Merkblatt: Soziale Netzwerke (März 09, pdf)

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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Landespolizeipräsidium
Merkblatt zur Nutzung von
Sozialen-Netzwerken im Internet
In den vergangenen Jahren wurden im Internet zunehmend Software-Anwendungen
entwickelt und bereit gestellt, die zur sozialen Interaktion und Kommunikation genutzt
werden können. Typisch hierfür sind Soziale-Netzwerke-Plattformen, in denen Nutzer u. a.
ein persönliches Profil einstellen, um mit anderen Nutzern in Beziehung zu treten und
kommunizieren zu können. Wesentliche Komponenten dieser Plattformen sind die Bildung
von Gruppen, die Erstellung von Fotoalben, Suchfunktionen, Gästebüchern, Blogs (digitale
Tagebücher), Videos, Kontaktlisten und Foren.
Bekannte Plattformen für private Nutzer sind z. B.
•
myspace,
•
Facebook,
•
studiVZ und
•
werkenntwen.
Wenn Sie sich im Internet – z. B. in derartigen Netzwerken/Foren oder auch auf Ihrer
privaten Homepage – präsentieren, haben Sie folgende Aspekte zu beachten:
•
Beamtinnen und Beamte, die sich im Internet darstellen, haben die ihnen
obliegenden Pflichten nach § 67 ff HBG zu beachten. Je nach Art und Inhalt der
Darstellung könnten beamtenrechtliche Pflichten, z. B. die Pflicht zur politischen
Mäßigung
und
Zurückhaltung
nach
§
68
HBG
oder
die
Pflicht
zur
Amtsverschwiegenheit nach § 75 HBG verletzt sein.
•
Insbesondere ist im Hinblick auf die Darstellung der eigenen Person und ggf. damit
verbundener Hinweise auf eine Tätigkeit als Polizeibeamtin oder -beamter die
außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 69 Satz 3 HBG zu nennen. Hiernach
haben Beamtinnen und Beamte die Pflicht, ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des
Dienstes so einzurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die
ihr Beruf erfordert.
Auch wenn durch die jeweilige Darstellung die Schwelle zur Dienstpflichtverletzung ggf.
nicht überschritten wird, ist zu berücksichtigen, dass insbesondere an das Verhalten von
Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Friedrich-Ebert-Allee 12 · D-65185 Wiesbaden · Telefon (06 11) 353 - 0 · Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 ·
E-Mail: [email protected]
-2Polizeibeamtinnen und –beamten in der Öffentlichkeit und damit auch in Internetnetzwerken
bzw. –foren seitens des Bürgers bestimmte Erwartungen geknüpft sind. Eine
Ansehensschädigung der Polizei kann sich negativ auf das Vertrauensverhältnis des Bürgers
zur Polizei auswirken.
Soweit der beamtenrechtliche Pflichtenkatalog auf andere Polizeibeschäftigte übertragbar
ist, gelten die vorherigen Ausführungen entsprechend.
•
In diesem Sinne sollten Sie sich mit der gebotenen Zurückhaltung im Internet
präsentieren und mögliche Wirkungen Ihrer eingestellten Daten hinterfragen.
•
Wenn Sie Bilder ins Internet einstellen, auf denen andere Personen wie z. B.
Kolleginnen und Kollegen zu sehen sind, haben Sie § 22 Kunsturhebergesetz zu
beachten.
Soweit Sie Nutzer von sozialen Netzwerken oder vergleichbaren Internetangeboten sind und
hierbei Daten einstellen, die auf ihren beruflichen Hintergrund schließen lassen, besteht die
Gefahr, dass Sie als Polizeibeamtin oder –beamter eindeutig identifiziert werden können.
•
In polizeilichen Aufgabenbereichen, in denen die dort eingesetzten Kräfte möglichst
unerkannt
agieren
sollen,
kann
die
Aufdeckung
der
polizeilichen
Identität
gravierende Gefährdungen für Gesundheit und Leben nach sich ziehen.
•
Zudem können Ermittlungserfolge erschwert oder gänzlich vereitelt werden.
•
Hieraus resultiert, dass Sie als Polizeibeamtin oder –beamter, die oder der im
Internet
als
solche
Arbeitsbereichen
oder
solcher
(insbesondere
präsent
und
Verdeckte
erkennbar
Ermittler,
ist,
in
sensiblen
Spezialeinheiten,
Staatsschutzkriminalität, Organisierte Kriminalität) nicht eingesetzt werden können.
Weitergehende Informationen zu Risiken und Nutzen Sozialer-Netzwerke-Plattformen finden
Sie unter „Kriminialität – Prävention – Soziale Netzwerke“ im IntraPol.
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