Anträge und Weisungen

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Pflegeversorgungskonzept
der Gemeinde Fällanden
2
ZUSAMMENFASSUNG
I.
4
Ist-Analyse
4
Zielsetzung
4
Informations-und Vermittlungsstelle
4
GEGENSTAND UND ZIELSETZUNG
Inhalt Pflegekonzept
Einschränkungen
II.
III.
5
Gesetzliche Grundlagen
5
Kantonales Pflegegesetz
5
Verordnung über die Pflegeversorgung
5
ENTWICKLUNG BEVÖLKERUNG UND PFLEGEBEDARF
Analyse Bevölkerungsentwicklung
5/6
Erwägungen / Grundlagen
6/7
Bedarfsentwicklung / Referenzszenario
Stationärer Pflegebedarf
Ambulanter Pflegebedarf
7
7
7/8
8
GRUNDSÄTZE DER PFLEGEVERSORGUNG
Grundsätze
V.
4/5
GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND VERSORGUNGSAUFTRAG
Aktueller Pflegebedarf
IV.
Seite
Zusammenfassung
8
UMSETZUNG DES KONZEPTS
Aktuelle stationäre Pflegeversorgung
8/9
Aktuelle ambulante Pflegeversorgung
9
Künftige stationäre Pflegeversorgung
9/10
Künftige ambulante Pflegeversorgung
10
Akut- und Übergangspflege
10
Informations- und Vermittlungsstelle
11
Nahtstellen ambulante und stationäre Pflegeversorgung
11/12
Nahtstellen Pflege- und Akutversorgung
12
Pflegefinanzierung
12
Qualitätssicherung
12
Inkrafttreten / Geltungsdauer
13
3
ZUSAMMENFASSUNG
Zusammenfassung
Gemäss dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen kantonalen Pflegegesetz
sind die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich.
Wie die Gemeinde Fällanden diesen Leistungsauftrag erfüllen will, ist im vorliegenden Pflegeversorgungskonzept dargelegt.
Ist-Analyse
In Fällanden hatten Ende 2012 145 Personen über 65 Jahre einen regelmässigen Pflegebedarf. Davon waren 65 Personen in einer stationären Einrichtung; bei 80 Personen konnte der Bedarf mit ambulanten Dienstleistungen gedeckt werden. Der stationäre Pflegebedarf wird sich bis ins Jahr 2030
mehr als verdoppeln (113 Personen). Eine Zunahme wird insbesondere bei
den dementiellen Erkrankungen erwartet. Im ambulanten Bereich wird bis
2030 mit einem regelmässigen Pflegebedarf bei 110 bis 130 Personen gerechnet.
Die stationäre Pflegeversorgung wird heute primär durch das gemeindeeigene
Alterszentrum Sunnetal abgedeckt. Die bestehenden Kapazitäten reichen
aber aktuell nur für ca. 45 % der Pflegebedürftigen aus. Mit der ambulanten
Pflegeversorgung hat die Gemeinde die Gustav Zollinger-Stiftung, Forch, mittels Leistungsvereinbarung beauftragt.
Zielsetzung
Um den zu erwartenden wachsenden Pflegebedarf im stationären Bereich
decken zu können, wird einerseits das gemeindeeigene Alterszentrum Sunnetal (inkl. Pflegewohnung Pfaffhausen) auf rund 40 Plätze ausgebaut. Andererseits will die Gemeinde mit geeigneten Pflegeeinrichtungen in der Region
Leistungsvereinbarungen abschliessen. Dies gilt auch für die ambulante Pflegeversorgung sowie die Akut- und Übergangspflege. Mit einer verstärkten
regionalen Zusammenarbeit sollen auch die diversen Nahtstellen in der Versorgungskette optimiert werden.
Informations- und
Vermittlungsstelle
Als Informations- und Vermittlungsstelle für Pflegebedürftige, Angehörige
und Sozialdienste der Spitäler wirkt das Alterszentrum Sunnetal. Die Ausrichtung der gesetzlichen Pflegebeiträge und allfälliger Ergänzungsleistungen erfolgt über die Abteilung Soziales der Gemeinde.
I. GEGENSTAND UND ZIELSETZUNG
Inhalt
Pflegekonzept
Das vorliegende Pflegekonzept

informiert über die derzeitige Versorgung der Fällander Einwohnerinnen
und Einwohner im Bereich der stationären und ambulanten Pflege,

prognostiziert den zu erwartenden Bedarf an stationären und ambulanten Pflegeplätzen bzw. -leistungen,
4

Einschränkungen
zeigt auf, wie der zu erwartenden Bedarfsentwicklung Rechnung getragen werden soll bzw. wie die künftige bedarfsgerechte Pflegeversorgung
im ambulanten und stationären Bereich sichergestellt werden soll.
Das Konzept behandelt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflege- und Hilfeleistungen, für welche die Gemeinde verbindlich zu sorgen hat. Nicht Gegenstand des Konzepts sind die vielfältigen freiwilligen Dienstleistungen und flankierenden Massnahmen der Gemeinde im Altersbereich sowie anderer öffentlicher und privater Organisationen wie Pro Senectute, Kirchgemeinden, Fachstelle Seniorenarbeit, Agentur F usw.
II. GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND VERSORGUNGSAUFTRAG
Gesetzliche
Grundlagen
Das geänderte Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie das
neue kantonale Pflegegesetz regeln ab 1. Januar 2011 die Versorgung mit
und Finanzierung von stationären und ambulanten Pflegeleistungen sowie der
Leistungen der Akut- und Übergangspflege.
Kantonales
Pflegegesetz
Gemäss § 5 Abs. 1 des kantonalen Pflegegesetzes sorgen die Gemeinden für
eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung
ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Sie betreiben zu diesem Zweck eigene
Einrichtungen oder beauftragen von Dritten betriebene Pflegeheime und Spitex-Institutionen oder selbstständig tätige Pflegefachpersonen.
Gestützt auf das kantonale Pflegegesetz hat die Gesundheitsdirektion die
Verordnung über die Pflegeversorgung erlassen. Gemäss § 3 Abs. 1 umfasst
der Versorgungsauftrag der Gemeinden das gesamte Leistungsspektrum der
Pflegeversorgung.
Dazu gehören auch Leistungen an Personen mit dementiellen Erkrankungen
oder mit onkologischen oder psychiatrischen Diagnosen, die palliative Pflegeversorgung sowie im ambulanten Bereich pädiatrische Leistungen.
Verordnung
über die Pflegeversorgung
In § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Pflegeversorgung werden die Gemeinden angewiesen, ein umfassendes Versorgungskonzept für Leistungen zu
erstellen, die in Pflegeheimen oder bei Leistungsbezügerinnen und -bezügern
zu Hause erbracht werden (stationärer bzw. ambulanter Bereich).
III. ENTWICKLUNG BEVÖLKERUNG UND PFLEGEBEDARF
Analyse Bevölkerungsentwicklung
Im Hinblick auf die Konzepterstellung wurde die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Fällanden untersucht. Dazu hat Pro Senectute Kanton Zürich im Auftrag der Gemeinde eine Analyse erstellt: Prognose der
Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Fällanden, der Entwicklung des Pflegebedarfs und des Bedarfs an stationärem Wohnraum für ältere Menschen
vom 9. November 2011.
5
Die Schlussfolgerungen basieren im Wesentlichen auf den folgenden Grundlagen:
Erwägungen / Grundlagen

Daten des Statistischen Amts des Kantons Zürich; Trend-Szenario vom
Mai 2011 (Szenarium Trend STAT TZH11), aufbauend auf den Bevölkerungszahlen per 31.12.2010.

Bayer-Oglesby Lucy, Höpflinger François. Obsan Bericht 47 – Statistische
Grundlagen zur regionalen Pflegeheimplanung in der Schweiz. Schweizerisches Gesundheitsobservatorium. Neuchâtel 2010.
Bevölkerungsprognosen können je nach Annahmen und Szenarien deutlich
unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen. Um die Bedarfsprognose realistischen Werten zu nähern, ist es unabdingbar, die Rohwerte zu interpretieren.
Für die nachfolgend festgelegten Bedarfswerte gelten die folgenden Erwägungen:

Die statistischen Rohdaten werden nach dem Grundsatz der relativen
Kompression der Morbidität angepasst. Das heisst, es wird davon ausgegangen, dass die Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen zunehmend
später eintritt und die Dauer der Pflegebedürftigkeit unverändert bleibt,
sodass die gewonnenen Lebensjahre gesunde Lebensjahre wären.

Die Nachfrage nach klassischen Altersheimplätzen (ohne bzw. mit minimalem Pflegebedarf) ist stark abnehmend; die betroffenen Personen sollen künftig in externen oder an ein Pflegezentrum angegliederte Wohnungen leben und ambulant versorgt werden.

Auch sozial indizierte Heimplatzierungen sollen möglichst vermieden bzw.
betroffene Personen ambulant versorgt werden. Als sozial indiziert gelten
Heimplatzierungen, die infolge sozialer, psychischer und wirtschaftlicher
Probleme (soziale Isolation, Depressivität, Suchtprobleme, Armut) sowie
infolge altersbedingter Fragilität (erhöhtes Sturzrisiko, Sinneseinschränkungen) verursacht sind (nach Höpflinger, Obsan Bericht 47).

Aufgrund der aktuellen auswärtigen Heimaufenthalte von Fällander Pflegebedürftigen kann davon ausgegangen werden, dass rund zwei Drittel
auch einen Pflegeplatz im gemeindeeigenen Alterszentrum Sunnetal nutzen würden. Ein Drittel wird voraussichtlich auch künftig einen Aufenthalt
in einem nicht kommunalen Heim bevorzugen, beispielsweise infolge der
örtlichen Nähe von Angehörigen zum Heim oder infolge spezieller Pflege, Betreuungs- oder Standardbedürfnisse.

Mögliche Entwicklungen der Krankheitsbilder (z. B. Demenz, Alzheimer)
oder des medizinischen Fortschritts und deren Auswirkungen auf den allgemeinen Pflegebedarf sind in den statistischen Zahlen nicht berücksichtigt.
6
Anhand dieser Grundlagen und Erwägungen ist für die Gemeinde
Fällanden mit folgender Entwicklung des stationären und ambulanten Pflegebedarfs zu rechnen:
Aktueller
Pflegebedarf
(Stand 30.06.2013)
Die Gemeinde Fällanden hat zurzeit 52 stationäre Pflegefälle. Knapp die Hälfte davon wird im gemeindeeigenen Alterszentrum Sunnetal mit angeschlossener Pflegewohnung Pfaffhausen gepflegt. Gut die Hälfte wird in 21 verschiedenen auswärtigen Heimen versorgt.
Ungefähr 115 Personen werden zurzeit regelmässig durch die Gustav Zollinger-Stiftung mit Spitexleistungen versorgt. Davon sind 37 im Alter zwischen
65 bis 79 Jahren, 48 über 80 Jahren und 30 unter 65 Jahre alt. Die Leistungen
stehen u.a. zur Verfügung für:
Bedarfsentwicklung /
Referenzszenario
–
Körperlich und/oder psychisch kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, sterbende Menschen jeden Alters
–
Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes
oder
–
Menschen, die in einer vorübergehenden
psychischen Risikosituation stehen.
und/oder
Gemäss Referenzszenario der Pro Senectute-Studie entwickelt sich der Pflegebedarf wie folgt:
Anzahl Personen über 65 mit regelmässigem Pflegebedarf
 davon stationär
– davon Demenz stationär
 davon ambulant
– davon 65 bis 79 Jahre
– davon über 80 Jahre
*
Stationärer
Pflegebedarf
physischen
2010
92
2011*
114
2020
145
2030
198
53
34
39
12
27
51
k.A.
63
19
44
83
58
62
19
43
113
81
85
25
60
Bei den Zahlen 2011 handelt es sich um effektive Fälle. Die Zahlen der
Jahre 2010/2020/2030 sind Prognosedaten, basierend auf der Pro Senectute Studie.
Im Bereich des stationären Pflegebedarfs zeigt sich, dass die aktuellen Fallzahlen relativ deckungsgleich mit den Prognosezahlen sind. Es wird deshalb
davon ausgegangen, dass sich der Pflegebedarf im stationären Bereich auch
gemäss den Prognosedaten entwickelt.
Konkret bedeutet dies, dass bis ins Jahr 2030 rund 110 Pflegeplätze benötigt
werden, davon rund 80 für Patienten mit Demenz. Davon ausgehend, dass
mindestens 2/3 der FällanderInnen einen Platz im gemeindeeigenen Alters-
7
zentrum bzw. einem Heim mit kommunalem Auftrag bevorzugen, müsste das
«gemeindeeigene» Angebot rund 75 Pflegeplätze betragen (davon rund 54
Demenzplätze).
«Gemeindeeigen» heisst, dass die Gemeinde ein entsprechendes Angebot
selber bereit stellt und/oder geeigneten Trägerschaften den Auftrag zur Bereitstellung der entsprechenden Pflegekapazitäten erteilt. Diese müssen sich
nicht zwingend auf dem Gemeindegebiet befinden.
Ambulanter
Pflegebedarf
Etwas anders präsentiert sich die Situation im Bereich der ambulanten
Pflege. Dort liegen die effektiven Fallzahlen bereits heute nahe dem Prognosestand von 2020. Für 2030 wird daher gegenüber der Prognose mit 30 bis
50 % höheren Fallzahlen gerechnet. Konkret wird pro Jahr mit 110 bis 130
Personen über 65 mit einem regelmässigen ambulanten Pflegebedarf zu
rechnen sein. Zusätzlich wird mit ca. 45 Fällen für sporadische Spitexleistungen gerechnet.
IV. GRUNDSÄTZE DER PFLEGEVERSORGUNG
Grundsätze
Die Pflegeversorgung der Fällander Einwohnerinnen und Einwohner orientiert
sich an den folgenden Grundsätzen:

Die älteren Personen sollen möglichst lange zu Hause bzw. in einer altersgerechten Wohnung leben können.

Die Gemeinde fördert ein angemessenes und aufeinander abgestimmtes
Hilfe- und Pflegeangebot (inkl. Palliative Care). Neuen Krankheitsbildern
wird in der Altersversorgung hinreichend Rechnung getragen (z. B. Demenz).

Grundsatz «ambulant vor stationär»: Die Pflege zu Hause wird durch eine
bedarfs- und bedürfnisgerechte Entwicklung des Angebots gefördert.

Die Finanzierbarkeit und Finanzierungsweise der Pflege erfordert dauerhafte Aufmerksamkeit. Die ambulante Pflege einer pflegeabhängigen
Person wird seitens der Gemeinde gefördert, soweit das Kostenniveau einer stationären Pflege nicht überschritten wird.

Es wird angestrebt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner, die das
wünschen, in Fällanden selbst oder in der Umgebung einen passenden
Heimplatz finden.
V. UMSETZUNG DES KONZEPTS
Aktuelle
stationäre
Pflegeversorgung
A. Aktuelle stationäre Pflegeversorgung
Die Gemeinde Fällanden verfügt mit dem Alterszentrum Sunnetal über ein
gemeindeeigenes Pflegeheim, das neben den notwendigen Leistungen für
Unterkunft, Verpflegung und Betreuung, Pflegeleistungen für mittel- bis
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schwer pflegebedürftige Personen anbietet. Das Pflegezentrum bietet klassische Pflegeleistungen ohne besondere Spezialisierung (z.B. in den Bereichen
Palliative Care oder Demenz) an; Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen
eine adäquate Pflege bis zum Tod gewährleisten zu können. Mit dem Konzept der Bezugspflege werden die BewohnerInnen persönlich begleitet und in
ihrer Selbstständigkeit gefördert. Die medizinische Betreuung erfolgt über den
bisherigen Hausarzt. Die Zimmermöblierung kann mit Persönlichem ergänzt
werden.
Das Alterszentrum Sunnetal inkl. Pflegewohnung Pfaffhausen verfügt aktuell
über 28 Pflegeplätze und 10 Alterswohnungen. Das Angebot wird hauptsächlich von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Fällanden genutzt.
Aktuelle
ambulante
Pflegeversorgung
B. Aktuelle ambulante Pflegeversorgung
Für die ambulante Pflegeversorgung inkl. der notwendigen Leistungen im
hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich hat die Gemeinde Fällanden
eine Leistungsvereinbarung mit der Gustav Zollinger-Stiftung, Forch, abgeschlossen. Diese stellt ebenfalls Leistungen an Personen mit onkologischen
Diagnosen sicher. Verschiedene private Spitexorganisationen sind auf dem
Gemeindegebiet tätig.
Angesichts der aktuellen Pflegeversorgung sowie der in Kapitel 3 aufgeführten Bedarfszahlen sind folgende Massnahmen geplant, um die künftige bedarfsgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung sicherstellen zu
können:
Künftige
stationäre
Pflegeversorgung
C. Künftige stationäre Pflegeversorgung
Gemäss den Ausführungen in Kapitel III Ziffer B wird sich der Bedarf an stationären Pflegeangeboten bis 2030 mehr als verdoppeln (von 50 auf 113
Plätze). Das gemeindeeigene Alterszentrum Sunnetal kann bereits heute nur
gut die Hälfte des stationären Pflegebedarfs abdecken. Im Juni 2013 hat das
Fällander Stimmvolk einer Erweiterung des Alterszentrums um 12 Pflegeplätze
und 4 Alterswohnungen zugestimmt. Ab 2015 können folglich 40 Pflegeplätze sowie 14 Alterswohnungen angeboten werden. Die Alterswohnungen
könnten bei Bedarf in Pflegeplätze umgewandelt werden, was aber angesichts der Bedarfsentwicklung und dem Grundsatz «ambulant vor stationär»
wenig sinnvoll erscheint.
Ungeachtet dieser Möglichkeit werden die notwendigen stationären Pflegekapazitäten nicht alleine vom gemeindeeigenen Alterszentrum bereit gestellt
werden können. Das Alterszentrum Sunnetal ist heute auf die klassische Pflege von mittel bis schwer Pflegebedürftigen ausgerichtet. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Für den weiteren Bedarf, insbesondere in den Bereichen
Demenz und Palliative Care, hat die Gemeinde mit bestehenden und geeigneten Institutionen in der Region Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, es
sind dies:
9
1.
2.
3.
4.
Alterszentrum Sunnetal, Fällanden, inkl. Pflegewohnung Pfaffhausen
Wohn- und Pflegezentrum SENIOcare «Im Vieri», Schwerzenbach
Alters- und Pflegezentrum Zollingerheim, Forch
Stiftung Diakonat Bethesda, Küsnacht
Langfristig wird sich die Gemeinde Fällanden für eine regionale Angebotsentwicklung einsetzen, damit eine entsprechende Spezialisierung insbesondere im Demenzbereich ermöglicht wird, wo mit einer deutlich steigenden
Nachfrage zu rechnen ist. Für spezifische Pflegebedürfnisse, von denen nur
wenige Pflegebedürftige betroffen sind (z. B. Wachkoma-Patienten, psychiatrische Patienten), werden aber auch langfristig punktuelle Vereinbarungen
mit geeigneten Institutionen nötig sein. Hierzu zeichnet sich das Ressort Gesundheit verantwortlich.
Künftige
ambulante
Pflegeversorgung
D. Künftige ambulante Pflegeversorgung
Wie im Kapitel III Ziffer B dargelegt, wird der Bedarf an ambulanten Pflegedienstleistungen deutlich zunehmen. Zudem wird gemäss dem Grundsatz
«ambulant vor stationär» eine Verlagerung von stationärer zu ambulanter
Pflegeversorgung angestrebt. Dies wird dazu führen, dass die SpitexKapazitäten kontinuierlich ausgebaut werden müssen. Angesichts des sich
abzeichnenden Fachkräftemangels ist dieser Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Weiter ist die Spitex gefordert, sich zu überlegen,
mit welchen zusätzlichen (entgeltlichen) Dienstleistungen die ambulante Pflege weiter gefördert werden kann.
Aus Sicht der Gemeinde Fällanden ist im Bereich der ambulanten Pflegeversorgung eine interkommunale Zusammenarbeit zwingend. Deshalb ist mit der
Gustav Zollinger-Stiftung, Forch, eine entsprechende Leistungsvereinbarung
abgeschlossen worden.
Akut- und
Übergangspflege
E. Akut- und Übergangspflege
Das kantonale Pflegegesetz sieht vor, dass der Versorgungsauftrag der Gemeinden auch die Akut- und Übergangspflege umfasst, das heisst Pflegeleistungen, die sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und die im Spital ärztlich angeordnet werden. Die Finanzierung solcher
Pflegeleistungen wickelt sich während maximal 14 Tagen gemäss einer speziellen Regelung ab.
Zum Zeitpunkt der Konzepterstellung bestehen noch wenige Erfahrungen mit
Fällander Fällen, die mit Akut- und Übergangspflege versorgt werden mussten. Wenn möglich sollen Akut- und Übergangspflegeleistungen ambulant
durch die Gustav Zollinger-Stiftung erbracht werden. Für stationäre Akut- und
Übergangspflegeleistungen konnte eine regionale Lösung mit dem Alterswohnheim Am Wildbach/Villa Lärche, Wetzikon, gefunden werden.
10
Informations- und
Vermittlungsstelle
F. Informations- und Vermittlungsstelle
Gemäss § 7 des Pflegegesetzes haben die Gemeinden eine Informations- und
Vermittlungsstelle zu bestimmen, die Auskunft über das Angebot der Pflegeheime und Spitex gibt sowie bei Bedarf Pflegeangebote vermittelt.
Als Informations- und Vermittlungsstelle für den Kontakt mit der Bevölkerung
fungiert das Alterszentrum Sunnetal. Bei der Vermittlung von Pflegeangeboten wird es im ambulanten Bereich von der Gustav Zollinger-Stiftung unterstützt. Die administrative Abwicklung der Pflegefinanzierung erfolgt über
die Abteilung Soziales der Gemeinde.
Die Informations- und Vermittlungsstelle:

erteilt grundsätzliche Auskünfte an Einwohnerinnen und Einwohner über
die Pflegeheime mit kommunalem Leistungsauftrag und die Dienstleistungen der Gustav Zollinger-Stiftung und anderen ambulanten SpitexDienste,

berät Angehörige und Betroffene fallweise bei den Entscheidungen im
Zusammenhang mit einem Heimeintritt,

koordiniert bei Anfragen für einen Heimplatz zwischen den Heimen mit
kommunaler Leistungsvereinbarung, fallweise auch mit auswärtigen Heimen,

ist Ansprechstelle der Spitäler für Heimplatzierungen.
Die Abklärungen über den Pflegebedarf und geeignete Massnahmen bzw.
Institutionen für Patienten erfolgen in der Regel durch den Haus- oder Spitalarzt. Anschliessend nehmen die Betroffenen bzw. deren Angehörige direkt
mit dem gewünschten Pflegeheim oder mit dem Spitex-Verein Kontakt auf.
Bei einem Spitalaustritt werden sie zusätzlich durch den Sozialdienst des Spitals unterstützt. Durch die Pflegeinstitutionen selbst erhalten sie Auskunft
über die Dienstleistungen und allfällige freie Plätze. Das Alterszentrum Sunnetal wird von Interessenten, Angehörigen und den Sozialdiensten der Spitäler
für Informationen über freie Plätze, Warteliste und Finanzierungsfragen angegangen.
Dieses System hat sich bisher bewährt. Im Hinblick auf künftige Kapazitätsengpässe bei Heimplätzen ist jedoch eine verbesserte regionale Zusammenarbeit anzustreben. Die Gemeinde ist sehr interessiert, eine regionale Zusammenarbeit zu fördern.
Nahtstellen
ambulante und stationäre Pflegeversorgung
G. Nahtstellen ambulante und stationäre Pflegeversorgung
Die Nahtstellen zwischen ambulanter und stationärer Pflegeversorgung werden durch die Angehörigen, die Hausärzte und die Heim- und Pflegedienstleitung bearbeitet. Steht eine Spitex-Kundin bzw. ein Spitex-Kunde vor einem
11
Heimeintritt, ermittelt der Hausarzt aufgrund des gesundheitlichen Zustands,
oft angeregt durch das Spitex-Personal, den Pflegebedarf und bewegt die
Angehörigen, einen Heimeintritt einzuleiten. In den meisten Fällen wird der
Heimeintritt im Direktkontakt zwischen den Angehörigen und der Heim- und
Pflegedienstleitung abgewickelt. In den Fällen, die nicht im Alterszentrum
Sunnetal aufgenommen werden können oder wollen, übernimmt das Alterszentrum die Vermittlung und Koordination.
Die Gustav Zollinger-Stiftung und das Alterszentrum pflegen einen regen
Kontakt und Austausch.
Nahtstellen
Pflege- und
Akutversorgung
H. Nahtstellen Pflege- und Akutversorgung
Bisher hat sich die Regelung bewährt, wonach bei Übertritten von der Akutin die Pflegeversorgung die Sozialdienste der Spitäler direkt mit dem Alterszentrum Sunnetal oder der Gustav Zollinger-Stiftung Kontakt aufnehmen und
die Dispositionen abwickeln. Für stationäre Platzierungen wird das Alterszentrum Sunnetal als Informations- und Vermittlungsstelle der Gemeinde angerufen.
Die Organisation der Nahtstelle zwischen der Pflege- und Akutversorgung ist
beim Alterszentrum Sunnetal in Bearbeitung. Die Gemeinde ist offen für eine
regionale Zusammenarbeit.
Pflegefinanzierung
I. Pflegefinanzierung
Gemäss kantonalem Pflegegesetz übernimmt die Gemeinde die obligatorischen Beiträge der öffentlichen Hand an die Kosten für




stationäre Pflege,
ambulante Pflege,
Akut- und Übergangspflege,
nichtpflegerische Leistungen bei Spitex-Anbietern mit kommunalem Leistungsauftrag.
Pflegebedürftige, welche die Kosten für die ambulante Pflege oder den Heimaufenthalt trotz der gesetzlichen Pflegebeiträge nicht vollumfänglich selber
tragen können, erhalten Ergänzungs-/Zusatzleistungen nach den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen.
Qualitätssicherung
J. Qualitätssicherung
In den gemeindeeigenen Institutionen sowie den Pflegeeinrichtungen, mit
denen die Gemeinde Fällanden eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat
bzw. abschliessen wird, ist bzw. wird die Pflicht zu einer professionellen Qualitätssicherung festgehalten.
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V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten /
Geltungsdauer
Das vorliegende, überarbeitete Pflegeversorgungskonzept tritt per 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das Pflegeversorgungskonzept vom 1. Februar 2012.
Vom Gemeinderat genehmigt am 1. Oktober 2013.
Pflegeversorgungskonzept V2. 0/102013
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14
15
Gemeindeverwaltung Fällanden
Schwerzenbachstrasse 10
8117 Fällanden
www.faellanden.ch
Telefon 043 355 35 35
Telefax 043 355 35 36
[email protected]
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