Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln 3 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln Heilbehelfe tragen zur Heilung bei oder lindern zumindest die Folgen einer Erkrankung. Dazu zählen z. B. elastische Binden, orthopädische29 Schuheinlagen, Brillen. Hilfsmittel wie z. B. Rollstuhl, Leibstuhl, Prothese usw. erleichtern den Umgang mit einer beeinträchtigten Körperfunktion. Diverse Heilbehelfe und Hilfsmittel werden einer versicherten Person von der jeweiligen Krankenkasse teilweise oder zur Gänze bezahlt oder auch nur zur Verfügung gestellt. Bei neuen Produkten ist fast immer mit einem Selbstkostenanteil zu rechnen. Um die Produkte beziehen zu können, ist eine Verordnung von der Ärztin bzw. vom Arzt notwendig. Meist übernimmt die Aufgabe die Hausärztin, der Hausarzt oder sonst die/der behandelnde Ärztin/Arzt. Dazu gibt es einen Verordnungsschein, worauf die Diagnose und in diesem Zusammenhang die medizinische Begründung stehen muss. Für manche Heilbehelfe und Hilfsmittel ist dann noch eine zusätzliche Bewilligung der betreffenden Krankenkasse erforderlich. Bei tariflich nicht geregelten Produkten ist dazu ein Kostenvoranschlag notwendig. Bitte beachten Sie, wie lange der Verordnungsschein gültig ist. Es gibt unterschiedliche Fristen. Manche Heilbehelfe und Hilfsmittel werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und müssen wieder zurückgegeben werden. Das kann beispielsweise Gehbehelfe betreffen. Eventuell werden auch bei privat angeschafften Heilbehelfen oder Hilfsmitteln die Kosten im Nachhinein rückerstattet. Konkrete Informationen gibt die jeweilige Krankenkasse. 29 orthopädisch: Die Orthopädie ist das Tätigkeitsfeld eines Facharztes (Orthopäden), das sich mit der Entstehung, Verhütung, Erkennung und Behandlung angeborener oder erworbener Form- oder Funktionsfehler des Stütz- und Bewegungsapparates, also der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen, sowie mit der Rehabilitation der Patienten befasst. 149 Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich Tipps Beratung: Vor Ankauf eines Produktes ist die Beratung überaus wichtig und die Vor- und Nachteile ähnlicher Behelfe sind unbedingt zu vergleichen. Ebenso ist zu überlegen, ob ein Kauf getätigt werden soll oder ob vielleicht „Mieten“ die bessere Lösung ist. Geeignete Ansprechpartner sind z. B. Sanitätshäuser oder Fachbetriebe wie Rehatechnik oder Orthopädietechnik. Verordnungsschein: Erst wenn die entsprechende Auswahl getroffen wurde, sollte von der Ärztin bzw. vom Arzt der Verordnungsschein ausgestellt werden. Nur so können alle Besonderheiten bzw. Bedürfnisse Beachtung finden, was die Produktwahl für die betreffende Person insgesamt optimiert. Eine konkrete Beschreibung des Krankheitsbildes ist dazu äußerst wichtig, erst damit lässt sich daraus schließen, dass der gewünschte Artikel jedenfalls eine wesentliche Erleichterung bringen wird. Je besser die Begründung deutlich gemacht werden kann, umso eher ist mit einer Bewilligung seitens der Krankenkasse zu rechnen. Ebenso ist der Artikel genau zu beschreiben. Wenn z. B. ein Duschhocker mit Armstützen gewünscht wird, muss dieser auch genauso bestellt werden, sonst bekommt man vielleicht einen ohne Armlehnen. Vorher testen: Besteht die Möglichkeit, das Hilfsmittel vorher auszuprobieren und zu Hause zu testen, dann sollte der Verordnungsschein erst abgegeben werden, wenn man sich für ein bestimmtes Produkt entschieden hat. 150 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln Information Kostenanteil: 10 % der Kosten bzw. mindestens € 30,20 Brillen, Kontaktlinsen haben einen höheren Selbstbehalt von € 90,60 OÖ GKK: Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 25 % Kieferorthopädischen Behandlungen: 50% BVA: Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 20 % Kieferorthopädischen Behandlungen: 20% Kein Selbstbehalt ist zu leisten: für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, für Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind (nicht jedoch bei Überschreitung der Rezeptgebührenobergrenze), für Personen, die Heilbehelfe und Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation brauchen (z. B. Prothese), für insulinpflichtige Diabetiker (Therapiebedarf und Materialien zur Selbstkontrolle), für die Grundversorgung bei Anlage eines Stomas, für erwerbsunfähige Personen über dem 15. Lebensjahr, die mitversichert sind. Höchstausmaß der Zuzahlungen durch die Krankenkasse: Jede Krankenkasse hat bei der Zuzahlung eine Höchstgrenze angesetzt: BVA: € 1.208,-ÖÖ-GKK: € 1.208,-SVB: € 1.184,-SVA: € 1.208,-VAEB: € 1.208,-- 151 Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich Bei Prothesen bzw. auch beim Rollstuhl, wenn die Funktion des Körperteils übernommen werden muss: Alle Krankenkassen haben den Höchstbetrag mit € 1.208,-- festgelegt. Die Höchstgrenzen entfallen bei Behelfen für die medizinische Rehabilitation. Erklärung: Eine medizinische Rehabilitation schließt optimalerweise an einen Krankenhausaufenthalt an, um Unfallfolgen bzw. die Folgen einer Erkrankung abzumildern und um nachfolgend ein möglichst eigenständiges Leben führen zu können. Ist ein gesetztes Rehabilitationsziel nur mit gewissen Heilbehelfen bzw. Hilfsmitteln zu erreichen, sind diese vom zuständigen Versicherungsträger gesondert zu bewilligen und zu finanzieren. 3.1 Wie kommt man zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln? Erfordern diverse Erkrankungen bzw. Folgen eines Unfalles Heilbehelfe oder Hilfsmittel, können diese ärztlich verordnet werden und die jeweilige Krankenkasse leistet einen gewissen finanziellen Betrag dazu. Wählt man für den Ankauf sogenannte „Vertragspartner“, erleichtert das die Administration mit der jeweiligen Kasse. Die betreffenden Firmen kümmern sich dann selbst um die Verrechnung. Sollte eine Bewilligung seitens der Kasse erforderlich sein, (bei Bedarf mit Kostenvoranschlag) erfolgt die Abwicklung ebenfalls automatisch. Anschließend ist höchstens der Selbstbehalt zu bezahlen. Wird ein Geschäft bevorzugt, welches kein Vertragspartner der Krankenkasse ist, so ist der gesamte Rechnungsbetrag vorerst zu bezahlen. Im Nachhinein kann mit dem entsprechenden Rechnungsbeleg ein Kostenersatz bzw. eine Kostenbeteiligung bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Üblicherweise wird die Rückerstattung im selben Umfang gewährt wie bei den Vertragspartnern. Besteht die Möglichkeit, die Produkte im Geschäft abzuholen, ist das die günstigste Variante. Soll auf Wunsch eine Lieferung nach Hause erfolgen, sind die Versandkosten zu tragen. 152 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln Um die Organisation zu erleichtern, zeigt die nachfolgende Auflistung die Vorgangsweise auf, wie und wo man zu den diversen Heilbehelfen/Hilfsmitteln kommt, was an Selbstbehalt zu bezahlen ist und mit welcher Lieferzeit zu rechnen ist. Siehe dazu auch: Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln sowie Firmenadressen von Heilbehelfen und Hilfsmitteln und Vertragspartnern. Trägt man jegliche Kosten selbst, steht einem natürlich frei, jedes beliebige Produkt anzukaufen, wo und wie man möchte. Teurere Produkte werden von den diversen Firmen oftmals ebenso vermietet. Auch das Rote Kreuz verfügt über Angebote. 3.1.1 Unterarmstützkrücken Vorgangsweise: Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Manchmal erhält man auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt Krücken, dann sind 13 € Kaution zu bezahlen, die man bei Rückgabe (ohne Beschädigung) wieder zurückerhält. Dieses Service ist allerdings nicht immer geboten. Beraten lassen und eine Auswahl treffen. Gibt es keine Sonderwünsche, sind keine weiteren Formalitäten abzuwickeln. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Krücken im Preis von etwa € 13,-- bis € 15,-- müssen in vollem Umfang bezahlt werden. Lieferzeit: Einfache Krücken können sofort mitgenommen werden. 153 Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich 3.1.2 Spezielle Krücken, Gehstock, Gehgestell, Rollator, Rollmobil, Deltarad Vorgangsweise: Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Nachfragen, ob das gewählte Geschäft Vertragspartner der betreffenden Krankenkasse ist. Beraten lassen und Auswahl treffen. Verordnungsschein von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen. Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind wie z. B. Gehstock mit vier Füßen, Rollmobil mit Rückenstütze usw. Verordnungsschein im betreffenden Geschäft abgeben. Dieses verrechnet selbst mit der jeweiligen Krankenkasse bzw. regelt es eine etwaige Bewilligung. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Egal welches Modell gewünscht wird, es sind jeweils € 30,20 zu bezahlen. Beim Zubehör liegen die Kosten häufig unter € 30,20, daher ist dieses selbst zu bezahlen. Lieferzeit: Modelle sind teilweise vorrätig, sonst innerhalb einer Woche erhältlich. Ist eine Bewilligung erforderlich, ist mit ca. zwei Wochen zu rechnen. 154 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln 3.1.3 Rollstuhl Vorgangsweise: Bei der GKK versichert: Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Nachfragen, ob das gewählte Geschäft Vertragspartner der Krankenkasse ist. Beraten lassen und Auswahl treffen. Verordnungsschein von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen. Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind. Verordnungsschein im betreffenden Geschäft abgeben. Dieses verrechnet selbst mit der GKK. Bei allen anderen Versicherungen: Verordnungsschein mit Angabe von Körpergröße und Gewicht von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen. Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind (wie z. B. Sitzauflage, Wadenband, usw.). Verordnungsschein an die Versicherung weiterleiten, diese veranlasst die weiteren Schritte (Leihgabe vom Depot). 155 Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich Bitte beachten: Der Rollstuhl soll der entsprechenden Körpergröße angepasst werden. – Die betroffene Person muss aufrecht sitzend mit der ganzen Fußsohle zum Boden kommen. Um im Rollstuhl sitzen zu können, ist unbedingt ein Sitzpolster notwendig. – Achtung! Dieser verändert wiederum die Sitzhöhe des Rollstuhls! Wie breit muss der Rollstuhl sein? Passt der Rollstuhl durch alle Türen? Vor allem WC und Badezimmer sind zu kontrollieren, da diese oftmals schmäler sind. Für welchen Einsatz ist der Rollstuhl gedacht? An welches Zubehör ist zu denken? (Z. B. größere Vorderräder, Wadenband, Kippschutz, Vollgummiräder oder Luftbereifung, Speichenschutz, Griffverlängerungen für die Bremsen, Schlupfsack, Fußstützen getrennt oder durchgehend, Elektromotor als Zusatzantrieb für eine Begleitung, die anschiebt, oder eventuell eine Griffverlängerung für die Schiebegriffe, ein aufsetzbarer Therapietisch …) Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Die Kosten für den Rollstuhl werden übernommen. Das Zubehör muss ebenfalls verordnet werden. Dann ist ein Selbstbehalt von € 30,20 zu bezahlen. Ohne Verordnungsschein ist der gesamte Verkaufspreis zu bezahlen. Bei Fragen bitte an die jeweilige Sozialversicherung wenden. Lieferzeit: Sind keine Sonderwünsche bzw. spezielle Anfertigungen notwendig, ist der Rollstuhl innerhalb einer Woche lieferbar. Bei erfolgter Bestellung stellen diverse Firmen sofort einen kostenlosen Leihrollstuhl zur Verfügung. 156 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln 3.1.4 Ess- und Trinkhilfen Bezugsquellen: Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Meist liegen die Kosten unter € 30,20, vielfach sogar unter € 10,--, daher sind diese selbst zu bezahlen. Lieferzeit: Einfache Produkte sind normalerweise vorrätig, sonst innerhalb einer Woche erhältlich. 3.1.5 Anziehhilfen Bezugsquellen: Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Meist liegen die Kosten wesentlich unter € 30,20 (schon ab € 2,--), daher sind diese selbst zu bezahlen. Lieferzeit: Einfache Produkte sind normalerweise vorrätig, sonst innerhalb einer Woche erhältlich. 157 Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich 3.1.6 Toilettenstuhl Vorgangsweise: Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Nachfragen, ob das gewählte Geschäft Vertragspartner der betreffenden Krankenkasse ist. Beraten lassen und Auswahl treffen. Verordnungsschein von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen. Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind. Verordnungsschein im betreffenden Geschäft abgeben. Dieses verrechnet selbst mit der jeweiligen Krankenkasse bzw. regelt es eine etwaige Bewilligung. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Es sind € 30,20 zu bezahlen Lieferzeit: Teilweise sind Modelle vorrätig, ansonsten innerhalb einer Woche erhältlich. 3.1.7 Pflegebett Im Lieferumfang sind üblicherweise Bettgitter, Bedienungselement und Lattenrost enthalten. Matratzen sind immer gesondert zu bestellen. Bezugsquellen: Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“. Bitte unbedingt beraten lassen und Auswahl treffen. Dabei ist zu überlegen, ob ein Ankauf getätigt werden soll oder ob „Mieten“ eine bessere Option ist. 158 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln Sozial-Medizinischen Betreuungsring Bezirk Freistadt: Oswalder Straße 19, 4291 Lasberg Tel.: 07947/20 686 - 11 oder 0664/12 34 56 78 E-Mail: [email protected] Landesverband Rotes Kreuz Oberösterreich: Körnerstraße 28, 4020 Linz Tel.: 0732/76 44 - 0 E-Mail: [email protected] Zahlreiche Gemeinden in OÖ bieten ebenfalls einen Pflegebettenverleih an. Pflegebetten sind auch gebraucht zu erwerben, Angebote dazu findet man z. B. im Internet. Die Pflegeorganisationen können ebenfalls oftmals weiterhelfen und wissen eventuell sogar, wer ein Pflegebett weitergeben möchte. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Für ein Krankenbett gibt es keine Zuzahlung bzw. keinen Kostenersatz. Der gesamte Betrag ist zu bezahlen (neu ab ca. € 1.000,--, inklusive Lieferung und Montage). Bei Miete sind ca. € 240,-- für Lieferung, Montage, Abbau und Abholung schon im Vorhinein zu bezahlen. Die laufenden Kosten betragen € 52,-- pro Monat. Lieferzeit: ein bis zwei Wochen. 3.1.8 Zubehör für das Bett Bezugsquellen: Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“. Bitte unbedingt beraten lassen und Auswahl treffen. 159