PositionspapierderArbeitsgemeinschaftHundegesetz1zur NovellierungdesBerlinerHundegesetzes DieAGHundegesetz,diesichausderErna-Graff-StiftungfürTierschutz,derBürgerinitiativeBerliner SchnauzenunddemBündnisverantwortungsbewussterHundehalter_innenzusammensetzt,hatden GesetzentwurfkritischgeprüftundhegteinigeBedenken. DeraktuelleEntwurfdesHundegesetzesweisterheblichefachlicheMängelauf.Sowirdesnach§28 einegenerelleLeinenpflichtfürHundegeben,unterderverstandenwird,dassHundeaußerhalbdes eingefriedetenGrundstücksundaußerhalbderWohnunganderLeinezuführensind. HundebrauchenjedochdieMöglichkeitKontaktezuknüpfenundsichfreizubewegen. EinegenerelleAnleinpflichtverhindertdies. EinGutachtenvonFrauDr.DorotheaDöringkommtzufolgendenEmpfehlungen: „[…]EingenerellerLeinenzwangfürHundeistausethologischerSichtabzulehnenundsomit tierschutzrelevant.ZueinertiergerechtenHaltungvonHundengehörtdieMöglichkeitzueinem freienAuslaufohneLeineundzufreiemKontaktmitArtgenossen.LeinenzwangundMaulkorb behinderndenartgemäßenSozialkontakt,dieolfaktorischeKommunikationunddas Erkundungsverhalten.InsbesonderebeiWelpensinddieMöglichkeitenzufreiemKontaktohne MaulkorbundLeinemitArtgenossenfüreinegesundeVerhaltensentwicklungessentiell.Wenn inStadtgebietenein„genereller“Leinenzwangvorgeschriebenseinsollte,müssenaus Tierschutzgründenausreichendviele,großeundfüralleHundehalterguterreichbare, strukturierteFreilaufarealefürHundezurVerfügunggestelltwerden[…]“2 EinHund,dergenerellanderLeineausgeführtwird,kannwederseineLaufgeschwindigkeit bestimmen,nochdenfürihnrelevantenReizenfolgenundwirdsomitinseinemBewegungs-und Erkundungsverhaltenstarkeingeschränkt.DieQualitätderAuslastungundReizaufnahmeistdaherbei einemFreilaufalsdeutlichhöherzubewertenalsbeieinemAusführenanderLeine. DerLeinenzwangbirgtsomitdieGefahr,dassHundeaufgrundvonunzureichenderAuslastungund UnterbeschäftigungVerhaltensproblemeentwickeln. FrauA.Univ.Prof.Dr.med.vet.IreneSommerfeld-SturkommtzufolgendemSchluss: „[...]DurchdiefehlendeBefriedigungdesBewegungsbedürfnisseskommteszueinemSinkender Reizschwelle.Hunde,diesichausschließlichanderLeinebewegendürfen,werdensomitinjedemFall gefährlicheralsHunde,diesichausreichendbewegenkönnen.Esistdaherdamitzurechnen,dassder AnteilvonBissvorfällenmitHundendurchgenerellenLeinenzwangehersteigtalssinkt,...[...]“³ EinweiterergrundlegenderKritikpunktistdieAufführungangeblichgefährlicherHundenachRassenin §5.DemnachwerdendieRassenPitbull-Terrier,AmericanStaffordshireTerrier,Bullterier,TosaInu sowieKreuzungenmiteinerdergenanntenRassenalsgefährlicheingestuft. 1DieArbeitsgemeinschaftHundegesetz(AGHundegesetz)hatsicham25.Juni2015gegründetundsetztsichfüreinfaires, hundefreundlichesundsinnvollesHundegesetzinBerlinein.DieMitgliederderAGverfolgengemeinsameZiele,leisten Lobbyarbeit,informierendieÖffentlichkeitundgehengegebenenfallsgemeinsamjuristischgegendasHundegesetzvor. 2 Döring,Mittmann,Schneider,http://www.tierhyg.vetmed.unimuenchen.de/forschung/download_publikationen/2008/2008_dtb_12_leine.pdf ³ÜberlegungenzudenmöglichenAuswirkungenvonständigemLeinen-undMaulkorbzwang,A.Univ.Prof.Dr.IreneStur InstitutfürTierzuchtundGenetikVeterinärmedizinischeUniversitätWien, http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/promi/stae_leinen_stur.htm 1 AggressivesVerhaltenvonHundenistnichtaufdieHunderasse,sondernaufandereFaktoren zurückzuführen.VieleStudienbelegen,geradeaktuelleineStudieausGroßbritannien,dassdieso genanntenKampfhundegenausowenigbeißenwieandereRassen.BezeichnendauchindieserStudie ist,dassdieHäufigkeitgefahrdrohenderodergefährlicherVerhaltensweisennichtsmitderRassedes Hundeszutunhaben.SoreagierenHundediemitSanktionen(Bestrafung)erzogenwurdenwesentlich aggressiveraufFremdeundBekannte,alsHunde,derenErziehungaufBelohnungenaufgebautwar. DieseErgebnissesolltenfolgendeKonsequenzenzulassen:DieRasselistealssolchesist wissenschaftlichwiderlegtundmussabgeschafftwerden. WasdemvorliegendenReferentenentwurfvölligfehlt,istdienotwendigeAusweitungder MöglichkeitenseinenHundohneLeinelaufenzulassen,indemin50%allerParksundGrünflächen Leinenfreiheitgilt.Wirregenan,dassesausgewieseneLiegewiesen(imSommer)undsogenannte „Tabu-Zonen“gibt,aufdenenHundekeinenZutritthaben,umderGruppeMenschen,dieabsolutauf dieAnwesenheitvonHundenverzichtenmöchten,ausreichendRaumzugeben. DerFreilaufinGrünanlagenistdeshalbsowichtig,weilerdieAusgrenzungvonMenschenmitHund endlichbeendet.DieseAusgrenzungbetrifftinsbesondereFamilienmitHund,weilKindermiteinem angeleintenHundnichtspielenkönnen.Ebensokannmannichtverlangen,dasseinHundpermanent anderLeineirgendwoangebundenist,wennmanmitFreund_inneneinenTagimParkverbringen möchte,picknicktodereinBuchliest.VorallemwenndazukeintriftigerGrundbesteht. ImmerweiterbeschnitteneHundeauslaufgebietedieamRandderStadtunddarüberhinaus ausschließlichimWestenliegen,sindkeineAlternative.FürdenAlltagsindsiedefinitivzuweitweg undHundeplätze–dieanverdreckteKäfigeohnejeglicheVegetationerinnern–sindkeineSpiel-oder Sportplätze,wosichz.B.MüttermitKindernundihremHundaufhaltenkönnen. Fürdieart-undbedarfsgerechteHundehaltungistesnotwendigHundeohneLeineinGrünanlagen laufenlassenzukönnen.NursokönnensiesozialeKontakte(zuanderenHundenundauchzuanderen Menschen)knüpfen.ArtspezifischeKommunikationistebensonurohneLeinemöglich.DieHunde müssengefördertwerden,nichtnurdurchkörperlicheAuslastung,sondernauchdurchDenkaufgaben. Spielediediesermöglichen,könnenjedochnichtmiteinemangeleintenHunddurchgeführtwerden. VordemHintergrunddesgeplanten§27,derzukünftigdasgewerbsmäßigeFührenvonHundenregeln soll,sehenwirvielemutwillig,weilunnötigzerstörteExistenzenvonDogwalkern.VondemFührenvon 4HundenkannkeinDogwalkerleben. ImVerlaufdesBelloDialogswarenDogwalkerunseresWissensauchniemalseinKritikpunkt. DieAGHundegesetzformuliertdeutlicheKritikamvorliegendenGesetzentwurf. DieAGHundegesetzsetztsichfüreinHundegesetzein,dasausgewogendieInteressenallerBerliner berücksichtigt.DervorliegendeGesetzentwurfverhindertdietiergerechteHaltung,schreibt bestimmtenHunderassen–wissenschaftlichunbegründet–erhöhteGefährlichkeitzuundvertieftdie GräbenzwischenMenschenmitundohneHund.DieswidersprichtdemVersprechen,dassichder BerlinerSenataufdieFahnengeschriebenhat,nämlichdensozialenZusammenhaltinderGesellschaft zufördern. 2