Verkehrssicherheit – dringender Handlungsbedarf

Werbung
Verkehrssicherheit – dringender Handlungsbedarf
Die Schieflage beim Vormerksystem (Punkteführerschein) ist rasch zu beseitigen.
Pressegespräch Prof. Knoflacher
Datum: 9.8.2006
Ort: Cafe Landtmann, Wien
Inhalt
Verkehrssicherheit – dringender Handlungsbedarf .................................................. 1
Inhalt....................................................................................................................... 1
Zusammenfassung .................................................................................................. 2
Zur Logik des Punktesystems.................................................................................. 4
Vergleich mit anderen europäischen Ländern ....................................................... 5
Unfallstatistik ....................................................................................................... 5
Punktesysteme .................................................................................................... 6
Unfallrisiko.............................................................................................................. 6
Anhang....................................................................................................................... 9
Das österreichische Vormerksystem ...................................................................... 9
Allgemein............................................................................................................ 9
Vormerkdelikte ................................................................................................... 9
Führerscheinentzugsdelikte in Österreich............................................................ 10
Der spanische Punkteführerschein ....................................................................... 10
Der französische Punkteführerschein ................................................................... 12
Der englische Punkteführerschein........................................................................ 12
Der deutsche Punkteführerschein......................................................................... 12
Physikalische Grundlagen .................................................................................... 13
Details aus der österreichischen Unfallstatistik..................................................... 15
Bahnübergänge................................................................................................. 15
Ungeschützte Verkehrsteilnehmer .................................................................... 15
Schwerfahrzeuge............................................................................................... 16
Vergleich des Schadenspotentials mit der Unfallstatistik ..................................... 17
Literatur ................................................................................................................ 18
Kontakt:
Univ. Ass. Dipl. Ing. Dr. Paul C. Pfaffenbichler
Technische Universität Wien
Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik
Gußhausstr. 30/231
A-1040 Wien
Tel.: +43 (1) 58 801 231 14
Fax: +43 (1) 58 801 231 99
Email: [email protected]
Web: www.ivv.tuwien.ac.at
1 von 18
Zusammenfassung
Das Unfallrisiko auf österreichischen Straßen übersteigt den Durchschnitt der EU15
um mehr als das Doppelte. Das Risiko getötet zu werden ist um etwa 10 % höher als
der EU Durchschnitt, um 50% höher als in der Schweiz und Deutschland und um
rund 100% höher als in England und Schweden. Offensichtlich ist es mit den
bisherigen Maßnahmen nicht gelungen, die Verkehrssicherheit in Österreich auf
das internationale europäische Niveau anzuheben. Mit der Einführung des
Vormerksystems wurde zwar eine Verbesserung erzielt, es bestehen aber weiterhin
erhebliche Lücken.
Das Schadenspotential eines Unfallereignisses steigt mit der kinetischen Energie,
also dem Quadrat der Geschwindigkeit. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalleintritts
steigt ebenfalls überproportional mit der Geschwindigkeit. Bei Geschwindigkeiten
ab etwa 30 km/h überschreiten Fahrzeuglenker zudem die Grenzen ihrer
evolutionär vorgegebenen Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit. Nur eine dem
Risiko proportionale Kompensation durch Ordnungsmaßnahmen, wie ein
Vormerksystem, Führerscheinentzug und sonstige Strafen, kann das Unfallrisiko
wirksam reduzieren.
Der Vergleich des österreichischen Vormerksystems mit in anderen europäischen
Ländern eingeführten und bewährten Punktesystemen zeigt zwei wesentliche
Mängel auf:
a. die nicht adäquate Berücksichtigung der Geschwindigkeitsüberschreitungen
und
b. die Unterbewertung des Unfallrisikos durch Gefahrenguttransporte in Tunnel.
Die Geschwindigkeit als zentraler Faktor des Unfallrisikos hat in allen Ländern, in
denen Punkteführerscheine eingeführt wurden, im Ortsgebiet bereits ab einer
Überschreitung um 20 km/h Folgen im Punktesystem. Bei Überschreitungen von 20
bis 30 km/h sind es in Spanien zwei Punkte, bei 30 bis 40 km/h drei Punkte, bei 40
bis 45 km/h vier Punkte und darüber sechs Punkte. In Deutschland ein Punkt bei
über 20 km/h, bei über 25 km/h drei Punkte bzw. Führerscheinentzug bei
Wiederholung, bei Überschreitungen von über 40 km/h vier Punkte und
Führerscheinentzug.
In Österreich passiert in Bezug auf das Punktesystem bis 40 km/h Tempoüberschreitung im Ortsgebiet nichts! Ab 40 km/h Überschreitung (das bedeutet erst
ab 90 km/h im Ortsgebiet!) erfolgt ein Führerscheinentzug.
Vorschlag des Institutes: Das Vormerksystem muss der physikalischen Realität
Rechnung tragen. Die Physik macht keine politischen Kompromisse. Korrektur des
Vormerksystems: eine Vormerkung bei Tempoüberschreitungen ab 20 km/h, eine
Überschreitung um 30 bis 40 km/h zählt wie zwei Vormerkungen und bewirkt
deshalb unmittelbar eine Nachschulungsmaßnahme. Bei Überschreitungen um mehr
als 40 km/h erfolgt wie bisher Führerscheinentzug. (In der Schweiz wird bereits bei
30 km/h Tempoüberschreitung der Führerschein entzogen.)
2 von 18
Das enorme Risiko, das aus dem Transport gefährlicher Güter in Tunnelanlagen
resultiert, wird im derzeitigen Vormerksystem geradezu fahrlässig gehandhabt. Soll
dem verursachten Risiko nur einigermaßen Rechnung getragen werden, dann muss
die „Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen“ und die „Übertretung der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnels“
aus den Vormerkdelikten in die Führerscheinentzugsdelikte verlegt werden.
Begründung:
a. Das enorme Schadenspotential für Menschen und Gesellschaft und
b. Es handelt sich um Berufskraftfahrer, also einem Personenkreis mit besonders
hoher Verantwortung.
Nach Auffassung des Institutes geht es aber nicht nur um physikalisch bedingte
Risken, sondern auch um Risken, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen
und zum vorzeitigen Tod führen können. Dazu gehören Abgas- und
Lärmbelastungen aus dem Straßenverkehr. Das Vormerkdelikt „Lenken eines
Kraftfahrzeuges, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt“, sollte ergänzt werden durch „dessen technischer Zustand eine
unzumutbare Lärm- oder Abgasbelastung zur Folge hat“. Zu Recht wird die
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bei den Vormerkdelikten, ja sogar unter
den Führerscheinentzugsdelikten geführt – obwohl dies in der Praxis kaum
überwachbar ist. Unzumutbare Lärmbelastung dagegen ist in der Praxis wesentlich
leichter zu messen, stellt ein Risikopotential mit Langfristwirkungen dar und wäre
daher ebenso in das Vormerksystem aufzunehmen.
3 von 18
Zur Logik des Punktesystems
Zweck eines Führerscheinpunktesystems ist die Änderung des Verhaltens der
Verkehrsteilnehmer hin zu weniger Risiko.
Das Risiko resultiert aus zwei Komponenten:
a. den physikalischen Gegebenheiten und Gesetzen (siehe dazu im Anhang Seite
13) und
b. dem rücksichtslosen Verhalten gegenüber Mensch und Umwelt.
Jedes effiziente Punktesystem hat den folgenden Prinzipien zu folgen:
a. Verringerung des physikalischen Risikos, welches durch Masse und
Geschwindigkeit bestimmt ist, entweder durch die Wahl eines geeigneten
Verkehrsmittels oder durch die Reduktion der Geschwindigkeit.
b. Reduktion der Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr durch ein klares, lebenserhaltendes Wertesystem, das den Prinzipien folgt: Leben und Gesundheit der
Menschen (und der Natur) haben eindeutig Vorrang vor finanziellem Gewinn,
Bequemlichkeit, Gedankenlosigkeit und Vergnügen.
Die wissenschaftliche Analyse des österreichischen Vormerksystems zeigt, dass
diese fundamentalen Prinzipien unzureichend beachtet werden. Das bestehende
Vormerksystem entspricht elementaren, logischen Anforderungen nicht. Damit kann
die beabsichtigte Wirkung einer Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht erreicht
werden.
Um nur die wichtigsten Mängel hervorzuheben:
• Durch die Ausklammerung der Geschwindigkeit aus den Vormerkdelikten wird
das physikalische Risiko nicht ausreichend angesprochen.
• Durch die nicht adäquate Ahndung unzulässiger Gefahrguttransporte durch
Tunnel wird sowohl dem physikalischen Risiko wie auch der Rücksichtslosigkeit
nicht entgegengewirkt.
Ein wirksames Vormerk/Punktesystem wirkt sowohl präventiv wie auch kurativ.
Präventiv nach außen, indem es die Verkehrssicherheit erhöht und kurativ nach
innen auf die Verkehrsteilnehmer, indem es hilft, deren Fehlverhalten zu
vermeiden.
4 von 18
Vergleich mit anderen europäischen Ländern
Unfallstatistik
Im Vergleich mit den Ländern der EU-25 schneidet Österreich im Bezug auf
Verkehrssicherheit schlecht ab. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden bezogen
auf die Einwohnerzahl ist etwa doppelt so hoch wie der Durchschnitt der EU-25.
Österreich belegt in dieser Statistik den vorletzten Platz. Nur Slowenien hat mehr
Unfälle je Einwohner als Österreich.
Die Zahl der Getöteten je Million Einwohner liegt in Österreich etwa 12% über dem
EU-25 Durchschnitt. Von den EU-15 Staaten liegen Belgien, Spanien, Luxemburg,
Griechenland und Portugal hinter Österreich. Alle neuen Mitgliedstaaten der EU
haben höhere Getötetenraten als Österreich.
Unfälle
Getötete
EU-25 Schnitt
EU-25 Schnitt
250
6,000
200
5,000
150
4,000
3,000
100
2,000
50
1,000
0
Getötete je Million Einwohner im Jahr 2004
Unfälle mit Personenschaden je Million Einwohner im
Jahr 2004
7,000
0
DK FI PL FR EL LV IE SK EE LU NL SE HU ES CZ CY LT MT UK IT DE PT BE AT SI
Quelle: Europäische Kommission (http://ec.europa.eu/transport/roadsafety/index_en.htm) und
Statistisches Jahrbuch Österreichs 2006
Abbildung 1: Vergleich der Zahl der Unfälle mit Personenschaden und Getöteten je
Million Einwohner in der EU-25
5 von 18
Punktesysteme
Anders als in Österreich beinhalten die Punktesysteme in Großbritannien,
Deutschland, Frankreich und Spanien das Delikt Geschwindigkeitsübertretung.
Abbildung 2 zeigt einen Vergleich der Folgen des Vergehens Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet.
100
90
Führerscheinentzug
Führerscheinentzug
6 Punkte (Entzug bei
Wiederholung)
4 Punkte
3 Punkte
Geschwindigkeit (km/h)
80
2 Punkte
70
Keine Punkte
4 Punkte
& Entzug
4 Punkte
3 Punkte
3 Punkte
(Entzug bei
Wiederholung)
1 Punkt
2 Punkte
Keine Punkte
60
Keine Punkte
Keine Punkte
1 Punkt
50
40
30
Limit
Limit
Limit
Limit
Limit
Österreich
Schweiz
Spanien
Deutschland
Frankreich
20
10
0
Abbildung 2: Vergleich der Konsequenzen des Delikts Übertretung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsgebiet
Unfallrisiko
Risiko ist immer Schadensausmaß mal Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei einem Unfall
hängt das Schadensausmaß von der involvierten Bewegungsenergie (kinetische
Energie) ab. Diese steigt linear mit der Masse und quadratisch mit der
Geschwindigkeit (siehe Abbildung 3 und Abbildung 6). Die Wahrscheinlichkeit
eines Unfalls nimmt mit dem Bremsweg und der Querbeschleunigung in Kurven zu.
Auch diese hängen quadratisch von der Geschwindigkeit ab. Die Geschwindigkeit
ist daher der das Unfallrisiko dominierende Einflussfaktor und MUSS in einem
effektiven Vormerk/Punktesystem Berücksichtigung finden. Die Vormerkungen/Punkte müssen quadratischen Anstieg des Risikos mit der Geschwindigkeit
reflektieren. D.h. die Konsequenzen müssen progressiv mit der Höhe der
Übertretung zunehmen. In Spanien, Frankreich und Deutschland ist dies auch der
Fall (Abbildung 5).
6 von 18
120
Bewegungsenergie (kJ)
100
80
Radfahrer
Pkw
60
40
20
0
0
10
20
30
40
50
60
Geschwindigkeit (km/h)
Abbildung 3: Vergleich der Bewegungsenergie eines Radfahrers und eines Pkw
3,500
Bewegungsenergie (kJ)
3,000
2,500
2,000
Pkw
Lkw
1,500
1,000
500
0
0
20
40
60
80
100
120
Geschwindigkeit (km/h)
Abbildung 4: Vergleich der Bewegungsenergie eines Pkw und eines Lkw
7 von 18
7
6
Punkte
5
4
Spanien
Frankreich
3
2
1
0
0
20
40
60
80
100
Geschwindigkeit (km/h)
Abbildung 5: Progressiver Anstieg der Punktezahl für das Delikt
Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet in Spanien und Frankreich
8 von 18
Anhang
Das österreichische Vormerksystem
Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.041030.html
Allgemein
Am 1. Juli 2005 ist das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenker und
Risikolenkerinnen) in Kraft getreten. Es kennt 13 risikobehaftete Vormerkdelikte.
Daneben bleiben die so genannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.
Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:
1. Mal: Vormerkung
2. Mal: Maßnahme
3. Mal: Entzug von mindestens drei Monaten.
Bei der ersten Begehung eines Vormerkdeliktes wird ein Eintrag im Örtlichen
Führerscheinregister durchgeführt. Nach zwei Jahren wird diese nicht mehr
berücksichtigt.
Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren wird von
der Behörde eine geeignete Maßnahme angeordnet. Maßnahmen sind:
• Teilnahme an Nachschulungen,
• Perfektionsfahrten,
• Fahrsicherheitstrainings oder
• Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit.
Vormerkdelikte
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5
bis weniger als 0,8 Promille
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1
bis weniger als 0,5 Promille bei C-Lenkern und C-Lenkerinnen
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1
bis weniger als 0,5 Promille bei D-Lenkern und D-Lenkerinnen
Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines Fußgängers oder einer
Fußgängerin
Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden
Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten
mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen,
insbesondere
9 von 18
•
•
•
o ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage
des Straßenverkehrs (z.B. bei Verkehrsstockung) ein Anhalten auf der
Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte,
o Schranken unbefugt zu betätigen, geschlossene Schranken zu
übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in
den abgesperrten Raum zu begeben.
Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend
gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
Führerscheinentzugsdelikte in Österreich
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem
o Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder
o durch Suchtmittel beeinträchtigter Zustand
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2
bis weniger als 1,6 Promille
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz
o mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder
o Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von
0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von 12 Monaten
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
o 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
o 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
o Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,
sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde
Autobahn:
o Fahren gegen die Fahrtrichtung
o Umkehren
o Rückwärtsfahren
o Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, insbesondere
o erhebliche
Überschreitungen
der
jeweils
zulässigen
Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder
Radfahrerüberfahrten
o Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei
weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten
Verkehrsunfalls, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder
erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bis 0,2 Sekunden
Der spanische Punkteführerschein
Quelle: http://www.permisoporpuntos.es/, Zugriff: 11.07.2006; 15:33
10 von 18
Der Spanische Punkteführerschein trat 2006 in Kraft. Im Spanischen
Punkteführerscheinsystem beträgt die Anfangspunktezahl 12 (8 wenn der
Führerschein vor weniger als 3 Jahren erworben wurde). Von diesem Konto werden
für begangene Delikte Punkte abgezogen.
Tabelle 1: Punkte nach Delikten in Spanien
Punktezahl
2
3
4
6
Vergehen
Parken und Halten in gefährlichen Zonen und auf Verkehrsflächen die dem
öffentlichen Verkehr vorbehalten sind
Verwendung eines Gerätes zur Ortung von Radargeräten
Fahren ohne Licht wenn es vorgeschrieben wäre oder missbräuchliche Verwendung
des Lichts
Mitnahme von unter 12-Jährigen auf Motorrädern oder Mopeds
Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 30 km/h
Fahrtrichtungswechsel der nicht den Vorschriften entspricht
Mobiltelefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Verwendung von Kopfhörern oder
anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen
Nicht Einhalten des Sicherheitsabstands
Fahren ohne Gurt, Helm oder anderen vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen
Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h
Fahren mit einem nicht dafür zugelassenen Fahrzeug auf der Autobahn
Überschreiten der zugelassenen Personenzahl um 50% oder mehr
Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, ohne den entsprechenden Führerschein dafür zu
besitzen
Aus dem Fenster werfen von Gegenständen die Brände oder Unfälle auslösen können
Rücksichtsloses, andere gefährdendes Fahren
Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 40 km/h aber nicht mehr als 50% der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit
Überfahren eines Stoppschildes oder einer roten Lichtsignalanlage, Nichtrespektieren
des Vorranges von Fußgehern
Gefährliches, den Gegenverkehr behinderndes Überholen, Überholen an Stellen oder
unter Umständen mit nicht ausreichender Sichtweite
Gefährdung oder Behinderung von Radfahrern
Fahren gegen die vorgeschriebene Richtung auf Autobahnen und Schnellstraßen
Nichtbeachten der Signale von Verkehrspolizisten
Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von 0,25 mg/l bis 0,50 mg/l (Berufsfahrer 0,15
mg/l bis 0,30 mg/l)
Erhöhen der Geschwindigkeit oder Ausführen gefährdender Manöver beim Überholt
werden
Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,50 mg/l (Berufsfahrer 0,30 mg/l)
Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder anderen beeinträchtigenden
psychoaktiven Stoffen
Teilnahme an illegalen Rennen
Verweigerung von Alkohol- oder Drogentests
Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 50% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit,
mindestens aber um 30 km/h
Berufsfahrer, die die erlaubten Lenkzeiten um mehr als 50% überschreiten oder die
vorgeschriebenen Ruhezeiten um mehr als 50% unterschreiten
11 von 18
Der französische Punkteführerschein
Quelle: http://www.permisoporpuntos.es/, Zugriff: 11.07.2006; 15:33
In Frankreich wurde der Punkteführerschein bereits im Jahr 1992 eingeführt. Das
französische System basiert ebenfalls auf einer Anfangspunktzahl von 12 von der je
nach begangenen Delikten Punkte abgezogen werden.
Tabelle 2: Punkte nach Delikten in Frankreich
Punktezahl
1
2
3
4
6
8
Vergehen
Überfahren einer Sperrlinie
Falsche Verwendung der Beleuchtung
Geschwindigkeitsübertretung bis 20 km/h
Geschwindigkeitsübertretung 20 bis 30 km/h
Mobiltelefonieren während des Fahrens
Beschleunigen beim überholt werden
Halten auf einer Autobahn oder Schnellstraße
Geschwindigkeitsübertretung 30 bis 40 km/h
Fahren auf der linke Spur ohne Grund
Halten an einer gefährlichen Stelle
Nicht anlegen des Sicherheitsgurts
Nicht verwenden des Sturzhelms
Geschwindigkeitsübertretung über 40 km/h
Überfahren eines Stoppschildes oder einer roten Ampel
Fahren unter Alkoholeinfluss oder Verweigerung der Alkoholkontrolle
Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
Fahrerflucht
Der englische Punkteführerschein
Quelle: http://www.permisoporpuntos.es/, Zugriff: 11.07.2006; 15:33
Der englische Punkteführerschein ist seit 1982 in Kraft. Im englischen System
werden die Punkte aufsummiert. Erreicht ein Fahrer mehr als 12 Punkte, dann wird
der Führerschein entzogen. Im englischen System gibt es drei Typen von
Verkehrsdelikten:
Typ A: sehr schwer (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss), zieht den sofortigen
Führerscheinentzug nach sich
Typ B: mittelschwere Verfehlungen (z.B. nicht Anlegen des Sicherheitsgurtes,
Geschwindigkeitsübertretungen), mit Punkten geahndet
Typ C: leichte Verfehlungen (z.B. Falschparken), nur mit Bußgeldzahlung bestraft
Der deutsche Punkteführerschein
Quelle: http://www.kba.de/, Zugriff: 02.08.2006; 10:48
Der deutsche Punkteführerschein ist seit 1999 in Kraft. Auch im deutschen System
werden die Punkte aufsummiert. Lenker mit mehr als 18 Punkten verlieren ihren
Führerschein. Der deutsche Punktekatalog ist äußerst umfangreich. Ein Kritikpunkt
am deutschen System ist daher auch die ausufernde Bürokratie. In Tabelle 3 sind
beispielhaft die Punkte für das Vergehen Geschwindigkeitsübertretung dargestellt.
12 von 18
Tabelle 3: Punkte für das Delikt Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland
BKatNr. *)
Delikt
Punkte
FaPKate
gorie**)
Regelsatz
EUR
Fahrverbot
11.3.4
11.3.4
11.3.5
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
mit anderen Kraftfahrzeugen (z. B. PKW,
Motorrad)
geschlossene Ortschaften
21 - 25 km/h - innerhalb
21 - 25 km/h - außerhalb
26 - 30 km/h - innerhalb
1P
1P
3P
A
A
A
50
40
60
11.3.5
26 - 30 km/h - außerhalb
3P
A
50
11.3.6
11.3.6
31 - 40 km/h - innerhalb
31 - 40 km/h - außerhalb
3P
3P
A
A
100
75
nein
nein
nein; ja
***)
nein; ja
***)
ja
nein; ja
***)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
11.3.7
41 - 50 km/h - innerhalb
4P
A
125
11.3.7
41 - 50 km/h - außerhalb
3P
A
100
11.3.8
51 - 60 km/h - innerhalb
4P
A
175
11.3.8
51 - 60 km/h - außerhalb
4P
A
150
11.3.9
61 - 70 km/h - innerhalb
4P
A
300
11.3.9
61 - 70 km/h - außerhalb
4P
A
275
11.3.10
über 70 km/h - innerhalb
4P
A
425
11.3.10
über 70 km/h - außerhalb
4P
A
375
*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für
schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges
wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße
rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der
Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht
(§ 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung).
Physikalische Grundlagen
Das Schadenspotential eines Ereignisses steigt mit der kinetischen Energie:
(1) Ekin =
m* v2
2
Die kinetische Energie Ekin (1) nimmt linear mit der Masse m und quadratisch mit der
Geschwindigkeit v zu.
Bsp.: ein Lastzug mit 38 Tonnen Gesamtgewicht hat bei gleicher Geschwindigkeit
ein 38 mal höheres Schadenspotential als ein Pkw mit 1000 Kilogramm Gesamtgewicht. Ein 100 km/h schnelles Fahrzeug hat bei gleichem Gesamtgewicht ein
viermal so hohes Schadenspotential wie ein 50 km/h schnelles Fahrzeug.
Die Ursache eines Unfalls ist entweder, dass der Fahrer durch zu hohe Zentrifugalbeschleunigungen (2) die Kontrolle über das Fahrzeug verliert oder dass der
13 von 18
Bremsweg (3) zu lange ist. Beide Größen steigen quadratisch mit der
Geschwindigkeit an.
(2) Fz = m *
v2
R
(3) sb = v * t R +
v2
2* a
Mit der Zunahme der Querbeschleunigung und des Bremsweges steigt der
Handlungsbedarf des Fahrzeuglenkers. Die Handlungsmöglichkeiten sind durch die
menschlichen Wahrnehmungsfähigkeiten begrenzt.
Beim Zusammenstoss zweier Körper (hier vereinfachend als elastische Körper
angenommen) bewegen sich die beiden Körper kurz nach dem Zusammenstoss mit
gleicher Geschwindigkeit c (4). Dabei verschwindet kinetische Energie (5). Diese
wandelt sich Verformungsenergie, Wärme und Federarbeit um.
m1 * v1 + m2 * v 2
(4) c =
m1 + m2
(
)
1
1 m * m2
2
(5) ΔE = * m1 * v12 + m2 * v 22 − m1 * c 2 − m2 * c 2 = * 1
* (v1 − v 2 )
2
2 m1 + m2
Nach dem Zusammenstoss bewegen sich die beiden Körper mit den
Geschwindigkeiten c1 (6) und c2 (7). Der leichtere, „schwächere“ Körper erfährt
dabei viel höhere Beschleunigungen und Verformungen als der schwerere Körper.
(6) c1 =
(m1 − m2 )* v1 + 2 * m2 * v2
m1 + m2
(m − m1 )* v 2 + 2 * m1 * v1
(7) c 2 = 2
m1 + m2
Bsp.: Kollision eines 50 km/h schnellen 38 Tonnen schweren Lkws mit einem
stehenden 100 kg schweren Fußgeher (elastischer Stoss).
(38000 − 100)* 50 + 2 * 100 * 0
m
km
3,6
=13,8 = 49 ,7
c Lkw =
38000 + 100
s
h
(100 − 38000)* 0 + 2 * 38000 * 50
m
km
3,6
= 27 ,7 = 99 ,7
c FG =
38000 + 100
s
h
14 von 18
Details aus der österreichischen Unfallstatistik
Bahnübergänge
Im Jahr 2005 ereigneten sich ca. 0,4% aller Straßenverkehrsunfälle an
Bahnübergängen (Statistik Austria 2006b). Bedingt durch die Masse des Unfallgegners „Eisenbahn“ zeichneten sich diese Unfälle allerdings durch eine sehr hohe
Unfallschwere aus. Etwa 3,4% aller Getöteten kamen bei Unfällen an
Bahnübergängen ums Leben. Dies entspricht rund 144 Getöteten je 1000 Unfällen an
Bahnübergängen. Damit weist die Unfallstelle Bahnübergang die mit Abstand
höchste Unfallschwere auf (Abbildung 6). Eine Verankerung im Katalog der
Vormerkdelikte erscheint daher sinnvoll.
160
Getötete je 1000 Unfälle
140
120
100
80
60
40
20
Fu
ei
Kr
ßg
än
ge
rz
on
e
sv
er
ke
hr
G
Ei
e
n
R
hs
ba
ad
te
hn
fa
ig
/G
hr
st
e
hw
re
Fa
ife
eg
hr
n/
ba
H
R
au
hn
ad
sw
m
,G
eg
it
Sc
ru
nd
hi
en
st
üc
en
Kr
St
ks
eu
ra
ei
zu
ße
nf
ah
ng
nb
rt
ah
in
sg
nes
,B
a
us
m
ha
t
l te
Ve
st
e
rk
lle
Sc
eh
hu
rs
be
tz
w
ru
eg
hi
gt
e
Fa
Zo
ne
hr
U
ba
nt
er
hn
fü
en
hr
ge
un
g/
Ö
T
un
rtl
ic
ne
he
l
Ba
Si
us
ch
te
tb
lle
eh
in
de
N
e
r
un
Ba
be
g
nf
nk
ah
et
Ba
rb
t/S
ul
a
ei
hn
ic
te
h
ns
ge
tre
te
ilt
ife
e
n
Fa
hr
Fa
b
hr
ah
ba
n
hn
ku
pp
e
Ba
K
hn
ur
ve
üb
er
Br
ga
üc
ng
ke
in
sg
es
am
t
0
Abbildung 6: Unfallschwere für die verschiedenen Unfallstellen im Jahr 2005;
Quelle: (Statistik Austria 2006b), eigene Berechnungen
Ungeschützte Verkehrsteilnehmer
Aufgrund der großen Unterschiede in den Massen und Geschwindigkeiten sowie
dem fehlenden passiven Schutz zeichnen sich Fußgeherunfälle durch eine
besonders hohe Unfallschwere aus (Abbildung 7). Der Schutz der schwächeren
Verkehrsteilnehmer muss daher im Vormerksystem besonders verankert sein.
Durch das Vormerkdelikt „Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines
Fußgängers oder einer Fußgängerin“ ist dies auch geschehen.
15 von 18
Ortsgebiet
Freiland
Fußgängerunfälle
Unfälle im Begegnungsverkehr
Sonstige Unfälle mit zwei oder mehreren Beteiligten
Alle
Unfälle mit nur einem Beteiligten
Unfälle mit haltenden oder parkenden Fahrzeugen
Rechtwinkelige Kollisionen auf Kreuzungen beim Einbiegen
Unfälle beim Abbiegen oder Umkehren - entgegengesetzte Richtung
Rechtwinkelige Kollisionen auf Kreuzungen beim Queren
Unfälle im Richtungsverkehr
Unfälle beim Abbiegen oder Umkehren - richtungsgleich
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Getötete je 1000 Unfälle
Abbildung 7: Unfallschwere der verschiedenen Unfalltypenobergruppen; Quelle:
(Statistik Austria 2006b), eigene Berechnungen
Schwerfahrzeuge
Entsprechend ihrer höheren Masse haben Schwerfahrzeuge ein höheres
Schadenspotential. Entsprechend diesem höheren Schadenspotential müssen die
gesetzlichen Regelungen für Lenker von Schwerfahrzeugen entsprechend strenger
gestaltet sein. Die Unfallschwere von Unfällen mit Beteiligung von Lkws über 3,5
Tonnen ist etwa 3 mal so hoch wie die Unfallschwere von Unfällen mit
Busbeteiligung oder ausschließlicher Beteiligung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen
(Abbildung 8).
16 von 18
90
Getötete je 1000 Unfälle
80
70
60
Lkw >3,5 t
Bus
Fahrzeuge <3,5 t
50
40
30
20
10
0
Ortsgebiet
Gesamt
Freiland
Abbildung 8: Unfallschwere von Unfällen mit und ohne Beteiligung von
Schwerfahrzeugen; Quelle: (Statistik Austria 2006b) Tabelle 8 und Tabelle 52,
eigene Berechnungen
Vergleich des Schadenspotentials mit der Unfallstatistik
Abbildung 9 vergleicht die aus theoretischen, physikalischen Überlegungen
abgeleiteten Schadenspotentials mit der in der Unfallstatistik beobachteten
Unfallschwere. Entsprechend den theoretischen Überlegungen ist im Ortsgebiet das
Schadenspotential eines Unfalles mit Lkw-Beteiligung rund 6,5 mal so hoch wie jenes
eines Unfalles ohne Lkw-Beteiligung. Das in der Unfallstatistik beobachtete
Verhältnis beträgt etwa 5,2. Im Freiland beträgt das Verhältnis des
Schadenspotentials rund 3,4 und jenes der Unfallschwere rund 2,7. Das aus
theoretischen Überlegungen abgeleitete Schadenspotential spiegelt somit die reale
Unfallschwere sehr gut wieder.
17 von 18
Verhältnis Lkw-Beteiligung zu Pkw-Beteiligung
7
6
5
4
Unfallschwere
Schadenspotential
3
2
1
0
Ortsgebiet
Freiland
Abbildung 9: Vergleich des Verhältnisses der Unfallschwere von Unfällen mit
Schwerfahrzeugsbeteiligung zu Unfällen ohne Schwerfahrzeugsbeteiligung
mit dem Verhältnis des Schadenspotentials (Bewegungsenergie); Quelle:
(Statistik Austria 2006a; Statistik Austria 2006b), eigene Berechnungen
Literatur
Statistik Austria. (2006a). Statistik der Kraftfahrzeuge - Bestand am 31.12.2005, Statistik
Austria, Wien,
Statistik Austria. (2006b). Straßenverkehrsunfälle 2005, Statistik Austria, Wien,
18 von 18
Herunterladen