OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK EG, SCHWERIN PER 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis1 Präambel …………………………………………………………………………….…….3 Risikomanagementziele und –politik (Art. 435) ……………………………..…………4 Eigenmittel (Art. 437) ………………………………………………...…………………...5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ……………………………………………...…….6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ……………………………………………………..6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) …………………………………………………….11 Marktrisiko (Art. 445) …………………………………………………………………….12 Operationelles Risiko (Art. 446) ………………………………….…………………….12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ..12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) …………..13 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ……………………………………..14 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ……………………...14 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ………………………………………………15 Verschuldung (Art. 451) …………………………………………………………………16 Anhang ……………………………………………………………………………...…….19 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie und die hieraus abgeleiteten Teilstrategien. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Ergänzend zur periodischen Risikobetrachtung wird in Teilbereichen auch eine barwertige Risikobetrachtung vorgenommen. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie das Planergebnis) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte GesamtbankRisikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar. Daneben stufen wir das Vertriebsrisiko sowie Operationelle Risiken als wesentliche Risikoarten ein. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken Seite 4/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 6,0 Mio. €, die Auslastung lag bei 84,0 %. 10 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 1; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate ebenfalls 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 7 Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 13 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 14 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 32.532 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben 2.018 212 Seite 5/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0 + Kreditrisikoanpassung 3.466 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 6.044 +/- Sonstige Anpassungen -9 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 39.803 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 15 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittel-anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 0 11 0 0 746 8.229 4.308 3.190 2.238 0 1.591 606 1.266 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.375 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) 24.566 Eigenmittelanforderungen insgesamt 16 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 17 Unsere Gesamtkapitalquote betrug 12,96%, unsere Kernkapitalquote 9,86%. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig Seite 6/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert TEUR 3.847 1.254 4.091 2.074 156.471 124.606 96.803 117.737 51.237 107.861 71.537 24.760 21 25.390 7.573 22.827 598.512 Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag TEUR 3.532 1.353 1.576 1.037 146.806 114.270 88.206 117.325 52.254 106.940 71.174 22.979 2.011 26.452 7.001 23.045 574.327 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 3.847 0 0 0 0 2.074 31.013 6.563 211 0 67 21 0 0 0 6.005 3.000 150 483 0 0 8.575 0 0 48.524 0 0 0 9.638 1.254 4.091 0 119.453 115.043 117.376 107.378 24.693 0 16.815 7.573 22.827 540.350 Seite 7/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht-Selbständige) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Nicht-Privatkunden davon davon Land- und Kreditinstitute Forstwirtschaft TEUR TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR davon KMU TEUR 0 3.847 0 0 3.847 1.254 0 0 0 0 davon Grundstücksund Wohnungswesen TEUR davon Sonstige TEUR 0 0 0 1.254 Öffentliche Stellen 0 4.091 0 0 4.036 0 55 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 2.074 0 0 2.074 0 0 Institute 0 156.472 0 0 156.472 0 0 Unternehmen 17.288 107.318 96.803 43.654 4.055 24.747 34.862 Mengengeschäft 66.499 51.237 51.237 7.378 0 6.056 37.803 Durch Immobilien besichert 34.052 73.808 71.537 20.604 0 30.378 22.826 9.582 15.179 15.179 1.372 0 3.447 10.360 21 0 0 21 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 Beteiligungen 0 25.390 7.573 0 0 0 0 0 5.911 0 64 25.390 1.598 Sonstige Positionen 0 22.827 0 0 0 0 22.827 127.421 471.091 234.756 73.008 176.416 64.692 156.975 Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition Firmenkunden/Nicht-Privatkunden. Seite 8/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt < 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 3.847 0 0 552 702 55 0 71.675 23.697 45.994 7.268 5.101 21 2.031 0 50.111 13.203 7.180 5.684 1.995 0 18.545 3.942 7.573 22.827 207.155 0 0 84.848 0 2.004 2.074 34.686 87.706 64.563 94.908 17.665 0 2.903 0 0 306.509 In der Spalte < 1 Jahr sind unbefristete Positionen enthalten. 23 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 9/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gesamtin- Gesamtinanspruch- anspruchnahme Wesentliche nahme Wirtschafts- aus über- aus notleifälligen denden zweige Krediten Krediten TEUR TEUR Privatkunden 14 Firmen-kunden 0 - Forschung, Entwicklung, Erziehung und Unterricht 0 - Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 0 - Sonstige Summe Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR NettozuEingänge führg./ auf Bestand DirektabAuflösung abgeRückstelschreibunvon schrielungen gen EWB/Rück bene ForTEUR TEUR stellungen derungen TEUR TEUR 1.673 549 0 -255 -23 5.973 1.431 15 51 -115 2.345 154 -43 0 1.372 375 12 -6 0 0 2.256 902 3 100 -115 14 7.646 1.980 15 -204 138 144 237 Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 144 TEUR. Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wurden aufgrund der großen Anzahl der Buchungen und der geringen Buchungsbeträge nicht nach Wirtschaftszweigen aufgeteilt. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus Wesentliche geoüberfälligen notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Deutschland Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 14 7.646 1.980 15 EU 0 0 0 0 Nicht-EU 0 0 0 Summe 14 7.646 1.980 0 144 15 Seite 10/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs-be- Zuführungen stand in der Perider Periode ode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 2.206 591 782 35 0 1.980 28 208 0 0 13 0 0 0 0 15 144 64 24 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Insurance, Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 135.001 135.001 2 0 0 4 0 0 10 12 12 20 35.655 35.655 35 56.638 56.638 50 59.805 59.805 70 0 0 75 117.738 117.738 100 153.931 153.931 150 14.342 14.342 250 0 0 Sonstiges 25.390 25.390 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 25 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, rechnen wir diese Geschäfte auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem (mit Kreditäquivalenzbeträgen) an, verzichten jedoch auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Seite 11/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 898 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Marktrisiko (Art. 445) 26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 27 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 29 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. 30 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls ausschließlich der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. 31 Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle (Gruppe A = Verbundbeteiligungen; Gruppe B = Beteiligungen außerhalb des Verbundes): Gruppe von Beteiligungspositionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR GRUPPE A; VERBUNDBETEILIGUNGEN Nicht börsengehandelte Positionen 5.436 6.836 Andere Beteiligungspositionen 2.017 3.399 GRUPPE B: BETEILIGUNGEN AUßERHALB DES VERBUNDES Andere Beteiligungspositionen 121 121 Seite 12/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Die kumulierten Gewinne/Verluste aus Beteiligungsverkäufen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 TEUR (es handelt sich hierbei um einen Spitzenausgleich im Zuge der Rechenzentrumsfusion). Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 32 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 33 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause monatlich mit Hilfe der Zinsergebnissimulation bzw. der dynamisierten Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden unter Berücksichtigung der Zinselastizitäten auf Basis der aktuellen Produktkonditionen der Bank angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Zinsszenarien ad hoc nach einem Handelstag Nach 250 Handelstagen 1. DGRV-Szenario „Steigend“ +6 BP (1M) / +15 BP (5J) / +12 BP (10J) +130 BP (1M) / +129 BP (5J) / +97 BP (10J) 2. DGRV-Szenario „Fallend“ -9 BP (1M) / -11 BP (5J) / -14 BP (10J) -200 BP (1M) / -200 BP (5J) / -150 BP (10J) 3. DGRV-Szenario „Drehung kur- +3 BP (1M) / 0 BP (5J) / -12 BP (10J) zes Zinsende steigend“ +88 BP (1M) / 0 BP (5J) / -118 BP (10J) 4. DGRV-Szenario „Drehung kur- -6 BP (1M) / 0 BP (5J) / +13 BP (10J) zes Zinsende fallend“ -177 BP (1M) / 0 BP (5J) / +81 BP (10J) 5. DGRV-Stressszenario gend“ „Stei- +22 BP (1M) / +20 BP (5J) / +18 BP (10J) +220 BP (1M) / +207 BP (5J) / +191 BP (10J) 6. DGRV-Stressszenario lend“ „Fal- -42 BP (1M) / -30 BP (5J) / -25 BP (10J) -475 BP (1M) / -244 BP (5J) / -169 BP (10J) 7. DGRV-Stressszenario „Dre- +64 BP (1M) / 0 BP (5J) / -16 BP (10J) hung kurzes Zinsende steigend“ +209 BP (1M) / 0 BP (5J) / -126 BP (10J) 8. DGRV-Szenario „Drehung kur- -36 BP (1M) / 0 BP (5J) / +22 BP (10J) zes Zinsende fallend“ -298 BP (1M) / 0 BP (5J) / +191 BP (10J Dargestellt werden bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos für das Folgejahr (2016) jeweils die zwei Szenarien aus der Standard- und Stressbetrachtung mit dem höchsten Risiko und der größten Chance bzw. dem geringsten Risiko: Seite 13/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Erhöhung der Erträge TEUR 1. DGRV-Szenario „Steigend“ 314 4. DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“ -38 7. DGRV-Stressszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ 737 8. DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“ -86 34 Zusätzlich zu der periodischen Auswertung und Steuerung wird das Zinsänderungsrisiko in unserem Haus monatlich barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung mittels Risikokennziffern der Fondsgesellschaft einbezogen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen berücksichtigt worden. Diese werden auf Basis des historischen Zinsanpassungsverhaltens ermittelt bzw. am zukünftig geplanten Anpassungsverhalten ausgerichtet. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Hierüber ergeben sich folgende Barwertveränderungen des Anlagebuches. Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang des Zinsbuchbarwerts bei + 200 Basispunkten TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwerts bei – 200 Basispunkten TEUR 8.775 2.353 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 35 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 36 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Seite 14/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 37 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte 47.044 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR 440.202 0 0 33.024 0 499 513 85.305 75.655 0 23.915 38 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belas- Seite 15/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) TEUR tete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 46.545 47.044 Durchschnittswerte werden wie folgt ermittelt: gemeldete Werte an den 4 Meldestichtagen im Kalenderjahr / 4 40 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015 betrug 9,63 %. 41 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln sowie der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen sowie entsprechenden Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote von 9,53 % auf 9,63 % erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Ausweitung des Kundenkreditgeschäftes (Anteil öffentliche Fördermittel) zurückzuführen. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen 509.660 k.A. k.A. 1.512 k.A. 36.385 k.A. k.A. -4.022 Seite 16/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 543.535 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt 505.638 k.A. 505.638 870 642 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A 1.512 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) k.A. Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt k.A. Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 91.362 (54.977) 36.385 Gemäß Artikel 429 Absätze 7 u. 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital 30.293 Seite 17/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 543.535 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 5,58 Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vollständig eingeführt k.A. Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 505.638 k.A. 505.638 21 10.094 703 Institute 142.959 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 100.974 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 77.855 Unternehmen 94.243 Ausgefallene Positionen 22.999 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 55.790 42 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Seite 18/19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Seite 19/19