Pflegeversorgungskonzept der Gemeinde Fällanden 2 ZUSAMMENFASSUNG I. 4 Ist-Analyse 4 Zielsetzung 4 Informations-und Vermittlungsstelle 4 GEGENSTAND UND ZIELSETZUNG Inhalt Pflegekonzept Einschränkungen II. III. 5 Gesetzliche Grundlagen 5 Kantonales Pflegegesetz 5 Verordnung über die Pflegeversorgung 5 ENTWICKLUNG BEVÖLKERUNG UND PFLEGEBEDARF Analyse Bevölkerungsentwicklung 5/6 Erwägungen / Grundlagen 6/7 Bedarfsentwicklung / Referenzszenario Stationärer Pflegebedarf Ambulanter Pflegebedarf 7 7 7/8 8 GRUNDSÄTZE DER PFLEGEVERSORGUNG Grundsätze V. 4/5 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND VERSORGUNGSAUFTRAG Aktueller Pflegebedarf IV. Seite Zusammenfassung 8 UMSETZUNG DES KONZEPTS Aktuelle stationäre Pflegeversorgung 8/9 Aktuelle ambulante Pflegeversorgung 9 Künftige stationäre Pflegeversorgung 9/10 Künftige ambulante Pflegeversorgung 10 Akut- und Übergangspflege 10 Informations- und Vermittlungsstelle 11 Nahtstellen ambulante und stationäre Pflegeversorgung 11/12 Nahtstellen Pflege- und Akutversorgung 12 Pflegefinanzierung 12 Qualitätssicherung 12 Inkrafttreten / Geltungsdauer 13 3 ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassung Gemäss dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen kantonalen Pflegegesetz sind die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Wie die Gemeinde Fällanden diesen Leistungsauftrag erfüllen will, ist im vorliegenden Pflegeversorgungskonzept dargelegt. Ist-Analyse In Fällanden hatten Ende 2012 145 Personen über 65 Jahre einen regelmässigen Pflegebedarf. Davon waren 65 Personen in einer stationären Einrichtung; bei 80 Personen konnte der Bedarf mit ambulanten Dienstleistungen gedeckt werden. Der stationäre Pflegebedarf wird sich bis ins Jahr 2030 mehr als verdoppeln (113 Personen). Eine Zunahme wird insbesondere bei den dementiellen Erkrankungen erwartet. Im ambulanten Bereich wird bis 2030 mit einem regelmässigen Pflegebedarf bei 110 bis 130 Personen gerechnet. Die stationäre Pflegeversorgung wird heute primär durch das gemeindeeigene Alterszentrum Sunnetal abgedeckt. Die bestehenden Kapazitäten reichen aber aktuell nur für ca. 45 % der Pflegebedürftigen aus. Mit der ambulanten Pflegeversorgung hat die Gemeinde die Gustav Zollinger-Stiftung, Forch, mittels Leistungsvereinbarung beauftragt. Zielsetzung Um den zu erwartenden wachsenden Pflegebedarf im stationären Bereich decken zu können, wird einerseits das gemeindeeigene Alterszentrum Sunnetal (inkl. Pflegewohnung Pfaffhausen) auf rund 40 Plätze ausgebaut. Andererseits will die Gemeinde mit geeigneten Pflegeeinrichtungen in der Region Leistungsvereinbarungen abschliessen. Dies gilt auch für die ambulante Pflegeversorgung sowie die Akut- und Übergangspflege. Mit einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit sollen auch die diversen Nahtstellen in der Versorgungskette optimiert werden. Informations- und Vermittlungsstelle Als Informations- und Vermittlungsstelle für Pflegebedürftige, Angehörige und Sozialdienste der Spitäler wirkt das Alterszentrum Sunnetal. Die Ausrichtung der gesetzlichen Pflegebeiträge und allfälliger Ergänzungsleistungen erfolgt über die Abteilung Soziales der Gemeinde. I. GEGENSTAND UND ZIELSETZUNG Inhalt Pflegekonzept Das vorliegende Pflegekonzept informiert über die derzeitige Versorgung der Fällander Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich der stationären und ambulanten Pflege, prognostiziert den zu erwartenden Bedarf an stationären und ambulanten Pflegeplätzen bzw. -leistungen, 4 Einschränkungen zeigt auf, wie der zu erwartenden Bedarfsentwicklung Rechnung getragen werden soll bzw. wie die künftige bedarfsgerechte Pflegeversorgung im ambulanten und stationären Bereich sichergestellt werden soll. Das Konzept behandelt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflege- und Hilfeleistungen, für welche die Gemeinde verbindlich zu sorgen hat. Nicht Gegenstand des Konzepts sind die vielfältigen freiwilligen Dienstleistungen und flankierenden Massnahmen der Gemeinde im Altersbereich sowie anderer öffentlicher und privater Organisationen wie Pro Senectute, Kirchgemeinden, Fachstelle Seniorenarbeit, Agentur F usw. II. GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND VERSORGUNGSAUFTRAG Gesetzliche Grundlagen Das geänderte Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie das neue kantonale Pflegegesetz regeln ab 1. Januar 2011 die Versorgung mit und Finanzierung von stationären und ambulanten Pflegeleistungen sowie der Leistungen der Akut- und Übergangspflege. Kantonales Pflegegesetz Gemäss § 5 Abs. 1 des kantonalen Pflegegesetzes sorgen die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Sie betreiben zu diesem Zweck eigene Einrichtungen oder beauftragen von Dritten betriebene Pflegeheime und Spitex-Institutionen oder selbstständig tätige Pflegefachpersonen. Gestützt auf das kantonale Pflegegesetz hat die Gesundheitsdirektion die Verordnung über die Pflegeversorgung erlassen. Gemäss § 3 Abs. 1 umfasst der Versorgungsauftrag der Gemeinden das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversorgung. Dazu gehören auch Leistungen an Personen mit dementiellen Erkrankungen oder mit onkologischen oder psychiatrischen Diagnosen, die palliative Pflegeversorgung sowie im ambulanten Bereich pädiatrische Leistungen. Verordnung über die Pflegeversorgung In § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Pflegeversorgung werden die Gemeinden angewiesen, ein umfassendes Versorgungskonzept für Leistungen zu erstellen, die in Pflegeheimen oder bei Leistungsbezügerinnen und -bezügern zu Hause erbracht werden (stationärer bzw. ambulanter Bereich). III. ENTWICKLUNG BEVÖLKERUNG UND PFLEGEBEDARF Analyse Bevölkerungsentwicklung Im Hinblick auf die Konzepterstellung wurde die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Fällanden untersucht. Dazu hat Pro Senectute Kanton Zürich im Auftrag der Gemeinde eine Analyse erstellt: Prognose der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Fällanden, der Entwicklung des Pflegebedarfs und des Bedarfs an stationärem Wohnraum für ältere Menschen vom 9. November 2011. 5 Die Schlussfolgerungen basieren im Wesentlichen auf den folgenden Grundlagen: Erwägungen / Grundlagen Daten des Statistischen Amts des Kantons Zürich; Trend-Szenario vom Mai 2011 (Szenarium Trend STAT TZH11), aufbauend auf den Bevölkerungszahlen per 31.12.2010. Bayer-Oglesby Lucy, Höpflinger François. Obsan Bericht 47 – Statistische Grundlagen zur regionalen Pflegeheimplanung in der Schweiz. Schweizerisches Gesundheitsobservatorium. Neuchâtel 2010. Bevölkerungsprognosen können je nach Annahmen und Szenarien deutlich unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen. Um die Bedarfsprognose realistischen Werten zu nähern, ist es unabdingbar, die Rohwerte zu interpretieren. Für die nachfolgend festgelegten Bedarfswerte gelten die folgenden Erwägungen: Die statistischen Rohdaten werden nach dem Grundsatz der relativen Kompression der Morbidität angepasst. Das heisst, es wird davon ausgegangen, dass die Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen zunehmend später eintritt und die Dauer der Pflegebedürftigkeit unverändert bleibt, sodass die gewonnenen Lebensjahre gesunde Lebensjahre wären. Die Nachfrage nach klassischen Altersheimplätzen (ohne bzw. mit minimalem Pflegebedarf) ist stark abnehmend; die betroffenen Personen sollen künftig in externen oder an ein Pflegezentrum angegliederte Wohnungen leben und ambulant versorgt werden. Auch sozial indizierte Heimplatzierungen sollen möglichst vermieden bzw. betroffene Personen ambulant versorgt werden. Als sozial indiziert gelten Heimplatzierungen, die infolge sozialer, psychischer und wirtschaftlicher Probleme (soziale Isolation, Depressivität, Suchtprobleme, Armut) sowie infolge altersbedingter Fragilität (erhöhtes Sturzrisiko, Sinneseinschränkungen) verursacht sind (nach Höpflinger, Obsan Bericht 47). Aufgrund der aktuellen auswärtigen Heimaufenthalte von Fällander Pflegebedürftigen kann davon ausgegangen werden, dass rund zwei Drittel auch einen Pflegeplatz im gemeindeeigenen Alterszentrum Sunnetal nutzen würden. Ein Drittel wird voraussichtlich auch künftig einen Aufenthalt in einem nicht kommunalen Heim bevorzugen, beispielsweise infolge der örtlichen Nähe von Angehörigen zum Heim oder infolge spezieller Pflege, Betreuungs- oder Standardbedürfnisse. Mögliche Entwicklungen der Krankheitsbilder (z. B. Demenz, Alzheimer) oder des medizinischen Fortschritts und deren Auswirkungen auf den allgemeinen Pflegebedarf sind in den statistischen Zahlen nicht berücksichtigt. 6 Anhand dieser Grundlagen und Erwägungen ist für die Gemeinde Fällanden mit folgender Entwicklung des stationären und ambulanten Pflegebedarfs zu rechnen: Aktueller Pflegebedarf (Stand 30.06.2013) Die Gemeinde Fällanden hat zurzeit 52 stationäre Pflegefälle. Knapp die Hälfte davon wird im gemeindeeigenen Alterszentrum Sunnetal mit angeschlossener Pflegewohnung Pfaffhausen gepflegt. Gut die Hälfte wird in 21 verschiedenen auswärtigen Heimen versorgt. Ungefähr 115 Personen werden zurzeit regelmässig durch die Gustav Zollinger-Stiftung mit Spitexleistungen versorgt. Davon sind 37 im Alter zwischen 65 bis 79 Jahren, 48 über 80 Jahren und 30 unter 65 Jahre alt. Die Leistungen stehen u.a. zur Verfügung für: Bedarfsentwicklung / Referenzszenario – Körperlich und/oder psychisch kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, sterbende Menschen jeden Alters – Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes oder – Menschen, die in einer vorübergehenden psychischen Risikosituation stehen. und/oder Gemäss Referenzszenario der Pro Senectute-Studie entwickelt sich der Pflegebedarf wie folgt: Anzahl Personen über 65 mit regelmässigem Pflegebedarf davon stationär – davon Demenz stationär davon ambulant – davon 65 bis 79 Jahre – davon über 80 Jahre * Stationärer Pflegebedarf physischen 2010 92 2011* 114 2020 145 2030 198 53 34 39 12 27 51 k.A. 63 19 44 83 58 62 19 43 113 81 85 25 60 Bei den Zahlen 2011 handelt es sich um effektive Fälle. Die Zahlen der Jahre 2010/2020/2030 sind Prognosedaten, basierend auf der Pro Senectute Studie. Im Bereich des stationären Pflegebedarfs zeigt sich, dass die aktuellen Fallzahlen relativ deckungsgleich mit den Prognosezahlen sind. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich der Pflegebedarf im stationären Bereich auch gemäss den Prognosedaten entwickelt. Konkret bedeutet dies, dass bis ins Jahr 2030 rund 110 Pflegeplätze benötigt werden, davon rund 80 für Patienten mit Demenz. Davon ausgehend, dass mindestens 2/3 der FällanderInnen einen Platz im gemeindeeigenen Alters- 7 zentrum bzw. einem Heim mit kommunalem Auftrag bevorzugen, müsste das «gemeindeeigene» Angebot rund 75 Pflegeplätze betragen (davon rund 54 Demenzplätze). «Gemeindeeigen» heisst, dass die Gemeinde ein entsprechendes Angebot selber bereit stellt und/oder geeigneten Trägerschaften den Auftrag zur Bereitstellung der entsprechenden Pflegekapazitäten erteilt. Diese müssen sich nicht zwingend auf dem Gemeindegebiet befinden. Ambulanter Pflegebedarf Etwas anders präsentiert sich die Situation im Bereich der ambulanten Pflege. Dort liegen die effektiven Fallzahlen bereits heute nahe dem Prognosestand von 2020. Für 2030 wird daher gegenüber der Prognose mit 30 bis 50 % höheren Fallzahlen gerechnet. Konkret wird pro Jahr mit 110 bis 130 Personen über 65 mit einem regelmässigen ambulanten Pflegebedarf zu rechnen sein. Zusätzlich wird mit ca. 45 Fällen für sporadische Spitexleistungen gerechnet. IV. GRUNDSÄTZE DER PFLEGEVERSORGUNG Grundsätze Die Pflegeversorgung der Fällander Einwohnerinnen und Einwohner orientiert sich an den folgenden Grundsätzen: Die älteren Personen sollen möglichst lange zu Hause bzw. in einer altersgerechten Wohnung leben können. Die Gemeinde fördert ein angemessenes und aufeinander abgestimmtes Hilfe- und Pflegeangebot (inkl. Palliative Care). Neuen Krankheitsbildern wird in der Altersversorgung hinreichend Rechnung getragen (z. B. Demenz). Grundsatz «ambulant vor stationär»: Die Pflege zu Hause wird durch eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Entwicklung des Angebots gefördert. Die Finanzierbarkeit und Finanzierungsweise der Pflege erfordert dauerhafte Aufmerksamkeit. Die ambulante Pflege einer pflegeabhängigen Person wird seitens der Gemeinde gefördert, soweit das Kostenniveau einer stationären Pflege nicht überschritten wird. Es wird angestrebt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner, die das wünschen, in Fällanden selbst oder in der Umgebung einen passenden Heimplatz finden. V. UMSETZUNG DES KONZEPTS Aktuelle stationäre Pflegeversorgung A. Aktuelle stationäre Pflegeversorgung Die Gemeinde Fällanden verfügt mit dem Alterszentrum Sunnetal über ein gemeindeeigenes Pflegeheim, das neben den notwendigen Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung, Pflegeleistungen für mittel- bis 8 schwer pflegebedürftige Personen anbietet. Das Pflegezentrum bietet klassische Pflegeleistungen ohne besondere Spezialisierung (z.B. in den Bereichen Palliative Care oder Demenz) an; Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen eine adäquate Pflege bis zum Tod gewährleisten zu können. Mit dem Konzept der Bezugspflege werden die BewohnerInnen persönlich begleitet und in ihrer Selbstständigkeit gefördert. Die medizinische Betreuung erfolgt über den bisherigen Hausarzt. Die Zimmermöblierung kann mit Persönlichem ergänzt werden. Das Alterszentrum Sunnetal inkl. Pflegewohnung Pfaffhausen verfügt aktuell über 28 Pflegeplätze und 10 Alterswohnungen. Das Angebot wird hauptsächlich von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Fällanden genutzt. Aktuelle ambulante Pflegeversorgung B. Aktuelle ambulante Pflegeversorgung Für die ambulante Pflegeversorgung inkl. der notwendigen Leistungen im hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich hat die Gemeinde Fällanden eine Leistungsvereinbarung mit der Gustav Zollinger-Stiftung, Forch, abgeschlossen. Diese stellt ebenfalls Leistungen an Personen mit onkologischen Diagnosen sicher. Verschiedene private Spitexorganisationen sind auf dem Gemeindegebiet tätig. Angesichts der aktuellen Pflegeversorgung sowie der in Kapitel 3 aufgeführten Bedarfszahlen sind folgende Massnahmen geplant, um die künftige bedarfsgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung sicherstellen zu können: Künftige stationäre Pflegeversorgung C. Künftige stationäre Pflegeversorgung Gemäss den Ausführungen in Kapitel III Ziffer B wird sich der Bedarf an stationären Pflegeangeboten bis 2030 mehr als verdoppeln (von 50 auf 113 Plätze). Das gemeindeeigene Alterszentrum Sunnetal kann bereits heute nur gut die Hälfte des stationären Pflegebedarfs abdecken. Im Juni 2013 hat das Fällander Stimmvolk einer Erweiterung des Alterszentrums um 12 Pflegeplätze und 4 Alterswohnungen zugestimmt. Ab 2015 können folglich 40 Pflegeplätze sowie 14 Alterswohnungen angeboten werden. Die Alterswohnungen könnten bei Bedarf in Pflegeplätze umgewandelt werden, was aber angesichts der Bedarfsentwicklung und dem Grundsatz «ambulant vor stationär» wenig sinnvoll erscheint. Ungeachtet dieser Möglichkeit werden die notwendigen stationären Pflegekapazitäten nicht alleine vom gemeindeeigenen Alterszentrum bereit gestellt werden können. Das Alterszentrum Sunnetal ist heute auf die klassische Pflege von mittel bis schwer Pflegebedürftigen ausgerichtet. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Für den weiteren Bedarf, insbesondere in den Bereichen Demenz und Palliative Care, hat die Gemeinde mit bestehenden und geeigneten Institutionen in der Region Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, es sind dies: 9 1. 2. 3. 4. Alterszentrum Sunnetal, Fällanden, inkl. Pflegewohnung Pfaffhausen Wohn- und Pflegezentrum SENIOcare «Im Vieri», Schwerzenbach Alters- und Pflegezentrum Zollingerheim, Forch Stiftung Diakonat Bethesda, Küsnacht Langfristig wird sich die Gemeinde Fällanden für eine regionale Angebotsentwicklung einsetzen, damit eine entsprechende Spezialisierung insbesondere im Demenzbereich ermöglicht wird, wo mit einer deutlich steigenden Nachfrage zu rechnen ist. Für spezifische Pflegebedürfnisse, von denen nur wenige Pflegebedürftige betroffen sind (z. B. Wachkoma-Patienten, psychiatrische Patienten), werden aber auch langfristig punktuelle Vereinbarungen mit geeigneten Institutionen nötig sein. Hierzu zeichnet sich das Ressort Gesundheit verantwortlich. Künftige ambulante Pflegeversorgung D. Künftige ambulante Pflegeversorgung Wie im Kapitel III Ziffer B dargelegt, wird der Bedarf an ambulanten Pflegedienstleistungen deutlich zunehmen. Zudem wird gemäss dem Grundsatz «ambulant vor stationär» eine Verlagerung von stationärer zu ambulanter Pflegeversorgung angestrebt. Dies wird dazu führen, dass die SpitexKapazitäten kontinuierlich ausgebaut werden müssen. Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels ist dieser Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Weiter ist die Spitex gefordert, sich zu überlegen, mit welchen zusätzlichen (entgeltlichen) Dienstleistungen die ambulante Pflege weiter gefördert werden kann. Aus Sicht der Gemeinde Fällanden ist im Bereich der ambulanten Pflegeversorgung eine interkommunale Zusammenarbeit zwingend. Deshalb ist mit der Gustav Zollinger-Stiftung, Forch, eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen worden. Akut- und Übergangspflege E. Akut- und Übergangspflege Das kantonale Pflegegesetz sieht vor, dass der Versorgungsauftrag der Gemeinden auch die Akut- und Übergangspflege umfasst, das heisst Pflegeleistungen, die sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und die im Spital ärztlich angeordnet werden. Die Finanzierung solcher Pflegeleistungen wickelt sich während maximal 14 Tagen gemäss einer speziellen Regelung ab. Zum Zeitpunkt der Konzepterstellung bestehen noch wenige Erfahrungen mit Fällander Fällen, die mit Akut- und Übergangspflege versorgt werden mussten. Wenn möglich sollen Akut- und Übergangspflegeleistungen ambulant durch die Gustav Zollinger-Stiftung erbracht werden. Für stationäre Akut- und Übergangspflegeleistungen konnte eine regionale Lösung mit dem Alterswohnheim Am Wildbach/Villa Lärche, Wetzikon, gefunden werden. 10 Informations- und Vermittlungsstelle F. Informations- und Vermittlungsstelle Gemäss § 7 des Pflegegesetzes haben die Gemeinden eine Informations- und Vermittlungsstelle zu bestimmen, die Auskunft über das Angebot der Pflegeheime und Spitex gibt sowie bei Bedarf Pflegeangebote vermittelt. Als Informations- und Vermittlungsstelle für den Kontakt mit der Bevölkerung fungiert das Alterszentrum Sunnetal. Bei der Vermittlung von Pflegeangeboten wird es im ambulanten Bereich von der Gustav Zollinger-Stiftung unterstützt. Die administrative Abwicklung der Pflegefinanzierung erfolgt über die Abteilung Soziales der Gemeinde. Die Informations- und Vermittlungsstelle: erteilt grundsätzliche Auskünfte an Einwohnerinnen und Einwohner über die Pflegeheime mit kommunalem Leistungsauftrag und die Dienstleistungen der Gustav Zollinger-Stiftung und anderen ambulanten SpitexDienste, berät Angehörige und Betroffene fallweise bei den Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Heimeintritt, koordiniert bei Anfragen für einen Heimplatz zwischen den Heimen mit kommunaler Leistungsvereinbarung, fallweise auch mit auswärtigen Heimen, ist Ansprechstelle der Spitäler für Heimplatzierungen. Die Abklärungen über den Pflegebedarf und geeignete Massnahmen bzw. Institutionen für Patienten erfolgen in der Regel durch den Haus- oder Spitalarzt. Anschliessend nehmen die Betroffenen bzw. deren Angehörige direkt mit dem gewünschten Pflegeheim oder mit dem Spitex-Verein Kontakt auf. Bei einem Spitalaustritt werden sie zusätzlich durch den Sozialdienst des Spitals unterstützt. Durch die Pflegeinstitutionen selbst erhalten sie Auskunft über die Dienstleistungen und allfällige freie Plätze. Das Alterszentrum Sunnetal wird von Interessenten, Angehörigen und den Sozialdiensten der Spitäler für Informationen über freie Plätze, Warteliste und Finanzierungsfragen angegangen. Dieses System hat sich bisher bewährt. Im Hinblick auf künftige Kapazitätsengpässe bei Heimplätzen ist jedoch eine verbesserte regionale Zusammenarbeit anzustreben. Die Gemeinde ist sehr interessiert, eine regionale Zusammenarbeit zu fördern. Nahtstellen ambulante und stationäre Pflegeversorgung G. Nahtstellen ambulante und stationäre Pflegeversorgung Die Nahtstellen zwischen ambulanter und stationärer Pflegeversorgung werden durch die Angehörigen, die Hausärzte und die Heim- und Pflegedienstleitung bearbeitet. Steht eine Spitex-Kundin bzw. ein Spitex-Kunde vor einem 11 Heimeintritt, ermittelt der Hausarzt aufgrund des gesundheitlichen Zustands, oft angeregt durch das Spitex-Personal, den Pflegebedarf und bewegt die Angehörigen, einen Heimeintritt einzuleiten. In den meisten Fällen wird der Heimeintritt im Direktkontakt zwischen den Angehörigen und der Heim- und Pflegedienstleitung abgewickelt. In den Fällen, die nicht im Alterszentrum Sunnetal aufgenommen werden können oder wollen, übernimmt das Alterszentrum die Vermittlung und Koordination. Die Gustav Zollinger-Stiftung und das Alterszentrum pflegen einen regen Kontakt und Austausch. Nahtstellen Pflege- und Akutversorgung H. Nahtstellen Pflege- und Akutversorgung Bisher hat sich die Regelung bewährt, wonach bei Übertritten von der Akutin die Pflegeversorgung die Sozialdienste der Spitäler direkt mit dem Alterszentrum Sunnetal oder der Gustav Zollinger-Stiftung Kontakt aufnehmen und die Dispositionen abwickeln. Für stationäre Platzierungen wird das Alterszentrum Sunnetal als Informations- und Vermittlungsstelle der Gemeinde angerufen. Die Organisation der Nahtstelle zwischen der Pflege- und Akutversorgung ist beim Alterszentrum Sunnetal in Bearbeitung. Die Gemeinde ist offen für eine regionale Zusammenarbeit. Pflegefinanzierung I. Pflegefinanzierung Gemäss kantonalem Pflegegesetz übernimmt die Gemeinde die obligatorischen Beiträge der öffentlichen Hand an die Kosten für stationäre Pflege, ambulante Pflege, Akut- und Übergangspflege, nichtpflegerische Leistungen bei Spitex-Anbietern mit kommunalem Leistungsauftrag. Pflegebedürftige, welche die Kosten für die ambulante Pflege oder den Heimaufenthalt trotz der gesetzlichen Pflegebeiträge nicht vollumfänglich selber tragen können, erhalten Ergänzungs-/Zusatzleistungen nach den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen. Qualitätssicherung J. Qualitätssicherung In den gemeindeeigenen Institutionen sowie den Pflegeeinrichtungen, mit denen die Gemeinde Fällanden eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat bzw. abschliessen wird, ist bzw. wird die Pflicht zu einer professionellen Qualitätssicherung festgehalten. 12 V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Inkrafttreten / Geltungsdauer Das vorliegende, überarbeitete Pflegeversorgungskonzept tritt per 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das Pflegeversorgungskonzept vom 1. Februar 2012. Vom Gemeinderat genehmigt am 1. Oktober 2013. Pflegeversorgungskonzept V2. 0/102013 13 14 15 Gemeindeverwaltung Fällanden Schwerzenbachstrasse 10 8117 Fällanden www.faellanden.ch Telefon 043 355 35 35 Telefax 043 355 35 36 [email protected]