_______________________________________________________________________ Übung Privatecht I Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski Institut für Zivilrecht Abt. Wirtschaftsprivatrecht WS 2015/2016 4. Fall Vera ist aufgrund des geplanten Wohnungswechsels gezwungen, sich von ihrer geliebten reinrassigen Rottweilerhündin Latoya zu trennen. Am 25.10. verhandelt sie mit Karl über den Verkauf der Hündin. Da derartige Rassehunde oftmals an der erblich bedingten Hüftgelenksdysplasie (HD) leiden, erkundigt sich Karl bei Vera, ob Latoya davon betroffen sei, da er auf keinen Fall eine an HD leidende Hündin möchte. Vera teilt Karl wahrheitsgemäß mit, dass sie, als Latoya ausgewachsen war, ein HD-Röntgen beim Tierarzt X machen lassen habe und dieser habe ihr bescheinigt, dass Latoya „HD-frei“ sei. Die beiden einigen sich auf einen Kaufpreis von € 250,- und vereinbaren als Übergabetermin den 31.10., damit Karl seine Wohnung noch „hundetauglich“ gestalten kann. Am 31.10. holt Karl Latoya ab und bezahlt den vereinbarten Kaufpreis. Wenige Monate später bemerkt Karl, dass Latoya Probleme beim Aufstehen und Treppensteigen hat. Er begibt sich zum Tierarzt Y. Dieser macht neuerlich ein HDRöntgen und stellt fest, dass Latoya bereits an „mittlerer HD“ leidet. Ein solcher Rassehund erzielt durchschnittlich einen um 40 % niedrigeren Preis als ein gesunder. Karl fordert von Vera die € 250,- zurück. Zu Recht? Variante: Obwohl der Tierarzt X Vera attestiert hat, dass die Hündin an HD leide, versichert Vera Karl, dass Latoya „HD-frei“ sei, um ihn zum Kauf zu bewegen.