Muster Gebaeudeenergieausweis

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ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) vom 18.11.2013
Gültig bis:
31.7.2026
Registrier-Nr. / Datum der Antragstellung1:
Gebäude
Gebäudetyp
Einfamilienhaus
Adresse
Dorfstr. 7, 70077 Musterstadt
Gebäudeteil
Gebäudefoto
Baujahr Gebäude 2
1922
Baujahr Wärmeerzeuger 2, 3
2008
Anzahl Wohnungen
1
Gebäudenutzfläche (AN)
192
Wesentliche Energieträger für
Heizung und Warmwasser 2
Erneuerbare Energien
Art der Lüftung/Kühlung
Anlass der Ausstellung des
Energieausweises
(freiwillig)
□ nach § 19 EnEV aus der Wohnfläche ermittelt
Gas, Strom
Verwendung:
Art:
□X Fensterlüftung
□ Schachtlüftung
□ Neubau
□X Vermietung/Verkauf
□ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
□ Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
□ Modernisierung (Änderung/Erweiterung)
□ Anlage zur Kühlung
□ Sonstiges (freiwillig)
Hinweise zu den Angaben über die
energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des
die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet.
Energiebedarfs [unter Annahme von standardisierten Randbedingungen] oder
Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen
durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden.
(Erläuterungen – siehe Seite 5). Teil des Energieausweises sind die
Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV,
Modernisierungsempfehlungen (Seite 4).
□X
□
□
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des
Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf
Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse
Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig.
sind auf Seite 3 dargestellt.
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen
Datenerhebung Bedarf / Verbrauch durch
Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
□X Eigentümer □ Aussteller
Hinweise zur Verwendung
des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben
bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht,
einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
1
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Rudolf Schiller
Gebäudeenergieberater i. H.
Schelmenwasenstr. 15
70567 Stuttgart
1.8.2016
Aussteller
Ausstellungsdatum
Bei nicht rechzeitiger Zuteilung der Registrier-Nr. (§ 17
Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragsstellung einzutragen und die Registrier-Nr. nachträglich
zu ergänzen.
2
Mehrfachangaben möglich
Unterschrift des Ausstellers
3
bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation
1 / 5
Ausweisnummer: 2015-04-01-00007470
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) vom 18.11.2013
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Registrier-Nr.2 / Datum der Antragstellung1:
Dorfstr. 7, 70077 Musterstadt
Energiebedarf
CO2-Emissionen3
kg/(m2·a)
49,9
Endenergiebedarf
194 kWh/(m2a)
216 kWh/(m2a)
Primärenergiebedarf ("Gesamtenergieeffizienz")
Anforderungen gemäß EnEV4
Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
Primärenergiebedarf
Ist-Wert
kWh/(m2·a)
Anforderungswert
kWh/(m2·a)
Energetische Qualität der Gebäudehülle HT
Ist-Wert
W/(m2·K)
Anforderungswert
W/(m2·K)
□ eingehalten
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau)
□
Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV
□
Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV („Ein-Zonen-Modell“)
□X
Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV
□
Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV
Endenergiebedarf dieses Gebäudes [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]
Angaben zum EEWärmeG5
194
kWh/(m2·a)
Vergleichswerte Endenergie
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmeund Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien-
Die Anforderung des EEWärmeG werden durch die Ersatzmaßnahme nach §7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG erfüllt.
□
□
Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.
Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebe-
Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um
Primärenergiebedarf:
% ver-
siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall
des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV
EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus
chen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter
auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte der Skala sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter
Gebäudenutzfläche (AN), die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche
die energetische Qualität der
Gebäudehülle HT‘:
darfs unterschiedliche Verfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedliRandbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse
kWh/(m2·a)
Verschärfter Anforderungswert für
7
Dur
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Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Verschärfter Anforderungswert
4
geb
Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften
schärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.
1
MF
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Ersatzmaßnahmen6
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EFH 7
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Deckungsanteil:
MFH 7
Art:
0
Wärmegesetzes (EEWärmeG)
W/(m2·K)
2
5
des Gebäudes.
siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
nur bei Neubau
3
6
freiwillige Angabe
nur bei Neubau im Fall der Anwendungvon § 7 Absatz 1
Nummer 2 EEWärmeG
2 / 5
Ausweisnummer: 2015-04-01-00007470
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) vom 18.11.2013
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Registrier-Nr. / Datum der Antragstellung1:
Energieverbrauch
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
kWh/(m2·a)
kWh/(m2·a)
Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes bezogen auf die Wohnfläche2
kWh/(m2·a)
[Pflichtangabe für Immobilienanzeigen]
Verbrauchserfassung — Heizung und Warmwasser
Zeitraum
von
Energieträger3
bis
Primär-
Energieverbrauch
Anteil Warmwasser
Anteil Heizung
energiefaktor
[kWh]
[kWh]
[kWh]
Klimafaktor
Vergleichswerte Endenergie
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude,
in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im
MF
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MFH 4
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bau
Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten
Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise
ein um 15 bis 30% geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs ist durch die Ener-
Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes
gieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro
weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden
Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der Energieeinsparverordnung,
Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab.
die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche desGebäudes.
1
siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
4
EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus
2
Wohnfläche ermittelt nach § 16 a EnEV, falls nicht
bekannt
3
gegebenenfalls auch Leerstandzuschläge, Warmwasseroder Kühlpauschale in kWh
3 / 5
Ausweisnummer: 2015-04-01-00007470
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) vom 18.11.2013
Empfehlungen des Ausstellers
Registrier-Nr. / Datum der Antragstellung1:
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind
□X möglich
□ nicht möglich
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
empfohlen
(freiwillige Angaben)
in
Nr.
geschätzte
Bau- oder
Maßnahmenbeschreibung in
Zusammen-
als
Anlagenteile
einzelnen Schritten
hang
Einzel-
mit größerer
maß-
Modernisie- nahme
geschätzte
Amortisationszeit
rung
Dachflächen
Einbau einer Wärmedämmung
□
□X
2
Wärmeerzeuger Heizung und Warm
-wasser
Bei Heizkesseltausch Einbau
Wärmepumpe prüfen
□
□X
3
Umwälzpumpe Heizung
Einbau einer Stromsparpumpe
□
□X
4
□
□
5
□
□
6
□
□
7
□
□
8
□
□
9
□
□
10
□
□
Hinweis:
weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Genauere Angaben zu den Empfehlungen sind erhältlich unter:
0721 - 72 58 64 00
Mo.-Fr. 8.00 - 17.00 h
Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis
(Angaben freiwillig)
1
eingesparte
Kilowattstunde
Endenergie
1
□11
Kosten pro
siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
4 / 5
Ausweisnummer: 2015-04-01-00007470
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) vom 18.11.2013
Erläuterungen
Angabe Gebäudeteil – Seite 1
Angaben zum EEWärmeG – Seite 2
Bei Wohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu anderen als
Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang erneu-
Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energieausweises
erbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs nutzen. In dem
gemäß dem Muster nach Anlage 6 auf den Gebäudeteil zu beschränken, der
Feld „Angaben zum EEWärmeG“ sind die Art der eingesetzten erneuerbaren
getrennt als Wohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen §22 EnEV).
Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld
Dies wird im Energieausweis durch die Angabe „Gebäudeteil“ deutlich
„Ersatzmaßnahmen“ wird ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG
gemacht.
teilweise oder vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Erneuerbare Energien – Seite 1
erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als
Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare Energien
Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme und
genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum Erneuerba-
der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften Anforderungswerte
re-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) dazu weitere Angaben.
der EnEV.
Energiebedarf – Seite 2
Endenergieverbrauch – Seite 3
Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den
Der Endenergieverbrauch wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnun-
Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt.
gen von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung oder
Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw.
auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die
gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbe-
Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen
dingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten,
Wohneinheiten zugrunde gelegt. Der erfasste Energieverbrauch für die
standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berech-
Heizung wird anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von
net. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom
Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führt
Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen der
beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu
standardisierten Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine
einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Endenergieverbrauch gibt
Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsan-
Primärenergiebedarf – Seite 2
lage. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss
Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er
auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbeson-
berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkun-
dere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren,
dung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energie-
weil sie von der Lage der Wohneinheiten im Gebäude, von der jeweiligen Nut-
träger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Ein kleiner
zung und dem individuellen Verhalten der Bewohner abhängen. Im Falle län-
Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz
gerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag rechnerisch bestimmt
sowie eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zu-
und in die Verbraucherfassung einbezogen. Im Interesse der Vergleichbarkeit
sätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des
wird bei dezentralen, in der Regel elektrisch betriebenen Warmwasseranlagen
Gebäudes freiwillig angegeben werden.
der typische Verbrauch über eine Pauschale berücksichtigt: Gleiches gilt für
Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2
den Verbrauch von eventuell vorhandenen Anlagen zur Raumkühlung. Ob und
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
inwieweit die genannten Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der
bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT‘). Er
Tabelle „Verbrauchserfassung“ zu entnehmen.
beschreibt die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragen-
Primärenergieverbrauch – Seite 3
den Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes.
Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude ermittelten
Ein kleiner Wert signalisiert einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem
Endenergieverbrauch hervor. Wie der Primärenergiebedarf wird er mithilfe
stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor
von Umrechnungsfaktoren ermittelt, die die Vorkette der jeweils eingesetzten
Überhitzung) eines Gebäudes.
Energieträger berücksichtigen.
Endenergiebedarf – Seite 2
Pflichtangaben für Immobilienanzeigen – Seite 2 und 3
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich
Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen einen Indikator
benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an.
der Gesamtenergieeffizienz anzugeben (§16a EnEV). Die dafür erforderlichen
Er wird unter Standardklima und Standardnutzungsbedingungen errechnet
Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der
und ist ein Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner An-
Seite 2 oder 3.
lagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude
Vergleichswerte – Seite 2 und 3
unter der Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Berücksich-
Die Vergleichswerte auf Endenergieebene sind modellhaft ermittelte Werte
tigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte
und sollen lediglich Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses
Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sicher-
Gebäudes mit den Vergleichswerten anderer Gebäude sein. Es sind Bereiche
gestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf
angegeben, innerhalb derer ungefähr die Werte für die einzelnen Vergleichs-
und damit eine hohe Energieeffizienz.
kategorien liegen.
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