Weitental Sound, (folgend Band genannt) Vertreten durch (Ansprechpartner/Zeichnungsberechtigter) Name: Martin Stegmaier Anschrift: Postfeldstraße 7, 3650 Pöggstall Tel.: 0660 125 29 90 verpflichtet sich, die Veranstaltung des Vereins/Firma/Person (folgend Veranstalter genannt) Vertreten durch (Ansprechpartner/Zeichnungsberechtigter) Name: ……………………………………………… Anschrift: …………………………………………… Tel.: …………………………………………………. musikalisch zu umrahmen. Veranstaltungstermin: ………………………….. Veranstaltungsort: ………………………….. Spielbeginn: ……… Uhr Spieldauer: ……… Stunden Preis pro Stunde: 100 € € pro „Verlängerungsstunde“: 100 € Die auf den Folgeseiten angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bühnenanweisung sind fester Bestandteil dieses Vertrages. Der Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift, alle Vertragspunkte gelesen zu haben und die Vertragsbasis erfüllen zu können Der Veranstalter Die Band ………………………… ………………………… Weitental Sound Engagementvertrag Seite 1 von 2 1. Bühne & Stromanschlüsse Der Veranstalter ist verpflichtet, nachfolgendes zum vertraglich fixierten Zeitpunkt des Aufbaubeginnes (Aufbau der Ton- und Lichtanlage samt anschließendem Soundcheck dauern ca. 2 Stunden) bereitzustellen: Der Veranstalter verpflichtet sich der Band eine waagerechte Bühne von 3 x 2 Meter mit einer Höhe von 2,50 Metern, oder mindestens 2,50 x 1,50 Meter mit einer Höhe von 2,50 Meter (im Freien mit Überdachung) und eine ausreichend abgesicherte Stromversorgung von 380 Volt, 16 Ampere CEE zur Verfügung zu stellen. Auf der Bühne darf unter keinen Umständen eine Durchgangsmöglichkeit für Gäste oder Personal bestehen. Sollte einer dieser Vertragspunkte nicht erfüllt werden, kann Weitental Sound vom Vertrag zurücktreten. 2. Verpflegung & Unterbringung Für die gesamte Band und deren Mitarbeiter sind vor bzw. während der Veranstaltung ein Essen und sämtliche Getränke vom Veranstalter gratis zur Verfügung zu stellen. Ist der Veranstaltungsort 100 km oder weiter vom Wohnort (3650 Pöggstall) entfernt muss, auf Wunsch der Band, eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden. Die Kosten trägt der Veranstalter. 3. Absage & höhere Gewalt Entfällt der Auftritt wegen Verschulden der Band (durch Krankheit, Unfall bzw. Tod eines Bandmitgliedes oder engeren Familienmitgliedes) kann von der Band keine Konventionalstrafe gefordert werden. Bei frühzeitigem Auftreten des Problems kann die Band versuchen eine andere Musikgruppe zu finden. Bei einer Absage seitens des Veranstalters, kann der Veranstalter einen Ersatztermin anbieten, sollte sich kein freier Termin seitens des Veranstalters oder der Musikgruppe finden erhält die Band einen Betrag von 50 % der vereinbarten Gage. 4. Spielpausen Die Spielpausen werden von den Musikern aufgrund des Veranstaltungsablaufes selbst bestimmt, insgesamt maximal 45 Minuten. Alle Spielpausen seitens des Veranstalters werden in die Spieldauer der Band miteinberechnet. 5. Haftung & Sicherheit Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Band und deren Mitarbeitern, sowie für Schäden an den Musikinstrumenten und der Ton- Lichtanlage, die durch mangelhafte, oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen entstehen. Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen der Band, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Veranstalter. 6. Steuern & Beitrage Der Veranstalter muss die örtlich vorgeschriebenen Steuern, amtliche Kosten (Abgaben für die Gemeinde, Polizei usw.) sowie AKM zahlen. Aufführbewilligungen der AKM sowie Patente und andere Bewilligungen, die zum Auftreten der Musiker erforderlich sind, hat der Veranstalter zu besorgen. 7. Zahlungskonditionen Die Abrechnung mit der Band ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung mit einem Berechtigten zu erfolgen. Die Gage ist in Euro bar auszubezahlen. Bei Missachtung dieses Vertragspunkts wird Weitental Sound rechtliche Schritte einleiten. Weitental Sound Engagementvertrag Seite 2 von 2