Wettbewerb „Ein Weekend nach Wahl gewinnen“

Werbung
Wettbewerb „Ein Weekend nach Wahl gewinnen“
Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf den Wettbewerb „Ein Weekend nach Wahl gewinnen“ der
Sanitas Krankenversicherung (im Folgenden: Sanitas).
Preis
Sanitas bezahlt dem Gewinner oder der Gewinnerin ein Wochenende für zwei Personen in einem der drei
folgenden Hotels:
Hotel Therme Vals in Vals
Hotel Castell in Zuoz
Schloss Schauenstein in Fürstenau
Die genaue Ausgestaltung des Wochenendes stimmt Sanitas mit dem Gewinner oder der Gewinnerin ab. Der
maximale Betrag für das Wochenende beträgt Fr. 1'500.–.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und mit keinem Kaufzwang verbunden. Der Gewinner oder die
Gewinnerin wird nicht Kunde von Sanitas. Die Benachrichtigung des Gewinners oder der Gewinnerin erfolgt per
E-Mail. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Bei Konkurs oder Auflösung von Sanitas ist der
Gewinn hinfällig. Die Versteuerung des Gewinns liegt in der Verantwortung des Gewinners oder der Gewinnerin.
Der Gewinn ist weder übertragbar noch vererbbar und verfällt somit mit dem Ableben des Gewinners oder der
Gewinnerin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Allgemeines
Teilnehmen können alle, die über eine der folgenden Websites von Sanitas
http://www.sanitas.com/unternehmensgeschaeft
oder über ein Werbemittel der Online-Kampagne auf die Website gelangen und das Kontaktformular ausfüllen.
Mit der Angabe der Kontaktdaten entstehen für die teilnehmende Person keinerlei Verpflichtungen. Diese
Personen nehmen ohne gegenteilige Mitteilung automatisch an der Verlosung teil. Der Gewinner wird nach dem
Zufallsprinzip ausgelost. Der Wettbewerb dauert vom 19. Mai 2014 bis 4. Juli 2014. Die Verlosung findet am 31.
Juli 2014 statt. Die Ziehung des Gewinners erfolgt unter notarieller Aufsicht. Einmalig teilnahmeberechtigt sind
Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Die mehrmalige Teilnahme ist ausgeschlossen. Sanitas ist
berechtigt, Personen, bei denen der Verdacht auf Missbrauch besteht, ohne Angabe von Gründen und ohne
Mitteilung vom Wettbewerb auszuschliessen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Sanitas
und deren Angehörige sowie Mitarbeitende und deren Angehörige von der Notch Interactive GmbH, Leo Burnett
Schweiz AG und der Mediaschneider AG.
Die Nicht-Teilnahme am Wettbewerb kann jederzeit mit einer E-Mail an die Adresse
[email protected] mitgeteilt bzw. die Teilnahme jederzeit widerrufen werden.
Datensicherheit auf den Sanitas Internetseiten
Vertrauliche, persönliche Daten, die über die Formulare und über Kontaktformular auf der Internetseite
„Sanitas.com“ online an Sanitas gesendet werden, werden verschlüsselt übermittelt und können von Dritten nicht
eingesehen werden. Die Speicherung der Kundeninformationen erfolgt auf Datenbanken, welche zum Teil bei
Partnern von Sanitas betrieben werden. Diese unterstehen vollumfänglich dem Datenschutzgesetz und sind nicht
berechtigt, die Daten in irgendeiner Form weiterzuverwenden.
Datenschutz
Der Datenschutz geniesst bei Sanitas einen hohen Stellenwert. Die Kundendaten werden absolut vertraulich
behandelt und gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Die via Internet erhaltenen
Daten werden von Sanitas nur für die Abwicklung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Freistellung von Sanitas
Sanitas steht es aus eigenem Ermessen zu, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn ein
Missbrauch oder andere Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden, und
behält sich weitergehende Schritte gegen solche Teilnehmenden vor. Sanitas ist ferner berechtigt, jederzeit
Verbesserungen und Änderungen am Wettbewerb vorzunehmen sowie, namentlich bei höherer Gewalt, bei
Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen usw., bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer
wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Auf das Gewinnspiel ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Zürich, im Mai 2014
Herunterladen