Thema: Die praktische Durchsetzung der persönlichen und dinglichen Haftung für Abgabenforderungen der öffentlichen Hand VA-Nr.: K 020.06/17-02 Bereich: Finanzwesen Nicht beglichene Abgabenforderungen werden für die Kommunen und Zweckverbände immer dann zu einem besonderen Problem, wenn der bisher Pflichtige aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht. Beispielsweise ist eine Firma liquidiert oder infolge einer Insolvenz aufgelöst worden oder der Grundstückseigentümer hat zwischenzeitlich gewechselt. Hier stellt sich die Frage, wer kann außer dem eigentlich Pflichtigen zur Begleichung der offenen Abgaben- oder Beitragsforderungen herangezogen werden? Wer haftet als Dritter persönlich für die öffentlich-rechtlichen Schulden des Pflichtigen und auf welche Art und Weise kann er zur Zahlung herangezogen werden? Neben der persönlichen Haftung gibt es in bestimmten Fällen auch eine dingliche Haftung für Steuern, Beiträge u. a. öffentlich-rechtliche Forderungen, d.h. es haftet gleichzeitig der besteuerte bzw. mit Abgaben belastete Gegenstand für die persönlichen Forderungen. Das betrifft hauptsächlich sogenannte öffentliche Grundstückslasten. Das Seminar befasst sich mit den gesetzlichen Haftungstatbeständen und dem Kreis möglicher Haftungsschuldner und dinglicher Sicherheiten sowie der rechtskonformen Art und Weise ihrer Heranziehung bzw. Verwertung. Dazu wird die aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen ausgewählten Problemfällen mit ausgewertet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Haftung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers einer GmbH sowie die Haftung der (vorläufigen) Insolvenzverwalterin/des (vorläufigen) Insolvenzverwalters für öffentlich-rechtliche Forderungen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erlass eines Haftungs- bzw. Duldungsbescheids behandelt sowie damit zusammenhängende Verjährungsfragen. Die Haftungsproblematik wird insbesondere anhand von Gewerbesteuer, Grundsteuer und Beiträgen abgehandelt. Neben den Haftungstatbeständen nach Abgabenordnung werden auch Haftungstatbestände nach bürgerlichem Recht angesprochen. NUTZEN SIE DIE GELEGENHEIT UND ÜBERMITTELN SIE UNS BEREITS VOR DEM SEMINAR IHRE KONKRETEN FRAGEN! SCHWERPUNKTE: - Haftungstatbestände nach Abgabenordnung und Zivilrecht - Haftung des Geschäftsführers und des Insolvenzverwalters - Haftung der Gesellschafter - Voraussetzungen und Verfahren zum Erlass eines Haftungsbescheids Seite 1/2 - Dingliche Haftung des Grundstücks - Voraussetzungen und Verfahren zum Erlass eines Duldungsbescheids DOZENTIN: Dr. Renate Hrzan, Wirtschaftswissenschaftlerin Datum: 16.10.2017 Zeit: Seminarort: SIKOSA e. V., Standort Halle Hansering 19 06108 Halle Raum: Raum siehe Aushang Veranstalter: SIKOSA e. V. Marion Meumann 0391 56540-31 Preis Mitglieder: 139 Euro Preis Nichtmitglieder: 206 Euro Seite 2/2 9:00 - 16:00 Uhr