Regulierung ZUSAMMENFASSUNG DER PLATZORNUNG: Aus gesetzlichen Gründen, ist vor Betreten des Campingplatzes die Genehmigung der Direktion notwendig, Ausweis mit Foto und die Unterschrift von jeder Person. Besuche sind nur möglich nach Hinterlegung eines Ausweises und Ausstellung eines Empfangsscheines, der zum Betreten des Platzes berechtigt. Bei ausgebuchtem Platz ist es nicht möglich Besucher zu empfangen. Die Stellplätze werden durch die Direktion zugeteilt und können nicht ohne Genehmigung gewechselt werden. Die Stellplätze müssen bis 12:00 am Abreisetag freigemacht werden und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Nach dieser Uhrzeit wird ein weiterer Tag berechnet. Für jedes Zelt bzw. Wohnwagen wird ein Nummerntäfelchen ausgehändigt, das sichtbar am angewiesenen Standplatz anzubringen ist. Die Bungalows können von Samstag auf Samstag von 12:00 belegt werden und am Abreisetag bis 9:00 Uhr verlassen werden. Hunde sind nicht gestattet. Es ist streng untersagt: - Anschluss an das Stromnetz ohne Genehmigung - Das Benutzen von elektrischen Kochplatten oder Öfen - Ruhestörung durch Lärm oder zu laute Unterhaltung - Das Entfachen offenen Feuers am Boden Von 23.00 bis 7.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen verboten, insbesondere das Herein- und Herausfahren. In dieser Zeit können Motorräder nur bei abgeschalteten Motor geschoben werden. Während dieser Zeiten ist auch legliche Lärmbelästigung zu unterlassen. Zivilisiertes Verhalten der Campinggäste wird vorausgesetzt, speziell bei der Benutzung und Reinhaltung der sanitären Anlagen. Kinder unter 6 Jahren müssen auf die Toilette begleitet werden. vorsichtige Fahrweise mit nicht mehr als 5 km/h vorausgesetzt. Jeder Campinggast ist gehalten, fuer seine Wertsachen selbst Sorge zu tragen; die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung! Es besteht jedoch die Möglichkeit Wertgegenstände bei der Direktion zu hinterlegen. Mit Betreten des Campingplatzes wird diese Platzordnung anerkannt. Bei Nichtbeachtung behält sich die Direktion vor, die betreffende Person des Platzen zu verweisen.