bericht de - Regierungsrat

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Der Regierungsrat
des Kantons Bern
Le Conseil-exécutif
Conseil
du canton de Berne
Handlungsfelder zur Förderung der
hebammengeleiteten Geburtshilfe im
Kanton Bern
08|00|K|3
Bericht der Gesundheits-- und Fürsorgedirektion
Datum RR-Sitzung:
9. Dezember 2015
Geschäftsnummer:
2014.GEF.12068
Direktion:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Klassifizierung:
Nicht klassifiziert
Letzte Bearbeitung: / Version: 1 / Dok.-Nr.:
Dok.
237943 / Geschäftsnummer: 2014.GEF.12068
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung .................................................................................................................. 3
1.1
Vorstoss „Hebammengeleitete Geburtshilfe im Kanton Bern“ ..................................... 3
1.2
Annahme als Postulat ................................................................................................ 3
2
Prüfung durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ...................................... 4
2.1
Ausgangslage und Rahmenbedingungen ................................................................... 4
2.2
Abklärungen ............................................................................................................... 4
2.2.1
Expertenbericht der Berner Fachhochschule .............................................................. 4
2.2.2
Ergebnisse des Expertenberichts ............................................................................... 5
3
Handlungsmöglichkeiten des Kantons................................................................... 6
3.1
Einleitung ................................................................................................................... 6
3.2
Vorgeschlagene Massnahmen ................................................................................... 7
3.2.1
Festlegung von Ein- und Ausschlusskriterien für eine
hebammengeleitete geburtshilfliche Versorgung ........................................................ 7
3.2.2
Definition eines standardisierten Datensatzes zur Erfassung und
Monitorisierung hebammengeleiteter Geburtshilfemodelle ......................................... 7
3.2.3
Unterstützung und Begleitung von Modellversuchen .................................................. 8
3.2.4
Stärkung der öffentlichen Information, Aufklärung und Unterstützung
schwangerer Frauen betreffend hebammengeleiteter
Geburtshilfeangebote ................................................................................................. 8
4
Weiteres Vorgehen ................................................................................................... 8
Letzte Bearbeitung: / Version: 1 / Dok.-Nr.: 237943 / Geschäftsnummer: 2014.GEF.12068
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
1
Einleitung
1.1
Vorstoss „Hebammengeleitete Geburtshilfe im Kanton Bern“
Am 14. Mai 2013 wurde ein Vorstoss zur Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
von GR Natalie Imboden (Grüne, Bern) eingereicht. Mit dem Vorstoss wurde der Regierungsrat beauftragt,
1.
sicherzustellen, dass im Kanton Bern dezentral zusammen mit den Listenspitälern Angebote für die hebammengeleitete Geburtshilfe zur Verfügung stehen und die dafür
notwendigen dezentralen Versorgungskonzepte und allenfalls auch gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es sei sowohl der ambulante wie
auch der stationäre Bereich zu berücksichtigen.
2.
Für die Erarbeitung der Versorgungskonzepte die fachlichen Erfahrungen der Fachorganisationen (u. a. Hebammenverband, Fachärztinnen, Fachärzte) und der Forschung
(u. a. Hebammenwissenschaft) bzw. die Ausbildungsstätten (Fachhochschulen) einzubeziehen. Es sei sicherzustellen, dass bei normalen Schwangerschaften/ Geburten sowohl die fachliche Betreuung der Frauen als auch die organisatorische Leitung in der
Verantwortung ausgebildeter Hebammen liege. Insbesondere sei das hebammenspezifische Fachwissen (z. B. natürliche Geburten bei Steiss- oder Beckenendlage, Zwillingen usw.) weiterzuentwickeln.
In der Begründung des Vorstosses wurde auf die unterschiedlichen Betreuungsmodelle für
eine normal verlaufende Geburt hingewiesen, wobei im in der Schweiz am meisten verbreiteten Modell Schwangere und Mütter gemeinsam von Hebammen und Ärztinnen bzw. Ärzten
betreut werden. Dieses Modell steht unter ärztlicher Leitung, wobei eine zunehmende Zahl
von Interventionen erfolgen würde (medikamentöse Behandlung, chirurgische Eingriffe). Die
Kaiserschnittrate liege in der Schweiz unterdessen bei ca. einem Drittel aller Geburten, wobei
die Schwankungen von 14 bis 57 Prozent Kaiserschnitt-Anteil zwischen den Spitälern medizinisch nicht begründbar seien.
Als Alternative sei das Betreuungsmodell hebammengeleiteten Geburtshilfe in einer geburtshilflichen Abteilung zu fördern, bei dem erfahrene Hebammen eigenverantwortlich gesunde
Schwangere und Mütter betreuen.
Ziel des Vorstosses ist es, das Angebot für normale physiologische Geburten zu fördern und
das Angebot für schwangere und gebärende Frauen zu verbessern.
1.2
Annahme als Postulat
Der Vorstoss wurde am 2. September 2013 vom Grossen Rat als Postulat überwiesen (Geschäft 2013.0614). Als federführende Direktion wurde die Gesundheits- und Fürsorgedirektion
mit der Abklärung der Handlungsmöglichkeiten für den Kanton beauftragt.
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
2
Prüfung durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion
2.1
Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Studien und internationale Erfahrungen weisen darauf hin, dass die Interventionsrate
bei hebammengeleiteten Geburten tiefer und die Zufriedenheit der Gebärenden gleich
hoch oder sogar höher ist als bei ärztlich geleiteten Geburten. Im Kanton Bern haben Frauen
bereits heute die Möglichkeit, in verschiedenen Institutionen eine hebammengeleitete Geburt
zu wählen, u.a. im Geburtshaus Luna (Biel), in der Frauenklinik des Inselspitals1 oder im Spitalzentrum Biel (Beleghebammengeburt2).
Der Wunsch nach einem weiteren Ausbau des hebammengeleiteten Geburtshilfeangebots als
Alternative – nicht als Ersatz – zur ärztlichen Geburtshilfe ist aus Sicht des Regierungsrates
berechtigt. Allerdings sind die Möglichkeiten des Regierungsrates, den Spitälern die Entwicklung eines solchen Angebots vorzuschreiben, sehr limitiert. In der Versorgungsplanung gemäss Spitalversorgungsgesetz (SpVG) legt der Regierungsrat die Art und die Menge der benötigten Spitalleistungen fest. Auf Grundlage der Versorgungsplanung wird die Spitalliste erstellt. Die Spitalliste definiert, welche Spitäler für welche Leistungen einen Leistungsauftrag
erhalten.
Der Entscheid über das konkrete Behandlungskonzept liegt aber in der Kompetenz der Spitäler der Behandlungsverantwortlichen. Der Regierungsrat greift nur ein, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Dies ist im Bereich der Geburtshilfe nicht der Fall. Im ambulanten Bereich sind die Einflussmöglichkeiten des Kantons aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen noch geringer.
Die zwölf Spitäler, die aktuell im Kantonsgebiet über einen Leistungsauftrag im Bereich der
Geburtshilfe verfügen, sowie das Hôpital du Jura als ausserkantonales Listenspital haben
grundsätzlich die Möglichkeit, hebammengeleitete Geburtshilfe anzubieten, sofern die Leistungen wirtschaftlich und in guter Qualität erbracht werden. Massgebend für den konkreten
Entscheid über die Entwicklung eines entsprechenden Angebots in einem Spital ist die Nachfrage nach hebammengeleiteter Geburtshilfe. Ein Spital kann ein solches Angebot nur kostendeckend betreiben, wenn ausreichende Fallzahlen erreicht werden. Da Patientinnen und
Patienten gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) die Wahlfreiheit bei
allen Listenspitälern der Schweiz haben, lässt sich die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen nur indirekt beispielsweise mittels Informationskampagnen steuern.
2.2
Abklärungen
2.2.1
Expertenbericht der Berner Fachhochschule
Zur genaueren Abklärung der Situation bezüglich den Angeboten der hebammengeleiteten
Geburtshilfe im Kanton Bern sowie den Handlungsmöglichkeiten der Regierung liess die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Sommer/Herbst 2015 einen Expertenbericht durch die
Abteilung Geburtshilfe des Fachbereichs Gesundheit der Berner Fachhochschule erstellen.
1
2
http://www.frauenheilkunde.insel.ch/de/unser-angebot/geburt/hebammengeburt/
http://www.spitalzentrum-biel.ch/patienten-besucher/medizinisches-angebot/geburtshilfe/angebot/geburtshilfe/
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Der Bericht sollte begünstigende und hinderliche Faktoren zur Umsetzung eines hebammengeleiteten Versorgungsmodells der Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbettbegleitung
analysieren und Möglichkeiten und Grenzen einer hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton aufzeigen bzw. eruieren, ob und wie diese im Kanton Bern unterstützt werden kann. Dabei
bezog sich der Bericht vor allem auf den Aspekt der Umsetzung hebammengeleiteter
Geburtshilfemodelle im Spital, unter Einbezug der ausserklinischen (ambulanten) Geburtsversorgung.
2.2.2
Ergebnisse des Expertenberichts
Zusammenfassend hält der Expertenbericht fest, dass die Geburtshilfe in den letzten Dekaden im Zusammenhang mit den allgemeinen technologischen Entwicklungen in der Medizin
eine starke Medikalisierung und Pathologisierung3 während Schwangerschaft, Geburt und
Wochenbett erfahren hat. Das Ziel dieser Entwicklungen war es, die Sterblichkeits- und Erkrankungsrate von Mutter und Neugeborenem zu senken, was zu einer sehr tiefen Säuglingssterblichkeitsrate auch in der Schweiz führte.
Mit der medizinischen Betreuung von Schwangerschaft und Geburt nahm aber auch die Anzahl medizinischer Eingriffe bei Geburten, die ohne Komplikationen und pathologische Ereignisse verlaufen, zu. So wurde im Jahr 2010 in der Schweiz jedes dritte Kind durch einen Kaiserschnitt geboren, womit sich die Schweiz im Vergleich zu anderen OECD-Staaten im oberen Mittelfeld bewegt. Als negative Folge dieser Medikalisierung wurde die Betreuung der
Frauen stark fragmentiert und das Verständnis für die normalen physiologischen Prozesse
während Geburt und Wochenbett bei den Schwangeren und Wöchnerinnen in den Hintergrund gerückt.
Um diesem Trend entgegenzuwirken und das Verständnis für die physiologischen Prozesse
bei Schwangerschaft und Geburt zu fördern, entstanden im europäischen Ausland, insbesondere in Grossbritannien und in Deutschland, Bestrebungen nach einer hebammengeleiteten,
die Gesundheit der Frau in den Vordergrund stellenden und von Kontinuität geprägten Versorgung der Gebärenden.
Die hebammengeleitete Geburtshilfe stellt hinsichtlich Effektivität, Sicherheit und frauenzentrierter Betreuung ein vielversprechendes Modell dar. Dieses Betreuungsmodell wird als Ergänzung zum herkömmlichen Arzt-/Hebammenmodell verstanden und im Ausland in Kooperation mit dem herkömmlichen Arzt-/Hebammenmodell ausgeübt. Verglichen mit der ärztlichen
Versorgung normaler Geburten sind hebammengeleitete Geburten ebenso sicher und führen
zudem zu weniger invasiven Interventionen während der Geburt sowie zu einer hohen Zufriedenheit der Frauen und der Familien, die dieses Betreuungsmodell gewählt haben.
Das Modell der hebammengeleiteten Geburtshilfe wird international als integraler und innovativer Teil eines Versorgungskonzepts verstanden, das die physiologischen Prozesse in der
perinatalen Phase, die Betreuungskontinuität sowie die Bedürfnisse der Nutzerinnen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei obliegt die Betreuung und Verantwortung für Mutter und Kind während
und nach der Geburt vollumfänglich bei der betreuenden und autonom handelnden Hebamme. Bei Abweichungen vom physiologischen (normalen) Schwangerschafts- oder Geburtsverlauf wird die Behandlung der Ärztin bzw. dem Arzt übergeben.
3
Betrachtung von Schwangerschaft und Geburt als Krankheit
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Die Betreuung der Frau durch die autonom handelnde Hebamme über den ganzen Bogen von
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett reduziert medizinische Eingriffe, Medikamenteneinnahmen sowie die Kaiserschnittraten und fördert die Spontangeburt und die Zufriedenheit
der Frauen. Erhöhtes Wohlbefinden, weniger chronische und psychische Krankheiten, eine
reduzierte Mortalität und weniger Übertragungen ansteckender Krankheiten sind im Sinne der
Gesundheitsförderung und der Krankheitsprävention die positiven Langzeitfolgen.
In der Schweiz wird die hebammengeleitete Geburtshilfe und damit die kontinuierliche Betreuung im Übergang zur Mutterschaft bisher nur beschränkt angeboten und von einer Minderheit
der Frauen genutzt. Die Umsetzung und Aufrechterhaltung hebammengeleiteter Modelle, vor
allem im Spital, stellen in der Schweiz eine politische, ökonomische, gesellschaftliche und
organisatorische Herausforderung dar.
Obwohl die Autonomie der Hebamme gesetzlich unterstützt wird, fehlt ein klares Kompetenzund Zuständigkeitsprofil der Hebammenarbeit in Bezug auf die hebammengeleitete Geburtshilfe, was die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen erschwert. Im
Hinblick auf die vom Bundesrat formulierten Prioritäten in der Gesundheitspolitik wird das Potenzial einer effektiven frauenzentrierten Geburtshilfe unter Einbezug von nichtärztlichem Berufspersonal in klinischen hebammengeleiteten Modellen noch nicht ausgeschöpft.
Die im Rahmen der Erstellung des Berichts durchgeführte Expertinnen- und Expertenbefragung zeigte, dass die klinischen hebammengeleiteten Geburtshilfemodelle grundsätzlich begrüsst werden. Allerdings sind die Vorstellungen darüber, was unter einem klinischen hebammengeleiteten Versorgungsmodell zu verstehen ist, sehr vage und uneinheitlich.
Die Implementierung eines qualitativ guten, klinischen hebammengeleiteten Geburtshilfemodells bedingt eine Anpassung der politischen und vor allem der organisatorischen Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine qualifizierte und qualitativ hochstehende Hebammenarbeit.
Dabei müssen Überlegungen im Sinne der erweiterten Hebammenausbildung (Advanced
Midwifery Practice) diskutiert und entsprechende Bildungsangebote etabliert werden. Die Angebote der hebammengeleiteten Geburt müssen auf die Zielbevölkerung ausgerichtet werden
und sollten von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Unterstützung und
Förderung erfahren.
3
Handlungsmöglichkeiten des Kantons
3.1
Einleitung
Um im Kanton Bern als Ergänzung zum konventionellen Angebot eine hebammengeleitete
Geburtshilfe anbieten zu können, sind Modelle notwendig, die es erlauben, das Potenzial der
Hebammen zu fördern und auch im klinischen Setting nach einer Philosophie der frauenzentrierten, sicheren und effektiven Geburtshilfe zu arbeiten. Berufsverbände und Spitäler sind in
diesem Zusammenhang aufgefordert, neue Organisationsmodelle für die hebammengeleitete
Geburtshilfe zu erarbeiten und diese auf ihre Effizienz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin
zu prüfen.
Das Berufsbild der Hebamme im Tätigkeitsbereich der autonomen und kontinuierlichen hebammengeleiteten Geburtshilfe wird von den Berufsverbänden in der Schweiz grundsätzlich
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
befürwortet. Zum einen sind die Hebammen aufgefordert, sich von Berufspersonen mit einer
ausführenden Funktion zu leitenden Fachpersonen mit fundierter eigener Meinung zu entwickeln. Zum anderen müssen Versorgungsmodelle so ausgerichtet werden, dass Hebammen
die kontinuierliche Betreuung der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett in Theorie und
Praxis erlernen, Erfahrungen sammeln und diese anwenden können. Des Weiteren müssen
Hebammen sich kontinuierlich im Bereich von Wissenschaft, Leadership, Advanced Midwifery
Practice (durch Spezialisierung in einem Fachgebiet, z. B. Gestationsdiabetes) und Betriebsökonomie weiterbilden, um ihre Fähigkeiten zu erweitern und der Vielfalt der Aufgaben, die
sich ihnen stellen, kompetent gerecht werden zu können.
Für eine erfolgreiche Implementierung der hebammengeleiteten Geburtshilfe braucht es eine
entsprechende Nachfrage. Damit ein ausgeweitetes Angebot an hebammengeleiteter Betreuung bestehen kann, muss ein solches Modell in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden
und entsprechende politische Unterstützung erhalten. Potenzielle Nutzerinnen müssen nicht
nur über die hebammengeleitete Betreuung als Wahlmöglichkeit informiert sein, sondern auch
über die Vorteile eines solchen Modells Bescheid wissen. Dies wiederum setzt voraus, dass
hebammengeleitete Modelle auf eine breite Zielbevölkerung ausgerichtet sind und ihr angepasst werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Modell der hebammengeleiteten Geburtshilfe genau in die vom Bundesrat erlassene Strategie für eine zukünftige Gesundheitsversorgung der Schweiz passt und als Konzept gesundheits- und berufspolitisch, ökonomisch und gesellschaftlich ein zeitgemässes Konzept darstellt.
3.2
Vorgeschlagene Massnahmen
Die im Bericht vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen wurden in der Folge von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion geprüft und bezüglich Umsetzbarkeit und Effizienz (Kosten/Nutzenverhältnis) bewertet. Sie werden im Folgenden kurz dargestellt.
3.2.1
Festlegung von Ein- und Ausschlusskriterien für eine hebammengeleitete geburtshilfliche Versorgung
Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) sowie die Schweizerische Gesellschaft für
Geburtshilfe und Gynäkologie (SGGG) sollen gemeinsam national gültige Ein- und Ausschlusskriterien für die Inanspruchnahme der hebammengeleiteten geburtshilflichen Versorgung festlegen. Diese Kriterien sollen evidenzbasiert sein und sich auf Erfahrungen aus dem
Ausland abstützen. Des Weiteren können beide Fachgesellschaften gemeinsam Empfehlungen hinsichtlich struktureller Anforderungen (z.B. Stellenbedarf und erforderliche Anpassung
von Arbeitsabläufen) für Spitäler formulieren, die hebammengeleitete Geburtshilfemodelle
einführen wollen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion stellt für diese Prozess Ressourcen
in Form eines Moderators sowie der notwendigen Sekretariatsleistungen zur Verfügung (Umsetzung: Spitalamt).
3.2.2
Definition eines standardisierten Datensatzes zur Erfassung und Monitorisierung hebammengeleiteter Geburtshilfemodelle
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kann gemäss Artikel 127 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) von Listenspitälern und Geburtshäusern, die ein hebammengeleitetes Geburtshilfemodell in ihrem Angebot führen, die Erhebung einer standardisierten Datengrundlage (Minimal Data Set) einfordern, die der Qualitätssicherung und der Monitorisierung
der Modelle dient. Dazu soll die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern beide
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Handlungsfelder zur Förderung der Hebammengeleiteten Geburtshilfe im Kanton Bern
Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Fachgesellschaften (Schweizerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie und der
Schweizerische Hebammenverband) dazu mandatieren, Umfang und Anforderung an ein Minimal Data Set zu definieren. Die so gewonnenen Daten sollen sollten jährlich veröffentlicht
werden.
3.2.3
Unterstützung und Begleitung von Modellversuchen
Nach Abschluss der Arbeiten zu Einschlusskriterien für die hebammengeleitete Geburtshilfe
und Verabschiedung eines Minimaldatensatzes durch die Fachgesellschaften kann die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern gestützt auf Art. 115 SpVG Pilotprojekte
prüfen und unterstützen, die neue und innovative hebammengeleitete geburtshilfliche Versorgungsmodelle erproben. Das Zusammenspiel zwischen ambulanten und stationären hebammengeleiteten Versorgungsmodellen, das heisst die Optimierung der integrierten geburtshilflichen Versorgung im Kanton sollte dabei im Zentrum des Erkenntnisinteresses stehen. Ebenso
sollte sich die Evaluation des Pilotprojektes auf Prozess-, Struktur- und Ergebniskriterien abstützen und die Perspektive der Nutzerinnen explizit miteinbeziehen.
3.2.4
Stärkung der öffentlichen Information, Aufklärung und Unterstützung
schwangerer Frauen betreffend hebammengeleiteter Geburtshilfeangebote
Nach erfolgreicher Umsetzung der Punkte 3.2.1 – 3.2.3 kann die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die Fachverbände und Leistungserbringer dabei unterstützen,
durch eine gezielte und mehrsprachige Öffentlichkeitsarbeit sowie flächendeckender Werbekampagne schwangere Frauen auf die Möglichkeiten inner- und ausserklinischen, hebammengeleiteten Geburtshilfeangebote aufmerksam zu machen.
4
Weiteres Vorgehen
Dieser Bericht wird dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Anschliessend können die
ausgeführten Arbeitsschritte eingeleitet werden.
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