Administration Ihrer Vorsorge – was ist wie zu melden?

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Profond Vorsorgeeinrichtung
Zollstrasse 62, 8005 Zürich
058 589 89 81
F 058 589 89 01
Profond Institution de prévoyance
Rue de Morges 24, 1023 Crissier
T 058 589 89 83
F 058 589 89 03
Merkblatt «Administration Ihrer Vorsorge – was ist wie
zu melden?»
Unsere Formulare, Neuigkeiten, aktuellen Tipps und
Hinweise finden Sie auf unserer Website
«www.profond-vorsorgeeinrichtung.ch». Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen auch gerne
telefonisch zur Verfügung.
Eintritt
Bitte füllen Sie die Vorderseite des Formulars
«Anmeldung in die Personalvorsorge» vollständig
aus. Personen, die bis und mit dem 15. Tag eines
Monats in Ihre Firma eintreten, werden zu Monatsbeginn desselben Monats in die Personalvorsorge
aufgenommen. Bei Eintritten ab dem 16. Tag wird
die zu versichernde Person auf den ersten Tag des
darauf folgenden Monats in die Personalvorsorge
aufgenommen.
Nach Erhalt der Anmeldung werden wir Ihnen
den Vorsorgeausweis für Ihren Mitarbeiter sowie
eine Bestandesliste zusenden. Bitte leiten Sie ein
Exemplar des Vorsorgeausweises zusammen mit
einer Kopie Ihres Vorsorgeplanes an Ihren neuen
Mitarbeiter weiter. Das vollständige, für alle Vorsorgepläne gültige Vorsorgereglement ist im Internet
abrufbar unter «www.profond-vorsorgeeinrichtung.
ch/downloads».
Austritt
Bitte stellen Sie uns das Formular «Meldung
Dienstaustritt» mit allen Ihnen bekannten Angaben
ausgefüllt zu. Falls Ihnen Ihr ehemaliger Mitarbeiter
seine neue Vorsorgeeinrichtung nicht mitgeteilt hat,
müssen Sie sich nicht darum kümmern. Senden Sie
uns das Formular einfach ohne diese Angaben. Wir
werden uns mit dem Versicherten direkt in Verbindung setzen.
Barauszahlung
Vielleicht möchte Ihr ehemaliger Mitarbeiter, dass
wir ihm seine Freizügigkeitsleistung bar auszahlen?
­Folgende drei Gründe sind für eine Barauszahlung
Copyright © by Profond Vorsorgeeinrichtung. 8005 Zürich. 1. Januar 2017
zulässig:
1.Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Als Nachweis stellen Sie uns bitte eine Bestätigung der zuständigen AHV-Ausgleichskasse für
die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu.
2.Endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraumes
Schweiz / Liechtenstein
Ab dem 1. Juni 2007 kann bei Wegzug eines
Versicherten in einen Mitgliedstaat der EU oder
EFTA nur noch der überobligatorische Teil des
Altersguthabens bar ausbezahlt werden. Der
obligatorische Teil muss bis zum offiziellen
ordentlichen Rücktrittsalter (zur Zeit für Frauen
64 und für Männer 65 Jahre) auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz parkiert werden.
Ausnahmen sind: Bezug der Altersleistung
(auch bei vorzeitiger Pensionierung), Vorbezug
für Wohneigentum oder die versicherte Person
untersteht im Einreiseland nachweislich nicht der
obligatorischen Versicherung für Alter, Tod und
Invalidität.
Als Nachweis der definitiven Abreise aus der
Schweiz benötigen wir eine Abmeldebestätigung der ehemaligen Wohnsitzgemeinde in der
Schweiz oder eine amtliche Anmeldebestätigung
der Behörde des neuen ausländischen Wohnortes.
3.Die Freizügigkeitsleistung ist kleiner als ein persönlicher Jahresbeitrag Ihres Mitarbeiters.
Falls einer dieser drei Gründe in Frage kommt,
benötigen wir das Formular «Zahlungsadresse für
die Überweisung meiner Freizügigkeitsleistung», bei
verheirateten resp. in eingetragener Partnerschaft
lebenden Personen die amtlich beglaubigte Unterschrift des Ehepartners resp. des in eingetragener
Partnerschaft lebenden Partners als dessen Einverständnis und bei ledigen Personen einen amtlichen
Zivilstandsnachweis.
Diverse Änderungen: Lohn, Zivilstand etc.
Bitte melden Sie uns alle Änderungen raschmög-
lichst:
–Zivilstandsänderung: Formular «Mitteilung von
Mutationen»
– Lohnänderung: Formular «Meldung von Mutationen»
–Lohnunterbruch (zum Beispiel unbezahlter Urlaub): Formular «Meldung von Mutationen»
–Der Mitarbeiter wird arbeitsunfähig infolge Krankheit oder Unfall: Formular «Meldung Arbeitsunfähigkeit»
–Todesfall: Formular «Meldung Todesfall»
Vorbezug für Wohneigentum
ar unterzeichnet zurück. Bei Meldungen, die das
Vorjahr betreffen und bei uns verspätet eintreffen,
müssen wir Ihnen die Kosten für den ausserordentlichen administrativen Aufwand in Rechnung
stellen.
Pensionierung
Wird ein Mitarbeiter ordentlich pensioniert (Männer
mit 65, Frauen mit 64 Jahren), müssen Sie nichts
unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, werden wir alles Nötige automatisch
für Sie erledigen.
Bis drei Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter
darf ein Versicherter einen Betrag für selbstgenutztes Wohneigentum geltend machen. Der vorgeschriebene Mindestbetrag beträgt CHF 20‘000.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem
Merkblatt «Wohneigentumsförderung». Für einen
Vorbezug sendet uns Ihr Mitarbeiter das vollständig
ausgefüllte Formular «Antrag für einen Vorbezug» zusammen mit allen im Antrag aufgeführten
Unterlagen. Nach Eingang aller Dokumente und
deren Prüfung werden wir dem Versicherten einen
Vorbezugsvertrag sowie das Formular «Anmeldung
einer Veräusserungsbeschränkung» zustellen. Erst
wenn wir diese Dokumente unterzeichnet zurückerhalten haben, werden wir den Vorbezug auszahlen
können.
Wird ein Mitarbeiter vorzeitig pensioniert, bitten wir Sie, uns dies mittels Formular «Meldung
Dienstaustritt» zu melden. Bitte teilen Sie uns unter
«Bemerkungen» mit, dass es sich um eine vorzeitige Pensionierung handelt.
Die Abwicklung eines Vorbezugs nimmt somit einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Interessierte, dies in
ihrer Planung zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung eines Antrags wird eine Gebühr von CHF 400
verlangt.
Falls ein Mitarbeiter krank wird oder verunfallt und
aus diesem Grund arbeitsunfähig wird, melden
Sie diese Arbeitsunfähigkeit spätestens nach drei
Wochen Absenz des Mitarbeiters mittels Formular
«Meldung Arbeitsunfähigkeit».
Verpfändung für Wohneigentum
Bitte senden Sie uns zusammen mit dieser Meldung
sämtliche Arztzeugnisse und, falls schon vorhanden, auch alle Krankentaggeldabrechnungen.
Detaillierte Angaben finden Sie ebenfalls in unserem Merkblatt «Wohneigentumsförderung». Für
eine Verpfändung benötigen wir das ausgefüllte
Formular «Antrag für eine Verpfändung» zusammen mit allen darin aufgeführten Unterlagen.
Lohnmeldung Personalbestand für das neue
Jahr
Mitte Dezember erhalten Sie von uns die Lohnmeldeliste für Ihre Firma. Bitte überprüfen Sie diese auf
Vollständigkeit und senden Sie sie bis Mitte Janu-
Falls ein Mitarbeiter die Auszahlung seines Altersguthabens anstelle der Altersrente als einmalige
Kapitalabfindung wünscht, kann er uns dies mittels
Formular «Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform» mitteilen. Dieses Gesuch
muss spätestens einen Monat vor Austritt aus der
Firma bei uns eintreffen. Auf zu spät eingereichte
Gesuche kann nicht eingegangen werden.
Arbeitsunfähigkeit
Todesfall
Bei Tod eines Mitarbeiters senden Sie uns umgehend das Formular «Meldung Todesfall». Legen Sie
uns, falls vorhanden, einen amtlichen Todesschein
und eine Kopie des Familienbüchleins (inkl. Angaben der Kinder) dazu und geben Sie uns die Adresse der Hinterbliebenen bekannt (oder deren Vertreter), damit wir uns mit ihnen direkt in Verbindung
setzen können.
Dieses Merkblatt vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die
reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen massgebend.
Bei juristischen Differenzen zwischen Original und Übersetzung ist die deutschsprachige Version verbindlich.
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