Bundes-Oberstufenrealgymnasium Mittersill Felberstraße 3-5, 5730 Mittersill, Tel. 0 65 62 / 45 62, Fax 0 65 62 / 45 62 4 E-Mail: [email protected] Website: www.borg-mittersill.salzburg.at Sehr geehrte Eltern! Als Anmeldefrist für alle höheren Schulen hat der Landesschulrat die ersten zwei Wochen nach den Semesterferien festgelegt, also die Zeit vom 16. Februar bis 27. Februar 2015. Unser Sekretariat ist in dieser Zeit täglich von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Zur Anmeldung benötigen wir unbedingt die Semesternachricht im Original (weitere Dokumente: siehe Anmeldeformular). Wer sich angemeldet hat und die Aufnahmekriterien erfüllt, bekommt im März/April (der Termin wird vom Landesschulrat für alle Schulen vorgegeben) eine vorläufige Zuweisung durch die Erstschule. Diese Zuweisung ist für alle verbindlich und kann nur noch durch den Landesschulrat geändert werden. Wenn die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der Plätze an der Schule übersteigt, gelten entsprechend der Verordnung des Landesschulrates und den Beschlüssen des Schulgemeinschaftsausschusses folgende Reihungskriterien: Wir reihen zuerst die Schüler nach ihren Leistungen: 1. Gruppe: SchülerInnen, die mit ihren Noten aufgenommen werden können; erstgereiht in dieser Gruppe die SchülerInnen, die Geschwister an der Schule haben, zweitgereiht die Schülerinnen aus der näheren Umgebung ( = Oberpinzgau) 2. Gruppe: SchülerInnen, die mit der Klausel der Abschlusskonferenz der Hauptschulen aufgenommen werden können, hier wieder erstgereiht …(siehe oben) 3. Gruppe: SchülerInnen, die 1 Aufnahmeprüfung haben etc. 4. Gruppe: SchülerInnen, die 2 Aufnahmeprüfungen haben etc. BORG Mittersill – gesponsert von Für Absolventen der Polytechnischen Schule gilt, dass auch ihr Zeugnis Grundlage für die Aufnahme an unsere Schule sein kann. Wer in Deutsch, Englisch und Mathematik in der ersten Leistungsgruppe ist oder in der zweiten Leistungsgruppe mindestens ein Gut hat oder bei einem Befriedigend in der zweiten Leistungsgruppe in D, E oder M den Beschluss der Klassenkonferenz der Hauptschule im Jahreszeugnis erhält, dass die Schülerin/der Schüler trotz Befriedigend für den Besuch weiterführender Schulen geeignet ist und in keinem weiteren Pflichtgegenstand die Beurteilung Genügend hat, braucht keine Aufnahmeprüfung zu machen. Sollte eine Aufnahmeprüfung notwendig sein, erfolgt sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zunächst schriftlich (am Dienstag der letzten Schulwoche). Nur wenn die schriftliche Prüfung negativ war, ist in diesen Fächern eine mündliche Prüfung (am Mittwoch) auch notwendig. Ebenso ist in den anderen Pflichtgegenständen, die mit Genügend beurteilt sind, eine mündliche Aufnahmeprüfung über den Lehrstoff der 4. Klasse Hauptschule abzulegen, die mit mindestens Genügend beurteilt werden muss. Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch in der letzten Schulwoche (07. und 08. Juli 2015) statt. Näheres finden Sie auch auf unserer Schul-Homepage unter: www.borg-mittersill.salzburg.at Dir. Mag. Peter Seiwald eh. BORG Mittersill – gesponsert von