Keime in Lüftungsanlagen

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Keime in Lüftungsanlagen
Hinweise für Arbeitnehmer in Räumen mit raumlufttechnischen Anlagen
Gesundheitliche Gefährdungen durch Mikroorganismen in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)
Übertragungswege – Luft + Aerosole
Lebende und tote Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien) sowie ihre Stoffwechsel- und Abbauprodukte können durch
den Luftstrom in den RLT-Anlagen mitgerissen und in den zu belüfteten Räumen verteilt werden.
Mögliche Erkrankungen
Infektionen (z. B. Bronchitis, Pneumonie)
Allergien (z. B. Allergisches Asthma)
Irritationen durch gasförmige Stoffwechselprodukte (z. B. Schleimhautreizungen der oberen Atemwege)
Toxische Wirkungen durch Endo- und Mykotoxine (Atemwegserkrankungen, Vergiftungen)
Gesundheitliche Beschwerden
Schleimhautreizungen (Nase, Augen, obere Luftwege)
Hautreizungen
Ermüdung, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen
Geruchs- und Geschmacksstörungen
Maßstab der Luftqualität in Arbeitsräumen
Der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen Inhaltsstoffen darf den der Außenluft vor Ort in keiner
Kategorie und auch nicht im Keimspektrum übersteigen (VDI 6022).
Wo kann in RLT- Anlagen mikrobielles Wachstum stattfinden?
in Klimaanlageleitsystemen
in Kühlern / im Kühlerkondensat
auf Luftfiltern
in Ionenaustauschern
auf allen Anlagenteilen mit Staub- und Wassereintrag
Rechtsgrundlagen
1.ArbSchG
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I. S. 1246),
zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 89 des Gesetzes vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)
2.ArbStättV
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung) vom 12. August 2004 (BGBl. I Nr. 44 vom 24.08.2004
S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)
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