Wettbewerb „Ein Weekend nach Wahl gewinnen“ Teilnahmebedingungen Diese Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf den Wettbewerb „Ein Weekend nach Wahl gewinnen“ der Sanitas Krankenversicherung (im Folgenden: Sanitas). Preis Sanitas bezahlt dem Gewinner oder der Gewinnerin ein Wochenende für zwei Personen in einem der drei folgenden Hotels: Hotel Therme Vals in Vals Hotel Castell in Zuoz Schloss Schauenstein in Fürstenau Die genaue Ausgestaltung des Wochenendes stimmt Sanitas mit dem Gewinner oder der Gewinnerin ab. Der maximale Betrag für das Wochenende beträgt Fr. 1'500.–. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und mit keinem Kaufzwang verbunden. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird nicht Kunde von Sanitas. Die Benachrichtigung des Gewinners oder der Gewinnerin erfolgt per E-Mail. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Bei Konkurs oder Auflösung von Sanitas ist der Gewinn hinfällig. Die Versteuerung des Gewinns liegt in der Verantwortung des Gewinners oder der Gewinnerin. Der Gewinn ist weder übertragbar noch vererbbar und verfällt somit mit dem Ableben des Gewinners oder der Gewinnerin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Allgemeines Teilnehmen können alle, die über eine der folgenden Websites von Sanitas http://www.sanitas.com/unternehmensgeschaeft oder über ein Werbemittel der Online-Kampagne auf die Website gelangen und das Kontaktformular ausfüllen. Mit der Angabe der Kontaktdaten entstehen für die teilnehmende Person keinerlei Verpflichtungen. Diese Personen nehmen ohne gegenteilige Mitteilung automatisch an der Verlosung teil. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Der Wettbewerb dauert vom 19. Mai 2014 bis 4. Juli 2014. Die Verlosung findet am 31. Juli 2014 statt. Die Ziehung des Gewinners erfolgt unter notarieller Aufsicht. Einmalig teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Die mehrmalige Teilnahme ist ausgeschlossen. Sanitas ist berechtigt, Personen, bei denen der Verdacht auf Missbrauch besteht, ohne Angabe von Gründen und ohne Mitteilung vom Wettbewerb auszuschliessen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Sanitas und deren Angehörige sowie Mitarbeitende und deren Angehörige von der Notch Interactive GmbH, Leo Burnett Schweiz AG und der Mediaschneider AG. Die Nicht-Teilnahme am Wettbewerb kann jederzeit mit einer E-Mail an die Adresse [email protected] mitgeteilt bzw. die Teilnahme jederzeit widerrufen werden. Datensicherheit auf den Sanitas Internetseiten Vertrauliche, persönliche Daten, die über die Formulare und über Kontaktformular auf der Internetseite „Sanitas.com“ online an Sanitas gesendet werden, werden verschlüsselt übermittelt und können von Dritten nicht eingesehen werden. Die Speicherung der Kundeninformationen erfolgt auf Datenbanken, welche zum Teil bei Partnern von Sanitas betrieben werden. Diese unterstehen vollumfänglich dem Datenschutzgesetz und sind nicht berechtigt, die Daten in irgendeiner Form weiterzuverwenden. Datenschutz Der Datenschutz geniesst bei Sanitas einen hohen Stellenwert. Die Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt und gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Die via Internet erhaltenen Daten werden von Sanitas nur für die Abwicklung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Freistellung von Sanitas Sanitas steht es aus eigenem Ermessen zu, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn ein Missbrauch oder andere Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden, und behält sich weitergehende Schritte gegen solche Teilnehmenden vor. Sanitas ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Wettbewerb vorzunehmen sowie, namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen usw., bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Auf das Gewinnspiel ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Zürich, im Mai 2014