Incoterms® 2010 Incoterms® sind weltweit anerkannte, standardisierte Regeln über die Verteilung von Pflichten, Kosten und Risiko im internationalen Warenverkehr. Die Gestaltung internationaler Verträge ist immer eine Herausforderung. Es gilt zahlreiche Barrieren wie unterschiedliche Sprachen, lokale Handelsbräuche und rechtliche Erfordernisse zu überwinden. Incoterms® vereinfachen diesen Prozess, denn sie umfassen international anerkannte Definitionen und regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer betreffend Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Risikoübergang, Versicherung und Zollabwicklung. Incoterms® können aber auch für Binnenmarkt- und Inlandsgeschäfte verwendet werden, die Regelungen für Zollformalitäten, Importabgaben, Durchfuhrgenehmigungen usw. kommen in solchen Fällen natürlich nicht zur Anwendung. Die Internationale Handelskammer hat bereits im Jahre 1936 die ersten Regeln zur Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben, in der Folge wurden diese in den Jahren 1953, 1967, 1980, 1990 und 2000 revidiert. Die Revision 2010 wurde nach einem zweijährigen intensiven Austausch von Spezialisten aus aller Welt im Herbst 2010 veröffentlicht und trat am 1.1.2011 in Kraft. Die ICC empfiehlt immer Bezug auf die gültige Fassung der Incoterms® zu nehmen und eine präzise Vereinbarung zu treffen: CPT (O'Hare International Airport, Air Carrier Cargo Center) Incoterms® 2010. Incoterms® 2010 bringen zahlreiche Neuerungen, die die Anwendbarkeit vereinfachen und die Verständlichkeit erhöhen. Die wahrscheinlich markanteste Änderung der Revision 2010 ist die Reduktion von 13 auf 11 Regeln, wobei gleichzeitig zwei neue hinzugekommen sind. DAP (delivery at place) und DAT (delivery at terminal) sind vielseitig einsetzbar und werden Anforderungen des modernen Containertransport ebenso gerecht wie dem Luft- und Straßentransport. Die zweite durchgreifende Änderung ist die Neuregelung des Gefahrenüberganges bei maritimen Transporten, der an die modernen technischen Voraussetzungen in den Häfen angepasst worden ist. Neu sind aber auch die praktischen Guidance Notes, die wertvolle Tipps für die Wahl der passenden Incoterms® Regel geben. Auch die veränderte Struktur sorgt für mehr Klarheit bei der richtigen Verwendung und hilft Fehler zu vermeiden. Die Incoterms® Regeln werden künftig in zwei Gruppen geteilt: • die erste Gruppe umfasst jene Regeln, die man bei jeder Transportart oder einem kombinierten Transport verwenden kann o EXW - Ex Works (benannter Ort) o FCA - Free Carrier (benannter Ort) o CPT - Carriage Paid To (benannter Bestimmungsort) o o o o CIP - Carriage and Insurance Paid To)(benannter Bestimmungsort) DAT- Delivered at terminal (benannter Bestimmungsort) DAP - Delivered at Place (benannter Bestimmungsort) DDP - Delivered Duty Paid (benannter Bestimmungsort) • die zweite Gruppe findet ausschließlich bei See- oder Binnenschifffahrtstransporten Anwendung. o o o o FAS - Free Alongside Ship (benannter Verschiffungshafen) FOB - Free On Board (benannter Verschiffungshafen) CFR - Cost and Freight (benannter Bestimmungshafen) CIF - Cost, Insurance, Freight (benannter Bestimmungshafen) Ein Erfolgsgeheimnis der Incoterms® ist die universelle weltweite Anwendbarkeit ohne Präferenz einer bestimmten Branche oder einer bestimmten Rechtsordnung. In manchen Fällen müssen sie jedoch modifiziert werden um bestimmte Vertragsbedingungen abzubilden. Der Anwender muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass unter Umständen wesentliche Punkte betroffen sind und dadurch die Vertragsbasis ungültig werden kann. Bei Fragen zu Incoterms® wenden Sie sich bitte direkt an: ICC Austria Internationale Handelskammer Wiedner Hauptstraße 57 1040 Wien T +43 1 50105 3716 F +43 1 50105 3703 E: [email protected] W: www.icc-austria.org