FRAGE 120 Politik und administrative Struktur _________________________________________________ Geschäftsführender Ausschuss von Sorrent, Italien, 8. - 15. April 2000 Q120 FRAGE Q120 Politik und administrative Struktur Entschliessung Der Präsidentenrat hat den Vorschlag des Arbeitsausschusses angenommen, die Ämter des Präsidenten und des Geschäftsführenden Präsidenten zu verschmelzen, und die Ämter des Geschäftsführenden Präsidenten und des Geschäftsführenden Vizepräsidenten zu bezeichnen als „Präsident“ und „Vizepräsident“. Der Präsidentenrat hat den Ausschuß beauftragt, Vorschläge zur Änderung der Statuten zu entwickeln, um den Landesgruppen, die einen Kongress ausrichten, die Möglichkeit zu geben, eine Persönlichkeit als „Ehrenpräsident des Kongresses“ zu benennen. Der Ausschuss macht nach Beratung folgende Vorschläge: 1. Art. 9.2. der Statuten wird geändert und stellt klar, daß der Geschäftsführende Präsident – nunmehr als der „Präsident“ bezeichnet – der förmliche Vertreter der Vereinigung ist (vgl. Art. 9.1. der zu streichen ist). 2. Art. 12 – Kongresse – wird geändert und bestimmt nunmehr, daß die einen Kongress ausrichtende Landesgruppe die Befugnis hat, eine bekannte Persönlichkeit als „Ehrenpräsidenten des Kongresses“ zu bestimmen (die Landesgruppe kann einen ähnlichen, gegebenenfalls geeigneteren Titel verwenden). Es wird erwartet, auch wenn es nicht ausdrücklich festgelegt wird, daß sich die Landesgruppe in Übereinstimmung mit Art. 12.2 vor der Auswahl der zu ernennenden Persönlichkeit mit dem Bureau ins Benehmen setzt. 3. Die Amtsdauer des Ehrenpräsidenten beginnt zwei Jahre vor dem Kongress. 4. Art. 12 bestimmt, daß es die Aufgabe des Ehrenpräsidenten sein wird, dem Kongress Außenwirkung zu verleihen, bei der Werbung für den Kongress mitzuwirken und den Präsidenten beim Vorsitz über den Kongress zu unterstützen. 5. Der Ehrenpräsident ist nicht Amtsträger der Vereinigung und nimmt nur in den in Ziff. 4 geregelten Fällen an der Beschlußfassung teil. ********* 1