Traumgeburt oder Geburtstrauma? - RadioKulturhaus

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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
DIE RADIODOKTOR-INFOMAPPE
Ein Service von:
ORF
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Tel.: (01) 50101/18381
Fax: (01) 50101/18806
Homepage: http://oe1.ORF.at
Österreichische Apothekerkammer
A-1091 Wien, Spitalgasse 31
Tel.: (01) 404 14-600
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Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit
A-1030 Wien, Radetzkystr. 2
Tel.: (01) 71100-4505
Fax: (01) 71100-14304
Homepage: www.bmg.gv.at/
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT1
HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
Die Sendung
Die Sendereihe „Der Radiodoktor“ ist seit 1990 das Flaggschiff der
Gesundheitsberichterstattung von Ö1. Jeden Montag von 14.05 bis 14.40 Uhr
werden interessante medizinische Themen in klarer informativer Form
aufgearbeitet und Ö1-Hörerinnen und -Hörer haben die Möglichkeit, telefonisch
Fragen an das hochrangige Expertenteam im Studio zu stellen.
Wir über uns
Seit September 2004 moderieren Univ.-Prof. Dr. Manfred Götz,
Univ.-Prof. Dr. Karin Gutiérrez-Lobos, Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger und
Dr. Christoph Leprich die Sendung.
Das Redaktionsteam besteht aus Mag. Mark Hammer, Mag: Xaver Forthuber, Mag.
Felice Drott, Mag. Nora Kirchschlager, Dipl. Ing. Eva Obermüller, Dr. Doris
Simhofer, Dr. Michaela Steiner, Dr. Ronny Tekal-Teutscher und Dr. Christoph
Leprich.
Das Service
Seit dem 3. Oktober 1994 gibt es das, die Sendereihe flankierende, Hörerservice,
das auf größtes Interesse gestoßen ist.
Die zu jeder Sendung gestaltete Infomappe mit ausführlichen
Hintergrundinformationen, Buchtipps und Anlaufstellen wird kostenlos zur
Verfügung gestellt und ist bereits am Sendungstag auf der Ö1-Homepage zu
finden. Diese Unterlagen stellen in der Fülle der behandelten Themen ein MedizinLexikon für den Laien dar.
Die Partner
Ermöglicht wird die Radiodoktor-Serviceleiste durch unsere Partner:
die Österreichische Apothekerkammer und das Österreichische Bundesministerium
für Gesundheit.
An dieser Stelle wollen wir uns ganz herzlich bei unseren Partnern für die gute
Zusammenarbeit bedanken!
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit in dieser Infomappe
zumeist auf die weiblichen Endungen, wie z.B. PatientInnen, ÄrztInnen etc. verzichtet haben.
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT2
HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
TRAUMGEBURT ODER GEBURTSTRAUMA? WIE SIE SICH UND IHREM KIND EINEN
GEGLÜCKTEN START BEREITEN
Mit Univ.-Prof.in Dr.in Karin Gutiérrez-Lobos
14. Mai 2012, 14.05 Uhr, Ö1
Sendungs- und Infomappengestaltung: Dr. Doris Simhofer
Redaktion: Mag. Nora Kirchschlager und Dr. Christoph Leprich
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT3
HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
INHALTSVERZEICHNIS
GUTER START INS LEBEN
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DIE AUFGABEN EINER HEBAMME
Aufgaben während der Schwangerschaft
Aufgaben bei der Geburt
Nachbetreuung im Wochenbett
6
6
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ÖSTERREICH ALS SCHLUSSLICHT IN DER BETREUUNG DURCH HEBAMMEN
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WO UND WIE WERDE ICH MEIN BABY ZUR WELT BRINGEN?
Geburt in der Klinik
Vorzeitige Entlassung
Ambulante Geburt
Hausgeburt
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8
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GEBURTSKOMPLIKATIONEN
Komplikationen mit der Nabelschnur
Anomalien der Plazenta
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LAGEANOMALIEN
Beckenendlage
Quer- und Schräglage
Störungen der Wehentätigkeit
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KAISERSCHNITT – MEDIZINISCHE NOTWENDIGKEIT ODER MODEERSCHEINUNG?12
Situation in der Klinik
12
Indikationen für die Kaiserschnitt-Geburt
12
Indizierte Sectio
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Relative Indikation (bei ca. 90 Prozent aller Kaiserschnitte)
13
Risiken einer Kaiserschnitt-Entbindung
13
Sectio aus der Sicht der Hebamme
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RISIKEN BEI VAGINALER GEBURT
Risiken für das Kind
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WAS KOSTET HEBAMMEN-HILFE?
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RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
AUF DIESE LEISTUNGEN HABEN SIE ANSPRUCH
15
Ambulante Geburt (Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden
nach der Geburt)
15
Vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus (vor dem vierten Tag nach der
Geburt)
15
Hausgeburt
16
Betreuung während der Geburt zu Hause
16
Ab dem sechsten Tag nach der Geburt (bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter
Geburt und Hausgeburt)
16
EINSCHRÄNKUNGEN BEIM KINDERGELD
16
ANLAUFSTELLEN
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INFOLINKS
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BROSCHÜREN UND BUCHTIPPS
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SENDUNGSGÄSTE
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RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
GUTER START INS LEBEN
Im Jahr 2011 wurden in Österreich 77.159 Kinder geboren. Um diesen Babys einen
würdevollen Start ins Leben zu geben, sind hierzulande rund 1.900 Hebammen im Krankenhaus und in der freien Praxis – im Einsatz.
Ob Kaiserschnitt – der Trend dahingehend ist in Österreich steigend, rund 31
Prozent aller Babys kommen auf diese Weise zur Welt – oder „normale“ Geburt:
Schwangerschaft und Entbindung sind für viele Österreicherinnen nach wie vor
Angelegenheit der Ärztin/des Arztes. Dabei könnten hohe Kosten eingespart
werden, wenn eine Hebamme die Mutter begleitet. Besonders im Falle eines
Kaiserschnittes sind Mütter mit ihren Aufgaben überfordert. Probleme nach der
Geburt, sowohl der Mutter als auch des Babys, könnten durch eine begleitende
Hebamme frühzeitig erkannt werden. Österreich steht nicht nur bei der Begleitung
durch Hebammen weit als Schlusslicht im europäischen Durchschnitt, sondern
auch, was die Bezahlung dieser Berufsgruppe betrifft. So etwa verdient eine
Kassen-Hebamme für einen Hausbesuch derzeit etwa 35 Euro brutto pro Stunde.
Für 60 Minuten psychische, medizinische und soziale Betreuung wohl ein etwas
magerer Lohn.
DIE AUFGABEN EINER HEBAMME
Vielfach wird die Hebamme lediglich als „Geburtshelferin“ gesehen, doch ihre
Aufgaben beginnen bereits in der Schwangerschaft und enden erst Wochen nach
der Geburt.
Aufgaben während der Schwangerschaft







Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren
Feststellung der Schwangerschaft
Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft
Durchführung der notwendigen Untersuchungen bzw. Veranlassung von
Untersuchungen, wenn eine Schwangerschaft mit Komplikationen vorliegen
sollte
Vorbereitung der Eltern, Geburtsvorbereitung (Hygiene, Ernährung)
Überwachung des Fötus
Anleitung für den Dammschutz der Frau
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Aufgaben bei der Geburt
Jede Schwangere muss von einer Hebamme begleitet werden. Sie beobachtet die
gesamte Eröffnungsphase und gibt der Schwangeren Anleitung und Hilfe, wenn
die Presswehen einsetzen. Im Notfall führt die Hebamme einen Dammschnitt bzw.
eine Steißgeburt durch. Sie beurteilt. Durch die Hebamme erfolgt eine Beurteilung
der Vitalzeichen und -funktionen des Neugeborenen, sie leitet die Geburt ein und
sorgt für Hilfeleistung in Notfällen. Im Extremfall muss sie eine sofortige
Wiederbelebung des Neugeborenen durchführen.
Nachbetreuung im Wochenbett
Aufgabe der Hebamme ist es, der Mutter die Zeit des Wochenbetts zu erleichtern.
Dazu zählt beispielsweise Hilfestellung beim Stillen bzw. zu beraten, was zu tun
ist, wenn Mütter nicht stillen können oder möchten. Die Hebamme untersucht die
Brust und achtet auf entsprechende Rückbildung der Gebärmutter. Ist im Zuge der
Geburt ein Dammschnitt vorgenommen worden, beobachtet die Hebamme die
Heilung. Sie leitet die Frauen überdies zur Wochenbettgymnastik an.
Die Hebamme pflegt auch das Baby, unter anderem dessen Nabel. Sie erklärt, wie
man das Kind badet und wickelt, verabreicht Vitamin K-Tropfen und nimmt am
dritten oder vierten Tag Blut aus der Ferse für den PKU - Test ab. Damit kann
nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden ob Phenylketonurie, eine der
häufigsten angeborenen Stoffwechselstörungen, vorliegt.
Sollte es zum viel zitierten „Baby-Blues“ kommen, ist die Hebamme vor Ort und
entscheidet, ob es sich um eine normale, vorübergehende Phase oder um ein
behandlungsbedürftiges Symptom handelt.
(Quelle: Österr. Hebammengremium)
ÖSTERREICH ALS SCHLUSSLICHT IN DER
BETREUUNG DURCH HEBAMMEN
In der Schweiz nimmt jede zweite Frau die Wochenbettbetreuung durch eine
Hebamme in Anspruch. Auch in Deutschland ist Hebammenbetreuung nach der
Geburt zu Hause für sehr viele Frauen eine Selbstverständlichkeit. Für Österreich
gibt es dazu keine genauen Daten. Viele Frauen wissen oft nicht von der
Möglichkeit, eine Hebamme vor und nach der Geburt beizuziehen. Expertinnen
und Experten schätzen, dass nur etwa fünf Prozent der Schwangeren bzw. Mütter
dieses Angebot nutzen.
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Der Zugang zur Wochenbettbetreuung ist in Österreich z.B. durch die
Krankenkassen und die Gesetzgebung stärker eingeschränkt als in anderen
Ländern Europas.
WO UND WIE WERDE ICH MEIN BABY ZUR WELT
BRINGEN?
Jede werdende Mutter hat die Wahl, ob sie ihr Baby lieber in einer Klinik
(stationär oder ambulant), in einem Geburtshaus oder zu Hause auf die Welt
bringen möchte.
Schwangere haben die Möglichkeit, sich im Zuge von Informationsveranstaltungen
ein Bild über die Geburt in der jeweiligen Klinik zu machen. Eine Besichtigung des
Kreißsaales, ein Gespräch über die unterschiedlichen Gebäreinrichtungen oder
über Geburtsvorbereitung erleichtert werdenden Müttern die Entscheidung. Von
großer Bedeutung ist umfassende Information, daher sollte man sich nicht
scheuen, konkrete Frage zu stellen - z.B. welche Ausstattung für Gebärende zur
Verfügung steht, wie hoch die Kaiserschnittrate ist, ob an der Klinik häufig
Dammschnitte durchgeführt werden und freilich auch, ob der Partner bei der
Geburt mit dabei sein kann. Zum Wohle des Babys ist es entscheidend, wie gut
die kinderärztliche Versorgung ist bzw. wie die Betreuung von Mutter und Kind
vor und nach der Geburt erfolgt.
Geburt in der Klinik
Die meisten Geburten finden an der Geburtshilfe-Abteilung in einem Krankenhaus
statt. Die Hebamme, die die Frau während der Geburt begleitet, kann man
üblicherweise nicht auswählen. (In der Semmelweis-Frauenklinik in Wien besteht
die Möglichkeit, eine Wahlhebamme aus dem Semmelweis-Pool hinzuzuziehen.)
Vorzeitige Entlassung
Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus, werden Mutter und Kind zunächst
stationär betreut. Dies kann unterschiedlich lang erfolgen. In modernen
Krankenhäusern mit “Rooming in” können Mutter und Kind diese Zeit im selben
Zimmer verbringen. Einen Anspruch auf Hebammenbetreuung zu Hause hat die
Mutter, wenn sie vor dem vierten Tag nach der Geburt entlassen wird. Man
bezeichnet dies als "vorzeitige Entlassung". Die Kosten werden von der
Krankenkasse getragen. Bis zum fünften Tag nach der Geburt ist von den
Krankenkassen täglich ein Hebammen-Hausbesuch vorgesehen. Treten
Komplikationen oder besondere Probleme nach der Geburt – zwischen dem
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
sechsten Tag und der achten Woche – auf, übernimmt die Krankenkasse die
Kosten für maximal sieben weitere Hausbesuche oder auch für Sprechstunden in
der Praxis der Hebamme.
(Quelle: Österr. Hebammengremium)
Ambulante Geburt
Eine Möglichkeit, um rasch wieder in die vertraute familiäre Atmosphäre zurück zu
kehren, bietet die ambulante Geburt. In diesem Fall werden Mutter und Kind
innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt nach Hause entlassen. Voraussetzung
ist dabei, dass es für Mutter und Kind keine gesundheitlichen Risiken gibt.
Eine ambulante Geburt muss anders organisiert werden als eine stationäre. Ideal
ist es, sich bereits in der ca. 30. Schwangerschaftswoche um eine HebammenBetreuung umzusehen. Die “persönliche” Hebamme kommt nach Hause und
vergewissert sich, dass mit Mutter und Kind alles in Ordnung ist. Sie klärt
gemeinsam mit der Mutter offene Fragen betreffend Schwangerschaft, Geburt und
der Zeit danach. Die Geburt selbst verläuft wie eine Krankenhaus-Geburt, also mit
einer Hebamme, die der Klinik angehört. Nach der Geburt kommt die
“persönliche” Hebamme die ersten Tage täglich, je nach Bedarf bis zu acht
Wochen lang, um nach Mutter und Kind zu sehen.
Hausgeburt
Für eine Hausgeburt sprechen viele Argumente: die gewohnte Umgebung, die
Nähe zur Familie und vieles mehr. Andererseits bietet die Klinik größere
Sicherheit, falls während der Geburt Komplikationen auftreten sollten.
Voraussetzung für eine Hausgeburt ist immer eine normale Schwangerschaft und
entsprechende Befunde. Doch auch unter diesen Voraussetzungen kann es zu
Komplikationen kommen – wenn beispielsweise die Herztöne des Kindes
schwächer werden. Bei Hausgeburten wird grundsätzlich darauf geachtet, keine
Medikamente einzusetzen. Zeichnet sich ab, dass die Frau Medikamente benötigt,
muss die Hebamme entscheiden, ob die Geburt abgebrochen wird. Für diesen Fall
der Fälle sollte frau schon vor der Hausgeburt vorsorgen und sich
sicherheitshalber in der nächsten Klinik anmelden. Um in einer solchen
Krisensituation zu Hause nicht die Nerven zu verlieren, gilt eine weitere wichtige
Voraussetzung: Die Hebamme ist Vertraute, wichtig ist es aber zu akzeptieren,
dass sie im Geburtsverlauf die „Chefin“ ist.
Eine Hausgeburt muss gut vorbereitet werden. Daher sollte die ausgewählte
Hebamme spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche mit einbezogen werden.
Alle Vorsorgetermine müssen eingehalten werden, um eine „normale“
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Schwangerschaft zu bestätigen. Hebammen betreuen Hausgeburten nur, wenn
diese zwischen der 38. und der 42. Schwangerschaftswoche stattfinden. Nach der
Geburt kommt die Hebamme bis zu acht Wochen (von der Krankenkasse
finanziert) ins Haus und unterstützt bei allen Fragen zum Umgang mit dem Baby
und der neuen Elternrolle.
GEBURTSKOMPLIKATIONEN
Komplikationen können einerseits bereits während der Schwangerschaft absehbar
sein, andererseits auch erst im Zuge der Geburt auftreten. Die Medizin bezeichnet
dies als eine „regelwidrige Geburt.“ Die häufigsten Komplikationen liegen in den
Bereichen der Nabelschnur, bei Lage- oder Plazentaanomalien oder im Zuge der
Wehentätigkeit.
Komplikationen mit der Nabelschnur
Liegt die Nabelschnur vor dem Geburtskanal, spricht man von einer vorliegenden
Nabelschnur. Kann diese Position im Zuge der Schwangerschaft (etwa durch
Hochlagern des Beckens) nicht korrigiert werden, muss ein Kaiserschnitt
durchgeführt werden. Von einem Nabelschnurvorfall spricht man, wenn die
Fruchtblase bereits geplatzt ist und die Gefahr besteht, dass das Kind beim
Eintritt in den Geburtskanal mit zu wenig Sauerstoff versorgt wird. Auch in diesem
Fall ist ein Kaiserschnitt medizinisch indiziert.
Anomalien der Plazenta
Als Anomalie der Plazenta wird eine vorzeitige Ablösung der Plazenta von der
Gebärmutter bezeichnet. Plötzlich auftretende Schmerzen im Unterbauch,
Schwindel, Blutungen oder Atemnot können Anzeichen dafür sein. Die Gefahr für
das Kind besteht in einem lebensbedrohlichen Sauerstoffmangel. Die Plazenta
kann sich während der Schwangerschaft unterschiedlich entwickeln. Wächst sie
so, dass sie den Geburtskanal verlegt oder auch den Gebärmutterhals abdeckt,
kann es im Laufe der Geburt oder auch davor zu einer Plazentaablösung kommen.
In beiden Fällen muss das Kind durch Kaiserschnitt entbunden werden. Eine
Ultraschalluntersuchung macht die Lage der Plazenta sichtbar. Kann das Kind
durch die Plazenta nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden, liegt eine
Plazentainsuffizienz vor. Diese tritt häufig bei Mehrlingsschwangerschaften auf.
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
LAGEANOMALIEN
Beckenendlage
Eine der häufigsten Lageanomalien ist die Beckenendlage. Das Baby liegt mit dem
Kopf nach oben und dem Po, Steiß oder den Beinen (angewinkelt oder nach oben
geklappt) nach unten. Während der Schwangerschaft kann der Arzt/die Ärztin
versuchen, das Kind durch bestimmte Handgriffe zu wenden. Dies ist allerdings
nur möglich, wenn genug Fruchtwasser vorhanden ist und das Kind nach der 37.
Schwangerschaftswoche normalgewichtig ist. Bleibt das Kind in der
Beckenendlage, ist derzeit ein Kaiserschnitt indiziert. Neuere Theorien gehen
jedoch davon aus, dass das Baby auch auf vaginalem Weg entbunden werden
kann.
Quer- und Schräglage
Ein Wenden ist in diesem Fall nicht möglich. Kinder in Quer- und Schräglage
müssen per Kaiserschnitt entbunden werden.
Störungen der Wehentätigkeit
Wehenschwächen können unterschiedlich auftreten. Einerseits können die Wehen
von Anfang an zu schwach, zu selten oder zu kurz ausfallen. Mediziner und
Hebammen sprechen von einer „primären Wehenschwäche“. Anderseits können
Wehen im Geburtsverlauf nachlassen, wenn Gebärmutter oder Bauchmuskulatur
ermüden. In diesem Fall liegt eine „sekundäre Wehenschwäche“ vor. „Schuld“
daran kann eine volle Harnblase sein. Ein warmes Bad oder in späterer Folge
auch Medikamente können die Wehen in Gang bringen. Ein „Wehensturm“ liegt
vor, wenn Wehen zu stark und in kurzen Intervallen eintreten. Grund dafür kann
eine zu hohe Oxytocinausschüttung der Mutter sein. Auch das Verhältnis zwischen
der Größe des Kindes und dem mütterlichen Becken können Ursache dafür sein.
Eine Periduralanästhesie (PDA) schaltet den übermäßigen Schmerz aus, sodass
sich die Mutter entspannen kann.
Quelle:
https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/Geburtskomplikation
en_HK.html
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
KAISERSCHNITT – MEDIZINISCHE NOTWENDIGKEIT
ODER MODEERSCHEINUNG?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Kaiserschnittrate von 10
bis 15 Prozent aller Geburten. In Österreich lag die Sectiorate (Sectio, lat.=
Kaiserschnitt) im Jahr 2010 bei 31,5 Prozent. In den letzten zehn Jahren hat sich
die Anzahl der Kaiserschnitte damit verdoppelt. In England, Frankreich, der
Schweiz, Ungarn, Australien und Neuseeeland liegt die Quote zwischen 20 und 30
Prozent. Die wenigsten Kaiserschnitte werden in Skandinavien durchgeführt.
Die Gründe für immer mehr Entbindungen dieser Art sind vielfältig: Bei
Risikoschwangerschaften, wie etwa Lageanomalien oder
Mehrlingsschwangerschaften, ist der Kaiserschnitt weitgehend medizinisch
indiziert. Mehrlingsschwangerschaften nehmen aufgrund von IvF (in vitro
fertilisation, künstliche Befruchtung) zu. Auch ein erhöhtes Geburtsgewicht, die
zunehmende Autonomie der Frauen, steigendes Geburtsalter, sowie die Angst der
Frauen vor der Geburt hat die Zahl der Kaiserschnittgeburten beeinflusst.
Situation in der Klinik
In der Wiener Universitäts-Frauenklinik kommen etwa 50 Prozent aller Kinder per
Kaiserschnitt zur Welt. Nur etwa fünf Prozent davon sind so genannte
„Wunschkaiserschnitte“, die übrigen 45 Prozent werden aus medizinischen
Gründen durchgeführt. In erster Linie erfolgen diese aufgrund von
Beckenendlagen, gefolgt von Mehrlingsgeburten (der Großteil davon bei
Geburten, denen eine künstliche Befruchtung voranging). Üblicherweise werden
Frauen nach einer Kaiserschnittentbindung am vierten Tag, Frauen mit
Spontangeburt am dritten oder spätestens vierten Tag entlassen.
(Quelle: Unterlagen von Univ.-Prof. Dr. Martin Langer)
Indikationen für die Kaiserschnitt-Geburt
Ein Kaiserschnitt ist in bestimmten Fällen unvermeidbar, vor allem, wenn es um
die Gesundheit von Mutter und Kind geht. Das österreichische
Hebammengremium gibt an, dass etwa zwei Prozent aller Kaiserschnittgeburten
sich bereits in der Schwangerschaft als unausweichlich erweisen. Bei weiteren
zehn Prozent zeigt sich die medizinische Notwendigkeit erst im Laufe der Geburt,
wenn das Baby beispielsweise mit Sauerstoff unterversorgt ist.
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Indizierte Sectio
Absolute Indikationen für einen Kaiserschnitt (bei ca. 10 Prozent aller
Kaiserschnitte):
 Wenn Leben und Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter gefährdet
sind, z.B. durch
Querlage
 Missverhältnis zwischen kindlichem Kopf und mütterlichem Becken
 Beckendeformitäten
 Tief liegende Plazenta
 Vorzeitige Plazentaablösung
 Nabelschnurvorfall
 Eklampsie (Wassereinlagerungen, heftige Kopfschmerzen, beeinträchtigtes
Sehvermögen, Erbrechen, Bauchschmerzen, gefolgt von Krampfanfällen)
 HELLP-Syndrom (eine hypertensive Störung in der Schwangerschaft; eine
Variante der Präemklampsie, also ein zu hoher Blutdruck in Kombination
mit Eiweiß im Harn)
Relative Indikation (bei ca. 90 Prozent aller Kaiserschnitte)




Beckenendlage
Mehrlingsschwangerschaften
Vorangegangener Kaiserschnitt
Geburtsstillstand
Bei Beckenendlagengeburten gehen die Meinungen bezüglich des
Entbindungsmodus weit auseinander. Neuere Untersuchungen, die im Rahmen der
Tagung „Geburtshilfe im Dialog 2012“ von Frank Loewe in Regensburg referiert
wurden, zeigen keinen Vorteil des Kaiserschnittes gegenüber einer vaginalen
Geburt.
Quellen:
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
http://www.barmherzige-regensburg.de
Risiken einer Kaiserschnitt-Entbindung
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gibt an, dass
gegenwärtig eine komplikationslose Sectio nur noch einen geringfügig längeren
stationären Aufenthalt nötig macht. Es bleiben jedoch nach einer
Kaiserschnittentbindung zum Teil Risiken einer unschönen Narbenbildung, sowie
die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer weiteren Schwangerschaft eine erneute
Sectio durchgeführt werden muss. Andernfalls bestehe ein Risko für eine
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Plazentastörung oder einen Gebärmutterriss. Eine Sectio ohne Wehen kann beim
Neugeborenen zu vorübergehende Lungenfunktions-Anpassungsstörungen führen.
Eine geplante Sectio ist im Hinblick auf Risiken im Zuge einer sekundären Sectio
(für die im Zuge der Geburt entschieden wird) mit geringeren Risiken behaftet.
(Quelle: Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe)
Sectio aus der Sicht der Hebamme
Aus der Sicht des Österreichischen Hebammengremiums sollte ein Kaiserschnitt
grundsätzlich nur bei medizinischer Indikation erfolgen. Dieser Eingriff hat für
Mutter und Kind – abgesehen von einer medizinischen Notwendigkeit – keine
Vorteile, denn ein Kaiserschnitt erfolgt in der 38. Schwangerschaftswoche und die
Körper von Mutter und Kind seien zu diesem Zeitpunkt nicht reif, um mit der
Situation einer künstlich eingeleiteten Geburt fertig zu werden. Gerade im Verlauf
der „normalen” Geburt wird das Hormon Oxytocin verstärkt ausgeschüttet. Dieses
stärkt die Bindung von Mutter und Kind.
Die DGGG verweist hingegen auf neuere Untersuchungen, die gezeigt hätten, dass
es nach einer Sectio keine Anzeichen für eine Bindungsstörung zwischen Mutter
und Kind gäbe.
Ergebnisse von Studien, unter anderem von Mikael Normann vom Karoliska
Institut in Schweden (2009) dokumentieren, dass die DNA-Aktivierung des
Säuglings beim Geburtsstress durch Kaiserschnitt dessen Erbmasse
„umprogrammiert“ und die Risiken für bestimmte Erkrankungen wie Asthma,
Allergien oder Typ-1-Diabetes erhöht.
RISIKEN BEI VAGINALER GEBURT
Eine vaginale Geburt kann Auswirkungen auf den Beckenboden der Frau haben.
Die DGGG gibt an, dass 20 Prozent der Frauen mit Spontangeburten an Schäden
am Beckenboden laborieren. So etwa treten Harn- und Stuhlinkontinenzen nach
vaginaler Geburt viermal häufiger als nach einer Kaiserschnitt-Entbindung auf.
Hinzu kommen Probleme und Schmerzen beim Sexualverkehr. Auch ein Dammriss
oder – schnitt kann sich aufgrund der Narbenbildung negativ auf das Körpergefühl
der Frau auswirken.
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Risiken für das Kind
Im Zuge einer vaginalen Geburt kann es - vor allem bei Mehrlings- aber auch bei
Einlingsgeburten - zu Sauerstoffmangel kommen. Auch Infektionen und
geburtstraumatische Schädigungen - wie etwa Frakturen am Baby - können
Risiken bei vaginalen Geburten sein.
Generell ist jedenfalls das Risiko für das Kind bei vaginaler Geburt größer, so die
DGGG.
(Quelle: Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe)
WAS KOSTET HEBAMMEN-HILFE?
Hat die Hebamme einen Kassenvertrag, können zwei Hausbesuche oder zwei
Sprechstunden in der Hebammen-Praxis vergütet werden. Auch die Besuche in
den ersten fünf Tagen nach der Geburt werden von der Krankenkasse
übernommen. Sollte es zu Problemen kommen, wie etwa Stillschwierigkeiten oder
nicht verheilende Wunden am Nabel, übernimmt die Krankenkasse bis zu weiteren
sieben Stunden an Kosten für einen Hebammenbesuch, und zwar bis zur achten
Woche nach der Geburt. Mütter, die eine Wahl-Hebamme (ohne Kassenvertrag)
bevorzugen, müssen für die Kosten selbst aufkommen, erhalten jedoch 80
Prozent des Kassentarifs (Vorsicht: NICHT des Wahlhebammen-Honorars!)
refundiert.
AUF DIESE LEISTUNGEN HABEN SIE ANSPRUCH
Ambulante Geburt (Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von
24 Stunden nach der Geburt)


zwei Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der
Hebammenordination
täglich ein Hausbesuch vom ersten bis zum fünften Tag nach der Geburt
Vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus (vor dem vierten Tag
nach der Geburt)

täglich ein Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum fünften
Tag nach der Geburt
Bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt gilt eine Entlassung aus dem
Krankenhaus vor dem sechsten Tag nach der Geburt als vorzeitige Entlassung. In
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
15
HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse täglich einen Hausbesuch ab dem Tag
nach der Entlassung bis zum sechsten Tag nach der Geburt.
Hausgeburt


maximal vier Hausbesuche oder Sprechstunden in der
Hebammenordination bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche
maximal drei weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der
Hebammenordination in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche
Betreuung während der Geburt zu Hause

täglich ein Hausbesuch vom ersten bis zum fünften Tag nach der Geburt
Ab dem sechsten Tag nach der Geburt (bei vorzeitiger Entlassung,
ambulanter Geburt und Hausgeburt)

maximal sieben weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der
Hebammenordination vom sechsten Tag bis zur achten Woche nach der
Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten,
Dammverletzungen)
EINSCHRÄNKUNGEN BEIM KINDERGELD
Mütter, die sich während der Schwangerschaft ausschließlich von einer Hebamme
betreuen lassen möchten, müssen dafür finanzielle Konsequenzen tragen: Werden
die im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Untersuchungen nicht von einem
Arzt/einer Ärztin durchgeführt, hat die Mutter keinen Anspruch auf
Kinderbetreuungsgeld.
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
16
HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
ANLAUFSTELLEN
Johanna Sengschmid
Hebamme, Stv. Leiterin der Landesgeschäftsstelle Wien des Österreichischen
Hebammengremiums
A-1070 Wien
Tel.: +43/1/523 23 18
E-Mail: [email protected] und [email protected]
Homepages: http://www.wien.hebammen.at/ und
www.wirhebammenvonnussdorf.at
Hebammenpraxis:
Heiligenstädterstr. 217
A-1190 Wien
Tel.: +43/664/61 08 323
Univ.-Prof. Dr. Martin Langer
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Universitätsklinik für Frauenheilkunde
Medizinische Universität Wien, AKH
Währinger Gürtel 18-20
A-1090 Wien
Tel.: +43/1/40400/2822
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.meduniwien.ac.at/typo3/index.php?id=3144
Ordination:
Rosenbursenstraße 8/7
A-1010 Wien
Tel.:+43/1/406 99 09
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.praxis-am-stubenring.at
Österreichisches Hebammen-Gremium
Landstraßer Hauptstraße 71/2
A-1030 Wien
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Tel.: +43/1/717 28 163
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hebammen.at
Hebammenzentrum – Verein freier Hebammen
Lazarettgasse 6/2/1
Tel: +43/1/408 80 22
A-1090 Wien
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hebammenzentrum.at
Nanaya - Zentrum für Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Kindern
Zollergasse 37
A-1070 Wien
Tel.: +43/1/523 17 11
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.nanaya.at/
Geburtsallianz Österreich
Perfektastrasse 83
A-1230 Wien
Tel.: +43/650/41 32 888
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.geburtsallianz.at
Uniklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Medizinische Universität Salzburg
Müllner Hauptstraße 48
A-5020 Salzburg
Tel.: +43/662/4482
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.salk.at/1744.html
Uniklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Univ.-Klinik für Frauenheilkunde Innsbruck
Anichstraße 35
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43/50/504 23051
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://frauenheilkunde-innsbruck.uklibk.ac.at/page.cfm?vpath=index
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
Uniklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Medizinische Universität Graz
Auenbruggerplatz 14
A-8036 Graz
Tel.: +43/316/385/12150
Homepage: http://www.medunigraz.at/gynaekologie/kontakt.html
FEM Frauengesundheitszentrum
in der Semmelweis Frauenklinik
Bastiengasse 36-38
A-1180 Wien
Tel.: +43/1/47 615/5771
Homepage: http://www.fem.at/FEM/fem.htm
FEM Süd Frauengesundheitszentrum
im Kaiser Franz Josef Spital
Kundratstr. 3
A-1100 Wien
Tel.: +43/1/60 191-5201
Homepage: http://www.fem.at/FEM_Sued/femsued.htm
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
INFOLINKS
Mutter und Kind im Krankenhaus
www.muki.com
Verein zur Vorbereitung auf Elternschaft
http://www.elternwerden.at/
Verband der Still- und Laktationsberaterinnen
www.stillen.at
Informationen um Familienplanung und Schwangerschaft
www.geburtskanal.de
Österreichs Portal zur Schwangerschaft
www.schwangerschaft.at
„Bedarfsorientiertes und evidenzbasiertes Betreuungsmodell der
Schwangerenvorsorge – Welches Modell der Schwangerenvorsorge entspricht den
Bedürfnissen der Frauen?“
http://www.diehebamme.at/BURGER_Iris_Evidenzbasiertes_und_bedarfsorientiertes_Betreuungsm
odell_der_Schwangerenvorsorge.pdf
Initiative „Kaiserschmarrn statt Kaiserschnitt“
http://www.derkaiserschnitt.at/
Auswirkungen der steigenden Sectioraten auf das österreichische
Gesundheitssystem
http://www.geburtsallianz.at/fakten/kaiserschnitt/index.html
„Nach dem Kaiserschnitt“ – Seminare zur Aufarbeitung einer Kaiserschnittgeburt
http://www.nach-dem-kaiserschnitt.at/
Geburtenstatistik 2011, Statistik Austria
http://www.statistik.at/web_de/presse/061738
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HEBAMMENARBEIT IN ÖSTERREICH
BROSCHÜREN UND BUCHTIPPS
Silvia Höfer, Nora Szász
Hebammen-Gesundheitswissen: Für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach
Verlag G&U 2010
ISBN-13: 978-3774274631
Katharina Mahrenholtz, Dawn Parisi
Schwangerschaft und Geburt: Das Buch zu Bauch und Baby
Carl Hanser Verlag 2010
ISBN-13: 978-3836302463
Viresha J. Bloemeke
Alles rund ums Wochenbett: Hebammenwissen für die ersten Monate nach der
Geburt
Verlag Kösel 2011
ISBN-13: 978-3466345656
Michel Odent
Geburt und Stillen: Über die Natur elementarer Erfahrungen
Verlag Beck 2010
ISBN-13: 978-3406613852
Heidi Murkoff und Sharon Mazel
Schwangerschaft und Geburt: Alles, was Sie wissen müssen
mvg Verlag 2012
ISBN-13: 978-3868822250
Gabriele Grünebaum
Das neue große Baby-Buch: Alles was Eltern wissen müssen. Schwangerschaft.
Geburt. Pflege. Ernährung
Verlag Compact 2011
ISBN-13: 978-3817455478
Hebammen-Borschüre – Informationen des Österreichischen Hebammengremiums
für Schwangere, Paare und werdende Eltern
http://www.hebammen.at/broschuere.php
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SENDUNGSGÄSTE
SENDUNGSGÄSTE
In der Sendung Radiodoktor – Medizin und Gesundheit vom 14. Mai 2012 waren
zu Gast:
Johanna Sengschmid
Hebamme, Stv. Leiterin der Landesgeschäftsstelle Wien des Österreichischen
Hebammengremiums
A-1070 Wien
Tel.: +43/1/523 23 18
E-Mail: [email protected] und [email protected]
Homepages: http://www.wien.hebammen.at/ und
www.wirhebammenvonnussdorf.at
Hebammenpraxis:
Heiligenstädterstr. 217
A-1190 Wien
Tel.: +43/664/61 08 323
Univ.-Prof. Dr. Martin Langer
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Universitätsklinik für Frauenheilkunde
Medizinische Universität Wien, AKH
Währinger Gürtel 18-20
A-1090 Wien
Tel.: +43/1/40400/2822
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.meduniwien.ac.at/typo3/index.php?id=3144
Ordination:
Rosenbursenstraße 8/7
A-1010 Wien
Tel.:+43/1/406 99 09
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.praxis-am-stubenring.at
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