Ramp Safety Handbuch Fahrverhalten am Flughafen Zürich Inhalt 1. Übersicht 4 2. Rechtsgrundlagen und allgemeine Verkehrsregeln 5 3. Verhalten beim Überqueren von Rollzonen 7 4. Standplätze 9 5. Protected Area (Schutzzonen Pisten) 16 6. Critical Area (Schutzzonen Navigationsanlagen) 17 7. Flughafenübersicht 18 8. Protected Area 19 9. Westentragpflicht 20 10. Wichtige Telefonnummern 21 11. Eigene Notizen 22 Die Airport Authority ist die operative Flugplatzleitung des Flughafens Zürich. Zu ihr gehören die Organisationen Airport Manager sowie Ramp Safety. Die Airport Authority überwacht die Einhaltung der Vorschriften und ergreift die nötigen Massnahmen. Bei Vorfällen, die zu einem Strafverfahren wegen Verbrechen oder Vergehen Anlass geben können, zieht die Airport Authority ohne Verzug die Kantonspolizei bei. Impressum Kategorie: Referenz: Änderungsdatum: Version: Dokumenteneigner: Status: Prozessverantwortlicher: Organisationseinheit: Gültig ab: Seite 2 von 22 Schulungsunterlage 2.00053 19.05.2016 02.00 Angst;Roger. Freigegeben Frei, Peter Safety & Security 30.06.2016 Erwerb der Fahrberechtigung Willkommen Der Flughafen Zürich ist eine interessante und spannende Umgebung für jeden Mitarbeitenden. Das komplexe System birgt aber auch besondere Gefahren. Deshalb verlangt das Führen eines Motorfahrzeuges auf dem Flughafengelände Kenntnisse von besonderen Regelungen und Vorschriften sowie die stetige Aufmerksamkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Aufbau Der Aufbau der Fahrausbildung ist dem Geltungsbereich der Fahrberechtigungen angepasst. RASANT Web Training Beginn der Ausbildung mit dem Internet-Lernmodul RASANT. Booklets Zur Unterstützung und als Nachschlagewerk erhält der Lernende Booklets für jeden Geltungsbereich der Fahrberechtigungen. Praktisches Fahrtraining Parallel dazu wird in einem praktischen Teil das Fahren auf dem Flughafen Zürich erlernt. Praktische Fahrprüfung Als Abschluss wird je nach Fahrberechtigung eine theoretische und/oder praktische Prüfung abgelegt. Seite 3 von 22 1. Übersicht Ziele Dieses Booklet unterstützt Sie dabei: • Die Besonderheiten und speziellen Situationen am Flughafen Zürich kennen zu lernen. • Gefährliche Situationen im Zusammenhang mit rollenden Flugzeugen rechtzeitig zu erkennen. • Sich innerhalb des Flughafens Zürich sicher mit dem Motorfahrzeug bewegen zu können. Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich an: Flughafen Zürich AG Safety & Security Airport Authority / Ramp Safety Postfach CH-8058 Zürich-Flughafen Tel. +41 (0)43 816 47 24 [email protected] Seite 4 von 22 2. Rechtsgrundlagen und allgemeine Verkehrsregeln Rechtsgrundlagen Auf dem Flughafen Zürich gelten folgende Rechtsgrundlagen: • Strassenverkehrsgesetz (SVG) der Schweiz • Bodenverkehrsordnung (BVO) des Flughafens Zürich Die Bodenverkehrsordnung (BVO, OSA-WE-21-035) regelt den Fahrzeug- und Fussgängerverkehr im nichtöffentlichen Flughafengebiet. Soweit die Bodenverkehrsordnung und ihre Ausführungsbestimmungen nichts Abweichendes vorsehen, sind das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die dazugehörigen Verordnungen sinngemäss anwendbar. Verantwortung Als Fahrer sind Sie verantwortlich für Mitfahrer, Fahrzeug, Ladung sowie deren Sicherung. Seien Sie besonders vorsichtig mit Gefahrengütern. Fahrzeugzustand Vergewissern Sie sich, dass sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet. Als Fahrzeugführer tragen Sie die Verantwortung. Anzahl Sitzplätze Vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrzeug für mehrere Personen zugelassen ist, falls Passagiere mitgeführt werden. Fahrtüchtigkeit Melden Sie Ihrem Vorgesetzten, wenn Sie nicht fahren können. Beispielsweise wenn Sie Medikamente nehmen, die Sie müde machen oder wenn Ihnen unwohl ist. Als Fahrzeugführer tragen Sie die Verantwortung. Alkoholverbot Für Personen, die auf dem nichtöffentlichen Flughafengebiet ein Fahrzeug führen, besteht absolutes Alkoholverbot. Es gilt die 0,0 Promillegrenze (Gewichtspromille). Seite 5 von 22 Abblendlicht Auch tagsüber müssen sämtliche Motorfahrzeuge auf dem Flughafen stets mit Abblendlicht fahren. Geschwindigkeit Auf dem nichtöffentlichen Flughafengebiet gelten, wo nicht anders signalisiert, folgende Höchstgeschwindigkeiten: • Gesamtes Vorfeld: • Strassentunnel: • Umfahrung: 30 km/h 50 km/h 80 km/h Sicherheitsgurt Ab einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h gilt Gurtentragpflicht. Es wird empfohlen den Sicherheitsgurt immer anzulegen. Rückwärtsfahren Fahren Sie bitte nur dann rückwärts, wenn es die örtlichen Gegebenheiten nicht anders zulassen. Beim Rückwärtsfahren haben Sie keinen Vortritt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn beim Rückwärtsfahren die Sicht eingeschränkt ist, müssen Sie eine Hilfsperson zur Unterstützung beiziehen. Fahrzeughöhe Stellen Sie sicher, dass die Fahrzeughöhe inklusive Ladung die signalisierte Höhe nicht überschreitet. Parkverbot unter Flugzeugen Fahren oder parkieren Sie nicht unter einem Flugzeug. Dies ist nur gestattet, wenn es zur Abfertigung des Flugzeugs unerlässlich ist. Vermeiden von Lärm und Abgasen Das Vorwärmen und Laufenlassen des Motors von Arbeitsgeräten und Motorfahrzeugen ist aus Umweltschutzgründen untersagt. Rauchverbot Auf dem nichtöffentlichen Flughafengebiet sowie in Fahrzeugen ist das Rauchen verboten. Es gibt entsprechend gekennzeichnete Raucherzonen. Seite 6 von 22 3. Verhalten beim Überqueren von Rollzonen Rollzonen Mit Rollzonen werden in der Luftfahrt Verbindungswege zwischen Start- und Landebahnen sowie dem Vorfeld eines Flughafens bezeichnet. In diesen Zonen bewegen sich Luftfahrzeuge selbstständig oder werden mit einem Traktor gezogen oder gestossen. Fahrstrassen Fahrstrassen sind immer weiss markiert und zwingend zu benützen. Fahrstrassen, die über Rollzonen führen, sind mit dem Signal „Stop bei Rollverkehr“ und versetzten Strassenrandlinien markiert. Das Signal kann sowohl als Verkehrsschild wie auch als Bodenmarkierung vorhanden sein. Vortritt 1. Luftfahrzeuge 2. Fahrzeuge mit eingeschalteten blauen Gefahrenlichtern und Zweiklanghorn, z.B. Polizei, Sanität, Feuerwehr 3. Fahrzeuge mit eingeschalteten gelben Gefahrenlichtern, z.B. Airport Authority, Follow Me, Wischmaschine/Winterdienstfahrzeuge 4. Fahrzeuge untereinander, gemäss allgemeinen Vortrittsregeln des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) Achtung Rollende, geschleppte oder begleitete Luftfahrzeuge haben immer Vortritt. Warten Sie vor der weissen Wartelinie. Fahren Sie erst bei genügendem Sicherheitsabstand weiter. Seite 7 von 22 Mindestabstände Um Unfälle und Kollisionen zu vermeiden, gelten folgende Sicherheitsabstände zu Luftfahrzeugen: Flugzeug Abstand 200 Meter vor, zwei Rumpflängen hinter Flugzeug Eingeschaltete Zwei Triebwerke Rumpflängen hinter Flugzeug Gezogen oder 100 Meter vor gestossen oder hinter dem Flugzeug (in Bewegungsrichtung) „Follow Me“ 200 Meter vor Fahrzeug „Follow Me“ Fahrzeug Visualisierung Frei rollend In der Rollzone 200 m 100 m 100 m Halt vor der weissen Wartelinie • Nie zwischen einem „Follow Me“ Fahrzeug und einem Luftfahrzeug durchfahren, auch wenn der Eindruck besteht, es bleibe noch genügend Zeit zu kreuzen. • Die Rollzone muss immer in ihrer gesamten Breite freigehalten werden. Warten Sie vor der weissen Wartelinie. Seite 8 von 22 4. Standplätze Definition Ein „Standplatz“ ist in der Luftfahrt eine Flugzeugabstellfläche. Im Prinzip wie ein Parkplatz . Am Flughafen Zürich gibt es: Bezeichnung Definition Markierungen Dockstandplätze Standplätze, auf denen Flugzeuge direkt an Gebäude andocken Offene Standplätze Standplätze ohne direkten Gebäudezugang Visualisierung • Rote Markierung: Standplätze sind rot markierte Abstellflächen für Flugzeuge und dürfen nur im Zusammenhang mit einem dienstlichen Bedürfnis befahren werden. • Zwei nebeneinander liegende Standplätze sind jeweils mit weiteren roten Linien von einander abgegrenzt. Auf solchen Linien wird meistens Material, das zur Flugzeugabfertigung gebraucht wird, abgestellt. • Die gelb markierte Linie ist die Rolllinie für Flugzeuge. Seite 9 von 22 Fahrstrassen Entlang von Standplätzen führen weiss markierte Fahrstrassen, welche zwingend benutzt werden müssen. Dabei gelten folgende Regelungen: Bei Dockstandplätzen: • Fahrstrassen sind zweispurig befahrbar Bei offenen Standplätzen: • Fahrstrassen sind meistens einspurig befahrbar Das Abkürzen über Standplätze ist verboten. Dockleitsystem Achten Sie bei einem Dockstandplatz auf das Dockleitsystem. • Bei eingeschaltetem Dockleitsystem ist jegliches Befahren des Standplatzes verboten. Ausgenommen ist die Begehung für den Standplatzcheck. • Bei Missachtung wird das Dockleitsystem einen Fehler anzeigen und das Flugzeug kann nicht wie vorgesehen andocken. Verspätungen sind die Folge. Vortritt • In den Standplatz rollende Flugzeuge haben Vortritt. Flugzeuge haben keine Blinker, Sie müssen mit dem Abbiegen eines Luftfahrzeugs jederzeit rechnen. • Überholen Sie nie ein parallel rollendes Flugzeug und halten Sie sofort an, wenn ein Luftfahrzeug die Fahrstrasse zum Ein- oder Ausrollen auf den Standplatz überqueren will. Das Ein- und Ausrollen auf die Standplätze darf nicht behindert werden. • Vorsicht vor von hinten anrollenden Flugzeugen entlang der Fahrstrasse. Seite 10 von 22 Tipp Anzeichen, wohin ein Flugzeug parkieren wird: Bei Dockstandplätzen: • Wartende Personen für die Flugzeugabfertigung • Dockleitsystem eingeschaltet Bei offenen Standplätzen: • Wartende Personen für die Flugzeugabfertigung Achtung Halten Sie vor dem Standplatz an, wenn ein Luftfahrzeug die Fahrstrasse zum Ein- oder Ausrollen auf die Abstellfläche überqueren will. Wo warten? • Etwa 5 Meter vor Beginn des Standplatzes (rote Linie) . Wann weiterfahren? a) Strasse vor dem Flugzeug: • Warten bis Chocks unterlegt sind. b) Strasse hinter dem Flugzeug: • Warten bis Triebwerke ausgeschaltet sind. Seite 11 von 22 Tipp Seite 12 von 22 Achten Sie beim Warten an einem „Stop bei Rollverkehr“ oder im Kolonnenverkehr auf Hinweise einrollender Flugzeuge. Ein Flugzeug könnte z.B. auch auf den Standplatz bei Ihnen einbiegen. Pushback Pushback nennt man den Vorgang, bei welchem Traktoren die Flugzeuge aus dem Standplatz stossen. Dieser Vorgang darf nicht behindert werden. Kurz vor dem Pushback wird die Warnblitzleuchte am Traktor eingeschaltet. Ab sofort ist die Durchfahrt hinter dem Standplatz verboten, gleichbedeutend wie ein rotes Lichtsignal bei einer Kreuzung. Aus dem Standplatz gestossene Flugzeuge haben Vortritt. Pushback Dockstandplatz Bezeichnung Visualisierung 1. Pushback-Traktor am Flugzeug. Durchfahrt erlaubt. 2. Beacon (rotes Drehlicht am Flugzeug) ist eingeschaltet. Pusback könnte jederzeit beginnen. Durchfahrt noch erlaubt. 3. Warnblitzleuchte ist eingeschaltet, Durchfahrt verboten. Flugzeug wird gestossen. Seite 13 von 22 Wegrollen offener Standplatz Bezeichnung 1. Radkeile sind am Flugzeug. Durchfahrt erlaubt. 2. Beacon (rotes Drehlicht am Flugzeug) ist eingeschaltet. Radkeile könnten demnächst entfernt werden. Durchfahrt noch erlaubt. 3. Radkeile entfernt, Durchfahrt verboten. 4. Daumen hoch des Supervisors gilt dem Piloten. Durchfahrt verboten. Seite 14 von 22 Visualisierung Tipp Fahren Sie vorausschauend. Wählen Sie einen geeigneten Punkt, um zu warten. Warten Sie nicht bei Standplätzen bei denen Sie nächstens mit einrollenden oder zurückgestossenen Flugzeugen rechnen müssen. Seite 15 von 22 5. Protected Area (Schutzzonen Pisten) Definition Die Protected Area schützt den startenden, landenden und rollenden Flugverkehr vor Kollisionen mit Fahrzeugen, Fussgängern und temporären Hindernissen. Einschränkungen Das Befahren und Betreten ist verboten. Signale Im Gelände sind entlang der Pisten weisse Pfosten mit der Aufschrift „Protected Area“ gesetzt. Diese Grenze darf nur nach erfolgter Freigabe durch Zürich Tower überschritten werden. Seite 16 von 22 6. Critical Area (Schutzzonen Navigationsanlagen) Definition Die Critical Areas schützen die Navigationsanlagen von Signalstörungen oder Ausfall der Navigationsanlagen auf dem Flughafen Zürich. Einschränkungen Das Befahren und Betreten ist verboten. Signale Im Gelände sind entlang der Schutzzonen Schilder mit der Aufschrift „Betreten und Befahren verboten“ gesetzt. Seite 17 von 22 7. Flughafenübersicht Seite 18 von 22 8. Protected Area Seite 19 von 22 9. Westentragpflicht Seite 20 von 22 10. Wichtige Telefonnummern Brandfall Feuerwehr: 118 Unfall, Notfall Rettungsdienst: 144 Kriminelle Handlung Polizei: 117 Sachschäden, Airport Authority: +41 43 816 21 11 Verunreinigungen, Orientierungslosigkeit Fragen zu Safety und Fahrverhalten Ramp Safety Büro: +41 43 816 47 24 Ramp Safety Aufsicht: +41 76 356 73 10 LVP für den bodengebundenen Verkehr LVP-BV: +41 43 816 21 01 Seite 21 von 22 11. Eigene Notizen …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………… Seite 22 von 22