Regierung will neues Amt für Statistik schaffen VADUZ – Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf für eine Revision des Statistikgesetzes in Vernehmlassung geschickt. Damit soll die amtliche Statistik eine zeitgemässe rechtliche Grundlage erhalten – unter anderem sieht die Vorlage die Schaffung eines neuen Amtes vor. «Die Statistik erfüllt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle in der Bereitstellung und Vermittlung statistischer Informationen. Der amtlichen Statistik kommt heute die Funktion eines Informationszentrums zu, welches für die öffentliche Diskussion und politische Entscheidfindung von grosser Bedeutung ist», erklärte Vizeregierungschef Klaus Tschütscher anlässlich der gestrigen Pressekonferenz. Daher sei die Weiterentwicklung der amtlichen Statistik auch Teil des Regierungsprogramms für die Legislaturperiode 2005 bis 2009. Heutiges Gesetz veraltet Das geltende Gesetz über die amtliche Statistik ist mehr als 30 Jahre alt und entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen. «So fehlen im Gesetz wichtige statistische Grundsätze wie fachliche Unabhängigkeit, Objektivität und Relevanz der Statistiken. Ungenügend sind auch die Datenschutzbestimmungen des Statistikgesetzes. Für verschiedene der heute erstellten Statistiken fehlt zudem die rechtliche Grundlage», heisst es in einer Medienaussendung. Mit der Gesetzesrevision sollen diese Lücken geschlossen werden. Vor 30 Jahren erfolgte die Datenerhebung in erster Linie über Befragungen. Um die Befragten zu entlasten und möglichst wenige Befragungen durchzuführen, werden heute vor allem Registerdaten und andere Verwaltungsdaten für die Erstellung von Statistiken genutzt. Mit der Gesetzesrevision soll deshalb auch eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Führung von Registern und die Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke geschaffen werden. Neues Amt soll geschaffen werden Von 1950 bis 1975 nahm das Amt für Statistik die Aufgaben der amtlichen Statistik Liechtensteins wahr. 1976 erfolgte die Eingliederung in das Amt für Volkswirtschaft. «Aufgrund der intensiveren statistischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erweist sich diese Eingliederung in eine andere Amtsstelle als zunehmend problematisch», so Tschütscher. Mit der Revision schlägt die Regierung deshalb vor, wieder ein Amt für Statistik zu schaffen. Auf diese Weise könne dem Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit gemäss dem Europäischen Verhaltenskodex für statistische Ämter Rechnung getragen werden und die Organisationsebene entspreche dem Niveau anderer europäischer Länder. (tq)