4. Fall Vera ist aufgrund des geplanten

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Übung Privatecht I
Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski
Institut für Zivilrecht
Abt. Wirtschaftsprivatrecht
WS 2015/2016
4. Fall
Vera ist aufgrund des geplanten Wohnungswechsels gezwungen, sich von ihrer
geliebten reinrassigen Rottweilerhündin Latoya zu trennen. Am 25.10. verhandelt sie
mit Karl über den Verkauf der Hündin. Da derartige Rassehunde oftmals an der
erblich bedingten Hüftgelenksdysplasie (HD) leiden, erkundigt sich Karl bei Vera, ob
Latoya davon betroffen sei, da er auf keinen Fall eine an HD leidende Hündin
möchte. Vera teilt Karl wahrheitsgemäß mit, dass sie, als Latoya ausgewachsen war,
ein HD-Röntgen beim Tierarzt X machen lassen habe und dieser habe ihr
bescheinigt, dass Latoya „HD-frei“ sei.
Die beiden einigen sich auf einen Kaufpreis von € 250,- und vereinbaren als
Übergabetermin den 31.10., damit Karl seine Wohnung noch „hundetauglich“
gestalten kann. Am 31.10. holt Karl Latoya ab und bezahlt den vereinbarten
Kaufpreis.
Wenige Monate später bemerkt Karl, dass Latoya Probleme beim Aufstehen und
Treppensteigen hat. Er begibt sich zum Tierarzt Y. Dieser macht neuerlich ein HDRöntgen und stellt fest, dass Latoya bereits an „mittlerer HD“ leidet. Ein solcher
Rassehund erzielt durchschnittlich einen um 40 % niedrigeren Preis als ein
gesunder.
Karl fordert von Vera die € 250,- zurück. Zu Recht?
Variante:
Obwohl der Tierarzt X Vera attestiert hat, dass die Hündin an HD leide, versichert
Vera Karl, dass Latoya „HD-frei“ sei, um ihn zum Kauf zu bewegen.
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