Rechtskunde Kapitel 4, Zusammenfassung

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Der Kaufvertrag (S. 94)
-Übergabe von einem Kaufgegenstand eines Verkäufers
-Am häufigsten gebrauchte
Fahrniskauf & Grundstückkauf: (OR 216, 1 & OR 187, 1)
F:
fahren, beweglich, mobil, nicht im Grundbuch eingetragen, Eigentümer bei
Übergabe der Kaufsache
G:
Liegenschaften, Boden, Haus, Bergwerk, Rechte & Pflichten auf Boden,
Mieteigentum (Eigentumswohnung)
benötigt qualifizierte Schriftlichkeit = öffentliche Beurkundung & Eintrag ins GB
Übergang von Nutzen & Gefahr (S. 95)
Nutzen: Vorteil, Gewinn
Gefahr: Risiko
Speziessache (OR 185,1):
mit Abschluss des Kaufvertrags
Gattungssache (OR 185,2):
-Platzkauf (Bei Ausscheidung der Ware)
-Distanzkauf (Bei Aufgabe zum Versand)
Erfüllung des Kaufvertrags (S. 96)
-Leistung erbringen
-Ort- & Zeitpunkt vertraglich regeln
Verspätete Erfüllung (S. 96)
Kaufmännischer Verkehr: (OR 190 ff)
Firma an Firma
-Bestehen auf Leistung
-Schadenersatz
Nicht-kfm-Verkehr: (OR 107 ff)
Fabrik an Verbraucher
-Rücktritt vom Vertrag
-Schadenersatz
Mangelhafte Erfüllung (S. 96)
Gewährleistung: einwandfreie Lieferung
Rechtsgewähr: (gestohlene Ware)
-Übergang des Eigentums rechtmässig, z. B. bei gestohlener Jacke = Wegnahme
möglich
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-Haftung des Verkäufers, Vergütung des vom Betroffenen bezahlten Preis.
-Verjährungsfrist bei Rechtsmängel liegt bei 10 Jahren
Sachgewähr: (beschädigte Ware)
-Verkäufer haftet für Mängel
-Käufer muss Beweise bringen, dass beim Zeitpunkt des Übergangs Mangel war
-Mängel sind schriftlich zu beanstanden
-Verjährungsfrist = 1 Jahr (OR 210)
Ansprüche des Käufers aus Sachgewährleistung:
1. Ware / Gegenstand sofort prüfen
2. aufbewahren
3. sofort melden (anzeigen)
4. Käufer hat Wahlrecht:
Wandelung (OR 205) = Rückgängigmachung des Kaufs
Minderung (OR 205) = Rabatt
Ersatzlieferung (OR 206) = Ersatz des Minderwertes, andere gute Ware
Verjährung der Gewährungsansprüche: 1 Jahr nach Ablieferung der Kaufsache
Kauf auf Abzahlung (S. 101)
-Zahlung in Raten
-Zusätzliche Schutzbestimmungen OR 226a & b für Käufer (Schriftlichkeit, MaxVertragsdauer, Rücktrittsregelung), z. B. auch bei Miet-Kaufvertrag oder Leasing
-Eigentum geht erst nach Abzahlung an Käufer über
-Abzahlungskauf wird in Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen
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