EU focus on climate change

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EU: ein Brennpunkt
Klimawandel
Europäische Kommission
EU: ein Brennpunkt
Klimawandel
Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
„Da seit der Veröffentlichung der englischen Fassung Fortschritte bei der Politik zur Bekämpfung des Klimwandels
gemacht wurden, weicht diese Sprachfassung von allen anderen geringfügig ab.“
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu.int).
Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2002
ISBN 92-894-3129-6
© Europäische Gemeinschaften, 2002
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Belgium
GEDRUCKT AUF RECYCLINGPAPIER
3
Vorwort
Dem für Umweltfragen zuständigen Kommissionsmitglied
Margot Wallström zufolge ist der Klimawandel „eine der
größten Bedrohungen, denen wir heute gegenüberstehen“ (1).
Es gibt in der Tat eine Fülle von Anzeichen, dass das Klima
infolge des weltweiten Anstiegs der Treibhausgasemissionen
schon begonnen hat sich zu verändern. Die meisten
Treibhausgase kommen in der Natur in geringen Mengen vor
und sind ein notwendiger Bestandteil der schützenden
Erdatmosphäre. Aber sie entstehen auch als häufige
Nebenprodukte der Industrie. Dies ist der Grund, warum die
Treibhausgasemissionen seit der industriellen Revolution im
19. Jahrhundert kontinuierlich angestiegen sind.
Fabriken, Autos, Lastwagen, private Haushalte und ähnliche
„Quellen“, die große Mengen fossiler Brennstoffe wie Öl,
Erdgas und Kohle verbrauchen – sie alle produzieren
Treibhausgase. Das wahrscheinlich bekannteste dieser Gase ist
Kohlendioxid (CO2), aber es gibt auch andere wie zum Beispiel
Wasserdampf, Ozon, Methan und Distickstoffoxid. Wenn diese
Gase in die Erdatmosphäre gelangen, bilden sie eine Art
„Hülle“ um die Erde, welche die Wärmeabstrahlung von der
Erdoberfläche ins Weltall verringert. Dadurch erhöht sich die
Temperatur auf der Erdoberfläche, und dies verursacht das
Phänomen, das als „globale Erwärmung“ bekannt ist, aber
präziser als Klimawandel bezeichnet werden sollte.
Wissenschaftler warnen davor, dass der Klimawandel verheerende Folgen für die Umwelt haben und darüber hinaus
schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Probleme verursachen könnte. Nach Auffassung der Wissenschaftler werden
die schädlichen Wirkungen dieses Phänomens solange zuneh-
(1) Margot Wallström, Rede vor der Konferenz über das Europäische
Programm zur Klimaänderung, Brüssel, 2. Juli 2001.
4
men, bis die Regierungen weltweit konkrete Schritte unternehmen, um diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren.
Mit anderen Worten: Wenn wir nichts tun, wird sich das
Problem verschlimmern.
Nach der Meinung führender internationaler Experten (1)
könnte die durchschnittliche Oberflächentemperatur bis zum
Ende dieses Jahrhunderts weltweit zwischen 1,4 und 5,8 ˚C
steigen, wenn wir so weitermachen wie bisher.
Angesichts dieser zunehmenden Anzeichen für die schädlichen
Wirkungen der Klimaänderungen ist die Europäische Union
überzeugt, dass dringend etwas getan werden muss, um das
Problem in Angriff zu nehmen. Aus diesem Grund steht die EU
seit mehr als zehn Jahren an der Spitze der internationalen
Bemühungen um eine Lösung des Problems.
(1) Diese Zahlen wurden von der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen vorgelegt (IPCC).
5
Der Kampf gegen
den Klimawandel –
zehn Jahre
Verhandlungen
Die internationale Gemeinschaft begann sich Ende 1990 erstmals ernsthaft mit dem Problem der Klimaänderungen auseinander zu setzen, als auf UN-Ebene erste Verhandlungen für
eine internationale Vereinbarung aufgenommen wurden.
Diese Verhandlungen führten im Mai 1992 zur Annahme des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (UNFCCC). Die UN-Mitgliedstaaten wurden
aufgefordert, einen Monat später auf dem so genannten
Klimagipfel in Rio de Janeiro, Brasilien, mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention zu beginnen. Ziel des
Übereinkommens war, bis zum Jahr 2000 den CO2-Ausstoß in
den Industriestaaten auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren.
Außerdem sollten globale Überwachungs- und Berichterstattungssysteme eingeführt werden, um sicherzustellen, dass
die Verringerung der Treibhausgasemissionen nach Plan verlief, und es sollten nationale Programme zur Verringerung der
Emissionen erarbeitet werden.
Nach der Ratifizierung durch 50 Staaten trat die Klimarahmenkonvention im März 1994 in Kraft. Inzwischen sind
nahezu alle UN-Mitgliedstaaten (mehr als 180 Vertragsparteien) dem Abkommen beigetreten.
Der nächste wichtige Schritt war die KiotoKonferenz im Jahr 1997. In Japan einigten
sich die Unterzeichner der Klimarahmenkonvention auf ein „Protokoll“, in dem
eine Reihe verbindlicher Ziele für eine
weltweite Verringerung der Treibhausgasemissionen festgelegt wurde. Im
Rahmen des Kioto-Protokolls haben sich
die Industriestaaten verpflichtet, ihren
Treibhausgasausstoß zwischen 2008 und
2012 um 5 % unter das Niveau von 1990 zu
senken. Mit ihrem Beschluss, noch einen
Schritt weiter zu gehen und in Europa für
6
denselben Zeitraum eine Reduzierung von 8 % anzustreben, stellten die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union unter Beweis, wie sehr sie sich diesem Ziel verpflichtet fühlen.
Um dieses Gesamtziel zu erreichen, schlossen die Mitgliedstaaten eine so genannte
„Lastenteilungsvereinbarung“, in der die Emissionsziele für jeden einzelnen Mitgliedstaat festgelegt wurden.
1998 verabschiedeten die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf ihrer Konferenz in Buenos
Aires einen Aktionsplan, um das Kioto-Protokoll in die Praxis umzusetzen. Sie verpflichteten sich, die
konkreten Maßnahmen zu erarbeiten, die erforderlich sind, um den Aktionsplan innerhalb der nächsten
beiden Jahre durchzuführen. Als sich die Vertragsparteien im November 2000 in der niederländischen
Hauptstadt Den Haag trafen, um diesen nächsten wichtigen
Schritt im Kampf gegen den Klimawandel abzuschließen,
konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Die Gespräche
endeten ohne eine Übereinkunft.
Im März 2001 gab es den schwersten Rückschlag in der
Geschichte der Klimarahmenkonvention. Der amerikanische
Präsident George W. Bush verkündete, die USA würden sich
aus dem Kioto-Protokoll zurückziehen. Da die USA mit
Abstand der größte Treibhausgasproduzent der Welt sind,
bedeutete dies nach Ansicht vieler Analysten das Aus für das
Kioto-Protokoll. Die EU bestand jedoch darauf, dass es noch
eine Chance gab, die Vereinbarung zu retten. Es gelang ihr,
die meisten Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention
davon zu überzeugen, an dem Kioto-Protokoll festzuhalten.
Die Entschlossenheit der EU zahlte sich aus. Im Juli 2001 trafen
sich alle Staaten zu einer neuen Weltklimakonferenz in Bonn.
Dort gelang es ihnen, sich auf die Modalitäten für die Umsetzung
des Protokolls von 1997 zu einigen (ohne die USA). Im November
2001 trafen sich die Vertragsparteien der Bonner Konferenz im
marokkanischen Marrakesch, um die Grundsatzbeschlüsse von
Bonn in ein rechtlich bindendes Abkommen umzuwandeln.
Angesichts der stetig wachsenden Zahl der Ratifizierungen
d^ürfte das Kioto-Protokoll im Jahre 2003 in Kraft treten.
7
Wichtige Daten im Kampf gegen den Klimawandel
Dezember 1990
Beginn der Verhandlungen auf UN-Ebene zur
Bekämpfung des Klimawandels
Mai/Juni 1992
Annahme der UNFCCC und Unterzeichnung
auf dem Gipfeltreffen in Rio
März 1994
Inkrafttreten der UNFCCC
Dezember 1997 (COP3) Annahme des Kioto-Protokolls
November 1998 (COP4) Aktionsplan von Buenos Aires zur Umsetzung
des Kioto-Protokolls
November 2000 (COP6) Scheitern der Verhandlungen über die
Umsetzung des Aktionsplans von Buenos Aires
in Den Haag
März 2001
Ausstieg der USA aus dem Kioto-Protokoll
Juli 2001 (COP6-bis)
Überwindung der Sackgasse von Den Haag
auf der Konferenz von Bonn
November 2001 (COP7) Verabschiedung der Bonner
Grundsatzbeschlüsse in Marrakesch
September 2002
UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im
südafrikanischen Johannesburg, auf dem eine
Reihe von Staaten ihre Absicht bekundet
haben, das Kioto-Protokoll zu ratifizieren.
Die Ziele des Kioto-Protokolls zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen (in Prozent gegenüber 1990,
für den Zeitraum 2008-2012)
Industriestaaten
Belgien
Dänemark
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
–5%
Europäische Union
insgesamt
–8%
Beitrag der einzelnen Mitgliedstaaten
– 7,5 %
Luxemburg
– 28 %
– 21 %
Niederlande
–6%
– 21 %
Österreich
– 13 %
+ 25 %
Portugal
+27 %
+ 15 %
Finnland
0%
0%
Schweden
+4%
+ 13 %
Vereinigtes Königreich – 12,5 %
– 6,5 %
Die Beiträge sind differenziert, um dem erwarteten
Wirtschaftswachstum, dem Energiemix und der Industriestruktur des
jeweiligen Mitgliedstaates Rechnung zu tragen.
Quellen: Kioto-Protokoll der Vereinten Nationen und die Beiträge der einzelnen
Mitgliedstaaten zur Lastenteilung innerhalb der EU, die vom Rat auf der Tagung
der Umweltminister am 16. Juni 1998 festgelegt wurden.
8
Die Problematik
Menschen, die in den kälteren Teilen
der Welt leben, hätten sicherlich nichts
gegen eine Erwärmung der Erde einzuwenden.
Allerdings stimmen die meisten Wissenschaftler überein,
dass eine Klimaänderung verheerende Folgen haben kann. Der
Meeresspiegel steigt bereits und führt zu schweren Überschwemmungen in tief liegenden Küstengebieten – viele
davon in den ärmsten Gegenden der Welt.
Auch für die Landwirtschaft könnte die Klimaänderung
schwerwiegende Auswirkungen haben, vor allem in Gebieten,
die bereits heute unter Trockenheit und Wüstenbildung leiden. Sie kann auch dazu führen, dass Wasserläufe versiegen
oder dass sich auf der anderen Seite tropische Krankheiten
wie Malaria ausbreiten. Viele Experten, auch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen
(IPCC), sind der Meinung, dass die steigende Zahl extremer
Wetterereignisse, die wir in den letzten Jahren erlebt haben,
unmittelbar auf die Klimaänderung zurückzuführen ist.
Nur 5 % der Weltbevölkerung leben in der EU. Sie ist jedoch
verantwortlich für 15 % der weltweiten Treibhausgasemissionen.
9
Die reicheren Industriestaaten haben die Pflicht, eine
Vorreiterrolle bei der Senkung der Treibhausgasemissionen zu
spielen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die
Entwicklungsländer haben können.
Margot Wallström
Kommissionsmitglied für Umwelt
Die Reaktion
der EU
„Über die Auswirkungen auf die Umwelt hinaus könnte die
Klimaänderung alle Hoffnungen auf wirtschaftliche und soziale Fortschritte in vielen Teilen der Welt zunichte machen“,
warnte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström vor kurzem.
„Die traurige Wahrheit ist, dass die Entwicklungsländer, die
am wenigsten für die Klimaänderung verantwortlich sind,
wahrscheinlich am schlimmsten davon betroffen sein werden.“
Angesichts der zunehmenden Erkenntnisse in Bezug auf die
Gefahren des Klimawandels glaubt die Europäische
Kommission, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung dieses
Problems auf dem „Vorsorgeprinzip“ beruhen sollten, das
auch in der Klimarahmenkonvention (Artikel 3 Absatz 3) festgeschrieben ist. Das heißt, dass in Fällen, in denen ernsthafte
Gefahren drohen, das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen
Gewissheit nicht als Grund für das Aufschieben von
Gegenmaßnahmen dienen sollte.
Es stimmt natürlich, dass die einzige Möglichkeit, Gewissheit
über die Langzeitfolgen der Klimaänderungen zu erhalten,
darin besteht, abzuwarten, welche Auswirkungen das
Phänomen tatsächlich auf die Erde hat. Wenn die Folgen wirklich so schlimm sind, wie die meisten Experten dies voraussagen, könnte es für eine Umkehrung des Prozesses jedoch zu
spät sein. Die Kommission und die Regierungen der EUMitgliedstaaten sind daher überzeugt, dass das
Vorsorgeprinzip richtig ist, um die Klimaänderung zu
bekämpfen, und dass man daher jetzt beginnen muss, konkrete Maßnahmen zur Lösung des Problems zu ergreifen.
10
Internationale
Übereinstimmung
über die Gefahren
der Klimaänderung
Mit Ausnahme der USA sind die Regierungen der meisten
Staaten wie die EU der Meinung, dass dringend etwas getan
werden muss, um der Klimaänderung Einhalt zu gebieten.
Intensiven diplomatischen Bemühungen der EU-Vertreter war
es zu verdanken, dass im Juli 2001 alle Vertragsparteien des
Kioto-Protokolls von 1997 – mit Ausnahme der USA – in Bonn
eine politische Vereinbarung unterzeichnet haben, in der klar
festgelegt wurde, wie diese Maßnahmen aussehen sollten. Die
Bonner Grundsatzbeschlüsse wurden vier Monate später auf
der Konferenz in Marrakesch verabschiedet.
Das Abkommen von Marrakesch stellt eine solide Basis für
Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung dar und
macht den Weg frei für die Ratifizierung und das Inkrafttreten
des Kioto-Protokolls. Niemand behauptet, dass die Aufgabe,
die vor uns liegt, einfach sein wird. Aber die Verhandlungen
des Jahres 2001 stellen einen wichtigen Schritt innerhalb der
gemeinsamen internationalen Bemühungen dar.
EU-Maßnahmen
Die EU hat stets eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den
Klimawandel gespielt. Sie hat bereits sehr viel getan, um dem
Problem Einhalt zu gebieten.
Die Europäische Kommission glaubt jedoch, dass die
Mitgliedstaaten noch sehr viel mehr tun müssen, auch
wenn inzwischen wichtige Fortschritte bei der Reduzierung
der Treibhausgasemissionen erzielt wurden.
Die Kommission warnt, dass die Union ohne wirkungsvolle
neue Maßnahmen niemals imstande sein werde, die
Verpflichtung, die sie in Kioto eingegangen ist, einzuhalten,
d. h. die Emissionen bis spätestens 2012 um 8 % unter das
Niveau von 1990 zu senken.
11
Überwachung der
Treibhausgasemissionen
in der EU
1993 haben sich die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten auf
einen Mechanismus geeinigt, um ihre Anstrengungen zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu überwachen.
Dieser Mechanismus sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten Daten
über ihre Emissionen vorlegen. Anhand dieser Daten werden
anschließend regelmäßige Berichte über die Fortschritte der
Union bei der Bekämpfung der Klimaänderungen erstellt.
Aus einem Bericht des Jahres 2000 (1) geht hervor, dass die
Emissionen in der EU zwischen 1990 und 1998 zurückgegangen
sind. Im Bericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass
diese positive Entwicklung zum großen Teil auf zwei außerordentliche Ereignisse zurückzuführen ist, die sich aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht wiederholen werden. Das Erste
war die Umstellung der Elektrizitätserzeugung von Kohle auf
Gas im Vereinigten Königreich, das Zweite war der Einbruch
der Wirtschaftstätigkeit in Ostdeutschland infolge der
Umstrukturierung der Wirtschaft.
Aus der jüngsten Bestandsaufnahme, die von der
Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen veröffentlicht
wurde, geht hervor, dass der Gesamtausstoß von
Treibhausgasen in der EU zwischen 1990 und 1999 um 4 %
gesunken ist. Damit hat die EU bereits die Hälfte dessen
erreicht, wozu sie sich in Kioto verpflichtet hatte.
(1) Bericht gemäß der Entscheidung 1999/296/EG des Rates über ein System
zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in
der Gemeinschaft, KOM(2000) 749, November 2000.
12
Treibhausgasemissionen in CO2 -Äquivalent (1)
1990
(Mio. t CO2Äquiv.) (2)
Belgien
1999
Veränderung Veränderung
(Mio. t CO2- 1998-1999 1990-1999 (3)
Äquiv.) (2)
(%)
(%)
Ziele 2008-2012
nach
Kioto-Protokoll
und EULastenteilung (%)
136,7
140,4
– 3,4 %
2,8 %
4
– 7,5 %
Dänemark ( )
70,0
73,0
– 4,6 %
4 % (– 4,6 %) – 21,0 %
Deutschland
1 206,6
982,4
– 3,7 %
– 18,7 %
– 21 %
Indikator für
Entfernung bis
zum Ziel (DTI)
(Indexpunkte = %)
6,1
13,5 (4,9)
– 9,3
Griechenland
105,4
123,3
– 0,7 %
16,9 %
25 %
5,7
Spanien
305,8
380,2
6,1 %
23,2 %
15 %
16,5
Frankreich
545,7
544,5
– 2,2 %
– 0,2 %
0%
– 0,2
Irland
53,5
65,4
2,5 %
22,1 %
13 %
16,3
Italien
518,3
541,1
0,9 %
4,4 %
– 6,5 %
7,3
Luxemburg
10,8
6,1
4,6 %
– 43,3 %
– 28 %
– 30,7
Niederlande
215,8
230,1
– 2,9 %
6,1 %
–6%
8,8
Österreich
76,9
79,2
0,0 %
2,6 %
– 13,0 %
8,5
Portugal
64,6
79,3
2,9 %
22,4 %
27 %
10,2
Finnland
77,1
76,2
– 0,8 %
– 1,1 %
0%
– 1,1
Schweden
69,5
70,7
– 2,6 %
1,5 %
4%
– 0,3
Vereinigtes Königreich
741,9
637,9
– 6,5 %
– 14,0 %
– 12,5 %
– 8,4
4 198,6
4 029,8
– 2,0 %
– 4,0 %
– 8,0 %
– 0,4
EU insgesamt
(1) Die Zahlen stammen aus dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß der Entscheidung Nr. 93/389/EWG des Rates über
ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft, geändert durch die Entscheidung Nr. 1999/296/EG,
S. 25, KOM(2001) 708 vom 30.11.2001.
(2) Mio. t CO2-Äquiv.: Mio. Tonnen Kohlendioxid bzw. Äquivalent bezogen auf die Klimawirksamkeit.
(3) Bei den fluorierten Gasen haben die meisten Mitgliedstaaten ein anderes Basisjahr als 1990 gewählt (nämlich 1995), was im Rahmen des Kioto-Protokolls
zulässig ist. Aus Gründen der Einheitlichkeit wurden jedoch die Emissionsdaten für 1990 als Basisjahreswert aller Gase verwendet.
(4) Für Dänemark wurden Daten, die Anpassungen aufgrund von Veränderungen im Stromhandel enthalten, in Klammern gesetzt. Für die EU als Ganzes wurden
nicht angepasste dänische Emissionsdaten verwendet.
Quelle: Europäische Umweltagentur (2001).
13
Das Europäische
Programm zur
Klimaänderung
(1) Mitteilung der Kommission über die
Durchführung der ersten Phase des
Europäischen Programms zur
Klimaänderung (ECCP), KOM(2001) 580.
Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP), das im
Juni 2000 angelaufen ist, soll der EU ebenfalls helfen, die
Kioto-Ziele zu erreichen. Dieses Programm ist aus Konsultationen mit zahlreichen Organisationen und Einrichtungen entstanden, z. B. Umwelt-NRO, Industrieunternehmen und
Regierungen sowie sieben technischen Arbeitsgruppen, die
sich mit Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und anderen
Sektoren befasst haben. Es wurden mehr als 40 Maßnahmen
ermittelt, die – wenn sie vollständig umgesetzt würden – die
Emissionen doppelt so stark senken könnten wie gefordert. Zu
den Maßnahmen, die bereits in Vorbereitung sind, zählen
Richtlinien über die Energieeffizienz von Gebäuden,
Biokraftstoffe, eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen
Auftragswesen und über fluorierte Gase. Elf weitere Initiativen
befassen sich unter anderem mit Plänen zur Förderung von
Forschungsarbeiten zum Thema Klimaänderung. 22
Maßnahmen zu langfristigen Entwicklungen umfassen die
Förderung von Wärmeerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen und technologische Verbesserungen an
Fahrzeugen und Kraftstoffen. Im Juli 2001 hat die Kommission
ihren ersten Bericht über die Umsetzung des Europäischen
Programms zur Klimaänderung (1) veröffentlicht. Dieser
Bericht enthält spezifische Vorschläge für die Umsetzung des
Programms, das den Rahmen für die Bemühungen der EU um
die Einführung innovativer Strategien im Kampf gegen die
Klimaänderung darstellt.
14
Das Sechste
Umweltaktionsprogramm und die
EU-Erweiterung
Die Bekämpfung der Klimaänderung ist auch eines der wichtigsten Ziele des Sechsten Umweltaktionsprogramms der EU,
„Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand“. Dieses
Aktionsprogramm wurde 2001 aufgelegt und am 22. Juli 2002
vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet. Es
legt die Umweltziele für die nächsten zehn Jahre (2001-2010)
fest und definiert die Maßnahmen, die zum Erreichen dieser
Ziele erforderlich sind. Es fordert, die Emissionen bis 2020
weltweit um 20-40 % unter das Niveau von 1990 zu senken.
Langfristig soll sogar eine Reduzierung von 70 % erreicht werden.
Das Sechste Umweltaktionsprogramm betont, wie wichtig es
ist, die Maßnahmen zur Senkung der Emissionen auch auf die
Länder Mittel- und Osteuropas auszudehnen, die in naher
Zukunft der EU beitreten werden. Die Luftverschmutzung war
in diesen Ländern in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg
besonders hoch, da die Technologie zur Energieerzeugung
veraltet war. In den letzten zehn Jahren sind die Emissionen
jedoch in vielen Ländern erheblich zurückgegangen. Diese
Entwicklung war zum Teil auf den Zusammenbruch der traditionellen Industrien zurückzuführen, zum Teil aber auch auf
legislative Maßnahmen und auf energieeffiziente neue
Industrien. Allerdings besteht die Gefahr, dass mit dem
Anstieg des Wirtschaftswachstums auch die Luftverschmutzung
wieder zunehmen wird, z. B. durch einen
Anstieg der Emissionen im Straßenverkehr.
Für die Beitrittsländer wird der Beitritt zur
Union eine gute Gelegenheit sein, diese
Probleme anzupacken, denn sie werden
ihre Umweltstandards den EU-Rechtsvorschriften anpassen müssen, die
bekannt sind als der „umweltrechtliche
Besitzstand der Gemeinschaft“. Außerdem
arbeiten die Beitrittsländer bei der
Umsetzung des Kioto-Protokolls bereits
jetzt eng mit der Union zusammen.
15
Nachhaltige
Entwicklung
Die Eindämmung der Klimaveränderungen ist ein zentrales
Element der Strategie zur Förderung der nachhaltigen
Entwicklung in der EU. Diese Strategie ist von den
Regierungen der Union auf ihrem Treffen im Juli 2001 im
schwedischen Göteborg verabschiedet worden. Der Begriff
„nachhaltige Entwicklung“ wurde 1987 von der BrundtlandKommission definiert als „Entwicklung, die den Bedürfnissen
der Gegenwart entspricht, ohne es zukünftigen Generationen
unmöglich zu machen, ihren eigenen Bedürfnissen nachzukommen“.
Mit dieser neuen Strategie wird anerkannt, dass in Zukunft
Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und
Umweltschutz bei politischen Entscheidungen gleichermaßen
berücksichtigt werden müssen.
16
Wie kann man
die Wirtschaft
für dieses Ziel
gewinnen?
Der Kampf gegen den Klimawandel kann nur gewonnen werden, wenn auch die europäische Industrie dieses Ziel unterstützt. Die Wirtschaft fürchtet, dass die Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Unternehmen durch Umweltvorschriften der
EU beeinträchtigt werden kann und ist daher skeptisch.
Trotzdem hat auch die Wirtschaft begonnen, das Problem
ernst zu nehmen.
So haben sich zum Beispiel die europäischen Autohersteller
1998 verpflichtet, eine neue Generation von Motoren zu entwickeln, die den CO2-Ausstoß bei neuen Personenkraftwagen
zwischen 2008 und 2012 erheblich senken wird. Dies ist ein
besonders bedeutender Schritt, da es sich um eine freiwillige
Verpflichtung der Autohersteller handelt. Die Europäische
Kommission ist davon überzeugt, dass freiwillige
Verpflichtungen der europäischen Unternehmen der richtige
Weg sind, um die Umweltverschmutzung durch die Industrie
zu bekämpfen. Allerdings ist sie auch vorbereitet, um verbindliche Rechtsvorschriften vorzuschlagen, wenn die
Industrie untätig bleibt.
Die Unternehmen begreifen allmählich, dass mit sauberen
Technologien sowohl die Kosten gesenkt als auch das Image
der Unternehmen verbessert und gleichzeitig Kunden gewonnen werden können. So hat der Europäische Industriekreis
erklärt: „Marktsignale können ebenfalls eine wichtige Rolle
spielen, wenn es darum geht, Unternehmen anzuspornen,
bestimmte Ziele zu erreichen.“ (1)
(1) Climate Change: how Government and Industry can work together
(Klimawandel: Wie Regierung und Industrie zusammenarbeiten können),
ein Bericht über den Europäischen Industriekreis, 2000.
17
Der Kampf gegen
Klimaänderungen
als neue Chance
für Unternehmen
Die EU ist davon überzeugt, dass Maßnahmen gegen
Klimaänderungen auch neue Marktchancen für die
Unternehmen mit sich bringen werden. Sobald das KiotoProtokoll umgesetzt wird, dürfte im Bereich der „grünen“
Technologien ein weltweiter Markt entstehen.
Einige der innovativeren europäischen Unternehmen haben
dieses Potenzial bereits erkannt. Die dänische
Windturbinenindustrie zum Beispiel hat sich bereits rund 50 %
des Weltmarktes für Windenergieerzeugung gesichert. Dieser
Marktanteil betrug 2000 immerhin rund 1,750 Mio. EUR, und
der Markt für Windturbinenteile beläuft sich auf weitere 135
Mio. EUR. Die Kommission schätzt, dass im Jahr 2000 in
Dänemark 16 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der
Windturbinenindustrie abhängig waren.
Die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung liefern
Anreize für technologische Innovation und Investitionen, und
die EU unterstützt die Industrie und die Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung grüner Produkte und
Dienstleistungen. Das wachsende Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Gefahren, die mit der Klimaveränderung verbunden sind, trägt dazu bei, dass ein expandierender Markt für
umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen entsteht, und
dies wiederum fördert die Entstehung neuer Arbeitsplätze und
das Wirtschaftswachstum.
„Unternehmen, die frühzeitig handeln, können von dieser
Entwicklung nur profitieren, und zwar sowohl durch
Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen als auch durch
das Angebot innovativer und wettbewerbsfähiger Produkte
und Dienstleistungen“, hat EU-Kommissarin Wallström vor
kurzem auf einer Konferenz führender Unternehmer erklärt (1).
(1) Rede zum Thema „Combating Climate Change: the EU Strategy“ vor dem
World Business Council for Sustainable Development, Brüssel, 26.10.2001.
18
Die Zukunft
Die Europäische Union ist an einem entscheidenden Punkt im
Kampf gegen die Klimaänderung angelangt. Fast zehn Jahre
lang wurde das Problem auf internationaler Ebene diskutiert,
wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Jetzt ist es an der Zeit,
zu handeln. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen
praktische Maßnahmen ergreifen, um den Treibhausgasausstoß zu senken, wenn sie ihr Versprechen einlösen
wollen, das sie 1997 in Kioto abgegeben haben. Das Jahr 2008
ist nicht mehr weit, und die Zeit wird allmählich knapp.
Das Protokoll sieht drei flexible Mechanismen vor, die den
Industriestaaten helfen sollen, ihre Ziele zu erreichen. Dabei
handelt es sich um:
• „joint implementation“ – die Zusammenarbeit in Projekten,
die zur Senkung der Emissionen in anderen Industriestaaten
beitragen;
• „Clean Development Mechanism“ (CDM) – (der
„Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung“) die
Förderung von Projekten zur Verringerung der Emissionen in
Entwicklungsländern;
• „Emissions trading“ – internationaler Emissionshandel, d. h.
Länder, in denen die Umweltverschmutzung weniger hoch
ist, können ihren Anteil an andere Länder „verkaufen“, die
mehr Emissionen produzieren.
Ein anderer – kontroverser – Vorschlag war, dass
Industriestaaten ihre Ziele durch die Schaffung von so
genannten „CO2-Senken“ (wie Wälder und Böden, die CO2
absorbieren) ausgleichen können. Die EU ist der Ansicht, dass
Kohlendioxidsenken nicht als Schlupfloch missbraucht werden
dürfen, damit reiche Länder sich vor einer Reduzierung der
Umweltverschmutzung drücken können.
Im Oktober 2001 hat die Kommission eine Reihe neuer
Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die EU ihre
19
Verpflichtungen von Kioto einlösen will. Als Erstes hat sie einen Vorschlag für die Ratifizierung des
Kioto-Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft (als Vertragspartei) vorgelegt und die Regierungen
aller Mitgliedstaaten aufgefordert, die Ratifizierung des Abkommens bis zum 14. Juni 2002 abzuschließen (1).
Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten haben das Kioto-Protokoll am 31. Mai 2002 unterzeichnet und sind
damit ihrer Verpflichtung nachgekommen, dies rechtzeitig bis zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
in Johannesburg im Septemer 2002 zu tun. Wenn das Kioto-Protokoll nicht von mindestens 55 Ländern
ratifiziert wird, auf die 55 % der Treibhausgasemissionen entfallen, kann das Abkommen nicht in Kraft
treten. Mit der Unterzeichnung des Kioto-Protokolls durch alle EU-Mitgliedstaaten vor der Konferenz von
Johannesburg wurde ein wichtiges Signal an andere Indusriestaaten gesandt, dass Kioto die beste
Chance darstellt, die sich der Welt bietet, um den Klimawandel umzukehren. Dieses Signal werden sie
nicht überhören können. Auch Japan hat das Kioto-Protokoll vor dem Weltgipfel von Johannesburg
unterzeichnet. Im Verlauf der Gipfelkonferenz haben Russland und Kanada ihre Absicht bekundet, die
Ratifizierung des Kioto-Protokolls voranzubringen, was sein Inkrafttreten ermöglicht.
Der zweitwichtigste Vorschlag der Kommission befasst sich mit den Einzelheiten eines EU-internen
Emissionshandels (2). Diese Regelung wird 2005 in Kraft treten, und in der ersten Phase werden zwischen
4 000 und 5 000 große Fabriken, Kraftwerke und ähnliche Anlagen einbezogen werden, die 2010 etwa 46 %
der geschätzten CO2-Emissionen produzieren werden. Die Mitgliedstaaten werden ihnen jährliche
Genehmigungen erteilen, in denen der maximale CO2-Ausstoß
begrenzt wird. Die Einrichtungen, die unter dem Grenzwert
bleiben, können ihre restliche „Emissionsgutschrift“ an andere
Fabriken verkaufen. Wenn CO2 zu einer Handelsware wird,
werde dies nach Auffassung der EU die Unternehmen ermutigen, ihren Treibhausgasausstoß weiter zu reduzieren. 2004
wird die Kommission überlegen, ob diese Regelung auf weitere Gase und andere Sektoren ausgedehnt werden soll.
Im Oktober 2001 hat die Kommission auch erneut ihre
Unterstützung für das ECCP bekräftigt, das den Rahmen für
zukünftige Bemühungen um innovative Strategien bildet.
(1) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Genehmigung des
Protokolls von Kioto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen
Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden
Verpflichtungen, KOM(2001) 579.
2
( ) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft, KOM(2001) 581.
20
Was noch
zu tun bleibt
Bisher wurden bereits beträchtliche Fortschritte im Kampf
gegen den Klimawandel erzielt, vor allem, wenn man
bedenkt, dass die USA ihren Ausstieg aus dem Kioto-Protokoll
angekündigt haben. Es bleibt jedoch noch viel mehr zu tun. In
der EU muss der Dialog zwischen allen Beteiligten, der das
Kernstück des ECCP darstellt, fortgesetzt werden, und es müssen praktische, effektive und innovative Ideen entwickelt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die zahlreichen Initiativen,
die bereits diskutiert werden, auch in die Praxis umsetzen.
Auf internationaler Ebene muss und wird die EU auch in
Zukunft eine führende Rolle bei der Einlösung der KiotoVerpflichtungen spielen. Sie muss jedoch auch langfristige
Ziele ins Auge fassen. Diese müssen über die Ziele hinausgehen, die für 2012 festgesetzt wurden, und noch stärkere
Reduzierungen des Treibhausgasausstoßes vorsehen. In Bonn
haben die Vertragsparteien des UNFCCC die Verantwortung
der internationalen Gemeinschaft anerkannt, Entwicklungsländern bei der Einführung sauberer Technologien zu helfen.
Zu diesem Zweck haben sich die Staaten auf zusätzliche Mittel
geeinigt und drei neue Fonds aufgelegt. Zusammen mit anderen Industriestaaten, wie Kanada, Neuseeland, der Schweiz
und Island, hat die EU eine politische Erklärung veröffentlicht,
in der die Staaten versprechen, ihren Beitrag zu leisten und
mehr Mittel bereitzustellen, um weniger entwickelte Länder
beim Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Im Jahr
2008 wird eine jährliche Verpflichtung in Höhe von 450 Mio.
EUR überprüft werden.
Was auch immer heute getan wird, es ändert nichts an der
Tatsache, dass bereits sehr große Mengen an Treibhausgasen
in die Atmosphäre gelangt sind. Das bedeutet, dass gewisse
Klimaänderungen nicht mehr umkehrbar sind. Die EU plant,
den Mitgliedstaaten zu helfen, sich durch eine entsprechende
Stadtplanung, durch Maßnahmen in der Landwirtschafts- und
Gesundheitspolitik den neuen Bedingungen anzupassen.
Außerdem unterstützt sie die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung
von Katastrophenschutzprogrammen für Unwetterkatastrophen.
21
Schlussfolgerungen
Angesichts der Gefahren, die mit der Klimaänderung verbunden sind, ist die EU überzeugt, dass eine Beibehaltung des
Status quo nicht in Frage kommt. Ohne rasche, konzertierte
Maßnahmen wird sich das Problem in Zukunft verschlimmern,
und die Folgen könnten katastrophal sein. Aus diesem Grund
hat sich die Europäische Union an die Spitze der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Klimaänderung gesetzt.
Sie wird diese Strategie weiter verfolgen, so lange, wie es notwendig ist, um eine lebenswerte Welt für uns und unsere
Kinder zu erhalten, in der alle Menschen wachsen, atmen und
in Sicherheit leben können.
22
Weitere Informationen
Die Generaldirektion Umwelt ist innerhalb der Europäischen
Kommission verantwortlich für Umweltfragen,
Katastrophenschutz und Strahlenschutz. Die Generaldirektion
Umwelt veröffentlicht regelmäßig Berichte und andere
Dokumente zu sämtlichen Themen des Umweltbereichs, auch
zum Klimawandel.
Informationen über die europäische Umweltpolitik sind auf
der Webseite der Generaldirektion Umwelt abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/environment/
Weitere Informationen über den Klimawandel und Links sind
zu finden unter: http://europa.eu.int/comm/environment/
climat/home_en.htm
Fragen zur europäischen Umweltpolitik richten Sie bitte an
folgende Adresse:
Europäische Kommission
GD Umwelt
Informationszentrum
BU9 0/11
B-1049 Brüssel
E-Mail: [email protected]
Europäische Kommission
EU: ein Brennpunkt – Klimawandel
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
2002 — 22 S. — 21 x 21 cm
ISBN 92-894-3129-6
14
KH-35-01-328-DE-C
A M T F ÜR A M TL IC H E V E RÖF F E N T LICHU NGEN
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
L-2985 Luxembour g
ISBN 92-894-3129-6
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