Resolution Biber.

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Resolution der Vollversammlung am 16. März 2016:
Effektives Bibermanagement erfordert wirksame Gefahren- und Schadensregulierung
Unbestritten ist, dass der Biber in Österreich aufgrund des Bestandes von mehreren
Tausend Exemplaren bereits seit Jahren einen guten Erhaltungszustand im Sinne der FFHRichtlinie aufweist. Aktuell gibt es in Oberösterreich bereits 800 Biber und es ist zu erwarten,
dass der Bestand heuer bei uns auf über 1.000 Stück anwachsen wird. Experten gehen
davon aus, dass der Biber in Zukunft bis auf den Gebirgsbereich flächendeckend bis zu den
kleinsten Gräben vorkommen wird.
Die Konsequenzen für die Oberösterreicher und die Landwirte werden enorm sein, wenn
nicht die erforderlichen Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden. So wird jeder
Benützer einer Straße, die neben einem Gewässer liegt und dessen Ufer mit Bäumen
bewachsen ist, damit rechnen müssen, dass ein vom Biber in der letzten Nacht angenagter
Baum auf die Straße fällt oder dass diese Straßen aus Sicherheitsgründen gesperrt werden
müssen. Viele Ortschaften und Häuser, die an einem Bach liegen und wo der Biber oberhalb
dieser einen Damm angelegt hat müssen aufgrund der Verklausungsgefahr mit größeren
Schäden bei Hochwasser leben. Auch sind viele Hochwasserschutzdämme in OÖ nicht
bibersicher, weshalb bei Hochwasser die Funktion dieser Dämme oft nicht mehr
entsprechend gewährleistet ist.
Durch die starke Ausbreitung in Gewässer in Siedlungsräumen und landwirtschaftlich
genutzte Gebiete entstehen zunehmend großflächige Schäden in der Land- und
Forstwirtschaft. So wird die Funktionsfähigkeit von immer mehr behördlich genehmigten
Entwässerungsanlagen, die größere Flächen entwässern, durch Aufstauungen
beeinträchtigt. Unbefestigte Wege und Flächen werden durch Biberhöhlen unterminiert,
wodurch die Unfallgefahr beim Befahren massiv zunimmt.
Auch in den großen Augebieten, die den Kernlebensraum des Bibers darstellen,
überschreitet der Bestand teilweise bereits das für diese Räume nachhaltig verträgliche
Ausmaß. Deutlich erkennbar ist dies an den oft sehr kurzen Abständen zwischen
Biberburgen bzw. Biberhöhlen, die Baumnutzungen im Abstand bis zu 50 Meter vom Ufer
und eine hohe Anzahl an angenagten heimischen Bäumen. Erfahrungen aus benachbarten
Bundesländern zeigen, dass damit die Ausbreitung von Neophyten massiv beschleunigt wird
und das Ökosystem Auwald, wie wir es derzeit kennen, sukzessive zerstört wird.
Sowohl der EU-Gesetzgeber als auch der Landesgesetzgeber sehen den Artenschutz nicht
als das höchste Gut an, sondern haben Regulierungsmöglichkeiten für geschützte Tiere, die
Gefahren und Schäden verursachen, vorgesehen. So sieht Artikel 16 FFH-Richtlinie explizit
vor, dass
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zur Verhütung ernster Schäden, insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung
sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von
Eigentum
im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen
zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich
solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt,
eine Regulierung zulässig ist.
Eine vergleichbare Regelung gibt es auch im OÖ Naturschutzgesetz.
Die Vollversammlung der OÖ Landwirtschaftskammer fordert vom für Natur- und Artenschutz
zuständigen Landesrat, dass der Oö Bibermanagementplan derart angepasst wird, dass die
oben genannten Gefährdungen und größere Schäden verhindert werden. In die Anpassung
sollten alle Organisationen und Institutionen, die vom Biber betroffen sind bzw. deren
gesetzliche Vertreter eingebunden werden. Neben der Landwirtschaftskammer sollten z.B.:
Straßenerhalter
(Landesstraßenverwaltung,
Gemeinden,
Tourismusverbände)
die
Gefährdungen von Verkehrsteilnehmer verhindern müssen, der Gewässerbezirk, OÖ
Wasser als Vertreter der Wassergenossenschaften, die Abteilung Land- und Forstwirtschaft
usw. eingebunden werden.
Die Vollversammlung der OÖ Landwirtschaftskammer ersucht den für Natur- und
Artenschutz zuständigen Landesrat die eingesetzten Bibermanager zu beauftragen, dass
sie ab sofort alle Gefährdungen und Schäden durch Biber, die ihnen gemeldet werden,
dokumentieren und das Ergebnis der Erhebungen den Betroffenen und Verantwortlichen zur
Stellungnahme übermitteln. Weiters soll er das Bibermanagement beauftragen alle
erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Schäden, die nicht ersetzt werden
zu treffen.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert weiters, dass den betroffenen
Grundbesitzer nicht vermeidbare Schäden ersetzt werden und Haftungen aufgrund der
Tätigkeit des Bibers ausgeschlossen werden können.
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