Gynäkopsychiatrie Psychiatrie-Dienste Süd

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Gynäkopsychiatrie
Psychiatrie-Dienste Süd
Tel 058 228 67 00
Die psychiatrisch-psychotherapeutische Schwangerschafts-Sprechstunde bietet Frauen umfassende Beratung und Betreuung zum Thema
Kinderwunsch, Schwangerschaft und Wochenbett. Das Angebot kann
bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Säuglings in Anspruch
genommen werden.
Behandlung/Leistungen
Bei Auftreten von Symptomen in Schwangerschaft und Stillzeit:
Der Übergang zur Mutterschaft stellt im Leben einer Frau eine Herausforderung
dar, in der sie durch Schwangerschaft und Geburt eine beachtenswerte physische
Anpassungsleistung erbringen muss. Neben der körperlichen besteht eine erhebliche psychische Anpassungsleistung beim Übergang von der Frau zur Mutter.
Die Versorgung des Babys will erlernt sein, das Selbstbild der Frau verändert
sich, die Beziehung zum Kindsvater entwickelt sich von der Diade zur Triade. Wird
dieser Prozess gestört durch bio-psycho-soziale Belastungssituationen einerseits, durch überhöhte Rollenerwartungen andererseits, kann sich daraus eine
peripartale Krise entwickeln, zum Beispiel eine postpartale depressive Episode
oder Psychose. Wir helfen, die Krise zu überwinden.
Bei Kinderwunsch bei psychischer Erkrankung:
Während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind Patientinnen besonders
anfällig für eine Verschlechterung oder ein erneutes Auftreten von Symptomen einer früheren psychischen Erkrankung. Dank vielfältiger Behandlungsmöglichkeiten
(insbesondere die medikamentöse) können betroffene Frauen psychisch stabiler
sein und bleiben im familiären und gesellschaftlichen Leben besser integriert.
Frauen mit einer psychischen Erkrankung fragen sich oft, ob sie aufgrund ihrer
Erkrankung schwanger werden können und dürfen. Da Fachpersonen diesbezüglich
zu besonderer Vorsicht neigen, kann es immer wieder vorkommen, dass grundsätzlich davon abgeraten wird oder dass widersprüchliche Informationen vermittelt
werden. Dies setzt Betroffene und Behandler einem ethischen Dilemma aus. Im
Gespräch sollen betroffene Paare zu einer kritischen Auseinandersetzung befähigt
und in ihrer höchstpersönlichen Entscheidungsfindung unterstützt werden. Falls
die Entscheidung zu Gunsten einer Schwangerschaft fällt, steht die Unterstützung
der Frau in ihrer Entwicklung zur Mutter im Vordergrund. Es sollen bestmögliche
Voraussetzungen für die eigene Familie geschaffen werden.
www.psych.ch
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in
allen Angebotsflyern der PDS nur die männliche
Form verwendet.
Bei Schicksalsschlägen in der Schwangerschaft
Leider werden im Rahmen einer Schwangerschaft oft Hoffnungen zerstört und
Lebenspläne müssen revidiert werden. Wir begleiten Mütter, die ihr Kind durch
eine späte Fehlgeburt oder eine Totgeburt verloren haben, oder den zusätzlichen Belastungen durch eine Frühgeburt oder die Geburt eines kranken oder
behinderten Kindes ausgesetzt sind.
Bei ungewollter Kinderlosigkeit
Eine ungewollte Kinderlosigkeit stellt für das betroffene Paar oft eine grosse
Belastung dar und kann zu psychischen Symptomen führen. Wir unterstützen
die betroffenen Frauen im Prozess einer Kinderwunschbehandlung und/oder bei
der Akzeptanz der «endgültigen» Kinderlosigkeit und helfen ihnen, alternative
Lebensstrategien zu entwickeln.
Behandlungsteam
Zum Team des Kompetenzzentrums Gynäkopsychiatrie gehören Oberärzte, Fachärzte sowie Assistenzärzte, die alle an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind.
Anmeldung
Eine Anmeldung erfolgt direkt durch die Patienten, durch ambulante Behandler wie
Hausärzte oder Psychiater, Behörden oder Institutionen. Termine können Montag
bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.00 Uhr vereinbart werden.
Kompetenzzentrum Gynäkopsychiatrie
Heerbrugg Tel 058 228 67 00
Dr.med. Jacqueline Binswanger, Leiterin Kompetenzzentrum Gynäkopsychiatrie, Oberärztin,
[email protected]
Dr.med. Martina Gstöhl-Mathies, Oberärztin, [email protected]
Uznach Tel 058 228 66 11
Dr.med. Julia Würthner, Oberärztin, [email protected]
www.psych.ch
PDS-03-24-001
Kosten
Die Leistungen des Kompetenzzentrums werden von der Krankenkasse im Rahmen
der Grundversicherung (KVG) übernommen, der übliche Selbstbehalt geht zu Lasten
des Patienten. Bei Versicherten im Hausarztmodell (HMO) ist die Zuweisung durch
den Hausarzt notwendig.
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