16. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage des Abg. Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 29.06.2006 betreffend Gift in Fischen und anderen Meerestieren aus Aquakulturen - was erfährt der Verbraucher? und Antwort des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbr aucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: In Presseberichten wird auf eine gesundheitsgefährdende Belastung mit Giften von Fischen und anderen Meerestieren aus Aquakulturen, vor allem aus Südostasien, hingewiesen, die Besorgnis erregende Ausmaße angenommen hat. So soll allein im Jahr 2005 im Untersuchungsamt Cuxhaven jede zehnte Untersuchungscharge mit Malachitgrün belastet gewesen sein. Dabei handelt es sich um ein in der Nutztierhaltung verbotenes Parasitengift, das beim Menschen Krebs auslösen kann. Häufig finden die Lebensmittelkontrolleure auch Nitrofuran, ein Bakteriengift, das in der EU seit 1993 verboten ist, aber auch weitere Antibiotika wie z.B. Ciprofloxacin und Enrofloxacin, die zu den wichtigsten Antibiotika für die menschliche Krankheitsbehandlung gehören. Der betreffende Spiegel-Artikel (23/2006) weist unter anderem auf den Speisefisch Pangasius hin, der offenbar so häufig mit Malachitgrün belastet ist, dass einige US-Staaten einen generellen Importstopp verhängt haben. Aus den Aquakulturen Südostasiens werden jährlich 60.000 Tonnen Fisch und andere Meerestieren nach Deutschland importiert. Trotz der angesprochenen häufigen Belastungsfunde bleiben die Verbraucher weitgehend uninformiert. Weder auffällige Produkte noch deren Importeure oder Handelsunternehmen werden in einer verbraucherfreundlichen Art bekannt gemacht. Das verhindert, dass sich aufgeklärte Verbraucher durch bewusst getroffene Kaufentscheidungen selbst wirksam schützen können. Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Für die Landesregierung hat der Schutz der Verbraucher vor der Belastung von Lebensmitteln mit Schadstoffen eine hohe Priorität. Wie in der Beantwortung der folgenden Fragen näher ausgeführt, konnten in Hessen für den erfragten Zeitraum keine ähnlich gelagerten Fälle wie in der Vorbemerkung des Fragestellers beschrieben festgestellt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Lebensmittelkontrollen wurden im Jahr 2005 und im ersten Halbjahr 2006 bei Aquakulturprodukten aus Südostasien in Hessen vorgenommen? In Hessen wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im genannten Zeitraum (1. Januar 2005 bis 30. Juni 2006) aus den Warengruppen Fisch und Fischzuschnitte, Fischerzeugnisse sowie Krusten-, Schalenund Weichtieren 1.464 Proben untersucht. Die Anzahl der Proben aus dem asiatischen Raum belief sich für diesen Zeitraum auf 172, darunter 92 Proben, die im Rahmen der gewerblichen Einfuhr in die EU am Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) untersucht wurden. Frage 2. Welche Kontrolldichte wird bei der Überprüfung von Aquakulturprodukten erreicht? Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden Planproben gemäß AVV-Rahmenüberwachung risikoorientiert und unter Berücksichtigung landesspezifischer Produktions- und Gewerbestrukturen gezogen und untersucht. Für Eingegangen am 15. August 2006 · Ausgegeben am 29. August 2006 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden Drucksache 16/5750 15. 08. 2006 Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksache 16/5750 2 die Kontrolldichte bei der gewerblichen Einfuhr von Fisch und Fischerzeugnissen sowie von Krusten-, Schalen- und Weichtieren aus Drittländern in die EU, hier über den Flughafen Frankfurt/Main, gilt für physische und weitergehende Laboruntersuchungen die Entscheidung 94/360/EG, zuletzt geändert durch die Entscheidung 2002/237/EG, über eine verringerte Kontrollhäufigkeit (jede 5. Warensendung) bei bestimmten Erzeugnissendungen aus Drittländern. Die risikoorientierte Probenahme im Rahmen der Einfuhruntersuchung erfolgt unter Berücksichtigung der wöchentlichen Meldung von EU-Schnellwarnungen. Ist Hessen von EU-Schnellwarnungen betroffen, wird durch Erlass des zuständigen Fachministeriums an die entsprechenden nachgeordneten Behörden RP, ÄVV, LHL einschließlich Grenzkontrollstelle (TGSH) gewährleistet, dass in diesen Ausnahmefällen für einen jeweils festgelegten Zeitraum die Kontrolldichte und Kontrollhäufigkeit für das auffällige Erzeugnis stark erhöht wird. Frage 3. Welche Produkte wurden nach welchen Stoffen untersucht? Im genannten Zeitraum wurden am LHL 777 Erzeugnisse aus den Warengruppen Fisch und Fischzuschnitte, Fischerzeugnisse sowie Krusten-, Scha len- und Weichtiere mikrobiologisch untersucht. Untersuchungen auf Schwermetalle (137 Proben), Kontaminanten (102 Proben), pharmakologisch wirksamen Substanzen wie Chloramphenicol, Triphenylmethanfarbstoffen (Malachitgrün), Sulfonamiden und Nitrofuran-Metaboliten (59 Proben) sowie weitere Untersuchungen (z.B. CO-Begasung, Histamin, Nematoden u.a.) wurden ebenfalls durchgeführt. Die Verteilung auf Erzeugnisse aus Asien stellt sich wie folgt dar: Mikrobiologie (120 Proben), Schwermetalle (20 Probe n, u.a. Thunfisch, Schwertfisch), pharmakologisch wirksame Substanzen (29 Pr oben: Shrimps, Garnelenfleisch, Krabben, Pangasius, Thunfisch) und andere. Frage 4. Welche Ergebnisse wurden festgestellt? Wurden belastete Lebensmittel gefunden? Alle im genannten Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2006 am LHL untersuchten Fisch- und Fischereierzeugnisse aus Asien waren lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden. Frage 5. Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung das toxische und gesundheitsschädliche Potenzial der beanstandeten Produkte? Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 4. Es lagen im genannten Zeitraum keine Beanstandungen vor. Eine Beurteilung von zu beanstandenden Produkten erfolgt nach gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, z.B. Höc hstmengen-Verordnungen. Das toxische bzw. gesundheitsschädliche Potenzial von Schadstoffen bzw. Rückständen in Lebensmitteln wird, soweit erforderlich, durch das zuständige Bundesamt für Risikobewertung (BfR) beurteilt. Frage 6. Was hat die Landesregierung getan, um die Verbraucher vor dem Verzehr der Produkte zu warnen? Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 4. Es lagen im genannten Zeitraum keine Beanstandungen vor. Frage 7. Welche Produkte, welche Hersteller, welche Importeure und welche Händler waren von den Beanstandungen betroffen? Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 4. Es lagen im genannten Zeitraum keine Beanstandungen vor. Frage 8. Teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass es unverzichtbar ist, die Verbraucher über die Importeure, Hersteller und Händler von belasteten Waren zu unterrichteten, damit diese durch entsprechendes Kaufverhalten ihre Gesundheit vorsorgend schützen können? Ja, sofern dies erforderlich ist und andere wirksame Maßnahmen, insbesondere eine Information der Öffentlichkeit durch den Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer oder den Wirtschaftsbeteiligten, nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden oder die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erreichen (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB § 40, Abs. 2) Wiesbaden, 7. August 2006 In Vertretung: Karl-Winfried Seif