Es gibt aber auch oftmals professionelle Betreiber, die Zentren errichten, und Mediziner motivieren, sich in deren Räumlichkeiten niederzulassen. Die Ärztinnen und Ärzte schließen die Verträge dann nicht untereinander ab, sondern mit einem Betreiber (in Wien z. B. Privatspitäler oder private Betreibergesellschaften). Was der Betreiber zur Ordinationsführung zur Verfügung stellt (z. B. Personal, EDV, Geräte etc.), wird individuell geregelt. Im äußersten Fall wird alles zur Verfügung gestellt und die Ärztin oder der Arzt kümmert sich ausschließlich um die Betreuung der Patienten. Hinsichtlich der Gründung solcher Ordinationsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) gibt es seit Jahrzehnten keine Änderung der Rechtslage. Sie bedürfen keiner Bewilligung, sondern werden durch die Ordinationsmeldungen der einzelnen Ärztinnen und Ärzte gegründet. Besonders in den letzten Jahren ist die Gründung solcher Gemeinschaftspraxen bzw. Ärztezentren durch Betreiberfirmen professioneller geworden, und die Anzahl der an einem Zentrum beteiligten Mediziner ist stark gestiegen. Die Gründe sind hierfür vielfältig. Einerseits steigen die Auflagen bei der Ordinationsführung (z. B. Hygieneauflagen, Barrierefreiheit etc.), andererseits bevorzugen Patienten zunehmend kürzer Wege bei der medizinischen Betreuung. Die Zentren erfüllen beide Bedürfnisse. Für den Erfolg solcher Zentren ist jedoch maßgeblich, dass Mediziner, die dort arbeiten, wirtschaftlich interessante Bedingungen (z. B. angemessene Mietkonditionen etc.) vorfinden. Zudem zeichnen sich solche Ärztezentren dadurch aus, dass sowohl Kassenals auch Wahlärzte dort arbeiten können und die Beziehung zur Sozialversicherung eine untergeordnete Rolle spielt. In größeren Zentren sind mittlerweile Einzelordination und Gruppenpraxen Teil der Gemeinschaftspraxis. Gruppenpraxen werden in der Gemeinschaftspraxis rechtlich wie eine Einzelordination behandelt. Für die moderne Führung fachärztlicher Ordination sind fachgleiche Gruppenpraxen in Gemeinschaftspraxen eine interessante gesundheitspolitische Kombination, da sie zur Spitalsentlastung und zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs beitragen. Die ersten größeren Ärztezentren zeigen, dass sich Ärztinnen und Ärzte in solchen Zentren auch medizinisch 8 Leitfaden Gruppenpraxis