3 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

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Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
3 Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Heilbehelfe tragen zur Heilung bei oder lindern zumindest die Folgen einer Erkrankung.
Dazu zählen z. B. elastische Binden, orthopädische29 Schuheinlagen, Brillen. Hilfsmittel
wie z. B. Rollstuhl, Leibstuhl, Prothese usw. erleichtern den Umgang mit einer
beeinträchtigten Körperfunktion.
Diverse Heilbehelfe und Hilfsmittel werden einer versicherten Person von der jeweiligen
Krankenkasse teilweise oder zur Gänze bezahlt oder auch nur zur Verfügung gestellt.
Bei neuen Produkten ist fast immer mit einem Selbstkostenanteil zu rechnen.
Um die Produkte beziehen zu können, ist eine Verordnung von der Ärztin bzw. vom
Arzt notwendig. Meist übernimmt die Aufgabe die Hausärztin, der Hausarzt oder sonst
die/der behandelnde Ärztin/Arzt. Dazu gibt es einen Verordnungsschein, worauf die
Diagnose und in diesem Zusammenhang die medizinische Begründung stehen muss.
Für manche Heilbehelfe und Hilfsmittel ist dann noch eine zusätzliche Bewilligung der
betreffenden Krankenkasse erforderlich. Bei tariflich nicht geregelten Produkten ist
dazu ein Kostenvoranschlag notwendig. Bitte beachten Sie, wie lange der
Verordnungsschein gültig ist. Es gibt unterschiedliche Fristen.
Manche Heilbehelfe und Hilfsmittel werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und
müssen wieder zurückgegeben werden. Das kann beispielsweise Gehbehelfe betreffen.
Eventuell werden auch bei privat angeschafften Heilbehelfen oder Hilfsmitteln die
Kosten im Nachhinein rückerstattet.
Konkrete Informationen gibt die jeweilige Krankenkasse.
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orthopädisch: Die Orthopädie ist das Tätigkeitsfeld eines Facharztes (Orthopäden), das sich mit der
Entstehung, Verhütung, Erkennung und Behandlung angeborener oder erworbener Form- oder
Funktionsfehler des Stütz- und Bewegungsapparates, also der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen,
sowie mit der Rehabilitation der Patienten befasst.
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Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich
Tipps
Beratung:
Vor Ankauf eines Produktes ist die Beratung überaus wichtig und die Vor- und
Nachteile ähnlicher Behelfe sind unbedingt zu vergleichen. Ebenso ist zu überlegen, ob
ein Kauf getätigt werden soll oder ob vielleicht „Mieten“ die bessere Lösung ist.
Geeignete Ansprechpartner sind z. B. Sanitätshäuser oder Fachbetriebe wie
Rehatechnik oder Orthopädietechnik.
Verordnungsschein:
Erst wenn die entsprechende Auswahl getroffen wurde, sollte von der Ärztin bzw. vom
Arzt der Verordnungsschein ausgestellt werden. Nur so können alle Besonderheiten
bzw. Bedürfnisse Beachtung finden, was die Produktwahl für die betreffende Person
insgesamt optimiert.
Eine konkrete Beschreibung des Krankheitsbildes ist dazu äußerst wichtig, erst damit
lässt sich daraus schließen, dass der gewünschte Artikel jedenfalls eine wesentliche
Erleichterung bringen wird. Je besser die Begründung deutlich gemacht werden kann,
umso eher ist mit einer Bewilligung seitens der Krankenkasse zu rechnen.
Ebenso ist der Artikel genau zu beschreiben. Wenn z. B. ein Duschhocker mit
Armstützen gewünscht wird, muss dieser auch genauso bestellt werden, sonst
bekommt man vielleicht einen ohne Armlehnen.
Vorher testen:
Besteht die Möglichkeit, das Hilfsmittel vorher auszuprobieren und zu Hause zu testen,
dann sollte der Verordnungsschein erst abgegeben werden, wenn man sich für ein
bestimmtes Produkt entschieden hat.
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Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Information
Kostenanteil:
10 % der Kosten bzw. mindestens € 30,20
Brillen, Kontaktlinsen haben einen höheren Selbstbehalt von € 90,60
OÖ GKK: Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei
Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 25 %
Kieferorthopädischen Behandlungen: 50%
BVA: Zuzahlung des Versicherten/Angehörigen bei
Zahnersatz (Kunststoff-/Metallgerüstprothesen): 20 %
Kieferorthopädischen Behandlungen: 20%
Kein Selbstbehalt ist zu leisten:
für Kinder bis zum 15. Lebensjahr,
für Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen,
für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind (nicht jedoch bei
Überschreitung der Rezeptgebührenobergrenze),
für Personen, die Heilbehelfe und Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen
Rehabilitation brauchen (z. B. Prothese),
für insulinpflichtige Diabetiker (Therapiebedarf und Materialien zur
Selbstkontrolle),
für die Grundversorgung bei Anlage eines Stomas,
für erwerbsunfähige Personen über dem 15. Lebensjahr, die mitversichert
sind.
Höchstausmaß der Zuzahlungen durch die Krankenkasse:
Jede Krankenkasse hat bei der Zuzahlung eine Höchstgrenze angesetzt:
BVA:
€ 1.208,-ÖÖ-GKK:
€ 1.208,-SVB:
€ 1.184,-SVA:
€ 1.208,-VAEB:
€ 1.208,--
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Bei Prothesen bzw. auch beim Rollstuhl, wenn die Funktion des Körperteils
übernommen werden muss:
Alle Krankenkassen haben den Höchstbetrag mit € 1.208,-- festgelegt.
Die Höchstgrenzen entfallen bei Behelfen für die medizinische Rehabilitation.
Erklärung: Eine medizinische Rehabilitation schließt optimalerweise an einen
Krankenhausaufenthalt an, um Unfallfolgen bzw. die Folgen einer Erkrankung
abzumildern und um nachfolgend ein möglichst eigenständiges Leben führen zu
können. Ist ein gesetztes Rehabilitationsziel nur mit gewissen Heilbehelfen bzw.
Hilfsmitteln zu erreichen, sind diese vom zuständigen Versicherungsträger
gesondert zu bewilligen und zu finanzieren.
3.1 Wie kommt man zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln?
Erfordern diverse Erkrankungen bzw. Folgen eines Unfalles Heilbehelfe oder Hilfsmittel,
können diese ärztlich verordnet werden und die jeweilige Krankenkasse leistet einen
gewissen finanziellen Betrag dazu.
Wählt man für den Ankauf sogenannte „Vertragspartner“, erleichtert das die
Administration mit der jeweiligen Kasse. Die betreffenden Firmen kümmern sich dann
selbst um die Verrechnung. Sollte eine Bewilligung seitens der Kasse erforderlich sein,
(bei Bedarf mit Kostenvoranschlag) erfolgt die Abwicklung ebenfalls automatisch.
Anschließend ist höchstens der Selbstbehalt zu bezahlen.
Wird ein Geschäft bevorzugt, welches kein Vertragspartner der Krankenkasse ist, so ist
der gesamte Rechnungsbetrag vorerst zu bezahlen. Im Nachhinein kann mit dem
entsprechenden Rechnungsbeleg ein Kostenersatz bzw. eine Kostenbeteiligung bei der
jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Üblicherweise wird die Rückerstattung im
selben Umfang gewährt wie bei den Vertragspartnern.
Besteht die Möglichkeit, die Produkte im Geschäft abzuholen, ist das die günstigste
Variante. Soll auf Wunsch eine Lieferung nach Hause erfolgen, sind die Versandkosten
zu tragen.
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Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Um die Organisation zu erleichtern, zeigt die nachfolgende Auflistung die
Vorgangsweise auf, wie und wo man zu den diversen Heilbehelfen/Hilfsmitteln kommt,
was an Selbstbehalt zu bezahlen ist und mit welcher Lieferzeit zu rechnen ist.
Siehe dazu auch: Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln sowie Firmenadressen
von Heilbehelfen und Hilfsmitteln und Vertragspartnern.
Trägt man jegliche Kosten selbst, steht einem natürlich frei, jedes beliebige Produkt
anzukaufen, wo und wie man möchte. Teurere Produkte werden von den diversen
Firmen oftmals ebenso vermietet. Auch das Rote Kreuz verfügt über Angebote.
3.1.1 Unterarmstützkrücken
Vorgangsweise:
Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“,
„Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“.
Manchmal erhält man auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
Krücken, dann sind 13 € Kaution zu bezahlen, die man bei Rückgabe (ohne
Beschädigung) wieder zurückerhält. Dieses Service ist allerdings nicht
immer geboten.
Beraten lassen und eine Auswahl treffen.
Gibt es keine Sonderwünsche, sind keine weiteren Formalitäten
abzuwickeln.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Krücken im Preis von etwa € 13,-- bis € 15,-- müssen in vollem Umfang
bezahlt werden.
Lieferzeit:
Einfache Krücken können sofort mitgenommen werden.
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3.1.2 Spezielle Krücken, Gehstock, Gehgestell, Rollator, Rollmobil,
Deltarad
Vorgangsweise:
Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“,
„Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“.
Nachfragen, ob das gewählte Geschäft Vertragspartner der betreffenden
Krankenkasse ist.
Beraten lassen und Auswahl treffen.
Verordnungsschein von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen.
Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und
kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind wie z. B.
Gehstock mit vier Füßen, Rollmobil mit Rückenstütze usw.
Verordnungsschein im betreffenden Geschäft abgeben. Dieses verrechnet
selbst mit der jeweiligen Krankenkasse bzw. regelt es eine etwaige
Bewilligung.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Egal welches Modell gewünscht wird, es sind jeweils € 30,20 zu bezahlen.
Beim Zubehör liegen die Kosten häufig unter € 30,20, daher ist dieses selbst
zu bezahlen.
Lieferzeit:
Modelle sind teilweise vorrätig, sonst innerhalb einer Woche erhältlich.
Ist eine Bewilligung erforderlich, ist mit ca. zwei Wochen zu rechnen.
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Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
3.1.3 Rollstuhl
Vorgangsweise:
Bei der GKK versichert:
Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“,
„Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“.
Nachfragen, ob das gewählte Geschäft Vertragspartner der Krankenkasse
ist.
Beraten lassen und Auswahl treffen.
Verordnungsschein von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen.
Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und
kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind.
Verordnungsschein im betreffenden Geschäft abgeben. Dieses verrechnet
selbst mit der GKK.
Bei allen anderen Versicherungen:
Verordnungsschein mit Angabe von Körpergröße und Gewicht von der
Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen.
Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und
kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind (wie z. B.
Sitzauflage, Wadenband, usw.).
Verordnungsschein an die Versicherung weiterleiten, diese veranlasst die
weiteren Schritte (Leihgabe vom Depot).
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Wegweiser Pflegebedürftigkeit / Oberösterreich
Bitte beachten:
Der Rollstuhl soll der entsprechenden Körpergröße angepasst werden. –
Die betroffene Person muss aufrecht sitzend mit der ganzen Fußsohle zum
Boden kommen.
Um im Rollstuhl sitzen zu können, ist unbedingt ein Sitzpolster notwendig.
– Achtung! Dieser verändert wiederum die Sitzhöhe des Rollstuhls!
Wie breit muss der Rollstuhl sein?
Passt der Rollstuhl durch alle Türen? Vor allem WC und Badezimmer sind
zu kontrollieren, da diese oftmals schmäler sind.
Für welchen Einsatz ist der Rollstuhl gedacht?
An welches Zubehör ist zu denken? (Z. B. größere Vorderräder,
Wadenband,
Kippschutz,
Vollgummiräder
oder
Luftbereifung,
Speichenschutz, Griffverlängerungen für die Bremsen, Schlupfsack,
Fußstützen getrennt oder durchgehend, Elektromotor als Zusatzantrieb für
eine Begleitung, die anschiebt, oder eventuell eine Griffverlängerung für
die Schiebegriffe, ein aufsetzbarer Therapietisch …)
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten für den Rollstuhl werden übernommen.
Das Zubehör muss ebenfalls verordnet werden. Dann ist ein Selbstbehalt
von € 30,20 zu bezahlen. Ohne Verordnungsschein ist der gesamte
Verkaufspreis zu bezahlen.
Bei Fragen bitte an die jeweilige Sozialversicherung wenden.
Lieferzeit:
Sind keine Sonderwünsche bzw. spezielle Anfertigungen notwendig, ist der Rollstuhl
innerhalb einer Woche lieferbar.
Bei erfolgter Bestellung stellen diverse Firmen sofort einen kostenlosen Leihrollstuhl zur
Verfügung.
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3.1.4 Ess- und Trinkhilfen
Bezugsquellen:
Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“,
„Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Meist liegen die Kosten unter € 30,20, vielfach sogar unter € 10,--, daher
sind diese selbst zu bezahlen.
Lieferzeit:
Einfache Produkte sind normalerweise vorrätig, sonst innerhalb einer Woche erhältlich.
3.1.5 Anziehhilfen
Bezugsquellen:
Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“,
„Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Meist liegen die Kosten wesentlich unter € 30,20 (schon ab € 2,--), daher
sind diese selbst zu bezahlen.
Lieferzeit:
Einfache Produkte sind normalerweise vorrätig, sonst innerhalb einer Woche erhältlich.
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3.1.6 Toilettenstuhl
Vorgangsweise:
Bezugsquellen sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“,
„Rehatechnik“, „Sanitätshäuser“.
Nachfragen, ob das gewählte Geschäft Vertragspartner der betreffenden
Krankenkasse ist.
Beraten lassen und Auswahl treffen.
Verordnungsschein von der Ärztin oder vom Arzt ausfüllen lassen.
Verordnungsschein auf die Vollständigkeit der Daten überprüfen und
kontrollieren, ob die gewünschten Details beschrieben sind.
Verordnungsschein im betreffenden Geschäft abgeben. Dieses verrechnet
selbst mit der jeweiligen Krankenkasse bzw. regelt es eine etwaige
Bewilligung.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Es sind € 30,20 zu bezahlen
Lieferzeit:
Teilweise sind Modelle vorrätig, ansonsten innerhalb einer Woche erhältlich.
3.1.7 Pflegebett
Im Lieferumfang sind üblicherweise Bettgitter, Bedienungselement und Lattenrost
enthalten. Matratzen sind immer gesondert zu bestellen.
Bezugsquellen:
Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“,
„Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“. Bitte unbedingt
beraten lassen und Auswahl treffen. Dabei ist zu überlegen, ob ein Ankauf getätigt
werden soll oder ob „Mieten“ eine bessere Option ist.
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Sozial-Medizinischen Betreuungsring
Bezirk Freistadt:
Oswalder Straße 19, 4291 Lasberg
Tel.: 07947/20 686 - 11
oder 0664/12 34 56 78
E-Mail: [email protected]
Landesverband Rotes Kreuz
Oberösterreich:
Körnerstraße 28, 4020 Linz
Tel.: 0732/76 44 - 0
E-Mail: [email protected]
Zahlreiche Gemeinden in OÖ bieten ebenfalls einen Pflegebettenverleih an.
Pflegebetten sind auch gebraucht zu erwerben, Angebote dazu findet man z. B. im
Internet. Die Pflegeorganisationen können ebenfalls oftmals weiterhelfen und wissen
eventuell sogar, wer ein Pflegebett weitergeben möchte.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Für ein Krankenbett gibt es keine Zuzahlung bzw. keinen Kostenersatz. Der
gesamte Betrag ist zu bezahlen (neu ab ca. € 1.000,--, inklusive Lieferung
und Montage).
Bei Miete sind ca. € 240,-- für Lieferung, Montage, Abbau und Abholung
schon im Vorhinein zu bezahlen. Die laufenden Kosten betragen € 52,-- pro
Monat.
Lieferzeit:
ein bis zwei Wochen.
3.1.8 Zubehör für das Bett
Bezugsquellen:
Das sind: alle Firmen unter der Rubrik „Orthopädietechnik“, „Rehatechnik“,
„Sanitätshäuser“. Diese führen sogenannte „Krankenpflegeartikel“. Bitte unbedingt
beraten lassen und Auswahl treffen.
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