Gynäkopsychiatrie Psychiatrie-Dienste Süd Tel 058 228 67 00 Die psychiatrisch-psychotherapeutische Schwangerschafts-Sprechstunde bietet Frauen umfassende Beratung und Betreuung zum Thema Kinderwunsch, Schwangerschaft und Wochenbett. Das Angebot kann bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Säuglings in Anspruch genommen werden. Behandlung/Leistungen Bei Auftreten von Symptomen in Schwangerschaft und Stillzeit: Der Übergang zur Mutterschaft stellt im Leben einer Frau eine Herausforderung dar, in der sie durch Schwangerschaft und Geburt eine beachtenswerte physische Anpassungsleistung erbringen muss. Neben der körperlichen besteht eine erhebliche psychische Anpassungsleistung beim Übergang von der Frau zur Mutter. Die Versorgung des Babys will erlernt sein, das Selbstbild der Frau verändert sich, die Beziehung zum Kindsvater entwickelt sich von der Diade zur Triade. Wird dieser Prozess gestört durch bio-psycho-soziale Belastungssituationen einerseits, durch überhöhte Rollenerwartungen andererseits, kann sich daraus eine peripartale Krise entwickeln, zum Beispiel eine postpartale depressive Episode oder Psychose. Wir helfen, die Krise zu überwinden. Bei Kinderwunsch bei psychischer Erkrankung: Während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind Patientinnen besonders anfällig für eine Verschlechterung oder ein erneutes Auftreten von Symptomen einer früheren psychischen Erkrankung. Dank vielfältiger Behandlungsmöglichkeiten (insbesondere die medikamentöse) können betroffene Frauen psychisch stabiler sein und bleiben im familiären und gesellschaftlichen Leben besser integriert. Frauen mit einer psychischen Erkrankung fragen sich oft, ob sie aufgrund ihrer Erkrankung schwanger werden können und dürfen. Da Fachpersonen diesbezüglich zu besonderer Vorsicht neigen, kann es immer wieder vorkommen, dass grundsätzlich davon abgeraten wird oder dass widersprüchliche Informationen vermittelt werden. Dies setzt Betroffene und Behandler einem ethischen Dilemma aus. Im Gespräch sollen betroffene Paare zu einer kritischen Auseinandersetzung befähigt und in ihrer höchstpersönlichen Entscheidungsfindung unterstützt werden. Falls die Entscheidung zu Gunsten einer Schwangerschaft fällt, steht die Unterstützung der Frau in ihrer Entwicklung zur Mutter im Vordergrund. Es sollen bestmögliche Voraussetzungen für die eigene Familie geschaffen werden. www.psych.ch Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in allen Angebotsflyern der PDS nur die männliche Form verwendet. Bei Schicksalsschlägen in der Schwangerschaft Leider werden im Rahmen einer Schwangerschaft oft Hoffnungen zerstört und Lebenspläne müssen revidiert werden. Wir begleiten Mütter, die ihr Kind durch eine späte Fehlgeburt oder eine Totgeburt verloren haben, oder den zusätzlichen Belastungen durch eine Frühgeburt oder die Geburt eines kranken oder behinderten Kindes ausgesetzt sind. Bei ungewollter Kinderlosigkeit Eine ungewollte Kinderlosigkeit stellt für das betroffene Paar oft eine grosse Belastung dar und kann zu psychischen Symptomen führen. Wir unterstützen die betroffenen Frauen im Prozess einer Kinderwunschbehandlung und/oder bei der Akzeptanz der «endgültigen» Kinderlosigkeit und helfen ihnen, alternative Lebensstrategien zu entwickeln. Behandlungsteam Zum Team des Kompetenzzentrums Gynäkopsychiatrie gehören Oberärzte, Fachärzte sowie Assistenzärzte, die alle an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind. Anmeldung Eine Anmeldung erfolgt direkt durch die Patienten, durch ambulante Behandler wie Hausärzte oder Psychiater, Behörden oder Institutionen. Termine können Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.00 Uhr vereinbart werden. Kompetenzzentrum Gynäkopsychiatrie Heerbrugg Tel 058 228 67 00 Dr.med. Jacqueline Binswanger, Leiterin Kompetenzzentrum Gynäkopsychiatrie, Oberärztin, [email protected] Dr.med. Martina Gstöhl-Mathies, Oberärztin, [email protected] Uznach Tel 058 228 66 11 Dr.med. Julia Würthner, Oberärztin, [email protected] www.psych.ch PDS-03-24-001 Kosten Die Leistungen des Kompetenzzentrums werden von der Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung (KVG) übernommen, der übliche Selbstbehalt geht zu Lasten des Patienten. Bei Versicherten im Hausarztmodell (HMO) ist die Zuweisung durch den Hausarzt notwendig.