Wer hat welche Aufgaben und wer trägt die

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Wer hat welche Aufgaben und wer trägt die
Verantwortung?
Heike Rubehn
Die befreundeten Zahnärztinnen Agathe Groß und Vera Klein
können heute bei wunderbarem
Sommerwetter auf der Terrasse
ihres Lieblingsitalieners den Tag
ausklingen lassen. Ein kleiner
Prosecco steht vor jeder und sie
blättern zufrieden in der Speisekarte.
„Wie war dein Arbeitstag“, fragt
Vera Klein ihre Freundin. Also,
der Tag begann damit, dass meine wichtigste Behandlungsassistenz anrief und mitteilte, dass sie
die ganze Woche krankgeschrieben ist. Ich bekam leichte Panik, da eine große OP und eine
Präparation auf dem Tageszettel
standen.
Meine Praxismanagerin bat uns
alle für eine kurze Besprechung
an die Rezeption. Wir sahen gemeinsam den Tagesplan durch.
Ich wurde gefragt, was mir bei
den Behandlungen heute besonders wichtig ist und worauf
geachtet werden muss. Meine
Aussagen notierte sie neben den
Namen der jeweiligen Patienten.
Sie hatte schon in den Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter
nachgesehen, wer die Vertretung
der kranken Kollegin übernimmt.
Auf dem Verantwortungsplan war
ersichtlich, ob eine große Aufgabe in dieser Woche anliegt, die
dringend erledigt werden muss.
Dabei fiel auf, dass diese Woche
die Materialbestellung durchgeführt werden muss.
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Abb. 1 Verantwortlichkeiten und die Aufgabenverteilung können von vornherein festgelegt werden. (© Thomas Siepmann / PIXELIO)
Da wir auf dem Verantwortungsplan und auch in der Stellenbeschreibung eine Vertretung für die
kranke Mitarbeiterin aufgeführt
haben, kann diese Aufgabe nun
reibungslos übernommen werden.
Die Behandlungen und Abläufe liefen hervorragend. Mir ist heute bewusst geworden, dass mein Team
auch in schwierigen Situationen
wirklich zusammenhält und ich
mich auf alle verlassen kann. Vorhin habe ich alle noch mal in mein
Büro gebeten und mich dafür bedankt, dass der Tag so wunderbar
gelaufen ist – trotz der Mehrarbeit
für jede Einzelne von ihnen.
„Das hört sich gut an“, sagt Vera
Klein. „Auch ich denke, dass ich
mich auch auf mein Team verlassen kann. Nur wenn bei mir
mal eine Mitarbeiterin wegen
Krankheit ausfällt, ist nicht immer so ganz klar, wer sie denn
nun vertritt. Jede Mitarbeiterin
übernimmt so nach Gefühl die
Aufgaben der kranken Kollegin.
Für die Vertretung einer Behandlungsassistenz funktioniert das so
einigermaßen, doch wenn meine
Verwaltungskraft ausfällt, bleibt
deren Arbeit liegen.“
„Ja genau, das ist das Problem“,
entgegnet Agathe Groß. „Ich bin
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„Ja, das ist ein guter
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…und mich gefragt, ob ich evtl.
zusätzlichen Wünsche habe:
„„ Persönliche Einstellung (Anforderungen),
Dann hat sie mich noch gefragt,
welche Anlagen ich den Stellen­
beschreibungen anfügen möch­
te:
„„ Verantwortungspläne,
„„ Arbeitszeiten,
„„ Praxisregeln,
„„ Spielregeln.
Wir haben zusätzlich einen Verantwortungsplan entwickelt,
der im Mitarbeiterraum für alle
einsehbar am „Schwarzen Brett“
aushängt. Auf dem stehen die
durchzuführenden Hauptaufgaben, welche Mitarbeiterin wofür
zuständig ist und ihre Vertretung“
(Tab. 1).
„Ich bin begeistert. Was für eine
Super-Organisation“, lobt Vera
ihre Freundin Agathe. „Durch
die eindeutige Zuordnung der
Hauptaufgaben kann nichts
vergessen werden. Das würde
ich gerne auch in meiner Praxis
einführen. Da muss man sich
mal die Zeit dafür nehmen. Da
fällt mir noch ein, dass einige
Aufgaben terminiert durchgeführt werden müssen. Vielleicht
kann dafür eine zusätzliche Liste
angefertigt werden. Sozusagen
als Anlage zum Verantwortungsplan“ (Tab. 2).
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Die sogenannten „Basics“
„„ Name der Stelleninhaberin,
„„ Erforderliche Qualifikation,
„„ Einordnung (Unterstellung/
weisungsberechtigt),
„„ Vertretung (Stellvertretung ist/
ist Vertretung für),
„„ Ziel der Stelle,
„„ Hauptaufgaben,
„„ Sonstige Aufgaben,
„„ Befugnisse,
„„ Anforderungen
„„ Einzelaufträge oder Sonderaufgaben,
„„ Zusammenarbeit mit anderen
Abteilungen,
„„ Informationspflichten gegenüber Stelleninhabern/Praxisleitung,
„„ Mitarbeit in bestimmten Gremien,
„„ Personalverantwortung/Auszubildende,
„„ Aufgaben im Qualitätsmanagement.
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nicht der Meinung, dass alle im
Team auch überall einsetzbar sein
müssen, doch jede Mitarbeiterin
sollte von einer dafür bestimmten
Kollegin so gut wie möglich vertreten werden können. Wird dies
frühzeitig in die Wege geleitet,
entsteht im Notfall keine Unruhe.
Alle anfallenden Arbeiten werden
ohne neue Anweisungen trotzdem erledigt, und es bleibt möglichst wenig Arbeit liegen.
In der heutigen Zeit kann nicht
jeder alles können, die Zahnmedizin hat sich weiterentwickelt
und durch die vielen Spezialisierungen wird sehr viel von jeder
einzelnen Mitarbeiterin verlangt.
Jede soll zudem auf ihrem Gebiet
optimal fortgebildet und einsatzfähig sein. Meine Praxismanagerin hat daher bei uns vor einiger
Zeit Stellenbeschreibungen eingeführt. Auf der kann jede Mitarbeiterin sehen, was ihre Aufgaben sind, wer sie vertritt und
wen sie vertritt. Sie hat mir vorab
aufgezeigt, was in eine Stellenbeschreibung sinnvollerweise
aufgenommen werden müsste.
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das werde ich mit meinen Mitarbeiterinnen besprechen und für
uns weiterentwickeln. Ich gebe
dir mal eine fertige Stellenbeschreibung zur Ansicht, wenn
du magst“, bietet Agathe Ihrer
Freundin Vera an. „Prima“, bedankt sich diese, „dann habe ich
mal wieder eben schnell vor dem
Abendessen eine innovative Idee
von dir für meine Praxis erhalten“. Mit der Freude über Ihren
guten Mitarbeitereinsatz auf der
einen Seite und der Vorfreude
über die neue Mitarbeitereinsatzgestaltung auf der anderen Seite
bestellen beide nun das Essen.
Sicherlich sind solche Pläne und
Stellenbeschreibungen in kleineren Praxen nicht unbedingt
nötig, da sich die Aufgabenverteilung von allein ergibt. In größeren Praxen können sie allerdings
eine wertvolle Orientierungshilfe
sein. Sie geben nicht nur den
Mitarbeitern eine klare Struktur,
auch die Praxisleitung hat dadurch einen genauen Überblick
über die Einsatzbereiche der Mitarbeiter. Für die Neueinführung
von Stellenbeschreibungen in
einer Praxis sollten alle Mitarbeiterinnen ca. zwei Wochen lang
alle die von ihnen durchgeführten
Aufgaben stichwortartig notieren.
Dabei fällt manchmal auf, dass
einige Mitarbeiterinnen sehr viele
Aufgaben haben und andere eher
wenig. Durch die Stellenbeschreibungen kann dann ein Ausgleich
geschaffen werden. Während der
Erstellung wird vielleicht leichte
Unruhe im Team entstehen, doch
die späteren Vorteile gleichen das
wieder aus.
Die Mitarbeiterinnen fühlen sich
im Ergebnis wertgeschätzt und
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Tab. 1 Beispiel eines Verantwortungsplanes für die Praxis.
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Verantwortungsplan gültig ab:
Aufgabe in der Praxis
Verantwortliche(r)
Name
Stellvertreter (in)
Name
Bemerkung
Rezeption/Terminvergabe
Verwaltung/Abrechnung
Postbearbeitung
Patientenberatung
Sprechzimmer 1
Sprechzimmer 2
Sprechzimmer 3
Recall
Röntgenkontrollbuch/
Konstanzprüfungen
Hygienebeauftragte
Materialwesen
Geräteverwaltung
Dekorationsbeauftragte
etc.
Tab. 2 Beispiel Terminierungsplan als Anlage zum Veranwortungsplan.
Aufgabe
Wann
Material bestellen
In der Mitte des Monats
Bohrerbestand überprüfen
Am Anfang der Woche
Kartons wegbringen
Jeden Freitag
Recall durchführen
Am Beginn des Monats
Konstanzaufnahmen
Pausenraum säubern
Röntgenraum reinigen
Röntgenlösung wechseln
Mitarbeiterbelehrungen
etc.
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Bemerkung: Die Handlung und die
handelnden Personen dieses Artikels sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit Personen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
ist nicht beabsichtigt und wäre rein
zufällig.
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haben Klarheit über ihre Aufgaben. Missverständnisse werden
vermieden, Aussagen wie „Ich
dachte, das macht die Kollegin“
wird es nicht mehr geben. Stellenbeschreibungen sind sehr hilfreich,
wenn eine neue Mitarbeiterin eingestellt werden muss. Sie können
als Grundlage für die Anzeigengestaltung dienen, für das Führen
der Vorstellungsgespräche und für
die spätere Einarbeitung. Auch bei
der Erstellung von Zeugnissen und
für eine Mitarbeiterbeurteilung
sind die Grunddaten aus den Stellenbeschreibungen nützlich.
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Ein Muster einer Stellenbeschreibung kann gerne kostenfrei bei
mir angefordert werden.
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Autorin
Korrespondenzadresse
Heike Rubehn
(ZMF, ZMV, QB/TÜV)
Unterstützt mehrere Zahnarztpraxen als freie Mitarbeiterin in den
Bereichen der Abrechnungsgestaltung, der Praxisverwaltung
und des Qualitätsmanagements.
Sie verfügt über langjährige Seminarerfahrung in diesen Bereichen.
Heike Rubehn
Haderslebener Str. 16
25335 Elmshorn
Tel.:04121/898942
Mobil:01713413555
www.heike-rubehn.de
[email protected]
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