Inhaltsverzeichnis Kapitel 7: Sonderthemen 7. Spezialthemen 7.1 Latente Steuern 7.1.1 Begriff der latenten Steuern 7.1.2 Untergliederung in zeitliche, permanente und quasipermanente Differenzen 7.1.2.1 Zeitliche Differenzen 7.1.2.2 Permanente Differenzen 7.1.2.3 Quasi permanente Differenzen 7.1.3 Gesetzliche Regelungen für Steuerrückstellungen nach HGB 7.1.4 Problem der Wahl des Steuersatzes 7.1.5 Latente Steuern nach IAS 7.1.6 Wesentliche Unterschiede der latenten Steuern nach IAS © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel 7: Sonderthemen 7.2 Geschäfts- und Firmenwert 7.2.1 Grundlagen 7.2.2 Geschäfts- und Firmenwert nach IAS 7.3. Grundsätze des DSOP (Phase 2) 7.4. Solvency II © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 2 Kapitel 7: Sonderthemen 7. Spezialthemen 7.1 Latente Steuern 7.1.1 Begriff der latenten Steuern Resultieren aus der Differenz zwischen effektiver Steuerschuld und der Steuerschuld, die sich ergeben würde, wenn der handelsrechtliche Gewinn Steuerbemessungsgrundlage wäre. Zweck der Abgrenzung ist es, den Steueraufwand für die Ertragsteuern den Perioden zuzuordnen, in die er nach handelsrechtlichen Grundsätzen gehört. (GuV-orientiert) Zukünftige Ertragsteuerbelastungen, die bereits verursacht worden sind, werden als latente Steuerverbindlichkeiten berücksichtigt. Zukünftige Steuerentlastungen, die bereits realisiert sind, werden als aktive latente Steuern berücksichtigt. © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 3 Kapitel 7: Sonderthemen 7.1.2 Untergliederung in zeitliche, permanente und quasi-permanente Differenzen 7.1.2.1 Zeitliche Differenzen Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf ausgleichen Eine zeitliche Differenz liegt z.B. vor, wenn ein Anlagegegenstand in der Handelsbilanz schneller abgeschrieben wird als in der Steuerbilanz. In diesem Falle ist in den ersten Perioden der Anlagenutzung das handelsrechtliche Ergebnis niedriger als das steuerliche Ergebnis; es werden also in den ersten Perioden -bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis- zu viel Steuern bezahlt. Sobald die Anlage in der Handelsbilanz voll abgeschrieben ist, kehrt sich das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz um. Insgesamt gleichen sich die betragsmäßigen Differenzen aus. © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 4 Kapitel 7: Sonderthemen 7.1.2.2 Permanente Differenzen Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf nicht ausgleichen Permanente Differenzen sind im Rahmen der Steuerabgrenzung nicht zu berücksichtigen. 7.1.2.3 Quasi permanente Differenzen Sind an sich zeitliche Differenzen; sie werden aber nach bisherigen Grundsätzen aus Vereinfachungsgründen bei der Abgrenzung latenter Ertragssteuern nicht berücksichtigt, da i.d.R. offen ist, ob und wann sich die Differenzen ausgleichen werden. © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 5 Kapitel 7: Sonderthemen 7.1.3 Gesetzliche Regelungen für Steuerrückstellungen nach HGB § 274 I HGB Rückstellung bilden, wenn - zu versteuernder Gewinn kleiner als handelsrechtlicher - der niedrigere Steueraufwand sich später ausgleicht - Angabe in Bilanz oder Anhang - Auflösung der Rückstellung, wenn mit der höheren Steuerbelastung nicht mehr zu rechnen ist § 274 II HGB Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe auf Aktivseite bilden, wenn - zu versteuernder Gewinn höher als handelsrechtlicher - der höhere Steueraufwand sich später ausgleicht - Erläuterung im Anhang - Auflösung, wenn mit Steuerentlastung nicht mehr zu rechnen ist © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 6 Kapitel 7: Sonderthemen 7.1.4 Problem der Wahl des Steuersatzes • Liability Concept: Es werden die Steuersätze zum Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen zur Ermittlung der Ausgleichsposten herangezogen. • Deferral Concept: Es werden die Steuersätze zum Zeitpunkt der Entstehung der zeitlichen Differenzen zur Ermittlung des Ausgleichsposten herangezogen. © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 7 Kapitel 7: Sonderthemen 7.1.5 Latente Steuern nach IAS Während das deutsche Handelsrecht die Steuerdifferenzen GuVorientiert (erfolgsorientiert i.S.d. income statement liability approach) ermitteln läßt, verlangen die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 12) seit jüngerer Zeit die Anwendung der sog. bilanzorientierten Abgrenzungskonzeption (balance sheet liability approach). Diese Konzeption führt im Vergleich zur erfolgsorientierten Steuerabgrenzung zu umfangreicheren Abgrenzungsmaßnahmen. © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 8 Kapitel 7: Sonderthemen 7.1.6 Wesentliche Unterschiede der latenten Steuern nach IAS Abgrenzungspflicht auch für quasi-permanente Differenzen (Temporal Differences) Aktivierung von Verlustvorträgen und Steuergutschriften Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern Saldierungsverbot von aktiven mit passiven latenten Steuern © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 9 Kapitel 7: Sonderthemen 7.2 Geschäfts- und Firmenwert 7.2.1 Grundlagen Als Geschäfts- oder Firmenwert gilt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis eines Unternehmens und dem Reinvermögen dieses Unternehmens im Zeitpunkt der Übernahme. Der Geschäfts- o. Firmenwert ist kein Vermögensgegenstand. Gleichwohl besteht nach HGB ein Bilanzierungswahlrecht, dem steuerlich eine Aktivierungspflicht entspricht. § 301 III HGB: Als Geschäfts- oder Firmenwert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens be-wirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzgl. der Schulden im Zeitpunkt d. Übernahme übersteigt. Der Betrag ist in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts kann aber auch planmäßig auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen er voraussichtlich genutzt wird (§ 309 I S. 1-2 HGB). Der Geschäfts- oder Firmenwert darf auch offen mit den Rücklagen verrechnet werden (§ 309 Abs. 1 Satz 3 HGB). © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 10 Kapitel 7: Sonderthemen 7.2.2 Geschäfts- und Firmenwert nach IAS Der originäre Goodwill (Geschäfts- bzw. Firmenwert) wird nach IAS nicht aktiviert. Der erworbene Goodwill ist zu aktivieren war bisher abzuschreiben (IAS 22). Hinsichtlich der maximalen Abschreibungsdauer wurde widerlegbar vermutet, dass diese 20 Jahre beträgt. Bei konsistenter Begründung konnte auch über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden; eine unbegrenzte Nutzungsdauer ist indes ausgeschlossen. Nach US-GAAP wird der Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben. Es ist jährlich zu testen, ob der Goodwill noch werthaltig ist (Impairmenttest). Seit 2003 entsprechen die Impairment-Regeln nach IFRS denen nach US – GAAP, d.h. keine planmäßige Abschreibung mehr © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 11 Kapitel 7: Sonderthemen 7.3. Grundzüge des DSOP (Phase II) Grundsätze des DSOP Betrachtung von Versicherungsverträgen nicht Versicherungsunternehmen Definition des versicherungstechnischen Risikos: „insurance risk – reasonable possibility that an event affecting the policyholder or other beneficiary will cause a material change in the present value of the insurer`s payments“ keine Aufsplittung von kombinierten Versicherungsverträgen, die insurancerisk und „non-derivation investment“ Elemente enthalten Einheitliches Bilanzierungsmodell für Lebens- und Nichtlebensversicherungsverträge © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 12 Kapitel 7: Sonderthemen Grundsätze der DSOP asset-liability-measurament-model: alle Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz müssen die diesbezüglichen Definitionen des IASB Framework erfüllen Jahreserfolg = Vermögenswerte – Schulden (statische Bilanzerfassung) Gewinne werden bereits mit Abschluss des Versicherungsvertrages ausgewiesen (ursprünglicher Ansatz, mittlerweile nur sehr eingeschränkt (Stand 2003) Ansatz der Vermögenswerte und Schulden zum entitiy specific value (Stand 2001), nunmehr wieder zum fair value (Stand 2003) © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 13 Kapitel 7: Sonderthemen Fair value und entity specific value fair value (Zeitwert) Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und von-einander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte Analyse d. diskont. Cash Flows, Orientierung an den Beschaffungspreisen entity specific value gegenwärtiger Wert der Kosten, die das VU bei einer ordentl. Abwicklung der Verpflichtung über die Vertragslaufzeit zukünftig aufbringen muss theoretische Diskussionspunkte zu Gunsten des entity specific value (Stand 2001) (in der Praxis bestehen nur geringfügige Unterschiede zum Zeitwert) VU veräußern Verpflichtungen nicht Marktwerte sind nicht vorhanden Management hat bessere Information, auch wenn Markt vorhanden wäre Stand 2003: Doch wieder Orientierung am Fair Value © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 14 Kapitel 7: Sonderthemen Berücksichtigung Bonitätsrisiko Ist das Bonitätsrisiko des Versicherungsunternehmens bei der Ermittlung der Fair Values zu berücksichtigen ? - wichtiger offener Punkt in der Bewertung - Hat nach aktuellem Diskussionsstand beim Fair Value zu erfolgen Argument dagegen: - Unternehmen mit einem schlechteren Rating haben eine niedrigere Rückstellung als Unternehmen mit einem besseren Rating ( Kann dies gewollt sein ? ) © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 15 Kapitel 7: Sonderthemen Konsequenzen aus der Anwendung des asset-liability-model Kosten für den Abschluss von Versicherungsverträgen sind sofort als Aufwand in der GuV zu erfassen defered acquisition costs nicht mehr zulässig Prämienüberträge sind nur insoweit eine Schuld, als seitens des VU aus den Prämieneinnahmen ein Erfüllungsrückstand am Bilanzstichtag besteht. Versicherungstechnische Verpflichtungen aus dem Leben- und Nichtlebensversicherungsgeschäfte sind abzuzinsen (entspricht IAS 37). Bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen sind Risikozuschläge vorzunehmen. Großrisiken- oder Schwankungsrückstellungen dürfen nicht angesetzt werden © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 16 Kapitel 7: Sonderthemen 7.4. Solvency II 7.4.1. Aktualität 7.4.2. Kritik an Solvency I 7.4.3. Überblick und Zeitschiene 7.4.4. Interne Modelle © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 17 7.4.1. Aktualität Kapitel 7: Sonderthemen Aktuelle Diskussion geprägt von zwei Themen: IFRS und Solvency II Solvency II in 2005 intensiver in der Fachdiskussion als das IFRS – Projekt Insurance Contracts aktuelles Thema von hoher Bedeutung Solvency I Solvency II - Gruppenaufsicht - Finanzkonglomeraterichtlinie - VAG – Änderungen 2005 - Standardmodell GDV/BaFin - Internes Modell / DFA - Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 18 Kapitel 7: Sonderthemen 7.4.2. Warum Solvency II ? (1) Banken- und Versicherungsunternehmen in Deutschland stark reguliert Wesentliche aktuelle Veränderungen mit Auswirkungen auf den Finanzsektor: - Entwicklungen an den Finanzmärkten - Entwicklungen neuer Produkte im Bankenund Versicherungsbereich - starke Internationalisierung - Änderungen der Prozesse durch ITEntwicklungen Wie reagiert die Versicherungsaufsicht auf diese Entwicklungen ? © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 19 7.4.2. Warum Solvency II ? (2) Kapitel 7: Sonderthemen • Versicherungsunternehmen • Goshawk – Lloyd’s Syndicate 102 (GB) • Sach • 2003 • Mannheimer-Leben (BRD) • Leben • 2003 • Chester Street (GB) • Sach • 2001 • Tokyo Life (Japan) • Leben • 2001 • HIH (Australien) • Sach • 2001 • Equitable (GB) • Leben • 2000 • Chiyoda Mutual (GB) • Leben • 2000 • Nissan Life (Japan) • Leben • 1997 • English and American (USA) • Sach • 1993 • KWELM Companies (GB) • Sach • 1992 • Seg-ment © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen • Jahr der Insolvenz 20 Kapitel 7: Sonderthemen • 7.4.2. Warum Solvency II ? (3) • • Unzureichende Kapitalausstattung Unzureichendes • Verständnis • der vt. Rück• stellungen • • • Keine strategische • Planung • Integrität der internen Prozesse • und Systeme • • Unzureichende 8 Gründe Unzureichende • Festsetzung • von Limits durch die Aufsicht • • • Unzureichende • unabhängige, kritische Analyse Fehler in der Unternehmens• steuerung • Dominante Rolle des CEO … wesentliche Gründe waren Fehler der Unternehmensleitung und ein unzureichendes Risikomanagement © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 21 Kapitel 7: Sonderthemen 7.4.3. Eigenmittelvorschriften – Solvency I (1) Überblick Forderung einer Mindestausstattung mit Eigenmitteln Eigenmittel überwiegend Eigenkapitalbeträge Vergleich Eigenmittel mit Sollbetrag Wird Mindestausstattung mit Eigenmitteln unterschritten, werden stufenweise aufsichtsbehördliche Sanktionen ausgelöst, die zur Wiederherstellung „gesunder Finanzverhältnisse dienen sollen © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 22 7.4.3. Eigenmittelvorschriften – Solvency I (5) Kapitel 7: Sonderthemen Berechnungsschema Soll-Solvabilität Leben Abschnitt Leben - Tod Erstes Ergebnis M athematische Nettoreserven * 0,04 Zw eites Ergebnis Bruttorisikokapitalbestände nach Vertragsart Gesamte Nettorisikokapitalbestände Verhältnis hieraus (min. 50 % ) Gew ichtung der Risikokapitalbestände Bruttorisikokapital nach Vertragsart * Verhältnis netto / brutto * Faktor Zw eites Ergebnis Faktor zur Gewichtung der Risikokapitalbestände für Kapital- und Rentenversicherungen = 0,3 % Berechnungsschema Soll-Solvabilität Leben Abschnitt Zusatzversicherung M aximum aus Beitrags- und Schadenindex Abschnitt Fondsgebundene LV Erstes Ergebnis M athematische Nettoreserven * 0,04 Zw eites Ergebnis Nettorisikokapital * 0,3 % Summe der Ergebnisse = Soll-Solvabilität Minimum 85 % der Bruttoreserven © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 23 Kapitel 7: Sonderthemen 7.4.3. Eigenmittelvorschriften Solvency I (6) Risikokapital © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 24 Kapitel 7: Sonderthemen 7.4.3. Eigenmittelvorschriften Solvency I (7) Eigenmittel gemäß § 53c VAG: Grundkapital ohne eigene Aktien bzw. eingezahlter Gründungsstock bei VVaG Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen Gewinnvortrag (ohne auszuschüttende Dividenden) weitere Positionen wie etwa (mit Beschränkungen): Genussrechtskapital Nachrangige Verbindlichkeiten … abzüglich des um die auszuschüttenden Dividenden erhöhten Verlustvortrages der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Werte Änderungen in praktisch jedem neuen Gesetz, das das VAG ändert © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 25 Kapitel 7: Sonderthemen 7.4.3. Eigenmittelvorschriften Solvency I (8) Kritikpunkte im Zusammenhang mit dem derzeitigem kennzahlbasierten Verfahren: betriebswirtschaftliche Würdigung und Bewertung des Solvabilitätssystems durch Vielzahl einzelner Regelungen und Elemente erschwert lediglich grobe Messung der Risikolage des Versicherungsunternehmens unvollständige Berücksichtigung von Risiken (z. B. Kapitalanlagerisiken) keine risikotheoretische Begründbarkeit von numerischen Vorgaben begrenzte Anrechenbarkeit der Rückversicherung fehlende klare und einheitliche Eigenkapital- bzw. Eigenmitteldefinition Nichtberücksichtigung der Schwankungsrückstellung nicht sachgerecht Verwerfungen durch Vergangenheitsbezug der Berechnungen © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 26 Kapitel 7: Sonderthemen 7.5. Solvency II - Überblick (1) Quelle: KPMG, 2002 © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 27 Kapitel 7: Sonderthemen 7.5. Solvency II – Überblick (2) Säule I – Mindestkapitalanforderungen Zwei unterschiedliche Verfahren Standardansatz (RBC-Verfahren) Vorschlag des GDV und der BaFin Vorschläge der IAA Internes Risikomodell (geringere Anforderungen möglich) Grundsätze des GDV Vorschläge der IAA © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 28 Kapitel 7: Sonderthemen 7.5. Solvency II – Überblick (3) 1999 Beginn des Projektes 2003 Ende Phase I Beginn Phase II 2007 Heute RichtlinienEntwurf 2008 ImplemenEuropäische tierung in nationales Richtlinie Recht © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 2010?? Anwendung von Solvency II 29 Kapitel 7: Sonderthemen 7.6. Interne Modelle (1) Banken: Versicherungsunternehmen: interne Modelle für Solvabilitätsnachweis Marktrisiko erlaubt interne Modelle für Solvabilitätsnachweis in Deutschland derzeit nicht erlaubt Basel II: Solvency II: Interne Modelle auch für Interne Modelle u.U. zulässig -operationelles Risiko -Bonitätsrisiko Vorschläge des GDV Vorschläge der IAA © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 30 Kapitel 7: Sonderthemen 7.6. Interne Modelle (2) Begriff: zeitbezogene stochastische Darstellungen der risikobehafteten Geschäfte des Versicherungsunternehmens mit einer Abschätzung ihrer Auswirkungen auf das Gesamtunternehmensrisiko (GDV). Das Gesamtunternehmensrisiko wird anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Versicherungsunternehmens gemessen (value at Risk) © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 31 Kapitel 7: Sonderthemen 7.6. Interne Modelle (3) Quelle: Boller, 2003 © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 32 Kapitel 7: Sonderthemen Diplom-Mathematiker, Master of Business Research Herbert Loy Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, Audit Financial Services Dr. Peter Ott Ganghoferstraße 29 80339 München [email protected] Ganghoferstraße 29 80339 München [email protected] Tel. (089) 9282-1834 Fax 01802-11991-1834 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Member of KPMG International Wirtschaftsprüfer Aktuar Steuerberater Partner, Audit Financial Services Tel. (089) 9282-1839 Fax 01802-11991-1839 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Member of KPMG International © 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott – Sonderthemen 33