Profond Vorsorgeeinrichtung Zollstrasse 62, 8005 Zürich 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Institution de prévoyance Rue de Morges 24, 1023 Crissier T 058 589 89 83 F 058 589 89 03 Merkblatt «Administration Ihrer Vorsorge – was ist wie zu melden?» Unsere Formulare, Neuigkeiten, aktuellen Tipps und Hinweise finden Sie auf unserer Website «www.profond-vorsorgeeinrichtung.ch». Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen auch gerne telefonisch zur Verfügung. Eintritt Bitte füllen Sie die Vorderseite des Formulars «Anmeldung in die Personalvorsorge» vollständig aus. Personen, die bis und mit dem 15. Tag eines Monats in Ihre Firma eintreten, werden zu Monatsbeginn desselben Monats in die Personalvorsorge aufgenommen. Bei Eintritten ab dem 16. Tag wird die zu versichernde Person auf den ersten Tag des darauf folgenden Monats in die Personalvorsorge aufgenommen. Nach Erhalt der Anmeldung werden wir Ihnen den Vorsorgeausweis für Ihren Mitarbeiter sowie eine Bestandesliste zusenden. Bitte leiten Sie ein Exemplar des Vorsorgeausweises zusammen mit einer Kopie Ihres Vorsorgeplanes an Ihren neuen Mitarbeiter weiter. Das vollständige, für alle Vorsorgepläne gültige Vorsorgereglement ist im Internet abrufbar unter «www.profond-vorsorgeeinrichtung. ch/downloads». Austritt Bitte stellen Sie uns das Formular «Meldung Dienstaustritt» mit allen Ihnen bekannten Angaben ausgefüllt zu. Falls Ihnen Ihr ehemaliger Mitarbeiter seine neue Vorsorgeeinrichtung nicht mitgeteilt hat, müssen Sie sich nicht darum kümmern. Senden Sie uns das Formular einfach ohne diese Angaben. Wir werden uns mit dem Versicherten direkt in Verbindung setzen. Barauszahlung Vielleicht möchte Ihr ehemaliger Mitarbeiter, dass wir ihm seine Freizügigkeitsleistung bar auszahlen? ­Folgende drei Gründe sind für eine Barauszahlung Copyright © by Profond Vorsorgeeinrichtung. 8005 Zürich. 1. Januar 2017 zulässig: 1.Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Als Nachweis stellen Sie uns bitte eine Bestätigung der zuständigen AHV-Ausgleichskasse für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu. 2.Endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraumes Schweiz / Liechtenstein Ab dem 1. Juni 2007 kann bei Wegzug eines Versicherten in einen Mitgliedstaat der EU oder EFTA nur noch der überobligatorische Teil des Altersguthabens bar ausbezahlt werden. Der obligatorische Teil muss bis zum offiziellen ordentlichen Rücktrittsalter (zur Zeit für Frauen 64 und für Männer 65 Jahre) auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz parkiert werden. Ausnahmen sind: Bezug der Altersleistung (auch bei vorzeitiger Pensionierung), Vorbezug für Wohneigentum oder die versicherte Person untersteht im Einreiseland nachweislich nicht der obligatorischen Versicherung für Alter, Tod und Invalidität. Als Nachweis der definitiven Abreise aus der Schweiz benötigen wir eine Abmeldebestätigung der ehemaligen Wohnsitzgemeinde in der Schweiz oder eine amtliche Anmeldebestätigung der Behörde des neuen ausländischen Wohnortes. 3.Die Freizügigkeitsleistung ist kleiner als ein persönlicher Jahresbeitrag Ihres Mitarbeiters. Falls einer dieser drei Gründe in Frage kommt, benötigen wir das Formular «Zahlungsadresse für die Überweisung meiner Freizügigkeitsleistung», bei verheirateten resp. in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen die amtlich beglaubigte Unterschrift des Ehepartners resp. des in eingetragener Partnerschaft lebenden Partners als dessen Einverständnis und bei ledigen Personen einen amtlichen Zivilstandsnachweis. Diverse Änderungen: Lohn, Zivilstand etc. Bitte melden Sie uns alle Änderungen raschmög- lichst: –Zivilstandsänderung: Formular «Mitteilung von Mutationen» – Lohnänderung: Formular «Meldung von Mutationen» –Lohnunterbruch (zum Beispiel unbezahlter Urlaub): Formular «Meldung von Mutationen» –Der Mitarbeiter wird arbeitsunfähig infolge Krankheit oder Unfall: Formular «Meldung Arbeitsunfähigkeit» –Todesfall: Formular «Meldung Todesfall» Vorbezug für Wohneigentum ar unterzeichnet zurück. Bei Meldungen, die das Vorjahr betreffen und bei uns verspätet eintreffen, müssen wir Ihnen die Kosten für den ausserordentlichen administrativen Aufwand in Rechnung stellen. Pensionierung Wird ein Mitarbeiter ordentlich pensioniert (Männer mit 65, Frauen mit 64 Jahren), müssen Sie nichts unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, werden wir alles Nötige automatisch für Sie erledigen. Bis drei Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter darf ein Versicherter einen Betrag für selbstgenutztes Wohneigentum geltend machen. Der vorgeschriebene Mindestbetrag beträgt CHF 20‘000. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Merkblatt «Wohneigentumsförderung». Für einen Vorbezug sendet uns Ihr Mitarbeiter das vollständig ausgefüllte Formular «Antrag für einen Vorbezug» zusammen mit allen im Antrag aufgeführten Unterlagen. Nach Eingang aller Dokumente und deren Prüfung werden wir dem Versicherten einen Vorbezugsvertrag sowie das Formular «Anmeldung einer Veräusserungsbeschränkung» zustellen. Erst wenn wir diese Dokumente unterzeichnet zurückerhalten haben, werden wir den Vorbezug auszahlen können. Wird ein Mitarbeiter vorzeitig pensioniert, bitten wir Sie, uns dies mittels Formular «Meldung Dienstaustritt» zu melden. Bitte teilen Sie uns unter «Bemerkungen» mit, dass es sich um eine vorzeitige Pensionierung handelt. Die Abwicklung eines Vorbezugs nimmt somit einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Interessierte, dies in ihrer Planung zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung eines Antrags wird eine Gebühr von CHF 400 verlangt. Falls ein Mitarbeiter krank wird oder verunfallt und aus diesem Grund arbeitsunfähig wird, melden Sie diese Arbeitsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen Absenz des Mitarbeiters mittels Formular «Meldung Arbeitsunfähigkeit». Verpfändung für Wohneigentum Bitte senden Sie uns zusammen mit dieser Meldung sämtliche Arztzeugnisse und, falls schon vorhanden, auch alle Krankentaggeldabrechnungen. Detaillierte Angaben finden Sie ebenfalls in unserem Merkblatt «Wohneigentumsförderung». Für eine Verpfändung benötigen wir das ausgefüllte Formular «Antrag für eine Verpfändung» zusammen mit allen darin aufgeführten Unterlagen. Lohnmeldung Personalbestand für das neue Jahr Mitte Dezember erhalten Sie von uns die Lohnmeldeliste für Ihre Firma. Bitte überprüfen Sie diese auf Vollständigkeit und senden Sie sie bis Mitte Janu- Falls ein Mitarbeiter die Auszahlung seines Altersguthabens anstelle der Altersrente als einmalige Kapitalabfindung wünscht, kann er uns dies mittels Formular «Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform» mitteilen. Dieses Gesuch muss spätestens einen Monat vor Austritt aus der Firma bei uns eintreffen. Auf zu spät eingereichte Gesuche kann nicht eingegangen werden. Arbeitsunfähigkeit Todesfall Bei Tod eines Mitarbeiters senden Sie uns umgehend das Formular «Meldung Todesfall». Legen Sie uns, falls vorhanden, einen amtlichen Todesschein und eine Kopie des Familienbüchleins (inkl. Angaben der Kinder) dazu und geben Sie uns die Adresse der Hinterbliebenen bekannt (oder deren Vertreter), damit wir uns mit ihnen direkt in Verbindung setzen können. Dieses Merkblatt vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Bei juristischen Differenzen zwischen Original und Übersetzung ist die deutschsprachige Version verbindlich. 2