Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12 - 14 Uhr [email protected] 1 Konzernrechnung Modul 3 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG ist am Hauptsegment der Schweizer Börse kotiert. Die blauen Prozentwerte im Schaubild entsprechen dem Stimmenanteil der oberen Gesellschaft an der unteren. Ausser der Electro France SA sind alle Gesellschaften in der Schweiz domiziliert. Electro Holding AG 100% Electro France SA 80% Elektro Schweiz AG 100% Stromhandel AG 60% Kraftwerk AG 3 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 1 Fragestellungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Welche Gesellschaften gehören zum Elektro-Konzern? Welche Gesellschaft ist gleichzeitig Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft? Welche Aktien kauft ein Investor formell, wenn er sich am ElektroKonzern beteiligt? Bei welchen Gesellschaften ist das Obligationenrecht bzw. die schweizerische Steuergesetzgebung für den Jahresabschluss massgeblich? Welcher Jahresabschluss erfolgt auf den Grundlagen von IFRS oder US GAAP? Warum gibt der Konzernabschluss besser Aufschluss über den Wert einer Aktie der Elektro Holding AG als der Einzelabschluss der Elektro Holding AG? 4 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 1 Lösungen (1/2) Die Elektro Holding AG beherrscht alle anderen Gesellschaften durch Stimmenmehrheit. Der Elektro-Konzern besteht demzufolge aus allen fünf Unternehmen. Hinweis zur Kraftwerk AG: Da die Elektro Holding AG die Elektro Schweiz AG durch Stimmenmehrheit von 80% vollständig beherrscht, verfügt sie an der Generalversammlung der Kraftwerk AG über sämtliche Stimmen der Elektro Schweiz AG, d.h. 60% der Stimmen. 2. Die Elektro Schweiz AG ist eine Tochter der Elektro Holding AG und die Mutter der Stromhandel AG sowie der Kraftwerk AG. Die Elektro Schweiz AG ist damit die Holding eines Subkonzerns (auch Subholding genannt). 3. Die Aktien der Elektro Holding AG. 1. 5 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 1 Lösungen (2/2) 4. 5. 6. Die Einzelabschlüsse der vier schweizerischen Gesellschaften erfolgen auf der Grundlage des Obligationenrechts sowie der eidg. und kantonalen Steuergesetze. Diese Einzelabschlüsse sind massgebend für die Besteuerung sowie die Gewinnausschüttungen jeder einzelnen Konzerngesellschaft. Da die Aktien der Elektro Holding AG an der SWX kotiert sind, ist der Konzernabschluss nach IFRS oder US GAAP zu erstellen. Der Wert der Elektro-Holding-Aktien hängt fast ausschliesslich vom wirtschaftlichen Erfolg der Töchter ab, weshalb die Unternehmensgruppe als Ganzes zu beurteilen ist. Das Jahresergebnis der Elektro Holding AG widerspiegelt nicht unbedingt die wirtschaftliche Realität, da die Elektro Holding AG als Muttergesellschaft die Transferpreise von konzerninternen Transaktionen frei festlegen und damit Gewinnverschiebungen innerhalb des Konzerns vornehmen kann. Diese konzerninternen Transaktionen werden im Rahmen der Konzernrechnung eliminiert, sodass die Konzernrechnung dadurch nicht beeinflusst wird. 6 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 2 Ausgangslage Gegeben ist eine Übersicht über alle Beteiligungen der am Hauptsegment der Schweizer Börse kotierten BioHolding AG (vgl. nächste Folie). Es gelten folgende Annahmen: > Die mit blauen Prozentwerten dargestellten Stimmrechtsanteile entsprechen grundsätzlich den Kapitalanteilen, ausser bei der BioGen AG, wo die BioHolding AG einen Kapitalanteil von 60% besitzt. > Mit anderen Aktionären der BioPharma AG besteht ein Aktionärbindungsvertrag, welcher es der BioHolding AG ermöglicht, die Mehrheit der Verwaltungsräte der BioPharma AG einzusetzen oder abzuberufen. > Die BioTech AG besitzt jederzeit ausübare Optionen für den Kauf von zusätzlichen 25% des stimmberechtigten Aktienkapitals der BioLife AG. > Es sind alles schweizerische Gesellschaften. 7 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 2 Fragestellung 1. Welche Gesellschaften gehören zum Konsolidierungskreis des BioKonzerns? BioHolding AG 40% BioPharma AG 25% BioGen AG 51% BioTech AG 80% BioVita AG 30% BioLife AG 8 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 2 Lösungen (1/1) 1. Die BioGen AG gehört nicht zum Konsolidierungskreis, weil sie nicht von der BioHolding AG beherrscht wird. Alle anderen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften, weil die Möglichkeit der Beherrschung durch die BioHolding AG direkt oder indirekt gegeben ist: > Bei der BioPharma AG erfolgt die Beherrschung über den Aktionärbindungsvertrag. > Bei der BioTech AG wird über die Stimmenmehrheit beherrscht. > Die BioVita AG wird indirekt beherrscht: Da die BioHolding AG die BioTech AG beherrscht, verfügt sie über alle Stimmen der BioTech AG an der Generalversammlung der BioVita AG, d.h. 80%. > Die jederzeit ausübbaren Optionen von 25% der stimmberechtigten Aktien der BioLife AG müssen für die Beurteilung der Beherrschung nach IFRS zum bestehenden Anteil von 30% hinzugerechnet werden, so dass mit 55% eine Beherrschung nach dem gleichen Prinzip wie bei der BioVita AG vorliegt. 9 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 3 Ausgangslage und Fragestellung (1/3) Kreuzen Sie die Aussagen als richtig an, oder begründen Sie, weshalb diese falsch sind. Nr. Aussage 1 Ein Konzern ist die Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung. 2 Ein Konzern besteht aus einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft. 3 Eine Konzernrechnung ist der Abschluss eines Konzerns, der die Konzernunternehmen so darstellt, als ob es sich um eine einziges Unternehmen handeln würde. Begründung, wenn falsch 10 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 3 Ausgangslage und Fragestellung (2/3) Nr. Aussage 4 Eine Konzernrechnung ist grundsätzlich zu erstellen, sobald eine Gesellschaft durch eine andere beherrscht wird. 5 Die Konzernrechnung ist in der Schweiz zwar massgeblich für die Gewinnausschüttung, nicht aber für die Unternehmensbesteuerung. 6 Solange der Stimmenanteil der Holding an einer anderen Gesellschaft 50% oder weniger beträgt, liegt keine Beherrschung vor. 7 Die Genossenschaft Migros muss aufgrund der obligationenrechtlichen Bestimmungen einen Konzernabschluss erstellen. Begründung, wenn falsch 11 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 3 Ausgangslage und Fragestellung (3/3) Nr. Aussage 8 Im Obligationenrecht ist True and fair View der wichtigste Grundsatz ordnungsmässiger Rechnungslegung. 9 Der Wert der Aktien einer Holdinggesellschaft hängt weitgehend vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften ab, weshalb für die Beurteilung eines Aktienkaufs der Konzernabschluss wichtiger ist als der Einzelabschluss der Holdinggesellschaft. Begründung, wenn falsch 12 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 3 Lösungen (1/3) Nr. Aussage Begründung, wenn falsch 1 Ein Konzern ist die Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung. n.a. 2 Ein Konzern besteht aus einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft. n.a. 3 Eine Konzernrechnung ist der Abschluss eines Konzerns, der die Konzernunternehmen so darstellt, als ob es sich um eine einziges Unternehmen handeln würde. n.a. 4 Eine Konzernrechnung ist grundsätzlich zu erstellen, sobald eine Gesellschaft durch eine andere beherrscht wird. n.a. 13 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 3 Ausgangslage und Fragestellung (2/3) Nr. Aussage Begründung, wenn falsch 5 Die Konzernrechnung ist in der Schweiz zwar massgeblich für die Gewinnausschüttung, nicht aber für die Unternehmensbesteuerung. Auch für die Gewinnausschüttung sind die Einzelabschlüsse jeder Gesellschaft massgeblich. 6 Solange der Stimmenanteil der Holding an einer anderen Gesellschaft 50% oder weniger beträgt, liegt keine Beherrschung vor. Die Beherrschung kann auch auf andere Weise als durch Stimmenmehrheit erfolgen (z.B. durch Vertrag). 7 Die Genossenschaft Migros muss aufgrund der obligationenrechtlichen Bestimmungen einen Konzernabschluss erstellen. Die Bestimmung von OR 663e ist ein Teil des Aktienrechts, d.h., sie ist nur auf Holdinggesellschaften in der Rechtsform einer AG anwendbar, weshalb Genossenschaften wie die Migros nach OR keine Konzernrechnung erstellen müssen. Allerdings erstellt die Migros freiwillig eine IFRS-Konzernrechnung. 14 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 3 Ausgangslage und Fragestellung (3/3) Nr. Aussage 8 Im Obligationenrecht ist True and fair View der wichtigste Grundsatz ordnungsmässiger Rechnungslegung. 9 Der Wert der Aktien einer Holdinggesellschaft hängt weitgehend vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften ab, weshalb für die Beurteilung eines Aktienkaufs der Konzernabschluss wichtiger ist als der Einzelabschluss der Holdinggesellschaft. Begründung, wenn falsch True and fair View ist ein wichtiger Grundsatz von IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER. Im OR ist die Vorsicht wichtiger als das Abbild der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage. 15 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 4 Ausgangslage und Fragestellung Aus welchen Bestandteilen setzt sich ein Konzernabschluss nach IFRS zusammen? Konzernabschluss 16 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 4 Lösung Aus welchen Bestandteilen setzt sich ein Konzernabschluss nach IFRS zusammen? Konzernabschluss Bilanz Erfolgsrechnung Geldflussrechnung Eigenkapitalnachweis Anhang 17 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 5 Ausgangslage und Fragestellung Die nachfolgende Übersicht zeigt die kumulierten Werte aller Konzerngesellschaften: Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Bilanzsumme in Mio. 11 11 10 10 9 11 Umsatz in Mio. 19 21 20 19 19 19 Mitarbeiterzahl 195 195 200 195 195 210 Beurteilen Sie, in welchen Jahren nach OR 663e Abs. 1 und 2 eine Konzernrechnung zu erstellen ist. Als Antwort ist für jedes Jahr ein Ja oder ein Nein in die Tabelle einzutragen. Es wird vorausgesetzt, dass für die Jahre 2001 bis 2003 eine Konsolidierungspflicht bestand. Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Konsolidierungspflicht 18 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 5 Lösung Jahr 2004 2005 2006 2007 Konsolidierungspflicht Nein Ja Ja Nein 2008 2009 Nein Ja Art. 663e Abs. 2 OR > Bilanzsumme 10 Mio. > Umsatzerlös 20 Mio. > Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 200 19 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 6 Ausgangslage und Fragestellung (1/2) Geben Sie eine Definition für nachfolgende Begriffe nach IFRS: Nr. Begriff 1 Mutterunternehmen 2 Tochterunternehmen 3 Gemeinschaftsunternehmen 4 Assoziiertes Unternehmen Definition 20 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 6 Ausgangslage und Fragestellung (2/2) Geben Sie eine Definition für nachfolgende Begriffe nach IFRS: Nr. Begriff 5 Konsolidierungskreis 6 Konzernabschluss 7 Beherrschung Definition 21 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 6 Lösungen (1/2) Geben Sie eine Definition für nachfolgende Begriffe nach IFRS: Nr. Begriff Definition 1 Mutterunternehmen Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen mit einem oder mehreren Tochterunternehmen (IAS 27.4). 2 Tochterunternehmen Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, einschliesslich einer NichtKapitalgesellschaft, wie etwa einer Personengesellschaft (als Mutterunternehmen bezeichnet) beherrscht wird (IAS 27.4) 3 Gemeinschaftsunternehmen Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine vertragliche Vereinbarung, in der zwei oder mehr Partner eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt (IAS 31.3). 22 Konzernrechnung Modul 3 Aufgabe 6 Lösungen (2/2) Geben Sie eine Definition für nachfolgende Begriffe nach IFRS: Nr. Begriff Definition 4 Assoziiertes Unternehmen Ein Unternehmen, bei welchem der Anteilseigner über einen massgeblichen Einfluss verfügt, jedoch nicht die Kontrolle oder gemeinschaftliche Führung ausübt. 5 Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis bezeichnet den Kreis derjenigen Unternehmen, die in den Konzernabschluss nach den Regeln der Vollkonsolidierung einbezogen werden müssen. 6 Konzernabschluss Der Konzernabschluss ist der Abschluss eines Konzerns, der die Konzernunternehmen so darstellt, als ob es sich bei ihnen um einziges Unternehmen handelt (IAS 27.4) 7 Beherrschung Beherrschung ist die Möglichkeit, die Finanzund Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen (IAS 27.4). 23 Konzernrechnung Modul 3 Ausblick nächste Veranstaltung (17.10.2007) Vollkonsolidierung 1, Erstkonsolidierung > > Konsolidierungskreis Purchase Accounting (Purchase Price Allocation nach IFRS 3) 24