Weitental Sound, (folgend Band genannt) Vertreten durch

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Weitental Sound, (folgend Band genannt)
Vertreten durch (Ansprechpartner/Zeichnungsberechtigter)
Name: Martin Stegmaier
Anschrift: Postfeldstraße 7, 3650 Pöggstall
Tel.: 0660 125 29 90
verpflichtet sich,
die Veranstaltung des Vereins/Firma/Person (folgend Veranstalter genannt)
Vertreten durch (Ansprechpartner/Zeichnungsberechtigter)
Name: ………………………………………………
Anschrift: ……………………………………………
Tel.: ………………………………………………….
musikalisch zu umrahmen.
Veranstaltungstermin:
…………………………..
Veranstaltungsort:
…………………………..
Spielbeginn:
……… Uhr
Spieldauer:
……… Stunden
Preis pro Stunde:
100 €
€ pro „Verlängerungsstunde“:
100 €
Die auf den Folgeseiten angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bühnenanweisung
sind fester Bestandteil dieses Vertrages.
Der Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift, alle Vertragspunkte gelesen zu haben und die
Vertragsbasis erfüllen zu können
Der Veranstalter
Die Band
…………………………
…………………………
Weitental Sound Engagementvertrag
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1. Bühne & Stromanschlüsse
Der Veranstalter ist verpflichtet, nachfolgendes zum vertraglich fixierten Zeitpunkt des Aufbaubeginnes
(Aufbau der Ton- und Lichtanlage samt anschließendem Soundcheck dauern ca. 2 Stunden)
bereitzustellen:
Der Veranstalter verpflichtet sich der Band eine waagerechte Bühne von 3 x 2 Meter mit einer Höhe
von 2,50 Metern, oder mindestens 2,50 x 1,50 Meter mit einer Höhe von 2,50 Meter (im Freien mit
Überdachung) und eine ausreichend abgesicherte Stromversorgung von 380 Volt, 16 Ampere CEE
zur Verfügung zu stellen. Auf der Bühne darf unter keinen Umständen eine Durchgangsmöglichkeit für
Gäste oder Personal bestehen.
Sollte einer dieser Vertragspunkte nicht erfüllt werden, kann Weitental Sound vom Vertrag
zurücktreten.
2. Verpflegung & Unterbringung
Für die gesamte Band und deren Mitarbeiter sind vor bzw. während der Veranstaltung ein
Essen und sämtliche Getränke vom Veranstalter gratis zur Verfügung zu stellen.
Ist der Veranstaltungsort 100 km oder weiter vom Wohnort (3650 Pöggstall) entfernt muss, auf
Wunsch der Band, eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden.
Die Kosten trägt der Veranstalter.
3. Absage & höhere Gewalt
Entfällt der Auftritt wegen Verschulden der Band (durch Krankheit, Unfall bzw. Tod eines
Bandmitgliedes oder engeren Familienmitgliedes) kann von der Band keine Konventionalstrafe
gefordert werden.
Bei frühzeitigem Auftreten des Problems kann die Band versuchen eine andere Musikgruppe zu
finden.
Bei einer Absage seitens des Veranstalters, kann der Veranstalter einen Ersatztermin anbieten, sollte
sich kein freier Termin seitens des Veranstalters oder der Musikgruppe finden erhält die Band einen
Betrag von 50 % der vereinbarten Gage.
4. Spielpausen
Die Spielpausen werden von den Musikern aufgrund des Veranstaltungsablaufes selbst
bestimmt, insgesamt maximal 45 Minuten. Alle Spielpausen seitens des Veranstalters werden in die
Spieldauer der Band miteinberechnet.
5. Haftung & Sicherheit
Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Band und deren
Mitarbeitern, sowie für Schäden an den Musikinstrumenten und der Ton- Lichtanlage, die durch
mangelhafte, oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen entstehen.
Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen der Band, welche von
Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Veranstalter.
6. Steuern & Beitrage
Der Veranstalter muss die örtlich vorgeschriebenen Steuern, amtliche Kosten (Abgaben
für die Gemeinde, Polizei usw.) sowie AKM zahlen. Aufführbewilligungen der AKM sowie
Patente und andere Bewilligungen, die zum Auftreten der Musiker erforderlich sind, hat
der Veranstalter zu besorgen.
7. Zahlungskonditionen
Die Abrechnung mit der Band ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung mit
einem Berechtigten zu erfolgen.
Die Gage ist in Euro bar auszubezahlen. Bei Missachtung dieses Vertragspunkts wird Weitental
Sound rechtliche Schritte einleiten.
Weitental Sound Engagementvertrag
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