Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Der Kaufvertrag (S. 94) -Übergabe von einem Kaufgegenstand eines Verkäufers -Am häufigsten gebrauchte Fahrniskauf & Grundstückkauf: (OR 216, 1 & OR 187, 1) F: fahren, beweglich, mobil, nicht im Grundbuch eingetragen, Eigentümer bei Übergabe der Kaufsache G: Liegenschaften, Boden, Haus, Bergwerk, Rechte & Pflichten auf Boden, Mieteigentum (Eigentumswohnung) benötigt qualifizierte Schriftlichkeit = öffentliche Beurkundung & Eintrag ins GB Übergang von Nutzen & Gefahr (S. 95) Nutzen: Vorteil, Gewinn Gefahr: Risiko Speziessache (OR 185,1): mit Abschluss des Kaufvertrags Gattungssache (OR 185,2): -Platzkauf (Bei Ausscheidung der Ware) -Distanzkauf (Bei Aufgabe zum Versand) Erfüllung des Kaufvertrags (S. 96) -Leistung erbringen -Ort- & Zeitpunkt vertraglich regeln Verspätete Erfüllung (S. 96) Kaufmännischer Verkehr: (OR 190 ff) Firma an Firma -Bestehen auf Leistung -Schadenersatz Nicht-kfm-Verkehr: (OR 107 ff) Fabrik an Verbraucher -Rücktritt vom Vertrag -Schadenersatz Mangelhafte Erfüllung (S. 96) Gewährleistung: einwandfreie Lieferung Rechtsgewähr: (gestohlene Ware) -Übergang des Eigentums rechtmässig, z. B. bei gestohlener Jacke = Wegnahme möglich Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende -Haftung des Verkäufers, Vergütung des vom Betroffenen bezahlten Preis. -Verjährungsfrist bei Rechtsmängel liegt bei 10 Jahren Sachgewähr: (beschädigte Ware) -Verkäufer haftet für Mängel -Käufer muss Beweise bringen, dass beim Zeitpunkt des Übergangs Mangel war -Mängel sind schriftlich zu beanstanden -Verjährungsfrist = 1 Jahr (OR 210) Ansprüche des Käufers aus Sachgewährleistung: 1. Ware / Gegenstand sofort prüfen 2. aufbewahren 3. sofort melden (anzeigen) 4. Käufer hat Wahlrecht: Wandelung (OR 205) = Rückgängigmachung des Kaufs Minderung (OR 205) = Rabatt Ersatzlieferung (OR 206) = Ersatz des Minderwertes, andere gute Ware Verjährung der Gewährungsansprüche: 1 Jahr nach Ablieferung der Kaufsache Kauf auf Abzahlung (S. 101) -Zahlung in Raten -Zusätzliche Schutzbestimmungen OR 226a & b für Käufer (Schriftlichkeit, MaxVertragsdauer, Rücktrittsregelung), z. B. auch bei Miet-Kaufvertrag oder Leasing -Eigentum geht erst nach Abzahlung an Käufer über -Abzahlungskauf wird in Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen