Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR

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OFFENLEGUNGSBERICHT ZUM
31. DEZEMBER 2014
NACH ARTIKEL 435 – 455 CRR
DER
VEREINIGTE VOLKSBANK MÜNSTER EG
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) ................................ 4
Eigenmittel (Art. 437 CRR) ...................................................................... 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ............................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)................................................. 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) ............................................... 12
Marktrisiko (Art. 445 CRR) .................................................................... 13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) .................................................... 13
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) .................................................. 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448 CRR) .............................................................................................. 14
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ....... 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ....................................... 17
Anhang ................................................................................................. 19
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 19
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 20
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Einleitung
Banken sind gemäß der Regelungen der Capital Regulation Requirement (CRR) – Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 – in
Verbindung mit § 26a KWG zur Offenlegung von qualitativen und quantitativen Informationen
bezüglich des Risikomanagements und bestehender Risikopositionen verpflichtet. Die Offenlegungspflichten ergänzen die Informationen aus dem Geschäftsbericht. Daher sollte der
Offenlegungsbericht im Kontext zum Geschäftsbericht gelesen werden.
Die CRR löste im Jahre 2014 die „Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung –
SolvV)“ vom 20. Dezember 2006 ab.
Zentrales Ziel der Offenlegung ist die Erhöhung der Transparenz über die von Kreditinstituten eingegangenen Risiken und das Management der eingegangenen Risiken, um daraus
eine höhere Marktdisziplin zu bewirken.
Die Vereinigte Volksbank Münster eG wendet zur Messung der regulatorischen Eigenmittelunterlegung im Bereich der Adressenausfallrisiken den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) an
(Art. 111 ff CRR). Im Bereich der operationellen Risiken kommt der sogenannte Basisindikatoransatz zur Anwendung. Die Unterlegung des CVA-Risikos (potenzielles Adressenausfallrisiko aus OTC-Derivaten auf Grund von Marktwertänderungen) erfolgt auf Basis der Standardmethode gemäß Art. 384 CRR.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
 Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
 Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
 Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
 Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
 Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
 Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit
unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn
die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus
der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallrisiko und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie weitere
wesentliche Risiken (operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Beteiligungsrisiko). Interne
Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Andere
Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
6
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati-
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onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
7
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risiken sachgerecht darzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren
messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme
entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
8
Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 60 Mio. €, die Auslastung lag bei
63%.
9
Unsere Vorstandsmitglieder nehmen insgesamt 1 Leitungsmandat und 1 der Aufsichtsmandate wahr; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate
2 und der Aufsichtsmandate 2.
10 Ein aus dem Aufsichtsrat gebildeter separater Kredit- und Risikoausschuss befasst sich
regelmäßig mit den Risiken der Bank und nimmt damit seine Überwachungsfunktion
diesbezüglich war. Im vergangenen Jahr fanden 2 Sitzungen des Kredit- und Risikoausschusses der Vereinigte Volksbank Münster eG statt. Vor der rechtlichen Fusion der
Volksbank Münster eG mit der Vereinigte Volksbank eG, Telgte, bestanden keine separaten Risikoausschüsse. Die Aufsichtsratsmitglieder trugen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Hierzu fanden
jeweils 2 Sitzungen statt.
11 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem
u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit
sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab
es 2 Ad-hoc Berichterstattungen.
12 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437 CRR)
13 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unserem CRR-konformen Geschäftsguthaben sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 150,00 €, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 15,00 €. Die Haftsumme je Geschäftsanteil beträgt 150,00 €. Die Anzahl der
Geschäftsanteile ist auf fünf Anteile begrenzt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen bezüglich der Haftsummenzuschläge in Anspruch.
14 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt.
15 Die Überleitung von unserem bilanziellen Eigenkapital gemäß unserem Jahresabschluss
per 31.12.2014 auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Bank stellt sich wie folgt dar:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
179.327
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
13.526
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
45.998
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-9.583
-507
0
-74
228.687
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
16 Folgende Eigenmittelanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken und CVA-Risiken) ergeben, haben wir mit unseren aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln vollumfänglich erfüllt:
Risikopositionen
Kreditrisiken (Standardansatz)
Eigenmittelanforderungen
TEUR
86.569
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Sonstige öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
0
19
23
0
0
932
28.204
33.354
12.051
3.035
0
315
0
1.417
5.104
2.115
0
0
Marktrisiken (Risikopositionsbetrag für Fremdwährungsrisiken nach Standardansatz)
0
Operationelle Risiken (Basisindikatoransatz)
9.037
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Eigenmittelanforderungen insgesamt
4
95.610
17 Im Rahmen unserer Kapitalplanung beurteilen wir die Angemessenheit der Kapitalbestandteile zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen / Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Notleidende Kredite entsprechen in dieser Definition dem „Schuldnerausfall“ gemäß Artikel
178 Abs. 1 CRR. Eine für Zwecke der Rechnungslegung und Risikosteuerung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Aufschlüsselung der Kreditrisiken gemäß der KSA-Risikopositionsklassen nach Absetzung von Einzelwertberichtigungen aber vor Kreditrisikominderungen:
Risikopositionsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Sonstige öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Gesamtwert
(TEUR)
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
14.756
55.735
5.150
15.243
0
345.710
453.141
922.429
465.029
36.663
0
11.808
47.912
6.226
15.213
0
366.217
531.352
803.501
466.556
40.491
0
34.345
0
36.687
15.618
19.112
63.806
43.613
0
0
2.474.732
15.756
58.552
29.979
0
0
2.445.866
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20 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten
sowie Regionen, Branchen und Restlaufzeiten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Gesamtbetrag der Forderungen ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Kredite, Zusagen
u. andere nichtderivative
außerbilanzielle
Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
2.106.854
322.352
1.913
Aufschlüsselung nach wesentlichen
geografischen Gebieten
Deutschland
EU
Nicht-EU
2.102.400
1.301
3.153
272.488
24.447
25.417
1.787
126
Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten
von Gegenparteien
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
Firmenkunden (einschließlich Selbständige)
untergliedert nach Wirtschaftszweigen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Fischzucht
Energie- und Wasserversorgung, Bergbau
und Gewinnung von Steinen und Erden
911.411
1.139.487
0
322.352
39
1.874
181.379
0
0
14.396
0
0
verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
Verkehr und Nachrichten
Kreditinstitute
Öffentliche Verwaltung
Grundstücks- und Wohnungswesen
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Dienstleistungen (einschl. freier Berufe)
81.918
62.639
160.757
13.329
180.284
4.724
212.665
54.135
123.779
13.365
0
0
0
233.066
53.676
0
0
1.034
0
0
83
0
1.665
0
0
0
0
Sonstige
49.482
21.211
126
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
> 5 Jahre
723.122
263.447
1.120.384
88.306
154.424
79.622
258
733
923
21 Regionen (Staaten) mit einem Anteil von über 2,5% der Kredite, Wertpapiere und derivativen Instrumente bezogen auf den Sitz der Kreditnehmer, Wertpapieremittenten und
Kontrahenten von derivativen Instrumenten bestanden nicht. Daher wurden die Länder
der EU bzw. die Länder der Nicht-EU nicht weiter untergliedert.
Wirtschaftszweige mit einem Positionswert kleiner 10.000 TEUR bezogen auf alle Forderungsarten (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente) wurden in der Position
„Sonstige“ ausgewiesen.
Gegenüber der Tabelle mit der Aufgliederung der „Risikopositionen Kreditrisiken“ sind in
der vorstehenden Tabelle die Sonstigen Positionen hier nicht enthalten.
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22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst
dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit
nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
23 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamtinanspruch
nahme aus
notleidenden
Krediten
Bestand
EWB
Privatkunden
12.694
5.482
0
2.000
0
0
Firmenkunden
Wesentliche Wirtschaftszweige
Bestand
PWB
Nettozufüh
Eingänge
rg./
auf
Bestand
DirektAuflösung
abgeRückabschreivon
schriebene
stellungen
bungen
EWB/RückForderunstellungen
gen
26.017
11.054
0
1.082
285
381
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Fischzucht
73
22
0
-22
0
0
Energie- und Wasserversorgung, Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
44
44
0
0
0
0
Verarbeitendes Gewerbe
10.887
4.880
0
-168
0
0
Baugewerbe
2.461
741
0
-485
0
0
Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
4.300
1.953
0
-66
0
0
Verkehr und Nachrichten
426
106
0
-57
0
0
Kreditinstitute
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Verwaltung
0
0
0
0
0
0
Grundstücks- und
Wohnungswesen
0
0
0
0
0
0
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
1.635
518
0
-55
0
0
Dienstleistungen
(einschl. freier Berufe)
5.683
2.536
0
85
0
0
508
254
0
-314
285
381
38.711
16.536
285
381
Sonstige
Summe
1.161
0
-
3.082
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24 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
Wesentliche geografische Gebieten
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Bestand
EWB
Deutschland
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
37.945
16.025
0
EU
45
29
0
Nicht-EU
721
482
0
38.711
16.536
Summe
1.161
0
25 Entwicklung der Risikovorsorge:
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
3.200
1.833
3.082
16.536
0
0
0
0
0
0
8
1.161
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung in der
Periode
Auflösung
18.487
13.454
0
0
1.153
1.153
EWB
Rückstellungen
PWB
26 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard &
Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und
Structured Finance - Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die
Klassenbezeichnungen (Industrie-) Unternehmen, Finanzinstitute – Covered Bonds und
Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden
die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions – Covered Bonds,
Sovereigns & Surpranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken
ergibt sich für jedes Risikogewicht wie folgt:
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Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
nach Kreditrisikominderung
0
411.785
445.942
2
0
0
4
0
0
10
29.312
29.312
20
43.574
63.977
35
378.358
379.625
50
101.088
100.685
70
0
5.830
75
922.428
894.174
100
543.809
515.168
150
25.266
20.907
250
0
0
370
0
0
1250
0
0
Sonstiges
19.112
19.112
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
27 Derivative Geschäfte mit unseren Kunden werden auf Basis bestehender kundenbezogener Limite abgeschlossen.
28 Die Eindeckungsgeschäfte zu den Kundengeschäften oder die Geschäfte für das eigene
Bankbuch werden ausschließlich mit unserer Zentralbank getätigt. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für
den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
29 Zur Ermittlung der derivativen Adressenausfallrisikopositionen greifen wir ausschließlich
auf die Marktbewertungsmethode zurück.
30 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i. H. v. insgesamt saldiert -8.528 TEUR (einschließlich eines jeweiligen add on auf Basis
von Restlaufzeiten) verbunden. Das bedeutet, dass über sämtliche Derivatepositionen
saldiert kein positiver Netto-Zeitwert besteht. Aufgrund Art. 113 (7) CRR unterbleiben die
sonstigen nach Art. 439 CRR vorgesehenen Angaben.
31 Innerhalb unserer derivativen Adressenausfallrisikopositionen weisen wir Bestände mit
folgenden positiven Brutto-Zeitwerten (einschließlich add on) aus:
Positive Brutto-Zeitwerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten)
Zinsbezogene Kontrakte
Währungsbezogene Kontrakte
1.913 TEUR
1.562 TEUR
351 TEUR
Aktien-/Indexbezogene Kontrakte
0 TEUR
Kreditderivate
0 TEUR
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Warenbezogene Kontrakte
0 TEUR
Sonstige Kontrakte
0 TEUR
Aufrechnungsmöglichkeiten
0 TEUR
Anrechenbare Sicherheiten
0 TEUR
Positive Zeitwerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten)
1.913 TEUR
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
32 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
33 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Die offenen Fremdwährungspositionen unterschreiten die Bagatellgrenze gemäß Art. 351 CRR. Handelspositionen führt die
Bank nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
34 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR)
35 Wir halten ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem
genossenschaftlichen FinanzVerbund sowie dem Genossenschaftssektor zugerechnet
werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Von
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.
Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte
gemäß den Risikopositionsbeträgen für die Eigenmittelanforderungen gezeigt. Neben
den Verbundbeteiligungen enthält die Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ auch unsere
Anteile an einer Wandelanleihe der WGZ Bank, die in der Bilanz der Bank unter den befristeten Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen wurde. Die Bilanzposition „Aktien
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ enthält keine unmittelbaren Aktienpositionen, die ansonsten auch in der Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ zu zeigen wären.
Die Verbundbeteiligungen zeigen folgende Struktur:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
6.620
7.016
Andere
Beteiligungspositionen
57.186
57.186
Börsengehandelte
Positionen
36
Börsenwert
TEUR
0
0
Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen.
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Offenlegungsbericht 2014
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)
37 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von
Teilen des Fristentransformationsrisikos wurden in der Vergangenheit. Die gemessenen
Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
38 Für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Belastungen jedoch nur bei steigenden Zinssätzen gegeben.
Summe
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts TEUR
Zinsbuchbarwerts TEUR
34.269
9.837
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
39 Bei der periodischen Zinsänderungsrisikomessung legen wir folgende wesentlichen Parameter zu Grunde:
 Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
 Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen
sich unterjährig abweichende Erkenntnisse, werden vereinzelt entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen am Geld- und Kapitalmarkt auf
das Zinsergebnis der Bank verwenden wir unter anderen folgende Zinsszenarien:



die eigene Zinsprognose als Basis für die Planung
von der eigenen Zinsprognose abweichende Plus- und Minus-Szenarien
sowie ein Plus99- und ein Minus99-Szenario (99%iges Konfidenzniveau).
Die negativste Zinsergebnisabweichung zur Planung auf Basis der eingesetzten Zinsszenarien wird im Limitsystem für die Risikotragfähigkeit berücksichtigt.
Nach der Risikomessung zum 31.12.2014 ergeben sich für das Geschäftsjahr 2015
beim Zinsergebnis unter Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses bei den Wertpapieren im Depot-A folgende Abweichungen zur Planung:
Prognose-Plus und -Minus
Plus99 und Minus99
- 2.538 TEUR / +638 TEUR
- 12.496 TEUR / +762 TEUR
40 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus auf der beschriebenen Basis monatlich
gemessen und berichtet. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453 CRR)
41 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns in der Weise verwendet, dass im Rahmen der Kreditgewährung Sicherheiten hereingenommen werden.
42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
keinen Gebrauch.
43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten, aufsichtsrechtlich berücksichtigungsfähigen Sicherheiten aber auch der nicht aufsichtsrechtlich berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes
Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung
der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
44 Für die Bewertung der verwendeten Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen Finanzverbundes zur
Bewertung von Kreditsicherheiten.
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45 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für Zwecke der Eigenmittelunterlegung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Gewährleistungen

Bürgschaften und Garantien
b) Finanzielle Sicherheiten



an uns Verpfändete Guthaben in unserem Haus
an uns abgetretene Guthaben bei anderen Kreditinstituten und Bausparkassen
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
Neben den Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten nehmen wir auch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien und landwirtschaftliche Nutzflächen als Sicherheiten
herein. Die so besicherten Kreditrisiken werden der Risikopositionsklasse „Durch Immobilien besicherte Risikopositionen“ zugeordnet.
46 Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um


öffentliche Stellen,
inländische Kreditinstitute,
47 Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
48 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
49 Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
50 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (ohne Grundpfandrechte):
Forderungsklassen
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Ausgefallene Risikopositionen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen / Lebensfinanzielle Sicherheiten
versicherungen
17.621
7.911
22.897
5.357
3.088
737
1.340
6.128
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Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
51 Ein Vermögenswert gilt dann als belastet, wenn er für die Bank nicht frei verfügbar ist.
Für uns trifft das derzeit ausschließlich auf Kundenkredite zu, die im Rahmen des Förderkreditgeschäftes von Förderinstituten wie der KfW herausgereicht werden, wobei diese Förderinstitute auch die Refinanzierung für uns bereitstellen (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Die Kundenkredite werden an die jeweiligen Förderinstitute
gemäß den für dieses Geschäft üblichen Bedingungen abgetreten und gelten insofern als
belastet.
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
227.769
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.823.761
Aktieninstrumente
0
0
0
0
Schuldtitel
0
0
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
52 Erhaltene Sicherheiten im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 bestehen
für uns nicht.
53 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Buchwert ausgewählter
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
227.601
227.769
Verbindlichkeiten
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Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
Emittent
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einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung
k.A.
für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Soloebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
25.784
Nennwert des Instruments
25.784
Ausgabepreis
100%
Tilgungspreis
100%
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
nein
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
vollständig diskretionär
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
vollständig diskretionär
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
nein
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
Herabschreibungsmerkmale
ja
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil
dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Genussrechtskapital und Nachrangige
Verbindlichkeiten
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
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II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
(B)
VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
25.784 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
2
Einbehaltene Gewinne
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden)
(negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
25.784 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
110.453 26 (1) (c)
33.000 26 (1) (f)
169.237
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
169.163
74 36 (1) (b), 37, 472 (4)
74
0
169.163
45.998
486 (4)
13.526
59.524
62 (c) und (d)
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
0
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
59.524
58
Ergänzungskapital (T2)
228.687
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
1.195.108
60
Risikogewichtete Positionsbeträge / Gesamtforderungsbetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
14,15 92 (2) (a), 465
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
14,15 92 (2) (b), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
19,14 92 (2) (c)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
9,65 CRD 128
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
Eigenkapitalquoten und -puffer
843 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60,
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von
475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4)
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
13.526 62
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug
auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
1.082.095 62
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022)
484 (5), 486 (4) und (5)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
45.998
484 (5), 486 (4) und (5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
12.558
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
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Offenlegungsbericht 2014
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