Unser Wissenscenter - die Knowledgebase Das elektronische Handbuch für das DMRZ.de System Einfach Klar Übersichtlich Hebamme macht mit Facebook-Post auf den Hebammen-Mangel aufmerksam Warum Paare an Ostern besser keine Kinder zeugen sollten Es war ein echter Aufreger im April: Die Hebamme Christine Niersmann warnt vor Sex zu Ostern, um einem Babyboom zu Weihnachten vorzubeugen. „Sie wünschen sich ein Kind? Trotzdem sollten Sie … bis ungefähr nach Ostern besser verhüten.“ Über Facebook hatte die 54-jährige Paare aufgefordert, erst nach Ostern zu zeugen. Als Grund schrieb sie „Hebammenmangel in Deutschland!“. Das Baby käme im Dezember oder Januar zur Welt - und rund um Weihnachten und Silvester sei es ohnehin schon viel schwieriger, eine Hebamme zu finden, so Niersmann. Schlechte Bezahlung, unzumutbare Arbeitsbedingungen, zu hohe Haftpflichtkosten Schon seit Jahren warnen Experten vor einem zunehmenden Hebammen-Mangel. So müssen sich beispielsweise laut einem neuen Gutachten fast die Hälfte der Hebammen in Krankenhäusern um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt kümmern. Verantwortlich dafür sei vor allem der Kostendruck, unter dem die Kliniken stehen. Der Deutsche Hebammenverband fordert deshalb mehr Personal und eine Eins-zu-eins-Betreuung. Fast 11.000 Hebammen und Entbindungspfleger leisten Geburtshilfe in Krankenhäusern Trotz schwieriger Zeiten ist die Zahl der Hebammen in Deutschland im Jahr 2015 leicht gestiegen. Das hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden jetzt (3.5) mitgeteilt. Insgesamt arbeiteten in den Krankenhäusern in Deutschland 10.919 Hebammen und Entbindungshelfer. Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Quellen Gutachten: www.hebammen-nrw.de/cms/aktuelles/meldungen/einzelansicht/datum/2017/03/21/neues-gu tachten-zur-situation-der-geburtshilfe/ www.hebammenverband.de/aktuell/nachricht-detail/datum/2017/03/21/artikel/hebammen-indeutschland-betreuen-dreimal-so-viele-gebaerende-wie-in-grossbritannien-oder-norwegen/ Quelle Zahlen: www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2017/PD17_18_p002.html Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Rechtliche Hinweise: * = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. Belegerfassung 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.