EU: ein Brennpunkt Klimawandel Europäische Kommission EU: ein Brennpunkt Klimawandel Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt „Da seit der Veröffentlichung der englischen Fassung Fortschritte bei der Politik zur Bekämpfung des Klimwandels gemacht wurden, weicht diese Sprachfassung von allen anderen geringfügig ab.“ Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int). Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2002 ISBN 92-894-3129-6 © Europäische Gemeinschaften, 2002 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium GEDRUCKT AUF RECYCLINGPAPIER 3 Vorwort Dem für Umweltfragen zuständigen Kommissionsmitglied Margot Wallström zufolge ist der Klimawandel „eine der größten Bedrohungen, denen wir heute gegenüberstehen“ (1). Es gibt in der Tat eine Fülle von Anzeichen, dass das Klima infolge des weltweiten Anstiegs der Treibhausgasemissionen schon begonnen hat sich zu verändern. Die meisten Treibhausgase kommen in der Natur in geringen Mengen vor und sind ein notwendiger Bestandteil der schützenden Erdatmosphäre. Aber sie entstehen auch als häufige Nebenprodukte der Industrie. Dies ist der Grund, warum die Treibhausgasemissionen seit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert kontinuierlich angestiegen sind. Fabriken, Autos, Lastwagen, private Haushalte und ähnliche „Quellen“, die große Mengen fossiler Brennstoffe wie Öl, Erdgas und Kohle verbrauchen – sie alle produzieren Treibhausgase. Das wahrscheinlich bekannteste dieser Gase ist Kohlendioxid (CO2), aber es gibt auch andere wie zum Beispiel Wasserdampf, Ozon, Methan und Distickstoffoxid. Wenn diese Gase in die Erdatmosphäre gelangen, bilden sie eine Art „Hülle“ um die Erde, welche die Wärmeabstrahlung von der Erdoberfläche ins Weltall verringert. Dadurch erhöht sich die Temperatur auf der Erdoberfläche, und dies verursacht das Phänomen, das als „globale Erwärmung“ bekannt ist, aber präziser als Klimawandel bezeichnet werden sollte. Wissenschaftler warnen davor, dass der Klimawandel verheerende Folgen für die Umwelt haben und darüber hinaus schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Probleme verursachen könnte. Nach Auffassung der Wissenschaftler werden die schädlichen Wirkungen dieses Phänomens solange zuneh- (1) Margot Wallström, Rede vor der Konferenz über das Europäische Programm zur Klimaänderung, Brüssel, 2. Juli 2001. 4 men, bis die Regierungen weltweit konkrete Schritte unternehmen, um diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren. Mit anderen Worten: Wenn wir nichts tun, wird sich das Problem verschlimmern. Nach der Meinung führender internationaler Experten (1) könnte die durchschnittliche Oberflächentemperatur bis zum Ende dieses Jahrhunderts weltweit zwischen 1,4 und 5,8 ˚C steigen, wenn wir so weitermachen wie bisher. Angesichts dieser zunehmenden Anzeichen für die schädlichen Wirkungen der Klimaänderungen ist die Europäische Union überzeugt, dass dringend etwas getan werden muss, um das Problem in Angriff zu nehmen. Aus diesem Grund steht die EU seit mehr als zehn Jahren an der Spitze der internationalen Bemühungen um eine Lösung des Problems. (1) Diese Zahlen wurden von der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen vorgelegt (IPCC). 5 Der Kampf gegen den Klimawandel – zehn Jahre Verhandlungen Die internationale Gemeinschaft begann sich Ende 1990 erstmals ernsthaft mit dem Problem der Klimaänderungen auseinander zu setzen, als auf UN-Ebene erste Verhandlungen für eine internationale Vereinbarung aufgenommen wurden. Diese Verhandlungen führten im Mai 1992 zur Annahme des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Die UN-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, einen Monat später auf dem so genannten Klimagipfel in Rio de Janeiro, Brasilien, mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention zu beginnen. Ziel des Übereinkommens war, bis zum Jahr 2000 den CO2-Ausstoß in den Industriestaaten auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren. Außerdem sollten globale Überwachungs- und Berichterstattungssysteme eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen nach Plan verlief, und es sollten nationale Programme zur Verringerung der Emissionen erarbeitet werden. Nach der Ratifizierung durch 50 Staaten trat die Klimarahmenkonvention im März 1994 in Kraft. Inzwischen sind nahezu alle UN-Mitgliedstaaten (mehr als 180 Vertragsparteien) dem Abkommen beigetreten. Der nächste wichtige Schritt war die KiotoKonferenz im Jahr 1997. In Japan einigten sich die Unterzeichner der Klimarahmenkonvention auf ein „Protokoll“, in dem eine Reihe verbindlicher Ziele für eine weltweite Verringerung der Treibhausgasemissionen festgelegt wurde. Im Rahmen des Kioto-Protokolls haben sich die Industriestaaten verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß zwischen 2008 und 2012 um 5 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Mit ihrem Beschluss, noch einen Schritt weiter zu gehen und in Europa für 6 denselben Zeitraum eine Reduzierung von 8 % anzustreben, stellten die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter Beweis, wie sehr sie sich diesem Ziel verpflichtet fühlen. Um dieses Gesamtziel zu erreichen, schlossen die Mitgliedstaaten eine so genannte „Lastenteilungsvereinbarung“, in der die Emissionsziele für jeden einzelnen Mitgliedstaat festgelegt wurden. 1998 verabschiedeten die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf ihrer Konferenz in Buenos Aires einen Aktionsplan, um das Kioto-Protokoll in die Praxis umzusetzen. Sie verpflichteten sich, die konkreten Maßnahmen zu erarbeiten, die erforderlich sind, um den Aktionsplan innerhalb der nächsten beiden Jahre durchzuführen. Als sich die Vertragsparteien im November 2000 in der niederländischen Hauptstadt Den Haag trafen, um diesen nächsten wichtigen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel abzuschließen, konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Die Gespräche endeten ohne eine Übereinkunft. Im März 2001 gab es den schwersten Rückschlag in der Geschichte der Klimarahmenkonvention. Der amerikanische Präsident George W. Bush verkündete, die USA würden sich aus dem Kioto-Protokoll zurückziehen. Da die USA mit Abstand der größte Treibhausgasproduzent der Welt sind, bedeutete dies nach Ansicht vieler Analysten das Aus für das Kioto-Protokoll. Die EU bestand jedoch darauf, dass es noch eine Chance gab, die Vereinbarung zu retten. Es gelang ihr, die meisten Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention davon zu überzeugen, an dem Kioto-Protokoll festzuhalten. Die Entschlossenheit der EU zahlte sich aus. Im Juli 2001 trafen sich alle Staaten zu einer neuen Weltklimakonferenz in Bonn. Dort gelang es ihnen, sich auf die Modalitäten für die Umsetzung des Protokolls von 1997 zu einigen (ohne die USA). Im November 2001 trafen sich die Vertragsparteien der Bonner Konferenz im marokkanischen Marrakesch, um die Grundsatzbeschlüsse von Bonn in ein rechtlich bindendes Abkommen umzuwandeln. Angesichts der stetig wachsenden Zahl der Ratifizierungen d^ürfte das Kioto-Protokoll im Jahre 2003 in Kraft treten. 7 Wichtige Daten im Kampf gegen den Klimawandel Dezember 1990 Beginn der Verhandlungen auf UN-Ebene zur Bekämpfung des Klimawandels Mai/Juni 1992 Annahme der UNFCCC und Unterzeichnung auf dem Gipfeltreffen in Rio März 1994 Inkrafttreten der UNFCCC Dezember 1997 (COP3) Annahme des Kioto-Protokolls November 1998 (COP4) Aktionsplan von Buenos Aires zur Umsetzung des Kioto-Protokolls November 2000 (COP6) Scheitern der Verhandlungen über die Umsetzung des Aktionsplans von Buenos Aires in Den Haag März 2001 Ausstieg der USA aus dem Kioto-Protokoll Juli 2001 (COP6-bis) Überwindung der Sackgasse von Den Haag auf der Konferenz von Bonn November 2001 (COP7) Verabschiedung der Bonner Grundsatzbeschlüsse in Marrakesch September 2002 UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im südafrikanischen Johannesburg, auf dem eine Reihe von Staaten ihre Absicht bekundet haben, das Kioto-Protokoll zu ratifizieren. Die Ziele des Kioto-Protokolls zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (in Prozent gegenüber 1990, für den Zeitraum 2008-2012) Industriestaaten Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien –5% Europäische Union insgesamt –8% Beitrag der einzelnen Mitgliedstaaten – 7,5 % Luxemburg – 28 % – 21 % Niederlande –6% – 21 % Österreich – 13 % + 25 % Portugal +27 % + 15 % Finnland 0% 0% Schweden +4% + 13 % Vereinigtes Königreich – 12,5 % – 6,5 % Die Beiträge sind differenziert, um dem erwarteten Wirtschaftswachstum, dem Energiemix und der Industriestruktur des jeweiligen Mitgliedstaates Rechnung zu tragen. Quellen: Kioto-Protokoll der Vereinten Nationen und die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten zur Lastenteilung innerhalb der EU, die vom Rat auf der Tagung der Umweltminister am 16. Juni 1998 festgelegt wurden. 8 Die Problematik Menschen, die in den kälteren Teilen der Welt leben, hätten sicherlich nichts gegen eine Erwärmung der Erde einzuwenden. Allerdings stimmen die meisten Wissenschaftler überein, dass eine Klimaänderung verheerende Folgen haben kann. Der Meeresspiegel steigt bereits und führt zu schweren Überschwemmungen in tief liegenden Küstengebieten – viele davon in den ärmsten Gegenden der Welt. Auch für die Landwirtschaft könnte die Klimaänderung schwerwiegende Auswirkungen haben, vor allem in Gebieten, die bereits heute unter Trockenheit und Wüstenbildung leiden. Sie kann auch dazu führen, dass Wasserläufe versiegen oder dass sich auf der anderen Seite tropische Krankheiten wie Malaria ausbreiten. Viele Experten, auch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC), sind der Meinung, dass die steigende Zahl extremer Wetterereignisse, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, unmittelbar auf die Klimaänderung zurückzuführen ist. Nur 5 % der Weltbevölkerung leben in der EU. Sie ist jedoch verantwortlich für 15 % der weltweiten Treibhausgasemissionen. 9 Die reicheren Industriestaaten haben die Pflicht, eine Vorreiterrolle bei der Senkung der Treibhausgasemissionen zu spielen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklungsländer haben können. Margot Wallström Kommissionsmitglied für Umwelt Die Reaktion der EU „Über die Auswirkungen auf die Umwelt hinaus könnte die Klimaänderung alle Hoffnungen auf wirtschaftliche und soziale Fortschritte in vielen Teilen der Welt zunichte machen“, warnte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström vor kurzem. „Die traurige Wahrheit ist, dass die Entwicklungsländer, die am wenigsten für die Klimaänderung verantwortlich sind, wahrscheinlich am schlimmsten davon betroffen sein werden.“ Angesichts der zunehmenden Erkenntnisse in Bezug auf die Gefahren des Klimawandels glaubt die Europäische Kommission, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems auf dem „Vorsorgeprinzip“ beruhen sollten, das auch in der Klimarahmenkonvention (Artikel 3 Absatz 3) festgeschrieben ist. Das heißt, dass in Fällen, in denen ernsthafte Gefahren drohen, das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen Gewissheit nicht als Grund für das Aufschieben von Gegenmaßnahmen dienen sollte. Es stimmt natürlich, dass die einzige Möglichkeit, Gewissheit über die Langzeitfolgen der Klimaänderungen zu erhalten, darin besteht, abzuwarten, welche Auswirkungen das Phänomen tatsächlich auf die Erde hat. Wenn die Folgen wirklich so schlimm sind, wie die meisten Experten dies voraussagen, könnte es für eine Umkehrung des Prozesses jedoch zu spät sein. Die Kommission und die Regierungen der EUMitgliedstaaten sind daher überzeugt, dass das Vorsorgeprinzip richtig ist, um die Klimaänderung zu bekämpfen, und dass man daher jetzt beginnen muss, konkrete Maßnahmen zur Lösung des Problems zu ergreifen. 10 Internationale Übereinstimmung über die Gefahren der Klimaänderung Mit Ausnahme der USA sind die Regierungen der meisten Staaten wie die EU der Meinung, dass dringend etwas getan werden muss, um der Klimaänderung Einhalt zu gebieten. Intensiven diplomatischen Bemühungen der EU-Vertreter war es zu verdanken, dass im Juli 2001 alle Vertragsparteien des Kioto-Protokolls von 1997 – mit Ausnahme der USA – in Bonn eine politische Vereinbarung unterzeichnet haben, in der klar festgelegt wurde, wie diese Maßnahmen aussehen sollten. Die Bonner Grundsatzbeschlüsse wurden vier Monate später auf der Konferenz in Marrakesch verabschiedet. Das Abkommen von Marrakesch stellt eine solide Basis für Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung dar und macht den Weg frei für die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Kioto-Protokolls. Niemand behauptet, dass die Aufgabe, die vor uns liegt, einfach sein wird. Aber die Verhandlungen des Jahres 2001 stellen einen wichtigen Schritt innerhalb der gemeinsamen internationalen Bemühungen dar. EU-Maßnahmen Die EU hat stets eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel gespielt. Sie hat bereits sehr viel getan, um dem Problem Einhalt zu gebieten. Die Europäische Kommission glaubt jedoch, dass die Mitgliedstaaten noch sehr viel mehr tun müssen, auch wenn inzwischen wichtige Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen erzielt wurden. Die Kommission warnt, dass die Union ohne wirkungsvolle neue Maßnahmen niemals imstande sein werde, die Verpflichtung, die sie in Kioto eingegangen ist, einzuhalten, d. h. die Emissionen bis spätestens 2012 um 8 % unter das Niveau von 1990 zu senken. 11 Überwachung der Treibhausgasemissionen in der EU 1993 haben sich die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten auf einen Mechanismus geeinigt, um ihre Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu überwachen. Dieser Mechanismus sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten Daten über ihre Emissionen vorlegen. Anhand dieser Daten werden anschließend regelmäßige Berichte über die Fortschritte der Union bei der Bekämpfung der Klimaänderungen erstellt. Aus einem Bericht des Jahres 2000 (1) geht hervor, dass die Emissionen in der EU zwischen 1990 und 1998 zurückgegangen sind. Im Bericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass diese positive Entwicklung zum großen Teil auf zwei außerordentliche Ereignisse zurückzuführen ist, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wiederholen werden. Das Erste war die Umstellung der Elektrizitätserzeugung von Kohle auf Gas im Vereinigten Königreich, das Zweite war der Einbruch der Wirtschaftstätigkeit in Ostdeutschland infolge der Umstrukturierung der Wirtschaft. Aus der jüngsten Bestandsaufnahme, die von der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen veröffentlicht wurde, geht hervor, dass der Gesamtausstoß von Treibhausgasen in der EU zwischen 1990 und 1999 um 4 % gesunken ist. Damit hat die EU bereits die Hälfte dessen erreicht, wozu sie sich in Kioto verpflichtet hatte. (1) Bericht gemäß der Entscheidung 1999/296/EG des Rates über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft, KOM(2000) 749, November 2000. 12 Treibhausgasemissionen in CO2 -Äquivalent (1) 1990 (Mio. t CO2Äquiv.) (2) Belgien 1999 Veränderung Veränderung (Mio. t CO2- 1998-1999 1990-1999 (3) Äquiv.) (2) (%) (%) Ziele 2008-2012 nach Kioto-Protokoll und EULastenteilung (%) 136,7 140,4 – 3,4 % 2,8 % 4 – 7,5 % Dänemark ( ) 70,0 73,0 – 4,6 % 4 % (– 4,6 %) – 21,0 % Deutschland 1 206,6 982,4 – 3,7 % – 18,7 % – 21 % Indikator für Entfernung bis zum Ziel (DTI) (Indexpunkte = %) 6,1 13,5 (4,9) – 9,3 Griechenland 105,4 123,3 – 0,7 % 16,9 % 25 % 5,7 Spanien 305,8 380,2 6,1 % 23,2 % 15 % 16,5 Frankreich 545,7 544,5 – 2,2 % – 0,2 % 0% – 0,2 Irland 53,5 65,4 2,5 % 22,1 % 13 % 16,3 Italien 518,3 541,1 0,9 % 4,4 % – 6,5 % 7,3 Luxemburg 10,8 6,1 4,6 % – 43,3 % – 28 % – 30,7 Niederlande 215,8 230,1 – 2,9 % 6,1 % –6% 8,8 Österreich 76,9 79,2 0,0 % 2,6 % – 13,0 % 8,5 Portugal 64,6 79,3 2,9 % 22,4 % 27 % 10,2 Finnland 77,1 76,2 – 0,8 % – 1,1 % 0% – 1,1 Schweden 69,5 70,7 – 2,6 % 1,5 % 4% – 0,3 Vereinigtes Königreich 741,9 637,9 – 6,5 % – 14,0 % – 12,5 % – 8,4 4 198,6 4 029,8 – 2,0 % – 4,0 % – 8,0 % – 0,4 EU insgesamt (1) Die Zahlen stammen aus dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß der Entscheidung Nr. 93/389/EWG des Rates über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft, geändert durch die Entscheidung Nr. 1999/296/EG, S. 25, KOM(2001) 708 vom 30.11.2001. (2) Mio. t CO2-Äquiv.: Mio. Tonnen Kohlendioxid bzw. Äquivalent bezogen auf die Klimawirksamkeit. (3) Bei den fluorierten Gasen haben die meisten Mitgliedstaaten ein anderes Basisjahr als 1990 gewählt (nämlich 1995), was im Rahmen des Kioto-Protokolls zulässig ist. Aus Gründen der Einheitlichkeit wurden jedoch die Emissionsdaten für 1990 als Basisjahreswert aller Gase verwendet. (4) Für Dänemark wurden Daten, die Anpassungen aufgrund von Veränderungen im Stromhandel enthalten, in Klammern gesetzt. Für die EU als Ganzes wurden nicht angepasste dänische Emissionsdaten verwendet. Quelle: Europäische Umweltagentur (2001). 13 Das Europäische Programm zur Klimaänderung (1) Mitteilung der Kommission über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP), KOM(2001) 580. Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP), das im Juni 2000 angelaufen ist, soll der EU ebenfalls helfen, die Kioto-Ziele zu erreichen. Dieses Programm ist aus Konsultationen mit zahlreichen Organisationen und Einrichtungen entstanden, z. B. Umwelt-NRO, Industrieunternehmen und Regierungen sowie sieben technischen Arbeitsgruppen, die sich mit Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und anderen Sektoren befasst haben. Es wurden mehr als 40 Maßnahmen ermittelt, die – wenn sie vollständig umgesetzt würden – die Emissionen doppelt so stark senken könnten wie gefordert. Zu den Maßnahmen, die bereits in Vorbereitung sind, zählen Richtlinien über die Energieeffizienz von Gebäuden, Biokraftstoffe, eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen Auftragswesen und über fluorierte Gase. Elf weitere Initiativen befassen sich unter anderem mit Plänen zur Förderung von Forschungsarbeiten zum Thema Klimaänderung. 22 Maßnahmen zu langfristigen Entwicklungen umfassen die Förderung von Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und technologische Verbesserungen an Fahrzeugen und Kraftstoffen. Im Juli 2001 hat die Kommission ihren ersten Bericht über die Umsetzung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (1) veröffentlicht. Dieser Bericht enthält spezifische Vorschläge für die Umsetzung des Programms, das den Rahmen für die Bemühungen der EU um die Einführung innovativer Strategien im Kampf gegen die Klimaänderung darstellt. 14 Das Sechste Umweltaktionsprogramm und die EU-Erweiterung Die Bekämpfung der Klimaänderung ist auch eines der wichtigsten Ziele des Sechsten Umweltaktionsprogramms der EU, „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand“. Dieses Aktionsprogramm wurde 2001 aufgelegt und am 22. Juli 2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet. Es legt die Umweltziele für die nächsten zehn Jahre (2001-2010) fest und definiert die Maßnahmen, die zum Erreichen dieser Ziele erforderlich sind. Es fordert, die Emissionen bis 2020 weltweit um 20-40 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Langfristig soll sogar eine Reduzierung von 70 % erreicht werden. Das Sechste Umweltaktionsprogramm betont, wie wichtig es ist, die Maßnahmen zur Senkung der Emissionen auch auf die Länder Mittel- und Osteuropas auszudehnen, die in naher Zukunft der EU beitreten werden. Die Luftverschmutzung war in diesen Ländern in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg besonders hoch, da die Technologie zur Energieerzeugung veraltet war. In den letzten zehn Jahren sind die Emissionen jedoch in vielen Ländern erheblich zurückgegangen. Diese Entwicklung war zum Teil auf den Zusammenbruch der traditionellen Industrien zurückzuführen, zum Teil aber auch auf legislative Maßnahmen und auf energieeffiziente neue Industrien. Allerdings besteht die Gefahr, dass mit dem Anstieg des Wirtschaftswachstums auch die Luftverschmutzung wieder zunehmen wird, z. B. durch einen Anstieg der Emissionen im Straßenverkehr. Für die Beitrittsländer wird der Beitritt zur Union eine gute Gelegenheit sein, diese Probleme anzupacken, denn sie werden ihre Umweltstandards den EU-Rechtsvorschriften anpassen müssen, die bekannt sind als der „umweltrechtliche Besitzstand der Gemeinschaft“. Außerdem arbeiten die Beitrittsländer bei der Umsetzung des Kioto-Protokolls bereits jetzt eng mit der Union zusammen. 15 Nachhaltige Entwicklung Die Eindämmung der Klimaveränderungen ist ein zentrales Element der Strategie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der EU. Diese Strategie ist von den Regierungen der Union auf ihrem Treffen im Juli 2001 im schwedischen Göteborg verabschiedet worden. Der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ wurde 1987 von der BrundtlandKommission definiert als „Entwicklung, die den Bedürfnissen der Gegenwart entspricht, ohne es zukünftigen Generationen unmöglich zu machen, ihren eigenen Bedürfnissen nachzukommen“. Mit dieser neuen Strategie wird anerkannt, dass in Zukunft Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz bei politischen Entscheidungen gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. 16 Wie kann man die Wirtschaft für dieses Ziel gewinnen? Der Kampf gegen den Klimawandel kann nur gewonnen werden, wenn auch die europäische Industrie dieses Ziel unterstützt. Die Wirtschaft fürchtet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen durch Umweltvorschriften der EU beeinträchtigt werden kann und ist daher skeptisch. Trotzdem hat auch die Wirtschaft begonnen, das Problem ernst zu nehmen. So haben sich zum Beispiel die europäischen Autohersteller 1998 verpflichtet, eine neue Generation von Motoren zu entwickeln, die den CO2-Ausstoß bei neuen Personenkraftwagen zwischen 2008 und 2012 erheblich senken wird. Dies ist ein besonders bedeutender Schritt, da es sich um eine freiwillige Verpflichtung der Autohersteller handelt. Die Europäische Kommission ist davon überzeugt, dass freiwillige Verpflichtungen der europäischen Unternehmen der richtige Weg sind, um die Umweltverschmutzung durch die Industrie zu bekämpfen. Allerdings ist sie auch vorbereitet, um verbindliche Rechtsvorschriften vorzuschlagen, wenn die Industrie untätig bleibt. Die Unternehmen begreifen allmählich, dass mit sauberen Technologien sowohl die Kosten gesenkt als auch das Image der Unternehmen verbessert und gleichzeitig Kunden gewonnen werden können. So hat der Europäische Industriekreis erklärt: „Marktsignale können ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Unternehmen anzuspornen, bestimmte Ziele zu erreichen.“ (1) (1) Climate Change: how Government and Industry can work together (Klimawandel: Wie Regierung und Industrie zusammenarbeiten können), ein Bericht über den Europäischen Industriekreis, 2000. 17 Der Kampf gegen Klimaänderungen als neue Chance für Unternehmen Die EU ist davon überzeugt, dass Maßnahmen gegen Klimaänderungen auch neue Marktchancen für die Unternehmen mit sich bringen werden. Sobald das KiotoProtokoll umgesetzt wird, dürfte im Bereich der „grünen“ Technologien ein weltweiter Markt entstehen. Einige der innovativeren europäischen Unternehmen haben dieses Potenzial bereits erkannt. Die dänische Windturbinenindustrie zum Beispiel hat sich bereits rund 50 % des Weltmarktes für Windenergieerzeugung gesichert. Dieser Marktanteil betrug 2000 immerhin rund 1,750 Mio. EUR, und der Markt für Windturbinenteile beläuft sich auf weitere 135 Mio. EUR. Die Kommission schätzt, dass im Jahr 2000 in Dänemark 16 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der Windturbinenindustrie abhängig waren. Die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung liefern Anreize für technologische Innovation und Investitionen, und die EU unterstützt die Industrie und die Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung grüner Produkte und Dienstleistungen. Das wachsende Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Gefahren, die mit der Klimaveränderung verbunden sind, trägt dazu bei, dass ein expandierender Markt für umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen entsteht, und dies wiederum fördert die Entstehung neuer Arbeitsplätze und das Wirtschaftswachstum. „Unternehmen, die frühzeitig handeln, können von dieser Entwicklung nur profitieren, und zwar sowohl durch Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen als auch durch das Angebot innovativer und wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen“, hat EU-Kommissarin Wallström vor kurzem auf einer Konferenz führender Unternehmer erklärt (1). (1) Rede zum Thema „Combating Climate Change: the EU Strategy“ vor dem World Business Council for Sustainable Development, Brüssel, 26.10.2001. 18 Die Zukunft Die Europäische Union ist an einem entscheidenden Punkt im Kampf gegen die Klimaänderung angelangt. Fast zehn Jahre lang wurde das Problem auf internationaler Ebene diskutiert, wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Jetzt ist es an der Zeit, zu handeln. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen praktische Maßnahmen ergreifen, um den Treibhausgasausstoß zu senken, wenn sie ihr Versprechen einlösen wollen, das sie 1997 in Kioto abgegeben haben. Das Jahr 2008 ist nicht mehr weit, und die Zeit wird allmählich knapp. Das Protokoll sieht drei flexible Mechanismen vor, die den Industriestaaten helfen sollen, ihre Ziele zu erreichen. Dabei handelt es sich um: • „joint implementation“ – die Zusammenarbeit in Projekten, die zur Senkung der Emissionen in anderen Industriestaaten beitragen; • „Clean Development Mechanism“ (CDM) – (der „Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung“) die Förderung von Projekten zur Verringerung der Emissionen in Entwicklungsländern; • „Emissions trading“ – internationaler Emissionshandel, d. h. Länder, in denen die Umweltverschmutzung weniger hoch ist, können ihren Anteil an andere Länder „verkaufen“, die mehr Emissionen produzieren. Ein anderer – kontroverser – Vorschlag war, dass Industriestaaten ihre Ziele durch die Schaffung von so genannten „CO2-Senken“ (wie Wälder und Böden, die CO2 absorbieren) ausgleichen können. Die EU ist der Ansicht, dass Kohlendioxidsenken nicht als Schlupfloch missbraucht werden dürfen, damit reiche Länder sich vor einer Reduzierung der Umweltverschmutzung drücken können. Im Oktober 2001 hat die Kommission eine Reihe neuer Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die EU ihre 19 Verpflichtungen von Kioto einlösen will. Als Erstes hat sie einen Vorschlag für die Ratifizierung des Kioto-Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft (als Vertragspartei) vorgelegt und die Regierungen aller Mitgliedstaaten aufgefordert, die Ratifizierung des Abkommens bis zum 14. Juni 2002 abzuschließen (1). Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten haben das Kioto-Protokoll am 31. Mai 2002 unterzeichnet und sind damit ihrer Verpflichtung nachgekommen, dies rechtzeitig bis zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Septemer 2002 zu tun. Wenn das Kioto-Protokoll nicht von mindestens 55 Ländern ratifiziert wird, auf die 55 % der Treibhausgasemissionen entfallen, kann das Abkommen nicht in Kraft treten. Mit der Unterzeichnung des Kioto-Protokolls durch alle EU-Mitgliedstaaten vor der Konferenz von Johannesburg wurde ein wichtiges Signal an andere Indusriestaaten gesandt, dass Kioto die beste Chance darstellt, die sich der Welt bietet, um den Klimawandel umzukehren. Dieses Signal werden sie nicht überhören können. Auch Japan hat das Kioto-Protokoll vor dem Weltgipfel von Johannesburg unterzeichnet. Im Verlauf der Gipfelkonferenz haben Russland und Kanada ihre Absicht bekundet, die Ratifizierung des Kioto-Protokolls voranzubringen, was sein Inkrafttreten ermöglicht. Der zweitwichtigste Vorschlag der Kommission befasst sich mit den Einzelheiten eines EU-internen Emissionshandels (2). Diese Regelung wird 2005 in Kraft treten, und in der ersten Phase werden zwischen 4 000 und 5 000 große Fabriken, Kraftwerke und ähnliche Anlagen einbezogen werden, die 2010 etwa 46 % der geschätzten CO2-Emissionen produzieren werden. Die Mitgliedstaaten werden ihnen jährliche Genehmigungen erteilen, in denen der maximale CO2-Ausstoß begrenzt wird. Die Einrichtungen, die unter dem Grenzwert bleiben, können ihre restliche „Emissionsgutschrift“ an andere Fabriken verkaufen. Wenn CO2 zu einer Handelsware wird, werde dies nach Auffassung der EU die Unternehmen ermutigen, ihren Treibhausgasausstoß weiter zu reduzieren. 2004 wird die Kommission überlegen, ob diese Regelung auf weitere Gase und andere Sektoren ausgedehnt werden soll. Im Oktober 2001 hat die Kommission auch erneut ihre Unterstützung für das ECCP bekräftigt, das den Rahmen für zukünftige Bemühungen um innovative Strategien bildet. (1) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Genehmigung des Protokolls von Kioto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen, KOM(2001) 579. 2 ( ) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft, KOM(2001) 581. 20 Was noch zu tun bleibt Bisher wurden bereits beträchtliche Fortschritte im Kampf gegen den Klimawandel erzielt, vor allem, wenn man bedenkt, dass die USA ihren Ausstieg aus dem Kioto-Protokoll angekündigt haben. Es bleibt jedoch noch viel mehr zu tun. In der EU muss der Dialog zwischen allen Beteiligten, der das Kernstück des ECCP darstellt, fortgesetzt werden, und es müssen praktische, effektive und innovative Ideen entwickelt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die zahlreichen Initiativen, die bereits diskutiert werden, auch in die Praxis umsetzen. Auf internationaler Ebene muss und wird die EU auch in Zukunft eine führende Rolle bei der Einlösung der KiotoVerpflichtungen spielen. Sie muss jedoch auch langfristige Ziele ins Auge fassen. Diese müssen über die Ziele hinausgehen, die für 2012 festgesetzt wurden, und noch stärkere Reduzierungen des Treibhausgasausstoßes vorsehen. In Bonn haben die Vertragsparteien des UNFCCC die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft anerkannt, Entwicklungsländern bei der Einführung sauberer Technologien zu helfen. Zu diesem Zweck haben sich die Staaten auf zusätzliche Mittel geeinigt und drei neue Fonds aufgelegt. Zusammen mit anderen Industriestaaten, wie Kanada, Neuseeland, der Schweiz und Island, hat die EU eine politische Erklärung veröffentlicht, in der die Staaten versprechen, ihren Beitrag zu leisten und mehr Mittel bereitzustellen, um weniger entwickelte Länder beim Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Im Jahr 2008 wird eine jährliche Verpflichtung in Höhe von 450 Mio. EUR überprüft werden. Was auch immer heute getan wird, es ändert nichts an der Tatsache, dass bereits sehr große Mengen an Treibhausgasen in die Atmosphäre gelangt sind. Das bedeutet, dass gewisse Klimaänderungen nicht mehr umkehrbar sind. Die EU plant, den Mitgliedstaaten zu helfen, sich durch eine entsprechende Stadtplanung, durch Maßnahmen in der Landwirtschafts- und Gesundheitspolitik den neuen Bedingungen anzupassen. Außerdem unterstützt sie die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von Katastrophenschutzprogrammen für Unwetterkatastrophen. 21 Schlussfolgerungen Angesichts der Gefahren, die mit der Klimaänderung verbunden sind, ist die EU überzeugt, dass eine Beibehaltung des Status quo nicht in Frage kommt. Ohne rasche, konzertierte Maßnahmen wird sich das Problem in Zukunft verschlimmern, und die Folgen könnten katastrophal sein. Aus diesem Grund hat sich die Europäische Union an die Spitze der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Klimaänderung gesetzt. Sie wird diese Strategie weiter verfolgen, so lange, wie es notwendig ist, um eine lebenswerte Welt für uns und unsere Kinder zu erhalten, in der alle Menschen wachsen, atmen und in Sicherheit leben können. 22 Weitere Informationen Die Generaldirektion Umwelt ist innerhalb der Europäischen Kommission verantwortlich für Umweltfragen, Katastrophenschutz und Strahlenschutz. Die Generaldirektion Umwelt veröffentlicht regelmäßig Berichte und andere Dokumente zu sämtlichen Themen des Umweltbereichs, auch zum Klimawandel. Informationen über die europäische Umweltpolitik sind auf der Webseite der Generaldirektion Umwelt abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/environment/ Weitere Informationen über den Klimawandel und Links sind zu finden unter: http://europa.eu.int/comm/environment/ climat/home_en.htm Fragen zur europäischen Umweltpolitik richten Sie bitte an folgende Adresse: Europäische Kommission GD Umwelt Informationszentrum BU9 0/11 B-1049 Brüssel E-Mail: [email protected] Europäische Kommission EU: ein Brennpunkt – Klimawandel Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2002 — 22 S. — 21 x 21 cm ISBN 92-894-3129-6 14 KH-35-01-328-DE-C A M T F ÜR A M TL IC H E V E RÖF F E N T LICHU NGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN L-2985 Luxembour g ISBN 92-894-3129-6 ,!7IJ2I9-edbcjd! ›