BEGLEITBERICHT ZUM LANDESGESETZENTWURrrOt. N. „BESTIMMUNGEN IM BEREICH DES GLÜCKSSPIELS Glücksspiele sind weit verbreitet. Von jeher haben Menschen ihr Glück im Spiel gesucht. Allerdings birgt das Glücksspiel auch ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotenzial. Durch den großen Zuspruch, den das Glücksspiel in den letzten Jahren erfährt, wird dies zunehmend zu einem gesellschaftlichen Problem. Die meisten Menschen gehen verantwortungsbewusst mit den Angeboten um. Glücksspiele können aber auch zum Risiko werden. Manche Menschen können mit dem Spielen nicht mehr aufhören, es entwickelt sich ein unwiderstehlicher Drang, immer wieder zu spielen in der Hoffnung, zu gewinnen oder verlorenes Geld zurückzubekommen. Ein Spieler beschreibt diese Erfahrung so: „Wenn ich einmal mit dem Spielen angefangen habe, höre ich erst dann auf, wenn kein Geld mehr vorhanden ist. Wenn ich gewinne, spiele ich weiter, um noch mehr zu gewinnen; wenn ich verliere, muss ich weiterspielen, um das verlorene Geld zurückzugewinnen." Wenn Glücksspiel zur Sucht wird, hat dies gravierende Folgen, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen und die gesamte Gesellschaft. Neben den negativen Auswirkungen auf die Beziehungen, die oft auf Lügen und Ausreden aufbauen, belasten vor allem die finanziellen Schwierigkeiten: Schulden bedeuten ständige Auseinandersetzungen mit Geldgebern, Banken und Vermietern und führen auch die Angehörigen an die Grenzen ihrer Kräfte. Selbst der Strafgesetzgeber hat in den Artikeln 718 und folgende des Strafgesetzbuches gezeigt, dass er sich der Gefahren des Spiels bewusst ist. Der Glücksspielmarkt hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Zwischen 2006 und 2007 hat sich in Italien beispielsweise der Umsatz des „Gra tta e vinci"-Rubbelspieles verdoppelt, jener der Automatenspiele ist um 22 Prozent gestiegen. Das Spielangebot wird ständig erweitert, aber die Schutzmaßnahmen werden vernachlässigt. Dabei belegen internationale Forschungen, dass die Anzahl der Menschen, die die Kontrolle über ihr Spielverhalten verlieren, direkt proportional mit dem Angebot an Glücksspielen ansteigt. Besonders in Italien kann man diesen Boom und die damit verbundenen sozialen Auswirkungen sehr gut beobachten. Die Ausgaben der Italiener und Italienerinnen für Glücksspiele haben in den letzten Jahren besorgniserregend zugenommen: 54,4 Milliarden Euro haben sie im Jahr 2009 (Deutschland 28 Mrd.) in das Glücksspiel investiert. Die Pro-Kopf-Ausgaben belaufen sich in Italien auf 900 Euro. Damit liegt Italien weltweit an erster Stelle, wobei sich vor allem Menschen mit einem geringen Einkommen daran beteiligen. Dieser starke Zuwachs (2009: +13 Prozent) hängt sicherlich auch mit der Einführung neuer öffentlicher Angebote zusammen: Waren es zu Beginn der 90er-Jahre noch drei wöchentlich zugelassene Spiele (Totocalcio, Lo tto und Pferdewetten), gab es im Jahr 2006 bereits fünfzehn. Auch in Südtirol werden vermehrt neue Spielhallen eröffnet und immer mehr Spielautomaten in Bars aufgestellt. Aber auch der Widerstand dagegen mehrt sich, denn viele dieser neuen Spielhallen befinden sich in der Nähe von Schulen und sozialen Einrichtungen, wo täglich zahlreiche Jugendliche und suchtgefährdete Personen vorbeilaufen. Die Politik ist derzeit allerdings machtlos. Landeshauptmann Luis Dumwalder, der für die Vergabe dieser Gesuche zuständig ist, lehnt zwar 80 Prozent der Gesuche ab, doch die Mehrzahl dieser wird vor Gericht wieder erstritten. Da Italien in Sachen Glücksspiel eines der liberalsten Länder in Europa ist, die Schweiz etwa hat seit 2005 Glückspielautomaten in allen Bars und Restaurants verboten und auch Österreich hat das Glücksspielgesetz in diesem Jahr verschärft, scheint die einzige schnelle Lösung eine stärkere Regulierung in Südtirol zu sein. Der Gesetzentwurf definiert daher die Rahmenbedingungen für die Erteilung einer solchen Lizenz genau, um so dem Ausufern der Spielhallen in Südtirol einen Riegel vorzuschieben und andererseits Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen, die eine Lizenz beantragen. Durch diesen Gesetzentwurf sollen Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, wie Kinder, Jugendliche, Alkohol- oder Drogenabhängige usw. vor den Gefahren der Spielsucht bewahrt werden. Der Landesgesetzgeber kann und will sich mit diesem Gesetz aber nicht an die Stelle derjenigen setzen, die gegenüber den Schutzbedürftigen eine Aufsichtspflicht zu erfüllen haben. L.Abg. Elmar Pichler Rolle L.Abg. Arnold Schuler L.Abg. Veronika Stirner Brantsch L.Abg. Josef Noggler L.Abg. Georg Pardeller L.Abg. Maria Hochgruber Kuenzer