GiM Pflege 50315 - LZG

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Umgang mit Zahnersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz erfüllt die ihm zugedachte
Funktion nur, wenn er regelmäßig getragen wird. Lehnt der
Patient dies ab, so gibt es dafür in der Regel beachtenswerte Gründe, als solche sind beispielsweise schmerzhafte,
weißlich erscheinende Schleimhautdefekte (Ulcerationen)
oder schlechter Sitz der Prothese bei starkem Gewichtsverlust zu nennen.
Auf die Notwendigkeit der Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz wurde bereits hingewiesen.
Über Besonderheiten und Möglichkeiten der Palliativpflege
geben Hospizdienste und Pflegedienste für onkologische
Patienten Auskunft.
Zahnbehandlung in der Pflege
Das vollständige Gebiss
Das vollständige Gebiss umfasst 32 Zähne einschließlich
der 4 Weisheitszähne (siehe Abbildung).
Schneidezähne
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n
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n
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Ge m Mu
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- auch im Pflegefall
Eckzahn
kleine
Backenzähne
gr. Backenzähne
(Mahlzähne)
Oberkiefer
Weisheitszahn
Der behandelnde Zahnarzt ist bereit, Pflegende über Zahnpflege allgemein und über spezifische Zahnprobleme des
gemeinsamen Patienten zu beraten.
Zwei Kontrolluntersuchungen jährlich durch den Zahnarzt
sollten die Regel bleiben, auch bei Bewohnern von Altenheimen und bei Patienten in ambulanter oder stationärer
Pflege. So lassen sich plötzliche Notfallbehandlungen am
besten vermeiden. Selbstverständlich sind Patienten mit
akuten Zahnschmerzen unverzüglich zahnärztlicher Behandlung zuzuführen.
Verbreitete Vorurteile über nachlassendes Interesse an
der Zahngesundheit im Alter, über Erfolglosigkeit trotz intensiver Zahnpflege und über fehlende Behandlungskonzepte werden durch die Erkenntnisse und Erfolge moderner geriatrischer Zahnmedizin widerlegt.
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
Weisheitszahn
Unterkiefer
gr. Backenzähne
(Mahlzähne)
kleine
Backenzähne
Eckzahn
Schneidezähne
Ein Gebiss-Schema, wie es der Zahnarzt verwendet,
erleichtert die Orientierung. Ausgehend von den Schneidezähnen (Frontzähne) werden im Ober- und Unterkiefer die
Zähne jeder Gebisshälfte von 1 – 8 durchnummeriert. Zur
eindeutigen Lokalisation werden die Nummern der Zähne jeder Kieferhälfte mit einer Kennziffer versehen (oben
rechts = 1, oben links = 2, unten links 3, unten rechts=4).
Herausgeber:
Landeszentrale für Gesundheit in Bayern (LZG) in Zusammenarbeit mit der
Bayerische Landeszahnärztekammer, Ref. Gerostomatologie
und der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der
Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München
Verantwortlich für den Inhalt:
Prof. Dr. med. dent. Christoph Benz, Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der LMU; Dr. med. dent. Anton Euba, Lehrbeauftragter an der
Poliklinik für Kieferorthopädie der LMU; Prof. Dr. med. Johannes Gostomzyk, Vorsitzender der LZG; Dr. Herbert Michel und Dr. Johannes Müller,
Bayerische Landeszahnärztekammer; Heide Pruß, Stv. Geschäftsführerin;
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Landesverband Bayern e.V.
Anschrift:
Landeszentrale für Gesundheit in Bayern (LZG)
Landwehrstraße 60 - 62, 80336 München
Telefon: 089 / 5 44 07 30
eMail: [email protected], Internet: www.lzg-bayern.de
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Gestaltung und Fotos:
Manfred Dilling, www.mdilling.de
Diese Information richtet sich an alle, die
Menschen mit Pflegebedarf betreuen.
Gesund im Mund – auch
im Pflegefall
Pflegebedürftigkeit bedeutet Abhängigkeit von fremder Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Dazu zählt
auch die Zahnpflege, wenn ein hinreichend selbständiges
Handeln nicht mehr gewährleistet ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung formuliert dafür einen Rechtsanspruch
(SGV XI § 14). Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu
Hause versorgt, ein wesentlicher Teil davon durch professionelle ambulante Pflegedienste. Ca. ein Drittel lebt in stationärer Betreuung in Pflegeheimen.
Sprache und Berührung sind zentrale Kommunikationswege in der Pflege, die Nahrungsaufnahme ist mitbestimmend
für die Lebensqualität. Bei jedem Pflegebedürftigen ist die
Mund- und Zahngesundheit ein unverzichtbares Pflegeziel
im Pflegeplan und zwar unabhängig von der Anzahl vorhandener Zähne. Regelmäßiges und gründliches Zähneputzen
ist dafür die Basis. Dabei sollten die Möglichkeiten der Mobilisierung noch vorhandener Fähigkeiten der Patienten im
Sinne einer aktivierenden Pflege ausgeschöpft werden.
Fremdhilfe, egal ob durch Familienangehörige oder durch
professionelle Pflege, kann sich zunächst auf Kontrolle des
Putzerfolges und eventuelles Nachputzen beschränken,
solange eigenhändiges Putzen hinreichend möglich ist.
Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, muss die Aufgabe von Pflegenden übernommen werden. Im Rahmen der
Qualitätssicherung in der Pflege ist der Zahnstatus bzw. die
Mundhygiene ein sensibler und gut prüfbarer Indikator für
Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege.
Warum ist Mundhygiene in der
geriatrischen Pflege so wichtig?
Prinzipiell treffen dafür die gleichen Gründe zu, wie in
jedem anderen Lebensabschnitt:
•
Mund- und Zahngesundheit begünstigt die allgemeine
Gesundheit, mangelhafte Mundpflege kann die Entwicklung von Krankheiten fördern.
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•
•
Zahnpflege beugt der Zahnzerstörung durch Karies vor
und hält das Zahnfleisch gesund.
Eine gute Kaufunktion ermöglicht eine genussvolle
Nahrungsaufnahme.
Mundhygiene vermeidet Mundgeruch.
Das Gesicht wird wesentlich von den Zähnen mitgeprägt, Zahnverluste können die Ästhetik des Gesichts
und die Aussprache beeinträchtigen.
Bedingungen, die eine spezifische Kompetenz in
der geriatrischen Pflege erfordern:
•
•
•
•
Verminderte Kaufunktion durch Zahnverluste oder
eingeschränkt funktionsfähige Prothesen und/oder
schmerzhafte Veränderungen der Mundschleimhaut
behindern eine natürliche Nahrungsaufnahme.
Mundgesundheit durch erfolgreiche Mundhygiene
schafft Lebensqualität und erleichtert die allgemeine
Pflege. Sie hilft Sondenernährung zu vermeiden.
Werden Mundprobleme längere Zeit ignoriert, können
akut auftretende Schmerzen eine Notfallversorgung
erforderlich machen, die dann häufig auch noch zum
Zahnverlust führt.
Bewegungseinschränkungen, vermindertes Sehvermögen, Antriebsarmut und nachlassende Gedächtnisleistungen reduzieren die Möglichkeiten für eine
ausreichende selbständige Mundpflege. Dann werden
Hilfsmittel (Greifhilfe, elektrische Zahnbürste u.a.) und
Hilfen durch Pflegende notwendig.
Unter den genannten Voraussetzungen sind drei pflegerische Situationen unterscheidbar, zwischen denen fließende Übergänge bestehen, und zwar in beiderlei Richtungen,
je nach Befindlichkeit des Patienten:
•
1. Eigenhändige Zahnpflege ist möglich:
•
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•
•
Mund- und Zahnpflege in der Pflege
Art und Umfang der Unterstützung des Patienten durch die
Pflegenden bei der Zahnpflege hängt von der Beeinträchtigung der dafür notwendigen Funktionen ab. Ist die willkürliche Kontrolle der Mundfunktion (Öffnen und Schließen,
Zusammenbeißen der Zähne, Trinken, Spucken und Schlucken) gegeben? Beherrschen die Hände die erforderlichen
Bewegungen, bei Bedarf unter Verwendung speziell angepasster Geräte (Zahnbürste, Zahnpaste, Becher, Wasserhahn etc.)? Kann der Patient stehen, muss er sitzen oder
liegen? Wie ist seine subjektive Einstellung zur Zahnpflege,
macht er mit, verhält er sich passiv oder ist er aktiv ablehnend und leistet gar Widerstand?
2. Eigenhändige Zahnpflege ist teilweise möglich:
•
•
Zähne müssen mit der Bürste gereinigt werden. Das
selbständige Zähneputzen wird bei Bedarf durch angepasste Geräte (Zahnbürste mit dickerem Griff, elektrische Zahnbürste, Munddusche) unterstützt.
Für die richtige
Reinigung der
Zahnzwischenräume einschließlich der
Zahnhälse empfiehlt sich eine
Zahnzwischenraumbürste (vgl.
Abbildung).
Die Verwendung
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Zahnpaste ist günstig für den Erhalt der Zahnoberfläche. Zahnpaste ist nicht toxisch, es entsteht keine Gefahr, wenn davon etwas verschluckt wird.
Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothese) muss mit
Zahnpaste oder Flüssigseife und einer Zahnbürste von
allen Seiten gereinigt und während der Nacht in einem
Glas Wasser aufbewahrt werden. Zahnprothesen sind
beim Fall zerbrechlich, die Reinigung sollte deshalb
über einem Tuch oder einem gefüllten Wasserbehälter
erfolgen.
Die Gewöhnung an die Zahnprothese bleibt erhalten
durch regelmäßiges, möglichst langes Tragen tagsüber. Voraussetzung dafür ist auch eine gesunde Mundschleimhaut durch entsprechende Pflege. Sie wird
morgens und abends regelmäßig mit Gaze oder mit einer weichen Zahnbürste abgewischt.
Reichliche Flüssigkeitsaufnahme fördert die Mundreinigung. Allerdings sind zuckerhaltige Getränke „zwischendurch“ für die Zahngesundheit schädlich, sie fördern das Wachstum von Mundbakterien und damit die
Entwicklung von Karies.
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Die Eigenaktivität des Patienten ist durch angepasste
Einrichtungen (Sitzgelegenheit, Spülbecken) und Geräte (elektrische
Zahnbürste,
Dreikopf-Zahnbürste vgl.
Abbildung) zu
unterstützen,
auch wenn das
Ergebnis der Bemühungen nicht
optimal ausfällt.
Notwendig ist
die Kontrolle des
Putzerfolges. Dazu werden mit einem Zahnhölzchen
oder mit Wattestäbchen an mehreren Zähnen die Zahnhälse, also die Region am Übergang zwischen Zahn und
Zahnfleisch, abgestreift. Zeigt sich ein weißer Belag,
ist der Putzerfolg unzureichend. Dann sollten die Pflegenden nachputzen.
Zahnbürsten werden niemals stark aufgedrückt. Blutet das Zahnfleisch dennoch, ist es entzündet und darf
trotzdem nicht „geschont“ werden. Vielmehr müssen
die Zähne weiterhin normal gereinigt werden.
3. Eigenhändige Zahnpflege ist nicht möglich:
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Die Pflegenden übernehmen die Mund- und Zahnpflege. Dazu sollte der Patient eine sitzende oder möglichst
aufrechte Position einnehmen.
Notwendige Geräte sind die Zahnbürste (elektrische
Zahnbürste, Dreikopf-Zahnbürste), die Zahnzwischenraumbürste und zur besseren Kontrolle ein Mundspiegel.
Ein „Mundkeil“ aus Gummi oder Schaumstoff kann zum
Schutz der Finger und auch der Zahnbürste zwischen
Ober- und Unterkiefer geschoben werden, falls das Risiko durch Zubeißen besteht. Ein derartiges Vorgehen
erfordert vor und auch während des Eingriffs, falls der
Patient seine Meinung ändert, in jedem Fall ein sorgfältiges Abwägen zwischen dem Pflegeziel Mundhygiene
und dem Recht des Patienten auf Selbstbestimmung.
Zugehörige Unterlagen
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