Bundes-Oberstufenrealgymnasium Mittersill

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Bundes-Oberstufenrealgymnasium Mittersill
Felberstraße 3-5, 5730 Mittersill, Tel. 0 65 62 / 45 62, Fax 0 65 62 / 45 62 4
E-Mail: [email protected] Website: www.borg-mittersill.salzburg.at
Sehr geehrte Eltern!
Als Anmeldefrist für alle höheren Schulen hat der Landesschulrat die ersten zwei Wochen
nach den Semesterferien festgelegt, also die Zeit vom 16. Februar bis 27. Februar 2015.
Unser Sekretariat ist in dieser Zeit täglich von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis
11.30 Uhr geöffnet.
Zur Anmeldung benötigen wir unbedingt die Semesternachricht im Original (weitere
Dokumente: siehe Anmeldeformular). Wer sich angemeldet hat und die Aufnahmekriterien
erfüllt, bekommt im März/April (der Termin wird vom Landesschulrat für alle Schulen
vorgegeben) eine vorläufige Zuweisung durch die Erstschule. Diese Zuweisung ist für alle
verbindlich und kann nur noch durch den Landesschulrat geändert werden.
Wenn die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der Plätze an der Schule übersteigt, gelten
entsprechend der Verordnung des Landesschulrates und den Beschlüssen des
Schulgemeinschaftsausschusses folgende Reihungskriterien:
Wir reihen zuerst die Schüler nach ihren Leistungen:
1. Gruppe:
SchülerInnen, die mit ihren Noten aufgenommen werden können; erstgereiht in
dieser Gruppe die SchülerInnen, die Geschwister an der Schule haben,
zweitgereiht die Schülerinnen aus der näheren Umgebung ( = Oberpinzgau)
2. Gruppe:
SchülerInnen, die mit der Klausel der Abschlusskonferenz der Hauptschulen
aufgenommen werden können, hier wieder erstgereiht …(siehe oben)
3. Gruppe:
SchülerInnen, die 1 Aufnahmeprüfung haben etc.
4. Gruppe:
SchülerInnen, die 2 Aufnahmeprüfungen haben etc.
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Für Absolventen der Polytechnischen Schule gilt, dass auch ihr Zeugnis Grundlage für die
Aufnahme an unsere Schule sein kann.
Wer in Deutsch, Englisch und Mathematik
in der ersten Leistungsgruppe ist oder
in der zweiten Leistungsgruppe mindestens ein Gut hat oder
bei einem Befriedigend in der zweiten Leistungsgruppe in D, E oder M den
Beschluss der Klassenkonferenz der Hauptschule im Jahreszeugnis erhält, dass
die Schülerin/der Schüler trotz Befriedigend für den Besuch weiterführender
Schulen geeignet ist und
in keinem weiteren Pflichtgegenstand die Beurteilung Genügend hat,
braucht keine Aufnahmeprüfung zu machen.
Sollte eine Aufnahmeprüfung notwendig sein, erfolgt sie in den Fächern Deutsch, Englisch
und Mathematik zunächst schriftlich (am Dienstag der letzten Schulwoche). Nur wenn die
schriftliche Prüfung negativ war, ist in diesen Fächern eine mündliche Prüfung (am
Mittwoch) auch notwendig.
Ebenso ist in den anderen Pflichtgegenständen, die mit Genügend beurteilt sind, eine
mündliche Aufnahmeprüfung über den Lehrstoff der 4. Klasse Hauptschule abzulegen, die
mit mindestens Genügend beurteilt werden muss.
Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch in der letzten Schulwoche
(07. und 08. Juli 2015) statt.
Näheres finden Sie auch auf unserer Schul-Homepage unter:
www.borg-mittersill.salzburg.at
Dir. Mag. Peter Seiwald eh.
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