Unser Wissenscenter - die Knowledgebase Warum Paare

Werbung
Unser Wissenscenter - die Knowledgebase
Das elektronische Handbuch für das DMRZ.de System
Einfach
Klar
Übersichtlich
Hebamme macht mit Facebook-Post auf den Hebammen-Mangel aufmerksam
Warum Paare an Ostern besser keine Kinder zeugen
sollten
Es war ein echter Aufreger im April: Die Hebamme Christine Niersmann warnt vor Sex zu
Ostern, um einem Babyboom zu Weihnachten vorzubeugen.
„Sie wünschen sich ein Kind? Trotzdem sollten Sie … bis ungefähr nach Ostern besser
verhüten.“ Über Facebook hatte die 54-jährige Paare aufgefordert, erst nach Ostern zu
zeugen. Als Grund schrieb sie „Hebammenmangel in Deutschland!“. Das Baby käme im
Dezember oder Januar zur Welt - und rund um Weihnachten und Silvester sei es ohnehin
schon viel schwieriger, eine Hebamme zu finden, so Niersmann.
Schlechte Bezahlung, unzumutbare Arbeitsbedingungen, zu hohe Haftpflichtkosten
Schon seit Jahren warnen Experten vor einem zunehmenden Hebammen-Mangel. So müssen
sich beispielsweise laut einem neuen Gutachten fast die Hälfte der Hebammen in
Krankenhäusern um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt kümmern. Verantwortlich
dafür sei vor allem der Kostendruck, unter dem die Kliniken stehen. Der Deutsche
Hebammenverband fordert deshalb mehr Personal und eine Eins-zu-eins-Betreuung.
Fast 11.000 Hebammen und Entbindungspfleger leisten Geburtshilfe in
Krankenhäusern
Trotz schwieriger Zeiten ist die Zahl der Hebammen in Deutschland im Jahr 2015 leicht
gestiegen. Das hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden jetzt (3.5) mitgeteilt. Insgesamt
arbeiteten in den Krankenhäusern in Deutschland 10.919 Hebammen und Entbindungshelfer.
Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor.
Quellen Gutachten:
www.hebammen-nrw.de/cms/aktuelles/meldungen/einzelansicht/datum/2017/03/21/neues-gu
tachten-zur-situation-der-geburtshilfe/
www.hebammenverband.de/aktuell/nachricht-detail/datum/2017/03/21/artikel/hebammen-indeutschland-betreuen-dreimal-so-viele-gebaerende-wie-in-grossbritannien-oder-norwegen/
Quelle Zahlen:
www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2017/PD17_18_p002.html
Kostenlose Inklusivleistungen
Haben
wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und
kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die
günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen
abrechnen. Sonst nicht!
Rechtliche Hinweise: * = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme
zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern.
** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt.
(Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen
Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung
*2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen
Telefontarife. Belegerfassung
3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei kostenloser,
gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei
der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an.
Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc.
Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des
jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen
Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
Herunterladen