Ramp Safety Handbuch

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Ramp Safety Handbuch
Fahrverhalten am Flughafen Zürich
Inhalt
1.
Übersicht
4
2.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Verkehrsregeln
5
3.
Verhalten beim Überqueren von Rollzonen
7
4.
Standplätze
9
5.
Protected Area (Schutzzonen Pisten)
16
6.
Critical Area (Schutzzonen Navigationsanlagen)
17
7.
Flughafenübersicht
18
8.
Protected Area
19
9.
Westentragpflicht
20
10.
Wichtige Telefonnummern
21
11.
Eigene Notizen
22
Die Airport Authority ist die operative Flugplatzleitung des Flughafens Zürich. Zu ihr gehören
die Organisationen Airport Manager sowie Ramp Safety. Die Airport Authority überwacht die
Einhaltung der Vorschriften und ergreift die nötigen Massnahmen. Bei Vorfällen, die zu
einem Strafverfahren wegen Verbrechen oder Vergehen Anlass geben können, zieht die
Airport Authority ohne Verzug die Kantonspolizei bei.
Impressum
Kategorie:
Referenz:
Änderungsdatum:
Version:
Dokumenteneigner:
Status:
Prozessverantwortlicher:
Organisationseinheit:
Gültig ab:
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Schulungsunterlage
2.00053
19.05.2016
02.00
Angst;Roger.
Freigegeben
Frei, Peter
Safety & Security
30.06.2016
Erwerb der Fahrberechtigung
Willkommen
Der Flughafen Zürich ist eine interessante und spannende
Umgebung für jeden Mitarbeitenden. Das komplexe System birgt
aber auch besondere Gefahren. Deshalb verlangt das Führen
eines Motorfahrzeuges auf dem Flughafengelände Kenntnisse
von besonderen Regelungen und Vorschriften sowie die stetige
Aufmerksamkeit jedes Verkehrsteilnehmers.
Aufbau
Der Aufbau der Fahrausbildung ist dem Geltungsbereich der
Fahrberechtigungen angepasst.
RASANT
Web Training
Beginn der Ausbildung mit
dem Internet-Lernmodul
RASANT.
Booklets
Zur Unterstützung und als
Nachschlagewerk erhält
der Lernende Booklets für
jeden Geltungsbereich der
Fahrberechtigungen.
Praktisches
Fahrtraining
Parallel dazu wird in einem
praktischen Teil das Fahren
auf dem Flughafen Zürich
erlernt.
Praktische
Fahrprüfung
Als Abschluss wird je nach Fahrberechtigung eine theoretische
und/oder praktische Prüfung abgelegt.
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1.
Übersicht
Ziele
Dieses Booklet unterstützt Sie dabei:
• Die Besonderheiten und speziellen Situationen am Flughafen
Zürich kennen zu lernen.
• Gefährliche Situationen im Zusammenhang mit rollenden
Flugzeugen rechtzeitig zu erkennen.
• Sich innerhalb des Flughafens Zürich sicher mit dem
Motorfahrzeug bewegen zu können.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Flughafen Zürich AG
Safety & Security
Airport Authority / Ramp Safety
Postfach
CH-8058 Zürich-Flughafen
Tel. +41 (0)43 816 47 24
[email protected]
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2.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsgrundlagen
Auf dem Flughafen Zürich gelten folgende Rechtsgrundlagen:
• Strassenverkehrsgesetz (SVG) der Schweiz
• Bodenverkehrsordnung (BVO) des Flughafens Zürich
Die Bodenverkehrsordnung (BVO, OSA-WE-21-035) regelt den
Fahrzeug- und Fussgängerverkehr im nichtöffentlichen
Flughafengebiet. Soweit die Bodenverkehrsordnung und ihre
Ausführungsbestimmungen nichts Abweichendes vorsehen, sind
das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die dazugehörigen
Verordnungen sinngemäss anwendbar.
Verantwortung
Als Fahrer sind Sie verantwortlich für Mitfahrer, Fahrzeug, Ladung
sowie deren Sicherung. Seien Sie besonders vorsichtig mit
Gefahrengütern.
Fahrzeugzustand
Vergewissern Sie sich, dass sich das Fahrzeug in einem
betriebssicheren Zustand befindet. Als Fahrzeugführer
tragen Sie die Verantwortung.
Anzahl Sitzplätze
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrzeug für mehrere
Personen zugelassen ist, falls Passagiere mitgeführt
werden.
Fahrtüchtigkeit
Melden Sie Ihrem Vorgesetzten, wenn Sie nicht fahren
können. Beispielsweise wenn Sie Medikamente nehmen,
die Sie müde machen oder wenn Ihnen unwohl ist. Als
Fahrzeugführer tragen Sie die Verantwortung.
Alkoholverbot
Für Personen, die auf dem nichtöffentlichen Flughafengebiet ein
Fahrzeug führen, besteht absolutes Alkoholverbot. Es gilt die 0,0
Promillegrenze (Gewichtspromille).
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Abblendlicht
Auch tagsüber müssen sämtliche Motorfahrzeuge auf dem
Flughafen stets mit Abblendlicht fahren.
Geschwindigkeit
Auf dem nichtöffentlichen Flughafengebiet gelten, wo nicht anders
signalisiert, folgende Höchstgeschwindigkeiten:
• Gesamtes Vorfeld:
• Strassentunnel:
• Umfahrung:
30 km/h
50 km/h
80 km/h
Sicherheitsgurt
Ab einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 30 km/h gilt Gurtentragpflicht. Es wird empfohlen den
Sicherheitsgurt immer anzulegen.
Rückwärtsfahren
Fahren Sie bitte nur dann rückwärts, wenn es die örtlichen
Gegebenheiten nicht anders zulassen. Beim Rückwärtsfahren
haben Sie keinen Vortritt gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern. Wenn beim Rückwärtsfahren die Sicht
eingeschränkt ist, müssen Sie eine Hilfsperson zur Unterstützung
beiziehen.
Fahrzeughöhe
Stellen Sie sicher, dass die Fahrzeughöhe inklusive
Ladung die signalisierte Höhe nicht überschreitet.
Parkverbot unter
Flugzeugen
Fahren oder parkieren Sie nicht unter einem Flugzeug. Dies ist
nur gestattet, wenn es zur Abfertigung des Flugzeugs unerlässlich
ist.
Vermeiden von Lärm
und Abgasen
Das Vorwärmen und Laufenlassen des Motors von
Arbeitsgeräten und Motorfahrzeugen ist aus
Umweltschutzgründen untersagt.
Rauchverbot
Auf dem nichtöffentlichen Flughafengebiet sowie in Fahrzeugen
ist das Rauchen verboten. Es gibt entsprechend gekennzeichnete
Raucherzonen.
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3.
Verhalten beim Überqueren von Rollzonen
Rollzonen
Mit Rollzonen werden in der Luftfahrt Verbindungswege
zwischen Start- und Landebahnen sowie dem Vorfeld eines
Flughafens bezeichnet. In diesen Zonen bewegen sich
Luftfahrzeuge selbstständig oder werden mit einem Traktor
gezogen oder gestossen.
Fahrstrassen
Fahrstrassen sind immer weiss markiert und zwingend zu
benützen. Fahrstrassen, die über Rollzonen führen, sind mit
dem Signal „Stop bei Rollverkehr“ und versetzten
Strassenrandlinien markiert. Das Signal kann sowohl als
Verkehrsschild wie auch als Bodenmarkierung vorhanden sein.
Vortritt
1. Luftfahrzeuge
2. Fahrzeuge mit eingeschalteten blauen Gefahrenlichtern und
Zweiklanghorn, z.B. Polizei, Sanität, Feuerwehr
3. Fahrzeuge mit eingeschalteten gelben Gefahrenlichtern,
z.B. Airport Authority, Follow Me,
Wischmaschine/Winterdienstfahrzeuge
4. Fahrzeuge untereinander, gemäss allgemeinen
Vortrittsregeln des schweizerischen
Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
Achtung
Rollende, geschleppte oder
begleitete Luftfahrzeuge haben
immer Vortritt.
Warten Sie vor der weissen
Wartelinie. Fahren Sie erst bei
genügendem Sicherheitsabstand
weiter.
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Mindestabstände
Um Unfälle und Kollisionen zu vermeiden, gelten folgende
Sicherheitsabstände zu Luftfahrzeugen:
Flugzeug
Abstand
200 Meter
vor, zwei
Rumpflängen
hinter
Flugzeug
Eingeschaltete Zwei
Triebwerke
Rumpflängen
hinter
Flugzeug
Gezogen oder 100 Meter vor
gestossen
oder hinter
dem
Flugzeug (in
Bewegungsrichtung)
„Follow Me“
200 Meter vor
Fahrzeug
„Follow
Me“ Fahrzeug
Visualisierung
Frei rollend
In der
Rollzone
200 m
100 m
100 m
Halt vor der
weissen
Wartelinie
• Nie zwischen einem „Follow Me“ Fahrzeug und einem Luftfahrzeug
durchfahren, auch wenn der Eindruck besteht, es bleibe noch genügend
Zeit zu kreuzen.
• Die Rollzone muss immer in ihrer gesamten Breite freigehalten werden.
Warten Sie vor der weissen Wartelinie.
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4.
Standplätze
Definition
Ein „Standplatz“ ist in der Luftfahrt eine Flugzeugabstellfläche.
Im Prinzip wie ein Parkplatz .
Am Flughafen Zürich gibt es:
Bezeichnung Definition
Markierungen
Dockstandplätze
Standplätze,
auf denen
Flugzeuge
direkt an
Gebäude
andocken
Offene
Standplätze
Standplätze
ohne direkten
Gebäudezugang
Visualisierung
• Rote Markierung: Standplätze sind rot markierte Abstellflächen
für Flugzeuge und dürfen nur im Zusammenhang mit einem
dienstlichen Bedürfnis befahren werden.
• Zwei nebeneinander liegende Standplätze sind jeweils mit
weiteren roten Linien von einander abgegrenzt. Auf solchen
Linien wird meistens Material, das zur Flugzeugabfertigung
gebraucht wird, abgestellt.
• Die gelb markierte Linie ist die Rolllinie für Flugzeuge.
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Fahrstrassen
Entlang von Standplätzen führen weiss markierte Fahrstrassen,
welche zwingend benutzt werden müssen. Dabei gelten folgende
Regelungen:
Bei Dockstandplätzen:
• Fahrstrassen sind zweispurig befahrbar
Bei offenen Standplätzen:
• Fahrstrassen sind meistens einspurig befahrbar
Das Abkürzen über Standplätze ist verboten.
Dockleitsystem
Achten Sie bei einem Dockstandplatz auf das Dockleitsystem.
• Bei eingeschaltetem Dockleitsystem ist jegliches Befahren des
Standplatzes verboten. Ausgenommen ist die Begehung für
den Standplatzcheck.
• Bei Missachtung wird das Dockleitsystem einen Fehler
anzeigen und das Flugzeug kann nicht wie vorgesehen
andocken. Verspätungen sind die Folge.
Vortritt
• In den Standplatz rollende Flugzeuge haben Vortritt.
Flugzeuge haben keine Blinker, Sie müssen mit dem
Abbiegen eines Luftfahrzeugs jederzeit rechnen.
• Überholen Sie nie ein parallel rollendes Flugzeug und
halten Sie sofort an, wenn ein Luftfahrzeug die Fahrstrasse
zum Ein- oder Ausrollen auf den Standplatz überqueren will.
Das Ein- und Ausrollen auf die Standplätze darf nicht
behindert werden.
• Vorsicht vor von hinten anrollenden Flugzeugen entlang
der Fahrstrasse.
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Tipp
Anzeichen, wohin ein Flugzeug parkieren wird:
Bei Dockstandplätzen:
• Wartende Personen für
die Flugzeugabfertigung
• Dockleitsystem
eingeschaltet
Bei offenen Standplätzen:
• Wartende Personen für die
Flugzeugabfertigung
Achtung
Halten Sie vor dem Standplatz an, wenn ein Luftfahrzeug die
Fahrstrasse zum Ein- oder Ausrollen auf die Abstellfläche
überqueren will.
Wo warten?
• Etwa 5 Meter vor Beginn des
Standplatzes (rote Linie)
.
Wann weiterfahren?
a) Strasse vor dem Flugzeug:
• Warten bis Chocks unterlegt
sind.
b) Strasse hinter dem Flugzeug:
• Warten bis Triebwerke
ausgeschaltet sind.
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Tipp
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Achten Sie beim Warten an einem „Stop bei Rollverkehr“ oder im
Kolonnenverkehr auf Hinweise einrollender Flugzeuge. Ein
Flugzeug könnte z.B. auch auf den Standplatz bei Ihnen
einbiegen.
Pushback
Pushback nennt man den Vorgang, bei welchem Traktoren die
Flugzeuge aus dem Standplatz stossen. Dieser Vorgang darf nicht
behindert werden.
Kurz vor dem Pushback wird die Warnblitzleuchte am Traktor
eingeschaltet. Ab sofort ist die Durchfahrt hinter dem Standplatz
verboten, gleichbedeutend wie ein rotes Lichtsignal bei einer
Kreuzung.
Aus dem Standplatz gestossene Flugzeuge haben Vortritt.
Pushback
Dockstandplatz
Bezeichnung
Visualisierung
1. Pushback-Traktor am
Flugzeug. Durchfahrt
erlaubt.
2. Beacon (rotes Drehlicht
am Flugzeug) ist
eingeschaltet.
Pusback könnte jederzeit
beginnen. Durchfahrt noch
erlaubt.
3. Warnblitzleuchte ist
eingeschaltet, Durchfahrt
verboten. Flugzeug wird
gestossen.
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Wegrollen offener
Standplatz
Bezeichnung
1. Radkeile sind am
Flugzeug. Durchfahrt
erlaubt.
2. Beacon (rotes Drehlicht
am Flugzeug) ist eingeschaltet. Radkeile
könnten demnächst
entfernt werden.
Durchfahrt noch
erlaubt.
3. Radkeile entfernt,
Durchfahrt verboten.
4. Daumen hoch des
Supervisors gilt dem
Piloten. Durchfahrt
verboten.
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Visualisierung
Tipp
Fahren Sie vorausschauend. Wählen Sie einen geeigneten Punkt,
um zu warten. Warten Sie nicht bei Standplätzen bei denen Sie
nächstens mit einrollenden oder zurückgestossenen Flugzeugen
rechnen müssen.
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5.
Protected Area (Schutzzonen Pisten)
Definition
Die Protected Area schützt den startenden, landenden und
rollenden Flugverkehr vor Kollisionen mit Fahrzeugen,
Fussgängern und temporären Hindernissen.
Einschränkungen
Das Befahren und Betreten ist verboten.
Signale
Im Gelände sind entlang der Pisten weisse Pfosten mit der
Aufschrift „Protected Area“ gesetzt. Diese Grenze darf nur nach
erfolgter Freigabe durch Zürich Tower überschritten werden.
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6.
Critical Area (Schutzzonen Navigationsanlagen)
Definition
Die Critical Areas schützen die Navigationsanlagen von
Signalstörungen oder Ausfall der Navigationsanlagen
auf dem Flughafen Zürich.
Einschränkungen
Das Befahren und Betreten ist verboten.
Signale
Im Gelände sind entlang der Schutzzonen Schilder mit der
Aufschrift „Betreten und Befahren verboten“ gesetzt.
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7.
Flughafenübersicht
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8.
Protected Area
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9.
Westentragpflicht
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10.
Wichtige Telefonnummern
Brandfall
Feuerwehr: 118
Unfall, Notfall
Rettungsdienst: 144
Kriminelle Handlung
Polizei: 117
Sachschäden,
Airport Authority: +41 43 816 21 11
Verunreinigungen,
Orientierungslosigkeit
Fragen zu Safety und
Fahrverhalten
Ramp Safety Büro: +41 43 816 47 24
Ramp Safety Aufsicht: +41 76 356 73 10
LVP für den
bodengebundenen
Verkehr
LVP-BV: +41 43 816 21 01
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11.
Eigene Notizen
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