Incoterms® 2010

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Incoterms® 2010
Incoterms® sind weltweit anerkannte, standardisierte Regeln über die Verteilung von
Pflichten, Kosten und Risiko im internationalen Warenverkehr.
Die Gestaltung internationaler Verträge ist immer eine Herausforderung. Es gilt zahlreiche
Barrieren wie unterschiedliche Sprachen, lokale Handelsbräuche und rechtliche Erfordernisse
zu überwinden. Incoterms® vereinfachen diesen Prozess, denn sie umfassen international
anerkannte Definitionen und regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer betreffend
Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Risikoübergang, Versicherung
und Zollabwicklung. Incoterms® können aber auch für Binnenmarkt- und Inlandsgeschäfte
verwendet
werden,
die
Regelungen
für
Zollformalitäten,
Importabgaben,
Durchfuhrgenehmigungen usw. kommen in solchen Fällen natürlich nicht zur Anwendung.
Die Internationale Handelskammer hat bereits im Jahre 1936 die ersten Regeln zur Auslegung
von handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben, in der Folge wurden diese in den Jahren
1953, 1967, 1980, 1990 und 2000 revidiert. Die Revision 2010 wurde nach einem
zweijährigen intensiven Austausch von Spezialisten aus aller Welt im Herbst 2010
veröffentlicht und trat am 1.1.2011 in Kraft. Die ICC empfiehlt immer Bezug auf die gültige
Fassung der Incoterms® zu nehmen und eine präzise Vereinbarung zu treffen: CPT (O'Hare
International Airport, Air Carrier Cargo Center) Incoterms® 2010.
Incoterms® 2010 bringen zahlreiche Neuerungen, die die Anwendbarkeit vereinfachen und
die Verständlichkeit erhöhen. Die wahrscheinlich markanteste Änderung der Revision 2010
ist die Reduktion von 13 auf 11 Regeln, wobei gleichzeitig zwei neue hinzugekommen sind.
DAP (delivery at place) und DAT (delivery at terminal) sind vielseitig einsetzbar und werden
Anforderungen des modernen Containertransport ebenso gerecht wie dem Luft- und
Straßentransport.
Die zweite durchgreifende Änderung ist die Neuregelung des Gefahrenüberganges bei
maritimen Transporten, der an die modernen technischen Voraussetzungen in den Häfen
angepasst worden ist.
Neu sind aber auch die praktischen Guidance Notes, die wertvolle Tipps für die Wahl der
passenden Incoterms® Regel geben. Auch die veränderte Struktur sorgt für mehr Klarheit bei
der richtigen Verwendung und hilft Fehler zu vermeiden. Die Incoterms® Regeln werden
künftig in zwei Gruppen geteilt:
• die erste Gruppe umfasst jene Regeln, die man bei jeder Transportart oder einem
kombinierten Transport verwenden kann
o EXW - Ex Works (benannter Ort)
o FCA - Free Carrier (benannter Ort)
o CPT - Carriage Paid To (benannter Bestimmungsort)
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CIP - Carriage and Insurance Paid To)(benannter Bestimmungsort)
DAT- Delivered at terminal (benannter Bestimmungsort)
DAP - Delivered at Place (benannter Bestimmungsort)
DDP - Delivered Duty Paid (benannter Bestimmungsort)
• die zweite Gruppe findet ausschließlich bei See- oder Binnenschifffahrtstransporten
Anwendung.
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FAS - Free Alongside Ship (benannter Verschiffungshafen)
FOB - Free On Board (benannter Verschiffungshafen)
CFR - Cost and Freight (benannter Bestimmungshafen)
CIF - Cost, Insurance, Freight (benannter Bestimmungshafen)
Ein Erfolgsgeheimnis der Incoterms® ist die universelle weltweite Anwendbarkeit ohne
Präferenz einer bestimmten Branche oder einer bestimmten Rechtsordnung. In manchen
Fällen müssen sie jedoch modifiziert werden um bestimmte Vertragsbedingungen abzubilden.
Der Anwender muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass unter Umständen wesentliche
Punkte betroffen sind und dadurch die Vertragsbasis ungültig werden kann.
Bei Fragen zu Incoterms® wenden Sie sich bitte direkt an:
ICC Austria
Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 57
1040 Wien
T +43 1 50105 3716
F +43 1 50105 3703
E: [email protected]
W: www.icc-austria.org
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