Norm - VDMA

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Norm (-Teil)
EN ISO 8230-1
Ausgabe
Titel
d: Sicherheitsanforderungen an
2008-10
Textilreinigungsanlagen - Teil 1: Allgemeine
ersetzt
Sicherheitsanforderungen (ISO 8230-1:2008)
EN ISO 8230
1997-12
e: Safety requirements for dry-cleaning machines Part 1: Common safety requirements (ISO 82301:2008)
f: Exigences de sécurité pour les machines de
nettoyage à sec - Partie 1: Exigences générales
de sécurité (ISO 8230-1:2008)
Erarbeitet in:
CEN/TC 214 “Textilmaschinen und zugeordnete Maschinen”
Zur Spezifizierung der Anforderungen:
– der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen), gültig ab 29.12.2009
Deutsche Norm
DIN EN ISO 8230-1
Seiten:
Ausgabe
2009-05
43
Diese Typ-C-Norm:
enthält sicherheitstechnische Festlegungen.
Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom ISO/TC 72 „Textile machinery and machinery for dry-cleaning and industrial
laundering“ der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 214 „Textilmaschinen und
Zubehör“ des Europäischen Instituts für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 8230-1:2008.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Fachbereich Bekleidungs- und Ledertechnik des
Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen.
Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an
erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Textilreinigungsanlagen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer
Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat
(so genannte Vermutungswirkung).
Dieser Teil der ISO 8230 legt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Textilreinigungsmaschinen fest.
Er gilt für Textilreinigungsmaschinen jeder Größe, die für industrielle und gewerbliche Nutzung zur Reinigung von Ware aus
Textilien, Leder, Pelzen oder Häuten bestimmt sind und in denen ausschließlich Perchlorethylen oder entzündbare
Lösungsmittel als Reinigungsmittel verwendet werden.
Dieser Teil der Internationalen Norm gilt nicht für:
⎯
Maschinen, die allgemein zugänglich sind (Selbstbedienung);
⎯
Maschinen für Trennwandeinbau wie in 3.1.5 definiert;
⎯
Umlademaschinen wie in 3.1.4 definiert;
⎯
Bügelpressen (siehe ISO 10472-1 und ISO 10472-6);
⎯
Zusatzeinrichtungen, z. B. raumlufttechnische Anlagen, Aufbereitungssysteme für Abfall aus dem Destillierbehälter,
externe Wasserkühlsysteme oder externe Rückgewinnungssysteme für Lösungsmittel aus den Destillierrückständen.
Dieser Teil der ISO 8230 befasst sich mit allen wesentlichen Gefährdungen, die bei der Nutzung der Textilreinigungsmaschine
entstehen, wobei „Nutzung der Textilreinigungsmaschine“ sowohl den bestimmungsgemäßen Gebrauch als auch
vorhersehbare ungewöhnliche Betriebszustände umfasst und Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung einschließt. Er definiert
die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für Textilreinigungsmaschinen und ist, soweit zutreffend, für die Nutzung in
Verbindung mit ISO 8230-2 und ISO 8230-3 vorgesehen. Spezielle Anforderungen in den anderen Teilen der ISO 8230 haben
Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen dieses Teils der ISO 8230.
Er befasst sich weder mit Gefährdungen, die von Ware verursacht werden, die eine explosionsfähige Atmosphäre verursachen
kann (z. B. Putztücher aus Druckereien, die leicht entzündbare Lösungsmittel enthalten) noch mit Maschinen, die Ware
bearbeiten, die „fremde Lösungsmittel“ enthalten kann, die zur Veränderung der Eigenschaften (Merkmale) des Lösungsmittels
zur Reinigung führen könnten, z. B. Schäumen verursachen oder es krebserzeugend machen könnten.
Diese Norm behandelt Anforderungen an die Benutzerinformationen.
Diese Norm beschreibt:
–
in Anhang ZB, dass angenommen werden darf, dass innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm mit den
normativen Abschnitten dieser Norm die entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinen) erfüllt werden.
Anmerkung:
Gegenüber der Vorgängernorm EN 8230:1997 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
–
die Norm wurde in 3 Teile gegliedert:
o
Teil 1 „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“
o
Teil 2 „Maschinen bei denen Perchlorethylen verwendet wird“
o
Teil 3 „Maschinen bei denen entzündbare Lösemittel verwendet werden“
–
der Anwendungsbereich der Norm wurde auf Maschinen, die mit entzündbaren Lösemitteln arbeiten, ausgedehnt;
–
Teil 3 ist neu;
–
Verfahren zur Messung der Lärmemissionen wurden aufgenommen;
–
ein informativer Anhang ZB “ Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen
der EU-Richtlinie 2006/42/EG“ aufgenommen.
Anwendung:
Für Konstrukteure von Maschinen.
Zugehörige Unterlagen
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