Ziele: Arbeitsstiftungen sollen primär Menschen, die ihren

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Ziele:
Inhalte:
Arbeitsstiftungen sollen primär Menschen,
die ihren Arbeitsplatz verloren haben, neue
berufliche Perspektiven aufzeigen und ihnen
den Wiedereinstieg in das Berufsleben
durch Inanspruchnahme eines Bündels von
Maßnahmen zu erreichen.
StiftungsteilnehmerInnen haben die
Möglichkeit...
im Rahmen eines Berufsorientierungsseminares
ihre
persönlichen
Fähigkeiten und Neigungen besser
einschätzen zu lernen und auf die
Verwertbarkeit
am
Arbeitsmarkt
überprüfen zu können.
ihre persönliche Situation genau zu
überdenken und die Weichenstellung
für ihre weitere berufliche Zukunft unter
Mithilfe erfahrener TrainerInnen zu
planen.
durch gezielte Weiterbildungen ihren
Ausbildungsgrad zu erhöhen und sich
dadurch breitere Einstiegsmöglichkeiten
zu schaffen.
Besonderes Augenmerk gilt einer
gut vorbereiteten beruflichen
Neuorientierung,
stetig und langfristig angelegten
Höherqualifikation,
einer effizienten, aktiven
Arbeitsuche.
Die Durchführung der Arbeitsstiftung 2000
liegt in Händen von speziell für diese
Aufgabe ausgebildeten Fachleuten.
durch Umschulungen - sei es mittels
Praktikum, Lehrabschluss oder anderer
Instrumente - in ein neues Berufsfeld
einzutreten.
ihre
Kommunikationsfähigkeit
zu
verbessern und ihre Stärken in
Vorstellungsgesprächen zu optimieren.
mit arbeitsplatzbezogenen Schulungen
und
Praktika
einen
neuen
Arbeitsbereich kennen zu lernen und zu
erproben.
Durchführung:
Mit der Durchführung wurde der Verein zur
Förderung von Arbeit und Beschäftigung
(FAB) beauftragt.
bei Interesse für eine berufliche
Selbständigkeit die Realisierbarkeit
durch Beratung und Planungskonzepte
überprüfen zu lassen und bei einer
geplanten Umsetzung die Hilfe von
Fachleuten in Anspruch zu nehmen.
Ablauf:
Berufsorientierungsseminar
individueller Berufswegplan
Aus- und
Weiterbildung
Aktive
Arbeitsuche
Qualifikationsberufsbegleitende
Ausbildungen
verbesserung
BewerbungsZusatzausbildung
training
Umschulung in
Vermittlungshilfe
neuen Beruf
Firmenkontakte
Praktikum
Unternehmensgründung
Schulung
Beratung
Planung
Unternehmenskonzept
Neuer Arbeitsplatz
oder berufliche
Selbständigkeit
Teilnahme:
wir sind für Sie da.....
Die Stiftung steht all jenen Personen offen,
die in einem in Vorarlberg ansässigen
Unternehmen beschäftigt sind und im Zuge
eines
betrieblichen
Personalabbaus
arbeitslos werden. Die Stiftungsteilnahme
muss vom Arbeitsmarktservice genehmigt
werden.
In jedem Fall ist ein Stiftungseintritt nur dann
möglich,
wenn
das
freisetzende
Unternehmen und die Wohnsitzgemeinde
einen fixen finanziellen Beitrag für die
StiftungsteilnehmerInnen entrichten und die
künftigen TeilnehmerInnen arbeitslosengeldbezugsberechtigt gemäß § 18 ALVG
sind.
Nähere Informationen erhalten Sie beim
FAB.
Färbergasse 15
A - 6850 Dornbirn
T 05572 – 53209
F 05572 – 53209 4
Email [email protected]
www.fab.or.at
im Auftrag des
Auskünfte:
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an:
die Arbeitsstiftung
Tel. 05572/53209
das AMS Bregenz, Tel. 05574/691
das AMS Dornbirn, Tel. 05572/22771
das AMS Feldkirch, Tel. 05522/3473
das AMS Bludenz, Tel. 05552/62371
2000
Vorarlberg
Arbeitsstiftung 2000 Vorarlberg
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