OFFENLEGUNGSBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2014 NACH ARTIKEL 435 – 455 CRR DER VEREINIGTE VOLKSBANK MÜNSTER EG Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) ................................ 4 Eigenmittel (Art. 437 CRR) ...................................................................... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ............................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)................................................. 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) ............................................... 12 Marktrisiko (Art. 445 CRR) .................................................................... 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) .................................................... 13 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) .................................................. 13 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) .............................................................................................. 14 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ....... 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ....................................... 17 Anhang ................................................................................................. 19 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 19 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Einleitung Banken sind gemäß der Regelungen der Capital Regulation Requirement (CRR) – Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 – in Verbindung mit § 26a KWG zur Offenlegung von qualitativen und quantitativen Informationen bezüglich des Risikomanagements und bestehender Risikopositionen verpflichtet. Die Offenlegungspflichten ergänzen die Informationen aus dem Geschäftsbericht. Daher sollte der Offenlegungsbericht im Kontext zum Geschäftsbericht gelesen werden. Die CRR löste im Jahre 2014 die „Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV)“ vom 20. Dezember 2006 ab. Zentrales Ziel der Offenlegung ist die Erhöhung der Transparenz über die von Kreditinstituten eingegangenen Risiken und das Management der eingegangenen Risiken, um daraus eine höhere Marktdisziplin zu bewirken. Die Vereinigte Volksbank Münster eG wendet zur Messung der regulatorischen Eigenmittelunterlegung im Bereich der Adressenausfallrisiken den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) an (Art. 111 ff CRR). Im Bereich der operationellen Risiken kommt der sogenannte Basisindikatoransatz zur Anwendung. Die Unterlegung des CVA-Risikos (potenzielles Adressenausfallrisiko aus OTC-Derivaten auf Grund von Marktwertänderungen) erfolgt auf Basis der Standardmethode gemäß Art. 384 CRR. Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 3/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallrisiko und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie weitere wesentliche Risiken (operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Beteiligungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 6 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati- Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 4/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 7 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risiken sachgerecht darzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 8 Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 60 Mio. €, die Auslastung lag bei 63%. 9 Unsere Vorstandsmitglieder nehmen insgesamt 1 Leitungsmandat und 1 der Aufsichtsmandate wahr; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 2 und der Aufsichtsmandate 2. 10 Ein aus dem Aufsichtsrat gebildeter separater Kredit- und Risikoausschuss befasst sich regelmäßig mit den Risiken der Bank und nimmt damit seine Überwachungsfunktion diesbezüglich war. Im vergangenen Jahr fanden 2 Sitzungen des Kredit- und Risikoausschusses der Vereinigte Volksbank Münster eG statt. Vor der rechtlichen Fusion der Volksbank Münster eG mit der Vereinigte Volksbank eG, Telgte, bestanden keine separaten Risikoausschüsse. Die Aufsichtsratsmitglieder trugen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Hierzu fanden jeweils 2 Sitzungen statt. 11 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es 2 Ad-hoc Berichterstattungen. 12 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 5/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437 CRR) 13 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unserem CRR-konformen Geschäftsguthaben sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 150,00 €, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 15,00 €. Die Haftsumme je Geschäftsanteil beträgt 150,00 €. Die Anzahl der Geschäftsanteile ist auf fünf Anteile begrenzt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen bezüglich der Haftsummenzuschläge in Anspruch. 14 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt. 15 Die Überleitung von unserem bilanziellen Eigenkapital gemäß unserem Jahresabschluss per 31.12.2014 auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Bank stellt sich wie folgt dar: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 179.327 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 13.526 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 45.998 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel -9.583 -507 0 -74 228.687 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 6/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 16 Folgende Eigenmittelanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken und CVA-Risiken) ergeben, haben wir mit unseren aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln vollumfänglich erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen TEUR 86.569 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung 0 19 23 0 0 932 28.204 33.354 12.051 3.035 0 315 0 1.417 5.104 2.115 0 0 Marktrisiken (Risikopositionsbetrag für Fremdwährungsrisiken nach Standardansatz) 0 Operationelle Risiken (Basisindikatoransatz) 9.037 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderungen insgesamt 4 95.610 17 Im Rahmen unserer Kapitalplanung beurteilen wir die Angemessenheit der Kapitalbestandteile zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 7/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen / Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Notleidende Kredite entsprechen in dieser Definition dem „Schuldnerausfall“ gemäß Artikel 178 Abs. 1 CRR. Eine für Zwecke der Rechnungslegung und Risikosteuerung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Aufschlüsselung der Kreditrisiken gemäß der KSA-Risikopositionsklassen nach Absetzung von Einzelwertberichtigungen aber vor Kreditrisikominderungen: Risikopositionsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Gesamtwert (TEUR) Durchschnittsbetrag (TEUR) 14.756 55.735 5.150 15.243 0 345.710 453.141 922.429 465.029 36.663 0 11.808 47.912 6.226 15.213 0 366.217 531.352 803.501 466.556 40.491 0 34.345 0 36.687 15.618 19.112 63.806 43.613 0 0 2.474.732 15.756 58.552 29.979 0 0 2.445.866 Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 8/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten sowie Regionen, Branchen und Restlaufzeiten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 2.106.854 322.352 1.913 Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU 2.102.400 1.301 3.153 272.488 24.447 25.417 1.787 126 Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) Firmenkunden (einschließlich Selbständige) untergliedert nach Wirtschaftszweigen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht Energie- und Wasserversorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 911.411 1.139.487 0 322.352 39 1.874 181.379 0 0 14.396 0 0 verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Groß- und Einzelhandel, Reparaturen Verkehr und Nachrichten Kreditinstitute Öffentliche Verwaltung Grundstücks- und Wohnungswesen Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 81.918 62.639 160.757 13.329 180.284 4.724 212.665 54.135 123.779 13.365 0 0 0 233.066 53.676 0 0 1.034 0 0 83 0 1.665 0 0 0 0 Sonstige 49.482 21.211 126 Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 723.122 263.447 1.120.384 88.306 154.424 79.622 258 733 923 21 Regionen (Staaten) mit einem Anteil von über 2,5% der Kredite, Wertpapiere und derivativen Instrumente bezogen auf den Sitz der Kreditnehmer, Wertpapieremittenten und Kontrahenten von derivativen Instrumenten bestanden nicht. Daher wurden die Länder der EU bzw. die Länder der Nicht-EU nicht weiter untergliedert. Wirtschaftszweige mit einem Positionswert kleiner 10.000 TEUR bezogen auf alle Forderungsarten (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente) wurden in der Position „Sonstige“ ausgewiesen. Gegenüber der Tabelle mit der Aufgliederung der „Risikopositionen Kreditrisiken“ sind in der vorstehenden Tabelle die Sonstigen Positionen hier nicht enthalten. Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 9/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 23 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Gesamtinanspruch nahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Privatkunden 12.694 5.482 0 2.000 0 0 Firmenkunden Wesentliche Wirtschaftszweige Bestand PWB Nettozufüh Eingänge rg./ auf Bestand DirektAuflösung abgeRückabschreivon schriebene stellungen bungen EWB/RückForderunstellungen gen 26.017 11.054 0 1.082 285 381 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht 73 22 0 -22 0 0 Energie- und Wasserversorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 44 44 0 0 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 10.887 4.880 0 -168 0 0 Baugewerbe 2.461 741 0 -485 0 0 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 4.300 1.953 0 -66 0 0 Verkehr und Nachrichten 426 106 0 -57 0 0 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Verwaltung 0 0 0 0 0 0 Grundstücks- und Wohnungswesen 0 0 0 0 0 0 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 1.635 518 0 -55 0 0 Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 5.683 2.536 0 85 0 0 508 254 0 -314 285 381 38.711 16.536 285 381 Sonstige Summe 1.161 0 - 3.082 Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 10/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 24 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Deutschland Bestand PWB Bestand Rückstellungen 37.945 16.025 0 EU 45 29 0 Nicht-EU 721 482 0 38.711 16.536 Summe 1.161 0 25 Entwicklung der Risikovorsorge: Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 3.200 1.833 3.082 16.536 0 0 0 0 0 0 8 1.161 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung 18.487 13.454 0 0 1.153 1.153 EWB Rückstellungen PWB 26 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance - Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen (Industrie-) Unternehmen, Finanzinstitute – Covered Bonds und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions – Covered Bonds, Sovereigns & Surpranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jedes Risikogewicht wie folgt: Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 11/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) nach Kreditrisikominderung 0 411.785 445.942 2 0 0 4 0 0 10 29.312 29.312 20 43.574 63.977 35 378.358 379.625 50 101.088 100.685 70 0 5.830 75 922.428 894.174 100 543.809 515.168 150 25.266 20.907 250 0 0 370 0 0 1250 0 0 Sonstiges 19.112 19.112 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 27 Derivative Geschäfte mit unseren Kunden werden auf Basis bestehender kundenbezogener Limite abgeschlossen. 28 Die Eindeckungsgeschäfte zu den Kundengeschäften oder die Geschäfte für das eigene Bankbuch werden ausschließlich mit unserer Zentralbank getätigt. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. 29 Zur Ermittlung der derivativen Adressenausfallrisikopositionen greifen wir ausschließlich auf die Marktbewertungsmethode zurück. 30 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i. H. v. insgesamt saldiert -8.528 TEUR (einschließlich eines jeweiligen add on auf Basis von Restlaufzeiten) verbunden. Das bedeutet, dass über sämtliche Derivatepositionen saldiert kein positiver Netto-Zeitwert besteht. Aufgrund Art. 113 (7) CRR unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 CRR vorgesehenen Angaben. 31 Innerhalb unserer derivativen Adressenausfallrisikopositionen weisen wir Bestände mit folgenden positiven Brutto-Zeitwerten (einschließlich add on) aus: Positive Brutto-Zeitwerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) Zinsbezogene Kontrakte Währungsbezogene Kontrakte 1.913 TEUR 1.562 TEUR 351 TEUR Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 0 TEUR Kreditderivate 0 TEUR Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 12/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Warenbezogene Kontrakte 0 TEUR Sonstige Kontrakte 0 TEUR Aufrechnungsmöglichkeiten 0 TEUR Anrechenbare Sicherheiten 0 TEUR Positive Zeitwerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) 1.913 TEUR Marktrisiko (Art. 445 CRR) 32 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 33 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Die offenen Fremdwährungspositionen unterschreiten die Bagatellgrenze gemäß Art. 351 CRR. Handelspositionen führt die Bank nicht. Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 34 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) 35 Wir halten ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen FinanzVerbund sowie dem Genossenschaftssektor zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte gemäß den Risikopositionsbeträgen für die Eigenmittelanforderungen gezeigt. Neben den Verbundbeteiligungen enthält die Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ auch unsere Anteile an einer Wandelanleihe der WGZ Bank, die in der Bilanz der Bank unter den befristeten Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen wurde. Die Bilanzposition „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ enthält keine unmittelbaren Aktienpositionen, die ansonsten auch in der Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ zu zeigen wären. Die Verbundbeteiligungen zeigen folgende Struktur: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 6.620 7.016 Andere Beteiligungspositionen 57.186 57.186 Börsengehandelte Positionen 36 Börsenwert TEUR 0 0 Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 13/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) 37 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Teilen des Fristentransformationsrisikos wurden in der Vergangenheit. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 38 Für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Belastungen jedoch nur bei steigenden Zinssätzen gegeben. Summe Zinsänderungsrisiko Rückgang des Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR Zinsbuchbarwerts TEUR 34.269 9.837 Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 14/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 39 Bei der periodischen Zinsänderungsrisikomessung legen wir folgende wesentlichen Parameter zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen sich unterjährig abweichende Erkenntnisse, werden vereinzelt entsprechende Anpassungen vorgenommen. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen am Geld- und Kapitalmarkt auf das Zinsergebnis der Bank verwenden wir unter anderen folgende Zinsszenarien: die eigene Zinsprognose als Basis für die Planung von der eigenen Zinsprognose abweichende Plus- und Minus-Szenarien sowie ein Plus99- und ein Minus99-Szenario (99%iges Konfidenzniveau). Die negativste Zinsergebnisabweichung zur Planung auf Basis der eingesetzten Zinsszenarien wird im Limitsystem für die Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Nach der Risikomessung zum 31.12.2014 ergeben sich für das Geschäftsjahr 2015 beim Zinsergebnis unter Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses bei den Wertpapieren im Depot-A folgende Abweichungen zur Planung: Prognose-Plus und -Minus Plus99 und Minus99 - 2.538 TEUR / +638 TEUR - 12.496 TEUR / +762 TEUR 40 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus auf der beschriebenen Basis monatlich gemessen und berichtet. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 41 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns in der Weise verwendet, dass im Rahmen der Kreditgewährung Sicherheiten hereingenommen werden. 42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten, aufsichtsrechtlich berücksichtigungsfähigen Sicherheiten aber auch der nicht aufsichtsrechtlich berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. 44 Für die Bewertung der verwendeten Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen Finanzverbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 15/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 45 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für Zwecke der Eigenmittelunterlegung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen Bürgschaften und Garantien b) Finanzielle Sicherheiten an uns Verpfändete Guthaben in unserem Haus an uns abgetretene Guthaben bei anderen Kreditinstituten und Bausparkassen an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Neben den Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten nehmen wir auch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien und landwirtschaftliche Nutzflächen als Sicherheiten herein. Die so besicherten Kreditrisiken werden der Risikopositionsklasse „Durch Immobilien besicherte Risikopositionen“ zugeordnet. 46 Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute, 47 Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 48 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. 49 Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 50 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (ohne Grundpfandrechte): Forderungsklassen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen / Lebensfinanzielle Sicherheiten versicherungen 17.621 7.911 22.897 5.357 3.088 737 1.340 6.128 Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 16/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 51 Ein Vermögenswert gilt dann als belastet, wenn er für die Bank nicht frei verfügbar ist. Für uns trifft das derzeit ausschließlich auf Kundenkredite zu, die im Rahmen des Förderkreditgeschäftes von Förderinstituten wie der KfW herausgereicht werden, wobei diese Förderinstitute auch die Refinanzierung für uns bereitstellen (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Die Kundenkredite werden an die jeweiligen Förderinstitute gemäß den für dieses Geschäft üblichen Bedingungen abgetreten und gelten insofern als belastet. Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Vermögenswerte Instituts des berichtenden Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 227.769 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.823.761 Aktieninstrumente 0 0 0 0 Schuldtitel 0 0 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 52 Erhaltene Sicherheiten im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 bestehen für uns nicht. 53 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Buchwert ausgewählter Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 227.601 227.769 Verbindlichkeiten Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 17/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 18/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) Emittent Vereinigte Volksbank Münster eG einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung k.A. für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 25.784 Nennwert des Instruments 25.784 Ausgabepreis 100% Tilgungspreis 100% Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein vollständig diskretionär Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar Herabschreibungsmerkmale ja Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 19/20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 25.784 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 2 Einbehaltene Gewinne 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 25.784 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 110.453 26 (1) (c) 33.000 26 (1) (f) 169.237 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 169.163 74 36 (1) (b), 37, 472 (4) 74 0 169.163 45.998 486 (4) 13.526 59.524 62 (c) und (d) Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 59.524 58 Ergänzungskapital (T2) 228.687 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 1.195.108 60 Risikogewichtete Positionsbeträge / Gesamtforderungsbetrag Eigenkapitalquoten und -puffer 14,15 92 (2) (a), 465 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,15 92 (2) (b), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,14 92 (2) (c) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 9,65 CRD 128 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Eigenkapitalquoten und -puffer 843 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 13.526 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 1.082.095 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 484 (5), 486 (4) und (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 45.998 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 12.558 * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.) Vereinigte Volksbank Münster eG Offenlegungsbericht 2014 Seite 20/20