorie „1“ bedeutet, dass Ihr Kapital niedrigen Risiken unterliegt, sein Gewinnpotenzial aber begrenzt ist. Diese Kategorie ist jedoch nicht mit „risikolos“ gleichzusetzen. Dieser OGAW wurde aufgrund seiner hohen Aktienexposure, die zu hoher Volatilität und entsprechend hohen Schwankungen des Nettoinventarwerts führen kann und folglich ein hohes Risiko- und Renditeprofil aufweist, in die Kategorie 5 eingestuft. VOM INDIKATOR NICHT BERÜCKSICHTIGTE WESENTLICHE RISIKEN: Kreditrisiko: Die Verschlechterung der Kreditqualität eines Emittenten oder seine Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann zu einem Wertverlust der Wertpapiere führen. Dadurch kann der Nettoinventarwert sinken. Kontrahentenrisiko: Es besteht ein Kontrahentenrisiko bei allen außerbörslichen Geschäften, die mit derselben Gegenpartei abgeschlossen werden. Das Kontrahentenrisiko misst das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall einer Gegenpartei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen vor der endgültigen Glattstellung des Geschäfts durch einen Mittelfluss nicht nachkommt. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sinken. Risiken aufgrund der Auswirkungen von Verwaltungstechniken wie derivative Finanzinstrumente: Im Falle einer für die Positionierung ungünstigen Marktentwicklung kann der Einsatz von derivativen Instrumenten über kurze Perioden zu einem deutlichen Rückgang des Nettoinventarwerts führen. 9 KOSTEN Die vom Anleger gezahlten Gebühren und Provisionen dienen zur Deckung der Betriebskosten des OGAW, einschließlich der Kosten für die Vermarktung und den Vertrieb der Anteile. Diese Gebühren verringern die potenzielle Wertsteigerung der Anlagen. KOSTEN VOR UND NACH DER ANLAGE entfällt AUSGABEAUFSCHLAG 0,00% RÜCKNAHMEABSCHLAG Beim angegebenen Prozentsatz handelt es sich um den Höchstsatz, der vor der Anlage von Ihrem Kapital abgezogen werden kann, bevor dieses auf der Grundlage des Zeichnungswerts des OGAW-Anteils am Tag der Ausführung des Auftrags investiert wird. In bestimmten Fällen sind die Gebühren für den Anleger jedoch niedriger. Informationen zu den effektiven Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmegebühren erhalten Anleger bei ihrem Anlageberater oder der Vertriebsgesellschaft. VOM OGAW JÄHRLICH ERHOBENE GEBÜHREN LAUFENDE KOSTEN 1,50% VOM OGAW UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ERHOBENE GEBÜHREN 0,00% Performancegebühr Anleger werden darauf hingewiesen, dass die angegebenen „laufenden Kosten“ auf den geschätzten Kosten zum Zeitpunkt der Auflegung des Anteils beruhen. Diese Kosten können sich von einem Geschäftsjahr zum nächsten ändern. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Rubrik „Kosten“ dieses OGAW auf der Internetseite www.cmcic-am.fr. Die laufenden Kosten beinhalten weder die Performancegebühren, noch die Kosten für den Wertpapierhandel mit Ausnahme der Ausgabeaufschläge und/oder Rücknahmegebühren, die der OGAW beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer Organismen für gemeinsame Anlagen zahlt. WERTENTWICKLUNG IN DER VERGANGENHEIT Angaben zur Wertentwicklung werden erstmals am Ende des ersten vollständigen Kalenderjahres zur Verfügung gestellt, d.h. ab Ende 2018. WICHTIGER HINWEIS: In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Gewähr für zukünftige Renditen. Sie weisen keine konstante zeitliche Wertentwicklung auf. Die Berechnung der Performance erfolgt auf der Grundlage der Wiederanlage der Kupons und Dividenden, nach Abzug der direkten und indirekten Verwaltungskosten und vor Ausgabeaufschlägen und Rücknahmegebühren. - AUFLEGUNGSDATUM DES OGAW: 05.04.1996 - AUFLEGUNGSDATUM DES ANTEILS: 06.02.2017 - RECHNUNGSWÄHRUNG: Euro - WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM: Entfällt PRAKTISCHE INFORMATIONEN: BEZEICHNUNG DER DEPOTBANK: BANQUE FEDERATIVE DU CREDIT MUTUEL (BFCM) ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DEN OGAW (Prospekt, Jahresbericht, Halbjahresbericht): Der Versand des Prospekts des OGAW sowie der letzten Jahres- und Halbjahresberichte in französischer Sprache erfolgt innerhalb von acht Werktagen kostenfrei auf einfache schriftliche Anfrage der Anteilinhaber an: CM - CIC ASSET MANAGEMENT 4, rue Gaillon – 75002 PARIS ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT ZUSÄTZLICHER PRAKTISCHER INFORMATIONEN, INSBESONDERE DES NETTOINVENTARWERTS: Der Nettoinventarwert ist bei allen Stellen verfügbar, die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge entgegennehmen. ORT UND MODALITÄTEN FÜR DEN ERHALT VON INFORMATIONEN ÜBER DIE ANDEREN ANTEILSKATEGORIEN: CM-CIC Asset Management. BESTEUERUNG: Der OGAW ist für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassen. Gemäß den in Frankreich geltenden Steuervorschriften sind eventuelle Kapitalerträge, die durch den Besitz der Anteile des OGAW erzielt werden, zu versteuern. Der OGAW wird nicht zur französischen Körperschaftssteuer veranlagt und für Anteilinhaber kommt eine Regelung für Steuertransparenz zur Anwendung. Die für die ausgeschütteten Beträge oder realisierten Gewinne bzw. Verluste des OGAW geltende steuerliche Behandlung hängt von den für die persönliche Situation des Anlegers geltenden Steuerbestimmungen und/oder der Gerichtsbarkeit ab, in welcher der OGAW investiert. Anteilinhaber dieses OGAW können gemäß den Bestimmungen des französischen Gemeinen Rechts (Droit Commun) eine Steuerbefreiung für eine Haltedauer und für den Nettobetrag der Kapitaleinkünfte in Anspruch nehmen. Wenn der Anleger über seine steuerliche Situation im Ungewissen ist, sollte er sich an seinen Steuerberater wenden. CM-CIC ASSET MANAGEMENT kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser OGAW ist in Frankreich zugelassen und unterliegt der Aufsicht der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). CM-CIC ASSET MANAGEMENT ist in Frankreich zugelassen und unterliegt der Aufsicht der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). Die vorliegenden Wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 13.03.2017 10 Zusätzliche Informationen für Anleger in Deutschland Recht zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland Die CM-CIC ASSET MANAGEMENT hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Absicht angezeigt, in Deutschland Investmentanteile an CM-CIC EUROPE GROWTH öffentlich zu vertreiben und ist seit dem Abschluss des Anzeigeverfahrens zum öffentlichen Vertrieb berechtigt. Zahl-und Informationsstelle in Deutschland TARGOBANK AG & Co. KGaA Kasernenstraße 10 40213 Düsseldorf hat in Deutschland die Funktion einer Zahl- und Informationsstelle übernommen. Rücknahmeanträge für Investmentanteile können bei der deutschen Zahlstelle zur Weiterleitung an die Verwaltungsgesellschaft eingereicht werden. Anteilinhaber in Deutschland können sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) über die deutsche Zahlstelle verlangen. Der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Vertragsbedingungen des Investmentfonds sowie die geprüften Jahresberichte und ungeprüften Halbjahresberichte des Investmentfonds sind kostenlos in Papierform bei der deutschen Informationsstelle erhältlich. Weiterhin sind bei der Informationsstelle die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile kostenlos erhältlich. Veröffentlichungen In der Bundesrepublik Deutschland werden die Ausgabe-und Rücknahmepreise der Investmentanteile in der „BörsenZeitung“ und etwaige sonstige Mitteilungen an die Anleger im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 11 CM-CIC EUROPE GROWTH PROSPEKT OGAW gemäß der Richtlinie 2009/65/EG I ALLGEMEINE MERKMALE I-1 Form des OGAW Bezeichnung: CM-CIC EUROPE GROWTH Rechtsform und Mitgliedsstaat, in dem der OGAW aufgelegt wurde: Investmentfonds (Fonds Commun de Placement – FCP) französischen Rechts Auflegungsdatum und vorgesehene Laufzeit: Der OGAW wurde am 22.03.1996 zugelassen und am 05.04.1996 für eine Dauer von 99 Jahren aufgelegt. Zusammenfassung des Angebots: ISIN-Code Verwendung der RechnungsUrsprünglicher ZeichnungsMindestbetrag für ausschüttungswährung Nettoinventarwert berechtigte die Erstzeichnung fähigen Beträge Personen FR0010037341 Vollständige Euro 388,17 Euro Alle Zeichner 1 tausendstel (Anteilsklasse C) Thesaurierung Anteil FR0010699710 Vollständige Euro 100 Euro Alle Zeichner im 1 Anteil (Anteilsklasse R) Thesaurierung Rahmen einer Vertriebsvereinbarung mit CM-CIC AM FR0012008738 (Anteilsklasse I) Vollständige Thesaurierung Euro 1.000.000 Euro FR0013198967 (Anteilsklasse AR) Vollständige Thesaurierung Euro 100 Euro FR0013226404 (Anteilsklasse ER) Vollständige Thesaurierung Euro 100 Euro Alle Zeichner, insbesondere Ausschreibungen von CM-CIC AM vorbehalten Alle Zeichner, insbesondere für den Vertrieb in Deutschland 1 Anteil (außer CM-CIC AM, die 1 tausendstel Anteil zeichnen kann) 1 tausendstel Anteil Alle Zeichner, insbesondere für den Vertrieb in Spanien 100 Euro Adresse, unter der die letzten Jahres- und Halbjahresberichte angefordert werden können: Der Versand der letzten Jahres- und Halbjahresberichte erfolgt innerhalb von acht Werktagen auf einfache schriftliche Anfrage der Anteilinhaber an: CM - CIC Asset Management 4, rue Gaillon – 75002 PARIS. I-2 Organe und Beauftragte des Fonds Portfolioverwaltungsgesellschaft: CM - CIC Asset Management - 4, rue Gaillon - 75002 PARIS. Aktiengesellschaft französischen Rechts (SA) zugelassen von der französischen Börsenaufsicht (Commission des Opérations de Bourse) (heute Finanzmarktaufsicht Autorité des Marchés Financiers) unter der Nr. GP 97-138. Depotbank und Verwahrstelle - Mit der Zentralisierung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragte Gesellschaft Mit der Führung des Anteilsregisters beauftragte Gesellschaft: BANQUE FEDERATIVE DU CREDIT MUTUEL (BFCM) - 34, rue du Wacken - 67000 STRASSBURG Die Depotbank verwahrt die Vermögenswerte des Fonds, kontrolliert die Ordnungsmäßigkeit der Entscheidungen der Verwaltungsgesellschaft, überwacht die Liquiditätsströme und nimmt die Passiva-Buchhaltung im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft wahr. Die Depotbank beauftragt lokale Unterverwahrstellen mit der Verwahrung der Vermögenswerte, die im Ausland gehalten werden. Für den OGAW wurde BFCM mit den Aufgaben der Depotbank und Verwahrstelle für die Vermögenswerte im Portfolio und mit der Zentralisierung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragt. BFCM ist ferner das kontoführende Institut für den OGAW. Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers Audit – Crystal Park - 63 rue de Villiers – 92200 NEUILLY SUR SEINE Vertriebsgesellschaften: Die Banken und Sparkassen der Unternehmensgruppe Crédit Mutuel-CIC Anlageberater: Entfällt. 12 II FUNKTIONSWEISE UND VERWALTUNG II-1 Allgemeine Merkmale: Merkmale der Anteile: ISIN-Codes: FR0010037341 (Anteilsklasse C) FR0010699710 (Anteilsklasse R) FR0012008738 (Anteilsklasse I) FR0013198967 (Anteilsklasse AR) FR0013226404 (Anteilsklasse ER) • Art der mit den Anteilen verbundenen Rechte: Jeder Anteilinhaber verfügt über ein Miteigentumsrecht am Vermögen des Fonds (FCP) im Verhältnis zur Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile. • Eintragung in ein Register: Die Rechte der Besitzer von Inhaberanteilen werden durch Eintragung auf einem Konto auf ihren Namen bei einem Finanzintermediär ihrer Wahl, und im Falle von Besitzern von Namensanteilen bei Emittenten repräsentiert, wobei letztere, falls gewünscht, ihre Anteile ebenfalls bei einem Finanzintermediär ihrer Wahl registrieren lassen können. • Verwaltung der Passiva: Die Passiva-Buchhaltung wird von der Depotbank wahrgenommen. Die Verwaltung der Anteile erfolgt durch Euroclear France. • Stimmrechte: Da es sich um einen Investmentfonds (FCP) handelt, sind die Anteile nicht mit Stimmrechten ausgestattet, da alle Entscheidungen von der Portfolioverwaltungsgesellschaft getroffen werden. Die Anteilinhaber werden entweder persönlich, durch die Presse, regelmäßige Veröffentlichungen oder auf einem anderen Weg über die Funktionsweise des Fonds informiert. • Form der Anteile: Inhaberanteile. Die Anteile lauten auf Tausendstel-Anteilsbruchteile (Anteilsklassen C, I), ganze Anteile (Anteilsklasse R), Millionstel- Anteilsbruchteile (Anteilsklasse ER) und Zehntausendstel-Anteilsbruchteile (Anteilsklasse AR). Bilanzstichtag: der letzte Handelstag der Pariser Börse im Dezember. Bilanzstichtag des ersten Geschäftsjahres: der letzte Handelstag der Pariser Börse im Dezember 1996. Hinweise zur steuerlichen Behandlung: Der OGAW wird nicht zur französischen Körperschaftssteuer veranlagt und für Anteilinhaber kommt eine Regelung für Steuertransparenz zur Anwendung. Die für die ausgeschütteten Beträge oder realisierten Gewinne bzw. Verluste des OGAW geltende steuerliche Behandlung hängt von den für die persönliche Situation des Anlegers geltenden Steuerbestimmungen und/oder der Gerichtsbarkeit ab, in welcher der OGAW investiert. II-2 Besondere Bestimmungen Klassifizierung: Mischfonds Dachfonds: Bis zu 10% des Nettovermögens. Anlageziel: Der Fonds strebt eine Wertsteigerung des Portfolios durch die selektive Verwaltung von Wachstumswerten an. Referenzindex: Dieser Fonds hat keinen Referenzindex. Anlagestrategie: 1 – Eingesetzte Anlagestrategien Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der OGAW einen selektiven Verwaltungsstil um, der anhand eines fundamentalen Ansatzes für Wertpapiere von Unternehmen festgelegt wird, deren Börsenbewertung an ihr Wachstum geknüpft ist. Für die Auswahl und Überwachung der Wertpapiere schaltet die Verwaltungsgesellschaft nicht ausschließlich oder systematisch Ratingagenturen ein. Sie bevorzugt eine eigene Kreditanalyse, auf der ihre Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber basieren. Der Fonds hält folgende Grenzen für die Exposure seines Nettovermögens ein, das wie folgt investiert wird: 0% bis 110% an den Aktienmärkten aller geografischen Zonen, Marktkapitalisierungen und Sektoren, davon: - 0% bis 25% an den Aktienmärkten außerhalb der Europäischen Union. - 0% bis 25% an den Aktienmärkten für Nebenwerte. 0% bis 25% in Zinsinstrumente von Staaten, des öffentlichen und privaten Sektors aller geografischen Anlagezonen, Schwellenländer ausgenommen, und aller Ratingkategorien ausgehend von der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder von Ratingagenturen, oder Zinsinstrumente ohne Rating, davon: - 0% bis 5% in spekulative oder nicht börsennotierte Zinsinstrumente. 0% bis 10% an den Wandelanleihenmärkten. 0% bis 100% im Währungsrisiko von Nicht-Euro-Währungen. Für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassene Wertpapiere repräsentieren jederzeit 75% des Nettovermögens. 13 2 – Vermögenswerte (außer Finanzinstrumenten mit eingebetteten Derivaten): Der OGAW investiert in: - Aktien: Der OGAW investiert überwiegend in Wachstumswerte. - Schuldtitel und Geldmarktinstrumente: Der OGAW kann ferner in folgende Finanzinstrumente investieren: - Anleihen aller Art, - handelbare Schuldtitel, - Gewinnbeteiligungsrechte (titres participatifs), - nachrangige Wertpapiere, - mit den vorgenannten Wertpapieren vergleichbare Wertpapiere, die nach ausländischen Recht emittiert werden. - Anteile oder Aktien von OGAW, AIF und Investmentfonds: Der OGAW kann bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW französischen oder ausländischen Rechts und allgemein ausgerichtete Investmentfonds französischen Rechts investieren, welche die Bedingungen von Artikel R. 214-13 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et Financier) erfüllen. Sie können von der Portfolioverwaltungsgesellschaft oder externen Gesellschaften verwaltet werden und ihre Auswahl erfolgt aufgrund ihrer Verwaltungsstrategie und ihrer historischen Wertentwicklung. 3- Derivative Finanzinstrumente: a) Art der Märkte, an denen Geschäfte durchgeführt werden können: Der OGAW kann bedingte oder unbedingte Finanztermingeschäfte an geregelten Märkten oder OTC-Märkten in Frankreich und im Ausland tätigen. b) Risiken, die der Fondsmanager zu steuern beabsichtigt: Aktienrisiko, Währungsrisiko. c) Art der Geschäfte: Der Fondsmanager kann Positionen zu Absicherungszwecken und/oder für Engagements am Aktienmarkt sowie zur Absicherung des Währungsrisikos aufbauen. Der Fondsmanager kann derivative Finanzinstrumente in Höhe des Nettovermögens und unter Einhaltung der in den WAI und im Prospekt vorgesehenen Risikogrenzen sowie unter Berücksichtigung eines maximalen Hebels von insgesamt 10% des Nettovermögens einsetzen. d) Art der eingesetzten Finanzinstrumente: Der Fondsmanager setzt folgende Instrumente ein: Futures-Kontrakte, Optionen, Swaps, Devisentermingeschäfte. Der Fondsmanager wird keine Total Return Swaps (TRS) einsetzen. e) Strategie für den Einsatz von Derivaten zur Erreichung des Anlageziels: Finanzinstrumente werden eingesetzt um - Anpassungen infolge von Mittelflüssen vorzunehmen, insbesondere im Falle hoher Zuflüsse nach Zeichnungen und Abflüsse durch Rücknahmen von OGAW-Anteilen, - Anpassungen an bestimmte Marktbedingungen vorzunehmen (beispielsweise bei starken Ausschlägen an den Märkten, verbesserter Liquidität oder der Effizienz von Finanztermininstrumenten). 4- Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten: a) Risiken, die der Fondsmanager zu steuern beabsichtigt: Aktien-, Zins- und Währungsrisiko. b) Art der Geschäfte: Der Fondsmanager kann Positionen zu Absicherungszwecken und/oder für Engagements an den Aktien- und Zinsmärkten sowie zur Absicherung des Währungsrisikos aufbauen. Der Fondsmanager kann Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten in Höhe des Nettovermögens und unter Einhaltung der in den WAI und im Prospekt vorgesehenen Risikogrenzen sowie unter Berücksichtigung eines maximalen Hebels von insgesamt 10% des Nettovermögens einsetzen. c) Art der eingesetzten Finanzinstrumente: Der Fondsmanager kann in Wandelanleihen, Warrants, strukturierte EMTN und Zertifikate investieren, die an geregelten Märkten oder außerbörslich mit den Emittenten gehandelt werden, sowie in Bezugsrechte oder gleichgestellte Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten investieren. Die Auswahl der Wandelanleihen erfolgt nach einer Analyse ihrer Struktur, der Kreditqualität des Emittenten und der zugrunde liegenden Aktie. d) Strategie für den Einsatz von eingebetteten Derivaten zur Erreichung des Anlageziels: Der Fondsmanager kann Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten einsetzen, falls diese eine Alternative zu anderen Finanzinstrumenten darstellen oder falls für diese Wertpapiere kein entsprechendes Angebot am Markt für sonstige Finanzinstrumente vorhanden ist. 5- Einlagen: Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen kann der OGAW Einlagen bei einem oder mehreren Kreditinstituten tätigen. 14 5- Barkredite: Barkredite dürfen 10% des Fondsvermögens nicht überschreiten und dienen zur Deckung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs bei der Ausführung von Rücknahmeanträgen der Anteilinhaber, damit die Verwaltung des gesamten Fondsvermögens nicht beeinträchtigt wird. 7- Befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren: Der OGAW kann befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren tätigen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Dazu zählen die Optimierung von Erträgen oder der Liquiditätssteuerung, wobei er die Risiken eingeht, die laut Anlagepolitik des Fonds vorgesehen sind. - Wertpapierleihgeschäfte: Der Fonds kann Wertpapier und/oder flüssige Mittel im Gegenzug für eine Vergütung und für eine vertraglich vereinbarte Zeitdauer verleihen oder ausleihen. Am Ende der Transaktion werden die ver- bzw. ausgeliehenen Wertpapiere in gleichwertiger Form zurückgegeben. - Pensionsgeschäfte: Der Fonds kann Wertpapiere im Gegenzug für einen vereinbarten Preis an einen anderen OGAW oder eine juristische Person veräußern. Diese werden am Ende der Transaktion erfolgt der Rückkauf der Wertpapiere. a) Art der getätigten Geschäfte: Der OGAW kann befristete Käufe und Verkäufe von Wertpapieren tätigen. - Wertpapierpensionsgeschäfte als Pensionsnehmer und Wertpapierleihgeschäfte, die im französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch vorgesehen sind; - Wertpapierpensionsgeschäfte als Pensionsgeber und Wertpapierleihgeschäfte, die im französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch vorgesehen sind. b) Art der Geschäfte: Eventuelle befristete Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren dürfen nur im besten Interesse des OGAW und nicht zu einer Abweichung von seinem Anlageziel oder zusätzlichen Risiken führen. Sie dienen der Optimierung der Liquiditätssteuerung oder der möglichen Rendite des Portfolios. Der OGAW vergewissert sich, dass er alle verliehenen (in Pension gegebenen) Wertpapiere auch wieder zurückkaufen kann oder (im Falle von in Pension genommenen Wertpapieren) die Zahlung des gesamten Barbetrag erhält. c) Vermögenswerte, die Gegenstand derartiger Transaktionen sein können: Barmittel und/oder zulässige Finanzinstrumente sowie Geldmarktinstrumente. d) Geplanter und zulässiger Umfang derartiger Transaktionen: Gegenwärtig wird diese Art von Transaktionen nicht im Rahmen des Fonds eingesetzt, der sich jedoch vorbehält, künftig bis zu 100% seines Nettovermögens in derartigen Transaktionen anzulegen. e) Vergütung: Alle Erträge aus befristeten Käufen und Verkäufen von Wertpapieren kommen ausschließlich dem OGAW zugute. f) Wahl der Gegenparteien: Die Gegenparteien dieser bei Erwerb gemäß der Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder der Ratingagenturen der Kategorie Investment Grade angehörenden Transaktionen können aus allen Regionen, Schwellenländer eingeschlossen, stammen. Ihre Auswahl erfolgt basierend auf festgelegten Kriterien. Finanzgarantieverträge: Im Rahmen von Transaktionen mit außerbörslich gehandelten Derivaten und befristeten Käufen/Verkäufen von Wertpapieren kann der Fonds finanzielle Vermögenswerte erhalten, die als Garantien betrachtet werden und die als Garantien betrachtet werden und das Kontrahentenrisiko verringern sollen. Die erhaltenen Finanzgarantien bestehen bei außerbörslich gehandelten Derivaten überwiegend aus Barmitteln und finanziellen Vermögenswerten und beim befristeten Kauf/Verkauf von Wertpapieren aus Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen. Diese Garantien werden in Form von Barmitteln oder von Anleihen gestellt, die von Mitgliedstaaten der OECD oder ihren Gebietskörperschaften oder supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. Alle erhaltenen Finanzgarantien müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Liquidität: Alle Finanzgarantien in Form von Wertpapieren müssen sehr liquide sein und an einem geregelten Markt gehandelt werden, damit sie schnell zu einem transparenten Preis verkauft werden können. - Veräußerbarkeit: Die Finanzgarantien sind jederzeit veräußerbar. - Bewertung: Erhaltene Finanzgarantien werden täglich zum Marktpreis oder anhand eines Preisstellungsmodells bewertet. Auf Wertpapiere, deren Preise starken Schwankungen unterliegen können oder in Abhängigkeit von der Kreditqualität wird ein mit der erforderlichen Vorsicht ermittelter Abschlag angewendet. - Kreditqualität der Emittenten: Finanzgarantien müssen eine hohe Kreditqualität gemäß der Analyse der Verwaltungsgesellschaft aufweisen. Anlage von in bar gestellten Finanzgarantien: Sie werden entweder als Einlagen bei zulässigen Instituten angelegt oder in Staatsanleihen mit erstklassiger Kreditqualität (Rating gemäß den Kriterien für „kurzfristige Geldmarktfonds (OGAW/AIF)) oder in kurzfristige Geldmarktfonds (OGAW/AIF) investiert oder für Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten verwendet, - Korrelation: Die Garantien werden von einer Einheit gestellt, die nicht von der Gegenpartei abhängig ist. - Diversifikation: Das Engagement in einem bestimmten Emittenten darf 20% des Nettovermögens nicht überschreiten. - Verwahrung: Die erhaltenen Finanzgarantien werden bei der Depotbank oder von einem ihrer Vertreter oder Dritten unter ihrer Kontrolle oder bei einer sonstigen externen Verwahrstelle hinterlegt, die einer aufsichtsbehördlichen Überwachung unterliegt und in keinerlei Verbindung zu der Partei steht, die die Finanzgarantien stellt. - Verbot der Wiederverwendung: Erhaltene Finanzgarantien, die keine Barmittel darstellen, werden nicht verkauft, reinvestiert oder als Garantien gestellt. Risikoprofil: Ihr Anlagebetrag wird hauptsächlich in von der Portfolioverwaltungsgesellschaft ausgewählte Finanzinstrumente investiert. Diese Instrumente unterliegen den auf den Finanzmärkten üblichen Schwankungen und Unwägbarkeiten. 15 Gegenparteien verfügen weder hinsichtlich der Zusammensetzung und Verwaltung des Portfolios, noch der Basiswerte der derivativen Finanzinstrumente über eine Entscheidungsvollmacht. Für keine Transaktion im Portfolio ist eine Zulassung von Gegenparteien erforderlich. Zur Vermeidung und Steuerung von Interessenkonflikten werden im ausschließlichen Interesse der Anteilinhaber Verfahren zur Handhabung von Interessenkonflikten umgesetzt. Anteilinhaber des Fonds unterliegen folgenden Risiken: - Risiko des Kapitalverlusts: Ein Kapitalverlust tritt dann ein, wenn der Verkaufspreis eines Anteils unter seinem Kaufpreis liegt. Der OGAW kommt weder in den Genuss einer Kapitalgarantie, noch eines Kapitalschutzes. Das ursprünglich investierte Kapital unterliegt den Unwägbarkeiten des Marktes und wird im Falle einer ungünstigen Börsenentwicklung möglicherweise nicht vollständig zurückgezahlt. - Risiko aufgrund der diskretionären Verwaltung: Der diskretionäre Verwaltungsstil des Fonds beruht auf den Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der verschiedenen (Aktien-, Zins-)Märkte und/oder der Einzeltitelauswahl. Es ist möglich, dass der OGAW nicht immer in die performancestärksten Märkte oder Anlagen investiert ist. Daher kann es sein, dass der Fonds das Anlageziel nicht erreicht und der Nettoinventarwert rückläufig ist. - Aktienmarktrisiko: Aufgrund der Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Weltwirtschaft und der Unternehmensergebnissen können die Aktienmärkten starken Schwankungen unterliegen. Bei einer rückläufigen Entwicklung der Aktienmärkte kann auch der Nettoinventarwert sinken. - Mit Investitionen in Small Caps verbundene Risiken: Aufgrund ihrer spezifischen Merkmale weisen diese Aktien mögliche Risiken für Anleger auf und können infolge einer etwaigen Enge ihres Marktes mit einem Liquiditätsrisiko verbunden sind. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sehr schneller und stärker fallen. - Kreditrisiko: Die Verschlechterung der Kreditqualität eines Emittenten oder seine Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann zu einem Wertverlust der Wertpapiere führen. Dadurch kann der Nettoinventarwert sinken. - Zinsrisiko: Bei einem Anstieg der Zinsen, kann der Wert festverzinslicher Wertpapiere sinken, was wiederum einen Rückgang des Nettoinventarwerts zur Folge hat. - Risiko von Anlagen in spekulative (hochrentierliche) Anleihen: Wertpapiere, die laut Analyse der Verwaltungsgesellschaft oder Ratingagenturen als „spekulativ“ eingestuft wurden, weisen ein erhöhtes Ausfallrisiko auf und unterliegen möglicherweise ausgeprägteren und/oder häufigeren Wertschwankungen, die einen Rückgang des Nettoinventarwerts bewirken können. - Kontrahentenrisiko: Es besteht ein Kontrahentenrisiko bei allen außerbörslichen Geschäften (Finanzkontrakten, befristete Käufe/Verkäufe von Wertpapieren und Finanzgarantien), die mit derselben Gegenpartei abgeschlossen werden. Das Kontrahentenrisiko misst das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall einer Gegenpartei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen vor der endgültigen Glattstellung des Geschäfts durch einen Mittelfluss nicht nachkommt. In diesem Falle kann der Nettoinventarwert sinken. - Währungsrisiko: Eine ungünstige Entwicklung des Euro gegenüber anderen Währung kann sich negativ den Nettoinventarwert auswirken, der sinken kann. - Risiken aufgrund der Auswirkungen von Verwaltungstechniken wie derivative Finanzinstrumente: Im Falle einer für die Positionierung ungünstigen Marktentwicklung kann der Einsatz von derivativen Instrumenten über kurze Perioden zu einem deutlichen Rückgang des Nettoinventarwerts führen. - Rechtliches Risiko: Vor allem im Zusammenhang mit einer effizienten Portfolioverwaltung besteht das Risiko nicht angemessen geschlossener Verträge mit den Gegenparteien. - Operationelles Risiko: Es besteht das Risiko eines Ausfalls bzw. von Fehlentscheidungen der verschiedenen an Wertpapiertransaktionen beteiligten Akteure. Dieses Risiko besteht nur im Rahmen von Geschäften im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Erwerb und der vorübergehenden Veräußerung von Wertpapieren. Garantie oder Absicherung: keine Zeichnungsberechtigte Personen und typisches Anlegerprofil: Alle Zeichner. Anteilsklasse ER: Alle Anleger, insbesondere für den Vertrieb in Spanien bestimmt. Dieser OGAW richtet sich an Anleger, die in Wachstumswerte investieren möchten und bereit sind, über die empfohlene Anlagedauer von 5 Jahren mögliche Schwankungen des Nettoinventarwerts in Kauf zu nehmen, die mit den Aktienmärkten und der betreffenden Währung verbunden sind. Die angemessene Höhe einer Anlage in diesen OGAW hängt einzig und allein von der persönlichen Situation jedes Anlegers ab. Bei der Ermittlung des Anlagebetrags sollten Anleger ihre Vermögenslage, ihren aktuellen und künftigen Finanzbedarf, den empfohlenen Anlagehorizont und auch ihre Risikobereitschaft bzw. ihre Risikoaversion berücksichtigen. Potenziellen Anlegern wird unbedingt eine hinreichende Diversifikation ihrer Investitionen empfohlen, damit sich ihre Anlagerisiken nicht ausschließlich auf einen einzigen OGAW konzentrieren. 16 Dieser OGAW darf in den Vereinigten Staaten sowie in US-amerikanischen Territorien oder Besitztümern) weder angeboten, noch verkauft, vermarktet oder übertragen werden, und dürfen US-amerikanischen natürlichen oder juristischen Personen, US-Bürgern oder US-Personen weder direkt noch indirekt zugutekommen. Empfohlene Anlagedauer: Über 5 Jahre. Bestimmungen zur Ermittlung und Verwendung des Ergebnisses und der ausschüttungsfähigen Beträge Das Nettoergebnis des Geschäftsjahres entspricht den Zinsen, Zinsnachzahlungen, Dividenden, Prämien und Losen, Sitzungsgeldern sowie sämtlichen Erträgen aus den Wertpapieren, die das Portfolio des Fonds bilden, zuzüglich der Erträge aus dem Zahlungsmittelbestand und abzüglich der Verwaltungs- und Kreditkosten. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus: 1. Dem Nettoergebnis aus dem Geschäftsjahr zuzüglich des Ergebnisvortrags sowie zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos aus den Rechnungsabgrenzungsposten der Erträge; 2. Dem im Geschäftsjahr realisierten Gewinn, nach Abzug der Kosten, abzüglich des realisierten Verlusts, nach Abzug der Kosten, zuzüglich des in vorangegangenen Geschäftsjahren ausgewiesenen, nicht ausgeschütteten oder thesaurierten Nettogewinns gleicher Art, zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos aus den Rechnungsabgrenzungsposten der Gewinne. Thesaurierung (Anteilsklassen C, R, I, AR und ER): Die ausschüttungsfähigen Beträge werden jedes Jahr in vollem Umfang thesauriert. Vollständige Thesaurierung Nettoergebnis X Realisierte Nettogewinne oder -verluste X Teilthesaurierung Vollständige Ausschüttung Teilausschüttung Merkmale der Anteile: Die Zeichnung einer Anteilskategorie kann einer Anlegerkategorie vorbehalten sein, wobei objektive Kriterien wie ursprünglicher Nettoinventarwert des Anteils, Mindesterstzeichnungsbetrag zur Anwendung kommen, die in diesem Abschnitt aufgeführt werden. Die Anteilsklasse I ist gemäß den im Prospekt festgelegten Modalitäten insbesondere Ausschreibungen von CM-CIC AM vorbehalten. Die Anteilsklasse R ist Zeichnungen im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung mit CM-CIC AM vorbehalten. Die Anteilsklasse AR ist insbesondere dem Vertrieb an Privatanleger in Deutschland vorbehalten. Die Anteilsklasse C steht allen Zeichnern offen Anteile der Klasse ER sind gemäß den im Prospekt festgelegten Modalitäten insbesondere für den Vertrieb in Spanien bestimmt. Ursprünglicher Nettoinventarwert des Anteils: Anteilsklasse C: 388,17 €, aufgeteilt in tausendstel Anteilsbruchteile. Anteilsklasse R: 100€, ganze Anteile Anteilsklasse I: 1.000.000 €, aufgeteilt in tausendstel Anteilsbruchteile. Anteilsklasse AR: 100 €, aufgeteilt in zehntausendstel Anteilsbruchteile. Anteilsklasse ER: 100 €, aufgeteilt in millionstel Anteilsbruchteile. Mindesterstzeichnungsbetrag: Anteilsklasse C: 1 tausendstel Anteil Anteilsklasse R: 1 Anteil Anteilsklasse I: 1 Anteil (außer CM-CIC AM, die 1 tausendstel Anteil zeichnen kann) Anteilsklasse AR: 1 tausendstel Anteil Anteilsklasse ER: 100 € Mindestzeichnungsbetrag für spätere Zeichnungen und Rücknahmen: Anteilsklasse C: 1 tausendstel Anteil Anteilsklasse R: 1 Anteil Anteilsklasse I: 1 tausendstel Anteil Anteilsklasse AR: 1 tausendstel Anteil Anteilsart ER: für spätere Zeichnungen: 15 Euro / für Rücknahmen: 1 millionstel Anteil. Modalitäten für Zeichnungen und Rücknahmen: Mit der Entgegennahme von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen beauftragte Stelle: Banque Fédérative du Crédit Mutuel (BFCM). - Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge werden an jedem Werktag um 12.00 Uhr (T) zusammengefasst. - Aufträge, die vor 12.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des nächsten Nettoinventarwerts ausgeführt, der anhand der Schlusskurse desselben Tages (T) berechnet wird. - Aufträge, die nach 12.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des darauffolgenden Tages ausgeführt, der anhand der Schlusskurse des darauffolgenden Tages (T+1) berechnet wird. Datum und Häufigkeit der Nettoinventarwertberechnung: Täglich. Berechnung an jedem Werktag, außer an gesetzlichen Feiertagen in Frankreich und an Tagen, an denen die Pariser Börse (EuronextKalender) geschlossen ist. Ort und Modalitäten der Veröffentlichung oder Bekanntgabe des Nettoinventarwerts: In den Räumlichkeiten der Portfolioverwaltungsgesellschaft 17 Er ist bei der Portfolioverwaltungsgesellschaft am Werktag nach dem Berechnungstag verfügbar. Gebühren und Provisionen: Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren Die Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmegebühren erhöhen den vom Anleger für die Zeichnung gezahlten Preis bzw. werden vom Rücknahmepreis in Abzug gebracht. Die dem OGAW zustehenden Provisionen dienen der Deckung der Kosten, die ihm für die Investition oder Desinvestition der ihm anvertrauten Vermögenswerte entstehen. Provisionen, die nicht dem OGAW zustehen, werden an die Portfolioverwaltungs- und Vertriebsgesellschaften etc. gezahlt. Vom Anleger bei Zeichnungen und Rücknahmen zu entrichtende Gebühren Dem OGAW nicht zufließender Ausgabeaufschlag Dem OGAW zufließender Ausgabeaufschlag Dem OGAV nicht zufließende Rücknahmegebühr Dem OGAW zufließende Rücknahmegebühr Satz und Staffelung Anteilsklassen C, Anteilsklasse Nettoinventarwert × Anzahl der R, I AR Anteile Maximal 2% Maximal 5% Nettoinventarwert × Anzahl der Entfällt Anteile Nettoinventarwert × Anzahl der Entfällt Anteile Nettoinventarwert × Anzahl der Entfällt Anteile Berechnungsgrundlage Anteilsklasse ER Entfällt Betriebs- und Verwaltungskosten Diese Kosten decken alle dem OGAW direkt berechneten Kosten mit Ausnahme der Transaktionskosten ab. Die Transaktionskosten umfassen die Kosten für den Wertpapierhandel (Maklerprovision etc.) sowie gegebenenfalls die Umsatzprovision, die u.a. von der Depotbank und der Portfolioverwaltungsgesellschaft erhoben werden kann. Zu den Betriebs- und Verwaltungskosten können folgende Kostenelemente hinzukommen: • Performancegebühren. Diese dienen zur Vergütung der Portfolioverwaltungsgesellschaft, sofern der OGAW seine Anlageziele übertrifft. Sie werden somit dem OGAW berechnet, • Umsatzprovisionen, die dem OGAW berechnet werden, Dem OGAW berechnete Kosten 1 Bemessungsgr undlage Betriebs- und Verwaltungskosten sowie externe, nicht der Portfolioverwaltungsgesellschaft entstandene Kosten Nettovermögen (Abschlussprüfung, Verwahrung, Vertrieb, Rechtskosten) Satz und Staffelung Anteilsklasse Anteilsklasse Anteilsklasse Anteilsklasse Anteilsklass C R I AR ER Maximal 1,50% inkl. Steuern Maximal 2,25% inkl. Steuern Maximal 0,75% inkl. Steuern Maximal 2% inkl. Steuern Maximal 2% inkl. Steuer 2 Umsatzprovisionen Portfolioverwaltungsgesellschaft: 100% Zahlbar bei jeder Transaktion Maximal 0% bis 0,10% inkl. Steuern für Aktien 3 Performancegebühr Nettovermögen Entfällt Befriste Käufe und Verkäufe von Wertpapieren: Sämtliche Erträge aus Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung fließen abzüglich der direkten und indirekten Betriebskosten dem OGAW zu. Auswahl der Intermediäre: Die Auswahl und Bewertung der Intermediäre sind Gegenstand kontrollierter Verfahren. Vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wird diese überprüft und von einem zu diesem Zweck gebildeten Ausschuss genehmigt und anschließend von der Direktion validiert. Bei der mindestens einmal jährlich erfolgenden Bewertung werden mehrere Kriterien berücksichtigt, die sich in erster Linie auf die Ausführungsqualität beziehen (Ausführungspreis, Bearbeitungsfristen, reibungslose Glattstellung der Transaktionen etc.) und der Relevanz der Research-Dienstleistungen (finanzielle, technische und wirtschaftliche Analysen, Stichhaltigkeit der Anlageempfehlungen etc.). Besteuerung: Der OGAW ist für französische Aktiensparpläne (PEA) zugelassen. Gemäß den für Sie geltenden Steuervorschriften sind eventuelle Kapitalerträge, die durch den Besitz der Anteile des OGAW erzielt werden, zu versteuern. Anteilinhaber dieses OGAW können gemäß den Bestimmungen des französischen Gemeinen Rechts (Droit Commun) eine Steuerbefreiung für eine Haltedauer und für den Nettobetrag der Kapitaleinkünfte in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich diesbezüglich bei der Vertriebsgesellschaft zu erkundigen. III – INFORMATIONEN ÜBER DEN VERTRIEB DER ANTEILE Sämtliche Informationen über den OGAW sind bei der Portfolioverwaltungsgesellschaft erhältlich. 18 Das Dokument „Stimmrechtsausübung“ und der Bericht über die Bedingungen, unter denen die Stimmrechte ausgeübt wurden, sind auf der Internetseite www.cmcic-am.fr verfügbar oder werden Anteilinhabern, die eine Anfrage an die Verwaltungsgesellschaft richten, zugesandt. - Portfolioverwaltungsgesellschaft: CM-CIC Asset Management - 4, rue Gaillon - 75002 PARIS. Ereignisse, die den OGAW betreffen, werden in manchen Fällen über Euroclear France und/oder entsprechend der geltenden Vorschriften und der Vertriebspolitik des OGAW über unterschiedliche Kanäle bekannt gegeben. ESG-Kriterien Informationen über die Berücksichtigung von ESG-Kriterien (Kriterien für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind auf der Internetseite www.cmcic-am.fr und im Jahresbericht erhältlich. IV – ANLAGEVORSCHRIFTEN Im Einklang mit den Bestimmungen der Artikel L. 214-20 und R. 214-9 bis R. 214-30. des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches müssen die hierin vorgesehenen und für den OGAW geltenden Bestimmungen für die Zusammensetzung des Fondsvermögens und die Regeln für die Risikodiversifikation jederzeit eingehalten werden. Bei Überschreitung dieser Grenzen aus Gründen, auf die die Verwaltungsgesellschaft keinen Einfluss hat, oder infolge der Ausübung von Bezugsrechten, muss sie vorrangig das Ziel verfolgen, diese Situation schnellstmöglich unter gebührender Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber des OGAW zu beheben. V- GESAMTRISIKO Die Berechnung des Gesamtrisikos der Finanzkontrakte erfolgt anhand der Commitment-Methode. VI – BEWERTUNGS- UND BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE VERBUCHUNG DER ERTRÄGE: Der Ausweis der Erträge erfolgt nach der Methode der vereinnahmten Kupons. VERBUCHUNG VON ZU- UND ABGÄNGEN IM PORTFOLIO: Zu- und Abgänge von Wertpapieren im Portfolio werden ohne die Kosten des Wertpapierhandels ausgewiesen. BEWERTUNGSVERFAHREN: Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt an allen Bewertungsstichtagen nach folgenden Grundsätzen: (Französische und ausländische) börsennotierte Aktien und gleichgestellte Wertpapiere: Die Bewertung erfolgt zum Börsenkurs. Der berücksichtigte Börsenkurs richtet sich nach der Börse, der das Wertpapier notiert wird: Für europäische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für asiatische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für australische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für nordamerikanische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für südamerikanische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Falls eine Aktie am Bewertungsstichtag nicht notiert wird, erfolgt die Bewertung anhand des Schlusskurses vom Vortag. (Französische und ausländische) Anleihen und gleichgestellte Schuldtitel sowie EMTN: Die Bewertung erfolgt zum Börsenkurs: Der berücksichtigte Börsenkurs richtet sich nach der Börse, der das Wertpapier notiert wird: Für europäische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für asiatische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für australische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für nordamerikanische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Für südamerikanische Börsen: Der Schlusskurs am Bewertungsstichtag. Falls eine Aktie am Bewertungsstichtag nicht notiert wird, erfolgt die Bewertung anhand des Schlusskurses vom Vortag. Wenn der Kurs nicht realistisch ist, muss der Fondsmanager eine Schätzung vornehmen, die den tatsächlichen Marktparametern Rechnung trägt. In Abhängigkeit von den verfügbaren Informationsquellen erfolgt die Bewertung anhand anderer Verfahren, wie zum Beispiel mit: Kursen, die von einem Market Maker gestellt werden, dem Durchschnitt der Kurse, die von mehreren Market Makern gestellt werden, einem Kurs, der anhand einer Barwertmethode auf der Grundlage eines Spreads (Kreditspread oder anderer Spread) und einer Zinskurve ermittelt wird, usw. 19 Anteile an OGAW, AIF oder Investmentfonds im Portfolio: Die Bewertung erfolgt anhand des letzten bekannten Nettoinventarwerts. Anteile an Verbriefungsorganismen: Die Bewertung von an europäischen Börsen notierten Verbriefungsorganismen erfolgt anhand des Schlusskurses am Bewertungsstichtag. Befristete Käufe von Wertpapieren: Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer: Die Bewertung erfolgt zum Vertragswert. Keine Pensionsgeschäfte mit einer Laufzeit von über 3 Monaten Wertpapiergeschäfte mit Rückübertragungspflicht: Bewertung zum Vertragswert, da die Rückübertragung der Wertpapiere durch den Verkäufer als gesichert vorausgesetzt werden kann. Wertpapierleihgeschäfte - Wertpapierausleihung: Die Bewertung ausgeliehener Wertpapiere und der entsprechenden Verbindlichkeit aus der Rückkaufvereinbarung erfolgt anhand des Marktwerts der betreffenden Wertpapiere. Befristete Verkäufe von Wertpapieren: Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber: Die Bewertung von in Pension gegebenen Wertpapieren erfolgt anhand des Marktwerts, die Verbindlichkeiten aus in Pension gegebenen Wertpapieren werden mit ihrem vertraglich festgelegten Wert ausgewiesen. Wertpapierleihgeschäfte - Wertpapierverleih: Die Bewertung verliehener Wertpapiere erfolgt anhand des Börsenkurses des Basiswerts. Die verliehenen Wertpapiere werden nach Ablauf des Wertpapierleihvertrags wieder an den OGAW rückübertragen. Nicht börsennotierte Wertpapiere: Die Bewertung nicht börsennotierter Wertpapiere erfolgt anhand von Methoden, die auf dem Vermögenswert und der Rendite beruhen und unter Berücksichtigung der bei vor kurzem erfolgten umfangreichen Transaktionen ermittelten Preise. Handelbare Schuldtitel: • Die Bewertung handelbarer Schuldtitel, deren Restlaufzeit bei ihrem Erwerb höchstens 3 Monate beträgt, erfolgt nach der linearen Methode. • Die Bewertung handelbarer Schuldtitel mit einer Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten erfolgt: zum Marktwert für Schuldtitel bis zu 3 Monaten und einem Tag vor ihrer Fälligkeit. Die Differenz zwischen dem 3 Monate und 1 Tag vor der Fälligkeit festgestellten Marktwert und dem Rückzahlungswert wird linear auf die letzten drei Monate verteilt. Ausnahme: Die Bewertung französischer Schatzanweisungen (Bons du Trésor à intérêts Annuels Normalisés – BTAN) sowie von Schatzanweisungen mit festem Zinssatz (Bons à Taux Fixe – BTF) erfolgt bei Fälligkeit anhand des Marktpreises. Berücksichtigter Marktwert: BTF/BTAN: Die Bewertung erfolgt anhand der versicherungsmathematischen Rendite oder des von der französischen Nationalbank (Banque de France) veröffentlichten Tageskurses. Sonstige handelbare Schuldtitel: Handelbare Schuldtitel mit regelmäßiger Notierung: Die berücksichtigte Rendite oder der zugrunde gelegte Kurs entsprechen denen, die täglich am Markt festgestellt werden. Handelbare Schuldtitel ohne regelmäßige Notierung: Anwendung einer proportionalen Methode anhand der Rendite der Referenzrenditekurve, die gegebenenfalls um einen Auf- bzw. Abschlag in Abhängigkeit von den immanenten Merkmalen des Emittenten korrigiert wird. Unbedingte Termingeschäfte: Die Börsenkurse, die für die Bewertung unbedingter Termingeschäfte herangezogen werden, entsprechen denen der Basiswerte. Sie richten sich nach der Börse, an der diese Kontrakte notiert sind: An europäischen Börsen notierte unbedingte Terminkontrakte: Schlusskurs oder Kompensationskurs des Bewertungstages. An nordamerikanischen Börsen notierte unbedingte Terminkontrakte: Schlusskurs oder Kompensationskurs des Bewertungstages. Optionen: Für die bei der Bewertung zugrunde gelegten Marktpreise gilt derselbe Grundsatz wie für die Kontrakte oder Basiswerte: An europäischen Börsen notierte Optionen: Schlusskurs oder Kompensationskurs des Bewertungstages. An nordamerikanischen Börsen notierte Optionen: Schlusskurs oder Kompensationskurs des Bewertungstages. Swaps: • Die Bewertung von Swaps mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten erfolgt anhand der linearen Methode. • Die Bewertung von Swaps mit einer Laufzeit von über 3 Monaten erfolgt zum Marktpreis. Die Bewertung von Indexswaps erfolgt anhand des Preises, der von der Gegenpartei mitgeteilt wird, wobei die Verwaltungsgesellschaft ihrerseits eine unabhängige Überprüfung dieser Bewertung durchführt. Bezieht sich der Swap-Kontrakt auf eindeutig identifizierte Wertpapiere (Qualität und Laufzeit), werden diese beiden Elemente global bewertet. 20 Devisenterminkontrakte Hierbei handelt es sich um Geschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken der Wertpapiere im Portfolio, die auf eine andere Währung als die Rechnungswährung des OGAW lauten, durch ein Devisendarlehen in derselben Währung und in gleicher Höhe. Die Bewertung von Devisentermingeschäften erfolgt anhand der Kurve der Swapsätze der Währung. METHODE FÜR DIE BEWERTUNG DER AUSSERBILANZIELLEN POSTEN Die Verbindlichkeiten aus unbedingten Termingeschäften werden anhand des Marktwerts ermittelt. Er entspricht dem Bewertungskurs, der mit der Anzahl der Kontrakte und dem Nennwert multipliziert wird. Verbindlichkeiten aus außerbörslich gehandelten Swapkontrakten werden zum Nennwert oder, falls kein Nennwert vorhanden ist, mit einem vergleichbaren Betrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Optionsgeschäften werden anhand des entsprechenden Basiswerts der Option ermittelt. Hierzu wird die Anzahl der Optionen mit einem Delta multipliziert. Das Delta ergibt sich aus einem mathematischen Modell (vom Typ Black-Scholes) mit folgenden Parametern: Kurs des Basiswerts, Restlaufzeit, kurzfristiger Zinssatz, Ausübungspreis der Option und Volatilität des Basiswerts. Der Ausweis in den außerbilanziellen Posten entspricht dem wirtschaftliche Zweck der Transaktion und nicht dem Zweck des Vertrags. Swaps, die Dividenden gegen die Performance eines Index tauschen, werden in den außerbilanziellen Posten zum Nennwert ausgewiesen. Der Ausweis besicherter und unbesicherter Swaps erfolgt außerbilanziell zum Nennwert. Gewährte oder erhaltene Garantien: Im Rahmen von Transaktionen mit außerbörslich gehandelten Derivaten und befristeten Käufen/Verkäufen von Wertpapieren kann der Fonds finanzielle Vermögenswerte erhalten, die als Garantien betrachtet werden und die als Garantien betrachtet werden und das Kontrahentenrisiko verringern sollen. Die erhaltenen Finanzgarantien bestehen bei außerbörslich gehandelten Derivaten überwiegend aus Barmitteln und finanziellen Vermögenswerten und beim befristeten Kauf/Verkauf von Wertpapieren aus Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen. Diese Garantien werden in Form von Barmitteln oder von Anleihen gestellt, die von Mitgliedstaaten der OECD oder ihren Gebietskörperschaften oder supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. Alle erhaltenen Finanzgarantien müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Liquidität: Alle Finanzgarantien in Form von Wertpapieren müssen sehr liquide sein und an einem geregelten Markt gehandelt werden, damit sie schnell zu einem transparenten Preis verkauft werden können. - Veräußerbarkeit: Die Finanzgarantien sind jederzeit veräußerbar. - Bewertung: Erhaltene Finanzgarantien werden täglich zum Marktpreis oder anhand eines Preisstellungsmodells bewertet. Auf Wertpapiere, deren Preise starken Schwankungen unterliegen können oder in Abhängigkeit von der Kreditqualität wird ein mit der erforderlichen Vorsicht ermittelter Abschlag angewendet. - Kreditqualität der Emittenten: Finanzgarantien müssen eine hohe Kreditqualität gemäß der Analyse der Verwaltungsgesellschaft aufweisen. Anlage von in bar gestellten Finanzgarantien: Sie werden entweder als Einlagen bei zulässigen Instituten angelegt oder in Staatsanleihen mit erstklassiger Kreditqualität (Rating gemäß den Kriterien für „kurzfristige Geldmarktfonds (OGAW/AIF)) oder in kurzfristige Geldmarktfonds (OGAW/AIF) investiert oder für Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten verwendet, - Korrelation: Die Garantien werden von einer Einheit gestellt, die nicht von der Gegenpartei abhängig ist. - Diversifikation: Das Engagement in einem bestimmten Emittenten darf 20% des Nettovermögens nicht überschreiten. - Verwahrung: Die erhaltenen Finanzgarantien werden bei der Depotbank oder von einem ihrer Vertreter oder Dritten unter ihrer Kontrolle oder bei einer sonstigen externen Verwahrstelle hinterlegt, die einer aufsichtsbehördlichen Überwachung unterliegt und in keinerlei Verbindung zu der Partei steht, die die Finanzgarantien stellt. - Verbot der Wiederverwendung: Erhaltene Finanzgarantien, die keine Barmittel darstellen, werden nicht verkauft, reinvestiert oder als Garantien gestellt. 21 CM-CIC EUROPE GROWTH CM-CIC ASSET MANAGEMENT VERWALTUNGSREGLEMENT ABSCHNITT 1 – VERMÖGEN UND ANTEILE Artikel 1 – Miteigentumsanteile Die Rechte der Miteigentümer werden durch Anteile verbrieft, wobei jeder Anteil einem gleichen Anteil am Vermögen des OGAW entspricht. Jeder Anteilinhaber verfügt über ein Miteigentumsrecht am Vermögen des OGAW im Verhältnis zur Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile. Die Dauer des OGAW beträgt 99 Jahre ab seiner Auflegung, außer im Falle seiner vorzeitigen Auflösung oder einer im vorliegenden Verwaltungsreglement vorgesehenen Verlängerung der Laufzeit. Auf Beschluss des Vorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft können die Anteile in Zehntel, Hundertstel, Tausendstel oder Zehntausendstel unterteilt werden, die als Anteilsbruchteile bezeichnet werden. Die Bestimmungen des Verwaltungsreglements für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen finden auch auf die Anteilsbruchteile Anwendung, deren Wert stets anteilig dem Wert des Anteils entspricht, den sie repräsentieren. Alle übrigen Bestimmungen des Verwaltungsreglements für Anteile gelten stillschweigend auch für Anteilsbruchteile, sofern keine anders lautenden Bestimmungen festgelegt wurden. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft kann nach seinem alleinigen Ermessen die Teilung der Anteile durch Auflegung neuer Anteile beschließen, die den Anteilinhabern im Gegenzug für alte Anteile zugeteilt werden. Artikel 2 – Mindesthöhe des Vermögens Wenn das Vermögen des OGAW unter 300.000 EUR sinkt, können keine Anteile mehr zurückgenommen werden; sofern das Vermögen innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nicht wieder über diesen Betrag steigt, trifft die Portfolioverwaltungsgesellschaft die für die Auflösung des betroffenen Fonds erforderlichen Vorkehrungen oder eine andere, in Artikel 411-16 des Standardreglements der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF (Règlement général de l'Autorité des marchés financiers) vorgesehene Maßnahme (Änderungen des OGAW). Artikel 3 – Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Anteile werden jederzeit auf Verlangen der Anteilinhaber auf der Grundlage ihres Nettoinventarwerts gegebenenfalls zuzüglich etwaiger Ausgabeaufschläge ausgegeben. Zeichnungen und Rücknahmen erfolgen zu den Bedingungen und Modalitäten, die im Prospekt angegeben sind. Die Anteile des OGAW können gemäß den geltenden Vorschriften zur amtlichen Notierung an der Börse zugelassen werden. Zeichnungen müssen am Tag der Nettoinventarwertberechnung voll eingezahlt sein. Die Einzahlung kann in Form einer Barzahlung und/oder durch die Einbringung von Finanzinstrumenten erfolgen. Die Verwaltungsgesellschaft hat das Recht, die angebotenen Wertpapiere abzulehnen und muss ihren Beschluss innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab ihrer Hinterlegung bekannt geben. Ist sie mit dieser Sacheinlage einverstanden, werden die vorgelegten Wertpapiere gemäß den in Artikel 4 festgelegten Regeln bewertet und die Zeichnung erfolgt auf der Grundlage des ersten Nettoinventarwerts nach der Annahme der betreffenden Wertpapiere. Rücknahmen erfolgen ausschließlich in bar, außer im Falle der Liquidation des OGAW, sofern sich die Anteilinhaber mit einer Rücknahme gegen Wertpapiere einverstanden erklärt haben. Die Auszahlung erfolgt durch die Depotbank innerhalb einer Frist von höchstens fünf Tagen ab dem Bewertungsstichtag der Anteile. Sollte die Rücknahme im Falle außergewöhnlicher Umstände jedoch die vorherige Veräußerung von Vermögenswerten des OGAW erfordern, kann sich diese Frist bis auf maximal 30 Tage verlängern. Außer im Falle eines Nachlasses oder der Vorausteilung unter Lebenden durch Schenkung (donation-partage) werden die Veräußerung oder Übertragung von Anteilen zwischen Anteilinhabern oder von Anteilinhabern an Dritte als Rücknahme mit anschließender Zeichnung betrachtet; im Falle eines Dritten muss der Betrag der Veräußerung oder Übertragung gegebenenfalls vom Begünstigten aufgestockt werden, um mindestens den im Prospekt vorgesehenen Mindestzeichnungsbetrag zu erreichen. In Anwendung von Artikel L. 214-8-7 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code monétaire et financier) können die Rücknahme von Anteilen durch den Fonds und die Ausgabe neuer Anteile von der Verwaltungsgesellschaft vorübergehend ausgesetzt werden, wenn außergewöhnliche Umstände und die Interessen der Anteilinhaber dies erfordern. Sinkt das Nettovermögen des FCP unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe, können keine Rücknahmen von Anteilen mehr erfolgen. Artikel 4 – Berechnung des Nettoinventarwerts Die Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil erfolgt unter Berücksichtigung der im Prospekt erläuterten Bewertungsvorschriften. ABSCHNITT 2 – FUNKTIONSWEISE DES OGAW Artikel 5 – Portfolioverwaltungsgesellschaft Die Portfolioverwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW gemäß der für ihn festgelegten Ausrichtung. 22 Sie handelt grundsätzlich im ausschließlichen Interesse der Anteilinhaber und ist als einzige zur Ausübung der mit den Wertpapieren im OGAW verbundenen Stimmrechte befugt. Artikel 5 a – Regeln für die Funktionsweise Die Finanzinstrumente und Einlagen, in die der Fonds sein Vermögen investieren kann, sowie die Anlagevorschriften sind im Prospekt angegeben. Artikel 6 – Depotbank Die Depotbank nimmt die ihr obliegenden Aufgaben gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften wahr und erfüllt ferner die Verpflichtungen, die ihr von der Portfolioverwaltungsgesellschaft vertraglich übertragen wurden. Sie muss sich insbesondere von der Ordnungsmäßigkeit der Entscheidungen der Portfolioverwaltungsgesellschaft vergewissern. Gegebenenfalls trifft sie sämtliche von ihr als erforderlich erachteten konservatorischen Maßnahmen. Bei Streitigkeiten mit der Verwaltungsgesellschaft informiert sie die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF). Artikel 7 – Abschlussprüfer Nach Zustimmung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers – AMF) wird der Abschlussprüfer für die Dauer von sechs Geschäftsjahren vom leitenden Organ der Portfolioverwaltungsgesellschaft gewählt. Er testiert die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Rechnungsabschlüsse. Nach Ablauf seiner Amtszeit kann er erneut bestellt werden. Der Abschlussprüfer hat die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde umgehend über alle Ereignisse oder Beschlüsse bezüglich des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu informieren, von denen er im Rahmen seiner Prüftätigkeit Kenntnis erhalten hat, die: 1) einen Verstoß gegen die für diesen Organismus anwendbaren Gesetze oder Vorschriften darstellen und dessen Finanz-, Ertragsund Vermögenslage maßgeblich beeinflussen; 2) die Bedingungen oder die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigen; 3) Vorbehalte gegen oder die Ablehnung des Testats der Finanzausweise zur Folge haben. Die Bewertung der Vermögenswerte und die Festlegung von Umtauschverhältnissen bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen erfolgen unter der Aufsicht des Abschlussprüfers. Er nimmt die Bewertung aller Sacheinlagen unter seiner Verantwortung vor. Er kontrolliert die Richtigkeit der Zusammensetzung des Vermögens und der übrigen Elemente vor ihrer Veröffentlichung. Das Honorar des Abschlussprüfers wird in Absprache zwischen ihm und der Portfolioverwaltungsgesellschaft im Hinblick auf den Umfang der als erforderlich erachteten Prüfungen festgesetzt. Er bestätigt die Aufstellungen, die als Grundlage für Zwischenausschüttungen dienen. Seine Honorare sind in den Verwaltungskosten enthalten. Artikel 8 – Finanzausweise und Rechenschaftsbericht Zum Abschlussstichtag jedes Geschäftsjahres erstellt die Portfolioverwaltungsgesellschaft die Finanzausweise sowie einen Bericht über die Verwaltung des OGAW im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft erstellt mindestens einmal pro Halbjahr eine Aufstellung der Vermögenswerte des OGAW unter der Aufsicht der Depotbank. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft hält diese Dokumente vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres zur Verfügung der Anteilinhaber und teilt ihnen die Höhe der Erträge mit, auf die sie Anspruch haben. Diese Dokumente werden den Anteilinhabern auf ausdrückliches Verlangen per Post zugesandt oder stehen ihnen bei der Portfolioverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. ABSCHNITT 3 – MODALITÄTEN DER ERGEBNISVERWENDUNG Artikel 9 – Modalitäten der Verwendung des Ergebnisses und der ausschüttungsfähigen Beträge Das Nettoergebnis des Geschäftsjahres entspricht den Zinsen, Zinsnachzahlungen, Dividenden, Prämien und Losen, Sitzungsgeldern sowie sämtlichen Erträgen aus den Wertpapieren, die das Portfolio des OGAW bilden, zuzüglich der Erträge aus dem Zahlungsmittelbestand und abzüglich der Verwaltungs- und Kreditkosten. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus: 1. Dem Nettoergebnis aus dem Geschäftsjahr zuzüglich des Ergebnisvortrags sowie zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos aus den Rechnungsabgrenzungsposten der Erträge; 2. Dem im Geschäftsjahr realisierten Gewinn, nach Abzug der Kosten, abzüglich des realisierten Verlusts, nach Abzug der Kosten, zuzüglich des in vorangegangenen Geschäftsjahren ausgewiesenen, nicht ausgeschütteten oder thesaurierten Nettogewinns gleicher Art, zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos aus den Rechnungsabgrenzungsposten der Gewinne. Thesaurierung (Anteilsklassen C, R, I, AR und ER): Die ausschüttungsfähigen Beträge werden jedes Jahr in vollem Umfang thesauriert. 23 ABSCHNITT 4 – VERSCHMELZUNG – SPALTUNG – AUFLÖSUNG – LIQUIDATION Artikel 10 – Verschmelzung – Spaltung Die Portfolioverwaltungsgesellschaft kann die im OGAW befindlichen Vermögenswerte ganz oder teilweise in einen anderen OGAW einbringen oder den OGAW in zwei oder mehrere andere OGAW aufspalten. Verschmelzungen oder Spaltungen dürfen erst nach Benachrichtigung der Anteilinhaber vorgenommen werden. Nach Verschmelzungen oder Spaltungen erhalten alle Anteilinhaber eine neue Bescheinigung über die Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile. Artikel 11 – Auflösung – Verlängerung Wenn das Vermögen des OGAW für die Dauer von dreißig Tagen unter der im vorstehendem Artikel 2 genannten Mindesthöhe liegt und keine Verschmelzung des OGAW mit einem anderen Fonds erfolgte, setzt die Portfolioverwaltungsgesellschaft die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers) hiervon in Kenntnis und nimmt die Auflösung des OGAW vor. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft kann den OGAW vorzeitig auflösen. In diesem Falle muss sie die Anteilinhaber von ihrem Beschluss benachrichtigen. Ab diesem Datum werden keine Zeichnungs- oder Rücknahmeaufträge mehr entgegengenommen. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft nimmt die Auflösung des OGAW ferner vor, wenn ein Antrag auf Rücknahme sämtlicher Fondsanteile vorliegt, die Depotbank ihre Tätigkeit einstellt und keine andere Depotbank ernannt wurde, oder wenn die Laufzeit des OGAW endet und nicht verlängert wurde. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft teilt der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde schriftlich das Datum der Auflösung und das vorgesehene Auflösungsverfahren mit. Im Anschluss daran sendet sie der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde den Bericht des Abschlussprüfers zu. Die Verlängerung eines OGAW kann von der Portfolioverwaltungsgesellschaft im Einvernehmen mit der Depotbank beschlossen werden. Dieser Beschluss ist mindestens drei Monate vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit des OGAW zu fassen und den Anteilinhabern sowie der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde mitzuteilen. Artikel 12 – Liquidation Im Falle der Auflösung wird die Portfolioverwaltungsgesellschaft oder die Depotbank mit der Liquidation beauftragt; andernfalls wird auf Betreiben der betroffenen Personen auf gerichtlichem Wege ein Liquidator bestellt. Sie verfügen diesbezüglich über weitestgehende Vollmachten zum Verkauf von Vermögenswerten, zur Befriedigung eventueller Gläubiger und zur Aufteilung des verbleibenden Liquidationserlöses auf die Anteilinhaber in bar oder in Form von Wertpapieren. Der Abschlussprüfer und die Depotbank nehmen ihre Aufgaben bis zum Ende des Liquidationsverfahrens wahr. ABSCHNITT 5 – STREITIGKEITEN Artikel 13 – Zuständigkeit – Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten hinsichtlich des OGAW, die während seines Bestehens oder seiner Liquidation zwischen den Anteilinhabern oder zwischen den Anteilinhabern und der Portfolioverwaltungsgesellschaft oder der Depotbank auftreten, werden die zuständigen Gerichte angerufen. 24